Begründung zum Landschaftsplan der Stadt Dillingen / Saar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / <strong>Saar</strong><br />
<strong>Landschaftsplan</strong><br />
- Entwurf -
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / <strong>Saar</strong><br />
Bearbeitet im Auftrag <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / <strong>Saar</strong><br />
Verfahrensbetreuung:<br />
ARGUS concept GmbH<br />
Am Homburg 3<br />
66123 <strong>Saar</strong>brücken<br />
Tel.: 0681 / 38 916–60<br />
Fax: 0681 / 38 916–70<br />
E-Mail: info@argusconcept.com<br />
Internet: www.argusconcept.com<br />
Projektleitung:<br />
Dipl. – Geogr. Thomas Eisenhut<br />
Projektbearbeitung:<br />
Dipl. – Geogr. Anja Groß<br />
Stand:<br />
Entwurf 31. Mai 2012<br />
ARGUSconcept GmbH Am Homburg 3 66123 <strong>Saar</strong>brücken<br />
Tel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1 VORBEMERKUNGEN 6<br />
1.1 Verfahrensvermerke 6<br />
1.2 Ziele <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung 6<br />
1.3 Aufgaben und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung 7<br />
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN / ÜBERGEORDNETE VORGABEN 10<br />
2.1 Gesetzliche Grundlagen 10<br />
2.2 Übergeordnete Programme und Rahmenpläne 11<br />
2.3 Ziele <strong>der</strong> Raumordnung 13<br />
2.4 Sonstige Planungen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege 15<br />
3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG 16<br />
3.1 Lage und Größe des Planungsraumes 16<br />
3.2 Naturraum 16<br />
3.3 Topographie 17<br />
3.4 Geologie 18<br />
3.5 Böden 20<br />
3.6 Fließgewässer 30<br />
3.7 Grundwasser 34<br />
3.8 Klima und Lufthygiene 39<br />
3.9 Arten und Biotope 42<br />
3.10 Landschaftsbild und Erholung 67<br />
3.11 Schutzgut Mensch 73<br />
3.12 Erfassung und Bewertung bestehen<strong>der</strong> und geplanter Nutzungen 74<br />
3.13 Geschützte Teile von Natur und Landschaft 79<br />
4 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHES ENTWICKLUNGSKONZEPT 86<br />
4.1 Grundlagen 86<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
4.2 Schutzgebietskonzeption 94<br />
4.3 Maßnahmenkonzeption - Flächen, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 98<br />
4.4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 111<br />
4.5 Rechtsverbindlich festgesetzte o<strong>der</strong> vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne<br />
des 3. Abschnittes des BNatSchG 114<br />
4.6 Nutzungsbezogene Entwicklungsziele 118<br />
4.7 Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen / Ziel-Realisierung 120<br />
4.8 Übernahme von Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es in den Flächennutzungsplan 123<br />
Anlagen<br />
Tabelle 1: Schutzflächen des Arten- und Biotopschutzprogramms <strong>Saar</strong>land (ABSP)<br />
Tabelle 2: Beurteilung geplanter, im FNP dargestellten Bauflächen<br />
Tabelle 3: Bedarf an Ausgleichsflächen aufgrund geplanter Bauflächen im FNP<br />
Tabelle 4: Maßnahmenkatalog<br />
Tabelle 5: Altlasten<br />
Tabelle 6: Abkürzungsverzeichnis<br />
Literaturverzeichnis<br />
Themenkarten<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Kartenverzeichnis<br />
Biotoptypen (Mst. 1: 5.000)<br />
Biotopverbund (Mst. 1: 5.000)<br />
Entwicklungskonzeption (Mst. 1: 5.000)<br />
Themenkarten (im Mst. 1: 30.000)<br />
1: Geologie<br />
2: Boden<br />
3: Wasser<br />
4: Klima und Lufthygiene<br />
5: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
6: Biotopkartierung II<br />
7: Konflikte<br />
8: Landschaftsbild, Freizeit und Erholung<br />
9: Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
10: Bewertung Biotoptypen<br />
11: Potenzielle Ausgleichsmaßnahmen<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
1 VORBEMERKUNGEN<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> hat am 22.11.2006 den Beschluss zur Fortschreibung<br />
/ Neuaufstellung des seit dem 15.03.1978 rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />
(FNP) gefasst. Parallel <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan ist ein <strong>Landschaftsplan</strong> zu erstellen.<br />
Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUS concept GmbH, Am Homburg 3, 66123<br />
<strong>Saar</strong>brücken beauftragt.<br />
1.1 Verfahrensvermerke<br />
Das Verfahren zur Aufstellung <strong>der</strong> Landschaftspläne wird durch § 37 <strong>Saar</strong>ländisches<br />
Naturschutzgesetz (SNG) i.V.m. dem BauGB geregelt. Die Landschaftspläne werden<br />
hiernach von den Trägern <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung als Beitrag für die Flächennutzungspläne<br />
erstellt und unter Abwägung mit den an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen<br />
und Maßnahmen als Darstellungen in die Flächennutzungspläne aufgenommen. Erst<br />
nach Abwägung und Aufnahme in die Flächennutzungspläne werden die Darstellungen<br />
dann Teil einer verbindlichen Raumordnung.<br />
Der vorliegende <strong>Landschaftsplan</strong> nimmt parallel <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan am Verfahren<br />
zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes teil.<br />
Die erfor<strong>der</strong>liche Strategische Umweltprüfung erfolgt gemäß § 37 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz<br />
(SNG) im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung des Flächennutzungsplans.<br />
Für die Verfahrensdurchführung und die Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es wurde<br />
die aktuelle relevante Bau- und Umweltgesetzgebung berücksichtigt. Die ausführlichen<br />
Verfahrensvermerke sowie die gesetzlichen Grundlagen sind <strong>der</strong> entsprechenden Rubrik<br />
auf <strong>der</strong> Planzeichnung zu entnehmen.<br />
1.2 Ziele <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
Die gesetzliche Grundlage <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung bildet das Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG). Hier sind in § 1 die allgemeinen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes<br />
und <strong>der</strong> Landschaftspflege festgelegt.<br />
Hiernach sind Natur und Landschaft innerhalb und außerhalb <strong>der</strong> besiedelten Bereiche<br />
so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes einschließlich <strong>der</strong> Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert<br />
<strong>der</strong> Landschaft auf Dauer gesichert sind.<br />
Aus den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege ergibt sich die Notwendigkeit<br />
für eine Regelung des Verhältnisses von Naturnutzung und Naturschutz durch die<br />
bestehende Umweltgesetzgebung und damit die gesetzliche Verankerung einer vorsorgenden<br />
Planung. Diese wird in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung repräsentiert.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
In Landschaftsplänen sollen gem. § 9 BNatSchG die konkretisierten Ziele des Naturschutzes<br />
und <strong>der</strong> Landschaftspflege und <strong>der</strong> ihrer Verwirklichung dienenden Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
und Maßnahmen dargestellt und begründet werden.<br />
Die Ziele <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung müssen sich an den Vorgaben des Landschaftsprogrammes<br />
des <strong>Saar</strong>landes orientieren. Gemäß § 11, Abs. 1 BNatSchG werden<br />
die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen des Naturschutzes<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Landschaftsrahmenpläne (bzw. im <strong>Saar</strong>land des<br />
Landschaftsprogramms) für die Gebiete <strong>der</strong> Gemeinden in Landschaftsplänen dargestellt.<br />
1.3 Aufgaben und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
Aufgaben und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung werden u.a. in § 9 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatschG) festgelegt. Hiernach sollen die Landschaftspläne Angaben enthalten<br />
über:<br />
• den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,<br />
• die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,<br />
• die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und<br />
Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich <strong>der</strong> sich daraus ergebenden<br />
Konflikte,<br />
• die Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> konkretisierten Ziele des<br />
Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, insbeson<strong>der</strong>e<br />
1. zur Vermeidung, Min<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beseitigung von Beeinträchtigungen von<br />
Natur und Landschaft<br />
2. <strong>zum</strong> Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft im Sinne des Kapitels<br />
4 sowie <strong>der</strong> Biotope, Lebensgemeinschaften und Lebensstätten <strong>der</strong> Tiere<br />
und Pflanzen wild leben<strong>der</strong> Arten,<br />
3. auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage o<strong>der</strong> ihrer natürlichen<br />
Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und<br />
<strong>der</strong> Landschaftspflege, insbeson<strong>der</strong>e zur Kompensation von Eingriffen in Natur<br />
und Landschaft sowie <strong>zum</strong> Einsatz natur- und landschaftsbezogener För<strong>der</strong>mittel<br />
beson<strong>der</strong>s geeignet sind,<br />
4. <strong>zum</strong> Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, <strong>der</strong> Biotopvernetzung und des<br />
Netzes „Natura 2000“,<br />
5. <strong>zum</strong> Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden,<br />
Gewässern, Luft und Klima,<br />
6. zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des<br />
Erholungswertes von Natur und Landschaft,<br />
7. zur Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten<br />
Bereich.<br />
Gemäß § 5 Abs. 2 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz (SNG) sind in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
außerdem darzustellen:<br />
• Unzerschnittene Räume gemäß § 6 SNG (Landschaftsteile mit einer Mindestfläche<br />
von 15 Quadratkilometern, die nicht durch klassifizierte Straßen, Gemeindestraßen,<br />
Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Stauseen mit einer Fläche von<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
mehr als 30 Hektar, Ortslagen, Kraftwerks- und Umspannanlagen o<strong>der</strong> den Flughafen<br />
Ensheim zerschnitten werden).<br />
Aus den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des <strong>Saar</strong>ländischen<br />
Naturschutzgesetzes ergeben sich konkretisiert folgende Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
Inhalte und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung:<br />
1.3.1 Sicherung und Entwicklung des Schutzgutes Pflanzen- und Tierwelt<br />
Für das Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt sind durch die <strong>Landschaftsplan</strong>ung im Einzelnen<br />
darzustellen:<br />
• Gebiete mit Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, vor allem für die<br />
in ihrem Bestand gefährdeten Arten und beson<strong>der</strong>s geschützten Biotope,<br />
• Gebiete mit europaweit geschützten Biotopen und Arten im Sinne des europaweiten<br />
Netzes „Natura 2000“,<br />
• Beeinträchtigungen durch vorhandene und geplante Nutzungen,<br />
• Möglichkeiten zur Min<strong>der</strong>ung vorhandener o<strong>der</strong> Vermeidung voraussehbarer Beeinträchtigungen,<br />
• Entwicklungs- und Nutzungserfor<strong>der</strong>nisse zur Sicherung des Biotopverbunds,<br />
• Entwicklungsziele für Tier- und Pflanzenarten, ihre Lebensgemeinschaften und<br />
Lebensräume, mit beson<strong>der</strong>er Betrachtung <strong>der</strong> europaweit geschützten Arten<br />
und Lebensräume<br />
1.3.2 Sicherung und Entwicklung des Schutzgutes Natur- und Landschaftserleben<br />
Für das Erleben von Natur und Landschaft sind im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung zu<br />
ermitteln:<br />
• Gebiete mit Bedeutung für das Natur- und Landschaftserleben,<br />
• Beeinträchtigungen durch vorhandene und geplante Nutzungen (einschließlich<br />
Freizeit- und Erholungsnutzung),<br />
• Möglichkeiten zur Min<strong>der</strong>ung vorhandener bzw. Vermeidung voraussehbarer Beeinträchtigungen,<br />
• Entwicklungsziele für die Erlebnisqualität im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />
sowie<br />
• Erfor<strong>der</strong>nisse und Möglichkeiten zur Entwicklung <strong>der</strong> Erlebnisqualität, einschließlich<br />
<strong>der</strong> Erreichbarkeit und Zugänglichkeit geeigneter Räume.<br />
1.3.3 Sicherung und Entwicklung <strong>der</strong> Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und<br />
Klima<br />
Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist es, die Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit<br />
und das Zusammenwirken von Boden, Wasser, Luft und Klima im Naturhaushalt zu erhalten,<br />
zu entwickeln o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />
Hinsichtlich des Bodens geht es vor allem um den Erhalt bzw. Schutz von:<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Regulations-, Produktions- und Standortfunktionen durch Vermeidung von Wind-<br />
und Wassererosion, Bodenverbrauch und –versiegelung sowie Schadstoffeintrag,<br />
• Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit,<br />
• seltenen Böden und<br />
• beson<strong>der</strong>s gefährdeten und empfindlichen Böden.<br />
Hinsichtlich des Wassers sind Beeinträchtigungen zu vermeiden, welche<br />
• die Grundwasserneubildung und die Grundwasserqualität sowie<br />
• die Selbstreinigungsfähigkeit und die Abflussregulation <strong>der</strong> Oberflächengewässer<br />
gefährden.<br />
Hinsichtlich des Schutzgutes Luft und Klima sind Beiträge <strong>zum</strong><br />
• Immissionsschutz (Luftverbesserung, Lärmschutz) durch Erhaltung und Entwicklung<br />
von Vegetationsstrukturen und <strong>zum</strong><br />
• Klimaausgleich durch Erhaltung und Entwicklung von Frischluftentstehungsgebieten<br />
und Abflussbahnen in belasteten Gebieten zu leisten.<br />
Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima sind daher im Einzelnen zu ermitteln<br />
und darzustellen:<br />
• Gebiete mit Bedeutung für den Bodenschutz, die Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes,<br />
den Immissionsschutz und den Klimaausgleich,<br />
• Beeinträchtigungen dieser Funktionen durch vorhandene und geplante Nutzungen,<br />
• Möglichkeiten zur Min<strong>der</strong>ung vorhandener o<strong>der</strong> Vermeidung voraussehbarer Beeinträchtigungen,<br />
• Entwicklungsziele für Boden, Wasser, Luft und Klima sowie<br />
• Entwicklungserfor<strong>der</strong>nisse und -möglichkeiten.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN / ÜBERGEORDNETE VOR-<br />
GABEN<br />
Landschaftspläne sind auf <strong>der</strong> Grundlage von übergeordneten Qualitätsvorgaben, überörtlichen<br />
Erfor<strong>der</strong>nissen und Maßnahmen sowie den gesetzlichen Vorgaben aufzustellen.<br />
Die überörtlichen Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />
sind für das gesamte Land im Landschaftsprogramm festgelegt.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> konkretisiert die im Landschaftsprogramm festgesetzten Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
und Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege auf kommunaler<br />
Ebene.<br />
An oberster Stelle steht das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es regelt in § 9 Ziele<br />
und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung. In § 5 Abs. 2 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz<br />
(SNG) wird zusätzlich geregelt, dass in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung auch unzerschnittene<br />
Räume gemäß § 6 SNG darzustellen sind.<br />
Neben den genannten Vorgaben des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege sowie<br />
<strong>der</strong> Landwirtschaft sind bei <strong>der</strong> Aufstellung von Landschaftsplänen auch die allgemeinen<br />
Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und <strong>der</strong> Landesplanung, welche in den sog. Landesentwicklungsplänen<br />
dargelegt werden, zu beachten. Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist <strong>der</strong> Landesentwicklungsplan<br />
Umwelt von Bedeutung.<br />
Eine weitere übergeordnete Vorgabe stellen die Daten <strong>zum</strong> Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
des <strong>Saar</strong>landes dar. Die rechtliche Grundlage leitet sich aus § 37 Abs. 1<br />
BNatSchG ab. Hier wird <strong>der</strong> Schutz, die Pflege und Entwicklung von Lebensräumen (Biotopen)<br />
als Lebensgrundlage für wildlebende Tiere und Pflanzen gefor<strong>der</strong>t.<br />
2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
2.1.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
§ 8 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt: „Die Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />
werden als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen<br />
zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet. Gemäß § 9 Abs. 4<br />
BNatSchG ist die <strong>Landschaftsplan</strong>ung fortzuschreiben, “sobald und soweit dies im Hinblick<br />
auf Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 4 erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist, insbeson<strong>der</strong>e weil wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen von Natur und Landschaft<br />
im Planungsraum eingetreten, vorgesehen o<strong>der</strong> zu erwarten sind.”<br />
§ 9 Abs. 5 sagt weiterhin aus, dass die Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung in Planungen<br />
und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen sind.”Insbeson<strong>der</strong>e sind die Inhalte <strong>der</strong><br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung für die Beurteilung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit und <strong>der</strong> Verträglichkeit<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
im Sinne des § 34 Absatz 1 dieses Gesetzes sowie bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Maßnahmenprogramme<br />
im Sinne des § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes heranzuziehen. Soweit<br />
den Inhalten <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung in den Entscheidungen nicht Rechnung getragen<br />
werden kann, ist dies zu begründen.”<br />
2.1.2 Gesetz <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Natur und Heimat im <strong>Saar</strong>land – <strong>Saar</strong>ländisches<br />
Naturschutzgesetz (SNG) -<br />
vom 5. April 2006<br />
“Die Landschaftspläne werden von den Trägern <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung als Beitrag<br />
für die Flächennutzungspläne erstellt und unter Abwägung mit den an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen<br />
Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in die Flächennutzungspläne<br />
übernommen.“ (§ 37 Abs. 1 SNG).<br />
Aufgaben und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung werden im Bundesnaturschutzgesetz geregelt<br />
(vgl. voriges Kapitel). Gemäß § 5 Abs. 2 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz (SNG)<br />
sind in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung unzerschnittene Räume gemäß § 6 darzustellen.<br />
2.1.3 Rechtliche Grundlagen im Bereich Bodenschutz<br />
Der Bodenschutz hat auf Bundesebene mit dem Inkrafttreten des Gesetzes <strong>zum</strong> Schutz<br />
vor schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-<br />
Bodenschutzgesetz) vom 17. März 1998 erstmals eine eigenständige gesetzliche<br />
Grundlage erhalten. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 17. Juli<br />
1999 regelt als untergesetzliches Regelwerk insbeson<strong>der</strong>e die Untersuchung und Bewertung<br />
von altlastenverdächtigen Flächen sowie Anfor<strong>der</strong>ungen an Sanierungsuntersuchungen.<br />
Aus dieser Verordnung ergibt sich u.a. die Verpflichtung zur Untersuchung<br />
von schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen (insbeson<strong>der</strong>e Altlasten). Daneben enthält die<br />
Verordnung Vorschriften zur Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen auf<br />
Grund von Bodenerosion durch Wasser. Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist hier insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Gefahr <strong>der</strong> Bodenerosion auf landwirtschaftlichen Flächen von Relevanz. Der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> weist erosionsverdächtige Flächen auf, auf denen Erosionsschutzmaßnahmen<br />
sinnvoll sind (vgl. Plan Entwicklungskonzeption).<br />
Das ebenfalls <strong>zum</strong> Vollzug des BBodSchG erfor<strong>der</strong>liche <strong>Saar</strong>ländische Gesetz zur Ausführung<br />
des Bundes-Bodenschutzgesetzes (<strong>Saar</strong>ländisches Bodenschutzgesetz) ist am<br />
1.6. 2002 in Kraft getreten. Es regelt u.a. die Zuständigkeiten und beinhaltet die Regelungen<br />
für Altlasten, die bisher – wenn auch nur als Teilregelung – im <strong>Saar</strong>ländischen<br />
Abfallwirtschaftsgesetz enthalten waren.<br />
2.2 Übergeordnete Programme und Rahmenpläne<br />
2.2.1 Landschaftsprogramm des <strong>Saar</strong>landes (vom Juni 2009)<br />
Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung hat im <strong>Saar</strong>land zwei Ebenen: das Landschaftsprogramm in <strong>der</strong><br />
Planungshoheit des Landes und <strong>der</strong> kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>. Das Landschaftsprogramm<br />
des <strong>Saar</strong>landes konkretisiert - unter Beachtung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung - die<br />
gesetzlich vorgegebenen Ziele und Grundsätze <strong>zum</strong> Schutz von Natur und Landschaft<br />
auf überörtlicher Ebene.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Das Landschaftsprogramm stellt für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />
folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen dar:<br />
Klima, Boden und Grundwasser<br />
• Offenhaltung von Kaltluftenstehungsgebieten in Prims- und <strong>Saar</strong>aue<br />
• Schutz seltener, naturnaher Böden sowie Böden auf alten Waldstandorten<br />
• Schutz des Bodens vor Erosion (Waldflächen im Bereich des Limberg)<br />
Oberflächengewässer und Auen<br />
• Entfernen von Nadelholz-Aufforstungen in <strong>der</strong> Aue am Haienbach<br />
• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigenentwicklung des Haienbach im Bereich des Seitenarmes<br />
• Sicherung <strong>der</strong> naturnahen Fließgewässerstrecken am Haienbach sowie am Kondeler<br />
Bach<br />
• Auenreaktivierung und -sanierung in <strong>der</strong> Prims-aue südlich Diefflen<br />
• Naturnahe Entwicklung von Kiesweihergebieten an <strong>der</strong> Prims<br />
• Sanierung und naturnahe Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarmbereiche<br />
Arten- und Biotopschutz<br />
• Umbau von standortfremden Waldbeständen in <strong>der</strong> Haienbach- und Primsaue<br />
sowie nordwestlich von Diefflen und am Limberg<br />
• Pflege zur Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen im Bereich ehemaliger<br />
Kiesabbauflächen nördlich Segelflugplatz Diefflen sowie am <strong>Saar</strong>altarm südlich<br />
Autobahnanschlussstelle Rehlingen<br />
• Offenhaltung von Flächen mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Offenland<br />
bei Diefflen)<br />
• kleinflächig Erhaltung <strong>der</strong> Streuobstnutzung östlich Diefflen<br />
• Ökologische Aufwertung <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarmbereiche<br />
• Erhaltung und Entwicklung extensiver Grünlandnutzung nördlich des Ökosees<br />
• Sanierung und Reaktivierung aufgefüllter Auen in <strong>der</strong> Primsaue südlich Diefflen<br />
Land- und Forstwirtschaft<br />
• Prioritäre Überführung von standortfremden Waldbeständen auf Standorten mit<br />
beson<strong>der</strong>em Entwicklungspotenzial am Haienbach und im Bereich <strong>der</strong> Primsmündung<br />
sowie nordwestlich von Diefflen<br />
• Ausbreitung von Freizeitnutzungen naturverträglich lenken: Umgebung von<br />
Diefflen, Kondeler Bachtal, Primsaue<br />
• Offenhaltung von Flächen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes nordwestlich,<br />
westlich und östlich von Diefflen<br />
• kleinflächig Sicherung von Streuobstgebieten östlich Diefflen<br />
• Erhaltung <strong>der</strong> extensiven landwirtschaftlichen Nutzung nördlich des Ökosees<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Kulturlandschaft, Erholungsvorsorge und Freiraumentwicklung<br />
• Freiraumaufwertung in Prims- und <strong>Saar</strong>aue<br />
• Großräumige Freiraumaufwertung im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen nordwestlich<br />
und südlich Diefflen<br />
• Festlegung eines Grünzuges im Bereich des Hüttenwaldes<br />
• Siedlungsbegrenzungen aus Sicht des Naturschutzes<br />
Schutzgebiete<br />
• Neuordnung <strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiete unter Einbeziehung <strong>der</strong> Offenlandflächen<br />
um Diefflen, <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue;<br />
2.3 Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />
2.3.1 Landesentwicklungsplan Umwelt<br />
vom Juli 2004<br />
Bei Erstellung eines <strong>Landschaftsplan</strong>es müssen die Ziele <strong>der</strong> Landesplanung, welche in<br />
den Landesentwicklungsplänen festgelegt sind, beachtet werden. Der Landesentwicklungsplan<br />
(LEP) Umwelt hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den Raum unter<br />
überörtlichen Gesichtspunkten zu koordinieren, wobei die wirtschaftlichen Belange und<br />
Siedlungsnutzungen mit den Umwelt-, Natur- und Landschaftsbelangen abgestimmt<br />
werden müssen. Hierdurch soll in Räumen, in denen die Grenzen <strong>der</strong> Belastbarkeit des<br />
Naturhaushaltes bereits erreicht sind, einer weiteren Belastung entgegengewirkt bzw.<br />
eine Verringerung <strong>der</strong> Belastung erreicht werden. In Räumen mit relativ gesunden Umweltbedingungen<br />
wird angestrebt, diese intakten Landschaftsräume nicht durch Maßnahmen<br />
o<strong>der</strong> Planungen zu beeinträchtigten.<br />
Grundlage <strong>der</strong> regionalen Raumordnungskonzeption für das <strong>Saar</strong>land ist das Schwerpunkt-Achsen-System,<br />
in dem die Schwerpunkte für Wohnen, Gewerbe und die Versorgung<br />
mit Gütern und Dienstleistungen (Zentrale Orte) sowie Achsen, wie Siedlungs- und<br />
Verkehrsachsen, ein geschlossenes Ganzes bilden. Der Landesentwicklungsplan Umwelt<br />
legt, eingehängt in dieses regionale System von Schwerpunkten und Achsen, Vorranggebiete<br />
für die Funktionen Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirtschaft,<br />
Wasserwirtschaft, Windenergie, Gewerbliche Wirtschaft sowie Forschung und Entwicklung<br />
fest. Diese Vorranggebiete für bestimmte Funktionen werden auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
von Eignungsgesichtspunkten, Bedarfsschätzungen, Schutzerfor<strong>der</strong>nissen und nach<br />
Abwägung mit konkurrierenden Ansprüchen festgelegt.<br />
Die Fläche <strong>der</strong> Dillinger Hütte sowie die Industrie- und Gewerbeflächen <strong>Dillingen</strong>-Nord,<br />
Rundwies, Dornheck, Industriepark Staustufe und Industriegelände West werden im<br />
LEP Umwelt als Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe dargestellt. Sie dienen <strong>der</strong><br />
Sicherung und Schaffung von Dienstleistungs- und Produktionsstätten und den damit<br />
verbundenen Arbeitsplätzen.<br />
Als Vorranggebiete für Freiraumschutz wurden im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> die<br />
Waldflächen am Limberg westlich <strong>der</strong> Innenstadt, das Kondeler Bachtal einschließlich<br />
<strong>der</strong> Ackerflächen sowie <strong>der</strong> Offenlandbereich westlich östlich und südlich von Diefflen<br />
festgesetzt. Vorranggebiete für Freiraumschutz dienen dem Biotopverbund und <strong>der</strong> Si-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
cherung und Erhaltung zusammenhängen<strong>der</strong>, unzerschnittener und unbebauter Landschaftsteile.<br />
Hier sollen kleinräumige Ausgleichsmaßnahmen für Umwelteingriffe, die vor<br />
Ort nicht geleistet werden können, vorgesehen werden. Sie sind auf ein zu entwickelndes<br />
Biotopverbundsystem abzustimmen. Vorranggebiete für Freimraumschutz können<br />
sich mit Grundwasserschutz- und Hochwasserschutzvorranggebieten überlagern, sofern<br />
diese auf die Erfor<strong>der</strong>nisse des Freiraumschutzes ausgerichtet sind. In <strong>Dillingen</strong> trifft<br />
dies auf die Primsaue südlich Diefflen zu.<br />
Der Dillinger Ökosee einschließlich <strong>der</strong> Offenlandbereiche nördlich des Sees liegt innerhalb<br />
eines Vorranggebietes für Naturschutz. In den Vorranggebieten für Naturschutz<br />
kommt <strong>der</strong> Sicherung und <strong>der</strong> Entwicklung des Naturhaushaltes im Hinblick auf die<br />
Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Ökosysteme in ihrer typischen Struktur und Vielfalt mit <strong>der</strong> charakteristischen<br />
Ausprägung <strong>der</strong> abiotischen Naturgüter und <strong>der</strong> typischen Ausstattung<br />
mit Tier- und Pflanzenarten ein Vorrang vor an<strong>der</strong>en Nutzungsansprüchen zu. Alle diesen<br />
Zielsetzungen zuwi<strong>der</strong>laufende Flächennutzungen, insbeson<strong>der</strong>e die Inanspruchnahme<br />
für Wohn-, Gewerbe- o<strong>der</strong> Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen<br />
sind nicht zulässig.<br />
Vorranggebiete für Hochwasserschutz findet man im Bereich <strong>der</strong> Primsaue südlich von<br />
Diefflen und im Bereich <strong>der</strong> Mündung, sowie kleinflächig im Bereich <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue westlich<br />
des Gewerbegebietes Rundwies und des Industrieparks Staustufe. Innerhalb dieser<br />
Vorranggebiete sind Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Hier sind jegliche Siedlungserweiterungen<br />
und –neuplanungen (d.h. Wohnen, Gewerbe, Einrichtungen für<br />
Freizeit und Sport) unzulässig. Wenn aus überwiegenden Gründen des Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />
in den Vorranggebieten Flächen für bauliche Anlagen in Anspruch genommen<br />
werden müssen, so sind das Retentionsvermögen und <strong>der</strong> schadlose Hochwasser-<br />
abfluss durch kompensatorische Maßnahmen zu sichern.<br />
Ein großräumiges Vorranggebiet für Grundwasserschutz umfasst den nördlichen Teilbereich<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, den gesamten <strong>Stadt</strong>teil Diefflen sowie die Freiräume am Ökosee,<br />
zwischen <strong>Dillingen</strong> und Diefflen sowie südlich von Diefflen. Die Fläche <strong>der</strong> Vorranggebiete<br />
für Grundwasserschutz ist fast identisch mit den als Wasserschutzgebiet geplanten<br />
Bereichen. (vgl. Themenkarte 3: Wasser). Das Grundwasser ist im Interesse <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.<br />
Bis zur Än<strong>der</strong>ung des LEP Umwelt, die mit Bekanntmachung vom 20.10.2011 in Kraft<br />
getreten ist, erfolgte die planungsrechtliche Steuerung <strong>der</strong> Windenergienutzung im <strong>Saar</strong>land<br />
auf <strong>der</strong> übergeordneten Ebene des Landesentwicklungsplans Umwelt. Dieser wies<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> keine Vorrangfläche für Windenergieanlagen aus. Mit <strong>der</strong><br />
Aufhebung des Ausschlusses <strong>der</strong> Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten<br />
wurde die Verantwortung zur Steuerung <strong>der</strong> Windenergienutzung wie<strong>der</strong> in<br />
die Hände <strong>der</strong> Kommunen verlagert.<br />
Eine bewusste Steuerung durch planerische Vorsorge <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> war daher erfor<strong>der</strong>lich,<br />
um einen ungeordneten Wildwuchs von Windenergieanlagen zu vermeiden. Diese Steuerung<br />
dient dazu, dass<br />
• konfliktreiche Standorte (Landschaftsschutz, Fremdenverkehr, Nachbarschutz)<br />
ausgeschlossen werden können und konfliktarme Standorte favorisiert werden,<br />
• potenziellen Anlagenbetreibern Rechtsicherheit gegeben wird und<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• durch die Transparenz des Planungsprozesses Akzeptanzprobleme auch bei<br />
Bürgern verringert werden können.<br />
Rechtliche Grundlage <strong>der</strong> Steuerung ist <strong>der</strong> sogenannte Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3<br />
BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben (Windenergienutzung) in <strong>der</strong> Regel<br />
nur dann entgegen stehen, wenn hierfür Darstellungen im Flächennutzungsplan an<br />
an<strong>der</strong>er Stelle erfolgt sind.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / <strong>Saar</strong> hat daher das Planungsbüro Neuland damit beauftragt im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, geeignete Flächen für die<br />
Windenergienutzung zu ermitteln. Dieses Gutachten ist als Anlage <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong><br />
Flächennutzungsplan beigefügt und wird mit seinen Ergebnissen im Kapitel „Themenbereich<br />
Technische Ver- und Entsorgung“ im Flächennutzungsplan kurz wie<strong>der</strong>gegeben.<br />
2.4 Sonstige Planungen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />
2.4.1 Arten- und Biotopschutzprogramm des <strong>Saar</strong>landes<br />
Das Arten- und Biotopschutzprogramm <strong>Saar</strong>land (ABSP) wurde 1996 vom Minister für<br />
Umwelt in Auftrag gegeben. Es verfolgt die zentrale Aufgabe, die über das gesamte<br />
Land zerstreuten Informationen über naturschutzrelevante Arten und Biotope zu recherchieren<br />
und in einem landesweiten Konzept einer Naturschutz- und Biotopverbundplanung<br />
zusammenzuführen. Als Fachgutachten wird das Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
daher auf allen Planungsebenen die Grundinformationen (Bestand, Bewertung,<br />
Ziele und Maßnahmen) zur Arten- und Biotopausstattung sowie zur Biotopverbundplanung<br />
liefern. Es ist als Rahmenkonzept zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Naturschutzes<br />
und <strong>der</strong> Landschaftspflege in allen räumlich wirksamen Fach- und Querschnittsplanungen<br />
bzw. -programmen angelegt. So sollen die Ergebnisse des ABSP u.a.<br />
als Fachbeitrag des Arten- und Biotopschutzes in die <strong>Landschaftsplan</strong>ung eingearbeitet<br />
werden.<br />
Die rechtliche Grundlage zur Erstellung eines Arten- und Biotopschutzprogramms leitet<br />
sich aus dem § 37 Bundesnaturschutzgesetz ab. Hieraus ergibt sich die Erfor<strong>der</strong>nis <strong>zum</strong><br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung <strong>der</strong> Lebensräume wildleben<strong>der</strong> Pflanzen und<br />
Tiere. Im Landschaftsprogramm des <strong>Saar</strong>landes wird die For<strong>der</strong>ung nach einem Arten-<br />
und Biotopschutzprogramm konkretisiert. Die überörtlichen Zielsetzungen des Landschaftsprogrammes<br />
sollen in Fachprogrammen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,<br />
u.a. im Arten- und Biotopschutzprogramm, konkretisiert werden.<br />
Nach Zusammenführung und Bewertung <strong>der</strong> Daten aus den vorhandenen Informationsquellen<br />
wurden unter Einbeziehung ökologisch-funktionaler Kriterien Raumeinheiten<br />
(ABSP-Flächen, Kernflächen) abgegrenzt, in denen die existentiellen Lebensraumansprüche<br />
<strong>der</strong> Wert bestimmenden Arten und Lebensgemeinschaften beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung<br />
fanden. Diese ABSP-Flächen wurden in verschiedene Wertigkeitsstufen eingeteilt:<br />
• örtliche Bedeutung<br />
• überörtliche Bedeutung<br />
• regionale Bedeutung<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• landesweite Bedeutung<br />
• bundesweite Bedeutung<br />
• Entwicklungsflächen<br />
Die Entwicklungsflächen nehmen hierbei eine Son<strong>der</strong>stellung ein. Mangels konkreter Informationen<br />
zu Wert bestimmenden Arten und Biotopen konnten diese nicht in die o.g.<br />
Wertigkeitsstufen eingeordnet werden. Es handelt sich vielmehr um ökologischfunktionale<br />
Verbindungsglie<strong>der</strong> zwischen den Kernflächen, die eine Optimierung des Biotopverbundes<br />
bewirken sollen.<br />
3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG<br />
3.1 Lage und Größe des Planungsraumes<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> liegt im Grenzbereich zu Frankreich, etwa 22 km nordwestlich<br />
von <strong>Saar</strong>brücken im Mittleren <strong>Saar</strong>tal.<br />
Aufgrund seiner Lage an <strong>der</strong> überregionalen Entwicklungsachse Straßburg - <strong>Saar</strong>brücken<br />
- Trier und an <strong>der</strong> regionalen Entwicklungsachse Luxemburg - Karlsruhe wurde <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
von <strong>der</strong> Landesplanung bezüglich des Modells <strong>der</strong> zentralen Orte als Mittelzentrum<br />
eingestuft.<br />
Verwaltungsmäßig gehört die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>zum</strong> Landkreis <strong>Saar</strong>louis. Im Norden<br />
grenzt sie an das Gemeindegebiet von Beckingen im Kreis Merzig, im Westen an die<br />
Gemeinde Rehlingen-Siersburg und Wallerfangen, im Osten an die Gemeinden Nalbach<br />
und <strong>Saar</strong>wellingen, sowie im Süden an die <strong>Stadt</strong> <strong>Saar</strong>louis.<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Landschaftsplan</strong>es umfasst das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>.<br />
3.2 Naturraum<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> liegt nach <strong>der</strong> naturräumlichen Glie<strong>der</strong>ung von SCHNEIDER<br />
(1972) überwiegend im Naturraum ”Mittleres <strong>Saar</strong>tal” (197). Lediglich <strong>der</strong> westliche<br />
Randbereich des <strong>Stadt</strong>gebietes gehört zu den Ausläufern des <strong>Saar</strong>-Nied-Gaus (183).<br />
Das klimatisch begünstigte und gering bewaldete Mittlere <strong>Saar</strong>tal ist durch eine Wechselfolge<br />
von Engtalstrecken und weiten Becken mit breiten Terrassenfluren gekennzeichnet.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird dieser Abschnitt des <strong>Saar</strong>tales entscheidend<br />
durch eine große Siedlungs- und Verkehrsdichte geprägt sowie durch die Ballung<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>industrie. Innerhalb <strong>der</strong> Haupteinheit ”Mittleres <strong>Saar</strong>tal” hat das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> Anteil an mehreren Untereinheiten:<br />
a) <strong>Saar</strong>louis-Dillinger <strong>Saar</strong>tal (197.300):<br />
Dieser Abschnitt des Mittleren <strong>Saar</strong>tals bildet den Hauptanteil am <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>.<br />
Er ist stark ausgeweitet und die breite Talaue wird vorwiegend von Dauer-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
grünland, Ackerland und Intensivkulturen sowie von Verkehrsbauten und Industrieanlagen<br />
eingenommen. Das Tal ist im wenig wi<strong>der</strong>ständigen Hauptbuntsandstein ausgeräumt,<br />
welcher die Gehängekanten und Steilböschungen bildet. In <strong>der</strong> Talaue mäandriert<br />
die <strong>Saar</strong>, von flachen, sandigen Uferwällen begleitet, die meist durch künstliche Begradigung<br />
und Uferverbauung beseitigt sind. Die abgeschnürten Mäan<strong>der</strong> verlanden.<br />
b) Unteres Primstal (197.301)<br />
Im Osten reicht das <strong>Stadt</strong>gebiet in den Naturraum ”Unteres Primstal” hinein, welcher<br />
sich in einem schmalen Streifen entlang <strong>der</strong> Prims nach Nordosten erstreckt. Es handelt<br />
sich um den breitsohligen, asymmetrischen unteren Talabschnitt <strong>der</strong> Prims, dessen Talaue<br />
von besiedelten Terrassenleisten gesäumt wird. Durch den eigenen, überbauten<br />
Schwemmkegel ist das Primstal gegen das <strong>Saar</strong>louis-Dillinger <strong>Saar</strong>tal abgesperrt. Die<br />
zahlreichen Windungen <strong>der</strong> Prims sind meist begradigt und verbaut. Zu beiden Seiten<br />
<strong>der</strong> Talaue erstrecken sich eng gedrängte und langgestreckte Siedlungen. Auf dem<br />
Primsschwemmkegel nehmen die weiträumigen Anlagen <strong>der</strong> Dillinger Hütte die gesamte<br />
Breite <strong>der</strong> Talsohle ein.<br />
c) Dieffler Terrassenplatten (197.33)<br />
Der nordöstliche Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes entfällt auf diesen Naturraum. Er wird von ziemlich<br />
ebenen und großenteils bewaldeten Terrassenplatten aufgebaut, die durch tief eingeschnittene<br />
Kastentäler und Schluchten längs- und quergeglie<strong>der</strong>t sind. Sie liegen rund<br />
60 m über <strong>der</strong> Talsohle und fallen <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>- Prims-Tal steil ab. Zwischen den Siedlungen<br />
von Beckingen und <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> erstreckt sich ein zusammenhängen<strong>der</strong>, als Naherholungsgebiet<br />
geeigneter Waldkomplex.<br />
Innerhalb des Naturraumes ”<strong>Saar</strong>-Nied-Gau” tangiert das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
die Untereinheit ”Limberg” (183.3). Hier schieben sich die Kalkplatten des <strong>Saar</strong>-Nied-<br />
Gaus nach Osten vor und fallen im Buntsandstein um 180 m unmittelbar steil <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>tal<br />
ab. Das nahezu ebene Dach besteht aus Muschelsandstein und ist vielfach durch<br />
schluchtartig eingeschnittene Kastentälchen geglie<strong>der</strong>t. Der größte Teil <strong>der</strong> Einheit ist<br />
von geschlossenem Wald bedeckt, welcher zur Naherholung als auch zur Luftverbesserung<br />
dient.<br />
3.3 Topographie<br />
Die Topographie ist das optisch am besten wahrzunehmende Landschaftselement und<br />
stellt daher einen prägenden Faktor für das Landschaftsbild dar. Verän<strong>der</strong>ungen im Relief<br />
beeinflussen das Landschaftsbild stark und sollten daher so weit wie möglich vermieden<br />
werden.<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> weist eine relativ hohe Reliefenergie auf. Die Ausläufer<br />
des Limberges im Westen stellen mit 356 m über NN den höchsten Punkt dar, <strong>der</strong><br />
Wasserspiegel <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> mit 175,5 m über NN den niedrigsten Punkt.<br />
Das <strong>Saar</strong>- und das Primstal mit ihren unterschiedlich hoch gelegenen Terrassen und <strong>der</strong><br />
fast ebenen Talaue prägen die Topographie des Planungsraumes ausschlaggebend.<br />
Weitere charakteristische Reliefstrukturen bilden die Steilanstiege vom Unteren Primstal<br />
zu den Dieffler Terrassenplatten sowie vom <strong>Saar</strong>tal zu den Ausläufern des Limberges im<br />
Westen.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Die tief eingeschnittenen Kerbtäler des Kondeler Baches und des Haienbaches stellen<br />
weitere prägende Elemente dar.<br />
3.4 Geologie<br />
Der Planungraum liegt im Verbreitungsgebiet des Mittleren Buntsandsteins o<strong>der</strong> Hauptbuntsandsteins<br />
aus dem Trias. Er bildet ausgedehnte Flächen im Bereich des saarländisch-lothringischen<br />
Schichtstufenlandes. Im Laufe des Quartärs schnitten sich die Täler<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> Prims in die mesozoischen Gesteine ein und überlagerten sie mit Lockersedimenten.<br />
Im Pleistozän bildeten sich im Zuge <strong>der</strong> Eis- und Warmzeiten Terrassenablagerungen,<br />
Lehme und niveo-äolische Sande. Talaue-Ablagerungen und<br />
Schwemmfächer sind dagegen Bildungen aus <strong>der</strong> Nacheiszeit o<strong>der</strong> dem Pliozän.<br />
3.4.1 Mittlerer Buntsandstein<br />
Der Mittlere Buntsandstein entstand durch äolische und fluviatile Sedimentation unter<br />
wüsten- bis halbwüstenartigen Klimabedingungen. Es handelt sich daher überwiegend<br />
um Wadi- und Dünenablagerungen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> tritt <strong>der</strong> Mittlere Buntsandstein nur kleinräumig im Bereich<br />
<strong>der</strong> Gehängekanten und Steilböschungen <strong>der</strong> Talhänge, sowie am Steilabfall des<br />
Limberges im Westen zutage. Die Sedimente setzen sich aus fein- bis mittelkörnigen<br />
Quarzsandsteinen, die unterschiedlich stark verfestigt sind, zusammen. Mürbe Sandsteinbänke<br />
wechseln mit durch kieseliges Bindemittel verhärteten. In die Sandsteine, v.<br />
a. an <strong>der</strong> Basis, sind Gerölle und Konglomeratbänke eingeschaltet, welche überwiegend<br />
aus gut gerundeten Quarziten und Quarzen bestehen. Daneben treten, beson<strong>der</strong>s nahe<br />
<strong>der</strong> Basis, plattige Brauneisensteine auf, die scherbenartig zerbrechen und wegen ihres<br />
hohen Eisengehaltes bis ins 19. Jh. verhüttet wurden.<br />
Im Planungsraum werden die Verbreitungsgebiete des Mittleren Buntsandsteins <strong>zum</strong><br />
größten Teil von Waldflächen eingenommen.<br />
3.4.2 Terrassenablagerungen<br />
Terrassen sind Reste ehemaliger Talböden, die durch Tiefenerosion des Flusses oberhalb<br />
des rezenten Talbodens zu liegen kamen. Sie entstanden im Pleistozän durch Aufschüttungen<br />
<strong>der</strong> Flüsse und bestehen aus mehrere Meter mächtigen, sandigen Kiesablagerungen<br />
mit eingeschalteten Sand- und Lehmlinsen.<br />
Im Planungsraum sind Terrassenablagerungen weit verbreitet. Sie begleiten die Flüsse<br />
<strong>Saar</strong> und Prims großflächig in den Tallagen und auf höher gelegenen Plateaus <strong>der</strong> Hänge.<br />
Ihre Zusammensetzung wechselt mitunter stark, die häufigsten Komponenten sind<br />
Quarz- und Quarzitgerölle.<br />
An <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> lassen sich nach FISCHER (1957) 4 Terrassenhorizonte unterscheiden, die<br />
in verschiedenen Niveaus über <strong>der</strong> heutigen Talaue auftreten. Die Nie<strong>der</strong>terrasse, die<br />
jüngste Ablagerung aus <strong>der</strong> Würmeiszeit, nimmt die größte Fläche im Planungsraum<br />
ein. Sie wird fast vollständig von dem bebauten Bereich <strong>der</strong> Innenstadt eingenommen.<br />
Die älteren, höher gelegenen Terrassen sind nur kleinflächig vertreten.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
3.4.3 Lehme<br />
Im Nordosten des Planungsraumes, nördlich <strong>der</strong> Prims, werden die Terrassenablagerungen<br />
groß-flächig von pleistozänen Lehmen überdeckt. Nach ZÖLLER (1984) handelt<br />
es sich hier um Lösslehme, also äolische Sedimente, mit eingeschalteten, interglazialen<br />
Paläoböden. Die braunen, seltener grauen Lehme führen Bohnenerz, sind stellenweise<br />
sandig und erreichen bis über 2 m Mächtigkeit. Früher wurden sie als Rohstoff für Ziegeleien<br />
abgebaut.<br />
3.4.4 Niveo-äolische Sande<br />
Im Tal <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> Prims sowie in einigen Nebentälern findet man am Fuße <strong>der</strong><br />
Buntsandsteinhänge Sande, die im Jungpleistozän abgelagert wurden. Sie wurden unter<br />
periglazialem Klima entwe<strong>der</strong> durch Solifluktion hangabwärts verfrachtet o<strong>der</strong> vom Wind<br />
ausgeblasen und in Mulden und Nischen abgelagert. Die niveo-äolischen Sande bestehen<br />
aus gebleichten o<strong>der</strong> rosafarbenen Sanden mit dünner regelmäßiger Schichtung parallel<br />
zur Oberfläche. Eingeschaltet findet man Kieslinsen von höher gelegenen Terrassen,<br />
sowie Ton aus dem Karbon, Perm o<strong>der</strong> Muschelkalk.<br />
3.4.5 Talaue-Ablagerungen<br />
Hierbei handelt es sich um junge, teilweise humushaltige Ablagerungen lehmiger bis<br />
sandig-lehmiger Zusammensetzung. Sie entstanden aus <strong>der</strong> Feinmaterialfracht <strong>der</strong><br />
Hochwasser führenden Flüsse und wuchsen im Laufe des Holozäns zu mehrere Meter<br />
mächtigen Schichten an. Da ihre Entstehung mit einer hohen Bodenabspülung verbunden<br />
ist, wird angenommen, dass die Auelehm-Sedimentation in Folge frühgeschichtlicher<br />
und geschichtlicher Rodungen erfolgte.<br />
Im Planungsraum findet man in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue großflächige Aueablagerungen,<br />
aber auch kleinflächig im Bereich <strong>der</strong> Nebenbäche, wie Haienbach und Kondeler Bach.<br />
In den Nebentälern ist die Zusammensetzung <strong>der</strong> Ablagerungen von den Schichten im<br />
unmittelbaren Einzugsgebiet abhängig. Im Buntsandstein sind sie sandig bis schwach<br />
tonig. Im <strong>Saar</strong>- und Primstal kann man sandig-lehmige Uferwälle im Strombereich und<br />
lehmig-tonige Talaueablagerungen in den Hochflutbecken unterscheiden.<br />
Die Auebereiche werden überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen eingenommen,<br />
wobei die sandig-lehmigen Uferwälle meist <strong>zum</strong> Ackerbau genutzt werden und die lehmig-tonigen<br />
Talaueablagerungen aufgrund von Versumpfungserscheinungen vorwiegend<br />
<strong>der</strong> Wiesennutzung dienen.<br />
3.4.6 Schwemmfächer<br />
Schwemmfächer eines Flusses o<strong>der</strong> Baches entstehen dort, wo das Gefälle plötzlich<br />
nachlässt und <strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> Feinstofffracht im Flussbett und an den Uferrän<strong>der</strong>n<br />
liegenbleibt.<br />
Im Planungsraum findet man südlich <strong>der</strong> Mündung des Kondeler Baches kleine<br />
Schwemmfächer, welche sich aus sandigem Material des Mittleren Buntsandsteins zusammensetzen.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
3.4.7 Anthropogene Bildungen<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> findet man mehrere Bereiche, in denen das Gelände<br />
anthropogen stark verän<strong>der</strong>t wurde. Es handelt sich hierbei um Gebiete mit Aufschüttungen,<br />
Abgrabungen, Halden o<strong>der</strong> Ähnlichem. Das Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte im Talbereich<br />
<strong>der</strong> Unteren Prims stellt die größte Fläche mit anthropogen stark verän<strong>der</strong>tem<br />
Untergrund dar. Daneben findet man weitere, kleinere Flächen, im Südwesten <strong>der</strong> Bebauung<br />
<strong>der</strong> Innenstadt, im Gewerbegebiet nördlich von <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt und im Bereich<br />
des Segelflugplatzes nordwestlich von Diefflen.<br />
3.5 Böden<br />
Böden gehören als Grenzphänomen <strong>der</strong> Erdoberfläche <strong>der</strong> Pedosphäre an, in <strong>der</strong> sich<br />
Lithosphäre (mineralische Ausgangssubstanz), Hydrosphäre (Bodenwasser), Atmosphäre<br />
(Bodenluft) und Biosphäre (Bodenflora und -fauna) überlagern und durchdringen. Die<br />
Funktionen des Bodens für den Naturhaushalt lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:<br />
• Regelungsfunktion, d. h. <strong>der</strong> Boden ist mechanischer Filter und physikochemischer<br />
Puffer für Schadstoffe,<br />
• Produktionsfunktion, d. h. <strong>der</strong> Boden stellt Pflanzen Nährstoffe und Bodenwasser<br />
zur Verfügung,<br />
• Lebensraumfunktion, d. h. <strong>der</strong> Boden ist Lebensgrundlage für pflanzliche und tierische<br />
Organismen.<br />
3.5.1 Bodenart<br />
Zur Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Böden des Planungsraumes spielt die Korngrößenzusammensetzung<br />
o<strong>der</strong> Bodenart eine entscheidende Rolle. Sie beeinflusst Bodeneigenschaften<br />
wie Wasser-, Luft- und Nährstoffhaushalt sowie die Durchwurzelung und<br />
Bearbeitbarkeit des Bodens und steht daher in engem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ertragsfähigkeit<br />
des Bodens.<br />
Im Planungsraum bildet die Sand-Fraktion die vorherrschende Bodenart. Diese lässt<br />
sich je nach Geröllführung und Beimischung feinerer Fraktionen, wie Schluff o<strong>der</strong> Ton,<br />
weiter unterglie<strong>der</strong>n. Im Bereich <strong>der</strong> quartären Terrassenablagerungen, die im Planungsraum<br />
große Flächen bedecken, sowie im Bereich <strong>der</strong> Steilhänge im Mittleren<br />
Buntsandstein handelt es sich überwiegend um Geröll führenden lehmigen Sand. Über<br />
den niveo-äolischen Sanden findet man dagegen geröllfreien lehmigen Sand. In den<br />
Auebereichen von <strong>Saar</strong> und Prims reicht die Korngrößenzusammensetzung über eine<br />
weite Spanne von lehmigem Sand über lehmigen Schluff bis zu schluffig-tonigem Lehm.<br />
Die Lösslehme, die nordöstlich <strong>der</strong> Prims große Teile <strong>der</strong> Terrassen überlagern, verwitterten<br />
zu feineren Korngrößen-Fraktionen im Schluff- und Lehm-Bereich. Hier findet man<br />
schwach bis mittel Geröll führenden lehmigen Schluff.<br />
3.5.2 Bodentyp<br />
Während die Bodenart Aussagen zur Bodenfruchtbarkeit und Bearbeitbarkeit ermöglicht,<br />
lässt sich anhand des jeweiligen Bodentyps die Pedogenese, d. h. die Entwicklung des<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Bodens, ableiten. Die Pedogenese ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie Ausgangsgestein,<br />
Klima, Relief, Vegetation, Entwicklungsdauer sowie den Eingriffen des<br />
Menschen. Der Entwicklungszustand eines Bodens bzw. <strong>der</strong> Bodentyp ist im Bodenprofil<br />
anhand verschiedener, aufeinan<strong>der</strong> folgen<strong>der</strong> Bodenhorizonte erkennbar.<br />
Über-einstimmende Merkmale und damit ähnliche diagnostische Horizonte und Horizont-Kombinationen<br />
ergeben einen bestimmten Bodentyp.<br />
3.5.2.1 Braunerde / podsolige Braunerde<br />
Braunerde stellt den im Planungsraum am weitesten verbreiteten Bodentyp dar. Er entwickelte<br />
sich über den lehmfreien Terrassenablagerungen, den niveo-äolischen Sanden,<br />
den Gesteinen des Mittleren Buntsandsteins sowie teilweise über den Lösslehmdecken.<br />
Braunerden besitzen ein Ah-Bv-C-Profil und entwickeln sich unter gemäßigt-humidem<br />
Laubwaldklima bei großer Variationsbreite des Ausgangsgesteins. Der typische, braune<br />
Bv-Horizont entsteht durch Verbraunung, d. h. durch Freisetzen von Eisen aus primären<br />
Silikaten und Bildung von Eisen-Oxiden und -Hydroxiden, sowie durch die Neubildung<br />
von Tonmineralen.<br />
Unter Wald zeigen die Braunerden im Planungsraum Tendenzen zur Podsolierung. V. a.<br />
unter Nadelwald bildet sich eine ungünstige Humusform, welche zu Podsolierungserscheinungen<br />
führen kann. Hierbei werden Humusbestandteile zusammen mit Eisen- und<br />
Aluminiumoxiden aus dem Oberboden ausgewaschen und in größeren Tiefen wie<strong>der</strong><br />
ausgefällt. Diese Vorgänge werden über silikatreichem, calcium- und magnesiumarmem,<br />
durchlässigem Gestein geför<strong>der</strong>t.<br />
3.5.2.2 Parabraunerde / Pseudogley-Parabraunerde<br />
Im Bereich <strong>der</strong> pleistozänen Deckschichten, die im Norden des Planungsraumes weite<br />
Terrassenflächen bedecken, findet man überwiegend Parabraunerden bzw. Pseudogley-<br />
Parabraunerden. Sie entwickeln sich bei höherer Durchfeuchtungsintensität und vorwiegend<br />
lockeren Sedimentgesteinen mit mittleren Tongehalten. Die pleistozänen Lösslehmdeckschichten<br />
bilden daher günstige Voraussetzungen für die Entstehung von Parabraunerden.<br />
Es handelt sich um Böden mit Ah-Et-Bt-C-Profil. Der Tonverarmungs- (Et)<br />
und <strong>der</strong> Tonanreicherungs- (Bt) Horizont sind Ergebnis <strong>der</strong> Tonverlagerung o<strong>der</strong> Lessivierung.<br />
Hierbei werden mineralische Partikel <strong>der</strong> Tonfraktion in tiefere Bodenschichten<br />
verlagert.<br />
In abflussträgen Reliefbereichen mit wasserstauenden Schichten im Untergrund bilden<br />
sich durch Staunässe bedingt Pseudogley-Parabraunerden. Sie zeichnen sich durch den<br />
Besitz eines Stauwasser- (S-) Horizontes aus, in dem <strong>der</strong> Wechsel von trockenen und<br />
nassen Phasen zur Marmorierung führt. In nasser Phase kommt es zur Reduktion und<br />
Diffusion <strong>der</strong> Eisen- und Manganverbindungen entlang von Konzentrationsgradienten, in<br />
trockener Phase zur Oxidation und Immobilisierung. Hierdurch entsteht ein Nebeneinan<strong>der</strong><br />
von Eisen- und Mangan-Anreicherungs- und Verarmungszonen und damit die typische<br />
Marmorierung.<br />
3.5.2.3 Brauner Auenboden<br />
Im rezenten und episodischen Überflutungsbereich von <strong>Saar</strong> und Prims entwickelte sich<br />
Brauner Auenboden o<strong>der</strong> Vega. Es handelt sich um hydromorphe Böden mit wechseln-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
<strong>der</strong> Horizontfolge, stark schwankendem Grundwasserspiegel und ein- bis mehrmalger<br />
Überflutung jährlich. Infolge großer Amplitude <strong>der</strong> Grundwasserspiegelschwankung und<br />
Sauerstoffreichtum des ”fließenden” Grundwassers ist in <strong>der</strong> Regel kein Reduktions-<br />
(Gr-) Horizont ausgebildet. Ein Oxidations- (Go-) Horizont ist meist nur schwach ausgeprägt.<br />
Durch Eindeichung und Wasserregulierung wurde die Überschwemmungsdynamik <strong>der</strong><br />
Flüsse stark verän<strong>der</strong>t, so dass heute weite Auenbereiche nur noch episodisch überflutet<br />
werden. Dadurch wird eine regelmäßige Sedimentation von humosem Bodenmaterial<br />
unterbunden und es beginnt die Entwicklung eines Verbraunungs- (Bv-) Horizontes.<br />
3.5.2.4 Gley<br />
Gley findet man im Planungsraum nur kleinräumig entlang des Haienbaches und des<br />
Kondeler Baches. Im Gegensatz zu den Auen von Prims und <strong>Saar</strong> fehlt hier eine regelmäßige<br />
Überflutung und damit die Sedimentation von humosem Bodenmaterial weitgehend,<br />
und die Grundwasserspiegelschwankungen sind wesentlich geringer. Unter diesen<br />
Voraussetzungen entwickelt sich ein Grundwasser-Boden mit Ah-Go-Gr-Profil. Der<br />
Oxidations- (Go-) und <strong>der</strong> Reduktions- (Gr-) Horizont sind auf intensive, räumlich scharf<br />
differenzierte Redox-Prozesse zurückzuführen. Über dem Grundwasserbereich sorgen<br />
hohe Redox-Potenziale für Oxidationsprozesse, im Grundwasserbereich bedingen niedrige<br />
Potenziale Reduktionsvorgänge.<br />
3.5.2.5 Regional und überregional seltene Böden<br />
Über den niveo-äolischen Sanden, welche kleinflächig im Bereich des Haienbachtales,<br />
am Limberg sowie östlich des Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong>-Nord auftreten, entwickelten<br />
sich seltene, naturnahe Böden. Es handelt sich um tiefgründige Braunerden großer Entwicklungstiefe<br />
mit hoher bis sehr hoher Durchlässigkeit.<br />
3.5.3 Bewertung <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit<br />
Im Zusammenhang mit ökologischen Regenwasserentflechtungs-Konzepten ist die Versickerungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Böden ein wichtiger Faktor zur Festlegung von Versickerungsmulden<br />
und Ähnlichem. Da die Entflechtung des Regenwassers für ein ökologisches<br />
Wasserkonzept von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung ist, erscheint eine grobe Bewertung <strong>der</strong><br />
Versickerungsfähigkeit <strong>der</strong> Böden im <strong>Landschaftsplan</strong> sinnvoll.<br />
Die Versickerungsfähigkeit <strong>der</strong> Böden ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen<br />
u. a. geologischer Untergrund, Bodenart, Relief und Grundwasserverhältnisse.<br />
Zunächst ist die Wasserdurchlässigkeit des Bodens eine Voraussetzung für die Versickerungsfähigkeit.<br />
Diese ist im Wesentlichen abhängig von <strong>der</strong> Bodenart und <strong>der</strong> Lagerungsdichte.<br />
Die Leitfähigkeit des tieferen Untergrundes, d. h. ob das in die obersten<br />
Bodenschichten versickernde Wasser in tiefere Bereiche weitergeleitet wird, ist abhängig<br />
von <strong>der</strong> Beschaffenheit des Ausgangsgesteins. Neben <strong>der</strong> Durchlässigkeit des Untergrundes<br />
und <strong>der</strong> Bodenschichten ist <strong>der</strong> Grundwasserflurabstand von entscheiden<strong>der</strong><br />
Bedeutung.<br />
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3.5.3.1 Zur vollständigen Versickerung geeignete Böden<br />
Die sandigen, gut durchlässigen Böden über Mittlerem Buntsandstein sind in <strong>der</strong> Regel<br />
zur vollständigen Versickerung gut geeignet. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> tritt <strong>der</strong><br />
Mittlere Buntsandstein nur im Bereich <strong>der</strong> Gehängekanten und Steilböschungen <strong>der</strong><br />
Talhänge, sowie am Steilabfall des Limberges zutage. Die Durchlässigkeit und damit die<br />
Versickerungsfähigkeit dieser Gesteine ist aufgrund eines großen Kluft- und Porenraumes<br />
generell als hoch einzustufen. Der Grundwasserflurabstand ist in <strong>der</strong> Regel sehr<br />
groß. Lokal können sich jedoch in Geländeverflachungen durch Wegführung des Bindemittels<br />
und das Verschwinden <strong>der</strong> Klüfte hoch verdichtete Feinsandlagen bilden, die<br />
eine geringe Durchlässigkeit aufweisen. Daneben trägt stellenweise die Bildung von sog.<br />
Eisenschwarten (Limonitkrusten) zur Verschlechterung <strong>der</strong> Wasserzirkulation bei. Eine<br />
Einstufung <strong>der</strong> Böden bezüglich <strong>der</strong> Versickerungseignung ist in diesem Bereich meist<br />
mit geringem Untersuchungsaufwand überprüfbar.<br />
Da sich die Gesteine des Mittleren Buntsandsteins im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> überwiegend<br />
auf die Steillagen beschränken, ist hier die Versickerungsmöglichkeit jedoch<br />
eingeschränkt.<br />
3.5.3.2 Zur vollständigen Versickerung bedingt geeignete Böden<br />
Auf den höher gelegenen Plateaus <strong>der</strong> Hänge, die von älteren Terrassenablagerungen<br />
bedeckt sind, eignen sich die Böden nur bedingt zur Versickerung. Sie bilden im Planungsraum<br />
einen schmalen Saum entlang <strong>der</strong> Buntsandsteinhänge. Die aus Kiesen und<br />
Sanden aufgebauten Terrassenablagerungen können hohe Durchlässigkeiten erreichen.<br />
Im Falle <strong>der</strong> Überdeckung mit feinkörnigen Löss- und Auelehmen wird die Versickerung<br />
jedoch stark behin<strong>der</strong>t. Für eine positive Einstufung <strong>der</strong> Versickerungseignung ist daher<br />
zunächst zu prüfen, ob nicht gering durchlässige Lehme an <strong>der</strong> Oberfläche eine wirksame<br />
Versickerung verhin<strong>der</strong>n.<br />
3.5.3.3 Zur vollständigen Versickerung ungeeignete Böden<br />
In dieser Kategorie werden Böden mit geringer Wasserdurchlässigkeit, wie staunässe-<br />
und grundwasserbeeinflusste Böden, zusammengefasst. Solche Bodenstandorte nehmen<br />
die größte Fläche im Planungsraum ein. Zum einen zählen hierzu die Tallagen von<br />
Prims und <strong>Saar</strong>, die mit Auelehmen bedeckt sind. Die meist feinkörnigen, schluffigtonigen<br />
Auelehme weisen in <strong>der</strong> Regel eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit auf und<br />
behin<strong>der</strong>n eine Versickerung von Regenwasser. Daneben wirkt sich <strong>der</strong> oft dicht an <strong>der</strong><br />
Oberfläche anstehende, gespannte Grundwasserspiegel negativ auf die Versickerungseignung<br />
aus.<br />
Daneben sind hierzu auch die älteren Terrassen, welche mit Lösslehmen überdeckt<br />
sind, zu rechnen. Die feinkörnigen Lösslehme, die die Dieffler Hochterrasse großflächig<br />
überdecken, behin<strong>der</strong>n eine Versickerung weitgehend.<br />
In den hier genannten Bereichen ist im Einzelfall lediglich eine teilweise Versickerung<br />
möglich.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
3.5.4 Bewertung des Ertragspotenzials<br />
Unter dem biotischen Ertragspotenzial <strong>der</strong> Böden versteht man das Vermögen <strong>der</strong> Landschaft,<br />
nachhaltig Biomasse zu erzeugen. Eine Aussage bezüglich des Ertragspotenzials<br />
ermöglichen hier die Daten aus <strong>der</strong> Reichsbodenschätzung. Dort werden den Böden<br />
hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit Bodenwertzahlen (Acker- o<strong>der</strong> Grünlandzahl) zugeordnet,<br />
welche von 7 (= absolutes Unland) bis 100 (= bestes Ackerland) reichen.<br />
Die Bodenzahlen im Planungsraum können überwiegend als gut bewertet werden. Die<br />
höchsten Werte werden im <strong>Saar</strong>tal mit 60-69 (Überschwemmungsbereich) bzw. 40-<br />
49(oberhalb <strong>der</strong> Überschwemmungsgrenzen) erreicht. Lediglich in anmoorigen Randsenken<br />
sinken sie auf 15-39. Auch das Untere Primstal sowie die Dieffler Terrassenplatten<br />
zeichnen sich durch überwiegend gut bewertetes Ackerland mit Bodenzahlen zwischen<br />
40 und 59 aus. Nur in Bereichen, in denen die Lehmauflage <strong>der</strong> Dieffler Terrassenplatten<br />
ausdünnt, sinken sie auf 20-39.<br />
3.5.5 Bewertung <strong>der</strong> Naturnähe<br />
Die Kenntnis <strong>der</strong> Naturnähe eines Bodenstandortes stellt eine <strong>der</strong> Voraussetzungen für<br />
landschaftsplanerische Empfehlungen und Maßnahmen dar. So steigt mit zunehmen<strong>der</strong><br />
Naturnähe <strong>der</strong> ökologische Wert und damit die Schützwürdigkeit des entsprechenden<br />
Bodenstandortes, wohingegen bei Abnahme <strong>der</strong> Naturnähe die ökosystemaren Funktionen<br />
sich zunehmend verschlechtern bis hin <strong>zum</strong> völligen Zusammenbruch des Systems.<br />
Wenn dabei <strong>der</strong> Kon-ta-minations- grad <strong>der</strong> Böden so weit fortschreitet, dass sie selbst<br />
zur Schadstoffquelle werden, sind sie sanierungsbedürftig. Der Grad des anthropogenen<br />
Einflusses am jeweiligen Standort zeigt sich insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Art und Intensität von<br />
Oberflächennutzungen. Als Einteilungskriterien <strong>der</strong> Böden in die verschiedenen Naturnähestufen<br />
eignen sich daher:<br />
• Nutzungsweise eines Standortes / Vegetationstyp<br />
• Sichtbare anthropogene Einwirkungen<br />
• Bodenverän<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e durch anthropogenen Stoffeintrag<br />
Naturnahe Böden beschränken sich im Planungsraum auf die Waldflächen mit mehr<br />
o<strong>der</strong> weniger standortgerechter Baumartenzusammensetzung. Im Planungsraum zählen<br />
hierzu:<br />
• die Laubmischwaldstandorte<br />
• die kleinen Reste <strong>der</strong> Auwäl<strong>der</strong> <strong>der</strong> Prims<br />
• unbewirtschaftete Waldflächen im Bereich <strong>der</strong> Kerbtäler bei Diefflen<br />
Im Bereich dieser Vegetationsformen, die <strong>der</strong> potenziell natürlichen Vegetation nahe<br />
kommen, ist die anthropogene Bodenbeeinflussung als relativ gering einzustufen. An<br />
diesen Standorten ist <strong>der</strong> jeweilige Bodentyp noch am ehesten ohne wesentliche Auswaschungsprozesse<br />
<strong>der</strong> anthropogenen Merkmale erhalten geblieben. Hierin begründet<br />
sich die hohe ökologische Wertigkeit dieser Böden.<br />
Als naturfern sind die Böden <strong>der</strong> sog. “halbnatürlichen“ Landschaften, so u.a. Forsten<br />
standortfrem<strong>der</strong> Arten, Trocken- und Magerrasen und extensives Grünland zu bezeichnen.<br />
Im Planungsraum sind hier zu nennen:<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Mischwäl<strong>der</strong> mit hohem Nadelholzanteil<br />
• Extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Streuobstwiesen und Feldgehölze<br />
• Nasse und trockene Grünlandbrachen<br />
Die genannten Bodenstandorte weisen bezüglich ihres Vegetationstyps schon vergleichsweise<br />
stärkere anthropogene Einflüsse auf. In den Mischwäl<strong>der</strong>n wurden vermehrt<br />
standortfremde Arten, v. a. Fichten, angepflanzt. In diesen Waldtypen können bereits<br />
geringfügige Auslaugungs- und Auswaschungsprozesse geför<strong>der</strong>t werden, die den<br />
Beginn einer Podsolierung darstellen.<br />
Auf genutzten Grünlandböden werden Prozesse <strong>der</strong> Zersetzung und Humifizierung beschleunigt,<br />
Nährstoff- und Wasserangebot werden geringfügig verän<strong>der</strong>t. In extensiv genutzten<br />
Wiesen und Weiden, die im Planungsraum überwiegen, bleiben diese Verän<strong>der</strong>ungen<br />
jedoch relativ gering.<br />
Durchgewachsene Streuobstwiesen, Hochstaudenfluren und Feldgehölzbestände unterliegen<br />
einer Extensivierung. In allen Fällen handelt es sich um Sukzessionsstadien unterschiedlicher<br />
Entwicklung, die nach Aufgabe <strong>der</strong> anthropogenen Nutzung einen den<br />
heutigen Bodenbedingungen entsprechenden Endzustand zu erreichen versuchen.<br />
Die im Planungsraum vorkommenden, naturfernen Böden können noch als ökologisch<br />
wertvoll angesehen werden.<br />
Zur naturfremden Naturnähestufe zählen u. a. Forsten standortfrem<strong>der</strong> Arten, Trocken-<br />
und Magerrasen und intensives Grünland. Im Planungsraum sind hier zu nennen:<br />
• Reine Nadelholzforste<br />
• intensiv genutzte Weiden<br />
• Ackerflächen<br />
• Ausdauernde Ru<strong>der</strong>alstandorte<br />
• Zierrasen und Gartenflächen (im Bereich privater Gärten und öffentlicher Grünflächen)<br />
Die Böden <strong>der</strong> reinen Nadelholzforste zeichnen sich aufgrund <strong>der</strong> Monokultur und <strong>der</strong><br />
schwer zersetzbaren Streu <strong>der</strong> Nadelhölzer durch einseitige Auslaugung, Auswaschungsprozesse<br />
und Rohhumusbildung aus. Diese Prozesse werden als Podsolierung<br />
zusammengefasst und führen zu einer Auslaugung und Versauerung <strong>der</strong> teilweise bereits<br />
sauren, kaum gepufferten Sandböden.<br />
Auf intensiv genutzten Weiden kommt es häufig zu einer völligen Zerstörung <strong>der</strong> Grasnarbe,<br />
so dass <strong>der</strong> Boden frei liegt und erosionsanfällig ist. Außerdem führt die hohe<br />
Trittbelastung zu Verdichtungen des Bodens. Daneben weisen diese Standorte auch<br />
Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> stofflichen Zusammensetzung und im Nährstoffangebot auf.<br />
Ackerböden weisen aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung in Verbindung mit<br />
Stoffeinträgen (Düngung, Biozideinsatz) eine deutliche anthropogene Beeinflussung auf.<br />
Verän<strong>der</strong>ungen zeigen sich u. a. in einem erhöhten Nährstoffangebot, einem Anstieg<br />
des pH-Wertes und erhöhter Durchwurzelbarkeit des Unterbodens. Ähnliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />
sind auf den Böden von Gartenflächen zu erwarten.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Ausdauernde Ru<strong>der</strong>algesellschaften stellen sich auf Bodenstandorten ein, die eine<br />
anthropogene Überformung, z. B. in Form von starkem Nährstoffeintrag o<strong>der</strong> Bodenab-<br />
o<strong>der</strong> auftrag, erfahren haben. Es handelt sich folglich um Standorte, die deutliche Bodenverän<strong>der</strong>ungen<br />
aufweisen.<br />
Die höchstmögliche Naturferne wird im Bereich von teilversiegelten bzw. versiegelten,<br />
aber auch anthropogen stark überprägten Flächen wie Deponien, Steinbrüche etc. erreicht.<br />
Böden sind durch Teilversiegelung, Aufschüttung o<strong>der</strong> Schadstoffeintrag stark<br />
geschädigt, so dass alle Standorteigenschaften <strong>der</strong> Böden verän<strong>der</strong>t sind.<br />
Im Planungsraum findet man solche Standorte schwerpunktmäßig in den besiedelten<br />
Bereichen. Daneben zählen hierzu jedoch auch die durch Kies- und Sandabbau überformten<br />
Standorte südlich und westlich des Segelflugplatzes und im Bereich <strong>der</strong> Primsaue<br />
südlich von Diefflen.<br />
3.5.6 Bewertung <strong>der</strong> Erosionsgefährdung<br />
Unter Bodenerosion versteht man den durch die Tätigkeit des Menschen über das natürliche<br />
Maß hinausgehenden Bodenabtrag durch Wasser und Wind. Erosionserscheinungen<br />
führen neben <strong>der</strong> langfristigen Verschlechterung <strong>der</strong> Bodenfruchtbarkeit (Verlust<br />
von Feinbodenmaterial, Humusabbau, Verschlechterung <strong>der</strong> Bodenstruktur) auch zur<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Schadstoffbelastung (Phosphat, Nitrat, Schwermetalle) von Oberflächengewässern.<br />
Da es unter an<strong>der</strong>em Ziel <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist, Boden zerstörende Prozesse mit<br />
genannten negativen Folgen zu vermeiden, ist die Einschätzung <strong>der</strong> Erosionsgefährdung<br />
<strong>der</strong> Böden im Planungsraum von großer Bedeutung.<br />
Generell kann man zwei Arten <strong>der</strong> Bodenerosion unterscheiden: durch Wasser und<br />
durch Wind. Die Erosion durch Wind spielt überwiegend in flachen Landschaften mit<br />
weiträumigen, struktur- und vegetationsarmen Flächen, v. a. Ackerflächen, eine Rolle.<br />
Die kleinflächigen, meist mit Gehölzstrukturen eng verzahnten, Ackerflächen im Planungsraum<br />
bieten <strong>der</strong> Win<strong>der</strong>osion keine Angriffsfläche.<br />
Im Folgenden wird daher lediglich die Erosionsgefährdung durch Wasser erörtert.<br />
3.5.6.1 Bodenerosion durch Wasser<br />
Durch an <strong>der</strong> Bodenoberfläche abfließendes Nie<strong>der</strong>schlags- und Schmelzwasser kann<br />
Bodenmaterial verlagert werden. Die Bodenerosion durch Wasser wird von <strong>der</strong> Erosionsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schläge und Erosionsanfälligkeit des Standortes bestimmt. Die<br />
Erosionsanfälligkeit des Bodens hängt v. a. von den Einflussfaktoren Relief, Bodenbeschaffenheit<br />
und Landnutzung ab. Dementsprechend sind jeweils die Neigung des Geländes,<br />
die Bodenart des Oberbodens und die Nutzungsart maßgeblich.<br />
Wäl<strong>der</strong> und sonstige Gehölzstrukturen bieten Schutz gegenüber <strong>der</strong> Bodenerosion. Sie<br />
behin<strong>der</strong>n das direkte Auftreffen des Nie<strong>der</strong>schlagswassers auf die Bodenoberfläche<br />
und geben dem Bodenmaterial durch ihr Wurzelgeflecht Halt. Durch die langsame Abgabe<br />
des Nie<strong>der</strong>schlagswassers an die Bodenoberfläche wird <strong>der</strong> oberflächliche Abfluss,<br />
<strong>der</strong> für die Erosion verantwortlich ist, deutlich vermin<strong>der</strong>t. Auch Grünland kann i. d.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
R. als wenig erosionsgefährdet angesehen werden. Stark trittbelastete Weiden, sowie<br />
Ackerflächen bieten <strong>der</strong> Erosion dagegen wenig Wi<strong>der</strong>stand, da <strong>der</strong> Boden <strong>zum</strong>indest<br />
zeitweise völlig ungeschützt ist. Insbeson<strong>der</strong>e Ackerflächen sind meist in nie<strong>der</strong>schlagsreichen<br />
Perioden vegetationsfrei und damit stark erosionsanfällig. Bei <strong>der</strong> folgenden<br />
Bewertung <strong>der</strong> Erosionsanfälligkeit werden daher nur die Ackerflächen berücksichtigt.<br />
Neben <strong>der</strong> Nutzungsform ist v. a. die Hangneigung und die Bodenart maßgeblich für die<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Erosionsgefährdung.<br />
Mit zunehmen<strong>der</strong> Neigung <strong>der</strong> Flächen steigt die Erosionsgefährdung, wobei generell ab<br />
einer Neigung von 6 ° von Erosionsgefährdung durch Wasser ausgegangen werden<br />
kann. Da im Planungsraum ebene Tallagen und Terrassenflächen vorherrschen, sind<br />
erosionsgefährdete Hanglagen selten. Lediglich im Kondeler-Bachtal, am nördlichen<br />
Rand des <strong>Stadt</strong>gebietes, treten Ackerflächen mit Neigungen über 6 ° auf (7 - 12 ° Neigung).<br />
Diese Flächen sind potenziell erosionsgefährdet, wobei hier zusätzlich die Gefahr<br />
des Eintrages von Düngern und Pestiziden in den Kondeler Bach gegeben ist. Daneben<br />
ist auch die Bodenart von Bedeutung. Im Kondeler-Bachtal herrscht als Bodenart lehmiger<br />
Sand vor, welcher einen hohen Erosionswi<strong>der</strong>stand besitzt. Aufgrund <strong>der</strong> starken<br />
Neigung ist hier jedoch trotzdem eine Erosionsgefahr gegeben.<br />
3.5.7 Bewertung <strong>der</strong> Bodenverdichtungsempfindlichkeit<br />
Neben den natürlichen Bodenverdichtungen, die in <strong>der</strong> Gesteins- und Bodengenese begründet<br />
sind, können insbeson<strong>der</strong>e durch das Befahren landwirtschaftlicher, z.T. auch<br />
forstwirtschaftlicher Flächen mit schwerer Technik, aber auch infolge von Trittbelastung<br />
durch Tiere und Menschen, nutzungsbedingte Bodenverdichtungen entstehen. Diese<br />
stören o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n den natürlichen Bodenverband und damit die Gleichgewichts-<br />
und Stabilitätsverhältnisse im Boden in einem Maße, dass auch die Funktionen des Bodens<br />
für die Landschaft mehr o<strong>der</strong> weniger stark beeinträchtigt werden.<br />
Zur Ermittlung von Bodenverdichtungen bzw. <strong>der</strong> Bodenverdichtungsempfindlichkeit eines<br />
Bodenstandortes existiert bisher kein vielseitig anwendbares, allgemeingültiges Bewertungsverfahren<br />
ohne dass Messungen und Laborversuche notwendig wären. Langjährige<br />
und umfangreiche Untersuchungen <strong>der</strong> Bodenverdichtungsempfindlichkeit haben<br />
jedoch ergeben, dass die Verdichtbarkeit von Böden in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Mischkörnigkeit<br />
bzw. <strong>der</strong> Bindigkeit sowie den entsprechenden Bodentypen annäherungsweise<br />
beurteilt werden kann.<br />
Die Bodenverdichtungsempfindlichkeit <strong>der</strong> im Untersuchungsgebiet auftretenden Bodentypen<br />
stellt sich folgen<strong>der</strong>maßen dar:<br />
• Die Braunerden und Parabraunerden des Planungsraumes weisen eine nur mäßige<br />
bis geringe Verdichtbarkeit auf.<br />
• Eine hohe Verdichtbarkeit zeigen die in den Auenbereichen verbreiteten Auenböden<br />
und Gleye<br />
Im Planungsraum sind folglich v. a. die Auenbereiche von <strong>Saar</strong> und Prims durch Bodenverdichtung<br />
gefährdet. Die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt hier jedoch überwiegend<br />
extensiv, so dass nicht mit nennenswerten Verdichtungserscheinungen zu rechnen ist.<br />
Lediglich im Bereich <strong>der</strong> Ackerflächen, die in den Auenbereichen nur geringe Fläche<br />
einnehmen, kann es durch die Bearbeitung zu Bodenverdichtungserscheinungen kom-<br />
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men. Neben <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung zeigen auch an<strong>der</strong>e Nutzungsformen<br />
Auswirkungen auf die Lagerungsverhältnisse im Boden. Hier wären v. a. <strong>der</strong> ehemalige<br />
Kiesabbau in <strong>der</strong> Primsaue zu nennen. Durch die hiermit verbundene starke Fahrbelastung<br />
mit schwerem Gerät sind erhebliche Bodenverdichtungserscheinungen zu erwarten.<br />
3.5.8 Bewertung <strong>der</strong> stofflichen Gefährdung des Bodens<br />
Mangels flächendecken<strong>der</strong> Untersuchungen können analytisch belegte Daten nicht zur<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Vorbelastung von Böden des Planungsgebietes herangezogen werden.<br />
Die Erfassung und Bewertung aller Stoffeinträge bewegt sich daher auf qualitativem und<br />
nicht auf quantitativem Niveau.<br />
Die stofflichen Belastungen des Bodens resultieren aus dem direkten Eintrag von festen,<br />
gelösten o<strong>der</strong> gasförmigen Schadstoffen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en direkten Eintrag über Luft und Nie<strong>der</strong>schläge.<br />
Sie werden entwe<strong>der</strong> konzentriert (z. B. durch Dünger und Pflanzenschutzmittel)<br />
o<strong>der</strong> diffus (Immissionen über Luft und Wasser) auf den Boden aufgebracht und<br />
gehen in seine Stoffkreisläufe ein.<br />
3.5.8.1 Diffuse Immissionen<br />
Die Böden im Planungsgebiet weisen eine Grundbelastung an Schadstoffen auf, die sich<br />
in <strong>der</strong> globalen Luftverschmutzung <strong>der</strong> Umwelt begründet. In diesem Zusammenhang ist<br />
neben den Auswirkungen durch die gewerbliche und industrielle Nutzungen insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Saure Regen zu nennen, <strong>der</strong> zu einer Erniedrigung des pH-Wertes <strong>der</strong> Böden<br />
führen kann.<br />
Saure Nie<strong>der</strong>schläge führen bei den schon von Natur aus schlecht gepufferten Böden zu<br />
einer Erniedrigung des pH-Wertes. Der saure Regen schadet dabei nicht nur Pflanzen<br />
und Bäume, son<strong>der</strong>n beeinträchtigt auch die Pufferwirkung des Bodens gegenüber<br />
Schadstoffen, z.B. Schwermetallen, erheblich. Beson<strong>der</strong>s hiervon betroffen sind Nadelwaldstandorte,<br />
die durch die schwer zersetzbare Streu eine Versauerung des Bodens<br />
begünstigen.<br />
Daneben treten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> diffuse Immissionen in Form von gewerblichen<br />
o<strong>der</strong> industriellen Immissionen auf, im Winterhalbjahr zusätzlich durch Hausbrand.<br />
Insgesamt kann daher generell von einer höheren Belastung in und um die Gewerbe-<br />
und Industriegebiete und im Bereich <strong>der</strong> Siedlungskerne ausgegangen werden, die von<br />
geringerer Bodenbelastung an den <strong>Stadt</strong>rän<strong>der</strong>n abgelöst wird.<br />
Eine beson<strong>der</strong>s hohe Emissionsbelastung geht von <strong>der</strong> Schwerindustrie aus. In direkter<br />
Umgebung <strong>der</strong> Industriestandorte sind daher Bodenbelastungen zu erwarten.<br />
3.5.8.2 Straßenbegleitende Immissionen<br />
Die Abgase von Kraftfahrzeugen enthalten neben gasförmigen Schadstoffen wie den<br />
Stickoxiden eine Vielzahl von staubförmigen Schadstoffen, darunter u.a. Nickel und<br />
Ruß (v.a. Dieselmotoren). Hinzu kommen organische Schadstoffe wie <strong>zum</strong> Beispiel eine<br />
Reihe von organischen Kohlenwasserstoffen, die im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen<br />
(polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe = PAK).<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Die größten Schadstoffanreicherungen <strong>der</strong> genannten Stoffe, beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Schwermetalle,<br />
treten üblicherweise in einem 50 m breiten Streifen bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Fahrbahn auf.<br />
Allerdings machen sich die Schadstoffe noch bis zu einer durchschnittlichen Entfernung<br />
von 150 m zur Straße in einer Erhöhung gegenüber dem normalen Hintergrundwert bemerkbar.<br />
Durch den Abrieb <strong>der</strong> Reifen werden Cadmium und Zink und durch den Abrieb <strong>der</strong><br />
Fahrbahn Bitumen, Silikate und Karbonate freigesetzt. Als weitere den Boden schädigende<br />
Stoffe treten die Streusalze im Winter hinzu. Sie werden zusammen mit den<br />
Rückständen des Fahrbahn-, Reifen- und Bremsenabriebs in einem ca. 5 m breiten<br />
Streifen zu beiden Seiten <strong>der</strong> Fahrbahn abgelagert.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung eines Gesamtverkehrsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wurden<br />
u. a. die Straßen begleitenden Lärm- und Schadstoffemissionen gemessen. Zur<br />
Charakterisierung <strong>der</strong> Luftverunreinigung durch den Kraftfahrzeugverkehr wurden die<br />
emittierten Schadstoffmengen von Kohlenmonoxid und Stickoxiden gemessen. Für die<br />
Belastung des Bodens sind hierbei v. a. die Stickoxide von Bedeutung. Von folgende<br />
Straßen bzw. Straßenzügen geht eine beson<strong>der</strong>s hohe Belastung aus:<br />
• L I.O. 174 zwischen <strong>der</strong> Autobahnausfahrt “<strong>Dillingen</strong> Süd“ und dem Gewerbegebiet<br />
“<strong>Dillingen</strong> Nord“ (Merziger Straße),<br />
• <strong>der</strong> Streckenzug Dieffler Straße, Umgehung Hüttenwerkstraße, <strong>Saar</strong>louiser Straße<br />
(L I.O. 143),<br />
• die Konrad-Adenauer-Allee mit <strong>der</strong> Industriestraße,<br />
• die Wer<strong>der</strong>straße und die Friedrich-Ebert-Straße.<br />
3.5.8.3 Kontaminationsverdächtige Standorte<br />
Als kontaminationsverdächtige Standorte werden Örtlichkeiten zusammengefasst, an<br />
denen mit dem Vorhandensein und / o<strong>der</strong> Freisetzen von Schadstoffen gerechnet werden<br />
kann. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e Altablagerungen (z. B. Deponien), Altstandorte<br />
(ehemalige Betriebsstandorte) und in Betrieb befindliche Produktions- und Dienstleistungsstätten<br />
(z. B. Tankstellen, Handwerksbetriebe usw.).<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> existiert eine hohe Anzahl an Altlasten-Standorten,<br />
von denen eine potentielle Kontamination des Bodens ausgeht. Im Kapitel “Wasser“<br />
werden die Altablagerungen und Altstandorte aufgelistet.<br />
3.5.8.4 Düngung (organisch, anorganisch)<br />
Der wichtigste in <strong>der</strong> Landwirtschaft angewandte Dünger ist die Gülle. Die Funktion <strong>der</strong><br />
Gülle beruht auf ihrem hohen Stickstoffgehalt, <strong>der</strong> den <strong>zum</strong> Pflanzenwachstum notwendigen<br />
Stickstoffvorrat im Boden auffüllen soll. Allerdings kann die Gülle insbeson<strong>der</strong>e bei<br />
übermäßigem Einsatz zu schweren Belastungen von Boden, Pflanzen und Wasser beitragen.<br />
Die positiven wie negativen Wirkungen <strong>der</strong> Gülle hängen unmittelbar mit <strong>der</strong>en hohem<br />
Ammoniumgehalt (55 % bei Rin<strong>der</strong>-, 60 % bei Hühner- und 70 % bei Schweinegülle) zusammen.<br />
Das Ammonium setzt sich nach Einbringen in den Boden rasch in das leicht<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
pflanzenverfügbare, aber schlecht im Boden adsorbierbare und daher auswaschungsgefährdete<br />
Nitrat um.<br />
Ein hohes Auswaschungsrisiko tragen dabei generell Böden mit hohem Sandanteil, Böden<br />
in <strong>der</strong> Nähe von Oberflächengewässern sowie Aueböden. Im Planungsraum sind<br />
daher v. a. die ackerbaulich genutzten Böden im <strong>Saar</strong>- und Primsauenbereich, sowie im<br />
Kondeler Bachtal gefährdet. Auf diesen Flächen ist <strong>der</strong> fachgerechte Umgang mit Gülle<br />
unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. Darüber hinaus gehen von <strong>der</strong> Kleintierhaltung und den Kleingartenanlagen<br />
in <strong>der</strong> Primsaue Gefahren bezüglich Schadstoffeintrag aus. Hier muss die<br />
Nutzung von Düngern und Pestiziden auf jeden Fall eingeschränkt werden.<br />
Überdies kann <strong>der</strong> Boden infolge des Gülleeinsatzes mit Phosphat und Kupfer belastet<br />
werden, während die Pflanzen verstärkt Nitrat und Kupfer anreichern.<br />
3.6 Fließgewässer<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird im Westen von <strong>der</strong> in Süd-Nord-Richtung verlaufenden<br />
<strong>Saar</strong> und im Osten von <strong>der</strong> in Nordost-Südwestrichtung fließenden Prims<br />
durchquert, welche im Süden des <strong>Stadt</strong>gebietes in die <strong>Saar</strong> mündet. Daneben findet<br />
man zwei kleine Nebenbäche <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>, den Kondeler Bach am Nordrand des Planungsraumes<br />
und den Haienbach, welcher seinen Ursprung nordöstlich des Planungsraumes<br />
hat und die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> durchquert.<br />
An Stillgewässern findet man im Planungsraum zahlreiche Kiesweiher, die größtenteils<br />
als Angelweiher genutzt werden, Schlammweiher im Bereich <strong>der</strong> Kiesaufbereitungsanlage<br />
im Primstal, mehrere <strong>Saar</strong>altarme sowie den sog. ”Ökosee”.<br />
DILLINGER ÖKOSEE<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Angelweiher befinden sich ”Im Hasensprung” südöstlich von Diefflen, ”Bei den Banneichen”<br />
südlich von Diefflen, am Parkstadion <strong>der</strong> Weiher “In den Steinen“ sowie <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarm<br />
„In <strong>der</strong> Engt“.<br />
”Bei den Banneichen” liegt auch <strong>der</strong> oben erwähnte Schlammweiher.<br />
In den Kiesgruben am Segelflugplatz im Norden des Planungsraumes findet man mehrere<br />
ökologisch wertvolle Feuchtbiotope.<br />
Das größte Stillgewässer des <strong>Stadt</strong>gebietes <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>, <strong>der</strong> ”Ökosee” im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Pachten, wurde als ökologische Ausgleichsmaßnahme <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau geplant und<br />
angelegt. Hierbei wurden Teile des <strong>Saar</strong>altarms unterhalb des Limberges in die Ausgleichskonzeption<br />
mit einbezogen.<br />
3.6.1 Bewertung <strong>der</strong> Fließgewässer<br />
Die Talauen <strong>der</strong> größeren Fließgewässer, <strong>Saar</strong> und Prims, werden im Planungsraum<br />
durch Verkehrsstraßen, Industriegebiete und Wohnbauflächen stark belastet. Die Angaben<br />
zur Gewässergüte wurden <strong>der</strong> Gewässergütekarte des <strong>Saar</strong>landes von 2008 entnommen.<br />
Die <strong>Saar</strong> wurde auf <strong>der</strong> gesamten Laufstrecke für die Schifffahrt ausgebaut und begradigt.<br />
Der <strong>Saar</strong>altarm am Fuße des Limberges zeugt noch von dem ehemaligen Mäan<strong>der</strong>verlauf<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>. Die Wasserqualität <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> hat sich seit 1990 ab <strong>Saar</strong>brücken bereits<br />
deutlich verbessert. Die Gewässergüte kann als “kritisch belastet“ (Güteklasse II -<br />
III) eingestuft werden (Gewässergütekarte des <strong>Saar</strong>landes von 2008). Noch 1990 wurde<br />
dieser <strong>Saar</strong>-Abschnitt als stark bis sehr stark verschmutzt eingestuft. Diese Verbesserung<br />
ist als Folge einer Vielzahl von Abwasser-Maßnahmen im Raum <strong>Saar</strong>louis, Rehlingen-Siersburg<br />
und im Einzugsgebiet ihrer Zuflüsse zu werten. Trotzdem treten im Oberwasser<br />
zeitweise noch kritische Sauerstoffwerte auf.<br />
Der Lauf <strong>der</strong> Prims kann dagegen stellenweise noch als relativ naturnah bezeichnet<br />
werden, und es sind <strong>zum</strong> Teil noch Auwaldreste vorhanden. Dennoch wurde die Prims<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> in ihrer Wertigkeit als Lebensraum und ihrer Funktion für<br />
den Wasserhaushalt stark beeinträchtigt. Grund hierfür ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verlust von<br />
Auenbereichen durch Bebauung und Kiesabbau. Im östlichsten Bereich wurde die Aue<br />
durch Kiesabbau stark verän<strong>der</strong>t und beeinträchtigt, und weiter unterhalb verläuft die<br />
Prims durch das Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte, wo nur abschnittsweise noch ein sehr<br />
schmaler Gehölzsaum ausgebildet ist. Lediglich im Mündungsbereich ist ein etwas breiterer<br />
Auenbereich unverbaut geblieben. Die Gewässergüte <strong>der</strong> Prims hat sich dagegen<br />
in den letzten 5 Jahren deutlich verbessert. Während sie auf <strong>der</strong> Gewässergütekarte von<br />
2000 noch als “stark verschmutzt“ (Güteklasse III) eingestuft wurde, wird sie auf <strong>der</strong><br />
Karte von 2005 und 2008 als mäßig belastet (Güteklasse II) eingestuft. Dies lässt sich<br />
auf eine Verbesserung <strong>der</strong> Klärleistung im gesamten Gewässerverlauf zurückführen.<br />
Bei den kleineren Fließgewässern, Haienbach und Kondeler Bach, handelt es sich um<br />
überwiegend bis vollständig unverbaute Gewässer, <strong>der</strong>en Auen überwiegend frei von<br />
Bebauung sind.<br />
Der Kondeler Bach weist kaum Verbauung o<strong>der</strong> Regulierung auf und mäandriert mit<br />
<strong>zum</strong> Teil breiten Uferbereichen durch das Tal. Der Bachlauf weist noch auf großen Streckenabschnitten<br />
naturnahe Bachstrukturen und Vegetationsformen auf. In <strong>der</strong> Gewäs-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
sergütekarte des <strong>Saar</strong>landes von 2005 wird er als “mäßig belastet“ (Güteklasse II) eingestuft.<br />
Der Kondeler Bach stellt ein noch weitgehend intaktes Bachökosystem dar und<br />
besitzt daher eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Beeinträchtigungen<br />
sind im Planungsraum lediglich durch Einträge aus <strong>der</strong> Landwirtschaft im Bereich <strong>der</strong><br />
erosionsgefährdeten Ackerflächen zu erwarten.<br />
Der Haienbach, welcher nordöstlich des Plangebietes seinen Ursprung hat, weist <strong>zum</strong><br />
Teil noch einen naturnahen Verlauf auf. Im besiedelten Bereich, im Nordwesten von <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt,<br />
ist er jedoch verrohrt und kommt erst wie<strong>der</strong> östlich des Bruchweges<br />
(nordöstlich des Ökosees) an die Oberfläche. Hier wird er unterirdisch über eine Kanaltrasse<br />
geleitet und tritt westlich <strong>der</strong> Kläranlage, für welche er als Vorfluter fungiert, wie<strong>der</strong><br />
zutage. Daneben wurde er im Oberlauf, im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen nördlich<br />
Diefflen, streckenweise ausgebaut bzw. begradigt. <strong>der</strong> südliche Seitenarm, welcher<br />
durch Wald verläuft, wurde ebenfalls begradigt. Das Bachbett des Haienbaches führt nur<br />
noch nach starken Nie<strong>der</strong>schlägen Wasser. Als Ursache kommen hierfür eine Grundwasserübernutzung<br />
und <strong>der</strong> Kiesabbau südlich des Segelfluggeländes, <strong>der</strong> zur Absenkung<br />
des Grundwasserspiegels führt, in Frage.<br />
3.6.2 Stillgewässer<br />
Der “Ökosee“ o<strong>der</strong> “<strong>Saar</strong>see“ stellt das mit Abstand größte Stillgewässer im Planungsraum<br />
dar. Er wurde im Rahmen von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau<br />
angelegt und umfasst eine Fläche von etwa 24 ha.<br />
Ein Teil <strong>der</strong> ehemalig mäandrierenden <strong>Saar</strong> wurde in den See integriert. Im nördlichen<br />
Teil wurde eine etwa 0,5 ha große Insel angelegt und am nördlichen Ufer eine Niedrigwasserzone<br />
entwickelt, die einen direkten Zugang <strong>zum</strong> See besitzt. Im Zuge von Umgestaltungsarbeiten<br />
im Jahre 2006 wurde die o.g. Insel zu einem für Amphibien und Vögel<br />
beson<strong>der</strong>s wertvollen Biotop. Hierdurch entstanden bis zu 8 m breite Überflutungszonen<br />
an den Inselrän<strong>der</strong>n zur Entwicklung eines Schilfgürtels, Kleingewässer unterschiedlicher<br />
Größe und Tiefe als Laichgewässer für Amphibien sowie Steilwände für<br />
Uferschwalben und Eisvogel.<br />
Die Ufersäume des Sees wurden mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Auf dem<br />
Hochwasserschutzdamm zwischen <strong>Saar</strong> und Ökosee wurde eine Auewald-<br />
Pflanzengesellschaft mit entsprechenden Baum- und Straucharten neu angelegt. Als<br />
ökologische Ausgleichsmaßnahme <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau soll <strong>der</strong> Ökosee beson<strong>der</strong>s für die<br />
Pflanzen- und Tierwelt eine wichtige Lebensraumfunktion übernehmen. Störungen durch<br />
Freizeitnutzungen, wie z. B. Angeln, wirken sich jedoch negativ auf die Lebensraumqualität<br />
aus. Daneben treten Störungen durch den Spazierweg rund um den Ökosee auf, da<br />
dieser <strong>zum</strong> Teil nahe des Ufers verläuft. Dennoch übernimmt <strong>der</strong> See <strong>zum</strong> Teil wichtige<br />
ökologische Funktionen (siehe auch Kap. Arten und Biotope).<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
FLACHWASSERZONE AM “ÖKOSEE“<br />
Der <strong>Saar</strong>altarm am Fuße des Limberges (Engt) wurde in das Ausgleichskonzept <strong>zum</strong><br />
<strong>Saar</strong>ausbau integriert. Er hat eine Fläche von 1,7 ha und wird als Angelweiher genutzt.<br />
Das Umfeld des Weihers zeichnet sich durch eine hohe Anzahl von alten, standortgerechten<br />
Gehölzen, u. a. Schwarzerlen und Weiden, aus. Die Ufervegetation ist dagegen<br />
überwiegend spärlich und lediglich als schmaler Saum ausgebildet. Das Gewässer wird<br />
von <strong>der</strong> Landstraße L 170 und <strong>der</strong> Autobahn A 8 vollständig umgeben und stellt daher<br />
ein Inselbiotop dar.<br />
Die Wasserflächen links <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und südlich <strong>der</strong> Niedtalbahnlinie stellen ebenfalls Reste<br />
eines ehemaligen Mäan<strong>der</strong>bogens dar. Es handelt sich um einen Biotopkomplex aus<br />
Wasserflächen, Sukzessionswald und Hochstaudenfluren, welcher westlich von <strong>der</strong><br />
<strong>Saar</strong> mit begleitendem Rad- und Gehweg, und östlich von <strong>der</strong> Autobahn begrenzt wird.<br />
Durch die Autobahn wird <strong>der</strong> Teichkomplex von den übrigen Teichen im Westen isoliert.<br />
Die Fischteiche im Bereich <strong>der</strong> Primsaue im Südosten des <strong>Stadt</strong>gebietes entstanden<br />
durch Nassauskiesung. Sie werden intensiv als Angelteiche genutzt und werden dadurch<br />
in ihrer ökologischen Funktion stark eingeschränkt. Unzureichende Ufervegetation,<br />
steile Ufer und standortfremde Ufergehölze min<strong>der</strong>n den Wert dieses Teichkomplexes<br />
erheblich.<br />
Auch die sonstigen Angelweiher und Teiche, bei Nie<strong>der</strong>limberg (“Engt”), im Bereich <strong>der</strong><br />
ehemaligen Kiesabbauflächen linksseitig <strong>der</strong> Prims und nördlich des Segelflugplatzes<br />
Diefflen, zeichnen sich überwiegend durch intensive Nutzung aus. Sie sind großteils mit<br />
standortfremden Gehölzen eingegrünt und durch vegetations- arme bis -freie Ufer gekennzeichnet.<br />
Ihr ökologischer Wert ist daher meist von untergeordneter Bedeutung.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
3.6.3 Überschwemmungsgebiete<br />
Mit <strong>der</strong> Verordnung vom 21.12.2000 wurde an <strong>der</strong> Prims im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
(Gemarkung Diefflen, Flur 8, 9 und 10 sowie Gemarkung <strong>Dillingen</strong>, Flur 2) ein<br />
Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes<br />
kann <strong>der</strong> Themenkarte Wasser im Anhang entnommen werden. Schutzzweck ist <strong>der</strong> Erhalt<br />
o<strong>der</strong> die Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Strukturen <strong>der</strong> Prims und ihrer Überflutungsflächen,<br />
die Verhin<strong>der</strong>ung erosions- för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Eingriffe, <strong>der</strong> Erhalt natürlicher<br />
Rückhalteflächen und die Regelung des Hochwasserabflusses. Zur Erfüllung des<br />
Schutzzweckes trifft die Verordnung allgemein verbindliche Anordnungen, wie Verbote<br />
und genehmigungspflichtige Tatbestände. Verboten sind insbeson<strong>der</strong>e die Umwandlung<br />
von Grün- in Ackerland und die Ausweisung neuer Bauflächen.<br />
An <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> wurde außerdem mit Verordnung vom 18. Oktober 2007 die vorläufige Anordnung<br />
<strong>der</strong> Anwendung des § 80 <strong>Saar</strong>ländisches Wassergesetz für die beabsichtigte<br />
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes festgelegt. Es umfasst die <strong>Saar</strong> einschließlich<br />
eines Altarmes sowie den Mündungsbereich <strong>der</strong> Prims (vgl. Themenkarte 3<br />
“Wasser”).<br />
3.7 Grundwasser<br />
Grundwasser wird in Gesteinen gespeichert, die über einen ausreichenden Poren- und<br />
Kluftraum verfügen.<br />
Die für die Trinkwasserversorgung des <strong>Saar</strong>landes wichtigsten Grundwasservorräte liegen<br />
im Mittleren Buntsandstein, weshalb dieser als Hauptgrundwasserleiter des <strong>Saar</strong>landes<br />
bezeichnet werden kann. Auch im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> ist <strong>der</strong> Mittlere<br />
Buntsandstein für die Grundwasserspeicherung von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Seine<br />
gute Eignung als Grundwasserspeicher lässt sich auf seine hohe effektive Porosität,<br />
seine deutliche Klüftung und große Mächtigkeit zurückführen.<br />
Im Planungsraum besitzen zusätzlich die quartären Lockersedimente in den Talauen<br />
von <strong>Saar</strong> und Prims und stellenweise im Bereich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>terrasse Bedeutung zur<br />
Grundwasserspeicherung.<br />
Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Geschütztheitsgrad des Grundwassers<br />
von Bedeutung. Dieser wird bestimmt vom Grundwasserflurabstand, den hydrostatischen<br />
Verhältnissen im Grundwasserkörper, den stratigraphischen Bedingungen im Bereich<br />
des Grundwasserkörpers und dem Aufbau <strong>der</strong> Versickerungszone.<br />
3.7.1 Grundwasserflurabstand<br />
Messdaten über den Grundwasserflurabstand im Planungsraum liegen nicht vor. Anhand<br />
<strong>der</strong> verbreiteten Bodentypen lassen sich jedoch Rückschlüsse auf den mittleren<br />
Grundwasserflurabstand ziehen.<br />
Im Verbreitungsbereich <strong>der</strong> Braunerden und Parabraunerden, d. h. auf den Buntsandsteinhängen<br />
und höher gelegenen Terrassenplateaus, sowie im Bereich <strong>der</strong> Decklehme,<br />
schwankt <strong>der</strong> mittlere Grundwasserflurabstand etwa zwischen 1,30 und > 2,00 m. Es<br />
handelt sich um terrestrische, nicht grundwasserbeeinflusste Böden, bei denen die<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Grundwassermarke auch bei starken Regenfällen nicht über die Geländeoberfläche<br />
steigt.<br />
Die Braunerden und Parabraunerden aus Hochflut- o<strong>der</strong> Lösslehmen über Nie<strong>der</strong>terrassenschottern<br />
<strong>der</strong> Prims weisen bereits einen etwas niedrigeren Grundwasserflurabstand<br />
auf. Er liegt im Mittel zwischen 40 cm und 1,30 m und kann gelegentlich bei Grundwasserhochständen<br />
über die Geländeoberfläche reichen.<br />
Die niedrigsten Grundwasserflurabstände werden in den Auebereichen von <strong>Saar</strong> und<br />
Prims, sowie in den Bachauen von Kondeler Bach und Haienbach erreicht. Die Auenböden<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue zeichnen sich durch einen räumlich stark wechselnden<br />
Grundwasserflurabstand aus, welcher sich zwischen 20 cm und 1,30 m bewegt. In den<br />
Bereichen mit Abständen < 40 cm ist bis über die Geländeoberfläche anstehendes<br />
Grundwasser bei starken Regenereignissen häufig.<br />
In den kleinen Bachauen mit Gleyböden findet man schließlich die geringsten Grundwasserflurabstände,<br />
welche nur geringen Schwankungen unterliegen. Mit mittleren<br />
Grundwasserflurabständen zwischen 20 und 80 cm tritt das Grundwasser oft über die<br />
Geländeoberfläche.<br />
3.7.2 Aufbau des Grundwasserkörpers und <strong>der</strong> Versickerungszone<br />
Zur Bewertung <strong>der</strong> Bedeutung des Untergrundes für die Grundwasserneubildung ist die<br />
Kenntnis über den Aufbau des Grundwasserkörpers und <strong>der</strong> Versickerungszone unerlässlich.<br />
Zunächst ist die Wasserdurchlässigkeit des Bodens eine Voraussetzung für die<br />
Versickerungsfähigkeit. Diese ist im Wesentlichen abhängig von <strong>der</strong> Bodenart und <strong>der</strong><br />
Lagerungsdichte. Die Leitfähigkeit des tieferen Untergrundes, d. h. ob das in die obersten<br />
Bodenschichten versickernde Wasser in tiefere Bereiche weitergeleitet wird, ist abhängig<br />
von <strong>der</strong> Beschaffenheit des Ausgangsgesteins. Feinkörnige, weitgehend undurchlässige<br />
Boden- und Gesteinsschichten behin<strong>der</strong>n die Versickerung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers<br />
und damit die Grundwasserneubildung.<br />
Über den Gesteinen des Mittleren Buntsandsteins sind die Bedingungen zur Grundwasserneubildung<br />
in <strong>der</strong> Regel günstig. Die sandigen, gut durchlässigen Böden behin<strong>der</strong>n<br />
die Versickerung im Normalfall nicht. Auch die Durchlässigkeit und damit die Versickerungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Gesteine sind aufgrund eines großen Kluft- und Porenraumes generell<br />
als hoch einzustufen. Lediglich lokal können sich in Geländeverflachungen durch<br />
Wegführung des Bindemittels und das Verschwinden <strong>der</strong> Klüfte hoch verdichtete Feinsandlagen<br />
bilden, die eine geringe Durchlässigkeit aufweisen. Daneben trägt stellenweise<br />
die Bildung von sog. Eisenschwarten (Limonitkrusten) zur Verschlechterung <strong>der</strong><br />
Wasserzirkulation bei.<br />
Da die Gesteine des Mittleren Buntsandsteins jedoch im Planungsraum großflächig von<br />
Terrassenablagerungen, Lehmen und Auensedimenten überlagert werden und nur in<br />
Hang- und Steillagen anstehen, tritt die Bedeutung dieser Gesteine für die Grundwasserneubildung<br />
zurück.<br />
Auf den Terrassenflächen von Prims und <strong>Saar</strong> wird <strong>der</strong> Grundwasserkörper überwiegend<br />
von Kiesen und Sanden gebildet, welche in <strong>der</strong> Regel eine hohe Durchlässigkeit<br />
und Wasserleitfähigkeit aufweisen. Hier wird die Versickerungsfähigkeit jedoch häufig<br />
durch eine Überdeckung mit Löss- und Auelehmen behin<strong>der</strong>t. Großflächige Lehme fin-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
det man im Planungsraum auf <strong>der</strong> Dieffler Terrassenplatte, sowie im <strong>Saar</strong>- und Primstal.<br />
Über den Lösslehmen bilden sich häufig pseudovergleyte Parabraunerden, die durch ihren<br />
dichten Tonhorizont die Versickerung zusätzlich erschweren. Auensande, die ebenfalls<br />
in <strong>Saar</strong>- und Primsaue verbreitet sind, bieten dagegen zusammen mit den Kiesen<br />
und Schottern <strong>der</strong> Terrassen günstige Bedingungen zur Versickerung und Grundwasserneubildung.<br />
3.7.3 Grundwasserneubildung/ Retentionskapazität<br />
Das Grundwasser dient <strong>der</strong> Wasserversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung. Um eine langfristige<br />
Wasserversorgung zu gewährleisten, muss das Grundwasserreservoir nachhaltig gesichert<br />
werden.<br />
Aus diesem Grunde ist es für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung unerlässlich, im Untersuchungsraum<br />
Flächen mit hoher Grundwasserneubildung auszugrenzen und ihren Schutz zu<br />
for<strong>der</strong>n bzw. bei niedriger Grundwasserneubildung Maßnahmen zur Verbesserung anzuzeigen.<br />
Unter Grundwasserneubildung versteht man per Definition den Zufluss von Sickerwasser,<br />
welcher zu einer Erneuerung des Grundwassers und vielfach auch zu einer zeitlich<br />
begrenzten Zunahme des Grundwasservolumens führt.<br />
Die Grundwasserneubildung ist abhängig von:<br />
• Klimafaktoren (Nie<strong>der</strong>schlag, Verdunstung)<br />
Je höher die Nie<strong>der</strong>schläge und je geringer die Verdunstung, desto größer ist <strong>der</strong><br />
Sickerwasserzufluss im Boden und damit die Grundwasserneubildung.<br />
• Vegetation<br />
Bei einheitlichen Bedingungen bezüglich Bodenart und Grundwasserflurabstand<br />
nimmt die Grundwasserneubildung in <strong>der</strong> Reihenfolge Acker - Grünland - Mischwald<br />
- Nadelwald ab.<br />
• Eigenschaften des Bodens und des geologischen Untergrundes<br />
Je größer die Korngröße, desto höher ist die Versickerungsrate, d.h. in sandigen<br />
und kiesigen Substraten mit nur geringen Ton- und Schluffanteilen ist mit einer<br />
höheren Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.<br />
• Grundwasserflurabstand<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Grundwasserneubildung eignen sich Bereiche mit einem Flurabstand<br />
< 5 m am besten, da hier die infiltrationsbedingte Grundwassererneuerung<br />
innerhalb weniger Jahre bis Monate vonstatten geht. Dagegen tragen Räume mit<br />
einem wesentlich größeren Flurabstand als 10 m nur unwesentlich zur nutzbaren<br />
Grundwasserneubildung bei.<br />
• Versiegelungsgrad<br />
Mit zunehmendem Versiegelungsgrad fließt Nie<strong>der</strong>schlagswasser verstärkt oberflächlich<br />
ab. Dadurch reduziert sich <strong>der</strong> Sickerwasserfluss im Boden und gleichzeitig<br />
die Grundwasserneubildung.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Zwischen <strong>der</strong> Grundwasserneubildung und <strong>der</strong> Retentionskapazität von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
besteht eine enge Bindung. Unter Retention versteht man die Menge von Nie<strong>der</strong>schlagswasser,<br />
das in <strong>der</strong> Pflanzendecke, im Boden, im Untergrund usw. zurückgehalten<br />
wird. Die Retention wirkt sich auf den oberflächlichen Abfluss aus, in dem sie<br />
diesen bei Starkregen und lang dauernden Nie<strong>der</strong>schlagsereignissen dämpft. So gesehen<br />
wirkt sie Hochwässern, aber auch <strong>der</strong> Bodenerosion entgegen. An<strong>der</strong>erseits beeinflusst<br />
sie den Grundwasserhaushalt nachteilig, wenn z.B. von <strong>der</strong> Pflanzendecke zurückgehaltenes<br />
Wasser direkt verdunstet ohne den Boden zu erreichen. Aufgrund dieser<br />
Wechselwirkungen von Grundwasserneubildung und Retention sollen beide Funktionen<br />
für den Planungsraum zusammenfassend dargestellt werden.<br />
Von den oben genannten Einflussfaktoren für die Grundwasserneubildung sind die Klimafaktoren<br />
im ganzen Untersuchungsgebiet relativ einheitlich.<br />
Der Grundwasserflurabstand unterliegt im Planungsraum aufgrund <strong>der</strong> stark wechselnden<br />
Topographie starken Schwankungen. In den Tälern von <strong>Saar</strong>, Prims, Kondeler Bach<br />
und Haienbach kann <strong>der</strong> Grundwasserflurabstand als mehr o<strong>der</strong> weniger gering eingestuft<br />
werden, obwohl hier häufig durch Grundwasserübernutzung o<strong>der</strong> Fließgewässerausbau<br />
eine deutliche Absenkung des Grundwasserspiegels bewirkt wurde. Im Bereich<br />
<strong>der</strong> höheren Terrassen und <strong>der</strong> Buntsandsteinhänge ist dagegen mit hohen Grundwasserflurabständen<br />
zu rechnen. Die Tallagen besitzen daher die größte Bedeutung zur<br />
nutzbaren Grundwasserneubildung.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Vegetationsbedeckung sind die Grünland- und Ackerflächen in <strong>der</strong> Umgebung<br />
von Diefflen, sowie die Grünlandflächen in den Auenbereichen als beson<strong>der</strong>s<br />
günstig für die Grundwasserneubildung einzustufen.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Bodenart und des geologischen Untergrundes sind jedoch Einschränkungen<br />
in <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit und damit <strong>der</strong> Grundwasserneubildung zu erwarten.<br />
Sowohl im Bereich <strong>der</strong> Auenlehme, als auch im Bereich <strong>der</strong> Terrassenablagerungen,<br />
wird die Durchlässigkeit des Untergrundes stellenweise durch feinkörnige Löss- und<br />
Lehmdecken behin<strong>der</strong>t.<br />
Betrachtet man die oben genannten Einflussfaktoren in ihrer Gesamtheit, ergibt sich folgende<br />
Einstufung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung:<br />
• Die höchsten Grundwasserneubildungsraten sind auf den Ackerstandorten im<br />
Kondeler Bachtal zu erwarten. Der kurze Versickerungsweg, die hohe Durchlässigkeit<br />
des sandigen Untergrundes, sowie die relativ geringe Retentionskapazität<br />
<strong>der</strong> Vegetationsdecke führen hier zu einer schnellen und hohen Grundwasserneubildung.<br />
• Die von Grünland und Ackerflächen eingenommenen Talbereiche von Prims und<br />
<strong>Saar</strong> weisen aufgrund <strong>der</strong> geringen Retentionsfähigkeit <strong>der</strong> Vegetationsdecke,<br />
sowie des geringen Grundwasserflurabstandes grundsätzlich ebenfalls hohe<br />
Grundwasserneubildungsraten auf. In Bereichen mit durchlässigen Auensanden<br />
ist dies gewährleistet, während jedoch in Bereichen mit wenig durchlässigen<br />
Auelehmen die Grundwasserneubildung behin<strong>der</strong>t wird.<br />
• Die Grünland- und Ackerflächen auf <strong>der</strong> Dieffler Hochterrasse weisen aufgrund<br />
<strong>der</strong> Vegetationsbedeckung ebenfalls günstige Voraussetzungen zur Grundwasserneubildung<br />
auf. Das Auftreten von stark verdichteten, feinkörnigen Schichten<br />
behin<strong>der</strong>t jedoch stellenweise die Versickerung von Wasser und führt zur Ausbildung<br />
von Stauwasserhorizonten.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Die geringsten Grundwasserneubildungsraten sind im Bereich <strong>der</strong> Waldflächen<br />
außerhalb <strong>der</strong> Tallagen zu erwarten. Grund hierfür ist neben hohen Grundwasserflurabständen<br />
die hohe Retentionsfähigkeit <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, bedingt durch eine<br />
enorme Evapotranspiration.<br />
• In den Siedlungsbereichen, v. a. in den Industriegebieten und im dicht besiedelten<br />
<strong>Stadt</strong>kern, ist die Grundwasserneubildung stark eingeschränkt. Die größten<br />
Beeinträchtigungen sind durch Siedlungsflächen im Talbereich zu erwarten. Zu<br />
nennen sind hier v. a. das Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte und die <strong>zum</strong> Teil bereits<br />
verwirklichten Industrie- und Gewerbegebiete in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue im Nordwesten des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes.<br />
3.7.4 Beeinträchtigungsrisiko des Grundwassers / Geschütztheitsgrad<br />
Außer <strong>der</strong> Grundwasseranreicherung ist für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung die Gefährdung des<br />
Grundwassers durch Schadstoffeintrag von erheblicher Bedeutung, denn nur durch den<br />
richtigen Grundwasserschutz kann das Grundwasser als Trinkwasserreservoir nachhaltig<br />
gesichert werden.<br />
Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers ist überwiegend vom Grundwasserflurabstand<br />
abhängig. Je geringer <strong>der</strong> Abstand zwischen Geländeoberfläche und Grundwasseroberkante,<br />
desto mehr reduziert sich die physiko-chemische Filterwirkung des Bodens<br />
und des Untergrundes. Die Filterwirkung <strong>der</strong> sandigen Böden und Gesteine, sowie<br />
<strong>der</strong> quartären Deckschichten und Auensedimente, ist grundsätzlich als hoch einzustufen.<br />
Eine Gefährdung des Grundwassers ist daher weitgehend auf die Tallagen mit geringem<br />
Grundwasserflurabstand beschränkt. In den Tallagen von <strong>Saar</strong> und Prims ist durch die<br />
großflächigen Industrie- und Gewerbegebiete, v. a. durch die Dillinger Hütte, die Gefährdung<br />
des Grundwassers als beson<strong>der</strong>s hoch einzustufen.<br />
3.7.5 Stoffliche Gefährdung des Grundwassers<br />
Das Problemfeld “stoffliche Belastung“ unterglie<strong>der</strong>t sich in einen direkten und in einen<br />
indirekten stofflichen Eintrag in das oberflächennahe Grundwasser. Der direkte Stoffeintrag<br />
kann erstens über undichte Kanäle und Altablagerungen im Bereich des (schwankenden)<br />
Grundwasserspiegels, als auch über das Uferfiltrat belasteter Oberflächengewässererfolgen.<br />
Indirekt können Schadstoffe aus <strong>der</strong> Luft (Straßenverkehr, Hausbrand,<br />
Gewerbe), sowie infolge landwirtschaftlicher Nutzung über den Umweg Boden ins<br />
Grundwasser transportiert werden.<br />
Indirekte Schadstoffeinträge über die Luft sind im Planungsraum v. a. entlang <strong>der</strong> Autobahn,<br />
sowie durch die Dillinger Hütte zu erwarten. Während die verkehrsbedingten<br />
Schadstoffe in näherem Umkreis <strong>der</strong> Verkehrswege eingetragen werden, werden die<br />
Emissionen <strong>der</strong> Dillinger Hütte über weitere Flächen verteilt und können je nach Wetterlage<br />
im gesamten Planungsraum über den Boden ins Grundwasser eingetragen werden.<br />
Von den Ackerflächen gehen Gefährdungen des Grundwassers insbeson<strong>der</strong>e durch<br />
Gülledüngung und Pestizideinsatz aus. Einträge ins Grundwasser sind hierdurch jedoch<br />
nur im Talauebereich mit zeitweise hoch anstehendem Grundwasserspiegel zu erwarten.<br />
Im Planungsraum beschränken sich solche Standorte auf kleinflächige Bereiche in<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
<strong>der</strong> Primsaue südlich Diefflen, in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue nördlich des Ökosees, sowie im Kondeler<br />
Bachtal.<br />
Der direkte Schadstoffeintrag durch Altablagerungen und Altstandorte im Bereich des<br />
schwankenden Grundwasserspiegels stellt im Planungsraum eine Gefahr dar. In Tabelle<br />
5 im Anhang <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> sind die Altlasten mit Bezeichnung und Lage aufgeführt. In<br />
Themenkarte 7 “Konflikte” sind die Altlasten verortet. Eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials<br />
durch die Altlasten im <strong>Stadt</strong>gebiet kann anhand <strong>der</strong> vorhandenen Daten<br />
nicht vorgenommen werden.<br />
3.7.6 Gefährdungen des Grundwasserhaushaltes<br />
Durch die Versiegelung von Flächen wird die Grundwasserneubildung behin<strong>der</strong>t, was v.<br />
a. in Gewerbe- und Industriegebieten mit hohem Versiegelungsgrad, sowie im Bereich<br />
des dicht bebauten <strong>Stadt</strong>kernes von Bedeutung ist.<br />
Der Oberlauf des Haienbaches wurde durch den Kiesabbau nördlich von Diefflen stark<br />
beeinträchtigt, was sich u.a. in einer Absenkung des Grundwasserspiegels zeigt. So<br />
führt <strong>der</strong> Haienbach nur periodisch Wasser. Zusätzlich wirkt sich auch die Grundwassernutzung<br />
im Haienbachtal auf den Grundwasserspiegel aus.<br />
Die fortschreitende Versiegelung durch Schaffung von Neubaugebieten reduziert die<br />
Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser und erhöht durch das Ableiten des Oberflächenwassers<br />
die Wasserbelastung <strong>der</strong> Fließgewässer in regenreichen Perioden. Dadurch<br />
vermin<strong>der</strong>t sich die Grundwasserneubildung und verstärkt sich die Gefahr <strong>der</strong> Tiefenerosion<br />
<strong>der</strong> Fließgewässer. Beide Prozesse bewirken eine Absenkung des Grundwasserspiegels.<br />
Mit Erhöhung des Versiegelungsgrades ist v. a. im Bereich Diefflen und<br />
im Bereich <strong>der</strong> Gewerbeparks im Nordwesten des <strong>Stadt</strong>gebietes zu rechnen.<br />
3.7.7 Wasserschutzgebiete<br />
Schutzziel ist die Sicherung eines funktionsfähigen Wasserkreislaufes und <strong>der</strong> Schutz<br />
des Grundwassers vor Verunreinigungen zur Erhaltung <strong>der</strong> Trinkwasserressourcen.<br />
Weite Teile im Planungsraum befinden sich <strong>der</strong>zeit in Ausweisung als Wasserschutzgebiet<br />
(vgl. Themenkarte 3 “Wasser”). Östlich von Diefflen wird ein geplantes Wasserschutzgebiet<br />
dargestellt, welches im LEP Umwelt innerhalb des Vorranggebietes für<br />
Grundwasserschutz liegt.<br />
3.8 Klima und Lufthygiene<br />
3.8.1 Regionalklima<br />
Das Regionalklima im Planungsraum wird v. a. durch die Lage im <strong>Saar</strong>tal beeinflusst. Mit<br />
170 - 250 m Meereshöhe liegt das Mittlere <strong>Saar</strong>tal tiefer als alle Nachbarräume und ist<br />
so im Windschutz <strong>der</strong> umlaufenden Landstufe klimatisch beson<strong>der</strong>s begünstigt. Mit einer<br />
mittleren Jahrestemperatur von 9,8°C und mittleren jährlichen Nie<strong>der</strong>schlagsmengen<br />
zwischen 700 und 780 mm kann <strong>der</strong> Raum als mäßig trockenwarme Beckenlage charakterisiert<br />
werden.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Die relativ hohe Luftfeuchte sowie die lange Vegetationszeit von 171 - 174 Tagen bilden<br />
günstige Voraussetzungen für den Gemüseanbau. Lediglich die bei Nebelbildung über<br />
<strong>der</strong> feuchten Aue häufig auftretenden Spätfröste stellen einen ungünstigen Faktor dar.<br />
3.8.2 Lokal- und Geländeklima<br />
Lokalklimatisch lassen sich innerhalb des Planungsraumes Unterschiede feststellen. In<br />
den Talauen von <strong>Saar</strong> und Prims und im innerstädtischen Bereich liegt die mittlere Jahrestemperatur<br />
im Vergleich zu den windexponierten Dieffler Terrassenplatten und den<br />
Waldflächen höher. Der Limberg am westlichen Rand des <strong>Stadt</strong>gebietes weist aufgrund<br />
<strong>der</strong> windexponierten Lage höhere jährliche Nie<strong>der</strong>schlagsmengen und niedrigere mittlere<br />
Jahrestemperaturen auf.<br />
Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist die Ausgrenzung einzelner Klimabezirke nach ihrer klimaökologischen<br />
Wertigkeit von Bedeutung. Solche Klimatope mit ähnlichen mikroklimatischen<br />
Ausprägungen unterscheiden sich untereinan<strong>der</strong> in den thermischen Tageslängen,<br />
<strong>der</strong> vertikalen Rauhigkeit (Windfeldstörungen), <strong>der</strong> topographischen Lage bzw. Exposition,<br />
aber vor allem in <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> realen Flächennutzung.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> lassen sich folgende Klimatope unterscheiden (vgl. Karte 4<br />
Klima und Lufthygiene):<br />
3.8.3 Offenlandklimatope<br />
Zu den Offenlandklimatopen gehören im Planungsgebiet Äcker, Ackerbrachen und Ru<strong>der</strong>alfluren<br />
sowie Grünlän<strong>der</strong> einschließlich offener Grünlandbrachen. Sie zeichnen sich<br />
durch hohe Schwankungen <strong>der</strong> Tages- und Jahresamplituden <strong>der</strong> Temperatur aus,<br />
weshalb sie klima-ökologisch sehr wertvoll als Kaltluftentstehungsflächen sind. Im Bereich<br />
<strong>der</strong> feuchten Nie<strong>der</strong>ungen und Talrinnen stellen sie wichtige Kaltluftabflussbahnen<br />
dar, da die spezifisch schwerere Kaltluft sich in Tieflagen sammelt. Die Flächen sind daher<br />
wichtig für die Durchlüftung <strong>der</strong> Siedlungsbereiche.<br />
Die Feuchtbereiche, wie Feuchtwiesen und -weiden, sowie feuchte Hochstaudenfluren<br />
und Brachen, zeichnen sich ebenfalls durch eine hohe Kaltluftproduktion aus. Durch die<br />
Entstehung von Verdunstungskälte weisen sie gegenüber den trockenen Offenlandbereichen<br />
sogar noch eine erhöhte Kaltluftproduktion auf. Die Feuchtbereiche neigen bei<br />
Luftstagnation zu Dunst und Nebelbildung (Inversionslagen).<br />
Solche Feuchtbereiche mit erhöhter Kaltluftproduktion konzentrieren sich im Planungsraum<br />
auf Grünlandflächen südlich Diefflen sowie nördlich des Ökosees.<br />
Im Planungsraum konzentrieren sich die Kaltluft produzierenden Offenlandbereiche auf<br />
den Nordosten des <strong>Stadt</strong>gebietes (Umgebung von Diefflen) und die Auebereiche von<br />
Prims und <strong>Saar</strong>. Die Grünland- und Ackerflächen im Nordosten besitzen v. a. für die<br />
Siedlungsbereiche von Diefflen eine klimaökologische Ausgleichsfunktion. Die Kaltluftentstehungsflächen<br />
westlich, nördlich und östlich von Diefflen fallen in Richtung <strong>der</strong><br />
Siedlungsbereiche ab, so dass die Kaltluft abfließen kann und für einen Luftaustausch<br />
im bebauten Bereich sorgt. Die auf den offenen Acker- und Grünlandflächen südlich von<br />
Diefflen, im Bereich <strong>der</strong> Primsaue, entstehende Kaltluft fließt dagegen in westliche Rich-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
tung entlang <strong>der</strong> Primsaue ab. Hier wird <strong>der</strong> Kaltluftabfluss jedoch durch das Hüttengelände<br />
behin<strong>der</strong>t, so dass es <strong>zum</strong> Kaltluftstau kommen kann.<br />
Die <strong>Saar</strong>aue im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes stellt mit ihren ausgedehnten Acker-, Grünland-<br />
und Wasserflächen eine wichtige Kaltluftabflussbahn dar. Aufgrund <strong>der</strong> Topographie<br />
ist die klimatische Ausgleichsfunktion <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
eher von untergeordneter Bedeutung und beschränkt sich hauptsächlich auf<br />
die Randbereiche. Allerdings stellt die <strong>Saar</strong>aue eine regional bedeutsame Kaltluftabflussbahn<br />
dar. Die Bebauung im Bereich <strong>der</strong> Gewerbeparks Dornheck, Rundwies und<br />
Staustufe trägt zur Hemmung des Kaltluftstromes entlang <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue bei.<br />
3.8.4 Waldklimatope<br />
Auch die Waldklimatope sind, aufgrund <strong>der</strong> Schatten- und Kühlwirkung am Tage, als<br />
Gebiete mit hohem bioklimatischem Stellenwert einzustufen. Die Tages- und Jahresgänge<br />
<strong>der</strong> Temperatur und Feuchte sind geringen Schwankungen unterworfen. Im<br />
Stammraum herrschen tagsüber, da die Baumkronen die einfallende Sonnenstrahlung<br />
dämpfen, relativ niedrige Temperaturen bei hoher Luftfeuchtigkeit vor. Nachts erfolgt<br />
aufgrund des dichten Bestandes nur eine geringe Abkühlung. Waldklimatope besitzen<br />
somit eine klimatische Ausgleichsfunktion.<br />
Das Blätterdach wirkt darüber hinaus als Filter gegenüber Luftschadstoffemissionen sowie<br />
als Frischluftproduzent, so dass Waldklimatope beson<strong>der</strong>s geeignete Regenerations-<br />
und Erholungsräume für Menschen darstellen.<br />
Die großen Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>, nördlich <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Dillingen</strong><br />
und im Westen am Limberg, besitzen daher eine bedeutende Funktion <strong>zum</strong> Ausgleich<br />
<strong>der</strong> lufthygienisch und klimatisch belasteten Siedlungsbereiche.<br />
3.8.5 Siedlungsklimatope<br />
<strong>Stadt</strong>klimatop<br />
In <strong>Stadt</strong>klimatopen wird aufgrund <strong>der</strong> dichten Bebauung <strong>der</strong> Luftaustausch zwischen<br />
verschiedenen Bereichen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> sowie mit dem Umland erschwert. Durch die starke<br />
Oberflächenversiegelung treten an heißen Sommertagen häufig Hitzestress und Schwüle<br />
auf.<br />
Im Planungsraum zählt <strong>der</strong> gesamte <strong>Stadt</strong>teil von <strong>Dillingen</strong> zu diesem Klimatoptyp. Im<br />
<strong>Stadt</strong>randbereich sind jedoch durch den Einfluss <strong>der</strong> angrenzenden Waldgebiete und<br />
Freiflächen bereits ausgeglichenere klimatische Verhältnisse typisch.<br />
Gewerbeklimatop<br />
Aufgrund massiver Baukörper, großer Verkehrsflächen und damit verbundener, beson<strong>der</strong>s<br />
starker Oberflächenversiegelung unterliegen Gewerbeflächen einer intensiven Aufheizung<br />
am Tag. Sie stellen daher auch noch nachts deutliche Wärmeinseln dar.<br />
Daneben zeichnen sich Gewerbeklimatope durch hohe Emissionen aus.<br />
Das größte Gewerbeklimatop im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> stellt das Gelände <strong>der</strong><br />
Dillinger Hütte dar. Daneben findet man mehrere kleinere Gewerbeflächen, das Industriegelände<br />
West im Innenstadtbereich, das Gewerbegebiet „<strong>Dillingen</strong> Nord“, sowie die in<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Entwicklung befindlichen bzw. geplanten Gewerbeparks „Rundwies“ und „Dornheck“<br />
sowie <strong>der</strong> Industriepark Staustufe im Nordwesten.<br />
Dorfklimatop<br />
Dorfklimatope zeichnen sich aufgrund <strong>der</strong> lockeren, oft dörflichen Bebauung durch einen<br />
guten Luftaustausch mit dem Umland aus. Das Klima unterscheidet sich nur geringfügig<br />
vom Klima in <strong>der</strong> unbebauten Landschaft. Schwüle und Hitzestress treten selten auf.<br />
Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen zeichnet sich durch ein dörfliches Klima aus. Hier tragen die großen<br />
Hausgärten und angrenzenden Streuobstwiesen erheblich zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
mikroklimatischen Situation bei.<br />
3.8.6 Lufthygiene<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird schon seit langem von <strong>der</strong> Stahlindustrie bzw. <strong>der</strong> Stahl<br />
verarbeitenden Industrie geprägt. Hiermit verbunden sind hohe Rauch- und Staubimmissionen,<br />
die zu einer Schadstoffbelastung im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
führen. Das im Jahre 1983 in Betrieb genommene saarländische Luftüberwachungsmessnetz<br />
(IMMESA) sorgt für eine Überwachung von Art und Umfang von Luftverunreinigungen.<br />
So wird auch im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> eine regelmäßige Überwachung<br />
von Luftverunreinigungen (Schwefeldioxid, Schwefelstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid<br />
und Ozon) sichergestellt.<br />
Daneben sind die verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen entlang <strong>der</strong> stark befahrenen<br />
Straßen zu nennen, welche im Planungsraum ebenfalls zu einer starken lufthygienischen<br />
Belastung beitragen. Als emittierte Stoffe sind dabei Stickstoff--oxide, Kohlenwasserstoffe,<br />
Kohlenmonoxide, Schwefeldioxide und Staubpartikel zu nennen. Folgende<br />
Straßen und Verkehrszüge zeichnen sich durch eine beson<strong>der</strong>s hohe Belastung aus:<br />
• L I.O. 174 zwischen <strong>der</strong> Autobahnausfahrt “<strong>Dillingen</strong> Süd“ und dem Gewerbegebiet<br />
“<strong>Dillingen</strong> Nord“ (Merziger Straße),<br />
• <strong>der</strong> Streckenzug Dieffler Straße, Umgehung Hüttenwerkstraße (L I.Ol. 143),<br />
• die Konrad-Adenauer-Allee mit <strong>der</strong> Industriestraße,<br />
• die Wer<strong>der</strong>straße und die Friedrich-Ebert-Straße.<br />
Die Luftbelastung durch Hausbrand im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> konnte durch<br />
Fernwärme-Anschluss erheblich reduziert werden.<br />
Die lufthygienische Situation wird durch wetterbedingte Erscheinungen zusätzlich verstärkt.<br />
So wirken sich die hohe Anzahl an schwülen Tagen, <strong>der</strong> schlechte Luftaustausch<br />
mit dem Umland, die häufig auftretenden Inversionswetterlagen und <strong>der</strong> oft vorhandene<br />
Talnebel negativ aus.<br />
3.9 Arten und Biotope<br />
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ist im <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>der</strong> vorhandene Zustand<br />
von Natur und Landschaft darzustellen und zu bewerten.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Die Bewertung von Landschaftsräumen für den Arten- und Biotopschutz sollte sich an<br />
mehreren, miteinan<strong>der</strong> zu kombinierenden, Faktoren orientieren. Das Heranziehen von<br />
Gefährdungs- und Geschütztheitsgrad ist hierbei nicht immer ausreichend. Zur Beurteilung<br />
eines Ökosystems können z.B. folgende Kriterien kombiniert werden (vgl. BASTIAN<br />
& SCHREIBER 1994 und BLAB 1993):<br />
• Natürlichkeitsgrad <strong>der</strong> Vegetation: Er spiegelt die Stärke des anthropogenen Einflusses<br />
wie<strong>der</strong> und steht in enger Beziehung zur ökologischen Stabilität.<br />
• Strukturvielfalt/Schichtung: Je vielfältiger die Struktur eines Pflanzenbestandes<br />
ist, desto günstigere Voraussetzungen bestehen für eine artenreiche Tierwelt.<br />
• Biotopgröße: Je großflächiger ein Ökosystem ausgebildet ist, um so höher sind<br />
die Chancen für den Bestand stabiler Populationen.<br />
• Biotopverbund- bzw. Isolationsgrad: Je mehr <strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> umgebenden<br />
Flächen (-nutzungen) abweicht, um so ungünstigere Voraussetzungen existieren<br />
für den Austausch zwischen den Populationen.<br />
• Entwicklungsdauer/Alter: Ökosysteme, die eine kurze Entwicklungsdauer beanspruchen,<br />
werden geringwertiger eingestuft als jene, die für ihre Regeneration<br />
längere Zeiträume benötigen.<br />
• Singularität: Sie gibt Auskunft über das Vorkommen seltener und gefährdeter Arten<br />
und Biozönosen. Da eine vollständige Erfassung des Artenspektrums einen<br />
sehr hohen Zeitaufwand mit sich bringt, wird hier zweckmäßigerweise von Vegetationseinheiten<br />
bzw. Biozönosen ausgegangen.<br />
Neben den flächigen, mehr o<strong>der</strong> weniger homogenen Großökosystemen (z.B. Wäl<strong>der</strong>,<br />
Wiesen, Äcker), sind bei <strong>der</strong> Bewertung auch kleinflächige und punktuelle Lebensstätten<br />
(z.B. Tümpel, Schilfbestände, Erdaufschlüsse), sowie linienartige Elemente (z.B. Waldsäume,<br />
Hecken, Bäche) zu berücksichtigen. Hinzuzufügen ist hierbei außerdem, dass<br />
durch ein Aneinan<strong>der</strong>stoßen verschiedenartiger Lebensraumtypen o<strong>der</strong> Kleinstrukturen<br />
neuartige Lebensraumqualitäten entstehen, die das Vorkommen von vielen Tierarten oft<br />
erst ermöglichen.<br />
Anhand <strong>der</strong> genannten Kriterien werden im Folgenden die vorhandenen Biotoptypen im<br />
Planungsraum in einem ersten Schritt beschrieben und anschließend in ihrer Bedeutung<br />
für den Arten- und Biotopschutz beurteilt.<br />
Die Grundlage <strong>der</strong> Analyse und Bewertung des Bestandes an Arten und Biotopen stellt<br />
die Karte ‘Biotoptypen’ dar. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Biotoptypen erfolgte zunächst anhand<br />
von Luftbil<strong>der</strong>n und wurde im Rahmen umfangreicher Geländebegehungen kontrolliert<br />
und ergänzt. Die Kartierung <strong>der</strong> Biotoptypen orientierte sich an dem Kartierungsschlüssel<br />
des Leitfadens Eingriffsbewertung des Ministeriums für Umwelt, welcher gemäß dem<br />
Bedarf des <strong>Landschaftsplan</strong>s unter Berücksichtigung <strong>der</strong> örtlichen Situation <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> modifiziert wurde.<br />
Zur Bewertung wurden weiterhin <strong>der</strong> bestehende Schutzstatus von Landschaftsteilen<br />
sowie die Ergebnisse <strong>der</strong> Biotopkartierung <strong>Saar</strong>land III und Daten <strong>zum</strong> Arten- und Biotopschutz<br />
2005 (ABSP) herangezogen.<br />
Die Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen ist in <strong>der</strong> Themenkarte 10 “Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen“<br />
dargestellt. Hierdurch wird die Erfassung <strong>der</strong> räumlichen Verteilung z.B. von Flächen mit<br />
einer hochwertigen Biotopausstattung erleichtert. Die Bewertungsmethodik ist an das<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Bewertungssystem nach Kaule angelehnt und berücksichtigt u.a. die Naturnähe von Biotoptypen,<br />
das Vorkommen seltener und geschützter Pflanzen- und Tierarten und die<br />
Funktion <strong>der</strong> Flächen für den Biotopverbund.<br />
Das gegenwärtige, reale Vegetationsbild wird geprägt von großen zusammenhängenden<br />
Waldflächen, extensivem Grünland und Streuobstbeständen im Raum Diefflen, sowie<br />
kleinen noch erhaltenen Feuchtbiotopen im Bereich <strong>der</strong> Prims- und <strong>Saar</strong>aue. Größere<br />
zusammenhängende Ackerflächen fehlen fast vollständig, häufiger findet man kleinere<br />
isolierte Äcker, oft verzahnt mit Brachflächen. Schließlich wären noch die Ru<strong>der</strong>alflächen<br />
zu nennen, die u.a. im Bereich von Kies- und Sandanschüttungen sowie im Bereich von<br />
Industrie- und Gewerbegebieten häufig anzutreffen sind.<br />
3.9.1 Potenzielle natürliche Vegetation<br />
Durch die potenzielle natürliche Vegetation lässt sich das heutige natürliche Wuchspotenzial<br />
einer Landschaft darstellen. Diese gedachte, ”potenziell-natürliche Vegetation”<br />
würde unsere Kulturlandschaft bedecken, wenn man den aktuellen menschlichen Einfluss<br />
ausschaltet. Sie entspricht den heutigen Standortsbedingungen und ist daher bei irreversiblen<br />
Standorts- und Landschaftsverän<strong>der</strong>ungen nicht mit <strong>der</strong> ”ursprünglichen Vegetation”<br />
identisch.<br />
Die heutige potenziell natürliche Vegetation umfasst <strong>zum</strong> überwiegenden Teil Waldgesellschaften.<br />
Von Natur aus waldfreie Standorte sind in unserem Raum fast nicht vorhanden<br />
und sind im Wesentlichen auf Wasserflächen beschränkt.<br />
Außerhalb <strong>der</strong> Auenbereiche von <strong>Saar</strong> und Prims auf den vorwiegend armen, sandigen<br />
Böden stellen relativ artenarme, bodensaure Hainsimsen-Buchenwäl<strong>der</strong> (Luzulo-<br />
Fageten) die potentiell natürliche Vegetation dar. Im Bereich <strong>der</strong> Dieffler Terrassenplatten<br />
bedingen die etwas nährstoffreicheren Böden eine artenreichere, mesotrophe Ausprägung<br />
des Hainsimsen-Buchenwaldes.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue stellen die Weichholz- und Hartholzauenwäl<strong>der</strong> die<br />
potentielle natürliche Vegetation dar, sofern <strong>der</strong> Grundwasserspiegel nicht irreversibel<br />
abgesenkt wurde und sich eine regelmäßige Überflutung wie<strong>der</strong> einstellen kann.<br />
Auf Flächen mit ganzjährig hoch anstehendem Grundwasserspiegel bilden außerdem<br />
die Bruchwäl<strong>der</strong> die potenziell natürliche Vegetation.<br />
3.9.2 Reale Vegetation<br />
3.9.2.1 Vegetation an den Fließgewässern<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird von mehreren Fließgewässern durchflossen<br />
o<strong>der</strong> tangiert. Die <strong>Saar</strong>, die das <strong>Stadt</strong>gebiet am südwestlichen und westlichen Rand tangiert,<br />
weist keine naturnahe Ufervegetation mehr auf. Ein Ufer begleiten<strong>der</strong>, naturnaher<br />
Gehölzsaum fehlt vollständig. Durch die Begradigung wurden Schlingen und Mäan<strong>der</strong><br />
abgeschnitten, welche <strong>zum</strong> Teil noch als Altarme erhalten blieben.<br />
Auch die Ufer- und Auenbereiche <strong>der</strong> Prims sind durch den Kiesabbau und die Dillinger<br />
Hütte zu einem großen Teil überformt. Ein schmaler Ufergehölzsaum ist dennoch fast<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
durchgehend vorhanden. Der Gewässerabschnitt an <strong>der</strong> Primsmündung kann als relativ<br />
naturnah bezeichnet werden.<br />
Der Haienbach, welcher nordöstlich des Planungsraumes seinen Ursprung hat und<br />
durch den Hüttenwald fließt, führt nur noch sporadisch Wasser. Der Einzugsbereich des<br />
Baches wurde durch den Kiesabbau stark beeinträchtigt bzw. zerstört.<br />
Der Kondeler Bach stellt lediglich auf einer Länge von etwa 500 m die Gemarkungsgrenze<br />
zur Gemeinde Beckingen dar. Der Bachlauf weist noch naturnahe Bachstrukturen<br />
und Vegetationsformen auf.<br />
PRIMS MIT NATURNAHEM UFERGEHÖLZSAUM<br />
Bewertung <strong>der</strong> Fließgewässervegetation<br />
Die Fließgewässer im Planungsraum werden überwiegend durch gewässerbauliche<br />
Verän<strong>der</strong>ungen, wie Begradigung, Stauhaltung o<strong>der</strong> Verrohrung, sowie durch Gewässerverschmutzung<br />
und Abwärmebelastung stark beeinträchtigt. Hiermit verbunden sind<br />
zahlreiche negative Verän<strong>der</strong>ungen für die Pflanzen- und Tierwelt, von denen hier nur<br />
einige genannt werden:<br />
• Verlust von biologisch produktiven Überschwemmungszonen und Abtrennung<br />
von Altwässern,<br />
• Verringerung <strong>der</strong> natürlichen, meist sehr hohen Strukturvielfalt im Gewässer auf<br />
wenige, überall gleiche Strukturen (u. a. Beseitigung von Laich-, Ruhe- und Deckungsmöglichkeiten),<br />
• Umwandlung <strong>der</strong> Fließgewässer in mehr o<strong>der</strong> weniger stehende Gewässerabschnitte<br />
ohne natürliche Wasserstandsschwankungen durch Stauhaltung,<br />
• Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Artenzusammensetzung in Richtung weitverbreiteter, euryöker<br />
Arten durch Gewässerverschmutzung und Abwärmebelastung,<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Ausfall von Arten mit hohen Sauerstoffansprüchen mit Konsequenzen für die auf<br />
diesen Organismen aufbauenden Nahrungsketten und die mit auf diesen Arten<br />
basierende Selbstreinigungskraft <strong>der</strong> Gewässer.<br />
Die <strong>Saar</strong> ist von den genannten Beeinträchtigungen am stärksten betroffen. Durch den<br />
vollständigen Ausbau zur Großschifffahrtsstraße wurde die <strong>Saar</strong>, sowie <strong>der</strong>en Auebereiche,<br />
<strong>zum</strong> pessimalen Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Daneben sind die Beeinträchtigungen<br />
durch Gewässerverschmutzung zu nennen, obwohl diese in den letzten Jahren<br />
bereits deutlich verbessert wurde (vgl. Kapitel Wasser).<br />
Die Prims weist im Gegensatz zur <strong>Saar</strong> teilweise noch relativ naturnahe Strukturen auf.<br />
Größtenteils wird ihre Bedeutung als Lebensraum jedoch durch Industrie (insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Dillinger Hütte) und den Kiesabbau gemin<strong>der</strong>t. Während im Bereich <strong>der</strong> Dillinger Hütte<br />
die Ufervegetation auf einen schmalen Streifen begrenzt ist, weist die Ufervegetation<br />
südlich von Diefflen durch den Kiesabbau starke anthropogene Verän<strong>der</strong>ungen auf.<br />
Dennoch ist <strong>der</strong> Ufergehölzsaum <strong>zum</strong>indest als schmaler Streifen mehr o<strong>der</strong> weniger<br />
durchgehend vorhanden, so dass ein Biotopverbund noch gewährleistet wird. Die Prims<br />
besitzt daher mit ihrem Gehölzsaum und ihrem unverbauten Gewässerlauf noch eine relativ<br />
hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.<br />
Der Oberlauf des Haienbach wurde durch den Kiesabbau nördlich von Diefflen stark beeinträchtigt,<br />
so dass das Gewässer nur noch sporadisch Wasser führt. Typische Bach-<br />
Lebensgemeinschaften können sich daher nicht mehr ausbilden. Über weite Strecken<br />
wird <strong>der</strong> Bach von standortfremden Nadelforsten begleitet. Im Siedlungsbereich wurde<br />
<strong>der</strong> Bach-Lebensraum schließlich vollständig durch Verrohrung zerstört.<br />
Lediglich <strong>der</strong> Kondeler Bach, <strong>der</strong> nur wenige hun<strong>der</strong>t Meter auf Dillinger Gemarkung verläuft,<br />
kann noch als wertvolles, relativ naturnahes Fließgewässer angesehen werden.<br />
Hier kann sich eine typische Bach-Lebensgemeinschaft halten.<br />
Neben den o.g. Fließgewässern findet man im Planungsgebiet zwei Gräben, den Werthgraben<br />
östlich des “Ökosees“ und den Mühlgraben im Bereich <strong>der</strong> Primsmündung. Für<br />
beide Gräben wurden bereits Renaturierungspläne aufgestellt.<br />
3.9.2.2 Vegetation <strong>der</strong> Stillgewässer<br />
Stillgewässer findet man im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> relativ zahlreich. Im Zuge des<br />
<strong>Saar</strong>ausbaus entstand durch die Begradigung unterhalb des Limberges ein Altarm, welcher<br />
zur Zeit als Angelweiher genutzt wird. Aufgrund <strong>der</strong> Nutzung sind naturnahe Uferstrukturen<br />
und Ufervegetation kaum vorhanden. Diverse Baumhecken mit Schwarzerlen<br />
und Weiden schirmen den Altarm von <strong>der</strong> angrenzenden L 170 und <strong>der</strong> A8 ab. Die Straßen<br />
stellen zu den umliegenden Gewässern für viele Tierarten unüberwindbare Barrieren<br />
dar, weshalb es sich um ein isoliertes Inselbiotop handelt. Ein weiterer <strong>Saar</strong>altarm<br />
liegt weiter nördlich, links <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>. Es handelt sich um einen Biotopkomplex aus Wasserflächen,<br />
Sukzessionswald und Hochstauden. Sie zeichnen sich durch breite, relativ<br />
naturnahe Ufersäume aus.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
NASSE HOCHSTAUDEN AM ÖKOSEE<br />
Ansonsten findet man im <strong>Stadt</strong>gebiet zahlreiche, durch den Kiesabbau entstandene<br />
Weiher und Teiche, die überwiegend als Angelweiher genutzt werden, sowie den Ökosee.<br />
Kiesweiher findet man in <strong>der</strong> Primsaue am südöstlichen Rand des Planungsraumes,<br />
sowie nordwestlich von Diefflen. Diesen fehlt weitgehend ein natürlicher Ufersaum<br />
und sie werden z. T. von standortfremden Pyramidenpappeln o<strong>der</strong> Fichten umgeben.<br />
Die Weiher südöstlich von Diefflen werden als Angelweiher genutzt. Die angelfischereilich<br />
genutzten Weiher “Im Hasensprung“ südlich von Diefflen und <strong>der</strong> Weiher am Parkstadion<br />
weisen relativ strukturarme Ufer auf. Die Uferbereiche werden häufig gemäht<br />
und Ufergehölze fehlen in weiten Bereichen.<br />
Der sog. ”Ökosee” wurde als ökologische Ausgleichsmaßnahme im Zuge des <strong>Saar</strong>ausbaus<br />
angelegt. In dem 24,4 ha großen See wurde ein Teil <strong>der</strong> ehemalig mäandrierenden<br />
<strong>Saar</strong> integriert und im nördlichen Teil eine Insel angelegt. Diese Insel wurde erst im Jahr<br />
2006 umgestaltet, so dass hier neue Biotope entstanden. Hier können sich im Bereich<br />
<strong>der</strong> nun großflächig vorhandenen, flachen Uferbereichen Schilfgürtel entwickeln. Die<br />
zahlreichen Kleingewässer bieten die Voraussetzung zur Entwicklung von Schwimmblatt-<br />
und Unterwasservegetation.<br />
Im Norden wurde eine Niedrigwasserzone als Laichzone angelegt, die einen direkten<br />
Zugang <strong>zum</strong> See besitzt. Die Ufersäume wurden mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt<br />
und können sich mehr o<strong>der</strong> weniger ungestört entwickeln.<br />
Bewertung <strong>der</strong> Stillgewässervegetation<br />
Stillgewässer können zahlreichen Tierarten als Lebensraum dienen. Neben Arten, die in<br />
allen Entwicklungsstadien o<strong>der</strong> nur in einzelnen Entwicklungsphasen im Wasser leben,<br />
findet man an Stillgewässern auch regelmäßige Gäste, die z. B. bevorzugt über Wasser<br />
jagen. Für die Mehrzahl <strong>der</strong> Arten ist die Uferzone und ihre Beschaffenheit von besonde-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
rer Bedeutung. Allgemein kommt den beson<strong>der</strong>s produktiven Flachwasserbereichen die<br />
entscheidende Bedeutung als Tierlebensraum zu. Für den Faunenschutz bedeutsame<br />
Habitate an Stillgewässer sind v. a.:<br />
• Schwimmblatt- und Laichkrautgürtel<br />
• Röhrichte (und Großseggenriede)<br />
• wenig bewachsene Schlammbänke, unbewachsene Kies- und Sandbänke<br />
• Steilufer<br />
Der Ökosee im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes soll als ökologische Kompensationsmaßnahme<br />
<strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau wichtige ökologische Funktionen übernehmen. Durch die starke<br />
Freizeitnutzung, u. a. die Wegeführung nahe am Ufer, werden die wertvollen Uferbereiche<br />
deutlich verschmälert. Ausgedehnte, für den Artenschutz beson<strong>der</strong>s bedeutsame<br />
Röhrichte und Großseggenriede im Uferbereich fehlen. Auch die Schwimmblatt- und Unterwasservegetation<br />
ist nur spärlich ausgebildet. Durch die Umgestaltungsmaßnahmen<br />
im Bereich <strong>der</strong> Insel (siehe oben) wurden jedoch Voraussetzungen zur Entwicklung von<br />
wertvollen Schilfgürteln, sowie Schwimmblatt- und Unterwasservegetation geschaffen.<br />
Die entlang <strong>der</strong> Ufer gepflanzten, standortgerechten Gehölze sind als positiv zu bewerten.<br />
Auch die Flachwasserzone, die im Norden des Sees angelegt wurde, übernimmt<br />
wichtige Funktionen für die Fauna. Für ziehende Vögel besitzt <strong>der</strong> See als Rast- und<br />
Futterplatz hohe Bedeutung. Negativ wirkt sich die Insellage des Gewässers aus, was v.<br />
a. für Amphibien bedeutsam ist.<br />
Bei den sonstigen Stillgewässern handelt es sich überwiegend um intensiv angelsportlich<br />
genutzte Weiher. Als Folge dieser Nutzung sind diese Weiher meist arm an vegetationsreichen<br />
Uferzonen und Wasserpflanzen. Ihre Bedeutung als Tierlebensraum, z. B.<br />
für Libellen, wird dadurch erheblich eingeschränkt. Hinzu kommt eine häufig standortfremde<br />
Gehölzbestockung, z. B. mit Fichten o<strong>der</strong> Pyramiden-Pappeln, am Ufer.<br />
3.9.2.3 Röhrichte und Hochstaudenfluren<br />
An grund- o<strong>der</strong> stauwasserbeeinflussten Standorten ohne Nutzung entwickeln sich nasse<br />
Hochstaudenfluren o<strong>der</strong> Röhrichte, welche für den Arten- und Biotopschutz von großem<br />
Wert sind. Hochstaudenfluren nasser Standorte traten früher lediglich als schmaler<br />
Saum an Fließgewässern auf. Infolge Brachfallen von Feucht- und Nasswiesen nehmen<br />
sie mittlerweile weite Auenbereiche, aber auch Bereiche außerhalb von Auen, ein. Röhrichte<br />
sind Pflanzengesellschaften im Übergangsbereich vom Wasser <strong>zum</strong> Land, sie<br />
sind daher auf Bach- und Flussauen, sowie auf den Uferbereich von stehenden Gewässern<br />
beschränkt.<br />
Neben ihrer herausragenden Bedeutung für den Artenschutz (insbeson<strong>der</strong>e für die Avifauna)<br />
spielen Röhrichte und nasse Hochstaudenfluren eine wichtige Rolle für den Gewässerhaushalt,<br />
die Selbstreinigung und die Vermin<strong>der</strong>ung von Nährstoffeinträgen.<br />
Im Planungsraum sind die Flussauen größtenteils überbaut o<strong>der</strong> wie die <strong>Saar</strong> zur Großschifffahrtsstraße<br />
ausgebaut, so dass die typische Ufer- und Auenvegetation weitgehend<br />
verschwunden ist. In <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue findet man lediglich noch kleine Reste von<br />
Schilfröhricht, im Bereich <strong>der</strong> geplanten Gewerbeparks im Nordwesten und südlich von<br />
Diefflen im Südosten des <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Nasse Hochstaudenfluren sind im Planungsraum noch häufiger zu finden. Neben kleineren<br />
brachliegenden Flächen innerhalb des Feuchtgrünlandes (<strong>Saar</strong>wiesen) treten sie v.<br />
a. im Uferbereich <strong>der</strong> Stillgewässer (z. B. am Ökosee) und im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen<br />
nördlich von Diefflen auf. Es handelt sich hierbei um eutrophe bis mesotrophe<br />
Pflanzengesellschaften, die meist von Mädesüß (Filipendula ulmaria) dominiert werden.<br />
Weitere häufig auftretende Pflanzen sind u. a. Große Brennessel (Urtica dioica), Rohrglanzgras<br />
(Phalaris arundinacea), Gilbwei<strong>der</strong>ich (Lysimachia vulgaris), Blutwei<strong>der</strong>ich<br />
(Lythrum salicaria), sowie Seggen- (Carex spec.) und Binsen- (Juncus spec.) Arten.<br />
Großseggenriede<br />
Neben Schilfröhricht findet man an stark vernässten Standorten, v. a. im Bereich von<br />
Gewässern, Großseggenriede. Sie unterscheiden sich vom Röhricht durch ein höheres<br />
Niveau über dem Grundwasserspiegel, was eine geringere Überflutung und ein zeitweiliges<br />
oberflächennahes Austrocknen zur Folge hat. Je nach Höhe und Dauer <strong>der</strong> Überstauung<br />
mit Wasser und je nach Beschaffenheit des Wassers variiert die Artenzusammensetzung<br />
<strong>der</strong> Großseggenriede. Meist kommt jeweils eine bestimmte Seggenart zur<br />
Dominanz.<br />
Im Planungsraum ist diese Pflanzenformation nur kleinflächig verbreitet. Man findet kleine<br />
Reste im Bereich <strong>der</strong> Gewerbegebiete im Nordwesten, sowie nordwestlich von<br />
Diefflen im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen.<br />
Bewertung <strong>der</strong> Röhrichte, Hochstaudenfluren und Seggenriede<br />
Röhrichte, die im Übergangsbereich vom Wasser <strong>zum</strong> Land gedeihen, besitzen vielfältige<br />
Funktionen für die Fauna. Sie bieten sowohl Wasserorganismen, als auch terrestrischen<br />
Tieren Lebensraum, u. a. als Brut- und Nahrungsplatz. Beson<strong>der</strong>s herauszustellen<br />
ist neben <strong>der</strong> Bedeutung für Wirbellose die Bedeutung des Röhrichts für die Vogelfauna.<br />
Hierbei ist u. a. die Ausdehnung des Röhricht-Bestandes Wert bestimmend, da<br />
für die Brutreviere verschiedener Vogelarten Mindestansprüche in Bezug zur Größe <strong>der</strong><br />
Röhrichtbestände bestehen. Wert bestimmend sind außerdem kontinuierliche, unzerschnittene<br />
Übergänge <strong>zum</strong> Extensivgrünland.<br />
Im Planungsraum findet man zwei mehr o<strong>der</strong> weniger isolierte Schilfröhrichtflächen, in<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue in direkter Nachbarschaft <strong>zum</strong> Gewerbepark Rundwies und dem Industriepark<br />
Staustufe, sowie in <strong>der</strong> Primsaue im Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Kiesabbauflächen<br />
(vgl. auch Beschreibung <strong>der</strong> §22-Biotope). Ihr Wert als Lebensraum wird durch die isolierte<br />
Lage deutlich gemin<strong>der</strong>t.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
EHEMALIGE SCHLAMMWEIHER MIT SCHILFRÖHRICHT SÜDLICH DIEFFLEN<br />
Die feuchten Hochstaudenfluren bieten aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Mahdnutzung ideale Lebensbedingungen<br />
für zahlreiche Tierarten, insbeson<strong>der</strong>e Vögel. Im Planungsraum treten<br />
sie lediglich kleinflächig, meist verzahnt mit Grünland, auf. Hier übernehmen sie wichtige<br />
Funktionen als Rückzugsraum und Versteckmöglichkeit für Tiere. Mesotrophe Hochstaudenfluren<br />
weisen einen relativ hohen Arten- und damit Blütenreichtum auf.<br />
Großseggenriede übernehmen ähnliche Funktionen wie die Hochstaudenfluren o<strong>der</strong><br />
Röhrichte. Sie treten im Planungsraum ebenfalls nur kleinflächig und meist isoliert auf,<br />
was ihre Wertigkeit deutlich min<strong>der</strong>t.<br />
3.9.2.4 Wäl<strong>der</strong><br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> werden 670 ha von Waldflächen eingenommen, was<br />
einem Flächenanteil von etwa 30 % entspricht. Der überwiegende Teil, etwa 615 ha,<br />
wird bewirtschaftet. Nicht bewirtschaftete Waldflächen beschränken sich mit etwa 55 ha<br />
auf kleine, selbstständige Waldeinheiten.<br />
Laub- und Mischwald<br />
Da fast die gesamte Waldfläche auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> bewirtschaftet wird,<br />
hängt die Baumartenzusammensetzung fast ausschließlich von <strong>der</strong> Bewirtschaftungsweise<br />
ab. Lediglich auf den Sukzessionsflächen können sich natürliche Waldgesellschaften<br />
entwickeln. Die bewirtschafteten Laubwäl<strong>der</strong> werden von <strong>der</strong> Traubeneiche<br />
(Quercus petraea) und <strong>der</strong> Rotbuche (Fagus sylvatica) dominiert, wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />
über 100-jährigen Bäume relativ groß ist. Daneben treten in geringen Anteilen weitere<br />
Baumarten auf, wie z. B. Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />
Robinie (Robinia pseudoacacia) und Rot-Eiche (Quercus rubra). Die Mischwäl<strong>der</strong> sind<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
durch ein Mosaik aus Laub- und Nadelbäumen charakterisiert, wobei bei den Nadelhölzern<br />
die Fichte (Picea abies) deutlich dominiert. (BÜRO FÜR LANDESPFLEGE UND FORSTEN:<br />
DIE WALDFLÄCHEN AUF DER GEMARKUNG DER STADT DILLINGEN, 1994).<br />
Ein Großteil des Waldes stockt auf Mittlerem Buntsandstein, so dass es sich großteils<br />
um bodensaure Hainsimsen-Buchenwäl<strong>der</strong> (Luzulo-Fagetum) handelt. Der Unterwuchs<br />
ist nur lückig ausgebildet und wird von “Säurezeigern“ geprägt. Charakterart dieser Wäl<strong>der</strong><br />
ist die Weiße Hainsimse (Luzula luzuloides). Weitere typische Arten sind u. a. Draht-<br />
Schmiele (Avenella flexuosa) und Heidelbeere (Vaccinium myrtillus). Die Dieffler Terrassenplatten,<br />
die ebenfalls <strong>zum</strong> großen Teil von Wald bedeckt sind, zeichnen sich durch<br />
einen etwas höheren Nährstoffreichtum aus. Hier findet man folglich die etwas reichere<br />
Ausprägung des Hainsimsen-Buchenwaldes, welche sich durch einen krautreicheren<br />
Unterwuchs auszeichnet. Typische Arten für diese “mittlere Ausprägung“ sind u. a.<br />
Wald-Flattergras (Milium effusum), Buschwindröschen (Anemone nemorosa) und<br />
Scharbockskraut (Ranunculus ficaria).<br />
Nadelwald<br />
Über die gesamte Waldfläche verteilt findet man außerdem Bereiche mit reinen Nadelwaldaufforstungen.<br />
Es handelt sich hierbei überwiegend um Fichtenwäl<strong>der</strong>. In geringeren<br />
Anteilen findet man außerdem sonstige Nadelhölzer, wie Europäische Lärche (Larix<br />
decidua), Douglasie (Pseudotsuga menziesii) o<strong>der</strong> Wald-Kiefer (Pinus sylvestris).<br />
Die Nadelforste zeichnen sich durch Einförmigkeit und Artenarmut aus und spielen daher<br />
für den Arten- und Biotopschutz eine deutlich geringere Rolle als die Laubwäl<strong>der</strong>.<br />
Auch für den Naturhaushalt (Wasserhaushalt, Klima) besitzen sie im Gegensatz zu<br />
Laub- o<strong>der</strong> Mischwäl<strong>der</strong>n nur untergeordnete Bedeutung.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> starken Beschattung und <strong>der</strong> extremen Nährstoffarmut des Bodens sind<br />
Nadelforste sehr artenarm. Ein Unterwuchs fehlt häufig vollständig o<strong>der</strong> ist durch wenige,<br />
Säure ertragende Arten gekennzeichnet.<br />
Waldson<strong>der</strong>standorte<br />
Hierzu zählen die azonalen Waldstandorte, die weniger vom Klima, son<strong>der</strong>n mehr von<br />
extremen Bodenfaktoren abhängig sind. Die waldartigen Formationen im Ufer- und Talbereich<br />
<strong>der</strong> Prims gehören zu dieser Gruppe. Flussauen sind in <strong>der</strong> Regel durch stark<br />
schwankenden Grundwasserspiegel, zeitweilige Überflutung und Trockenperioden, sowie<br />
durch sehr nährstoffreiche Böden gekennzeichnet. Solche Bedingungen findet man<br />
jedoch heute kaum mehr. Auch an <strong>der</strong> Prims wurde diese Dynamik weitgehend unterbrochen,<br />
so dass “echte“ Auwäl<strong>der</strong> kaum mehr zu finden sind. Die Prims besitzt jedoch<br />
im Gemarkungsbereich von <strong>Dillingen</strong> noch einen fast durchgehenden, schmalen Erlen-<br />
Eschen-Weiden-Saum, <strong>der</strong> z. T. als Auwaldrest bezeichnet werden kann. Hier überwiegen<br />
alte Silber-Weiden (Salix alba) neben Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Esche<br />
(Fraxinus excelsior). Im Bereich <strong>der</strong> Primsmündung wurden die Ufersäume mit zunehmen<strong>der</strong><br />
Entfernung vom Ufer in nicht standortgerechten Pappelwald (rechtes Ufer) umgewandelt.<br />
Bewertung <strong>der</strong> Laub-, Misch- und Nadelwäl<strong>der</strong><br />
Obwohl die Wäl<strong>der</strong> im Planungsraum größtenteils forstlich bewirtschaftet werden, sind<br />
sie aufgrund ihrer Artenzusammensetzung überwiegend als naturnah einzustufen. Die<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Hauptbaumarten, Rotbuche (Fagus sylvaticus), Stiel-Eiche (Quercus robur) und Trauben-Eiche<br />
(Quercus petraea), entsprechen weitgehend <strong>der</strong> Baumartenzusammensetzung<br />
natürlicher, mitteleurpäischer Wäl<strong>der</strong>. Daneben findet man in geringeren Anteilen<br />
standortfremde Arten, wie z. B. Fichte (Picea abies), Douglasie (Pseudotsuga menziesii),<br />
Kiefer (Pinus sylvestris) und Rot-Eiche (Quercus rubra), die meist nur in geringen<br />
Anteilen eingestreut sind. Reine Nadelholzforste sind nur kleinflächig vertreten. Die<br />
Laub- und Mischwäl<strong>der</strong> im <strong>Stadt</strong>gebiet weisen also einen relativ hohen Natürlichkeitsgrad<br />
auf.<br />
Neben dem Natürlichkeitsgrad stellt die Flächengröße ein wesentliches Kriterium dar,<br />
weil <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> für die meisten Tiergruppen mit zunehmen<strong>der</strong> Größe ansteigt.<br />
Da im Planungsgebiet v. a. große, zusammenhängende Waldflächen auftreten, sind sie<br />
bezüglich <strong>der</strong> Flächengröße positiv zu beurteilen. Der Biotopverbund zwischen den<br />
Waldflächen am Limberg und denen nördlich <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Dillingen</strong> wird jedoch durch<br />
die Bebauung unterbrochen.<br />
Weitere wichtige Parameter für den Tierartenschutz in Wäl<strong>der</strong>n sind u. a.:<br />
• Ausgeprägte Schichtung<br />
• Stellenweise Besonnung bis <strong>zum</strong> Waldboden (d. h. strauch- , baum- und krautreiche<br />
Jungstadien)<br />
• Altes, dickstämmiges und totes Holz<br />
• Mosaik unterschiedlicher Sukzessionsstadien in enger räumlicher Verknüpfung<br />
Durch die Forstwirtschaft werden die oben genannten Strukturparameter zu einem großen<br />
Teil ausgeschaltet. Auch im Planungsraum besteht durch die Bewirtschaftung ein<br />
Defizit an Alt- und Totholz, die Alterszusammensetzung <strong>der</strong> Baumschicht ist auf weiten<br />
Flächen einheitlich und die Strauch- und Krautschicht häufig verarmt. Diese Strukturverarmung<br />
geht einher mit einer Verarmung <strong>der</strong> Tierwelt.<br />
Von beson<strong>der</strong>er ökologischer Bedeutung sind die Altholzbestände, welche im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> mit ca. 12,5% <strong>der</strong> Waldfläche einen hohen Anteil ausmachen. Zahlreiche<br />
Vogel- und Insektenarten sind auf alte und zerfallende Bäume als Lebens- und<br />
Nahrungsraum angewiesen. Auch Totholz übernimmt hier eine wichtige Funktion als Lebensraum.<br />
In den durch Blitzschlag o<strong>der</strong> Fäule entstandenen Spalten und Höhlen leben<br />
Vögel, Fle<strong>der</strong>mäuse, Insekten und kleinere Säugetiere.<br />
Die standortfremden Nadelforste zeichnen sich durch extreme Arten- und Strukturarmut<br />
aus, weshalb sie als Lebensraum von untergeordneter Bedeutung sind. Größere, zusammenhängende<br />
Nadelforsten führen daher zu einer Artenverarmung. Kleine, zerstreute<br />
Nadelholzinseln sind dagegen weniger negativ zu bewerten, da wenige Tierarten,<br />
z. B. Fichtenkreuzschnabel o<strong>der</strong> Sommer- und Wintergoldhähnchen, auf Nadelgehölze<br />
angewiesen sind. Da im Planungsraum Nadelwaldflächen nur kleinflächig ausgeprägt<br />
sind, ist ihr negativer Einfluss auf die Artenvielfalt als relativ gering einzustufen.<br />
Bewertung <strong>der</strong> Waldson<strong>der</strong>standorte<br />
Nass- und Feuchtwäl<strong>der</strong> sind hinsichtlich des Faunenschutzes als beson<strong>der</strong>s wertvoll<br />
einzustufen. Es handelt sich um artenreiche Ökosysteme, <strong>der</strong>en Fauna sich aus Vertretern<br />
verschiedener ökologischer Gruppen zusammensetzt. Da diese Waldtypen auf-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
grund von wasserbaulichen Eingriffen, aber auch aufgrund von Rodungen, in Deutschland<br />
sehr selten geworden sind, beherbergen sie eine hohe Zahl an gefährdeten Tier-<br />
und Pflanzenarten und sind daher beson<strong>der</strong>s schützenswert.<br />
Im Planungsraum existieren jedoch nur noch kleine und schmale Reste solcher Feuchtwäl<strong>der</strong><br />
entlang <strong>der</strong> Prims. Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Überschwemmung kann man hier<br />
nicht mehr von Auwäl<strong>der</strong>n sprechen. Außerdem weisen sie z. T. eine Bestockung mit<br />
standortfremden Pyramidenpappeln auf, was ihr Wert für den Arten- und Biotopschutz<br />
min<strong>der</strong>t. Der mehr o<strong>der</strong> weniger durchgehend vorhandene, schmale Erlen- Eschen-<br />
Weidensaum entlang <strong>der</strong> Prims kann jedoch streckenweise als relativ naturnah bezeichnet<br />
werden.<br />
Die wertvollen Feuchtwäl<strong>der</strong> entlang <strong>der</strong> Prims werden durch vielfältige Nutzungen in ihrer<br />
Qualität als Lebensraum beeinträchtigt. Das Hüttengelände engt die Ufergehölze <strong>der</strong><br />
Prims in einem großen Bereich auf sehr schmale Reste ein. Oberhalb des Dillinger Hüttengeländes<br />
ist ebenfalls nur ein schmaler Gehölzstreifen erhalten. Hier gehen Beeinträchtigungen<br />
von <strong>der</strong> Kiesaufbereitungsanlage aus. Im Bereich <strong>der</strong> Primsmündung ist<br />
ein etwas breiterer Gehölzsaum vorhanden. Die Kleingartenanlagen reichen hier jedoch<br />
z.T. sehr dicht an den Ufer begleitenden Gehölzsaum heran und sorgen für Beeinträchtigungen.<br />
Waldrän<strong>der</strong><br />
Gut ausgebildete Waldrän<strong>der</strong> bestehen aus einem Waldmantel mit Sträuchern und niedrigen<br />
Bäumen und einem von Kräutern gebildeten Waldsaum. Die Pflanzen- und Tierwelt<br />
besteht aus waldrandspezifischen Arten, wird aber auch beeinflusst vom Waldtyp<br />
und <strong>der</strong> angrenzenden, offenen Landschaft. Dadurch entstehen an Waldrän<strong>der</strong>n beson<strong>der</strong>s<br />
arten- und individuenreiche Biozönosen. Viele Heckenvögel und Säugetiere, aber<br />
z. B. auch zahlreiche Tagfalterarten, nutzen die Waldrän<strong>der</strong> als Lebensraum.<br />
Im Planungsraum werden die Waldflächen häufig von Siedlungsflächen o<strong>der</strong> Straßen<br />
begrenzt, so dass arten- und strukturreiche, breite Waldrän<strong>der</strong> meist fehlen o<strong>der</strong> nur rudimentär<br />
ausgebildet sind. Stellenweise wird durch den Verlauf von Wegen auf <strong>der</strong><br />
Wald-Feld-Grenze eine Ausbildung des Waldrandes behin<strong>der</strong>t. Strukturreiche Waldrän<strong>der</strong><br />
sind daher auf kleine Bereiche nördlich von Diefflen beschränkt.<br />
3.9.2.5 Gebüsch, Vorwald, Hecken, Feldgehölze<br />
Gebüsche und Hecken entwickeln sich durch den Wegfall <strong>der</strong> Bewirtschaftung auf Wiesen-<br />
und Ackerflächen und stellen ein mehr o<strong>der</strong> weniger langlebiges Zwischenstadium<br />
auf dem Weg zur Wie<strong>der</strong>bewaldung dar. Sie bilden wichtige Strukturelemente innerhalb<br />
<strong>der</strong> offenen Landschaft und sind daher auch für den Arten- und Biotopschutz von beson<strong>der</strong>er<br />
Bedeutung.<br />
Beson<strong>der</strong>s wertvoll sind die Baumhecken, die aufgrund ihre Größe und ihres “Innenklimas“<br />
bereits als waldähnlich bezeichnet werden können. Solche Baumhecken findet<br />
man im Planungsraum v. a. im Bereich <strong>der</strong> Kerbtäler und Gräten in Diefflen, an <strong>der</strong><br />
Primsmündung, im Bereich des Altarmes am Fuß des Limberges, sowie zwischen Straßen-<br />
und Bahndamm am Industriegebiet Nord. Die Kerbtäler und Gräten werden <strong>zum</strong><br />
Teil von typischen Waldbäumen, wie Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus<br />
betulus) und Rotbuche (Fagus sylvatica) geprägt. Daneben treten sonstige Laubhölzer<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
und Obstbäume auf, wie z. B. Robinie (Robinia pseudacacia), Esche (Fraxinus excelsior),<br />
Sal-Weide (Salix caprea), Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Garten-Apfel (Malus<br />
domestica). Im Unterwuchs wachsen hier bereits typische Waldarten. Die Baumhecken<br />
an <strong>der</strong> Primsmündung werden von Pioniergehölzen, wie Hänge-Birke (Betula pendula)<br />
und Zitter-Pappel (Populus tremula) beherrscht.<br />
KERBTAL MIT BAUMHECKEN IN DIEFFLEN<br />
An stau- o<strong>der</strong> grundwasserbeeinflussten Standorten entwickelten sich von Weiden o<strong>der</strong><br />
Erlen beherrschte Gebüschformationen. Im Bereich des verlandeten Schlammweihers<br />
südlich von Diefflen entwickelte sich sukzessiv ein ökologisch wertvolles Weiden-<br />
Faulbaum-Gebüsch. Hier findet man u. a. Sal-Weide (Salix caprea), Korb-Weide (Salix<br />
viminalis), Bruch-Weide (Salix fragilis) und Faulbaum (Frangula alnus). Weitere Weidengebüsche<br />
entwickelten sich im Randbereich des Gewerbegebietes Nord. Sie werden u.<br />
a. von Sal-Weide (Salix caprea), Silber-Weide (Salix alba) und Grau-Weide (Salix cinerea)<br />
gebildet. Daneben findet man in diesem Bereich von Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)<br />
beherrschte Baumbestände, die man als Reste ehemaliger Erlenbruchwäl<strong>der</strong> ansehen<br />
kann. Die Gebüsche im Gewerbegebiet Nord wurden durch den Bau <strong>der</strong> Gewerbe- und<br />
Straßenflächen stark zurückgedrängt.<br />
Feldgehölze, die meist von Weißdorn (Crataegus spec.), Schlehe (Prunus spinosa) und<br />
Brombeere (Rubus fruticosus) gebildet werden, sind im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> relativ<br />
selten. Man findet sie v. a. entlang <strong>der</strong> Kerbtäler und Gräten in Diefflen, sowie an den<br />
Waldrän<strong>der</strong>n.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
“AUWALDANPFLANZUNG“ AN DER PRIMSMÜNDUNG<br />
Die für die Sandböden im Raum <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> typischen Besenginsterfluren sind bis auf<br />
wenige Reste vollkommen zurückgedrängt worden. Solche Reste findet man am Waldrand,<br />
westlich des <strong>Stadt</strong>teils “Pachtener Heide“, sowie westlich des Segelflugplatzes. Sie<br />
werden vom Besenginster (Cytisus scoparius) dominiert und sind eng verzahnt mit den<br />
Sandmagerrasengesellschaften.<br />
Neben diesen hauptsächlich sukzessiv entstandenen Hecken und Gebüschen findet<br />
man zahlreiche angepflanzte Gehölzformationen, die in ihrer Artenzusammensetzung<br />
stark variieren. Hier sind beson<strong>der</strong>s die großflächigen Gehölzanpflanzungen im Bereich<br />
des Ökosees, <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> Primsmündung zu erwähnen. In diesen Bereichen wurden<br />
v. a. Auwaldarten, wie z. B. Esche (Fraxinus excelsior), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)<br />
und Weiden-Arten (Salix spec.) angepflanzt. Daneben findet man aber auch sonstige<br />
Straucharten, wie Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare), Pfaffenhütchen (Euonymus<br />
europaeus), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) o<strong>der</strong> Gemeiner<br />
Schneeball (Viburnum opulus). Hier handelt es sich um auwaldähnliche Pflanzungen,<br />
welche sich durch Sukzession zu wertvollen Feuchtwaldgesellschaften entwickelten<br />
bzw. noch entwickeln werden. Zur Gruppe <strong>der</strong> angepflanzten Gebüsche und Hecken<br />
müssen außerdem die Gehölzpflanzungen im Bereich <strong>der</strong> Angelweiher, sowie an Straßenböschungen<br />
gezählt werden. Hier findet man häufig auch standortfremde Arten, wie<br />
z. B. Pyramiden-Pappel (Populus nigra ‘italca’) o<strong>der</strong> Fichte (Picea abies).<br />
Bewertung <strong>der</strong> Hecken, Gebüsche, Vorwäl<strong>der</strong> und Feldgehölze<br />
Gehölzstrukturen bieten zahlreichen Pflanzen und Tieren Lebensraum und Nahrungsreservoire.<br />
Man findet hier Arten des Offenlandes, <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong> und - an Stellen mit<br />
waldähnlichem Klima - auch Waldarten. In landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaften<br />
werden solche Landschaftselemente häufig zu Zufluchtsorten für ehedem flä-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
chenhaft verbreitete Arten <strong>der</strong> offenen Landschaft. Daneben besitzen Gebüsche und<br />
Feldgehölze zahlreiche weitere ökologische Funktionen, u. a.:<br />
• Als Ansitzwarte und Singwarte für Vögel<br />
• Zur Deckung und <strong>zum</strong> Schutz vor Witterung, Bewirtschaftung und Feinden<br />
• Als Überwinterungsquartier für Feldtiere<br />
• Als Leitstrukturen und Orientierungshilfe<br />
Es lassen sich zahlreiche verschiedene Heckentypen unterscheiden, die sich v. a. in Alter<br />
und Struktur voneinan<strong>der</strong> trennen lassen. Als ökologisch beson<strong>der</strong>s wertvoll können<br />
die Baumhecken eingestuft werden, die im Innern bereits ein waldähnliches Klima aufweisen<br />
und meist durch mehrere Schichten gekennzeichnet sind. Baumhecken findet<br />
man im Planungsraum v. a. im Bereich <strong>der</strong> Kerbtäler und Gräte in Diefflen, an <strong>der</strong><br />
Primsmündung und am Altarm am Fuß des Limberges. Die Kerbtäler und Gräten in<br />
Diefflen, sowie die Hecken am Altarm werden z. T. von typischen Waldbäumen, wie<br />
Stiel-Eiche (Quercus robur), Rotbuche (Fagus sylvatica) und Hainbuche (Carpinus betulus),<br />
geprägt, weshalb sie als beson<strong>der</strong>s wertvoll angesehen werden können. An <strong>der</strong><br />
Primsmündung dominieren dagegen Pioniergehölze, wie z. B. Hänge-Birke (Betula pendula)<br />
und Zitter-Pappel (Populus tremula).<br />
Typische linienhafte Feldgehölzstrukturen mit Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehe<br />
(Prunus spinosa) o<strong>der</strong> Hunds-Rose (Rosa canina) findet man im Planungsraum<br />
kaum. Solche Gehölzstrukturen mit Dornsträuchern, die bevorzugt von Heckenvögeln<br />
als Brutplatz genutzt werden und daher von hohem ökologischem Wer sind, findet man<br />
lediglich entlang <strong>der</strong> Kerbtäler und stellenweise am Waldrand. In <strong>der</strong> Umgebung von<br />
Diefflen wird die Funktion dieser Gehölzstrukturen jedoch teilweise durch brach gefallene<br />
Streuobstbestände, die sich durch aufkommende Sträucher auszeichnen, übernommen.<br />
Die an stau- o<strong>der</strong> grundwasserbeeinflusste Böden gebundenen Gebüschformationen,<br />
die von Erlen und verschiedenen Weidenarten beherrscht werden, sind ebenfalls als<br />
ökologisch wertvoll einzustufen. Sie beherbergen eine Reihe spezialisierter Arten, die an<br />
die Kombination von Gehölzen und Wasser angepasst sind. Beson<strong>der</strong>s Weiden (Salix<br />
spec.) weisen eine Vielzahl von spezialisierten Insektenarten, wie z. B. Großer Schillerfalter<br />
(Apatura iris) o<strong>der</strong> alleine ca. 70 Arten von Blattwespen, auf. Die Feuchtgebüsche<br />
im Planungsgebiet werden jedoch durch vielfältige Störfaktoren beeinflusst (u. a. Erschließung<br />
von Gewerbeflächen im Norden), so dass sie in ihrer Wertigkeit beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Neben diesen überwiegend sukzessiv entstandenen Gehölzformationen findet man im<br />
Planungsraum zahlreiche angepflanzte Hecken und Gebüsche. Erwähnenswert sind hier<br />
v a. die Gehölzanpflanzungen im Uferbereich des Ökosees sowie auf dem Hochwasserschutzdamm<br />
zwischen Ökosee und <strong>Saar</strong>. Hier wurden überwiegend Arten <strong>der</strong> Weich-<br />
und Hartholzaue angepflanzt und <strong>der</strong> Sukzession überlassen. Diese Gehölzbestände<br />
sind in ihrer Wertigkeit jedoch nicht mit natürlichen Aue- o<strong>der</strong> Feuchtwäl<strong>der</strong>n zu vergleichen,<br />
da die Standortbedingungen zur Entwicklung solcher Wäl<strong>der</strong> nicht mehr gegeben<br />
sind. Dennoch sind sie als Lebensraum von Bedeutung und lassen mit fortschreiten<strong>der</strong><br />
Sukzession eine Wertsteigerung erwarten.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
3.9.2.6 Baumgruppen, Alleen und Einzelbäume<br />
Hierzu zählen Holzgewächse sehr unterschiedlicher Ausprägung, die im Gegensatz zu<br />
Hecken und Gebüschen kein vom Freiland entscheidend abweichendes Standortklima<br />
ausbilden. Ihr Wert für die Fauna ist entscheidend vom Alters- und Zerfallsgrad des Holzes<br />
abhängig. Alte Baumgruppen und Einzelbäume zählen zu den bedeutendsten Habitaten<br />
für Holz bewohnende Insektenarten und für Höhlen brütende Vogelarten. Für Vögel<br />
besitzen sie eine weitere Funktion als Ansitz- und Singwarte.<br />
Ältere Baumgruppen und Einzelbäume finden sich im Planungsraum v. a. auf innerörtlichen<br />
Grünflächen (v. a. Parkanlagen) und privaten Gärten. Als “Grüninseln“ innerhalb<br />
<strong>der</strong> Siedlungsbereiche besitzen sie eine wichtige Bedeutung als Rückzugsraum für Tiere,<br />
sowie <strong>zum</strong> Biotopverbund. Zur Sicherung des Biotopverbundes im innerstädtischen<br />
Bereich sind Alleen häufig von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />
In <strong>der</strong> Innenstadt von <strong>Dillingen</strong> besteht aufgrund <strong>der</strong> dichteren Bebauung und des z. T.<br />
sehr hohen Versiegelungsgrades stellenweise ein Bedarf zur Schaffung bzw. Pflanzung<br />
von Baumgruppen, Einzelbäumen und Alleen.<br />
3.9.2.7 Landwirtschaftliche Grünlandflächen (Wiesen und Weiden)<br />
Wiesen und Weiden sind historisch gesehen anthropogene Ersatzgesellschaften <strong>der</strong><br />
Wäl<strong>der</strong> mit einer extensiven o<strong>der</strong> intensiven Bewirtschaftung. Sie konzentrieren sich im<br />
Planungsraum fast ausschließlich auf die Umgebung von Diefflen und das <strong>Saar</strong>tal.<br />
Die Wiesen im Planungsraum kann man fast ausnahmslos den Glatthaferwiesen magerer,<br />
artenreicher Ausprägung zuordnen. Die Häufigkeit von sog. Unter- und Mittelgräsern,<br />
wie Gemeines Straußgras (Agrostis tenuis), Rot-Schwingel (Festuca rubra) o<strong>der</strong><br />
Gemeiner Goldhafer (Trisetum flavescens), sowie von niedrigen Kräutern, u. a. Wiesen-<br />
Flockenblume (Centaurea jacea), Echtes Labkraut (Galium verum), Wiesen-Margerite<br />
(Leucanthemum vulgare) und Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), deuten auf die<br />
eher mageren Verhältnisse hin. In stark gedüngten, nährstoffreichen Wiesen dominieren<br />
meist die Obergräser, wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Fuchsschwanz<br />
(Alopecurus pratensis) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), welche aufgrund<br />
ihrer schnellen und hohen Wuchsleistung die niedrigeren Kräuter und Gräser unterdrücken.<br />
Neben dem Nährstoffangebot wirkt sich auch <strong>der</strong> Wasserhaushalt differenzierend<br />
auf die Ausprägung <strong>der</strong> Glatthaferwiesen aus. Am häufigsten findet man im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Wiesen mittleren Wasserangebotes, die als Wiesen frischer Standorte bezeichnet werden.<br />
Neben oben bereits genannten Arten treten hier sog. Frischezeiger auf, wie z. B.<br />
Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und Geflecktes<br />
Johanniskraut (Hypericum maculatum).<br />
In den Tallagen von <strong>Saar</strong> und Prims gesellen sich zunehmend Feuchtezeiger dazu, wie<br />
Rohr-Schwingel (Festuca arundinacea), Rasen-Schmiele (Dechampsia cespitosa), Weißes<br />
Straußgras (Agrostis stolonifera), Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica) und Minze-<br />
Arten (Mentha spec.), die eine Einordnung als Wiesen feuchter o<strong>der</strong> wechselfeuchter<br />
Standorte zulassen. Weitere feuchtigkeitsliebende Arten erreichen an diesen Standorten<br />
hohe Deckungsgrade, u. a. Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Geflecktes Johanniskraut<br />
(Hypericum maculatum) und Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis). Neben<br />
den Tallagen findet man auch an höher gelegenen Stand-orten vereinzelt Feuchtwiesen,<br />
die durch Stauwasser bedingt sind.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Nimmt <strong>der</strong> Feuchtegrad <strong>der</strong> Wiesen weiter zu, treten gehäuft Seggen und Binsen auf.<br />
Solche seggen- und binsenreiche Nasswiesen findet man im Planungsraum lediglich im<br />
Nordosten des <strong>Saar</strong>tales, nördlich <strong>der</strong> Eisenbahnlinie „<strong>Dillingen</strong>-Niedaltdorf“.<br />
Weiden unterscheiden sich von Wiesen in ihrer Artenzusammensetzung. Durch die<br />
Trittbelastung werden verschiedene Arten verdrängt und es etablieren sich trittfeste Arten,<br />
wie z. B. Englisches Raygras (Lolium perenne), Gänseblümchen (Bellis perennis),<br />
Weiß-Klee (Trifolium repens) und Herbst-Löwenzahn (Leontodon autumnalis). Je intensiver<br />
eine Weide genutzt wird, desto artenärmer wird sie und desto mehr können sich<br />
oben genannte Arten durchsetzen.<br />
Weiden findet man im Planungsraum auch hauptsächlich bei Diefflen und in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Reitanlagen (Pachten, Diefflen) treten verstärkt intensiv genutzte<br />
Pferdekoppeln auf, während ansonsten eine extensive Weidenutzung überwiegt. Neben<br />
<strong>der</strong> Nutzungsintensität ist auch hier eine Differenzierung nach dem Feuchtegrad möglich.<br />
Der überwiegende Teil lässt sich zu Weiden frischer Standorte zählen. Vereinzelt, v.<br />
a. in <strong>der</strong> Prims- und <strong>Saar</strong>aue, treten jedoch auch Weiden feuchter, wechselfeuchter o<strong>der</strong><br />
nasser Standorte auf. Hier treten ähnliche feuchtigkeitsliebende Arten auf wie in den<br />
Wiesen.<br />
Bewertung <strong>der</strong> Wiesen- und Weiden<br />
Wiesen und Weiden mittlerer Standorte<br />
Hierzu zählen Grünlandgesellschaften mit mittlerem Wasser- und Nährstoffangebot.<br />
Obwohl diese Gesellschaften von Natur aus nicht so artenreich sind wie Wiesen und<br />
Weiden auf trockenen o<strong>der</strong> nassen Standorten, stellen sie bei extensiver Nutzung einen<br />
wertvollen Lebensraum dar. Gerade dieses “Durchschnittsgrasland“ wird aufgrund <strong>der</strong><br />
guten Eignung als Wirtschaftsgrünland durch intensive Nutzungsweise stark beeinträchtigt.<br />
Die Intensivierung <strong>der</strong> Grünlandnutzung führte gebietsweise <strong>zum</strong> weitgehenden<br />
Verschwinden bzw. zur Gefährdung ganzer Vegetationsgesellschaften, sowie generell<br />
zur starken Zurückdrängung von Magerkeitsanzeigern und Kennarten <strong>der</strong> Glatthaferwiesen.<br />
Die Stickstoff anzeigenden Kräuter und Gräser wurden stark geför<strong>der</strong>t und verdrängten<br />
an<strong>der</strong>e Arten, so dass die mittlere Artenzahl <strong>der</strong> Grünlandstandorte erheblich<br />
sank.<br />
Die Fauna <strong>der</strong> Wiesen wird überwiegend von Wirbellosen (Insekten, Spinnentiere etc.)<br />
gebildet, welche meist eng an bestimmte Strukturverhältnisse o<strong>der</strong> an bestimmte Pflanzenarten<br />
gebunden sind. Diese bilden eine wichtige Nahrungsgrundlage für zahlreiche<br />
Tierarten, v. a. Vögel und Säugetiere. Die Artenvielfalt <strong>der</strong> Grünlän<strong>der</strong> ist eng mit <strong>der</strong><br />
Nutzungsintensität verbunden.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> vielfältigen Gefährdungsfaktoren sind extensiv genutzte, magere Wiesen<br />
und Weiden, wie sie im Planungsraum dominieren, beson<strong>der</strong>s schutzwürdig. Magere,<br />
artenreiche Glatthaferwiesen mittlerer Standorte findet man im Planungsraum in <strong>der</strong><br />
<strong>Saar</strong>aue, sowie in <strong>der</strong> Umgebung von Diefflen. Sie sind reich an niedrigen Kräutern und<br />
Gräsern und bieten daher aufgrund ihres Arten- und Blütenreichtums Grundlage für eine<br />
artenreiche Fauna.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Durch die geplanten Wohngebietsausweisungen in Diefflen werden <strong>zum</strong> Teil extensive<br />
Wiesen und Weiden zerstört. In <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue werden die artenreichen Wiesen z. T.<br />
durch Umbruch gefährdet.<br />
ARTENREICHE GLATTHAFERWIESE AM ÖKOSEE<br />
Feucht- und Nasswiesen und <strong>der</strong>en Brachen<br />
Hierzu zählen Grünlandbestände nasser bis wechselfeuchter Böden mit meist hohem<br />
Reichtum an Seggen, Binsen und an<strong>der</strong>en feuchtigkeitsliebenden Pflanzenarten. Die<br />
Bestände liegen entwe<strong>der</strong> brach (Hochstauden, Großseggenriede) o<strong>der</strong> werden als ein-<br />
bis dreischürige Wirtschaftswiesen genutzt, gelegentlich auch beweidet. Sie beherbergen<br />
an diese Biotopbedingungen hoch angepasste Tiergesellschaften, darunter auch eine<br />
große Zahl gefährdeter Tierarten.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> massiven Verluste an diesen Biotoptypen sind Nass- und Feuchtwiesen in<br />
ihrer Gesamtheit absolut schutzwürdig. Die Verluste sind überwiegend auf Entwässerungen<br />
und Gewässerregulierungen zurückzuführen.<br />
Der Wert dieser Biotoptypen wird entscheidend u. a. von folgenden Faktoren bestimmt:<br />
• Feuchtigkeitsgrad: je feuchter die Wiesen o<strong>der</strong> Teile davon sind, desto wertvoller<br />
sind sie für den Tierartenschutz.<br />
• Bodenprofil: vorteilhaft ist ein welliges Bodenprofil, so dass auf engem Raum<br />
feuchte und trockene Standorte abwechseln.<br />
• Trophiegrad: die Artenvielfalt nimmt häufig von <strong>der</strong> eutrophen zur oligotrophen<br />
Seite ab, während jedoch die oligotrophen Standorte oft von hochgradig bedrohten<br />
Arten bewohnt werden.<br />
• Nutzung: extensiv genutztes Grünland ist i. d. R. artenreicher und damit wertvoller<br />
als intensiv genutztes.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Flächengröße: gerade in diesen Biotoptypen sind viele Tiere mit großflächigen<br />
Raumansprüchen heimisch; daneben steigt mit abnehmenden Flächengrößen in<br />
<strong>der</strong> Regel auch <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Isolation.<br />
Im Planungsraum findet man v. a. Feuchtwiesen und -weiden, die sich im <strong>Saar</strong>tal und<br />
südlich von Diefflen, im Primstal, konzentrieren. Sie werden ausschließlich extensiv genutzt<br />
und sind daher arten- und blütenreich. Sie besitzen daher v. a. für Insekten eine<br />
hohe Bedeutung als Lebensraum.<br />
Negativ wirkt sich jedoch <strong>der</strong> fehlende Biotopverbund zwischen den Feuchtwiesenstandorten<br />
aus, was auf die Barrierewirkung <strong>der</strong> Straßen und Industriegebiete zurückzuführen<br />
ist. Solche Barrieren sind v. a. von Amphibien und Reptilien kaum überwindbar.<br />
Seggen-und binsenreiche Nasswiesen und -weiden sind im Planungsraum sehr selten.<br />
Sie beschränken sich auf den Nordosten <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue, wo sie durch Verkehrslinien und<br />
Industrieflächen stark isoliert werden.<br />
Brachliegende Feucht- und Nasswiesenstandorte entwickeln sich zu Hochstaudenfluren<br />
o<strong>der</strong> Großseggenrieden. Mit Aufgabe <strong>der</strong> Nutzung ist ein deutlicher Floren- und damit<br />
Faunenwandel verbunden, so dass zahlreiche Feuchtwiesenarten verschwinden.<br />
Gleichzeitig bringt das Brachfallen für etliche Tierarten, z. B. für den Wartenjäger Braunkehlchen,<br />
auch Vorteile, vor allem, weil kein Einschnitt durch Mahd mehr erfolgt. Im Planungsraum<br />
sind solche Brachflächen nur kleinflächig und zerstreut vorhanden, so dass<br />
sie eher von untergeordneter Bedeutung für die Fauna sind.<br />
3.9.2.8 Streuobstwiesen und -weiden<br />
Streuobstwiesen sind extensiv genutzte, d. h. ohne Spritz-, Schnitt- und Düngepläne<br />
bewirtschaftete, Obstwiesen mit alten Hochstammobstsorten. Neben <strong>der</strong> hohen ökologischen<br />
Bedeutung dieses Biotoptyps muss <strong>der</strong> landschaftsästhetische und kulturhistorische<br />
Wert <strong>der</strong> Streuobstwiesen berücksichtigt werden. Aufgrund <strong>der</strong> extensiven Nutzung<br />
sind solche Wiesen und Weiden relativ artenreich.<br />
In Diefflen stellen Streuobstwiesen und -weiden die typische Nutzungsform dar und<br />
konnten bisher zu einem großen Teil erhalten werden. Im übrigen Planungsraum fehlen<br />
Streuobstbestände.<br />
Bewertung <strong>der</strong> Streuobstbestände<br />
Streuobstbestände werden nicht intensiv, z. B. nach Spritz-, Schnitt- und Düngeplänen,<br />
bewirtschaftet, weshalb es sich meist um Hochstammkulturen handelt. Diesem Ökosystem<br />
kommt wegen seines Arten- und Individuenreichtums generell eine große Bedeutung<br />
für den Naturhaushalt zu. Obwohl die meist hochgradig gefährdeten Charakterarten<br />
<strong>der</strong> Streuobstwiesen, wie z. B. Neuntöter o<strong>der</strong> Wiedehopf, häufig nicht mehr nachgewiesen<br />
werden können, kommt diesem Biotoptyp ein hoher Wert als Lebensraum zu.<br />
Daneben dienen sie auch als Nahrungshabitat, z. B. für ziehende Vögel von Herbst bis<br />
<strong>zum</strong> Frühjahr. Der Wert <strong>der</strong> Streuobstwiesen wird entscheidend durch die Nutzungsintensität<br />
bestimmt. Ein nennenswerter Anteil an Altbäumen und Totholz, sowie eine extensive<br />
Nutzung des Graslandes, steigert ihr Wert als Lebensraum erheblich. Ein weiterer<br />
Wert bestimmen<strong>der</strong> Gesichtspunkt stellt die Bestandsgröße dar, u. a. deshalb, weil<br />
viele hier siedelnde Vogelarten relativ große Reviere haben.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Im Planungsraum sind Streuobstbestände auf die Umgebung von Diefflen beschränkt.<br />
Es handelt sich z. T. um größere, zusammenhängende Flächen, die zur reichen Strukturierung<br />
<strong>der</strong> Offenlandschaft beitragen und als Lebensraum von hoher Bedeutung sind.<br />
Die extensive Nutzung <strong>der</strong> Wiesen trägt ebenfalls zur hohen Wertigkeit dieser Flächen<br />
bei. Einzelne Streuobststreifen sind verbracht und bereits stark verbuscht. Sie übernehmen<br />
die Funktion von Feldgehölzen, welche im Planungsraum relativ selten sind.<br />
3.9.2.9 Ackerland<br />
Ackerland ist ebenfalls eine anthropogene Ersatzgesellschaft, welche jedoch wesentlich<br />
intensiver bewirtschaftet wird. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> überwiegt die extensive<br />
Grünlandnutzung, so dass Äcker nur einen relativ geringen Flächenanteil einnehmen.<br />
Die vorhandenen Ackerflächen verteilen sich auf die Umgebung von Diefflen, die <strong>Saar</strong>-<br />
und Primsaue, sowie das Kondelerbachtal. Es handelt sich überwiegend um Getreide-<br />
o<strong>der</strong> Rapsfel<strong>der</strong>, die sich durch relative Armut an Ackerwildkräutern auszeichnen. Die<br />
Sandäcker im Kondeler Bachtal stellen jedoch einen potenziellen Lebensraum für seltene<br />
Ackerwildkräuter dar (vgl. ABSP-Flächen).<br />
Bewertung <strong>der</strong> Äcker<br />
Ackerflächen zeichnen sich durch spezialisierte Lebensgemeinschaften aus, die sich mit<br />
dem Vordringen des Ackerbaus in Mitteleuropa herausgebildet haben. Ein Großteil <strong>der</strong><br />
Fauna wird durch Wirbellose vertreten. Daneben spielen Fel<strong>der</strong> auch als Nahrungsgebiet<br />
z. B. für Vögel o<strong>der</strong> Nagetiere, sowie als Brutplatz für Bewohner offener Flächen eine<br />
Rolle. Voraussetzung für die Ausbildung einer reichen Fauna ist jedoch das Vorhandensein<br />
von naturnahen Refugialräumen, wie Ackerraine o<strong>der</strong> Hecken, in erreichbaren<br />
Entfernungen.<br />
Unter den heutigen Bewirtschaftungsformen stellt <strong>der</strong> Acker für nahezu alle Arten einen<br />
suboptimalen bis pessimalen Lebensraum dar. Überdüngung und chemische Unkrautbekämpfung<br />
führen <strong>zum</strong> fast vollständigen Ausfall <strong>der</strong> Wildkrautflora und damit auch<br />
<strong>zum</strong> Verschwinden <strong>der</strong> an diese Pflanzenarten angepassten Tiere. Aber nicht nur die direkte<br />
Bewirtschaftungsform, son<strong>der</strong>n auch die Ausräumung <strong>der</strong> Feldfluren mit Zerstörung<br />
von Saum- und Kleinbiotopen als wichtige Rückzugsmöglichkeiten, führen zur Verarmung<br />
<strong>der</strong> Flora und Fauna.<br />
Im Planungsraum überwiegt die Grünlandnutzung. Große, ungeglie<strong>der</strong>te Ackerflächen<br />
fehlen, man findet stattdessen überwiegend kleinräumig wechselnde Nutzungen. Gehölzstrukturen,<br />
Wiesen und Brachflächen sorgen für eine relativ reiche Strukturierung<br />
<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen und können als Rückzugsraum und Versteck für manche<br />
Tierarten fungieren. Krautreiche Ackerraine, die v. a. für zahlreiche Insektenarten<br />
von Bedeutung sind, sind im Planungsraum jedoch relativ selten. Die Sandäcker im<br />
Kondeler Bachtal stellen potenziellen Lebensraum für seltene Ackerwildkräuter dar (vgl.<br />
ABSP-Flächen).<br />
3.9.2.10 Acker- und Wiesenbrachen<br />
Nach Nutzungsaufgabe landwirtschaftlicher Flächen entwickeln sich Acker- und Wiesenbrachen,<br />
die den Strukturreichtum deutlich erhöhen und daher als Saumbiotope eine<br />
hohe ökologische Bedeutung aufweisen. In landwirtschaftlich geprägten Landschaften<br />
bieten sie zahlreichen Tieren Lebensraum und Rückzugsmöglichkeit und übernehmen<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
eine wichtige Funktion <strong>zum</strong> Biotopverbund. Nach Aufgabe <strong>der</strong> Nutzung entwickeln sich<br />
zunächst von mehrjährigen Gräsern und Kräutern dominierte Biotope, in die im Laufe<br />
<strong>der</strong> Zeit Pioniergehölze eindringen. Beherrschende krautige Arten sind u. a. Straußgras,<br />
Rainfarn, Brennnessel und Distelarten, als Pioniergehölze treten z. B. Besenginster,<br />
Schlehe, Brombeerarten und Wildrosenarten auf.<br />
Im Planungsraum findet man landwirtschaftliche Brachflächen v. a. in <strong>der</strong> Umgebung<br />
von Diefflen, daneben auch in <strong>der</strong> Prims- und <strong>Saar</strong>aue. Es handelt sich überwiegend um<br />
schmale, kleinflächige Brachstreifen innerhalb <strong>der</strong> Acker- und Grünlandbereiche. In<br />
Diefflen findet man auch vereinzelt verbrachte Streuobstwiesen, die teilweise bereits<br />
stark verbuscht sind. Hier breiten sich Feldgehölze, wie z. B. Schlehe (Prunus spinosa),<br />
Weißdorn (Crataegus spec.) und Hundsrose (Rosa canina), sowie junge Obstbäume,<br />
v.a. Zwetschgen (Prumus domestica), aus.<br />
3.9.2.11 Ru<strong>der</strong>alflächen<br />
An Standorten, die auf irgendeine Art und Weise stark anthropogen überformt wurden<br />
und danach ungenutzt blieben, entwickeln sich einjährige o<strong>der</strong> ausdauernde Ru<strong>der</strong>alfluren,<br />
die durch typische Pflanzenarten gekennzeichnet sind. Solche Standorte findet man<br />
z. B. auf Bauschutt, Müll, überdüngten Wegrainen o<strong>der</strong> in Bereichen mit starker Bodenüberformung<br />
durch Bodenabtrag o<strong>der</strong> -aufschüttung.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> nehmen Ru<strong>der</strong>alflächen im Bereich <strong>der</strong> Gewerbe- und<br />
Industriegebiete, sowie im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen relativ große Flächen ein. Ursache<br />
für die Ausbildung ru<strong>der</strong>aler Pflanzengesellschaften ist hier v. a. <strong>der</strong> Abtrag bzw.<br />
die Aufschüttung von Bodenmaterial, weshalb an diesen Standorten häufig die Humusauflage<br />
o<strong>der</strong> sogar die gesamte Bodenauflage fehlt. Ru<strong>der</strong>ale Pflanzenarten sind an<br />
solche Bedingungen angepasst und können sich hier aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Konkurrenz<br />
schnell ausbreiten. Im Anfangsstadium <strong>der</strong> Besiedlung treten v. a. kurzlebige Pionierarten<br />
auf, wie z. B. Gänsefuß-Arten (Chenopodium spec.), Mäusegerste (Hordeum<br />
murinum) und Taube Trespe (Bromus sterilis). Im Laufe <strong>der</strong> Zeit treten schließlich ausdauernde<br />
Arten immer mehr in den Vor<strong>der</strong>grund. Hierzu zählen u. a. Rainfarn (Tanacetum<br />
vulgare), Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Stumpfer Ampfer (Rumex obtusifolius)<br />
und Große Brennessel (Urtica dioica). Neben diesen einheimischen Arten findet<br />
man in solchen Ru<strong>der</strong>algesellschaften vermehrt Neophyten, wie z. B. Kanadische Goldrute<br />
(Solidago canadensis), Gewöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis), Kompasslattich<br />
(Lactuca serriola) und Japanknöterich (Reynoutria japonica).<br />
Bewertung <strong>der</strong> Ru<strong>der</strong>alflächen<br />
Ru<strong>der</strong>alflächen zeichnen sich teilweise durch hohen Blütenreichtum aus, weshalb sie<br />
auch eine gewisse Funktion als Lebensraum, insbeson<strong>der</strong>e für Insekten (Schmetterlinge),<br />
übernehmen. Aufgrund ihrer Lage handelt es sich jedoch meist um Pflanzengesellschaften,<br />
welche durch vielfältige anthropogene Störungen (Lärm, Stoffimmissionen,<br />
Trittbelastung) geprägt sind. Hierdurch wird ihre Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz<br />
deutlich gemin<strong>der</strong>t. Häufig handelt es sich außerdem um kurzlebige Bestände,<br />
welche durch stetige anthropogene Verän<strong>der</strong>ungen (Bodenauf- o<strong>der</strong> abtrag etc.) überformt<br />
werden.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
3.9.2.12 Besiedelter Bereich - Beschreibung und Bewertung<br />
Hierher gehören die Siedlungsflächen von <strong>Dillingen</strong>, Pachten, Pachtener Heide und<br />
Diefflen, einschließlich <strong>der</strong> Grünflächen, wie Friedhöfe, Sportanlagen, Parks und Gärten.<br />
Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> sind relativ wenige größere, öffentliche Grünflächen<br />
vorhanden. Die größeren Grünanlagen konzentrieren sich auf die Randbereiche. Der<br />
private Grünanteil ist jedoch im Hinblick auf die innerstädtische Lage als relativ hoch zu<br />
bezeichnen. Im <strong>Stadt</strong>teil Pachtener Heide und Diefflen ist <strong>der</strong> Anteil an privaten Grünflächen<br />
wesentlich höher, was v. a. auf die größeren Grundstücksflächen und damit verbunden<br />
auf die größeren privaten Gärten zurückzuführen ist.<br />
Die öffentlichen Grünflächen kann man unterteilen in Friedhöfe, Sportanlagen, Kleingartenanlagen,<br />
Spielplätze und Parks. Während die Sportanlagen nutzungsbedingt arm an<br />
Struktur gebenden Bäumen sind und häufig durch standortfremde Ziergehölze geprägt<br />
werden, besitzen die Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parks <strong>zum</strong> Teil aufgrund ihres<br />
Strukturreichtums eine höhere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Beson<strong>der</strong>s<br />
erwähnenswert sind hier <strong>der</strong> Schlosspark, sowie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>park, die durch große und z.<br />
T. alte Bäume, wie z. B. Platane, Robinie, Ahorn und Rosskastanie, geprägt werden.<br />
Auch die Kleingartenanlagen im <strong>Stadt</strong>teil “Über´m Berg“ erhalten v. a. durch den hohen<br />
Anteil an Obstbäumen Strukturvielfalt.<br />
STADTPARK DILLINGEN<br />
Die privaten Gärten sind in ihrer Größe und Struktur sehr unterschiedlich ausgeprägt.<br />
Während sie im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen relativ groß und reich an einheimischen Bäumen und<br />
Obstsorten sind, sind die übrigen Siedlungsbereiche eher durch kleinflächige, baumärmere<br />
Gärten geprägt. Im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen übernehmen die privaten Gärten teilweise eine<br />
relativ hohe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, insbeson<strong>der</strong>e, da sie<br />
mit den umliegenden Grünstrukturen eng verzahnt sind.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Neben den Grünflächen tragen auch Alleen, Einzelbäume und Kleingebüsche im fast<br />
vollständig überbauten Innenstadtgebieten zur Strukturanreicherung bei. Hierzu zählen<br />
Baumpflanzungen auf Park- und Marktplätzen, sowie Alleen und Straßenbegleitgrün. Alleen<br />
sind <strong>zum</strong> Teil bereits angelegt, wie z. B. entlang <strong>der</strong> Industriestraße o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berliner<br />
Straße, häufig sind sie jedoch lückenhaft, wie in <strong>der</strong> Merziger Straße, o<strong>der</strong> fehlen<br />
vollständig. Als häufigste gepflanzte Baumarten findet man hier Platane, Spitz-Ahorn,<br />
Linde, Roßkastanie, Chinesische Wildbirne und Rotdorn.<br />
Neben den Siedlungs- und Grünflächen gehören in diese Kategorie die Industrie- und<br />
Gewerbeflächen, die im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> große Flächen einnehmen. Sie<br />
zeichnen sich durch einen überdurchschnittlich hohen Versiegelungsgrad aus und sind<br />
meist arm an Grünstrukturen. Ihre Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz ist daher<br />
gering bis fehlend.<br />
3.9.3 Flora und Fauna<br />
3.9.3.1 Fauna (seltene, bemerkenswerte, geschützte o<strong>der</strong> gefährdete Arten)<br />
Eine flächendeckende Erfassung von Tierarten erfolgte nicht. Es wurden vorhandene, im<br />
Jahr 2005 aktualisierte Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) ausgewertet.<br />
Herausgestellt werden sollen an dieser Stelle Arten <strong>der</strong> Roten Liste (RL) des<br />
<strong>Saar</strong>landes sowie die im Gebiet vorkommenden Arten <strong>der</strong> Vogelschutz- und FFH-<br />
Richtlinie. Dabei bedeutet 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet und<br />
mit V gekennzeichnete Arten stehen auf <strong>der</strong> Vorwarnliste.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geplanten<br />
Bauflächen wurden nach den Daten des ABSP 2005 keine beson<strong>der</strong>s schützenswerten<br />
Tierarten nachgewiesen.<br />
Arten <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie (mit Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Anhang-Nr. und Rote-<br />
Liste-Status):<br />
• Eisvogel – Alcedo atthis (Anhang I); im <strong>Saar</strong>land Bestandserholung nach<br />
Tiefstand zu Anfang <strong>der</strong> 70er Jahre (Zunahme um mehr als 50%); <strong>der</strong>zeit als gefährdet<br />
eingestuft (RL 3); kommt im FFH-Gebiet “Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“ bzw. im Vogelschutzgebiet<br />
am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“) sowie an <strong>der</strong><br />
Prims im Bereich <strong>der</strong> Mündung als Brutvogel vor;<br />
• Grauspecht - Picus canus (Anhang I); im <strong>Saar</strong>land erheblicher Bestandsrückgang,<br />
v.a. im Offenland regional bereits verschwunden; <strong>der</strong>zeit als gefährdet eingestuft<br />
(RL 3); im Vogelschutzgebiet am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“)<br />
als Brutvogel nachgewiesen;<br />
• Heidelerche - Lullula arborea (Anhang I); <strong>der</strong>zeit im <strong>Saar</strong>land als stark gefährdet<br />
(RL2) eingestuft; deutlicher Verbreitungsschwerpunkt im klimatisch begünstigten<br />
<strong>Saar</strong>-Blies-Gau; auf Ru<strong>der</strong>alflächen südlich <strong>der</strong> Primsmündung nachgewiesen;<br />
• Schwarzspecht - Drycopus martius (Anhang I); <strong>der</strong> Brutbestand im <strong>Saar</strong>land ist<br />
gegenüber den 70er Jahren angestiegen; im Waldgebiet am Limberg sowie im<br />
Hüttenwald nachgewiesen;<br />
• Grauammer - Miliaria calandra (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); gilt auf <strong>der</strong> Roten<br />
Liste des <strong>Saar</strong>landes als stark gefährdet (RL2); nur noch wenige Verbrei-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
tungsinseln mit Schwerpunkt im südöstlichen und südwestlichen <strong>Saar</strong>land; im<br />
Vogelschutzgebiet am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“) als Brutvogel<br />
nachgewiesen;<br />
• Haubentaucher - Podiceps cristatus (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); Wie<strong>der</strong>ansiedlung<br />
an <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> ab 1971; steht auf <strong>der</strong> Vorwarnliste (RL V); im Vogelschutzgebiet<br />
am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“) als Brutvogel nachgewiesen;<br />
• Wasserralle - Rallus aquaticus (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); Verbreitungsschwerpunkte<br />
im mittleren und südöstlichen <strong>Saar</strong>land; im <strong>Saar</strong>land als gefährdet<br />
(RL 3) eingestuft; im Vogelschutzgebiet am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren<br />
<strong>Saar</strong>tal“) als Brutvogel nachgewiesen;<br />
• Rohrdommel - Botaurus stellaris (Anhang I); im Rahmen <strong>der</strong> Rastvogelerfassung<br />
am Dillinger Ökosee nachgewisen<br />
• Beutelmeise - Remiz pendulinus (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); erster gesicherter<br />
Brutnachweis im <strong>Saar</strong>land 1995; bislang an 5 verschiedenen Standorten<br />
im <strong>Saar</strong>- und Primstal Brut- bzw. Brutversuch; extrem selten im <strong>Saar</strong>land; im Vogelschutzgebiet<br />
am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“) als Brutvogel<br />
nachgewiesen;<br />
• Zwergtaucher - Tachybaptus ruficollis (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); gefährdet<br />
durch zunehmende Störungen an Still- und Fließgewässern; im <strong>Saar</strong>land auf <strong>der</strong><br />
Vorwarnliste; im Vogelschutzgebiet am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“)<br />
als Brutvogel und als Rastvogel nachgewiesen;<br />
Arten <strong>der</strong> FFH-Richtlinie (mit Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Anhang-Nr. und ggf. Rote-<br />
Liste-Status):<br />
• Großer Feuerfalter - Lycaena dispar ; (Anhang II + IV) (RL 3); lebt in Feuchtgebieten<br />
sowie Uferzonen von Flüssen und Seen; kommt im FFH-Gebiet “Altarme<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“ vor (Daten aus Standard-Datenbogen des FFH-Gebietes);<br />
• Bitterling - Rhodeus sericeus amarus (Anhang II) (keine Angaben über Gefährdungsgrad<br />
vorhanden); bevorzugt Kleingewässer sowie Pflanzen bewachsene<br />
Uferbereiche größerer Stillgewässer; kommt im FFH-Gebiet “Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“<br />
vor;<br />
Seltene, bemerkenswerte o<strong>der</strong> gefährdete Arten (die keine Arten <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />
und keine FFH-Arten sind, Daten aus ABSP 2005):<br />
• Flussregenpfeifer - Charadrius dubius (RL 2, streng geschützt): Gewerbegebiet<br />
nordöstlich <strong>Dillingen</strong> sowie ehemalige Kiesabbauflächen nördlich Diefflen;<br />
• Wasserralle - Rallus aquaticus (Vorwarnliste): im Norden des Dillinger Ökosees;<br />
• Flussuferläufer - Actitis hypoleucos (RL 0, streng geschützt): Insel des Angelweiher<br />
südwestlich <strong>Dillingen</strong>;<br />
• Baumfalke - Falco subbuteo (RL 3, streng geschützt): Waldgebiet am Limberg<br />
• Wiesenpieper - Anthus pratensis (RL 2): Grünland nördlich Ökosee;<br />
• Uferschwalbe - Riparia riparia (RL 2, streng geschützt): nordwestlich Diefflen;<br />
• Bekassine - Gallinago gallinago (RL 1, streng geschützt): Rastvogel<br />
• Zweifleck - Epitheca bimaculata (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): am Ökosee, Weiher südlich<br />
Ökosee, <strong>Saar</strong>altarme, Kiesweiher südlich Diefflen;<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Herbst-Mosaikjungfer - Aeshna mixta (RL V, Vorwarnliste): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarm<br />
am Limberg, Weiher südlich Ökosee, Kiesweiher südlich Diefflen;<br />
• Pokalazurjungfer - Coenagrion lindenii (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarme;<br />
• Großes Granatauge - Erythromma najas (<strong>der</strong>zeitt ungefährdet): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarm<br />
am Limberg, Weiher südlich Diefflen;<br />
• Gebän<strong>der</strong>te Prachtlibelle - Calopteryx splendens (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): Ökosee,<br />
<strong>Saar</strong>altarme, Weiher südlich Ökosee;<br />
• Spitzenfleck - Libellula fulva (G, Gefährdung anzunehmen): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarme;<br />
• Gemeine Winterlibelle - Sympecma fusca (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarm<br />
nordwestlich Ökosee, Weiher südlich Ökosee;<br />
• Glänzende Binsenjungfer - Lestes dryas (RL 3): <strong>Saar</strong>altarm nordwestlich Ökosee,<br />
Weiher südlich Ökosee;<br />
• Kleine Pechlibelle - Ischnura pumilio (RL 3): <strong>Saar</strong>altarm nordwestlich Ökosee;<br />
• Feuerlibelle - Crocothemis erythrea (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): <strong>Saar</strong>altarm nordwestlich<br />
Ökosee;<br />
• Kleine Königslibelle - Anax parthenope (R, extrem selten): Flachwasserzonen am<br />
Ökosee;<br />
• Südlicher Blaupfeil - Orthetrum brunneum (Vorwarnliste): Tümpel bei A8 nördlich<br />
des Limberg;<br />
• Frühe Heidelibelle - Sympetrum fonscolombei (G, Gefährdung anzunehmen):<br />
südlicher Ökosee;<br />
• Gefleckte Heidelibelle - Sympetrum flaveolum (RL 2): Weiher südlich Diefflen;<br />
Arten, für die nach <strong>der</strong> Biodiversitätsstrategie des Landes prioritärer Handlungsbedarf<br />
besteht<br />
Die regionale Biodiversitätsstrategie stellt Tier- und Pflanzenarten heraus, für die das<br />
<strong>Saar</strong>land eine beson<strong>der</strong>e biogeographische Verantwortung trägt. Es handelt sich um Arten<br />
mit kleinem, auf (Mittel-)Europa beschränktem Areal, wenn zusätzlich das <strong>Saar</strong>land<br />
innerhalb des Arealzentrums dieser Sippe liegt o<strong>der</strong> wenn es sich um isolierte Vorposten<br />
von Arten mit starker Arealdisjunktion handelt, o<strong>der</strong> wenn es sich um weltweit gefährdete<br />
Sippe handelt.<br />
Für einzelne Arten wurde ein prioritärer Handlungsbedarf aufgrund des Grades <strong>der</strong> Verantwortung,<br />
<strong>der</strong> aktuellen Gefährdung <strong>der</strong> Art o<strong>der</strong> einer ungünstigen Prognose für zukünftige<br />
Populationen aufgezeigt. Die Daten zur Fauna im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
wurden im Hinblick auf Vorkommen solcher Arten mit prioritärem Handlungsbedarf<br />
überprüft. Es liegen zur Fauna keine Daten zu diesen Arten vor.<br />
3.9.3.2 Flora (seltene o<strong>der</strong> gefährdete Pflanzenvorkommen)<br />
Zur Bewertung <strong>der</strong> Flora im Planungsraum wurden ebenfalls vorhandene Daten aus<br />
dem ABSP 2005 sowie aus <strong>der</strong> Biotopkartierung III ausgewertet. Herausgestellt werden<br />
sollen an dieser Stelle Arten, die als Zielarten für das Biotopverbundkonzept relevant<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
sind sowie Arten mit prioritärem Handlungsbedarf nach <strong>der</strong> Biodiversitätsstrategie (siehe<br />
oben). Auf eine Darstellung aller gefährdeten o<strong>der</strong> geschützten Arten im Planungsraum<br />
wird verzichtet. Es werden lediglich die geplanten Bauflächen auf Vorkommen von geschützten<br />
o<strong>der</strong> gefährdeten Arten überprüft.<br />
Gefährdete Arten (gleichzeitig Zielarten <strong>der</strong> Biotopverbundplanung)<br />
• Kümmel-Haarstrang - Peucedanum carvifolia (RL V: Vorwarnliste): Grünland<br />
nördlich Ökosee<br />
• Briza media - Gewöhnliches Zittergras (RL 3): Magergrünland östlich Diefflen;<br />
• Zierliches Schillergras - Koeleria macrantha (RL 3): Magergrünland westlich und<br />
östlich Diefflen;<br />
Arten, für die nach <strong>der</strong> Biodiversitätsstrategie des Landes prioritärer Handlungsbedarf<br />
besteht<br />
Pflanzenarten, für die die Biodiversitätsstrategie prioritären Handlungsbedarf festlegt,<br />
sind im Planungsraum <strong>der</strong>zeit nicht nachgewiesen.<br />
3.10 Landschaftsbild und Erholung<br />
3.10.1 Allgemeiner Überblick / Beschreibung des Landschaftsbildes<br />
Das Landschaftsbild wird überwiegend geprägt von <strong>der</strong> Geomorphologie, <strong>der</strong> Vegetation,<br />
Gewässern, sowie von Siedlungselementen und Straßen. Bestimmte Komponenten<br />
und Eigenschaften einer Landschaft wirken sich grundsätzlich positiv auf das Landschaftsbild<br />
aus. Hierzu zählen u.a. Abwechslungsreichtum, Vielfalt, Ursprünglichkeit und<br />
Natürlichkeitsgrad.<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> zeichnet sich durch eine relativ hohe Reliefenergie<br />
aus, was sich visuell bereichernd auf das Landschaftsbild auswirkt. Geprägt wird das<br />
Relief durch die Talbereiche von <strong>Saar</strong>, Prims, Kondeler Bach und Haienbach, sowie<br />
durch die teils markanten Erhebungen im Bereich des Limberges und <strong>der</strong> Dieffler Terrassenplatten.<br />
Letztere werden außerdem durch charakteristische Kerbtäler und Gräten<br />
geglie<strong>der</strong>t.<br />
Außerhalb <strong>der</strong> Siedlungsbereiche bilden <strong>zum</strong> einen großflächige Waldgebiete, <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en<br />
landwirtschaftlich genutzte Räume das landschaftsprägende Element. Im nördlichen<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet, zwischen <strong>Dillingen</strong> Innenstadt und Diefflen, sowie im Südwesten, im<br />
Bereich des Limberges, dehnen sich große Waldflächen aus, die trotz eingestreuter Nadelgehölze<br />
überwiegend Laubwaldcharakter besitzen. Ausgeprägte, strukturreiche<br />
Waldrän<strong>der</strong> fehlen jedoch größtenteils, da die Waldgebiete häufig von Siedlungsbereichen<br />
o<strong>der</strong> Straßen begrenzt werden.<br />
Die Talbereiche <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> werden durch ebene, landwirtschaftliche Flächen geprägt, die<br />
<strong>zum</strong> überwiegenden Teil als extensives Grünland genutzt werden. Der nördlichste Teil<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue wird jedoch von Gewerbeflächen überprägt. Auch die Auenbereiche <strong>der</strong><br />
Prims wurden stark überprägt. Neben dem Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte, das weite Bereiche<br />
<strong>der</strong> Primsaue im Süden des <strong>Stadt</strong>gebietes einnimmt, ist hier <strong>der</strong> Kiesabbau im<br />
Nordwesten von Diefflen sowie die Kiesaufbereitungsanlage südlich von Diefflen zu<br />
nennen, welche das Landschaftsbild stark verän<strong>der</strong>n.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Der Nordosten des Planungsraumes, <strong>der</strong> Bereich um Diefflen, zeichnet sich durch eine<br />
strukturreiche, landwirtschaftlich genutzte Landschaft aus. Prägende Elemente sind hier<br />
v. a. die Streuobstwiesen, sowie die Kerbtäler und Gräten, die von dichten Gehölzstrukturen,<br />
z. T. von Wald, eingenommen werden.<br />
Im besiedelten Bereich wurde die ursprüngliche Landschaft vollständig überformt, so<br />
dass hier die Siedlungsstruktur <strong>zum</strong> prägenden Landschaftselement wird. Der Innenstadtbereich<br />
von <strong>Dillingen</strong> zeichnet sich, im Gegensatz zu den übrigen <strong>Stadt</strong>teilen, durch<br />
dichte Bebauung aus. Größere Grünflächen konzentrieren sich auf die <strong>Stadt</strong>randbereiche.<br />
Gewerbe- und Industrieflächen im <strong>Stadt</strong>bereich, sowie im <strong>Saar</strong>- und Primstal beeinflussen<br />
das Erscheinungsbild stark.<br />
Die <strong>Stadt</strong>teile Pachtener Heide und Diefflen weisen dagegen eine deutlich lockerere Bebauung<br />
auf und werden von größeren Grünstrukturen durchzogen.<br />
3.10.2 Bewertung des Landschaftsbildes<br />
Landschaftsästhetische Gesichtspunkte spielen neben den landschaftsökologischen Zielen<br />
in Naturschutz und Landschaftspflege eine wichtige Rolle. Sie sind außerdem eng<br />
verknüpft mit dem Erholungswert einer Landschaft. Die einzelnen Landschaftsräume<br />
werden im Folgenden hinsichtlich Charakteristik, Beeinträchtigung und visuellen Wertigkeiten<br />
beurteilt.<br />
Insgesamt ist das Landschaftsbild im Planungsraum durch großflächige Industrie- und<br />
Gewerbegebiete, Kiesabbauflächen, stark befahrene Straßen und städtische Siedlungsflächen<br />
bereits stark belastet. Der Grünzug entlang <strong>Saar</strong> und Prims, sowie die großen<br />
Waldflächen sorgen für eine Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsraumes. Der<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen unterscheidet sich außerdem von den sonstigen Bereichen erheblich.<br />
Durch breite Grünzüge und eine Eingrünung <strong>der</strong> Wohngebiete in Form von ausgedehnten<br />
Streuobstflächen hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teil noch einen eher dörflichen Charakter.<br />
Eine flächendeckende Bewertung des Landschaftsbildes in Bezug auf das Erholungspotenzial<br />
und <strong>der</strong> Erlebnisqualität <strong>der</strong> Landschaft wird in <strong>der</strong> Themenkarte 8 “Landschaftsbild<br />
und Erholung“ vorgenommen.<br />
3.10.2.1 Erholungspotenzial <strong>der</strong> verschiedenen Landschaftsräume<br />
Waldflächen<br />
Die Waldflächen sind bezüglich ihres Erholungswertes hoch bis sehr hoch einzustufen.<br />
Die überwiegend standortgerechten Wäl<strong>der</strong> bieten eine relativ hohe visuelle Vielfalt.<br />
Daneben sind die ausgeglichenen klimatischen Verhältnisse und die Frischluftproduktion<br />
von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung für den Erholungswert. Insbeson<strong>der</strong>e für den dicht besiedelten<br />
und stark immissionsbelasteten <strong>Stadt</strong>bereich von <strong>Dillingen</strong> sind Waldflächen<br />
als Erholungsraum von unschätzbarem Wert.<br />
Offenland<br />
Die Offenlandbereiche sind aufgrund ihrer landschaftsästhetisch und -historisch wertvollen<br />
Kulturlandschaft neben den Waldflächen ebenfalls von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die<br />
Naherholung. Sie bieten im Gegensatz zu den Wäl<strong>der</strong>n räumliche Weite und zahlreiche<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Sichtbeziehungen und erhöhen somit Vielfalt und Abwechslungsreichtum <strong>der</strong> Landschaft.<br />
Einzelne Landschaftselemente, wie z. B. Gehölzstrukturen, Streuobstbestände,<br />
Waldrän<strong>der</strong> o<strong>der</strong> naturnahe Gewässer, sind für das Landschaftserlebnis von beson<strong>der</strong>er<br />
Wertigkeit.<br />
Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen wird von strukturreichem Offenland mit artenreichen Wiesen,<br />
Streuobstwiesen, Äckern und Kerbtälern umgeben. Für die Naherholung sind diese Bereiche<br />
aufgrund ihrer Siedlungsnähe sowie ihrer hohen visuellen Vielfalt als beson<strong>der</strong>s<br />
wertvoll einzustufen. Für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Dillingen</strong>, Pachten und Über´m Berg übernimmt<br />
die <strong>Saar</strong>aue mit dem Ökosee eine wichtige Erholungsfunktion. Sie ist von den Siedlungsgebieten<br />
aus schnell zu erreichen und bietet eine abwechslungsreiche Landschaft.<br />
Die Primsaue ist nur eingeschränkt zur Erholung nutzbar, da die Zugänglichkeit stark<br />
eingeschränkt ist. Sie dient südlich von Diefflen v. a. <strong>der</strong> zweckgebundenen Erholung<br />
(Angelteiche).<br />
Im Rahmen des Projektes “Soziale <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>“, welches Handlungskonzepte<br />
zur Verbesserung von strukturbelasteten Gebieten im <strong>Stadt</strong>gebiet entwickelt, wird u.a.<br />
auch eine ökologisch und Freizeit orientierte Aufwertung und Entwicklung angrenzen<strong>der</strong><br />
Naherholungsgebiete angedacht.<br />
Zum einen wurde <strong>der</strong> Freiflächenbereich nördlich des Wohngebietes “Leipziger Ring“ in<br />
die Entwicklungsplanungen einbezogen. Die Fläche wird charakterisiert durch ein Mosaik<br />
aus brach gefallenen, offen gelassenen Ackerflächen, Ru<strong>der</strong>alflächen ehemaliger<br />
Sandgruben, Magerrasensekundärbiotopen, Vorwald- und Waldflächen. Hier wird mit<br />
<strong>der</strong> Anlage eines naturangepassten Bürgerparks (“Heidepark“) die Zielvorstellung verfolgt,<br />
einen attraktiven Naherholungsbereich zur passiven Freizeitgestaltung im Einklang<br />
mit <strong>der</strong> Sicherung und Pflege von ökologisch hochwertigen Biotopstrukturen zu schaffen.<br />
Ein weiterer Freiflächenbereich, welcher im Rahmen des Projektes “Soziale <strong>Stadt</strong>“ umgestaltet<br />
werden soll, ist die Primsaue südlich des Wohngebietes “Papiermühle“. Hier<br />
wird die Schaffung von Aktions- und Erlebnisräumen im näheren Wohnumfeld im Sinne<br />
des “Naturerlebens“ angestrebt. Dies beinhaltet v.a. die ökologisch und Freizeit orientierte<br />
Aufwertung des “Kegelwäldchens“.<br />
Siedlung<br />
Im Siedlungsbereich können öffentliche und private Grünflächen eine gewisse Erholungsfunktion<br />
übernehmen. Im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen sind die innerörtlichen Grünflächen aufgrund<br />
des reichen Angebotes an siedlungsnahen Erholungsräumen von eher untergeordneter<br />
Bedeutung. Der Sportplatz und <strong>der</strong> Tennisplatz übernehmen jedoch für die<br />
zweckgebundene Erholung eine wichtige Funktion.<br />
Im Innenstadtbereich übernehmen die Grünflächen dagegen eine wichtige Funktion für<br />
die Naherholung. Zu nennen sind hier v. a. die öffentlich zugänglichen Parkanlagen, sowie<br />
Kleingarten- und Sportanlagen. Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> besteht ein Defizit<br />
an erholungsgeeigneten Grünflächen. Daneben sind manche Parkanlagen und Grünflächen<br />
für die Öffentlichkeit nicht nutzbar, wie z. B. <strong>der</strong> Schlosspark o<strong>der</strong> das “Kegelwäldchen“<br />
an <strong>der</strong> Prims.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
3.10.2.2 Beeinträchtigungen <strong>der</strong> visuellen Erlebbarkeit <strong>der</strong> Landschaft<br />
Die Qualität <strong>der</strong> Erlebbarkeit <strong>der</strong> Landschaft wird durch verschiedene Nutzungen und<br />
vor allem bauliche Strukturen, die sich nicht in die Landschaft einfügen, beeinträchtigt.<br />
Solche Störungen werden im Planungsraum z.B. verursacht durch:<br />
• Gewerbe- und Industriegebiete<br />
Stellenweise wird das Landschaftsbild durch großflächige Industrie- o<strong>der</strong> Gewerbegebiete<br />
deutlich beeinträchtigt. V. a. die Grünzüge <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue<br />
werden durch den Gewerbepark Dornheck und Rundwies sowie den Industriepark<br />
Staustufe, bzw. durch das Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte zerschnitten und in<br />
ihrer Erholungsfunktion deutlich beeinträchtigt.<br />
• Autobahn<br />
Im Westen wird das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> von <strong>der</strong> Autobahn A 8 durchschnitten,<br />
welche als Zäsur wirkt und für Lärmbelastungen verantwortlich ist.<br />
• Ehemalige und in Betrieb befindliche Kiesabbauflächen, Bauschuttrecyclinganlage<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> visuellen Erlebbarkeit <strong>der</strong> Landschaft gehen<br />
auch von dem Kiesabbau nördlich sowie <strong>der</strong> Kiesaufbereitungsanlage und <strong>der</strong><br />
Bauschuttrecyclinganlage südlich von Diefflen aus. Durch die Abbautätigkeit bzw.<br />
die Aufschüttungen wird die Geländeoberfläche und somit das Landschaftsbild<br />
stark verän<strong>der</strong>t.<br />
BAUSCHUTTRECYCLINGANLAGE SÜDL. DIEFFLEN<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Standortfremde Nadelforste<br />
Nadelforste beeinträchtigen aufgrund ihrer Eintönigkeit und Lichtarmut den Erlebnis-<br />
und Erholungswert <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>. Im Planungsraum fehlen jedoch große,<br />
zusammenhängende Nadelforste, so dass sich die negativen Auswirkungen auf<br />
kleine Bereiche beschränken.<br />
3.10.2.3 Verän<strong>der</strong>ungen und Beeinträchtigungen durch Neuerschließungen<br />
Die Erschließung neuer Wohnbauflächen, die im Flächennutzungsplan festgesetzt werden,<br />
beschränken sich im Wesentlichen auf die <strong>Stadt</strong>teile Diefflen und Pachtener Heide.<br />
Sie gehen überwiegend zulasten <strong>der</strong> strukturreichen Kulturlandschaft, welche zur Eingrünung<br />
des Siedlungskörpers, sowie als Erholungsflächen bedeutsam sind. So ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
durch die geplante Wohnbaufläche “Im Lehnfeld“ ein Verlust an strukturreicher<br />
Offenlandschaft zu erwarten. Im Bereich Pachtener Heide wird die offene Landschaft<br />
durch die Neuerschließung stark eingeengt. Hiermit wird auch die Möglichkeit <strong>der</strong><br />
Entwicklung eines strukturreichen Waldrandes eingeschränkt.<br />
3.10.3 Freizeit und Erholung<br />
Von <strong>der</strong> Qualität des Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bildes ist in entscheidendem Maße das Erholungspotenzial<br />
abhängig. Als größere, flächenhafte Erholungsbereiche sind v. a. die<br />
größeren Waldflächen, <strong>der</strong> Bereich des Ökosees, sowie die strukurreichen Offenlandbereiche<br />
um Diefflen von Bedeutung. Während im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen und Pachtener Heide<br />
innerstädtische Grünflächen aufgrund <strong>der</strong> engen Verzahnung mit <strong>der</strong> Feldflur und den<br />
Waldflächen von untergeordneter Bedeutung für die Erholung sind, übernehmen sie im<br />
Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> wichtige Erholungsfunktionen. Das Angebot an größeren<br />
öffentlichen Grün- und Parkanlagen in <strong>Dillingen</strong> ist relativ gering. Einige Parkanlagen<br />
sind außerdem für die Öffentlichkeit nicht o<strong>der</strong> nur eingeschränkt zugänglich (z.B.<br />
Schlosspark).<br />
Für die Erholungsnutzung ist außerdem die Erschließung <strong>der</strong> Erholungsräume durch<br />
Fuß- und Radwege bedeutsam.<br />
Außerhalb <strong>der</strong> Waldflächen verläuft lediglich im Bereich des Ökosees ein ausgewiesener<br />
Wan<strong>der</strong>weg. In <strong>der</strong> Umgebung von Diefflen können die Feldwege als Wan<strong>der</strong>wege<br />
dienen. In dem landschaftlich attraktiven Bereich <strong>der</strong> Primsmündung fehlen zugängliche<br />
Fußwege vollständig.<br />
Überörtliche, attraktive Radverbindungen bestehen zur Zeit zwischen Pachtener Heide<br />
und Diefflen, zwischen Pachten, Innenstadt, Diefflen und Nalbach, sowie in Nord-Süd-<br />
Richtung entlang <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und des Ökosees. Der Weg rechts <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> endet jedoch an<br />
<strong>der</strong> Brückenstraße, da die Primsmündung und <strong>der</strong> Hafen eine Barriere in Richtung <strong>Saar</strong>louis<br />
darstellen.<br />
In Diefflen sind entlang <strong>der</strong> Haupterschließungsstraßen überwiegend Radwege ausgewiesen<br />
bzw. als Radweg nutzbare Bereiche vorhanden. Lediglich entlang <strong>der</strong> Hauptstraße<br />
in Richtung Siedlung fehlt eine Radverbindung.<br />
Von <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Dillingen</strong> in Richtung Diefflen, Pachtener Heide, Beckingen und Roden<br />
sind Radverbindungen vorhanden. Das Radwegenetz im Innenstadtbereich von Dil-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
lingen ist stellenweise unterbrochen. Auch eine Radwegeverbindung zwischen Diefflen<br />
und Düppenweiler entlang <strong>der</strong> L II. O. 346 fehlt bisher.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung des für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> aufgestellten Radverkehrskonzeptes<br />
wurde das Radwegenetz bereits deutlich verbessert.<br />
3.10.3.1 Bewertung <strong>der</strong> Frei- und Grünflächen für die Erholung / Rad- und<br />
Wan<strong>der</strong>wegenetz<br />
Die Erschließung <strong>der</strong> bedeutsamen Erholungsräume durch Fuß- und Radwege im Planungsraum<br />
ist unterschiedlich zu bewerten.<br />
Während die Waldflächen des Dillinger Hüttenwaldes und Pachtener Buchwaldes eine<br />
gute Erschließung durch Wege aufweisen, ist <strong>der</strong> Wald am Limberg vom <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong><br />
aus kaum zugänglich und daher in seiner Erholungsnutzung eingeschränkt. Die<br />
<strong>Saar</strong>aue mit dem Ökosee weist ein gutes Rad- und Fußwegenetz auf. Im Bereich <strong>der</strong><br />
Primsaue fehlt dagegen ein Fußwegenetz, so dass dieser landschaftlich attraktive Raum<br />
für die Erholung nur sehr eingeschränkt nutzbar ist.<br />
Für den Freizeitverkehr sind insbeson<strong>der</strong>e überörtliche Routen abseits vom Hauptstraßennetz<br />
von Bedeutung. Überörtliche Verbindungen, die für den Radverkehr attraktiv<br />
sind, bestehen zwischen Pachtener Heide und Diefflen, zwischen Pachten, Dillinger Innenstadt,<br />
Diefflen und Nalbach, sowie in Nord-Süd-Richtung links- und rechtsseitig <strong>der</strong><br />
<strong>Saar</strong>. Auf einigen Strecken fehlt jedoch jegliche Radverbindung. Folgende überörtliche<br />
Verbindungen für Radfahrer fehlen bisher (laut Radverkehrskonzeption von 1999):<br />
• Querung <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> Autobahn in Ost-West-Richtung im Bereich “Konrad-<br />
Adenauer-Allee“<br />
• Nord-Süd-Achse über die Prims von Diefflen in Richtung <strong>Saar</strong>wellingen und<br />
<strong>Saar</strong>louis-Steinrausch<br />
• Anbindung <strong>der</strong> Konrad-Adenauer-Allee an die L 170 nach Rehlingen<br />
• Anbindung Brückenstraße an die L 170 nach Wallerfangen<br />
• Anbindung vom Leinpfad rechtsseitig <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> über den Bereich Hafen <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>louis<br />
Die innerörtlichen Radverbindungen sind stellenweise noch ausbaubedürftig. Während<br />
auf dem Nebenstraßennetz in Diefflen, Pachten und Pachtener Heide das Radfahren<br />
aufgrund von Tempo-30-Zonen meist unproblematisch ist, müssen an den Hauptverkehrsstraßen<br />
und im Innenstadtbereich <strong>Dillingen</strong> Radinfrastrukturen angeboten werden,<br />
um eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten. Fehlende bzw. unterbrochene, innerörtliche<br />
Radverbindungen findet man u. a. in folgenden Bereichen:<br />
• Wer<strong>der</strong>straße<br />
• Friedrich-Ebert-Straße/Göbenstraße<br />
• Düppenweiler Straße in Diefflen<br />
• Querung <strong>der</strong> Schienenverbindung <strong>der</strong> DB AG<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung des Radverkehrskonzeptes <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wurde das Radverkehrsnetz<br />
bereits stellenweise verbessert.<br />
3.11 Schutzgut Mensch<br />
Bei <strong>der</strong> Betrachtung des Schutzgutes Mensch steht die menschliche Gesundheit im<br />
Vor<strong>der</strong>grund. Hier sind Aspekte wie Wohnqualität / gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,<br />
Freizeit und Erholung, Immissionen (Luftschadstoffe, Gerüche, Lärm) sowie Erschütterungen<br />
zu berücksichtigen. Auch aus dem Vorhandensein umweltgefährden<strong>der</strong><br />
Stoffe in Boden und Grundwasser kann sich eine Gesundheitsgefährdung ableiten. Bezüglich<br />
des Aspektes Freizeit und Erholung wird auf vorangegangenes Kapitel verwiesen.<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> weist zahlreiche Betriebe o<strong>der</strong> Anlagen auf, die<br />
schädliche Umwelteinwirkungen, d.h. Immissionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile<br />
o<strong>der</strong> erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit hervorrufen können. Zu nennen ist<br />
hier insbeson<strong>der</strong>e die Dillinger Hütte, aber auch an<strong>der</strong>e Großbetriebe aus dem produzierenden<br />
Gewerbe bzw. <strong>der</strong> Industrie. Im Regelfall sind die betroffenen Gebiete in eigens<br />
ausgewiesenen Gewerbe- o<strong>der</strong> Industriegebieten untergebracht.<br />
Eine Immissionsschutzproblematik ergibt sich, wenn Gewerbeflächen an Wohnbauflächen<br />
ohne ausreichenden Schutzabstand angrenzen, o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Wohnbauflächen<br />
störende Gewerbebetriebe angesiedelt sind. So grenzt das Wohngebiet “Margarethenstraße“<br />
in Pachten unmittelbar an das Gewerbegebiet an <strong>der</strong> Industriestraße an,<br />
was nicht mehr den heutigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht.<br />
Hier ist im Zuge <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten. In<br />
Diefflen findet man z.T. immissionsschutzrechtlich und gestalterisch problematische Betriebe,<br />
welche möglichst in ausgewiesene Gewerbegebiete ausgelagert werden sollten.<br />
Neben <strong>der</strong> Immissionsschutzproblematik wirkt sich bereichsweise ein bausubstanzielles<br />
und soziales Absinken von Wohnsiedlungen negativ auf die Wohnqualität aus. Zu nennen<br />
sind hier u.a. die um 1960 erbauten Wohnsiedlungen am Südrand und an <strong>der</strong> nördlichen<br />
Peripherie <strong>der</strong> Innenstadt (“An <strong>der</strong> Papiermühle“ und Leipziger Ring), welche <strong>der</strong>zeit<br />
ein eher ghettoähnliches Erscheinungsbild aufweisen. Auch in <strong>der</strong> Innenstadt findet<br />
man bausubstanziell und sozial benachteiligte Quartiere. Im Rahmen des Projektes “Soziale<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>“ werden daher mehrere Teilprojekte angestrebt, um diese<br />
Missstände zu beseitigen. Die Bereiche “An <strong>der</strong> Papiermühle“ und Leipziger Ring sollen<br />
durch Gebäude- und Wohnungssanierungen in Verbindung mit einer harmonischen<br />
Wohnumfeldgestaltung zu <strong>Stadt</strong>bereichen mit freundlichem und lebenswertem Charakter<br />
entwickelt werden. Zur Bewältigung <strong>der</strong> sozialen Schwäche sind bauliche und organisatorische<br />
Maßnahmen, z.B. Bürgertreff o<strong>der</strong> Soziale Betreuung, vorgesehen. Durch<br />
die ökologisch und Freizeit orientierte Aufwertung und Entwicklung angrenzen<strong>der</strong> Erholungsgebiete,<br />
wie z.B. dem Kegelwäldchen, soll die Attraktivität <strong>der</strong> Siedlungen zusätzlich<br />
gesteigert werden. Das Projekt “Innenstadt“ sieht Maßnahmen <strong>der</strong> Wohnumfeldverbesserungen<br />
vor. Zu nennen sind z.B. eine ökologische Gestaltung von Hinterhöfen und<br />
Vorgärten sowie Gemeinwesensarbeit.<br />
Neben gewerblichen und industriellen Betrieben gehen vom Verkehr teils erhebliche<br />
Emissionen aus, welche die Gesundheit des Menschen und dessen gesunde Wohnverhältnisse<br />
beeinträchtigen können. Die Hauptverkehrsstraßen im Planungsraum weisen<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
eine sehr hohe Verkehrsbelastung mit meist auch hohem Anteil an Schwerlastverkehr<br />
auf. So werden die Bundesstraße B 51 (in Ortsdurchfahrt <strong>Dillingen</strong> als LI.O. 174 abgestuft)<br />
sowie die Landstraßen L 355 und L 143 in <strong>der</strong> Verkehrsmengenkarte des <strong>Saar</strong>landes<br />
als Straßen mit sehr starkem Verkehr (über 10.000 Kfz/24h) eingestuft. Die L 347<br />
Richtung Beckingen wird als Straße mit starkem Verkehr (5.000 bis 10.000 Kfz/24h) eingestuft.<br />
Die anhaltend hohe Verkehrsfrequentierung ist mit Lärm- und Abgasemissionen<br />
verbunden und setzt so die Wohnqualität im Umfeld dieser Straßen stark herab. Hinzu<br />
kommen potenzielle Gefahren für Fußgänger und Radfahrer, die diese Straßen mitnutzen<br />
o<strong>der</strong> überqueren wollen. Im Bereich <strong>der</strong> Hüttenwerkstraße in <strong>der</strong> Innenstadt wurde<br />
im Jahr 2000 eine ca. 300 m lange Umgehungsstraße in Betrieb genommen. Sie verläuft<br />
von <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>louiser Straße kommend östlich <strong>der</strong> Hüttenwerkstraße und mündet am Dr.<br />
Deilmann Platz wie<strong>der</strong> in die Dieffler Straße. Auf 120 m ist die Straße tunnelartig überbaut.<br />
Die Verkehrslärmentwicklung <strong>zum</strong> Krankenhaus und zur Nachbarbebauung konnte<br />
hierdurch entscheidend eingedämmt werden.<br />
Im Umfeld des <strong>Stadt</strong>teiles Diefflen stellt <strong>der</strong> Kiesabbau ein bedeutendes Gefahrenpotenzial<br />
für die Wohnqualität und die Gesundheit des Menschen dar. Während <strong>der</strong> Kies- und<br />
Sandabbau südlich von Diefflen (in <strong>der</strong> Primsaue) aufgegeben und die Flächen wie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Natur überlassen wurden, liegen nördlich von Diefflen noch aktuelle Kies- und<br />
Sandabbauflächen. Hierdurch wurde das Landschaftsbild südlich des Segelflughafens<br />
Diefflen bereits großflächig beeinträchtigt. Großflächige Abgrabungen verän<strong>der</strong>n das<br />
Landschaftsbild nachhaltig und schränken die Erholungsfunktion <strong>der</strong> Landschaft deutlich<br />
ein. Durch Rekultivierung <strong>der</strong> Flächen nach Beendigung des Abbaus kann die Landschaft<br />
<strong>zum</strong>indest teilweise wie<strong>der</strong>hergestellt werden.<br />
3.12 Erfassung und Bewertung bestehen<strong>der</strong> und geplanter Nutzungen<br />
3.12.1 Siedlung<br />
3.12.1.1 Beurteilung des Bestandes<br />
Im ehemals versumpften und oft überfluteten <strong>Saar</strong>tal waren nur die unteren Terrassen<br />
hochwasserfrei. Hier wurden die frühen Siedlungen von <strong>Dillingen</strong> und Pachten angelegt.<br />
Es handelte sich ursprünglich um ein Bauerndorf, wo das System <strong>der</strong> Dreifel<strong>der</strong>wirtschaft<br />
galt. Im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t begann mit <strong>der</strong> Ausdehnung <strong>der</strong> Dillinger Hütte die<br />
Wandlung des Bauerndorfes zur industriell geprägten <strong>Stadt</strong>.<br />
Die starke Prägung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> durch die Dillinger Hütte spiegelt sich in <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung<br />
und -struktur wi<strong>der</strong>. In den 50er Jahren wuchs im Zuge des “Wirtschaftswun<strong>der</strong>s“<br />
<strong>der</strong> Wohlstand <strong>der</strong> Bevölkerung und die Bevölkerungszahl rapide, so dass umfangreiche<br />
Wohngebiete erschlossen wurden. <strong>Dillingen</strong> entwickelte sich zur industriellen<br />
Kleinstadt mit Mischnutzungen entlang <strong>der</strong> Hauptverkehrsstraßen und größeren Gewerbeflächen.<br />
Die Siedlungsgrößen haben sich seit 1950 z.T. mehr als verdoppelt und diese Tendenz<br />
zur hohen Flächeninanspruchnahme hält bis heute an. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> zunehmenden<br />
Knappheit des Naturgutes Boden stellt dies ein nicht zu vernachlässigendes<br />
Problem dar. Insbeson<strong>der</strong>e die <strong>Stadt</strong>teile Pachten und <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt sind bedingt<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
durch topographische und ökologische Restriktionen mittlerweile an den Grenzen ihres<br />
Wachstums angelangt. Die Siedlungskörper von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> und Pachten erstrecken<br />
sich bis unmittelbar an den Rand des Dillinger Hüttengeländes sowie <strong>der</strong> ökologisch<br />
wertvollen <strong>Saar</strong>- und Primsaue. In einigen Bereichen ist die Bebauung bereits in ökologisch<br />
sensible Auenbereiche vorgedrungen. So wird die Primsaue südlich Pachten z.B.<br />
durch gewerbliche Lagerflächen in unmittelbarer Nähe zur Prims beeinträchtigt. Ein hohes<br />
Konfliktpotenzial besteht außerdem im Bereich <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue im nordwestlichen Planungsraum,<br />
wo die ehemals schützenswerten Biotope durch groß-flächige Gewerbe-<br />
und Industrieflächen auf kleine Inselbiotope zurückgedrängt wurden. Im <strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />
findet man z.B. im Bereich des Bebauungsplan-Gebietes “Deckersheck“ noch größere,<br />
unbebaute Flächen, <strong>der</strong>en Verdichtung anzustreben ist.<br />
Nordöstlich erstreckt sich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teil Pachtener Heide als Siedlungsfinger, umgeben<br />
von Waldflächen. Hier befinden sich noch zahlreiche Baulücken, <strong>der</strong>en Schließung prioritär<br />
anzustreben ist.<br />
Diefflen hingegen, als ehemals landwirtschaftlich geprägtes Dorf, wuchs aufgrund <strong>der</strong><br />
topographischen Verhältnisse linear entlang <strong>der</strong> Hauptverbindungsstraßen Richtung<br />
Nalbach und Düppenweiler. Der Ort besitzt auch heute keinen geschlossenen Siedlungskörper,<br />
was zu einer starken Zersiedelung und einem unkontrollierten Landschaftsverbrauch<br />
führt. Auch hier findet man in fast allen Baugebieten eine große Zahl an Baulücken,<br />
welche vorzugsweise geschlossen werden sollten.<br />
3.12.1.2 Beurteilung geplanter, im FNP dargestellter Bauflächen<br />
Gleichzeitig mit <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Landschaftsplan</strong>es wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan<br />
neu erarbeitet. Zusammen mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> wurden hierbei potenzielle Wohnbauflächen<br />
ermittelt. Da sich <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> auch mit den Auswirkungen zukünftiger Nutzungen<br />
auseinan<strong>der</strong>setzen muss, wird hier eine Kurzbeurteilung <strong>der</strong> ausgewählten Bauflächen<br />
vorgenommen.<br />
In Tabelle 2 im Anhang werden die geplanten Bauflächen aus Sicht des Naturschutzes<br />
und <strong>der</strong> Landschaftspflege beurteilt. Entsprechend <strong>der</strong> Beurteilung werden Prioritäten<br />
aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung festgelegt.<br />
3.12.2 Windenergienutzung<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> existieren bisher keine Windenergieanlagen.<br />
Der „alte“ LEP Umwelt wies bisher keine Vorrangflächen für Windenergie aus, so<br />
dass eine Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich war. Durch die Än<strong>der</strong>ung<br />
des am 20.10.2011 in Kraft getretenen LEP Umwelt wird die Steuerung <strong>der</strong> Windenergie<br />
in die Hände <strong>der</strong> Kommunen gelegt. Die Kommunen sind angehalten, die Errichtung<br />
von Windenergieanlagen im Rahmen <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Flächennutzungspläne zu<br />
steuern, d.h. <strong>der</strong> Flächennutzungsplan kann sowohl Flächen für Windenergie als auch<br />
Ausschlussflächen für Windenergie darstellen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> hat daher am<br />
20.06.2011 an das Planungsbüro Neuland im Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung des Flächennutzungs-<br />
und <strong>Landschaftsplan</strong>es ein Gutachten zur Ermittlung von geeigneten Flächen<br />
für Windenergie in Auftrag gegeben.<br />
Im Rahmen einer <strong>Stadt</strong>gebiet deckenden Untersuchung wurden in 3 Schritten geeignete<br />
Flächen für Windenergienutzung ermittelt. In einem ersten Schritt wurden die Bereiche<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
herausgefiltert, für die „harte“ Ausschlusskriterien vorliegen und die für die Errichtung<br />
von Windenergieanlagen definitiv nicht in Frage kommen (Tabu-Flächen, z.B. Siedlungsflächen<br />
inclusive Schutzabstände, Freileitungen, FFH- und Vogelschutzgebiete o<strong>der</strong><br />
Überschwemmungsgebiete). In einem 2. Schritt wurden die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> „harten“<br />
Kriterien herausgearbeiteten Flächen mit „relativen“ (weichen) Ausschlusskriterien<br />
verschnitten. Hier handelt es sich z.B. um Schutzabstandsflächen um FFH- und Vogelschutzgebiete,<br />
fremdenverkehrsbetonte Nutzungen wie Campingplätze o<strong>der</strong> bekannte<br />
Funktionsräume windkraftsensibler Vögel und Fle<strong>der</strong>mäuse. Im 3. Schritt wurde überprüft,<br />
ob die herausgearbeiteten Flächen eine ausreichende Mindestgröße aufweisen,<br />
um das angestrebte Konzentrationsgebot unter Berücksichtigung <strong>der</strong> notwendigen Abstandsflächen<br />
zwischen den einzelnen Anlagen einzuhalten.<br />
Durch oben beschriebenes Verfahren in drei Schritten blieben nur noch zwei potenziell<br />
geeignete Flächen übrig, die schließlich auf Grundlage <strong>der</strong> Windhöffigkeit auf ihre Nutzungseignung<br />
für die Windenergienutzung hin überprüft wurden. Eine <strong>der</strong> beiden Flächen<br />
wurde als für die rentable Windenergienutzung ungeeignet eingestuft, so dass nur<br />
noch eine geeignete Fläche für Windenergienutzung am Südwestrand <strong>der</strong> Gemeinde<br />
verbleibt. Es handelt sich um eine ca. 13,5 ha große bewaldete Fläche am Westhang<br />
des Schlosskopfes, die im Flächennutzungsplan nun als „Son<strong>der</strong>baufläche Wind“ dargestellt<br />
wird. Für diese Fläche ist nur ein geringes Konfliktpotenzial bezüglich <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten. (vgl. auch Gutachten des Planungsbüros Neulande im Anhang<br />
zur <strong>Begründung</strong> des Flächennutzungsplanes). In Tabelle 2 im Anhang wird die Fläche<br />
aus Sicht des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege genauer beurteilt.<br />
3.12.3 Landwirtschaft<br />
In <strong>der</strong> Feudalzeit, solange <strong>der</strong> Ort im Wesentlichen ein Bauerndorf war, galt in <strong>Dillingen</strong><br />
das System <strong>der</strong> Dreifel<strong>der</strong>wirtschaft mit Getreideanbau. Außer Getreide wurden nach<br />
1720 auch Kartoffeln angebaut. Auf den zahlreichen Rapsfel<strong>der</strong>n gewann man das Öl<br />
für den Haushalt. Im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t wurden auf gerodeten Waldflächen auch Weinberge<br />
angelegt. Obstbäume gab es fast nur in den Gärten o<strong>der</strong> in eigens angelegten<br />
Baumgärten (Bungerte). Da <strong>der</strong> Getreideanbau keine hohen Erträge abwarf, war die<br />
Viehhaltung zur Zeit <strong>der</strong> Grundherrschaft das Rückgrat <strong>der</strong> bäuerlichen Wirtschaft. Da<br />
gute Wiesen nicht in ausreichen<strong>der</strong> Zahl zur Verfügung standen, wurde das Vieh auf die<br />
abgeernteten Stoppelfel<strong>der</strong> o<strong>der</strong> auch in die Waldungen getrieben. (Aloys Lehnert<br />
(1968): Geschichte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>).<br />
Aus Karten und Luftbil<strong>der</strong>n aus den 50er Jahren lässt sich ableiten, dass in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue<br />
großflächig Ackerbau und in den feuchteren Lagen Grünlandnutzung betrieben wurde.<br />
Auch die Primsaue wurde wurde landwirtschaftlich in Form von Acker und Grünland genutzt.<br />
Das Umfeld von Diefflen zeichnete sich dagegen durch extensive Grünlandnutzung<br />
und insbeson<strong>der</strong>e siedlungsnahen Streuobstanbau aus.<br />
Die landwirtschaftlichen Flächen im Planungsraum konzentrieren sich auch heute noch<br />
auf die unbebauten Auebereiche von <strong>Saar</strong> und Prims, sowie auf die Umgebung von<br />
Diefflen. Die Grünlandnutzung überwiegt deutlich über die Ackernutzung. Große, zusammenhängende<br />
Ackerflächen sind selten. Die Wiesen und Weiden werden überwiegend<br />
extensiv genutzt, worauf die eher mageren, artenreichen Wiesen hindeuten. Im<br />
Raum Diefflen stellt außerdem die Streuobstwiesennutzung einen prägenden Faktor dar.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Teile <strong>der</strong> Streuobstwiesen werden nicht mehr genutzt und beginnen zu verbuschen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> überwiegend extensiven Nutzungsformen zeichnet sich die landwirtschaftliche<br />
Fläche im Planungsraum durch relativ hohen Strukturreichtum aus.<br />
Die landwirtschaftliche Nutzung ist Voraussetzung für den Erhalt dieser wertvollen Lebensräume.<br />
Auch die Streuobstwiesennutzung leistet einen erheblichen Beitrag <strong>zum</strong> Arten-<br />
und Biotopschutz. Durch die extensive Nutzung ist ein übermäßiger Dünger- o<strong>der</strong><br />
Pestizideintrag auf den Grünlandflächen nicht zu befürchten.<br />
Ackerflächen zeichnen sich dagegen durch eine intensivere Nutzung mit erhöhtem Dünger-<br />
und Pestizideinsatz aus. Im Planungsraum nimmt die Ackernutzung jedoch nur einen<br />
geringen Flächenanteil ein, so dass Beeinträchtigungen durch die intensive Nutzung<br />
gering bleiben. In <strong>der</strong> Primsaue und im Kondeler Bachtal besteht jedoch die Gefahr von<br />
Dünger- und Pestizideinträgen in die Oberflächengewässer durch Wassererosion. Grenzen<br />
die Ackerflächen an extensiv genutztes Grünland an, kann es außerdem zu einem<br />
Nährstoffeintrag und damit zur Verarmung <strong>der</strong> Wiesen und Weiden kommen. Diese Gefahr<br />
besteht v. a. nördlich des Ökosees und auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
östlich von Diefflen.<br />
Durch den Strukturwandel in <strong>der</strong> Landwirtschaft ist generell mit dem Brachfallen von<br />
landwirtschaftlichen Flächen zu rechnen. Damit verbunden wäre ein Verlust extensiv<br />
genutzter Kulturbiotope, sowie eine Strukturverarmung <strong>der</strong> Landschaft. Nach den Erhebungen<br />
des agrarstrukturellen Entwicklungsplanes belief sich die Anzahl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Betriebe mit über 30 ha landwirtschaftlicher Fläche auf 2-3 Betriebe in <strong>der</strong><br />
Gemarkung Diefflen. Im übrigen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> findet man keine größeren<br />
Betriebe, die Flächen werden entwe<strong>der</strong> von kleineren Betrieben o<strong>der</strong> von Betrieben<br />
aus den Nachbargemeinden bewirtschaftet. Nach <strong>der</strong> Prognose des Agrarstrukturellen<br />
Entwicklungsplanes für das <strong>Saar</strong>land für 2010 beläuft sich die Zahl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Fläche über 30 ha auf null. Die landwirtschaftlichen<br />
Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet, welche wichtige Erholungsräume für den Menschen,<br />
aber auch Lebensräume für Pflanzen und Tiere darstellen, sind daher in ihrer<br />
Existenz gefährdet. Um eine großflächige Verbrachung von Flächen zu vermeiden, sind<br />
daher entsprechende Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich (z.B. Inanspruchnahme von AUM-<br />
För<strong>der</strong>mitteln).<br />
3.12.4 Forstwirtschaft<br />
Die Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> nehmen eine Fläche von etwa 670<br />
ha ein, was etwa 30 % <strong>der</strong> gesamten Gemarkungsfläche entspricht. Mit ca. 615 ha wird<br />
<strong>der</strong> überwiegende Teil des Waldes bewirtschaftet, während sich ca. 53 ha aus einer<br />
Vielzahl kleiner, unbewirtschafteter Waldeinheiten zusammensetzt.<br />
Der Wirtschaftswald besitzt einen Laubholzanteil von etwa 56 %, <strong>der</strong> sich auf etwa 64 %<br />
erhöht, wenn man die meist mit Laubholz bestockten Sukzessionsflächen hinzurechnet.<br />
Betrachtet man die Altersklassen <strong>der</strong> Baumarten des Wirtschaftswaldes, liegt <strong>der</strong> überwiegende<br />
Teil im Bereich <strong>der</strong> ersten drei Altersklassen mit bis zu 60-jährigen Bäumen.<br />
Dies lässt sich auf die Aufforstungen nach dem Krieg und den Stürmen von 1990 zurückführen.<br />
Zu erwähnen ist außerdem <strong>der</strong> relativ hohe Anteil <strong>der</strong> über 160-jährigen<br />
Bäume mit ca. 40 ha.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Die Windwurffläche mit etwa 15 % des gesamten Wirtschaftswaldes, bedingt durch die<br />
Stürme von 1985 und 1990, erreicht fast das doppelte Ausmaß des Landesdurchschnittes.<br />
Über die Hälfte <strong>der</strong> Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet sind in privatem Besitz und werden in<br />
eigener Verantwortung von den Besitzern bewirtschaftet. Hierzu zählen die Waldflächen<br />
auf dem Limberg sowie <strong>der</strong> Hüttenwald zwischen Innenstadt <strong>Dillingen</strong> und Diefflen. Die<br />
übrigen Waldflächen lassen sich in <strong>Stadt</strong>- (13,5 %) und Staatsforst (22 %) unterteilen.<br />
Bei den nicht bewirtschafteten Waldflächen handelt es sich um inselförmig verbreitete<br />
Wäl<strong>der</strong>. Zu nennen sind hier <strong>zum</strong> einen die Kerbtäler und Gräten im Bereich von<br />
Diefflen, <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en die Waldflächen an <strong>der</strong> Primsmündung. Sie werden nicht planmäßig<br />
bewirtschaftet und unterliegen mehr o<strong>der</strong> weniger <strong>der</strong> natürlichen Sukzession.(Büro<br />
für Landespflege und Forsten: Die Waldflächen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>, 1994).<br />
Die großflächigen Waldgebiete im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> üben in vielfältiger<br />
Weise einen günstigen Einfluss auf Natur und Landschaft aus:<br />
• Sie übernehmen eine wichtige Funktion als klimatische Ausgleichsflächen für die<br />
<strong>zum</strong> Teil stark belasteten Siedlungsbereiche.<br />
• Sie verzögern und regulieren den Wasserabfluss, wobei sich <strong>der</strong> hohe Laubholzanteil<br />
positiv auswirkt.<br />
• Auf stark geneigten Flächen fungieren sie als beson<strong>der</strong>s wirksamer Erosionsschutz,<br />
wobei auch hier <strong>der</strong> hohe Laubholzanteil positiv zu bewerten ist. Die<br />
standortfremden Nadelholzforste bieten dagegen aufgrund ihrer hohen Windwurfgefährdung<br />
nur geringen Erosionsschutz.<br />
• Der hohe Laubwaldanteil mit überwiegend standortgerechten Arten ist auch für<br />
die Erholungsfunktion positiv zu bewerten. Im städtischen Verdichtungsraum sind<br />
solche Waldflächen von beson<strong>der</strong>em Wert für die Naherholung.<br />
• Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere besitzen die Laubwäl<strong>der</strong> eine wichtige<br />
Funktion.<br />
Durch die forstwirtschaftliche Nutzung werden die Wäl<strong>der</strong> jedoch z. T. auch negativ beeinflusst.<br />
Die Einbringung von Nadelhölzern verringert die Strukturvielfalt und damit die<br />
Lebensraumvielfalt <strong>der</strong> Waldflächen. Aufgeforstete Bestände zeichnen sich häufig durch<br />
einheitliche Stammumfänge und eine verarmte Strauch- und Krautschicht aus. Innere<br />
und äußere Grenzlinien (Lichtungen, Baumlücken) werden durch die Forstwirtschaft<br />
deutlich verkürzt, was eine erhebliche Verringerung <strong>der</strong> Standortvielfalt nach sich zieht.<br />
Durch die Ernte vor <strong>der</strong> eigentlichen Zerfallsphase ist <strong>der</strong> Anteil an Alt- und Totholz in<br />
bewirtschafteten Wäl<strong>der</strong>n gering.<br />
Negative Einflüsse durch Nadelforste beschränken sich im Planungsraum lediglich auf<br />
kleine Bereiche innerhalb <strong>der</strong> Waldgebiete. Die an<strong>der</strong>en genannten negativen Einflüsse<br />
<strong>der</strong> Waldbewirtschaftung sind in den Waldgebieten des Planungsraumes jedoch überall<br />
erkennbar. Naturwaldparzellen existieren im Waldgebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> bisher nicht.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
3.13 Geschützte Teile von Natur und Landschaft<br />
3.13.1 Europäische Schutzgebiete<br />
Durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie <strong>der</strong> EU vom 21. Mai<br />
1992 verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten zur Schaffung eines zusammenhängenden<br />
Netzes unter dem Namen „Natura 2000“. Das Schutzgebietssystem soll jene Flächen<br />
umfassen, in denen wertvolle Lebensraumtypen und Habitate <strong>der</strong> gemeinschaftsweit<br />
seltenen und bedrohten Arten vorkommen. Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung dieser Richtlinie<br />
wurden aus dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> zwei Gebiete gemeldet:<br />
FFH-Gebiet “Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“<br />
Es handelt sich um das FFH-Gebiet Nr. 6606-309, „Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“, welches sich in<br />
mehrere, räumlich voneinan<strong>der</strong> getrennte Teilbereiche glie<strong>der</strong>t. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
liegt ein Altarm <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> zwischen <strong>der</strong> Autobahn A8 und <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>. Allgemeines<br />
Schutzziel ist die Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> Entwicklung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes <strong>der</strong> im FFH-Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen<br />
nach Anhang I <strong>der</strong> FFH-Richtlinie, im vorliegenden Fall <strong>der</strong> natürlichen eutrophen Seen<br />
mit einer Vegetation des Magnopotamions o<strong>der</strong> Hydrocharitions. Als Arten des Anhangs<br />
II <strong>der</strong> FFH-Richtlinie sowie Vogelarten des Anhangs I <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie werden<br />
genannt: Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) und<br />
Eisvogel (Alcedo atthis). Hieraus ergeben sich insgesamt folgende Erhaltungsziele für<br />
das FFH-Gebiet:<br />
• Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus<br />
und Nährstoffhaushalts,<br />
• Sicherung und Erhalt standortgerechter, artenreicher natürlicher Biozönosen,<br />
• Erhalt <strong>der</strong> Gewässervegetation und <strong>der</strong> Verlandungszonen mit ihrer charakteristischen<br />
Tierwelt,<br />
• Erhalt störungsfreier Gewässerzonen und <strong>der</strong> unverbauten, unbefestigten bzw.<br />
unerschlossenen Uferbereiche einschließlich <strong>der</strong> natürlichen Verlandungszonen,<br />
• Erhalt von Bruchwäl<strong>der</strong>n, Hochstaudenfluren und Röhrichten als Verbund- und<br />
Rückzugsstrukturen sowie als Pufferzonen.<br />
Darüber hinaus sind in Bezug auf die o.g. Arten folgende Ziele anzustreben:<br />
• Sicherung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Populationen des Bitterlings,<br />
• Erhaltung bestehen<strong>der</strong> bzw. Erweiterung <strong>der</strong> Lebensräume von Populationen<br />
des Großen Feuerfalters<br />
• Erhaltung <strong>der</strong> Populationen des Eisvogels.<br />
Vogelschutzgebiet “Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“<br />
Das Vogelschutzgebiet Nr. 6606-310, „Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“, glie<strong>der</strong>t sich<br />
ebenfalls in mehrere Teilbereiche. Es handelt sich im Planungsraum um den Bereich<br />
des Dillinger Ökosees einschließlich <strong>der</strong> umliegenden Grünlandflächen, <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und<br />
des <strong>Saar</strong>altarmes nordwestlich des Ökosees. Allgemeines Schutzziel ist die Erhaltung<br />
bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes <strong>der</strong> im Gebiet vorkom-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
menden Vogelarten nach Anhang I und nach Art. 4(2) (Zugvögel) <strong>der</strong> Vogelschutz-<br />
Richtlinie und ihrer Lebensräume sowie Sicherung <strong>der</strong> Funktion als Rast- und Überwinterungsgewässer<br />
für zahlreiche Wasservogelarten.<br />
Als Brutvogelarten des Anhangs I <strong>der</strong> VS-Richtlinie wurden <strong>der</strong> Eisvogel und <strong>der</strong> Grauspecht<br />
nachgewiesen. Die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet orientieren sich u.a. an<br />
den Ansprüchen dieser Arten. Zu nennen sind hier beispielsweise <strong>der</strong> Erhalt von natürlichen<br />
Abbruchkanten, Steilufern, umgestürzten Bäumen am Gewässer sowie vorhandenen<br />
Brutwänden für den Eisvogel. Zur Sicherung <strong>der</strong> Populationen des Grauspechtes ist<br />
u.a. <strong>der</strong> Erhalt bzw. die Entwicklung von Altholzbeständen, insbeson<strong>der</strong>e von Wäl<strong>der</strong>n<br />
feuchter bis nasser Standorte und von Auenwäl<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Darüber hinaus ist ein wichtiges Erhaltungsziel die Erhaltung und Sicherung <strong>der</strong> Funktion<br />
als Rast- und Überwinterungsgewässer für die Wasservogelarten sowie für den Silberreiher,<br />
Seidenreiher, Fischadler und das Blaukehlchen. Auch die Sicherung <strong>der</strong><br />
Rastplätze <strong>der</strong> Kornweihe und Rohrweihe zählt zu den Schutzzielen. Konkret sind hierzu<br />
u.a. folgende Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich:<br />
• Erhalt bzw. Entwicklung <strong>der</strong> Schilfgürtel des Gewässers<br />
• Erhalt bzw. Entwicklung <strong>der</strong> Flachwasserzonen,<br />
• Schaffung von kleinen bis größeren Kiesinseln,<br />
• Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers,<br />
• Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter, feuchter bis nasser Grünlandbereiche<br />
in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> Rastgewässer.<br />
3.13.2 Landschaftsschutzgebiete<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> hat Anteil an drei bestehenden Landschaftsschutzgebieten,<br />
die in <strong>der</strong> Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis <strong>Saar</strong>louis<br />
vom 31. März 1977 ausgewiesen wurden:<br />
• L 3.03.15: es umfasst die Waldflächen am Limberg im Südwesten des Planungsraumes<br />
• L 3.04.16: Waldflächen zwischen Kondeler Bachtal und Diefflen<br />
• L 3.04.17: umfasst den Dillinger Hüttenwald zwischen dem <strong>Stadt</strong>teil Diefflen und<br />
<strong>Dillingen</strong> Innenstadt<br />
Die bezeichneten Gebiete werden geschützt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
dauerhaft zu erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen. Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist<br />
hierbei <strong>der</strong> Erhalt von ausreichendem Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, die klimatische<br />
Ausgleichsfunktion für benachbarte Siedlungsräume und die für den Wasserkreislauf<br />
stabilisierende und verbessernde Funktion des Bodens. Daneben dient <strong>der</strong><br />
Schutz dem Erhalt einer naturnahen Erholungslandschaft.<br />
3.13.3 Naturdenkmäler<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> bestehen nur noch zwei ausgewiesene Naturdenkmäler:<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• ND 1: D 3.04.001: Blutbuche/Linde: im Garten des Direktionsgehöftes <strong>der</strong> Dillinger<br />
Hüttenwerke AG<br />
• ND 2: D 3.04.002: 2 Eichen: an <strong>der</strong> evangelischen Kirche, Merziger Straße 56<br />
3.13.4 Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile sind im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> nicht mehr vorhanden.<br />
Das ehemals als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesene Kegelwäldchen<br />
an <strong>der</strong> Primsmündung wurde aus <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> geschützten Landschaftsbestandteile<br />
gestrichen, da es durch die Baumschutzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> ausreichend geschützt<br />
ist.<br />
3.13.5 Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG in Verb. m. § 22 SNG<br />
Die gemäß § 22 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz pauschal geschützten Biotope sind<br />
ebenfalls im <strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt. Es wurden die aktuellen Daten <strong>der</strong> Biotopkartierung<br />
III übernommen, welche in Themenkarte 6 in <strong>der</strong> Übersicht dargestellt sind.<br />
Im Planungsraum handelt es sich bei den geschützten Biotopen ausschließlich um<br />
Feuchtbiotope, wie Röhrichte, Hochstaudenfluren, Stillgewässer o<strong>der</strong> Feuchtgebüsche.<br />
Sie konzentrieren sich auf die <strong>Saar</strong>- und Primsaue und wurden <strong>zum</strong> Teil bereits durch<br />
Industrie- und Gewerbegebiete stark eingeengt und isoliert. Im Einzelnen handelt es sich<br />
um folgende Bereiche:<br />
Altarm und Kleingewässer südlich Staustufe Rehlingen (GB -6606-Z118, GB-6606-Z120,<br />
GB-6606-Z004)<br />
Altarm und Altwasser <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> (natürliche eutrophe Seen) mit einer Vegetation des<br />
Magnopotamion, sowie ein Weiher und ein stehendes Kleingewässer;<br />
Abgrabungsgewässer nördlich des Segelflugplatzes Diefflen (GB-6606-09-0007)<br />
Abgrabungsgewässer mit Schwimmblattgesellschaft<br />
Röhricht im Bereich “Gewerbepark Rundwies“ (GB-6606-09-0016)<br />
Es handelt sich um Gräben mit flächig ausgebildetem Schilfröhricht und freien Wasserflächen,<br />
die für Amphibien und Libellen von Bedeutung sind. Neben dem dominanten<br />
Schilfrohr (Phragmites australis) treten u. a. Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Gelbe<br />
Schwertlilie (Iris pseudacorus) und Schwarz-Erle (Alnus glutisosa) auf. Es handelt sich<br />
außerdem um eine im Rahmen des Bebauungsplanes “Gewerbepark Rundwies“ festgesetzte<br />
Fläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft.<br />
Seggenried östlich des geplanten “Gewerbepark Rundwies“ (GB-6606-09-0017)<br />
Es handelt sich um ein kleinflächiges Großseggenried, welches ehemals Teil eines größeren<br />
Feuchtbiotopkomplexes war (Biotop Nr. 66060111 aus <strong>der</strong> Biotopkartierung II).<br />
Aktuell wird das verbliebene Großseggenried von trockenen bis feuchten Ru<strong>der</strong>alfluren<br />
umgeben.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Das Biotop liegt ebenfalls innerhalb <strong>der</strong> Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, die im Bebauungsplan “Gewerbepark<br />
Rundwies“ festgesetzt wurden.<br />
Erlenwald am Kondeler Bach östlich Kondeler Mühle (GB-6606-09-0044)<br />
Bachbegleiten<strong>der</strong> Erlenwald im Kondeler Bachtal; reicht nur geringfügig ins Dillinger<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet hinein;<br />
Hochstaudenflur und Ufergehölz im Quellbereich des Haienbaches (GB-6606-09-0046,<br />
GB-6606-09-0047)<br />
Feuchte, flächenhafte Hochstaudenflur und Weiden-Uferhölz nordwestlich Diefflen;<br />
ehemals größere Ausdehnung;<br />
Röhrichte im Bereich ehemaliger Schlammweiher in <strong>der</strong> Primsaue südlich Diefflen (GB-<br />
6606-09-0090 bis 0092)<br />
Röhrichtbestände hochwüchsiger Arten im Bereich verlandeter Schlammweiher;<br />
Feuchte, flächenhafte Hochstaudenflur südwestlich <strong>der</strong> ehem. Kompostieranlage (GB-<br />
6606-09-0099)<br />
Feuchte Hochstaudenfluren im Bereich <strong>der</strong> im Bebauungsplan “Gewerbepark Dornheck“<br />
festgesetzten Fläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft.<br />
Nass- und Feuchtwiese westlich des Angelweihers Pachten (GB-6606-09-0096)<br />
Feuchte Hochstaudenfluren nördlich und östlich des Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong> Nord<br />
(GB-6606-09-0100, GB-6606-09-0108)<br />
Feuchte, flächenhafte Hochstaudenfluren in den Randbereichen des Gewerbegebietes;<br />
isoliert;<br />
Weiden-Ufergehölze und Röhrichtbestände an <strong>der</strong> Prims südliche Diefflen (GB-6606-09-<br />
0101 bis 103)<br />
Weiden-Ufergehölze mit Erlen und Hybridpappeln; Röhrichtbestände hochwüchsiger Arten<br />
mit Schilf, Breitblättrigem Rohrkolben und Wasser-Schwaden<br />
Röhrichtbestand südlich <strong>der</strong> Prims bei Diefflen (GB-6606-09-0110)<br />
Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten im Verlandungsbereich eines stehenden Gewässers;<br />
Weiden-Bruchwald östlich des Dillinger Hüttengeländes (GB-6606-09-0111, GB-6606-<br />
09-0112)<br />
Weiden-Bruchwald bzw. Auwald mit Schwarzerle und Esche südlich <strong>der</strong> Prims; teilweise<br />
mit Fremdartenanteil;<br />
Ufergehölz an <strong>der</strong> Prims innerhalb des Hüttengeländes (GB-6606-09-0113, GB-6606-<br />
09-0114)<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Üfergehölze überwiegend aus Erlen und Silberweiden; z.T. Hybridpappeln und standortfremde<br />
Arten;<br />
Ufergehölz an <strong>der</strong> Prims westlich des Hüttengeländes (GB-6606-09-0115)<br />
Uferhölz überwiegend aus Erlen, Eschen und Silberweiden, randlich alter Hybridpappelbestand<br />
mit Kormoranbrutplätzen;<br />
3.13.6 FFH-Lebensräume<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Biotopkartierung III wurden neben geschützten Lebensräumen nach §<br />
22 SNG FFH-Lebensräume des Offenlandes kartiert. Schäden an diesen Lebensräumen<br />
sind gemäß § 19 BNatschG zu vermeiden o<strong>der</strong> es sind erfor<strong>der</strong>liche Sanierungsmaßnahmen<br />
durchzuführen.<br />
Im Planungsraum wurden zwei FFH-Lebensraumtypen aufgenommen (vgl. auch Themenkarte<br />
6 - Biotopkartierung III):<br />
Magere Flachland-Mähwiesen (FFH-Code: 6510)<br />
Es handelt sich um meist kleinflächige Bereiche im Umfeld des <strong>Stadt</strong>teiles Diefflen. Darüber<br />
hinaus wurden in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue nördlich des Ökosees sowie kleinflächig im Umfeld<br />
des Angelweihers Pachten mehrere Flächen dieses FFH-Lebensraumtyps kartiert.<br />
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion (FFH-Code:<br />
3150)<br />
Unter diesem Lebensraumtyp wurde <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>-Altarm nordwestlich des Ökosees, welcher<br />
auch als geschütztes Biotop eingestuft wurde, kartiert.<br />
3.13.7 Baumschutzsatzung (vom 20.12.2001)<br />
Für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> besteht seit Dezember 2001 eine „Satzung <strong>zum</strong><br />
Schutz von Bäumen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>”.<br />
Schutzzweck dieser Verordnung ist insbeson<strong>der</strong>e die Bestandserhaltung <strong>der</strong> Bäume zur<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Verbesserung des Kleinklimas,<br />
Sicherstellung von Lebensräumen sowie zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.<br />
3.13.8 Schutzflächen des Arten- und Biotopschutzprogramms <strong>Saar</strong>land<br />
Das Arten- und Biotopschutzprogramm <strong>Saar</strong>land (ABSP) wurde 1996 vom Minister für<br />
Umwelt in Auftrag gegeben. Es verfolgt die zentrale Aufgabe, die über das gesamte<br />
Land zerstreuten Informationen über naturschutzrelevante Arten und Biotope zu recherchieren<br />
und in einem landesweiten Konzept einer Naturschutz- und Biotopverbundplanung<br />
zusammenzuführen. Als Fachgutachten wird das Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
daher auf allen Planungsebenen die Grundinformationen (Bestand, Bewertung,<br />
Ziele und Maßnahmen) zur Arten- und Biotopausstattung sowie zur Biotopverbundplanung<br />
liefern. Es ist als Rahmenkonzept zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Naturschutzes<br />
und <strong>der</strong> Landschaftspflege in allen räumlich wirksamen Fach- und Querschnittsplanungen<br />
bzw. -programmen angelegt. So sollen die Ergebnisse des ABSP u.a.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
als Fachbeitrag des Arten- und Biotopschutzes in die <strong>Landschaftsplan</strong>ung eingearbeitet<br />
werden.<br />
Nach Zusammenführung und Bewertung <strong>der</strong> Daten aus den vorhandenen Informationsquellen<br />
wurden unter Einbeziehung ökologisch-funktionaler Kriterien Raumeinheiten<br />
(ABSP-Flächen, Kernflächen) abgegrenzt, in denen die existentiellen Lebensraumansprüche<br />
<strong>der</strong> Wert bestimmenden Arten und Lebensgemeinschaften beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung<br />
fanden. Diese ABSP-Flächen wurden in verschiedene Wertigkeitsstufen eingeteilt:<br />
• örtliche Bedeutung<br />
• überörtliche Bedeutung<br />
• regionale Bedeutung<br />
• landesweite Bedeutung<br />
• bundesweite Bedeutung<br />
• Entwicklungsflächen<br />
Die Entwicklungsflächen nehmen hierbei eine Son<strong>der</strong>stellung ein. Mangels konkreter Informationen<br />
zu Wert bestimmenden Arten und Biotopen konnten diese nicht in die o.g.<br />
Wertigkeitsstufen eingeordnet werden. Es handelt sich vielmehr um ökologischfunktionale<br />
Verbindungsglie<strong>der</strong> zwischen den Kernflächen, die eine Optimierung des Biotopverbundes<br />
bewirken sollen.<br />
Die ABSP-Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> sind in Themenkarte Nr. 9, nach<br />
ihrer Wertigkeit farblich abgestuft, dargestellt. Neben den ABSP-Flächen finden auch<br />
Einzelfunde von gefährdeten, seltenen Pflanzen- und Tierarten eine punktuelle Darstellung.<br />
Wie die Themenkarte zeigt, wird eine Schutzfläche des Arten- und Biotopschutzprogramms<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> als Fläche von bundesweiter Bedeutung eingestuft.<br />
Es handelt sich um den Teichkomplex südlich Rehlingen, zwischen Autobahn A 8<br />
und <strong>Saar</strong> (<strong>Saar</strong>altarm), welcher sich v.a. durch seltene Libellenarten, aber auch seltene<br />
Arten <strong>der</strong> Schwimmblattgesellschaften und Röhrichte auszeichnet. Die Fläche liegt innerhalb<br />
des FFH-Gebietes “Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“.<br />
Weitere 4 Biotopkomplexe wurden als Flächen von landesweiter Bedeutung eingestuft.<br />
Es handelt sich hierbei überwiegend um Feuchtbiotope, wie <strong>der</strong> Nassbrachekomplex im<br />
Bereich <strong>der</strong> Alugießerei, die Sandschlammweiher südlich Diefflen und <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarm<br />
bei Pachten. Neben diesen Feuchtbiotopen wurden die Wiesen nördlich des Ökosees<br />
als Flächen mit landesweiter Bedeutung eingestuft. Es handelt sich um Restvorkommen<br />
<strong>der</strong> typischen Glatthaferwiesen <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue, welche sich u.a. durch seltene Vogelarten<br />
hervorheben (Europäisches Vogelschutzgebiet).<br />
Weitere 13 Flächen werden als Flächen von regionaler, überörtlicher o<strong>der</strong> örtlicher Bedeutung<br />
bzw. eine Fläche als Entwicklungsfläche eingestuft.<br />
Eine Kurzbeschreibung <strong>der</strong> einzelnen ABSP-Flächen und <strong>der</strong> dargestellten Einzelfunde<br />
sowie die vorgeschlagenen Entwicklungsziele sind <strong>der</strong> Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
4 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHES ENTWICKLUNGSKON-<br />
ZEPT<br />
4.1 Grundlagen<br />
4.1.1 Landschaftspflegerische Entwicklungsziele für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> -<br />
Leitbild<br />
Schwerpunkt <strong>der</strong> landschaftspflegerischen Entwicklungsziele liegen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>,<br />
im Bereich <strong>der</strong> Auen einschließlich <strong>der</strong> zahlreichen Stillgewässer sowie <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Flächen. Folgende Leitziele lassen sich formulieren:<br />
Schutz <strong>der</strong> wertvollen Lebensräume und naturnahe Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und<br />
Primsaue<br />
Stark prägend für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> sind die Auen von Prims und <strong>Saar</strong>, welche<br />
durch Industrieanlagen sowie Kiesabbau stark überformt wurden und reich an künstlichen<br />
sowie natürlichen (Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>) Stillgewässern sind.<br />
Während die <strong>Saar</strong> zur Schifffahrtsstraße ausgebaut wurde und keine natürlichen Lebensräume<br />
mehr aufweist, entwickelten sich die Altarme sowie <strong>der</strong> als Ausgleichsmaßnahme<br />
angelegte Ökosee zu bedeutsamen Biotopen für Tiere und Pflanzen. Der Altarm<br />
nordwestlich des Ökosees wurde als FFH-Gebiet, <strong>der</strong> Ökosee einschließlich <strong>der</strong> umgebenden<br />
Wiesenflächen als Vogelschutzgebiet gemeldet. Der Schutz dieser Flächen ist<br />
für den Arten- und Biotopschutz im <strong>Stadt</strong>gebiet von zentraler Bedeutung. Die hier zu ergreifenden<br />
Maßnahmen müssen sich an den Ansprüchen <strong>der</strong> nachgewiesenen Arten<br />
(aus den Daten des ABSP und <strong>der</strong> FFH-Gebiete) orientieren. Gleichzeitig besitzt <strong>der</strong><br />
Ökosee jedoch Bedeutung als Naherholungsfläche im dicht bebauten <strong>Stadt</strong>gebiet, so<br />
dass eine Abwägung <strong>der</strong> Nutzungsansprüche erfolgen muss. Dem Naturschutz ist hierbei<br />
aufgrund des europäischen Schutzstatus jedoch Vorrang einzuräumen.<br />
Die <strong>Saar</strong>aue nördlich des Ökosees wurde durch Industriebetriebe stark beeinträchtigt,<br />
so dass hier nur noch inselhafte Biotope zu finden sind. Zur Sicherung des Biotopverbunds<br />
sind diese verbleibenden Biotope auf jeden Fall zu schützen.<br />
Die Primsaue im <strong>Stadt</strong>gebiet wird größtenteils von <strong>der</strong> Dillinger Hütte eingenommen, so<br />
dass hier die Bedeutung als Lebensraum stark eingeschränkt ist. Westlich des Dillinger<br />
Hüttengeländes weist die Primsaue teilweise noch naturnahe Strukturen in Form von<br />
Auwaldresten auf. Hier ist ein wichtiges Ziel <strong>der</strong> Schutz und die Entwicklung von naturnahen<br />
Auwaldstrukturen. Östlich des Dillinger Hüttengeländes ist die Primsaue durch<br />
den Kiesabbau stark überformt. Hier findet man jedoch beson<strong>der</strong>s schützenswerte Sekundärbiotope,<br />
<strong>der</strong>en Erhalt gesichert werden sollte. Durch die Sanierung aufgeschütteter<br />
Flächen sollte die Aue hier wie<strong>der</strong> reaktiviert werden. Für die zahlreichen Kies- und<br />
Angelweiher sollte eine naturnähere Entwicklung angestrebt werden.<br />
Erhalt und Entwicklung naturnaher Bäche und Auen<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Neben <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue findet man im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> zwei bedeutsame<br />
Bäche, den Haienbach im Bereich des Hüttenwaldes sowie den Kondeler Bach an<br />
<strong>der</strong> nördlichen <strong>Stadt</strong>grenze. Während er Kondeler Bach als naturnah bezeichnet werden<br />
kann, wurde <strong>der</strong> Haienbach teilweise begradigt und durch den Kiesabbau nördlich<br />
Diefflen in seinem Wasserhaushalt verän<strong>der</strong>t. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> Haienbach über<br />
weite Strecken von standortfremdem Nadelwald begleitet. Ziel ist hier <strong>der</strong> Erhalt bzw. die<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung naturnaher Bachläufe und Auen mit standortgerechten Ufergehölzen.<br />
Sicherung und Erhalt <strong>der</strong> standorttypischen Wiesen und Feuchtwiesen<br />
Nördlich und östlich des Ökosees sowie am Siedlungsrand von Diefflen findet man<br />
standorttypische Glatthaferwiesen und Feuchtwiesen, welche aufgrund ihres Artenreichtums<br />
als wertvolle Lebensräume eingestuft werden können. Insbeson<strong>der</strong>e die Flächen<br />
am Ökosee sind von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Wiesenbrüter wie Wiesenpieper o<strong>der</strong><br />
Schafstelze, so dass hier die Grünlandnutzung auf jeden Fall aufrecht erhalten werden<br />
sollte. In <strong>der</strong> Umgebung von Diefflen übernehmen die Wiesen und Weiden nicht nur eine<br />
hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, son<strong>der</strong>n gleichzeitig für die siedlungsnahe<br />
Erholungsnutzung. Die Sicherung <strong>der</strong> Grünlandnutzung sollte daher angestrebt<br />
werden.<br />
Sicherung und Erhalt <strong>der</strong> ortsnahen Streuobstwiesen und –weiden<br />
Streuobstwiesen und –weiden sind für die ortsnahen Lagen um Diefflen charakteristisch.<br />
Als prägende Strukturen sind sie für das Landschaftsbild von Diefflen wertvoll. Gleichzeitig<br />
besitzen Streuobstbestände eine hohe ökologische Wertigkeit (hoher Arten- und Individuenreichtum,<br />
Lebensraum für spezialisierte Arten). Die Sicherung und Erhaltung dieser<br />
Flächen, in Verbindung mit einer extensiven Unternutzung, sowie die Neuanlage von<br />
Streuobstbeständen ist damit ein weiteres landschaftspflegerisches Entwicklungsziel für<br />
das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>.<br />
Renaturierung und naturnahe Entwicklung ehemaliger Kiesabbauflächen<br />
Nördlich und südlich von Diefflen wird die Landschaft teils großflächig von ehemaligen<br />
und aktuellen Kiesabbauflächen geprägt. Teilweise entwickelten sich diese Flächen bereits<br />
zu schützenswerten Biotopen. Hier ist <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> vielfältigen Lebensräume ein<br />
Ziel <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung. In <strong>der</strong> Primsaue südlich von Diefflen steht insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Sanierung aufgeschütteter Flächen im Vor<strong>der</strong>grund. Derzeit noch <strong>zum</strong> Kiesabbau<br />
genutzte Flächen sollen nach Aufgabe <strong>der</strong> Nutzung naturnah entwickelt werden. Hierzu<br />
ist die Aufstellung von detaillierten Pflege- und Entwicklungsplänen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Naturnahe Bewirtschaftung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong><br />
Innerhalb <strong>der</strong> Waldflächen ist allgemein eine naturnahe Waldwirtschaft anzustreben<br />
bzw. beizubehalten. Bestehende Althölzer sowie Tothölzer sollten in den Wäl<strong>der</strong>n<br />
verbleiben. Insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Altholzbestände ist eine naturnahe Waldwirtschaft<br />
wichtig für den Erhalt <strong>der</strong> wertvollen Lebensräume. Großflächige Nadelholzbestände<br />
sollten langfristig in standortgerechten Laubmischwald umgewandelt werden. Die<br />
Waldrän<strong>der</strong> sind teilweise bereits strukturreich ausgebildet. Hier ist <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong><br />
anzustreben. Defizitär ausgebildete Waldrän<strong>der</strong> sollten entsprechend entwickelt<br />
werden.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Sicherung des linearen Biotopverbunds innerhalb <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt zeichnet sich durch eine dichte Bebauung mit geringem<br />
Grünanteil aus. Hier übernehmen lineare Strukturen, insbeson<strong>der</strong>e die Alleen, eine<br />
gewisse Bedeutung zur Sicherung des Biotopverbunds. Der Erhalt und streckenweise<br />
die Ergänzung <strong>der</strong> Alleen sollte daher angestrebt werden. Darüber hinaus übernehmen<br />
die Grünflächen teilweise eine gewisse Bedeutung zur Durchgrünung <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />
und <strong>zum</strong> Biotopverbund. Der Erhalt und teilweise die Aufwertung dieser Grünflächen<br />
ist daher von Bedeutung für die Sicherung des Biotopverbunds.<br />
Sicherung von Erholungsraum für die Bevölkerung sowie gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse<br />
Die Erholungsfunktion <strong>der</strong> Landschaft nimmt im städtischen Raum einen beson<strong>der</strong>s hohen<br />
Stellenwert ein. Die vorhandenen Erholungsräume wie die Waldflächen, aber auch<br />
die Offenlandbereiche und Auen, müssen daher gesichert werden. Unzugängliche Bereiche<br />
sollten für die Öffentlichkeit wie<strong>der</strong> nutzbar gemacht werden. Zur Sicherung gesun<strong>der</strong><br />
Wohnverhältnisse ist teilweise eine Verbesserung <strong>der</strong> Immissionssituation anzustreben.<br />
Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau sind auf siedlungsnahen Flächen zu<br />
vermeiden.<br />
4.1.2 Biotopverbundskonzept<br />
4.1.2.1 Allgemeines<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und –bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter sowie <strong>der</strong><br />
Ermittlung <strong>der</strong> vorhandenen Beeinträchtigungen wurde ein landschaftspflegerisches<br />
Entwicklungskonzept erarbeitet, welches zur nachhaltigen Sicherung <strong>der</strong> Funktionen des<br />
Naturhaushaltes beitragen soll. Grundlage hierfür ist ein Biotopverbund-Konzept, welches<br />
auf die Sicherung und Erhaltung bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume sowie die Vernetzung<br />
dieser untereinan<strong>der</strong> abzielt.<br />
Für den Wert von Biotopen als Lebensstätten von Arten und Lebensgemeinschaften<br />
sind neben qualitativen Eigenschaften auch räumliche Kriterien, wie Größe und Anordnung<br />
in <strong>der</strong> Landschaft, außerordentlich bedeutsam. Eine dauerhafte Überlebenschance<br />
für Arten ist nur gegeben, wenn die benötigten Biotoptypen in <strong>der</strong> Landschaft untereinan<strong>der</strong><br />
in Verbindung stehen, so dass <strong>der</strong> genetische Austausch und damit die ökologische<br />
Anpassungsfähigkeit <strong>der</strong> Arten gewährleistet ist. Hierbei lassen sich aus jeweils<br />
verwandten Ökosystemtypen bestehende, unterschiedliche Vernetzungssysteme unterscheiden:<br />
• Gewässer-Gräben-Nassflächen-System<br />
• Wald-Flurgehölz-Alleen-Gartenland-Einzelgehölz-System<br />
• Wiesen-Weiden-Wegrain-Öd- und Unlandflächen-System<br />
In unserer dicht besiedelten Landschaft kommt es jedoch immer mehr zur Verinselung<br />
von Biotopen, wodurch ein Faunen- und Florenaustausch deutlich eingeschränkt wird.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Ein wichtiges Ziel auch in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung stellt daher die Sicherung und Entwicklung<br />
von Biotopverbundsystemen dar.<br />
Eine Betrachtung <strong>der</strong> Biotopverbundsysteme reicht natürlich über Verwaltungsgrenzen<br />
hinaus, so dass hier auch ein überregionaler Planungsbedarf besteht. Dies ist jedoch v.<br />
a. Aufgabe <strong>der</strong> Landesplanung, während <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>der</strong> einzelnen Kommunen<br />
eher örtliche Verbundsysteme betrachtet.<br />
Das neue Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Län<strong>der</strong> zur Schaffung eines Netzes<br />
verbundener Biotope (Biotopverbund), das mindestens 10% <strong>der</strong> Landesfläche umfassen<br />
soll (§ 20). Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen,<br />
die durch Ausweisung geeigneter Gebiete im Sinne des § 20 Abs. 2<br />
BNatschG, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige Vereinbarungen<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern sind, um einen Biotopverbund<br />
dauerhaft zu gewährleisten. (§ 21, Abs. 4 BNatschG).<br />
Die Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen <strong>zum</strong> Aufbau eines Biotopverbunds, <strong>der</strong> Biotopvernetzung<br />
und des Netzes “Natura 2000” sind in den Landschaftsplänen darzustellen (§ 9<br />
Abs. 3 BNatschG). Das Biotopverbund-Konzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> ist im Plan<br />
“Biotopverbund“ dargestellt.<br />
Zum Aufbau eines vernetzten Biotopverbundsystems sind Maßnahmen zur Bestandssicherung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e Schutzgebietsausweisungen (Kernflächen), sowie Nutzungsregelungen<br />
und Maßnahmen zur Entwicklung von Vernetzungsflächen und -elementen<br />
(Verbindungsflächen, Trittsteine) erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Aus dem Biotopverbund-Konzept wird also <strong>zum</strong> einen das Schutzgebiets-Konzept, <strong>zum</strong><br />
an<strong>der</strong>en werden die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft abgeleitet.<br />
Weiterhin enthält das Gesamtkonzept die naturschutzfachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
diversen Flächennutzungen (z.B. Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft)<br />
zur Erhöhung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit und Vereinbarkeit <strong>der</strong> Landnutzung mit den Zielen<br />
<strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />
Schutzgebiets- und Maßnahmenkonzeption sowie die Anfor<strong>der</strong>ungen an diverse Flächennutzungen<br />
werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.<br />
4.1.2.2 Ziel- und Zeigerarten<br />
Eine wichtige Grundlage für das Biotopverbundkonzept bilden die Daten zu beson<strong>der</strong>s<br />
schützenswerten Tier- und Pflanzenarten (Daten aus dem Artpool des ABSP 2005, FFH-<br />
Arten aus Daten <strong>der</strong> Standard-Datenbögen). Aus den vorhandenen Daten wurden mehrere<br />
Arten, die eine “Zeigerfunktion“ erfüllen, ausgewählt und in <strong>der</strong> Biotopverbundkarte<br />
dargestellt. Es handelt sich um schützenswerte Arten, die im Bereich bestimmter, schützenswerter<br />
Biotoptypen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> nachgewiesen wurden, und die aufgrund<br />
ihrer ökologischen Ansprüche durch ihr Fehlen o<strong>der</strong> Vorkommen die Ausprägung<br />
eines Biotoptyps anzeigen können. Eine Art steht damit stellvertretend für viele an<strong>der</strong>e<br />
Arten. Als sog. “Zielarten“ o<strong>der</strong> “Zeigerarten“ wurden im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> folgende<br />
Arten ausgewählt und im Biotopverbundplan dargestellt:<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Zeiger- und Zielarten / Arten aus dem ABSP-Artpool<br />
artenreiches, standorttypisches Grünland<br />
Wiesenpieper - Anthus pratensis<br />
Kümmel-Haarstrang - Peucedanum carvifolia<br />
Stillgewässer mit reicher Schwimmblattvegetation<br />
Herbst-Mosaikjungfer - Aeshna mixta<br />
Großes Granatauge - Erythromma najas<br />
Sandrasen<br />
Gewöhnlicher Nelkenhafer - Aira caryophyllea (aus “alten” ABSP-Daten)<br />
Naturnahe Wäl<strong>der</strong> / Altholzbestände<br />
Schwarzspecht (Drycopus martius)<br />
Magergrünland<br />
Zittergras (Briza media)<br />
Zierliches Schillgras (Koeleria macrantha)<br />
Naturnahe Fließgewässer mit natürlicher Uferdynamik<br />
Eisvogel (Alcedo atthis)<br />
FFH-Arten und Arten <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />
Ebenfalls besteht für FFH-Arten (Anhang II) und Arten <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie (Anhang<br />
I) ein beson<strong>der</strong>er Schutzauftrag. Diese Arten sind durch die Ausweisung von Schutzgebieten<br />
zu schützen. Für den Großteil <strong>der</strong> Arten sind keine Punktdaten vorhanden, es<br />
liegt lediglich die Information vor, dass sie in dem entsprechenden FFH-Gebiet vorkommen.<br />
Genauere Informationen über die Arten sind unter dem Kapitel „Arten und Biotope<br />
– Fauna“ zu finden. Innerhalb des FFH- bzw. Vogelschutzgebietes am Ökosee einschließlich<br />
des <strong>Saar</strong>altarms wurden folgende Arten nachgewiesen:<br />
Bitterling - Rhodeus sericeus amarus<br />
Großer Feuerfalter - Lycaena dispar<br />
Eisvogel - Alcedo atthis<br />
Grauspecht - Picus canus<br />
Zielarten des ABSP<br />
Auch im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des Arten- und Biotopschutzprogramms des <strong>Saar</strong>landes<br />
wurde das sog. Zielartenkonzept angewendet. Für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong><br />
wurden folgende Zielarten(-gruppen) ausgewählt:<br />
Pilze<br />
Libellen<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Hervorgehoben werden hierdurch die Pilzlebensräume im Dillinger Hüttenwald und am<br />
Limberg sowie die Libellenlebensräume im Bereich <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarme und des Ökosees.<br />
4.1.2.3 Biotopverbundkonzept im Planungsraum<br />
Die Kernflächen werden gebildet von den FFH-bzw. Vogelschutzgebieten sowie den<br />
ABSP-Flächen mit landesweiter Bedeutung. Sie zeichnen sich insgesamt durch beson<strong>der</strong>s<br />
schützenswerte Biotoptypen o<strong>der</strong> Arten aus, zu <strong>der</strong>en Erhalt ein beson<strong>der</strong>er Schutz<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist. Es handelt sich überwiegend um Feuchtbiotope mit Gewässern, Röhrichten<br />
und Feuchtgebüsch. Im Bereich nördlich des Ökosees findet man außerdem standorttypische<br />
Wiesen. Die Bedeutung <strong>der</strong> Flächen wird durch das Vorkommen von o.g.<br />
„Ziel- o<strong>der</strong> Zeigerarten“ (vgl. Karte “Biotopverbund”) unterstrichen. Für naturnahe Gewässer<br />
mit Schwimmblattvegetation stehen Libellenarten wie die Herbst-Mosaikjungfer<br />
o<strong>der</strong> das Große Granatauge. Die Wiesen nördlich des Ökosees zeichnen sich durch<br />
Wiesenbrüter wie den Wiesenpieper aus. Der Kümmel-Haarstrang ist bezeichnend für<br />
wechselfeuchte, artenreiche Wiesen.<br />
Die Verbindungsflächen schaffen Korridore zur Vernetzung <strong>der</strong> Kernflächen sowie Pufferzonen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> übernehmen diese Funktionen insbeson<strong>der</strong>e die<br />
im Rahmen des ABSP bewerteten Flächen. Zu nennen sind hier insbeson<strong>der</strong>e die noch<br />
unbebauten Auebereiche von <strong>Saar</strong> und Prims, die Grünlandflächen, teilweise mit Streuobst,<br />
um Diefflen sowie wertvolle Waldbestände (Altholzbestände, bedeutende Pilzstandorte).<br />
Hier sind <strong>zum</strong> Erhalt und insbeson<strong>der</strong>e zur Wie<strong>der</strong>herstellung von wichtigen<br />
Lebensräumen entsprechende Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die Auen sind unbedingt von einer weiteren Bebauung o<strong>der</strong> Versiegelung freizuhalten.<br />
Vorhandene Beeinträchtigungen (z.B. Lagerfläche o<strong>der</strong> Kleingartennutzung in <strong>der</strong> Aue)<br />
müssen langfristig beseitigt werden. Im Kondeler Bachtal und im Haienbachtal sind die<br />
naturnahen Strukturen zu erhalten und durch entsprechende Maßnahmen im Bereich<br />
<strong>der</strong> Ackerflächen (Kondeler Bach) sowie im Bereich von Nadelforsten (Haienbach) vor<br />
schädlichen Einflüssen zu schützen.<br />
Die Offenlandbereiche um Diefflen sind ebenfalls von einer weiteren Siedlungsentwicklung<br />
überwiegend freizuhalten und als strukturreiche Offenlandschaften zu sichern o<strong>der</strong><br />
zu entwickeln. Als Zielarten für Magergrünland wurden hier das Zittergras (Briza media)<br />
und das Zierliche Schillergras (Koeleria macrantha) ausgewählt.<br />
Die Waldflächen sind durch naturnahe Waldwirtschaft in ihrer Bedeutung für den Arten-<br />
und Biotopschutz zu sichern. Waldrandstrukturen stellen wichtige Verbundelemente dar<br />
und sind zu erhalten bzw. zu entwickeln. Für die Waldflächen mit wertvollen Altholzbeständen<br />
wurde <strong>der</strong> Schwarzspecht als Zielart ausgewählt, welcher am Limberg und im<br />
Hüttenwald vorkommt.<br />
Zusammenfassend werden zur Stärkung und Verbesserung des Biotopverbunds folgende<br />
Entwicklungsziele angestrebt:<br />
• Schutz naturnaher Wäl<strong>der</strong> als bedeutende Pilzstandorte sowie Lebensraum des<br />
Schwarzspechtes durch naturnahe Waldbewirtschaftung / Sicherung von Altholzbeständen<br />
• Erhalt strukturreicher Offenlandschaft mit Magerwiesen durch Nutzungsregelungen<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Sicherung von standorttypischem, feuchtem Grünland, u.a. als Wiesenbrüter-<br />
Lebensraum durch Nutzungsregelungen<br />
• Sicherung und Entwicklung naturnaher Auebereiche durch Erhalt und Reaktivierung<br />
von natürlichen Aue-Lebensräumen<br />
• Sicherung und Entwicklung naturnaher Stillgewässer<br />
• Erhalt magerer Wiesenstandorte durch Pflegemaßnahmen<br />
• Naturnahe Entwicklung von Son<strong>der</strong>standorten (Kiesabbau)<br />
• Sicherung von Ackerwildkrautvorkommen bzw. Entwicklung von Sandrasen auf<br />
Ackerbrachen<br />
• Erhalt naturnaher Bachläufe<br />
• Erhalt und Entwicklung strukturreicher Waldrän<strong>der</strong><br />
• Erhalt und Ergänzung von Alleen<br />
• Sicherung des Biotopverbunds durch Erhalt und Aufwertung von Grünflächen<br />
Neben diesen großflächigen Bereichen wird <strong>der</strong> Biotopverbund durch sog. Trittsteinbiotope<br />
verbessert. Im Siedlungsbereich von <strong>Dillingen</strong> übernehmen teilweise strukturreiche<br />
Grünflächen diese Funktion. Häufig wird hier <strong>der</strong> Biotopverbund jedoch nur durch Inselbiotope<br />
sowie lineare Strukturen wie Alleen aufrechterhalten.<br />
4.1.2.4 Konflikte<br />
Neben dem Biotopverbund-Konzept dient die Konfliktkarte (Themenkarte 7 im Anhang)<br />
als Grundlage für die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes.<br />
Hier werden Konflikte, bezogen auf die einzelnen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima,<br />
Mensch sowie Arten und Biotope, aufgezeigt. Konflikte, welche sich durch Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen<br />
(insbeson<strong>der</strong>e die neue Ausweisung von Bauflächen) ergeben,<br />
werden hier ebenfalls dargestellt.<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> ist charakterisiert durch einen hohen Anteil an dicht bebauter<br />
Siedlungsfläche und Industrieflächen. Außerhalb <strong>der</strong> Siedlungsfläche nehmen die<br />
Waldflächen einen großen Anteil ein. Die landwirtschaftlich genutzten und offenen Bereiche<br />
konzentrieren sich auf die Auen sowie auf siedlungsnahe Flächen, beson<strong>der</strong>s in<br />
<strong>der</strong> Umgebung von Diefflen. In diesen Bereichen ist <strong>der</strong> Nutzungsdruck beson<strong>der</strong>s hoch,<br />
so dass sich die Konflikte hier konzentrieren.<br />
Auebereiche von Prims und <strong>Saar</strong><br />
In den Auenbereichen von <strong>Saar</strong> und Prims sorgen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kiesabbau sowie<br />
die großflächigen Industriegebiete für Konflikte. Die <strong>Saar</strong>aue im nordwestlichen <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
wurde durch großflächige Industrie- und Gewerbegebiete, wie “Rundwies“ und<br />
“Industriepark Staustufe“ vollkommen überformt. Hier zeugen nur noch isolierte, kleinflächige<br />
Biotope von einem ehemals bedeutsamen Feuchtgebiet mit schutzwürdigen Lebensräumen.<br />
Weiter südlich wird die <strong>Saar</strong>aue von dem Ökosee, welcher als großflächige<br />
Ausgleichsmaßnahme <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau angelegt wurde, geprägt. Der Ökosee bietet<br />
zusammen mit den umliegenden Grünland- und Gehölzflächen einen bedeutsamen<br />
Rückzugsraum für die Pflanzen- und Tierwelt, weshalb die Flächen auch als Vogelschutzgebiet<br />
gemeldet wurden. Als Konflikt ist hier insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> hohe Freizeitdruck<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
zu nennen. Die Spazierwege führen teilweise unmittelbar am Seeufer entlang. Linksseitig<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong> befinden sich mehrere <strong>Saar</strong>altarme und Stillgewässer, welche durch die Autobahn<br />
A 8 teils isoliert werden. Hierdurch wird <strong>der</strong> Faunenaustausch stark eingeschränkt.<br />
Die Primsaue südlich des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Dillingen</strong> - Innenstadt wird bereichsweise durch<br />
Freizeitnutzungen wie Kleingartennutzung und Kleintierhaltung beeinträchtigt. Hier besteht<br />
u.a. die Gefahr des Stoffeintrages in die Prims. Auch von <strong>der</strong> gewerblichen Lagerfläche<br />
in <strong>der</strong> Aue sind Beeinträchtigungen nicht auszuschließen. Südlich von Diefflen<br />
wird die Primsaue durch den Kiesabbau geprägt. Hierdurch entstanden die zahlreichen<br />
Weiher am östlichen Rand des Planungsraumes, welche überwiegend intensiv als Angelweiher<br />
genutzt werden. Dementsprechend sind die Gewässer überwiegend arm an<br />
naturnahen Uferzonen. Darüber hinaus findet man hier häufig standortfremde Gehölze<br />
im Uferbereich. Bereichsweise wurde die Aue hier im Zuge des Kiesabbaus künstlich<br />
aufgeschüttet, so dass die natürliche Überflutungsdynamik gestört ist. Teilweise wird die<br />
Aue hier noch landwirtschaftlich genutzt. Durch die Ackernutzung in <strong>der</strong> Aue und den<br />
teilweise nur sehr schmalen Uferrandstreifen zur Prims besteht die Gefahr des Eintrags<br />
von Düngern und Pestiziden in die Prims. Die Kiesaufbereitungsanlage mit Lagerplatz<br />
reicht zudem sehr dicht an die Primsufer heran. Ein großer Abschnitt <strong>der</strong> Primsaue wird<br />
von <strong>der</strong> Dillinger Hütte eingenommen, wo die Uferbereiche auf einen schmalen Gehölzsaum<br />
zurückgedrängt wurden.<br />
Umgebung von Diefflen<br />
Die Umgebung von Diefflen wird durch überwiegend strukturreiches Offenland geprägt,<br />
welches nicht nur für den Arten- und Biotopschutz, son<strong>der</strong>n in hohem Maße auch für die<br />
Naherholung von Bedeutung ist. Hier entstehen insbeson<strong>der</strong>e Konflikte durch geplante<br />
Wohngebietsausweisungen. Insbeson<strong>der</strong>e die geplante Wohnbaufläche östlich von<br />
Diefflen liegt im Bereich strukturreicher Offenlandschaft, welche zur Ortsrandeingrünung<br />
sowie für den Arten- und Biotopschutz von hoher Bedeutung ist. Kleinflächig treten hier<br />
außerdem FFH-Lebensräume (magere Flachland-Mähwiesen) auf. Nördlich von Diefflen<br />
wird die Landschaft großflächig durch Kiesabbau verän<strong>der</strong>t. Das Landschaftsbild und<br />
damit die Erholungsnutzung werden hierdurch stark beeinträchtigt.<br />
Kondeler Bachtal und Haienbachtal<br />
Im Kondeler Bachtal am nördlichen Rand des Planungsraumes findet man Ackerflächen,<br />
welche teilweise stärker geneigt sind. Hier besteht die Gefahr <strong>der</strong> Bodenerosion durch<br />
Wasser und damit des Eintrags von Stoffen in den Kondeler Bach. Ansonsten ist <strong>der</strong><br />
Kondeler Bach einschließlich <strong>der</strong> Aue naturnah ausgeprägt. Der Haienbach wurde dagegen<br />
im Oberlauf abschnittsweise begradigt, im Unterlauf verrohrt. Darüber hinaus wird<br />
er auf einer weiten Strecke von standortfremden Nadelforsten begleitet, was sich negativ<br />
auf die Bachfauna und -flora auswirkt.<br />
Waldflächen<br />
Die Waldflächen werden überwiegend von standortgerechtem Laubmischwald eingenommen.<br />
Bereichsweise findet man jedoch auch größere Nadelforste, welche die Strukturvielfalt<br />
und damit die Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, aber auch für die<br />
landschaftsbezogene Erholung verringern. Darüber hinaus besteht über Buntsandstein<br />
die Gefahr <strong>der</strong> Auslaugung <strong>der</strong> Böden. Die Waldflächen am Limberg sind für die Allge-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
meinheit nur schwer bis gar nicht zugänglich, wodurch <strong>der</strong>en Bedeutung für die Naherholung<br />
deutlich eingeschränkt wird.<br />
Emissionen und Altlasten<br />
Konflikte gehen im Planungsraum auch von den straßen- und industriebedingten Emissionen<br />
aus. Zu nennen sind hier insbeson<strong>der</strong>e die Autobahn A 8, aber auch die Hauptverkehrsachsen<br />
wie die Bundesstraße B 51 Richtung Beckingen und die Landstraßen L<br />
355 und L 143. Als Hauptemittent kann sicherlich die Dillinger Hütte genannt werden,<br />
aber auch die Industriegebiete nördlich des Ökosees in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue zählen zu den<br />
Emittenten.<br />
Altlasten im Planungsraum stellen ebenfalls potenzielle Konflikte dar. Die Altlasten sind<br />
im Konfliktplan dargestellt.<br />
Kiesabbau nördlich Diefflen<br />
Konfliktpotenzial ergibt sich außerdem aus den nördlich von Diefflen geplanten, wohnortnahen<br />
Kiesab-bauflächen. Hierdurch werden die gesunden Wohnverhältnisse <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
in Diefflen gefährdet. Daneben kann eine Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers<br />
und damit <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung durch geplante Abbaumaßnahmen nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Die aus <strong>der</strong> landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeption abgeleiteten Ziele und<br />
Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege werden im Folgenden detailliert<br />
beschrieben und im Maßnahmenkatalog in Tabelle 4 im Anhang, mit Angabe <strong>der</strong><br />
Priorität für die zeitliche Durchführung <strong>der</strong> jeweiligen Maßnahme, aufgelistet.<br />
4.2 Schutzgebietskonzeption<br />
4.2.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
Ein Instrument zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />
stellt die Ausweisung von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht dar. Die bestehenden<br />
Schutzgebiete und -objekte sind in ihrem Bestand zu sichern, um Schutz, Pflege<br />
und Entwicklung beson<strong>der</strong>er Pflanzen- und Tiergesellschaften und ihrer Lebensräume<br />
zu gewährleisten. Ein weiteres Schutzziel ist <strong>der</strong> Erhalt von Erholungsflächen. Neben<br />
diesen bereits unter Schutz stehenden Landschaftsräumen und Objekten werden weitere<br />
Vorschläge zur Unterschutzstellung gemacht. Die Schutzkategorie ist dabei abhängig<br />
von <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Flächen und dem Schutzziel.<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Zur Bestandssicherung sind hier festzuhalten:<br />
• L 3.03.15: umfasst im Planungsraum den Limberg im Westen<br />
• L 3.04.16: umfasst die Waldflächen nordwestlich von Diefflen (Pachtener Buchwald)<br />
• L 3.04.17: umfasst die Waldflächen <strong>der</strong> Dillinger Hütte<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Schutzzweck ist die Erhaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />
die Sicherung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur<br />
und Landschaft, sowie <strong>der</strong> Schutz von Natur und Landschaft wegen ihrer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung für die Erholung. Der Schutzzweck entspricht den Zielen <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />
Die Landschaftsschutzgebiete umfassen im Planungsraum lediglich Waldgebiete, nicht<br />
aber die Auen o<strong>der</strong> siedlungsnahen Offenlandflächen, die jedoch durch Siedlungserweiterungen<br />
o<strong>der</strong> sonstige negative Einflüsse beson<strong>der</strong>s gefährdet sind. Gerade im dicht<br />
besiedelten <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> übernehmen jedoch die Offenlandbereiche und<br />
Auen eine wichtige Funktion als Ausgleichsraum (insbeson<strong>der</strong>e auch für die Erholung),<br />
weshalb hier eine Erweiterung <strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiete vorgeschlagen wird. Der<br />
Vorschlag orientiert sich an dem Vorschlag des Landschaftsprogramms zur Neuordnung<br />
<strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiete. Daneben wurde <strong>der</strong> Vorschlag teilweise aus den im<br />
Rahmen des Netzes “Natura 2000“ gemeldeten Schutzgebieten abgeleitet. Nach Artikel<br />
6 Abs. 1 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen<br />
festlegen, die den ökologischen Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> natürlichen Lebensraumtypen<br />
nach Anhang I und <strong>der</strong> Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesem Gebiet vorkommen.<br />
Aus § 32 Abs. 2 BNatschG ergibt sich außerdem die Verpflichtung, die Gebiete<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu<br />
geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatschG auszuweisen.<br />
Die Landschaftsschutzgebietsflächen sollten um folgende Bereiche erweitert werden:<br />
• Die restlichen Waldflächen, am Nordwestrand des <strong>Stadt</strong>gebietes sowie nördlich,<br />
westlich und östlich des <strong>Stadt</strong>teiles Pachtener Heide, sollten in die bestehenden<br />
Landschaftsschutzgebiete einbezogen werden (Maßn.-Nr. 1). Die Waldflächen<br />
bilden ökologisch funktional zusammenhängende Lebensräume mit bedeutenden<br />
Funktionen für den Naturhaushalt sowie für die Erholung. Hierbei sind zusammenhängende,<br />
großflächige Bereiche von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, weshalb die<br />
Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> in ihrer Gesamtheit geschützt<br />
werden sollten.<br />
• Bereich “Ökosee, Kiesweiher, Primsmündung“ (Maßn.-Nr. 2): Der Flächenkomplex<br />
im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird zur Ausweisung als<br />
Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Es handelt sich um einen Komplex aus<br />
Wasserflächen, Hochstaudenfluren, Grünland und Gehölzstrukturen, welcher als<br />
ökologischer Ausgleichsraum von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist. Im Hinblick auf den<br />
Ausbau <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> damit verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt besitzt<br />
<strong>der</strong> “Ökosee“ eine hohe Bedeutung zur Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes. Gleichzeitig übernimmt <strong>der</strong> Bereich “Ökosee“ in<br />
unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung für die naturbezogene,<br />
naturverträgliche Erholung.<br />
Die Kiesweiher linksseitig <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> übernehmen ebenfalls eine wichtige Funktion<br />
<strong>zum</strong> Ausgleich des Naturhaushaltes. Sie sind durch ein Mosaik aus Wasserflächen,<br />
Röhricht und Sukzessionsflächen gekennzeichnet.<br />
Die Primsmündung südlich <strong>der</strong> “Papiermühle“ weist abschnittsweise noch einen<br />
relativ naturnahen , dichten Ufergehölzsaum auf, welcher als Lebensraum sowie<br />
zur Sicherung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes von beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />
ist.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Die hier genannten Bereiche bilden zusammen mit dem meist extensiv genutzten,<br />
teils feuchten Grünland in <strong>der</strong> Umgebung einen wichtigen Ausgleichsraum<br />
zur Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und für die naturbezogene<br />
Erholung. Dies ist v.a. im Hinblick auf die vorhandenen Belastungen<br />
durch die ansässige Industrie sowie im Hinblick auf die Zerstörung von Lebensraum<br />
im Zuge des <strong>Saar</strong>ausbaus beson<strong>der</strong>s wichtig. Hier können die verlorengegangenen<br />
Lebensräume <strong>zum</strong>indest <strong>zum</strong> Teil wie<strong>der</strong> hergestellt werden. Darüber<br />
hinaus besteht die europaweite Verpflichtung die Lebensräume im Bereich des<br />
Ökosees und des <strong>Saar</strong>altarmes zu schützen, da es sich um FFH-Gebiet bzw.<br />
Vogelschutzgebiet handelt. Für die Bewohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> ist <strong>der</strong> Bereich<br />
für die Naherholung unentbehrlich. Aus diesen Gründen erscheint die Ausweisung<br />
<strong>der</strong> genannten Bereiche als Landschaftsschutzgebiet als berechtigt.<br />
• Offenland nordwestlich, südwestlich und nordöstlich Diefflen (Maßn.-Nr. 3): Es<br />
handelt sich um strukturreiche Landschaftsausschnitte mit einem hohen Anteil an<br />
Streuobstwiesen, Baumhecken und Feldgehölzen. Die Flächen übernehmen eine<br />
hohe Bedeutung zur Siedlungseingrünung, zur Gestaltung des Landschaftsbildes<br />
sowie zur Naherholung. Darüber hinaus sind die Streuobstbestände von hohem<br />
Wert für den Arten- und Biotopschutz.<br />
• Waldflächen nördlich des Segelflugplatzes in Dieefflen (Maßn.-Nr. 3a): Es handelt<br />
sich um Waldflächen mit ehemaligen Sandabbauflächen, auf welchen sich<br />
teilweise geschützte Biotope (naturnahe Teiche, Sandrasen) entwickelt haben.<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile bestehen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> zur Zeit<br />
nicht. Folgende Gehölzstrukturen bzw. Flächen werden zur Unterschutzstellung vorgeschlagen:<br />
• Kerbtal mit Baumhecken nordöstlich von Diefflen (Maßn.-Nr. 4):<br />
Es handelt sich um ein landschaftstypisches Kerbtal mit alten Baumhecken, welches<br />
zur Belebung des Landschaftsbildes sowie zur Sicherung des Biotopverbundes<br />
beiträgt.<br />
• Streuobsthangkante nördlich <strong>der</strong> Nalbacher Straße in Diefflen (Maßn.-Nr. 5):<br />
Es handelt sich um eine landschaftsglie<strong>der</strong>nde und -prägende Hangkante, welche<br />
mit altem Streuobst bestanden ist. Sie übernimmt ebenfalls eine wichtige<br />
Funktion <strong>zum</strong> Biotopverbund.<br />
• Ehemalige Kiesabbaufläche „Hinterm Fürstenwald“ (Maßn.-Nr. 6):<br />
Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche, welche teilweise als Erdmassendeponie<br />
genutzt wurde. Hier haben sich wertvolle Lebensräume insbeson<strong>der</strong>e<br />
für Amphibien (FFH-Arten Mauereidechse, Kammolch, Kreuzkröte) entwickelt,<br />
die durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten werden sollen (vgl.<br />
auch Maßnahme Nr. 7 im Kapitel „In Bebauungsplänen ausgewiesene o<strong>der</strong> vorgesehene<br />
Ausgleichsmaßnahmen“).<br />
Naturdenkmäler (ND)<br />
Die bestehenden Naturdenkmäler sind in ihrem Bestand zu sichern:<br />
• ND 1: D 3.04.001: Blutbuche/Linde: im Garten des Direktionsgehöftes <strong>der</strong> Dillinger<br />
Hüttenwerke AG<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• ND 2: D 3.04.002: 2 Eichen: an <strong>der</strong> evangelischen Kirche, Merziger Straße 56<br />
Weitere Vorschläge zur Ausweisung als Naturdenkmal werden nicht gemacht, da durch<br />
die Baumschutzsatzung mittlerweile ein hoher Schutz <strong>der</strong> Baumbestände gewährleistet<br />
wird.<br />
Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG in Verb. m. § 22 SNG<br />
Die gemäß § 22 SNG schutzwürdigen Biotope sind vor Zerstörung o<strong>der</strong> sonstiger erheblicher<br />
o<strong>der</strong> nachhaltiger Beeinträchtigung zu schützen. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen<br />
zulässig und bedürfen einer Genehmigung <strong>der</strong> obersten Naturschutzbehörde. Eine<br />
ständige Fortschreibung <strong>der</strong> Biotopliste, die von <strong>der</strong> obersten Naturschutzbehörde geführt<br />
wird, ist sicherzustellen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> hat sich insbeson<strong>der</strong>e durch neue Industriegebietserschließungen<br />
ein deutlicher Rückgang <strong>der</strong> § 22-Biotope im Vergleich zu <strong>der</strong> über 10<br />
Jahre alten Biotopkartierung ergeben. Im <strong>Landschaftsplan</strong> sind die aktuellen Daten aus<br />
<strong>der</strong> Biotopkartierung III dargestellt.<br />
4.2.2 Schutzgebiete nach <strong>Saar</strong>ländischem Wassergesetz<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Überschwemmungsgebiete werden<br />
1. <strong>zum</strong> Erhalt o<strong>der</strong> zur Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Strukturen <strong>der</strong> Gewässer und ihrer<br />
Überflutungsflächen,<br />
2. zur Verhin<strong>der</strong>ung erosionsför<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Eingriffe,<br />
3. <strong>zum</strong> Erhalt o<strong>der</strong> zur Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen o<strong>der</strong><br />
4. zur Regelung des Hochwasserabflusses<br />
festgesetzt (§ 79 SWG).<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> wurden zwei Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw.<br />
vorläufig festgesetzt:<br />
Überschwemmungsgebiet Prims: umfasst die Aue <strong>der</strong> Prims südlich von Diefflen außerhalb<br />
des Hüttengeländes;<br />
Überschwemmungsgebiet <strong>Saar</strong>: umfasst die <strong>Saar</strong> mit Altarm sowie die Primsaue an <strong>der</strong><br />
Mündung bis <strong>zum</strong> Hüttengelände;<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> macht keine Vorschläge zur Ausweisung von weiteren Überschwemmungsgebieten.<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Schutzziel ist die Sicherung eines funktionsfähigen Wasserkreislaufes und <strong>der</strong> Schutz<br />
des Grundwassers vor Verunreinigungen zur Erhaltung <strong>der</strong> Trinkwasserressourcen. Im<br />
Planungsraum befinden sich drei Wasserschutzgebiete in Ausweisung, die die Wassergewinnungsanlagen<br />
im Kondeler Bachtal, im Haienbachtal nördlich <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Dillingen</strong><br />
und südlich von Diefflen umfassen. Diese sind im <strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt. Im<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Osten wird entsprechend <strong>der</strong> Abgrenzung des Vorranggebietes für Grundwasserschutz<br />
des LEP Umwelt ein geplantes Wasserschutzgebiet dargestellt.<br />
4.3 Maßnahmenkonzeption - Flächen, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen<br />
<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft<br />
Basierend auf den landschaftspflegerischen Entwicklungszielen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
und dem Biotopverbund-Konzept wurden Flächen und Maßnahmen ermittelt, die wichtige<br />
Funktionen als Verbindungsflächen o<strong>der</strong> Korridore erfüllen und die durch entsprechende<br />
Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege aufgewertet bzw.<br />
durch Nutzungsregelungen in ihrem Bestand gesichert werden können. An<strong>der</strong>e Maßnahmen<br />
zielen verstärkt auf die Beseitigung bestehen<strong>der</strong> Konflikte und Defizite ab. Dabei<br />
wirkt sich die Mehrheit <strong>der</strong> Maßnahmen naturgemäß auf mehr als ein Schutzgut positiv<br />
aus.<br />
Die im Arten- und Biotopschutzprogramm des <strong>Saar</strong>landes bzw. in <strong>der</strong> Biotopkartierung II<br />
vorgeschlagenen Maßnahmen und Entwicklungsziele werden in <strong>der</strong> Maßnahmenkonzeption<br />
des <strong>Landschaftsplan</strong>s nach Möglichkeit aufgegriffen.<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Folgenden beschrieben. Es wird unterschieden<br />
zwischen<br />
• Maßnahmen zur Sicherung naturraumtypischer Wäl<strong>der</strong>,<br />
• Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer und<br />
Auebereiche<br />
• Nutzungserfor<strong>der</strong>nisse und Nutzungsregelungen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,<br />
• Maßnahmen zur Strukturanreicherung in <strong>der</strong> Offenlandschaft<br />
• Maßnahmen zur Sicherung und <strong>zum</strong> Erhalt des Biotopverbundes im Siedlungsbereich<br />
• Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> klimaökologischen Situation im Siedlungsbereich,<br />
• Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
Erholungsmöglichkeiten,<br />
• Maßnahmen gegen die stoffliche Belastung von Boden und Wasser,<br />
• Maßnahmen zur Sicherung gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse.<br />
Teilweise werden diese Flächen als Ausgleichsflächen zur Kompensation zukünftiger<br />
Eingriffe gekennzeichnet (VGL. KAPITEL “NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGEUNG“).<br />
4.3.1 Maßnahmen zur Sicherung naturraumtypischer Wäl<strong>der</strong><br />
Erhalt und naturnahe Bewirtschaftung <strong>der</strong> Altholzbestände (Maßn.-Nr. 8)<br />
Die Altholzbestände im Planungsraum sind, wie bereits beschrieben, für den Arten- und<br />
Biotopschutz von hohem Wert. Voraussetzung für eine artenreiche Flora und Fauna und<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
den hohen Lebensraumwert ist jedoch eine schonende, naturnahe Bewirtschaftung des<br />
Waldes. Neben dem Erhalt <strong>der</strong> Waldflächen ist daher eine naturnahe Bewirtschaftung<br />
anzustreben. Diese beinhaltet u. a. folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen:<br />
• Erhöhung <strong>der</strong> Umtriebszeiten, da mit dem Baumalter ganz allgemein die Zahl <strong>der</strong><br />
“ökologischen Nischen“ für die Waldfauna wächst,<br />
• Reduktion <strong>der</strong> Schlaggrößen, um eine möglichst häufige Verzahnung verschiedener<br />
Altersstufen zu erreichen,<br />
• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Naturverjüngung gegenüber Wie<strong>der</strong>aufforstungen,<br />
• Langfristig Entfernung <strong>der</strong> großflächigen, standortfremden Nadelforste,<br />
• Völliger Verzicht bzw. deutliche Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Giftanwendung auf Aufforstungsflächen,<br />
Kahlschlägen, Wegrän<strong>der</strong>n usw.,<br />
• Natürliche Sukzession von Teilflächen (z.B. nicht nutzbare o<strong>der</strong> geschädigte<br />
Waldflächen).<br />
Umwandlung von Nadelholzbeständen in Laubmischwald (Maßn.-Nr. 8 a)<br />
Nadelforste zeichnen sich bei uns in <strong>der</strong> Regel durch eine extreme Arten- und Strukturarmut<br />
aus. Die Baumkronen lassen nur wenig Licht bis <strong>zum</strong> Boden durch, so dass im<br />
Unterwuchs nur wenige Arten leben können. Darüber hinaus entsteht durch die schwer<br />
abbaubare Nadelstreu ein saures Milieu in <strong>der</strong> Humusschicht, was ebenfalls nur von angepassten<br />
Arten toleriert wird. Während sich bei kleinflächig, eingestreuten Nadelholzbeständen<br />
diese Faktoren nicht wesentlich auswirken, sind großflächige Nadelforste<br />
eher als ungünstig einzustufen. Ein sukzessiver Umbau <strong>der</strong> Nadelforste in standortgerechten<br />
Laubmischwald ist daher insbeson<strong>der</strong>e im Bereich großflächiger Forste anzustreben.<br />
Standort- und naturraumfremde Nadelwäl<strong>der</strong> am Ufersaum o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Aue stellen ebenfalls<br />
einen Konflikt dar. Zum einen besteht die Gefahr <strong>der</strong> Versauerung des Baches<br />
durch den Abbau <strong>der</strong> Nadelstreu. Die Nadelstreu ist außerdem nur schwer abbaubar, so<br />
dass es zu Anreicherungen von schwer abbaubarem organischem Material im Gewässer<br />
kommen kann. Darüber hinaus trägt die permanente Beschattung durch Nadelwäl<strong>der</strong><br />
zur Beeinträchtigung <strong>der</strong> gewässertypischen Lebensräume bei. Die Umwandlung im<br />
unmittelbaren Auenbereich ist daher prioritär zu realisieren. Hierdurch werden nicht nur<br />
die Lebensbedingungen <strong>der</strong> Wasserlebensgemeinschaften verbessert, son<strong>der</strong>n auch die<br />
ökologische Wertigkeit <strong>der</strong> Bachaue erhöht. Während Nadelforste sich als sehr artenarm<br />
erweisen, bietet ein standortgerechter Ufergehölzsaum bzw. Feuchtwald Lebensraum<br />
für zahlreiche, teils geschützte Tiere und Pflanzen. Die standortfremden Nadelwäl<strong>der</strong> im<br />
Bereich des Haienbachtales sollten daher in standortgerechten Ufergehölzsaum o<strong>der</strong><br />
Feuchtwald bzw. in weiterer Entfernung von <strong>der</strong> Bachaue in standortgerechten Buchenwald<br />
umgewandelt werden.<br />
Entwicklung arten- und strukturreicher Waldrän<strong>der</strong> (Maßn.-Nr. 9)<br />
Die Waldrän<strong>der</strong> beherbergen, wie bereits ausgeführt, eine waldrandspezifische, arten-<br />
und individuenreiche Biozönose und fungieren daneben für zahlreiche Arten als Nahrungshabitat.<br />
Für den Arten- und Biotopschutz ist die Entwicklung arten- und strukturreicher<br />
Waldrän<strong>der</strong> daher von unschätzbarem Wert. Im <strong>Landschaftsplan</strong> werden die Flächen<br />
zur Entwicklung von Waldrän<strong>der</strong>n entsprechend gekennzeichnet. Zur Entwicklung<br />
naturnaher Waldrän<strong>der</strong> sind im Idealfall folgende Ziele und Maßnahmen notwendig:<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Entwicklung eines mehrstufigen Waldmantels mit einer Tiefe von wenigstens 20-<br />
30 m und reich geglie<strong>der</strong>ter, zerlappter Rän<strong>der</strong><br />
• Entwicklung einer mind. 10 m breiten Wildkrautzone als nutzungsfreier Bereich<br />
• Die Mahd <strong>der</strong> Wege- und Straßenrän<strong>der</strong> sollte auf einen schmalen Streifen beschränkt<br />
werden und nicht vor dem 15. Juni erfolgen<br />
Die Verwirklichung dieser Maßnahmen wird in dieser Form nicht immer möglich sein, da<br />
hierzu nicht genügend Raum zur Verfügung steht. In diesem Fall können auch schmalere<br />
Waldrän<strong>der</strong> eine wichtige Lebensraumfunktion übernehmen.<br />
In folgenden Bereichen ist im Planungsraum die Entwicklung von strukturreichen Waldrän<strong>der</strong>n<br />
anzustreben (vgl. auch Plan “Entwicklungskonzeption“):<br />
• Waldrän<strong>der</strong> nordwestlich von Diefflen<br />
• Waldrand entlang Ackerfläche im Kondeler Bachtal<br />
4.3.2 Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer<br />
und Auebereiche<br />
Der Schutz <strong>der</strong> Oberflächengewässer und Auen besitzt im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
einen hohen Stellenwert. Durch den Ausbau <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>, durch Kiesabbau, sowie<br />
durch Industrie- und Gewerbegebiete wurden die Oberflächengewässer und Auen im<br />
Planungsraum stark beeinträchtigt. Der Erhalt <strong>der</strong> noch vorhandenen, funktionsfähigen<br />
Gewässerbereiche, sowie die Wie<strong>der</strong>herstellung naturnaher Gewässer besitzt daher hohe<br />
Priorität. Hierbei ist nicht nur <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Fließgewässer, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Stillgewässer<br />
von Bedeutung, da diese wichtige Ersatzlebensräume für den Verlust <strong>der</strong> Auenbiotope<br />
darstellen. Im Folgenden werden die vorgeschlagenen Entwicklungsziele und<br />
Maßnahmen näher erläutert.<br />
Erhalt und Entwicklung naturnaher Gewässer / Entwicklung von ungestörten<br />
Schutzzonen (Maßn.-Nr. 10-11a)<br />
Wie oben erwähnt, besitzen die Stillgewässer in <strong>Saar</strong>- und Primsaue eine wichtige Bedeutung<br />
für den Arten- und Biotopschutz. Eine naturnahe Entwicklung <strong>der</strong> Stillgewässer<br />
mit ungestörten Schutzzonen sollte daher angestrebt werden.<br />
Naturnahe Entwicklung <strong>der</strong> Kies- und Angelweiher in <strong>der</strong> Primsaue (Maßn.-Nr. 10)<br />
Die durch Nassauskiesung entstandenen, zur Zeit intensiv als Angelweiher genutzten<br />
Weiher können u. a. durch folgende Maßnahmen in ihrer ökologischen Bedeutung aufgewertet<br />
werden:<br />
• Entwicklung von ungestörten Uferbereichen mit Flachwasser und Röhricht<br />
• Senkung <strong>der</strong> Besatzdichte und För<strong>der</strong>ung einheimischer Fischarten<br />
• Austausch von nicht standortgerechten Baumarten, wie Fichte o<strong>der</strong> Pyramidenpappel,<br />
durch standortgerechte Erlen und Weiden<br />
• Entsiegelung <strong>der</strong> asphaltierten Wegestrecke<br />
Naturnahe Entwicklung des <strong>Saar</strong>altarmes am Limberg (Maßn.-Nr. 11)<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Obwohl dieses Gewässer aufgrund seiner Größe und den teils standortgerechten Vegetationsstrukturen<br />
ein wichtiger Baustein im Biotopverbund entlang <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> darstellt,<br />
wird <strong>der</strong> Wert dieses Stillgewässers durch intensive Nutzung deutlich herabgesetzt.<br />
Daneben wirkt sich die Insellage negativ auf den Biotopwert, v. a. für Amphibien, aus.<br />
Während zur Aufhebung <strong>der</strong> Isolierung des Biotops kaum Möglichkeiten bestehen, kann<br />
die Struktur- und Lebensraumvielfalt durch geeignete Maßnahmen deutlich erhöht werden.<br />
Hierzu sind u. a. folgende Maßnahmen notwendig:<br />
• Anlage eines ungestörten Schutzbereiches mit breiterer Ufervegetation, Verlandungs-<br />
und Flachwasserzonen<br />
Naturnahe Entwicklung des Angelweihers südlich des Ökosees “In den Steinen” (Maßn.-<br />
Nr. 11a)<br />
Der als Angelweiher genutzte Weiher südlich des Ökosees besitzt ebenfalls Bedeutung<br />
für die Libellenfauna. Eine naturnahe Entwicklung von Uferzonen sollte daher angestrebt<br />
werden:<br />
• Entwicklung von ungestörten Uferbereichen mit Flachwasser und Röhricht<br />
• Senkung <strong>der</strong> Besatzdichte und För<strong>der</strong>ung einheimischer Fischarten<br />
Erhalt und Entwicklung naturnaher Auwaldstrukturen an <strong>der</strong> Primsmündung<br />
(Maßn.-Nr. 12, 13, 15-17)<br />
Der Unterlauf <strong>der</strong> Prims ist an den Ufern noch in Teilbereichen unverbaut und weist eine<br />
Vielzahl an Uferabbrüchen auf. Im direkten Mündungsbereich ist am Ufer außerdem<br />
noch ein naturnaher Vegetationsaufbau mit Weiden und Erlen vorhanden, <strong>der</strong> mit zunehmen<strong>der</strong><br />
Entfernung vom Ufer in einen nicht standortgerechten Pappelwald übergeht.<br />
Die Primsaue westlich des Dillinger Hüttengeländes hat aufgrund dieser teils noch naturnahen<br />
Strukturen für den Arten- und Biotopschutz hohe ökologische Bedeutung. Allerdings<br />
wird <strong>der</strong> Naturschutzwert durch unterschiedliche Nutzungsansprüche, wie Wochenendsiedlungen,<br />
Kleingärten o<strong>der</strong> Lagerflächen, stark beeinträchtigt.<br />
Um einen ökologisch wertvollen Auebereich zu erhalten bzw. wie<strong>der</strong> herzustellen, sollten<br />
u. a. folgende Maßnahmen und Ziele durchgesetzt werden:<br />
• Natürliche Sukzession <strong>der</strong> “Auwald“-Aufforstung an <strong>der</strong> Primsmündung (Maßn.-<br />
Nr. 12)<br />
• Herausnahme nicht standortgerechter Gehölze aus <strong>der</strong> Aue, wie Fichten und Pyramidenpappeln<br />
(Maßn.-Nr. 13)<br />
• Aufstellung eines Nutzungskonzeptes für die Kleingartenanlagen und die Kleintierhaltung<br />
zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser;<br />
langfristige Aussiedlung <strong>der</strong> Kleingartenanlagen aus <strong>der</strong> Aue (Maßn.-Nr.<br />
15)<br />
• langfristige Aufgabe <strong>der</strong> gewerblichen Nutzung und Auslagerung <strong>der</strong> Lagerfläche<br />
aus <strong>der</strong> Aue (Maßn.-Nr. 16)<br />
• Umwandlung des Pappelwaldes in standortgerechte Feuchtwaldgesellschaften<br />
(Maßn.-Nr. 17)<br />
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- 101 -
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
KLEINGARTENANLAGE IN DER PRIMSAUE<br />
Entwicklung naturnaher Auebereiche / Sanierung <strong>der</strong> Aue an <strong>der</strong> Prims südlich<br />
Diefflen (Maßn.-Nr. 18)<br />
Südlich Diefflen wurde <strong>der</strong> Auenquerschnitt <strong>der</strong> Prims stark eingeengt und die überflutbaren<br />
Bereiche großflächig reduziert. Ursache hierfür ist die Ansiedlung von Gewerbeflächen<br />
und Freizeitnutzungen, wie die Umspannstation, die Kiesaufbereitungsanlage,<br />
verschiedene Lagerflächen und Angelweiher. Durch den ehemaligen Kiesabbau wurde<br />
die natürliche Geländeoberfläche durch Abgrabungen und Aufschüttungen stark verän<strong>der</strong>t.<br />
Durch Aufschüttungen wurde die natürliche Überflutungsdynamik <strong>der</strong> Prims gestört.<br />
Neben gewerblichen und freizeitlichen Nutzungen findet hier eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung statt.<br />
Um einen ökologisch wertvollen Auebereich zu erhalten bzw. wie<strong>der</strong> herzustellen und<br />
Stoffeinträge durch Erosion in die Prims zu vermeiden, sollten u. a. folgende Maßnahmen<br />
und Ziele durchgesetzt werden:<br />
• naturnähere Entwicklung <strong>der</strong> Kies- und Angelweiher (vgl. Maßnahme Nr. 10)<br />
• Sanierung aufgefüllter Flächen zur Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> natürlichen Überflutungsdynamik<br />
• Entwicklung eines ca. 50 m breiten, beidseitigen Uferrandstreifens<br />
• Anlage von Feldgehölzstreifen im Bereich <strong>der</strong> Ackerflächen<br />
• Anlage von Ackerrandstreifen<br />
• langfristig Aufgabe <strong>der</strong> Ackernutzung und Umwandlung in extensives Grünland<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Ökologische Aufwertung innerörtlicher Fließgewässerabschnitte / Gräben (Maßn.-<br />
Nr. 19a)<br />
Im Siedlungsbereich von <strong>Dillingen</strong> findet man mehrere verrohrte Bachabschnitte o<strong>der</strong><br />
Gräben, <strong>der</strong>en Freilegung und Renaturierung teilweise angestrebt werden sollte. Zu<br />
nennen sind hier u.a. <strong>der</strong> Werthgraben, Haienbach und Kupfergrät.<br />
Die Renaturierungsplanung muss auch hier auf <strong>der</strong> Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme<br />
erfolgen, was auf Ebene <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung nicht geleistet werden<br />
kann. Zur Verortung <strong>der</strong> verrohrten Bachabschnitte müssen entsprechende Karten<br />
ausgewertet werden.<br />
Alle geplanten Maßnahmen an Gewässern (sowohl Stillgewässer als auch Gewässer 1.,<br />
2. o<strong>der</strong> 3. Ordnung) sind wasserrechtlich zu behandeln und im Vorfeld mit dem LUA abzustimmen.<br />
Je nach Umfang <strong>der</strong> Maßnahme wird dann ein entsprechendes Genehmigungsverfahren<br />
(§§ 56, 78 SWG o<strong>der</strong> § 31 WHG) durchgeführt. Bezüglich Maßnahmen<br />
in Überschwemmungsgebieten ist die entsprechende Verordnung zu beachten.<br />
4.3.3 Nutzungserfor<strong>der</strong>nisse und Nutzungsregelungen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
Bei zahlreichen, für den Arten- und Biotopschutz wertvollen, Lebensräumen handelt es<br />
sich um nutzungsbedingte Strukturen <strong>der</strong> Kulturlandschaft, die nur durch die Beibehaltung<br />
einer naturverträglichen Nutzung in ihrem Bestand gesichert werden können. Da<br />
eine großflächige Pflege we<strong>der</strong> sinnvoll noch finanzierbar ist, ist verstärkt “Naturschutz<br />
durch Nutzung“ anzustreben, also ein Erhalt naturraumtypischer Lebensräume über naturverträgliche,<br />
nachhaltige Nutzungen. Da eine naturverträgliche landwirtschaftliche<br />
Nutzung nur durch extensive Nutzungsformen, welche meist für die Landwirte nicht rentabel<br />
sind, gewährleistet werden kann, ist hier die Nutzung von För<strong>der</strong>programmen (insbeson<strong>der</strong>e<br />
des ELER-Programmes) sinnvoll.<br />
Sicherung von extensiver Grünlandnutzung <strong>zum</strong> Erhalt und zur Entwicklung artenreicher<br />
Grünlandgesellschaften (Maßn.-Nr. 20-24)<br />
Grünlandflächen sind im Planungsraum, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Umgebung von Diefflen,<br />
aber auch kleinflächig in <strong>Saar</strong>- und Primsaue vertreten. Es handelt sich hier überwiegend<br />
um extensiv genutzte, und damit relativ arten- und blütenreiche Wiesen und Weiden,<br />
welche teilweise dem FFH-Lebensraumtyp <strong>der</strong> mageren Flachland-Mähwiesen zuzuordnen<br />
sind (vgl. Themenkarte 6: Biotopkartierung III). Die mageren Wiesen um<br />
Diefflen zeichnen sich teilweise durch Vorkommen <strong>der</strong> gefährdeten Arten Zittergras (Briza<br />
media) und Zierliches Schillergras (Koeleria macrantha) aus.<br />
Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind außerdem die Feuchtwiesen, welche eine hohe Anzahl<br />
seltener o<strong>der</strong> geschützter Arten beherbergen. Die Feuchtwiesen in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue nördlich<br />
des Ökosees zeichnen sich z.B. durch Vorkommen des Kümmel-Haarstrang (Peucedanum<br />
palustre) aus.<br />
Um den Artenreichtum <strong>der</strong> Wiesen im <strong>Stadt</strong>gebiet zu erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen,<br />
sollten diese möglichst über ökologische Pachtverträge bewirtschaftet werden. Hierbei<br />
sollte auf regelmäßige Düngung bzw. die Ausbringung von Pestiziden verzichtet werden.<br />
Eine Entwässerung <strong>der</strong> Wiesen im Prims- und <strong>Saar</strong>tal sollte unbedingt unterbleiben, um<br />
den Erhalt <strong>der</strong> wertvollen Feuchtwiesen zu gewährleisten.<br />
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- 103 -
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
In folgenden Bereichen ist zur Sicherung des Biotoptyps des artenreichen Grünlandes<br />
eine extensive Grünlandnutzung anzustreben bzw. zu erhalten:<br />
Grünlandflächen nordöstlich von Diefflen (Maßn.-Nr. 20)<br />
Hierbei handelt es sich um Weiden frischer Standorte, die zur Zeit <strong>der</strong> Bestandsaufnahme<br />
<strong>zum</strong> Teil intensiv und <strong>zum</strong> Teil extensiv genutzt wurden. Teilflächen werden dem<br />
FFH-Lebensraumtyp <strong>der</strong> mageren Flachland-Mähwiesen zugeordnet.<br />
Grünland nördlich Ökosee (Maßn.-Nr. 22)<br />
Die Grünlandflächen magerer Standorte wurden im Rahmen des ABSP erfasst und als<br />
landesweit bedeutsam eingestuft. Es handelt sich um Restvorkommen <strong>der</strong> typischen<br />
Glatthaferwiesen <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue mit Vorkommen von Wiesenbrütern wie Wiesenpieper<br />
und ehemals Schafstelze o<strong>der</strong> Braunkehlchen. Die Sicherung <strong>der</strong> extensiven Grünlandnutzung<br />
ist zur Sicherung <strong>der</strong> Brutvorkommen <strong>der</strong> Wiesenbrüter von entscheiden<strong>der</strong><br />
Bedeutung. Von einer Beweidung <strong>der</strong> Flächen soll entsprechend den Angaben im Arten<br />
-und Biotopschutzprogramm abgesehen werden. Es handelt sich großteils um den FFH-<br />
Lebensraumtyp <strong>der</strong> mageren Flachland-Mähwiesen.<br />
Grünland östlich Ökosee (Maßn.-Nr. 23)<br />
Östlich des Ökosees findet man kleine Grünlandflächen, welche teils als Feuchtgrünland<br />
eingestuft werden können.<br />
Feuchtgrünland südöstlich von Diefflen (Maßn.-Nr. 24)<br />
Es handelt sich um relativ magere Grünlandflächen feuchter Standorte. Kleinflächig<br />
wurden hier Flachland-Mähwiesen als FFH-Lebensraumtyp kartiert.<br />
Erhalt und Pflege sowie Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen (Maßn.-<br />
Nr. 25-27)<br />
Streuobstwiesen beschränken sich im Planungsraum auf die Umgebung von Diefflen.<br />
Hier übernehmen sie wichtige Funktionen zur typischen Ortsrandeingrünung und Verzahnung<br />
<strong>der</strong> Siedlungsflächen mit <strong>der</strong> freien Landschaft, sowie insbeson<strong>der</strong>e als Lebensraum<br />
für Pflanzen und Tiere (vgl. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen).<br />
Um den Erhalt dieser strukturreichen Lebensräume zu sichern, ist eine Nutzung bzw.<br />
Pflege <strong>der</strong> Bestände unabdingbar. Ansonsten entwickeln sie sich durch natürliche Sukzession<br />
zu Baumhecken und Gebüschen, wodurch sie ihren typischen Lebensraumcharakter<br />
(welcher für bestimmte Tierarten, insbeson<strong>der</strong>e Vögel und Insekten, wichtig ist)<br />
verlieren. Darüber hinaus ist eine extensive Nutzung ohne Dünger- und Pestizideinsatz<br />
sowie mit Hochstammkultur ausschlaggebend für die Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.<br />
In folgenden Bereichen ist im Planungsraum <strong>der</strong> Erhalt bzw. die Ergänzung und Neuanlage<br />
von Streuobstwiesen anzustreben:<br />
Grünlandflächen nordöstlich von Diefflen (Maßn.-Nr. 25)<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Hierbei handelt es sich um Weiden frischer Standorte, die zur Zeit <strong>der</strong> Bestandsaufnahme<br />
<strong>zum</strong> Teil intensiv und <strong>zum</strong> Teil extensiv genutzt wurden. Obstbaumreihen sind nur<br />
wenige vorhanden. Durch eine Neuanpflanzung und Pflege von Streuobstwiesen unter<br />
Verwendung ortstypischer Obstsorten sowie extensiver Pflege kann eine Aufwertung <strong>der</strong><br />
Flächen erfolgen.<br />
Streuobstbestände “Auf dem Pfaffenweg“ westlich Diefflen (Maßn.-Nr. 26)<br />
Es handelt sich um relativ großflächige Streuobstbestände mit hohem Wert für den Arten-<br />
und Biotopschutz. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms wurden sie<br />
als überörtlich bedeutsam eingestuft. Hier sollte die extensive Pflege <strong>der</strong> Bestände sichergestellt<br />
werden, um eine Verbrachung zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Streuobstbestände am “Beienberg“ östlich Diefflen (Maßn.-Nr. 27)<br />
Die Hangkante am Beienberg ist durch dichte, brach gefallene Streuobstbestände geprägt.<br />
Nördlich davon findet man Wiesen mit nur vereinzelten Obstbaumreihen. Hier<br />
kann durch Erhalt und Ergänzung von Streuobstbeständen wertvoller Lebensraum geschaffen<br />
werden.<br />
Erhalt bzw. Entwicklung von Magerrasen<br />
Ginsterfluren und Magerrasen westlich des <strong>Stadt</strong>teiles Pachtener Heide (Maßn.-Nr. 28)<br />
Auf dieser Brachfläche entwickelten sich typische Gesellschaften <strong>der</strong> Sandmagerrasen,<br />
die teilweise bereits durch Besenginsterfluren überwuchert werden. Um die Reste dieser<br />
wertvollen Pflanzengesellschaften zu erhalten, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
• Schutz vor Beeinträchtigungen durch Schutzgehölzpflanzungen zu geplanten<br />
Wohngebieten<br />
• Weitgehende Entfernung des Gehölzbewuchses, danach Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbuschung<br />
durch zeitweises Mähen o<strong>der</strong> zeitweise Beweidung <strong>der</strong> Fläche<br />
4.3.4 Maßnahmen zur Strukturanreicherung in <strong>der</strong> Offenlandschaft<br />
Anlage von Feldgehölzhecken und Ackerrandstreifen / Entwicklung von Sandrasen<br />
(Maßn.-Nr. 29-30)<br />
Ackerfläche nördlich Ökosee (Maßn.-Nr. 29)<br />
Es handelt sich um eine intensiv genutzte Ackerfläche, welche keine Saumstrukturen<br />
aufweist. In den Grünland- und Ackerflächen gibt es entsprechend den Daten <strong>zum</strong><br />
ABSP Vorkommen von Wiesenbrütern, u.a. Wiesenpieper und Schafstelze. Saumstrukturen<br />
wie z.B. Ackerrandstreifen o<strong>der</strong> schmale Brachestreifen sind für Wiesenbrüter als<br />
Versteckmöglichkeiten von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Zur ökologischen Aufwertung<br />
<strong>der</strong> Fläche, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den Schutz <strong>der</strong> Wiesenbrüter, werden daher<br />
folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
• Anlage von schmalen Brachestreifen, z.B. entlang <strong>der</strong> Wege o<strong>der</strong> Parzellengrenzen,<br />
• Entwicklung von Ackerrandstreifen<br />
Ackerfläche im Kondeler Bachtal (Maßn.-Nr. 30)<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Die große, ungeglie<strong>der</strong>te Ackerfläche liegt am Waldrand, im Kondeler Bachtal. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> relativ starken Hangneigung besteht die Gefahr <strong>der</strong> Wassererosion und des Stoffeintrages<br />
ins Fließgewässer. Da die Sandäcker jedoch Standort für seltene Ackerwildkräuter<br />
darstellen, sollte die Ackernutzung beibehalten werden. Entwicklungsziel sollte die<br />
Schaffung von ungenutzten Bereichen und die Vermeidung von Erosionserscheinungen<br />
sein. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:<br />
• Anlage von Feldgehölzhecken parallel <strong>zum</strong> Hang<br />
• Anlage von Ackerrandstreifen<br />
Teilweise wurde an den Hängen des Kondeler Bachtales die Ackernutzung bereits aufgegeben.<br />
Auf diesen Ackerbrachen wird alternativ zu den o.g. Maßnahmen aufgrund<br />
des Standortes folgende Maßnahme vorgeschlagen:<br />
• Entwicklung von Sandrasenlebensgemeinschaften durch Verzicht auf Düngung<br />
sowie extensive Mahd bzw. Beweidung<br />
4.3.5 Maßnahmen zur Sicherung und <strong>zum</strong> Erhalt des Biotopverbundes im<br />
Siedlungsbereich<br />
Erhalt und Entwicklung wertvoller Baumhecken und Feldgehölze in Diefflen<br />
(Maßn.-Nr. 31)<br />
Durch Siedlungsflächen werden Lebensräume stark zerschnitten und ein Austausch<br />
zwischen Tier- und Pflanzenpopulationen häufig behin<strong>der</strong>t. Hier übernehmen öffentliche<br />
und private Grünflächen, sowie Alleen und Baumgruppen eine wichtige Funktion zur Sicherung<br />
des Biotopverbundes. Während im Innenstadtbereich <strong>der</strong> Biotopverbund lediglich<br />
durch Alleen, Baumgruppen und oft weit auseinan<strong>der</strong> liegende Grünflächen gesichert<br />
werden kann, bietet die eher dörfliche Bebauung in Diefflen die Möglichkeit zur Sicherung<br />
breiter Grünzüge. Im Bereich <strong>der</strong> neu geplanten Siedlungsgebiete in Diefflen<br />
besteht außerdem noch die Möglichkeit, mehr o<strong>der</strong> weniger zusammenhängende Grünverbindungen<br />
zu integrieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Grünverbindungen<br />
zur Sicherung des Biotopverbundes aufgezählt.<br />
• Sicherung eines breiten Grünzuges entlang <strong>der</strong> gehölzgeprägten Kerbtäler und<br />
Gräten in Diefflen:<br />
Hierzu sollten die Gehölzstrukturen südlich des Sportstadions, nördlich <strong>der</strong> Nalbacher<br />
Straße und östlich <strong>der</strong> Düppenweiler Straße in ihrem Bestand gesichert werden. Im Bereich<br />
des geplanten Wohngebietes zwischen Düppenweiler Straße und <strong>der</strong> Straße “In<br />
<strong>der</strong> Schlung“ sollten die vorhandenen Gehölzstrukturen zur Eingrünung in die grünordnerische<br />
Konzeption integriert werden.<br />
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- 106 -
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
BAUMHECKEN IM SIEDLUNGSBEREICH VON DIEFFLEN<br />
Erhalt und Aufwertung <strong>der</strong> Grünflächen zwischen Hüttenwald und Ökosee (Maßn.-<br />
Nr. 32)<br />
Im Norden von <strong>Dillingen</strong> wird durch Grünflächen, wie Sportanlagen, Kleingartenanlagen<br />
und Friedhöfe, eine Grünverbindung hergestellt, welche den Biotopverbund stärkt. Diese<br />
Verbindung sollte erhalten und gegebenenfalls gestärkt werden.<br />
Sicherung des Grünzuges im südlichen <strong>Stadt</strong>bereich von <strong>Dillingen</strong> (Maßn.-Nr. 33)<br />
Durch die Kleingartenanlagen im Südwesten von <strong>Dillingen</strong>, den Sportplatz “Papiermühle“,<br />
den Friedhof “St. Johann“ und schließlich die Parkanlagen westlich des Dillinger Hüttengeländes<br />
(Präkert, Grünflächen am alten und neuen Schloss) wird durch “Trittsteine“<br />
eine Grünverbindung geschaffen. Die Kleingartenanlagen und die Parkanlage am alten<br />
Schloss übernehmen aufgrund ihres Gehölzreichtums eine beson<strong>der</strong>s wichtige Funktion<br />
<strong>zum</strong> Biotopverbund.<br />
Erhalt bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Alleen im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> (Maßn.-Nr.<br />
34)<br />
Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> ist die Sicherung von Biotopverbundsystemen meist<br />
nur durch Straßenraumeingrünung und Alleepflanzungen möglich, da zusammenhängende,<br />
größere Grünflächen fehlen. Alleen sind bereits entlang zahlreicher Straßen<br />
durchgehend o<strong>der</strong> lückenhaft vorhanden. Entlang folgen<strong>der</strong> Straßen sollten Alleen erhalten<br />
und/o<strong>der</strong> ergänzt werden: Merziger Straße, Berliner Straße, <strong>Saar</strong>louiser und Dieffler<br />
Straße bis <strong>zum</strong> Ausgang <strong>Dillingen</strong> und Brückenstraße.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Aufwertung / ökologische Begrünung von Grünflächen im Siedlungsbereich<br />
(Maßn.-Nr. 35)<br />
Im Siedlungsbereich übernehmen, wie bereits erwähnt, öffentliche Grünflächen, private<br />
Gärten, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen wichtige Funktionen für den Arten- und<br />
Biotopschutz, sowie für den Biotopverbund. Um diesen Funktionen gerecht werden zu<br />
können, ist eine strukturreiche Ausstattung und das Vorhandensein von standortgerechten<br />
Gehölzen auf den Grünflächen notwendig. Anstelle von immergrünen, pflegeleichten<br />
Grünanlagen müssen blumen- und staudenreiche Anlagen mit standortgerechtem<br />
Hochgrün treten. Darüber hinaus wirken Bäume und Sträucher als Schatten- und Feuchtigkeitsspen<strong>der</strong><br />
und sorgen damit im Innenstadtbereich für einen Temperaturausgleich.<br />
Gleichzeitig filtern die Gehölze Schadstoffe und Stäube aus <strong>der</strong> Luft und verbessern<br />
somit die lufthygienische Situation. Folgende Maßnahmen und Ziele werden vorgeschlagen:<br />
• Städtische För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> privaten Streuobst- und Heckenanpflanzungen<br />
• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> naturnahen Gestaltung von Vorgärten und Innenhöfen in Verbindung<br />
mit Entsiegelungsmaßnahmen<br />
• Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden, Torf und Streusalz in und an städtischen<br />
Grünanlagen<br />
• Ökologische Aufwertung von im <strong>Landschaftsplan</strong> gekennzeichneten Grünflächen<br />
durch Anpflanzung von standortgerechten Sträuchern und Hochstämmen sowie<br />
durch Entwicklung von Krautsäumen zwischen Gehölzen und Wiesenflächen<br />
4.3.6 Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> klimaökologischen Situation im<br />
Siedlungsbereich (Maßn.-Nr. 36-38)<br />
Klimaökologische Belastungen konzentrieren sich v. a. auf den Innenstadtbereich von<br />
<strong>Dillingen</strong>, sowie entlang <strong>der</strong> stark befahrenen Straßen. Die Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Lufthygiene<br />
durch die Industrie wirken sich im gesamten Planungsraum aus.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> stark belasteten klimatischen und lufthygienischen Situation im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> sind Räume mit klimatischer Ausgleichsfunktion, wie Kaltluft- o<strong>der</strong><br />
Frischluftentstehungs- gebiete und Kaltluftabflussbahnen, von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />
Die wichtigsten Kaltluftentstehungs- und Kaltluftabflussflächen, die Talräume von Prims<br />
und <strong>Saar</strong>, sind durch Industrie- und Gewerbegebiete bereits stark in ihrer Funktion eingeschränkt.<br />
Hier beschränken sich die möglichen Maßnahmen v. a. auf die Reduzierung<br />
zusätzlicher Beeinträchtigungen. Neben den Talräumen sind die Hochflächen im Bereich<br />
Diefflen von Bedeutung für die Kaltluftproduktion. Hier sind die Auswirkungen <strong>der</strong> Neuerschließungen<br />
so gering wie möglich zu halten.<br />
Zur Verbesserung <strong>der</strong> klimaökologischen Situation sind u. a. folgende Maßnahmen notwendig:<br />
• Ökologisch orientierte Begrünung auf öffentichen Grünflächen, Plätzen, Park-<br />
und Stellplätzen (vgl. Maßnahme Nr. 35 zur Sicherung des Biotopverbunds im<br />
Siedlungsbereich): Bäume und Sträucher wirken als Schatten- und Feuchtigkeitsspen<strong>der</strong>.<br />
Auf versiegelten, stark aufheizbaren Flächen sorgen sie daher für<br />
klimatischen Ausgleich in Form von Temperaturerniedrigung und Luftfeuchtig-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
keitserhöhung. Gleichzeitig filtern die Gehölze Schadstoffe und Stäube aus <strong>der</strong><br />
Luft und verbessern somit die lufthygienische Situation.<br />
• Erhaltung und Ergänzung von Alleepflanzungen entlang stark befahrener Straßen<br />
(vgl. Maßnahme Nr. 34 zur Sicherung des Biotopverbunds im Siedlungsbereich):<br />
Neben <strong>der</strong> Schattenwirkung ist auch hier die Filterung von Schadstoffen<br />
und Stäuben durch die Bäume von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />
• Erhalt und Ergänzung <strong>der</strong> Straßen begleitenden Gehölze entlang <strong>der</strong> Autobahn<br />
A 8 (Maßn.-Nr. 36)<br />
• Vermeidung einer weiteren Bebauung <strong>der</strong> Talräume von Prims und <strong>Saar</strong> (Maßn.-<br />
Nr. 37)<br />
• Durchführung einer klimatologischen Untersuchung zur Abgrenzung von Belastungsräumen,<br />
Kaltluftabflussbahnen, klimatischen Augleichsräumen etc. (Maßn.-<br />
Nr. 38)<br />
4.3.7 Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Erholungsmöglichkeiten<br />
Die Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes bzw. zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
landschaftsbezogenen Erholung sind <strong>zum</strong> großen Teil mit den unter Arten- und Biotopschutz<br />
aufgeführten Maßnahmen identisch (z.B. Erhalt und Aufwertung <strong>der</strong> Wald- und<br />
Offenlandflächen, Aufwertung <strong>der</strong> Grünflächen). Neben diesen Maßnahmen zur Sicherung<br />
<strong>der</strong> Freiräume für Landschaftsbild und Erholung werden folgende konkrete Maßnahmen<br />
zur Verbesserung <strong>der</strong> Erholungsmöglichkeiten vorgeschlagen:<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Zugänglichkeit von Grünflächen / Erholungsräumen (Maßn.-Nr.<br />
39-41)<br />
• Verbesserung <strong>der</strong> Zugänglichkeit <strong>der</strong> Waldgebiete am Limberg (Maßn.-Nr. 39)<br />
• Öffnung <strong>der</strong> Kleingartenanlagen in <strong>der</strong> Primsaue für die Öffentlichkeit und Entwicklung<br />
einer Parkanlage im Bereich des “Kegelwäldchens“ (wird im Rahmen<br />
des Projektes “Soziale <strong>Stadt</strong>“ angestrebt) (Maßn.-Nr. 40)<br />
• Freizeit orientierte Gestaltung <strong>der</strong> Freifläche zwischen “Pachtener Heide“ und<br />
Wohngebiet “Leipziger Ring“ (Heidepark) im Rahmen des Projektes “Soziale<br />
<strong>Stadt</strong>“ (Maßn.-Nr. 41)<br />
Optimierung des Radwegenetzes (Maßn.-Nr. 42)<br />
Da das Radwegenetz v.a. auf innerörtlichen Straßen lückenhaft ist und stellenweise<br />
auch durch Untertunnelungen, Sackgassen und Einbahnstraßen unterbrochen wird, ist<br />
eine Verbesserung <strong>der</strong> Radverbindungen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> vonnöten. Auch<br />
im überörtlichen Radverkehrsnetz bestehen Lücken und Hin<strong>der</strong>nisse, die die Attraktivität<br />
des Radverkehrs min<strong>der</strong>n.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> ließ daher ein flächendeckendes Radverkehrskonzept erstellen,<br />
um eine Attraktivierung <strong>der</strong> Radverkehrsinfrastruktur zur erreichen. Hierzu wurde ein<br />
Maßnahmenkonzept erarbeitet, das u. a. folgende, z.T. bereits umgesetzte, Ziele anstrebt:<br />
• Neubau von Radverbindungen zur Schließung von Lücken im Radverkehrsnetz,<br />
u. a. die Verbindung Diefflen - <strong>Saar</strong>louis Steinrausch über die Primsaue und die<br />
Verbindung Diefflen - Düppenweiler<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Ausbau von Radverbindungen (Verbreiterung, Verbesserung <strong>der</strong> Oberflächenbeschaffenheit<br />
etc.), inner- und außerorts<br />
• Markierung von Schutzstreifen, dort, wo die Fahrbahn zu schmal für die Errichtung<br />
eines Radfahrstreifens ist<br />
• Einrichtung von Tempo 30 Regelungen / Verkehrsberuhigungen zur För<strong>der</strong>ung<br />
des Radverkehrs<br />
• Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr<br />
• Freigabe von Feldwirtschaftswegen für den Radverkehr im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
• Öffnung von Untertunnelungen, Straßensperrungen und Sackgassen für den<br />
Radverkehr<br />
4.3.8 Maßahmen gegen die stoffliche Belastung von Boden und Wasser<br />
Während von stark befahrenen Straßen, <strong>der</strong> Schwerindustrie sowie <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
im Auenbereich flächenhafte, diffuse Emissionen ausgehen, findet man punktuell ein<br />
Gefährdungspotenzial im Bereich <strong>der</strong> Altlasten.<br />
Zum Schutz des Bodens sowie des Grund- und Oberflächenwassers vor stofflichen Belastungen<br />
ist, insbeson<strong>der</strong>e dort wo empfindliche Nutzungen betroffen sind, eine nähere<br />
Untersuchung und Sanierung anzustreben:<br />
• Sukzessive Untersuchung und Sanierung <strong>der</strong> Altlasten-Standorte, für die ein hohes<br />
Gefährdungspotenzial des Bodens bzw. des Grund- o<strong>der</strong> Oberflächenwassers<br />
ermittelt wird, sowie solcher, die durch empfindliche Nutzungen berührt werden<br />
(Maßn.-Nr. 43).<br />
4.3.9 Maßnahmen zur Sicherung gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse (Maßn.-Nr. 44-<br />
45)<br />
Neben dem Schutz <strong>der</strong> Naturgüter wie Boden, Natur und Landschaft befasst sich die<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung auch mit dem Schutzgut Mensch. Zur Sicherung gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse<br />
sind daher folgende Ziele anzustreben:<br />
• Auslagerung von immissionsschutzrechtlich und gestalterisch bedenklichen Betrieben<br />
aus <strong>der</strong> Ortslage Diefflen in ausgewiesene Gewerbegebiete (Maßn.-Nr.<br />
44);<br />
• Aufstellen eines Generalverkehrsplans für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> zur Bewertung und<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Immissionssituation an den Hauptdurchgangsstraßen (Maßn.-<br />
Nr. 45);<br />
4.3.10 Maßnahmen im Bereich geplanter Wohnbauflächen (Maßn.-Nr. 48-49)<br />
Bei <strong>der</strong> Realisierung geplanter Wohnbauflächen ist bei den folgenden Flächen beson<strong>der</strong>e<br />
Rücksicht auf den Wasserschutz bzw. den Schutz von Lebensräumen und<br />
Strukturen zu legen:<br />
• Geplantes Wohngebiet „Solarpark“ (PA2) im Bereich „Überm Berg“ (Maßn.-Nr.<br />
48): bei Realisierung <strong>der</strong> Planung ist aufgrund <strong>der</strong> Auenlage auf den Grundwasserschutz<br />
beson<strong>der</strong>en Wert zu legen;<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Geplantes Wohngebiet „Im Lehnfeld“ (DIE1) in Diefflen: Integration <strong>der</strong> randlich<br />
gelegenen Baumheckenstrukturen und Streuobstbrachen in die Planung (Maßn.-<br />
Nr. 49);<br />
4.4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
4.4.1 Die Eingriffsregelung in <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung<br />
Gem. § 1a BauGB in Verbindung mit § 15 BNatSchG ist grundsätzlich bei allen mit Eingriffen<br />
verbundenen Vorhaben, <strong>der</strong> Eingriffsverursacher zu verpflichten, vermeidbare<br />
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
durch Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege auszugleichen<br />
o<strong>der</strong> zu ersetzen.<br />
Da durch die Flächennutzungsplanung Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet<br />
werden, gilt auch hier die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend. Auf<br />
Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung müssen daher bereits Aussagen zu den hiermit<br />
vorbereiteten Eingriffen und <strong>der</strong>en Ausgleichbarkeit getroffen werden. Der <strong>Landschaftsplan</strong><br />
bereitet hierbei die Belange des Naturschutzes für die Abwägung im Rahmen <strong>der</strong><br />
Bauleitplanung gutachterlich vor. Die städtebaulichen Planungsabsichten und künftigen<br />
Raumnutzungs- und Bauflächen-Inanspruchnahmen müssen in die natur- und landschaftsbezogene<br />
Analyse und Planung des <strong>Landschaftsplan</strong>es einbezogen werden. Im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Zielkonzeption des <strong>Landschaftsplan</strong>es sind auch die Vermeidungsmöglichkeiten<br />
sowie ein <strong>Stadt</strong>gebiet umfassendes, aus den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />
Landschaftspflege abgeleitetes Ausgleichskonzept zu erarbeiten.<br />
4.4.2 Übernahme in die Flächennutzungsplanung<br />
Die Auswahl <strong>der</strong> Kompensationsflächen soll auf <strong>der</strong> Grundlage des <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />
erfolgen, <strong>der</strong> die entsprechenden Flächen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl und Größe nachweisen<br />
soll. Die Darstellung <strong>der</strong> potenziellen Ausgleichsflächen erfolgt dann gemäß § 5 Abs. 2<br />
Nr. 10 BauGB als ”Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft” im Flächennutzungsplan. Eine Übersicht <strong>der</strong> in den<br />
Flächennutzungsplan aufgenommenen Maßnahmen bietet Themenkarte 11 “Potenzielle<br />
Ausgleichsmaßnahmen“ sowie die Auflistung in nachfolgendem Kapitel „Flächen und<br />
Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG“.<br />
4.4.3 Zuordnung von Eingriffs- und Ausgleichsflächen auf Flächennutzungsplanebene<br />
Nach <strong>der</strong> ausdrücklich durch den Gesetzgeber zugelassenen räumlichen Entkopplung<br />
von Eingriff und Ausgleich ist ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen<br />
Eingriff und Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich. Es kommt allein auf die städtebauliche und<br />
landschaftspflegerische Eignung <strong>der</strong> Ausgleichsfläche und auf den Ausgleichsflächenbedarf<br />
an. Mit <strong>der</strong> Zuordnung im Sinne von § 5 Abs. 2a BauGB entfällt für die <strong>Stadt</strong> jede<br />
Ausweichmöglichkeit. Die Zuordnung ist deshalb nur empfehlenswert, wenn die <strong>Stadt</strong><br />
bereits die Verfügung über die dargestellte Fläche <strong>zum</strong> Ausgleich besitzt.<br />
Aus diesen Gründen wird im vorliegenden Fall auf eine direkte Zuordnung <strong>der</strong> Flächen<br />
<strong>zum</strong> Ausgleich zu den Eingriffen verzichtet. Dennoch wird versucht, durch die Aus-<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
gleichsflächen einen im Hinblick auf die zu erwartenden Eingriffe funktionalen Ausgleich<br />
anzustreben.<br />
Die gesetzlichen Neuregelungen führen nicht nur zu einer größeren räumlichen Flexibilität<br />
in <strong>der</strong> Planung und bei <strong>der</strong> Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, son<strong>der</strong>n stärken<br />
zugleich die gemeindeweite Umweltvorsorge in <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung.<br />
Auf diese Weise kann die Ausgleichsregelung <strong>zum</strong> Ausbau von großflächigen Biotopvernetzungen<br />
genutzt werden.<br />
4.4.4 Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich von Eingriffen im Sinne des §<br />
15 BNatSchG<br />
Allgemeines<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> stellt Flächen dar, auf denen bevorzugt Ausgleichsmaßnahmen zur<br />
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt werden sollen. Die<br />
Flächen und Maßnahmen sind Teil eines Entwicklungs- und Biotopverbundkonzeptes für<br />
das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei <strong>der</strong> Suche von Ausgleichsflächen im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />
muss die <strong>Stadt</strong> sich bemühen, innerhalb <strong>der</strong> dargestellten Bereiche Flächen zu<br />
erwerben und entsprechend den Zielen des <strong>Landschaftsplan</strong>es zu entwickeln.<br />
Folgende Maßnahmen bzw. Maßnahmenflächen eignen sich beson<strong>der</strong>s zur Durchführung<br />
von Ausgleichsmaßnahmen im Sinne <strong>der</strong> Ökokontoregelung bzw. zur Kompensation<br />
von Eingriffen. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die bereits im vorangegangenen<br />
Kapitel als Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft konkret beschrieben wurden (DIE MASSNAHMEN-NUMMERN ENTSPRECHEN<br />
DEN NUMMERN IM MASSNAHMENKATALOG BZW. IM VORANGEGANGENEN KAPITEL):<br />
• Nr. 8a: Nadelholzbestände nordwestlich und westlich Diefflen sowie im Haienbachtal;<br />
Umwandlung von Nadelholzbeständen in standortgerechten Laubmischwald<br />
bzw. Ufergehölzsaum; ca. 18,9 ha<br />
• Nr. 9: Gemarkung Diefflen; Grünlandflächen am Waldrand nordwestlich Diefflen;<br />
Entwicklung eines strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und Waldsaum;<br />
• Nr. 9: Gemarkung Pachten; Ackerflächen am Waldrand im Kondeler Bachtal;<br />
Entwicklung eines strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und Waldsaum;<br />
• Nr. 10: Gemarkung Diefflen; Kies- und Angelweiher in <strong>der</strong> Primsaue, Entwicklung<br />
ungestörter Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten Baumarten,<br />
Entsiegelung <strong>der</strong> asphaltierten Wegestrecke; ca. 10,5 ha (schätzungsweise ca.<br />
50% <strong>zum</strong> Ausgleich: 5,25 ha)<br />
• Nr. 11: Gemarkung Pachten; <strong>Saar</strong>altarm am Fuß des Limberg; Anlage eines ungestörten<br />
Schutzbereiches mit Verlandungs- und Flachwasserzonen; ca. 2,9 ha<br />
(schätzungsweise ca. 20% <strong>zum</strong> Ausgleich: 0,6 ha)<br />
• Nr. 11a: Gemarkung Pachten; Weiher südlich Ökosee; Entwicklung ungestörter<br />
Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten Baumarten; ca. 5,8 ha<br />
(schätzungsweise ca. 20% <strong>zum</strong> Ausgleich: ca. 1,2 ha)<br />
• Nr. 18: Gemarkung Diefflen; Primsaue südlich Diefflen; Entwicklung eines ca. 50<br />
m breiten Uferrandstreifens, Anlage von Feldgehölzstreifen und Ackerrandstreifen,<br />
langfristig Umwandlung von Acker in extensives Grünland, Sanierung aufgefüllter<br />
Auebereiche; ca. 35,8 ha (davon ca. 50% <strong>zum</strong> Ausgleich: 17,9 ha;<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Nr. 19a: Gemarkung <strong>Dillingen</strong>; verrohrte Bachabschnitte und Gräben im Siedlungsbereich;<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung eines naturnahen Bachlaufes durch Freilegung<br />
verrohrter Abschnitte (im Plan nicht verortet);<br />
• Nr.25: Gemarkung Diefflen; Grünlandflächen nordöstlich Diefflen; Neuanlage und<br />
Pflege von Streuobstwiesen; ca. 29,9 ha<br />
• Nr. 27: Gemarkung Diefflen; “Beienberg“ östlich Diefflen; Neuanlage und Pflege<br />
von Streuobstwiesen; ca. 5 ha; ca. 4 ha <strong>zum</strong> Ausgleich;<br />
• Nr. 22 und 29: Gemarkung Pachten; Acker- und Wiesenflächen nördlich Ökosee,<br />
Anlage von Brachestreifen und Ackerrandstreifen; ca. 18,5 ha (davon ca. 5%<br />
<strong>zum</strong> Ausgleich: 0,9 ha)<br />
• Nr.30: Gemarkung Pachten; Ackerfläche im Kondeler Bachtal, Anlage von Feldgehölzhecken<br />
und Ackerrandstreifen; ca. 19,4 ha (davon ca. 5% <strong>zum</strong> Ausgleich:<br />
1 ha);, alternativ: Entwicklung von Sandrasen auf Ackerbrache: ca. 10 ha<br />
• Nr. 36: Gemarkung Pachten; Ackerbrachen westlich <strong>der</strong> Autobahn A8; Anpflanzung<br />
von Feldgehölzen und Wieseneinsaat; ca. 1,5 ha<br />
4.4.5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung<br />
Das Ausgleichskonzept wird aus dem gemeindeweiten Biotopverbundkonzept entwickelt,<br />
so dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in überörtlichem, ökologischem Zusammenhang<br />
stehen. Im vorangegangenen Kapitel wurden bereits die Maßnahmen genannt,<br />
welche als Kompensationsmaßnahmen geeignet sind. Es handelt sich hierbei um<br />
einen “Flächenpool“, innerhalb welchem nach geeigneten Flächen gesucht werden<br />
kann. Im Bereich <strong>der</strong> Ackerflächen sowie <strong>der</strong> Weiher und Teiche handelt es sich um<br />
Maßnahmen, welche nur einen geringen Anteil <strong>der</strong> Gesamtfläche ausmachen (lineare<br />
Heckenstrukturen und Brachestreifen, naturnahe Uferzonen). Hier legt <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
nicht die konkreten Flächen fest, innerhalb <strong>der</strong>er Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt<br />
werden sollen, son<strong>der</strong>n vielmehr großräumige Bereiche, in denen nach geeigneten<br />
Flächen gesucht werden kann. Hierdurch wird eine größere Flexibilität bei <strong>der</strong> Suche<br />
nach Ausgleichsflächen erreicht. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e daher erfor<strong>der</strong>lich, da die Flächen<br />
entwe<strong>der</strong> im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> sein müssen, o<strong>der</strong> mit dem Eigentümer eine entsprechende<br />
Vereinbarung getroffen werden muss.<br />
Eine präzise Ermittlung <strong>der</strong> Eingriffsintensität kann auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung<br />
nicht erfolgen, da noch nicht feststeht, welche Teile <strong>der</strong> dargestellten Bauflächen<br />
überbaut werden und welche <strong>zum</strong> wohnungsnahen Grün als Bestandteil <strong>der</strong> neuen<br />
Baugebiete entwickelt werden. Des Weiteren macht <strong>der</strong> Flächennutzungsplan keine Vorgaben<br />
zur baulichen Dichte und <strong>zum</strong> Überbauungsgrad. Der Umfang <strong>der</strong> für einen vollständigen<br />
Ausgleich erfor<strong>der</strong>lichen Flächen kann daher nur in einem pauschalierten Umfang<br />
bestimmt werden.<br />
In Tabelle 3 im Anhang werden die geplanten Bauflächen entsprechend ihrer ökologischen<br />
Ausstattung und Ausprägung bewertet (geringe, mittlere, hohe Bedeutung). Anhand<br />
dieser Bewertung sowie <strong>der</strong> Flächengrößen wird <strong>der</strong> Ausgleichsflächenbedarf abgeschätzt,<br />
und es werden Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen genannt, die bevorzugt<br />
<strong>zum</strong> Ausgleich <strong>der</strong> zu erwartenden Eingriffe geeignet sind.<br />
Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in einer Größenordnung von insgesamt<br />
ca. 32,7 ha Fläche (Wohnbauflächen sowie Fläche für Windenergie) vorbereitet.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Nach <strong>der</strong> groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs abhängig von <strong>der</strong> ökologischen<br />
Wertigkeit und <strong>der</strong> geplanten Nutzung werden hierfür ca. 25,05 ha Ausgleichsflächen<br />
benötigt (siehe Tabelle 3 im Anhang).<br />
Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen insgesamt ca. 81,15 ha (alternativ<br />
ca. 90,15 ha bei Entwicklung Sandrasen auf Ackerbrachen im Kondeler Bachtal)<br />
potenzielle Ausgleichsflächen gegenüber (vgl. voriges Kapitel). Nicht mitgerechnet sind<br />
hierbei die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von Waldrän<strong>der</strong>n.<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Maßnahmen setzt jedoch voraus, dass die <strong>Stadt</strong><br />
die Verfügungsbefugnis über die erfor<strong>der</strong>lichen Grundstücke besitzt. In Betracht kommen<br />
deshalb vor allem stadteigene Grundstücke o<strong>der</strong> solche, <strong>der</strong>en Eigentümer sich<br />
vertraglich zur Duldung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen verpflichten. Zur Erleichterung des<br />
notwendigen Flächenerwerbs ist daher eine großzügige Flächenausweisung zweckmäßig.<br />
Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche von 90 ha (gegenüber ca. 25,05 ha<br />
Ausgleichsflächenbedarf) zuzüglich <strong>der</strong> linearen Maßnahmen ist jedoch sehr hoch, so<br />
dass davon ausgegangen werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen o<strong>der</strong><br />
Maßnahmen für zu erwartende Eingriffe potenziell zur Verfügung stehen.<br />
4.5 Rechtsverbindlich festgesetzte o<strong>der</strong> vorgesehene Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen im Sinne des 3. Abschnittes des BNatSchG<br />
Neben den Vorschlägen zur Festsetzung von Ausgleichsflächen für zukünftige Neuerschließungen<br />
werden die bereits in rechtskräftigen Bebauungsplänen o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Eingriffsplanungen festgesetzten Ausgleichsflächen bzw. in Bebauungsplan-Entwürfen<br />
vorgesehenen Ausgleichsflächen im <strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt. Die festgesetzten<br />
Maßnahmen werden im Folgenden kurz erläutert.<br />
4.5.1 In Bebauungsplänen festgesetzte o<strong>der</strong> vorgesehene Ausgleichsflächen<br />
1: Fläche für Maßnahmen - Grünland südlich des Ökosees<br />
Es handelt sich hierbei um eine festgesetzte Ausgleichsfläche <strong>zum</strong> Gewerbepark “Dornheck“.<br />
Zur Zeit wird die Fläche von feuchtem, extensiv genutztem Grünland eingenommen.<br />
Der Bebauungsplan “Gewerbepark Dornheck“ setzt für die Fläche folgende Maßnahmen<br />
fest:<br />
• Anlage von Feuchtmulden mit Sukzessionsentwicklung von Röhrichten und<br />
Bruchwaldstrukturen<br />
• Sukzessionsentwicklung von mesophilen Staudenfluren bzw. Gehölzstrukturen<br />
entlang <strong>der</strong> Feuchtmulden<br />
• Beibehaltung <strong>der</strong> Mähwiesen- und Weidenutzung im westlichen Teil <strong>der</strong> Fläche<br />
2: Fläche für Maßnahmen - Feuchtbiotope mit Bruchwaldfragmenten südwestlich<br />
des geplanten Tierheimstandortes<br />
Die Fläche wurde ebenfalls im Rahmen des Bebauungsplanes “Gewerbepark Dornheck“<br />
<strong>zum</strong> Ausgleich festgesetzt. Zur Zeit wird die Fläche überwiegend von feuchten Gehölzstrukturen<br />
eingenommen. Im Einzelnen werden im Bebauungsplan folgende Maßnahmen<br />
genannt:<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Erhaltung <strong>der</strong> Bruchwaldfragmente und Erweiterung des Bruchwaldkomplexes im<br />
Südosten <strong>der</strong> Fläche<br />
• Entwicklung eines Bruchwaldkomplexes im Südwesten <strong>der</strong> Fläche<br />
• Entwicklung eines Feuchtbiotops mit ephemeren und dauerhaft vernässten Zonen<br />
(Röhrichte, Bruchwald) im Norden <strong>der</strong> Fläche<br />
• Entwicklung von Feuchtbiotopstrukturen (Röhrichte, Bruchwald)<br />
• Rückbau <strong>der</strong> ausgedienten Feldwirtschaftswege<br />
3: Fläche für Maßnahmen - Röhricht-, Gebüsch- und Wiesenflächen nördlich <strong>der</strong><br />
Kläranlage<br />
Es handelt sich um eine Ausgleichsfläche für den “Industriepark Staustufe“ im Nordwesten<br />
des <strong>Stadt</strong>gebietes. Die Fläche wird zur Zeit überwiegend von Schilfröhricht, Baumhecken,<br />
Wiesen und Äckern eingenommen. Im Bebauungsplan wurden folgende Maßnahmen<br />
<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt:<br />
• Erhaltung <strong>der</strong> vorhandenen Grünstrukturen<br />
• Anpflanzen von Feldgehölzen<br />
• Pflege und Entwicklung von Röhrichtbereichen mit Entwässerungsgraben<br />
• Beibehaltung und För<strong>der</strong>ung extensiver Wiesennutzung<br />
4: Fläche für Maßnahmen - Röhricht- und Gehölzbestände im nordwestlichen Planungsraum<br />
Es handelt sich um eine mit Schilfröhricht und Gebüsch bestandene Fläche, die im Bebauungsplan<br />
“Gewerbepark Rundwies“ als Fläche für Maßnahmen festgesetzt wurde.<br />
Im Bebauungsplan werden folgende Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft genannt:<br />
• Erhaltung und Entwicklung des Röhrichtbestandes, Integration <strong>der</strong> Grabenvegetation,<br />
abschnittsweise Mahd alle 2-3 Jahre<br />
5: Flächen für Maßnahmen - Seggen- und Gebüschformationen nördlich des geplanten<br />
Tierheimstandortes<br />
Hierbei handelt es sich ebenfalls um Ausgleichsflächen für den “Gewerbepark Rundwies“.<br />
Die nördliche Fläche wird von Großseggen-Beständen eingenommen, die südöstlich<br />
sich anschließende Fläche von dichten Gehölzstrukturen. Folgende Maßnahmen<br />
wurden im Bebauungsplan festgesetzt:<br />
• Entwicklung von Röhrichtzonen und kleineren Stillgewässern<br />
• Anpflanzen von vereinzelten Ufergehölzen, Biotopverpflanzung aus hochwertigen<br />
Bereichen, die durch die Erschließung betroffen sind<br />
• Erdaushub zur Anlage von kleineren Stillgewässern muss aus <strong>der</strong> Ausgleichsfläche<br />
entfernt werden<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
7: Fläche für Maßnahmen - Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen nördlich von<br />
Diefflen<br />
Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche, welche teilweise als Erdmassendeponie<br />
genutzt wurde. Im Bereich “Hinterm Fürstenwald“ wurden für die Rekultivierung<br />
bzw. Renaturierung <strong>der</strong> Fläche folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />
• Entwicklung eines naturnahen Gewässerlaufes mit Gehölzsaum und Staudenfluren<br />
im Norden <strong>der</strong> Fläche<br />
• Entwicklung eines Biotopkomplexes aus Wiesen, Sukzessionsflächen und Feldgehölzen.<br />
• Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Stillgewässern, Feucht- und Trockenbiotopen<br />
im Westen <strong>der</strong> Fläche<br />
• Zur Entwicklung von naturnahen Pflanzengesellschaften sind Hangflächen mit<br />
Rohböden offen zu lassen. Als Pflegemaßnahme ist nur die turnusmäßige Entfernung<br />
Standort untypischer Gehölze wie Robinie und Douglasie zulässig.<br />
• Für die Einsaat von Wiesenflächen ist nur standortabgestimmtes Blumenwiesen-<br />
Saatgut zulässig. Als Pflegemaßnahme ist nur extensive Grünlandnutzung zulässig.<br />
Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden ist nicht zulässig.<br />
8: Fläche für Maßnahmen - Grünland nordwestlich Diefflen<br />
Es handelt sich um eine Grünlandfläche mit kleinflächigen Gehölzen im Süden, die im<br />
Bebauungsplan “Nr. 69, Kappesheck/Großgarten“ als Fläche für Maßnahmen festgesetzt<br />
wurde. Im Bebauungsplan werden folgende Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft genannt:<br />
• Erhalt des strukturreichen Waldrandes<br />
• Erhalt <strong>der</strong> Feldgehölze und <strong>der</strong> extensiven Grünlandnutzung<br />
• Anlage und Pflege einer Streuobstwiese<br />
• Entfernung <strong>der</strong> standortfremden Fichten<br />
• Ersatz standortfrem<strong>der</strong> Gehölze<br />
4.5.2 Ausgleichsflächen für <strong>Saar</strong>ausbau<br />
9: Fläche für Maßnahmen - Ökologischer Ausgleichsbereich <strong>Saar</strong>aue <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
Es handelt sich hierbei um einen großräumigen Flächenkomplex, welcher als “ökologische<br />
Ausgleichsfläche“ für den <strong>Saar</strong>ausbau fungieren soll. Teilweise sind die Flächen<br />
(Ökosee einschließlich <strong>der</strong> Uferbereiche bis <strong>zum</strong> Hochwasserschutzdamm) im Eigentum<br />
des Wasser- und Schifffahrtsamtes. Für diese Fläche wurden bereits 1985 Planungsziele<br />
sowie ein Gestaltungsentwurf erarbeitet, welcher auch teilweise umgesetzt wurde. Im<br />
Wesentlichen ging es dabei um drei Planungsziele:<br />
• Verbesserung des Landschaftsbildes<br />
• Berücksichtigung <strong>der</strong> Ansprüche in Bezug auf Freizeit und Erholung<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Ausgleich <strong>der</strong> Eingriffe in das Landschaftsgefüge durch ökologische Planungsmaßnahmen<br />
BEPFLANZUNG DES HOCHWASSERSCHUTZDAMMES AM “ÖKOSEE“<br />
Als Kernstück <strong>der</strong> ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist die Anlage und Bepflanzung<br />
des <strong>Saar</strong>sees o<strong>der</strong> Ökosees zu nennen. Zum Erhalt und zur Optimierung <strong>der</strong> Lebensgemeinschaften<br />
am Ökosee wurde vom Büro für Landschaftsökologie 1997 ein Unterhaltungsplan<br />
erarbeitet, welcher v.a. folgende Maßnahmen, eingeteilt nach Priorität,<br />
festlegt hat (ein Teil dieser Maßnahmen ist nur über eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Planfeststellung<br />
möglich):<br />
Priorität 1(kurzfristig, innerhalb des laufenden bzw. nächsten Jahres durchzuführen):<br />
• Schaffung einer offenen Ufersteilwand auf <strong>der</strong> Westseite <strong>der</strong> Insel als Brutplatz<br />
für Uferschwalbe und Eisvogel<br />
• Abflachen <strong>der</strong> Insel zur Schaffung von störungsfreien Flachwasserbereichen<br />
• Schaffung von Kiesbänken im nördlichen Abschnitt des Ökosees und im Bereich<br />
<strong>der</strong> Insel als Nahrungsplatz für Wasservögel<br />
• Verlängerung <strong>der</strong> Uferlinie am Ökosee durch partielles Abgraben <strong>der</strong> Ufer und<br />
Ablagerung als Sandbank<br />
• Anlage von Flachwasserbereichen mit permanenter o<strong>der</strong> periodischer Wasserführung<br />
im Umfeld des Ökosees, um die Laichbedingungen für Amphibien und<br />
Libellen zu verbessern<br />
• Rückbau des Dammweges und des Uferweges auf <strong>der</strong> Westseite des Ökosees,<br />
um die faunistisch hochwertigen Bereiche am Westufer des Ökosees zu schützen;<br />
als Ersatz sollen am Nordufer und unterhalb des Bootshauses Stichwege<br />
auf den <strong>Saar</strong>uferweg am Yachthafen führen;<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Anpflanzung eines standorttypischen Ufergehölzsaumes am Südufer <strong>zum</strong> Schutz<br />
<strong>der</strong> Ufer und zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zugänglichkeit für Besucher<br />
• Minimierung <strong>der</strong> Störeinflüsse durch Angler durch Ermöglichen einer zeitlich und<br />
räumlich begrenzten Fischerei am äußersten Südende des Ökosees<br />
Priorität 2 (mittelfristig, innerhalb <strong>der</strong> nächsten drei Jahre durchzuführen:<br />
• Offenhalten <strong>der</strong> Hochstaudenfluren im Bereich des Hochwasserschutzdammes<br />
sowie <strong>der</strong> Insel im Nordteil, um offenland- und saumgebundenen Arten (v.a. Vögeln<br />
und Reptilien) ein Überleben zu ermöglichen<br />
Priorität 3 (längerfristig, innerhalb <strong>der</strong> nächsten 5 Jahre durchzuführen:<br />
• Nutzungsextensivierung auf den Grünlandstandorten zur Entwicklung naturraumtypischer<br />
Wiesengesellschaften bzw. Sicherung <strong>der</strong> Nutzung auf bereits vorhandenen<br />
Standorten<br />
4.6 Nutzungsbezogene Entwicklungsziele<br />
4.6.1 Siedlungsentwicklung<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> wird die Siedlungsentwicklung aufgrund des hohen Anteils<br />
an Waldflächen und den wenigen Offenlandbereichen stark eingeschränkt. Die Offenlandbereiche<br />
sind jedoch für den Arten und Biotopschutz sowie für die landschaftsbezogene<br />
Erholung von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, weshalb mit diesen Flächen schonend umgegangen<br />
werden muss. Der <strong>Landschaftsplan</strong> beurteilt daher die geplanten Bauflächen<br />
im Hinblick auf die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und macht Angaben<br />
zur Priorität (vgl. Tabelle “Beurteilung geplanter, im FNP dargestellter Bauflächen“). Generell<br />
sind aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung zur Siedlungsentwicklung folgende Grundsätze<br />
zu beachten:<br />
• Im Siedlungsbereich Integration von wertvollen Gehölzstrukturen in die Planungen<br />
(vgl. “Maßnahmen für den Biotopverbund“)<br />
• Beschränkung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung in <strong>der</strong> Prims- und <strong>Saar</strong>aue, insbeson<strong>der</strong>e<br />
nördlich des Ökosees sind die noch vorhandenen Lebensräume unbedingt zu<br />
erhalten und zu schützen,<br />
• Mobilisierung innerörtlicher Reserven durch Baulückenkataster, Sicherung und<br />
bessere Ausnutzung des Wohnungsbestandes,<br />
• Schonende Einpassung von Siedlungserweiterungen in die Landschaft durch<br />
Vermeidung von Siedlungsfingern und durch Abrundung von Siedlungskörpern,<br />
• Beschränkung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung im Bereich <strong>der</strong> Ortsrand prägenden<br />
Streuobstbestände in Diefflen,<br />
Für die geplanten Bauflächen, wie sie im Flächen-nutzungsplan dargestellt sind, werden<br />
konkret folgende Empfehlungen gegeben (vgl. Tabelle 2 “Beurteilung geplanter, im FNP<br />
dargestellter Flächen“):<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
<strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />
• Wohngebiet “Solarpark“: Bei <strong>der</strong> Realisierung dieses Wohngebietes ist aufgrund<br />
<strong>der</strong> Auenlage auf den Grundwasserschutz beson<strong>der</strong>en Wert zu legen (Maßn.-<br />
Nr. 48);<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />
• Wohngebiet “Im Lehnfeld“: Hier sollten die randlich gelegenen Baumheckenstrukturen<br />
und Streuobstbrachen in die Planung integriert werden (Maßn.-Nr. 49); <strong>der</strong><br />
kleinflächig betroffene FFH-Lebensraumtyp <strong>der</strong> mageren Flachland-Mähwiesen<br />
kann in <strong>der</strong> direkten Umgebung ersetzt werden;<br />
<strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong> - Innenstadt<br />
Im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt sind aufgrund <strong>der</strong> bereits dichten Bebauung und dem<br />
Fehlen von waldfreien Flächen keine neuen Baugebiete geplant.<br />
4.6.2 Landwirtschaft<br />
Für die Landwirtschaft lassen sich unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele des Landschaftsprogramms<br />
des <strong>Saar</strong>landes folgende grundsätzliche Ziele formulieren:<br />
• Sicherung <strong>der</strong> verbliebenen Nutzflächen in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue im Rahmen <strong>der</strong> Raumordnung<br />
und Bauleitplanung,<br />
• Erhaltung und Entwicklung <strong>der</strong> angepassten Grünlandnutzung,<br />
• Extensivierung von Gewässerrandstreifen, Entwicklung von Ufergehölzsäumen,<br />
Auszäunung <strong>der</strong> Ufer,<br />
• Durchführung erosionsmin<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Maßnahmen sowie Vermin<strong>der</strong>ung des Düngereintrags<br />
auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in den Auen,<br />
• Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland im Bereich <strong>der</strong> Auen,<br />
• Erhaltung und Entwicklung extensiver Grünlandnutzung in den Auen<br />
• Reaktivierung von Auen und Entwicklung naturnaher Auenlebensräume<br />
• Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Streuobstwiesennutzung<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> im Landschaftsprogramm genannten Entwicklungsziele und<br />
<strong>der</strong> standörtlichen Gegebenheiten sind aus landschaftsplanerischer Sicht bezogen auf<br />
die landwirtschaftliche Nutzung folgende Empfehlungen zu geben (VGL. AUCH KAPITEL<br />
“MASSNAHMENKONZEPTION“):<br />
• Entwicklung ungenutzter Gewässerrandstreifen und langfristig Aufgabe <strong>der</strong><br />
Ackernutzung in <strong>der</strong> Primsaue südlich Diefflen (vgl. Maßnahmen Nr. 18)<br />
• Sicherung einer extensiven Grünlandnutzung in den Offenlandbereichen um<br />
Diefflen (vgl. Maßnahmen Nr. 20 und 24)<br />
• Sicherung <strong>der</strong> extensiven Grünlandnutzung im Bereich <strong>der</strong> standorttypischen<br />
Wiesen nördlich und östlich des Ökosees (vgl. Maßnahmen Nr. 22-23)<br />
• Strukturanreicherung auf ungeglie<strong>der</strong>ten Ackerflächen (Anlage von Heckenstreifen,<br />
Ackerrandstreifen etc.), insbeson<strong>der</strong>e im Kondeler Bachtal zur Vermeidung<br />
von Erosionserscheinungen (vgl. Maßnahmen Nr. 30)<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
• Sicherung <strong>der</strong> Streuobstwiesennutzung bzw. Neuanlage von Streuobstwiesen<br />
nordwestlich und nordöstlich von Diefflen (vgl. Maßnahmen Nr. 25-27)<br />
• Vermeidung flächenintensiver Erholungsinfrastruktur im Bereich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bauflächen<br />
für Naherholung nordwestlich von Diefflen<br />
• För<strong>der</strong>ung von Landwirtschaftsbetrieben im Rahmen des ELER-Programms (Agrarumweltmaßnahmen).<br />
4.6.3 Forstwirtschaft<br />
Die Waldflächen übernehmen im dicht besiedelten und von Industrie geprägten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong> eine wichtige Funktion als Naherholungsraum sowie eine wichtige<br />
Ausgleichsfunktion im Belastungsraum. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheit sowie<br />
<strong>der</strong> Ziele des Landschaftsprogramms lassen sich für die Forstwirtschaft im Planungsraum<br />
insbeson<strong>der</strong>e folgende Entwicklungsziele formulieren:<br />
• Sicherung <strong>der</strong> naturnahen Altholzinseln durch naturnahe Waldbewirtschaftung<br />
bzw. Nutzungsaufgabe,<br />
• Umwandlung von Pappelforsten auf Waldson<strong>der</strong>standorten,<br />
• Begrenzung <strong>der</strong> Waldentwicklung auf verbrachten o<strong>der</strong> brachegefährdeten landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen zur Sicherung <strong>der</strong> Offenlandbereiche für die Erholung,<br />
• Entwicklung von <strong>Stadt</strong>- und Parkwäl<strong>der</strong>n mit Betonung auf die Erholungsfunktion,<br />
• Umsetzung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> naturnahen Waldwirtschaft,<br />
• sukzessiver Umbau <strong>der</strong> standortfremden Nadelforste in naturnahen Laubmischwald,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Bereich großflächiger Bestände und <strong>der</strong> Bachauen.<br />
4.7 Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen / Ziel-<br />
Realisierung<br />
Durch die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung angestrebten Ziele und Maßnahmen des<br />
Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege entstehen insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen Konflikte bei <strong>der</strong> Zielrealisierung. Zur Umsetzung <strong>der</strong><br />
Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen werden neben <strong>der</strong> Umsetzung im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Eingriffs-Ausgleichsregelung (siehe oben) daher folgende mögliche Lösungen angeregt:<br />
4.7.1 Vertragsnaturschutz / Argrarumweltmaßnahmen<br />
Das ELER- Programm geht von <strong>der</strong> Erkenntnis aus, dass die Erhaltung und Pflege <strong>der</strong><br />
Kulturlandschaft am sinnvollsten und kostengünstigsten durch eine umweltverträgliche<br />
und standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung erreicht werden kann. In diesem<br />
Sinne verfolgt es das Ziel, den Rückzug <strong>der</strong> Landwirtschaft aus <strong>der</strong> Fläche soweit wie<br />
möglich zu vermeiden und die Landbewirtschaftung stärker an die Erfor<strong>der</strong>nisse des<br />
Boden-, Wasser-, Landschafts- und Naturschutzes anzupassen. Die Landwirtschaftsbetriebe<br />
verpflichten sich, für einen Zeitraum von fünf Jahren beson<strong>der</strong>s umweltschonende<br />
Erzeugungspraktiken einzuführen o<strong>der</strong> beizubehalten.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Für den För<strong>der</strong>zeitraum 2007-2013 werden folgende Agrarumweltmaßnahmen geför<strong>der</strong>t:<br />
• ökologischer Anbauverfahren: schwerpunktmäßig För<strong>der</strong>ung ökologischer Erzeugung,<br />
aber auch nach Möglichkeit Weiterverarbeitung nach ökologischen<br />
Grundsätzen;<br />
• Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes: hierdurch sollen Schadstoffeinträge<br />
in Gewässer noch weiter verringert und Verschmutzungen vermieden werden;<br />
• Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland: Maßnahme<br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie; in Einzugsgebieten<br />
<strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper, die infolge landwirtschaftlicher Einflüsse als gefährdet<br />
eingestuft wurden sowie in Überschwemmungsgebieten;<br />
• Anwendung von Mulch- o<strong>der</strong> Direktsaat o<strong>der</strong> Mulchpflanzverfahren im Ackerbau:<br />
Maßnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie; in Einzugsgebieten<br />
<strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper, die infolge landwirtschaftlicher Einflüsse<br />
als gefährdet eingestuft wurden sowie in Überschwemmungsgebieten;<br />
• Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit beson<strong>der</strong>s umweltfreundlichem Ausbringungsverfahren:<br />
Maßnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie;<br />
in Einzugsgebieten <strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper, die infolge<br />
landwirtschaftlicher Einflüsse als gefährdet eingestuft wurden sowie in Überschwemmungsgebieten;<br />
• Anbau von Zwischenfrüchten o<strong>der</strong> Untersaaten im Ackerbau o<strong>der</strong> Begrünung<br />
von Dauerkulturen: Maßnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie;<br />
in Einzugsgebieten <strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper, die infolge<br />
landwirtschaftlicher Einflüsse als gefährdet eingestuft wurden sowie in Überschwemmungsgebieten;<br />
• För<strong>der</strong>ung mehrjähriger Stilllegung: Maßnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Wasserrahmenrichtlinie; in Einzugsgebieten <strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper,<br />
die infolge landwirtschaftlicher Einflüsse als gefährdet eingestuft wurden sowie<br />
in Überschwemmungsgebieten; geför<strong>der</strong>te werden ausschließlich Leistungen,<br />
die über die Auflagen gemäß § 56 <strong>Saar</strong>ländisches Wassergesetz hinausgehen;<br />
• För<strong>der</strong>ung von artenreichem Dauergrünland: Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung<br />
von Grünland-Lebensräumen, die durch eine traditionell extensive landwirtschaftliche<br />
Bewirtschaftung entstanden sind und die nur durch eine Weiterführung<br />
einer entsprechenden Bewirtschaftung erhalten werden können. Zweck ist<br />
die Aufrechterhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> extensiven Bewirtschaftung bestimmter<br />
Grünlandflächen, die für den Natur- und Artenschutz von hoher Bedeutung<br />
sind. Dies betrifft vor allem Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Pfeifengraswiesen,<br />
magere Flachland-Mähwiesen sowie Feucht- und Nasswiesen.<br />
• Streuobstför<strong>der</strong>ung: die Zuwendung wird gewährt mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass sich<br />
<strong>der</strong> Antragsteller verpflichtet, die Fläche über 5 Jahre hinweg ordnungsgemäß zu<br />
nutzen und zu pflegen; Zweck ist die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> erschwerten Bewirtschaftung<br />
von Streuobstbeständen, die für das Landschaftsbild im <strong>Saar</strong>land charakteristisch<br />
und für den Natur- und Artenschutz von hoher Bedeutung sind;<br />
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- 121 -
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
4.7.2 Flurbereinigungsverfahren<br />
Flurbereinigungsverfahren können durch Flächenerwerb und Flächentausch dazu beitragen,<br />
Nutzungskonflikte aufzulösen. Durch Flächenbereitstellung, Sicherung und Vernetzung<br />
naturnaher Flächen kann <strong>der</strong> Aufbau von Biotopverbundsystemen geför<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren werden außerdem Ausgleichsmaßnahmen<br />
(z.B. im Zuge des Wegebaus) festgelegt und umgesetzt. In diesem Zusammenhang besteht<br />
ebenfalls die Möglichkeit, sinnvolle Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />
umzusetzen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können eigentumsrechtlich<br />
nach Naturschutzrecht an geeigneter Stelle umgesetzt werden, zugleich werden<br />
Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz entschärft.<br />
4.7.3 Einbindung <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
Um Zielkonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu minimieren und die Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Maßnahmen zu gewährleisten, ist es zu empfehlen, die Landwirtschaft einzubinden.<br />
Dies kann sowohl auf Ebene <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung als auch im Rahmen<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>programme angeboten werden. Folgende Methoden können u.a. angewandt<br />
werden:<br />
• Arbeitskreise: In landwirtschaftlichen Arbeitskreisen, in denen die Fachbehörden,<br />
die Berufsvertretung und die örtlichen Akteure vertreten sind, werden regelmäßig<br />
vorgesehene Maßnahmen vorgestellt und diskutiert und Einvernehmen über das<br />
Vorgehen hergestellt.<br />
• Einzelgespräche: In Einzelgesprächen können sich betroffene Bewirtschafter informieren<br />
und Wünsche einbringen.<br />
• Run<strong>der</strong> Tisch: An einem Runden Tisch kann ein Austausch <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Gruppen mit den an<strong>der</strong>en Planungsträgern und Interessenvertretern stattfinden.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
4.8 Übernahme von Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es in den Flächennutzungsplan<br />
Die Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es sind gemäß § 37 SNG unter Abwägung mit<br />
den an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstelllungen in die<br />
Flächennutzungspläne aufzunehmen. Die Maßnahmen, die für die Flächennutzungsplanung<br />
von Relevanz sind (Vorschläge Schutzgebietsausweisungen sowie Maßnahmen,<br />
welche im Zuge <strong>der</strong> Eingriffsregelung umgesetzt werden können) wurden in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Darstellungen:<br />
• die geplanten Landschaftsschutzgebiete bzw. Landschaftsschutzgebiets- Erweiterungen<br />
(restliche Waldflächen sowie <strong>der</strong> Bereich “Ökosee, Kiesweiher, Primsmündung“<br />
und “Offenland nordwestlich Diefflen“)<br />
• die geplanten “Geschützten Landschaftsbestandteile“ nordöstlich und östlich von<br />
Diefflen (Kerbtal mit Baumhecken, Streuobsthangkante) sowie nördlich Diefflen<br />
(„Hinterm Fürstenwald“)<br />
• die Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich zu erwarten<strong>der</strong> Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft: Maßnahmen Nr. 8a, 9, 10, 11, 11a, 18, 19a, 22, 25, 27, 29, 30 und<br />
36.<br />
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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Tab.1: Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms <strong>Saar</strong>land<br />
ABSP-Nr. Lage Charakter<br />
6606026<br />
6606027<br />
6606028<br />
6606030<br />
6606037<br />
6606044<br />
6606047<br />
südöstl.<br />
Beckingen<br />
südöstl.<br />
Beckingen<br />
östlich<br />
Beckingen,Kondeler<br />
Bachtal<br />
Wiesen<br />
westlich<br />
<strong>Dillingen</strong>,<br />
Pachtener<br />
<strong>Saar</strong>aue<br />
nördlich<br />
Alu-<br />
Gießerei<br />
<strong>Dillingen</strong><br />
nördlich<br />
<strong>Dillingen</strong>,<br />
im Bereich<br />
<strong>der</strong> Alu-<br />
Gießerei<br />
südl. Rehlingen<br />
Gräben, in <strong>der</strong> Umgebung<br />
Äcker, Weiden<br />
und Pappelforste;<br />
Schwimmblattgesellschaft<br />
und Röhricht;<br />
Sandäcker mit Vorkommen<br />
von Gagea<br />
pratensis und Myosurus<br />
minimus<br />
Erlenbruchwald mit reicher<br />
Moosflora<br />
Restvorkommen <strong>der</strong> typischenGlatthaferwiesen<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue; Vorkommen<br />
von Peucedanum<br />
carvifolia, Vorkommen<br />
von Braunkehlchen,Wiesenpieper,<br />
Schafstelze und<br />
Grauammer<br />
Grünland<br />
Nassbrachenkomplex<br />
mit Vorkommen von<br />
Peplis portula, Carex<br />
vesicaria, Schwarzkehlchen<br />
und Kreuzkröte,<br />
in seiner Flächenausdehnung<br />
stark reduziert,<br />
durch Aufschüttungen<br />
und Umbruch<br />
stark beeinträchtigt<br />
ehemalige Kiesabbaufläche<br />
mit zahlreichen<br />
Teichen sowie Teiche,<br />
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- 124 -<br />
Schutzwürdigkeit<br />
überörtliche<br />
Bedeutung<br />
regionale<br />
Bedeutung<br />
regionale<br />
Bedeutung<br />
landesweite<br />
Bedeutung<br />
Entwicklungsfläche<br />
landesweite<br />
Bedeutung<br />
bundesweite<br />
Bedeutung<br />
Entwicklungsziele<br />
Erhalt und Entwicklung<br />
von Unterwasserrasen<br />
und<br />
Schwimmblattgesellschaften,<br />
u.a.<br />
durch Erhalt von besonntenGewässerabschnitten;<br />
extensive Ackernutzung<br />
und Entwicklung<br />
von Ackerrandstreifen;<br />
natürliche Sukzession,<br />
naturnahe Waldbewirtschaftung;<br />
Erhalt <strong>der</strong> extensiven<br />
Wiesennutzung;<br />
keine Beweidung;<br />
die Düngung ist einzuschränken;<br />
Aufnahme in För<strong>der</strong>programmumweltschonende<br />
Landbewirtschaftung<br />
(KULAP);<br />
Sicherung <strong>der</strong> Flächen<br />
durch Aufnahme<br />
in För<strong>der</strong>programme;<br />
Pflege und<br />
Entwicklung von<br />
Amphibien-<br />
Laichgewässern; natürliche<br />
Sukzession;<br />
Erstellung eines<br />
Pflegekonzeptes,<br />
das die Belange des
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
6606048<br />
6606049<br />
6606054<br />
6606055<br />
6606057<br />
<strong>Saar</strong>altarm<br />
bei<br />
Pachten<br />
ehemalige<br />
Schlamm<br />
weiher an<br />
<strong>der</strong> Primsmündung<br />
Primsaue<br />
südl.<br />
Diefflen<br />
Weiher<br />
südöstl.<br />
Diefflen<br />
gesamter<br />
Primsverlauf<br />
zw.<br />
Körprich<br />
und Mündung<br />
die im Zuge des <strong>Saar</strong>ausbaus<br />
als Ausgleichsflächen<br />
angelegt<br />
wurden; trotz intensiver<br />
Nutzung viele unberührte<br />
Bereiche mit<br />
zahlreichen seltenen<br />
Arten;<br />
<strong>Saar</strong>altarm mit Pappelhain,<br />
sehr stark durch<br />
Angelsport beeinträchtigt;<br />
Amphibien-<br />
Laichgewässer (Erdkröte);<br />
Vorkommen von<br />
Nymphalis antiopa;<br />
ehemalige Schlammweiher<br />
<strong>der</strong> Dillinger<br />
Hütte zwischen Prims<br />
und <strong>Saar</strong>hafen mit diversen<br />
Baumhecken<br />
und Ufersaum; durch<br />
Erschließung des<br />
<strong>Saar</strong>hafens beeinträchtigt;<br />
Bereich mit ausgedehntenSandschlammweihern<br />
unterschiedlichen<br />
Alters, teilweise mit<br />
Weiden, teilweise mit<br />
Rohrkolben bewachsen;<br />
großflächige Seggenriede,<br />
Kleinröhrichte<br />
und Waldsimsenfluren;<br />
Vorkommen zahlreicher<br />
seltener Arten;<br />
ehemaliger Sandschlammweiher<br />
mit<br />
Weidengebüsch und<br />
Röhricht mit Bedeutung<br />
für die Avifauna; Vorkommen<br />
<strong>der</strong> Libellen<br />
Epitheca bimaculata,<br />
Calopteryx virgo und<br />
Calopteryx splendens;<br />
Primsverlauf mit Erlen-<br />
Eschen-Weidensaum;<br />
Vorkommen von Wasseramsel;<br />
Vorkommen<br />
<strong>der</strong> Libellen Cordulia<br />
aenea, Erythromma na-<br />
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- 125 -<br />
landesweite<br />
Bedeutung<br />
regionale<br />
Bedeutung<br />
landesweite<br />
Bedeutung<br />
überörtliche<br />
Bedeutung<br />
regionale<br />
Bedeutung<br />
Naturschutzes und<br />
<strong>der</strong> Freizeitaktivitäten<br />
berücksichtigt;<br />
Extensivierung <strong>der</strong><br />
Freizeitaktivitäten;<br />
natürliche Sukzession;<br />
Einschränkung <strong>der</strong><br />
Fischereiwirtschaft;<br />
Entwicklung von<br />
Schwimmblattgesellschaften;naturnahe<br />
Gestaltung des<br />
Ufersaumes;<br />
gelenkte Sukzession<br />
Erarbeitung eines<br />
Renaturierungskonzeptes,<br />
das insbeson<strong>der</strong>e<br />
den Ansprüchen<br />
<strong>der</strong> Amphibien<br />
gerecht wird;<br />
Pflege und Entwicklung<br />
von Amphibien-<br />
Laichgewässern<br />
Erstellung eines<br />
Pflegeplanes für gesamtes<br />
Primstal; gelenkte<br />
Sukzession;<br />
Erarbeitung eines<br />
Pflegekonzeptes;<br />
Umgestaltung und<br />
Renaturierung; natürliche<br />
Sukzession;
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
6606059<br />
6606061<br />
6606062<br />
6606064<br />
6606091<br />
6606096<br />
6606097<br />
6606098<br />
kleine<br />
Brache<br />
nördlich<br />
<strong>Dillingen</strong><br />
Ökosee<br />
<strong>Dillingen</strong><br />
Ru<strong>der</strong>alfläche<br />
östl. DillingerHütte<br />
Brachen<br />
nördl.<br />
<strong>Saar</strong>louis-<br />
Roden<br />
Wäl<strong>der</strong><br />
südl.<br />
Siersburg<br />
Hüttenwaldnördlich<strong>Dillingen</strong> <br />
Streuobstwiesen<br />
um<br />
Diefflen<br />
Sandgrubennörd-<br />
jas und Calopteryx<br />
splendens;<br />
kleine Brach- und Ru<strong>der</strong>alfläche<br />
an <strong>der</strong><br />
Bahn nördlich <strong>Dillingen</strong><br />
mit kleinflächigen<br />
Kleinschmielenfluren;<br />
Ökosee mit Umgebung,<br />
standorttypisches<br />
Grünland;<br />
Biotopkomplex aus trockenen<br />
Ru<strong>der</strong>alfluren,<br />
kleinen Bruchwaldresten,<br />
Schilfröhrichten<br />
und Vorwäl<strong>der</strong>n im<br />
Randbereich <strong>der</strong> Dillinger<br />
Hütte;<br />
Brachflächen mit Sandmagerrasen<br />
und offenen<br />
Bodenstellen,<br />
randlich diverse Baumhecken<br />
mit großem Bestand<br />
an Epipactis helleborine;<br />
Fläche wurde<br />
durch Hafenzufahrt zerteilt;<br />
artenreiche Laubmischwäl<strong>der</strong><br />
und sehr<br />
alte Streuobstwiesen;<br />
als Pilz-Lebensraum<br />
bedeutend;<br />
Eichen-<br />
Hainbuchenwäl<strong>der</strong> mit<br />
Robinie und Douglasie;<br />
als Pilzlebensraum bedeutend;<br />
großflächiger Streuobstkomplex<br />
mit Grünland <br />
verschiedeneSandgruben in unterschiedli-<br />
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- 126 -<br />
regionale<br />
Bedeutung<br />
örtliche Bedeutung<br />
örtliche Bedeutung<br />
regionale<br />
Bedeutung<br />
überörtliche<br />
Bedeutung<br />
überörtliche<br />
Bedeutung<br />
überörtliche<br />
Bedeutung<br />
regionale<br />
natürliche Sukzession<br />
Erarbeitung eines<br />
Pflegekonzeptes;<br />
Pflegemahd;<br />
natürliche Sukzession<br />
Erhalt von Sandrasen<br />
durch rotierendenFlächenumbruch<br />
und entsprechendesManagment;<br />
naturnahe Waldwirtschaft<br />
naturnahe Waldwirtschaft<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Streuobstnutzung;<br />
För<strong>der</strong>ung umweltschonendeLandbewirtschaftung<br />
(KU-<br />
LAP); extensive<br />
Grünlandnutzung;<br />
Erstellung eines<br />
Pflegekonzeptes;
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
6606119<br />
lich <strong>Dillingen</strong><br />
Wald<br />
nordöstlichKondelerMühle<br />
chem Entwicklungszustand;<br />
teilweise mit<br />
Wasserflächen; kleinflächig<br />
mit Sandrasen;<br />
Vorkommen von Kreuzkröte;<br />
alte Buchen-<br />
Mischwäl<strong>der</strong> mit Weißtanne,Nordmannstanne,<br />
Douglasie; als Pilzstandort<br />
bedeutsam<br />
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- 127 -<br />
Bedeutung Pflege und Entwicklung<br />
von Amphibien-<br />
Laichgewässern;<br />
regionale<br />
Bedeutung<br />
naturnahe Waldwirtschaft
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
TABELLE 2: BEURTEILUNG GEPLANTER, IM FNP DARGESTELLTER BAUFLÄCHEN<br />
BEZ. Lage o<strong>der</strong><br />
Flurname<br />
PA 1 Wohngebiet<br />
„Pachtener<br />
Heide“<br />
PA 2 Wohngebiet<br />
„Solarpark“<br />
DIE 1 Wohngebiet<br />
“Im Lehnfeld“<br />
Derzeitige Nutzung Auswirkungen auf die Naturgüter<br />
Acker, kleinflächig<br />
Feldgehölze<br />
Feuchtes Grünland<br />
(teils Pferdekoppeln),<br />
Baumhecken<br />
mit Weiden und<br />
Pappeln<br />
Äcker, Wiesen,<br />
Streuobstwiesen,<br />
Streuobstbrachen,<br />
verbrachte Gartenparzelle<br />
Verlust von Kaltluftentstehungs-<br />
flächen;<br />
Verlust von eher geringwertigern<br />
Lebensraum;<br />
Verkleinerung des Offenlandbereiches<br />
zwischen Siedlung und Waldrand;<br />
Verlust wertvoller Feuchtwiesen<br />
und -weiden sowie von Baumhecken<br />
als Lebensraum (im Rahmen<br />
des ABSP als örtlich bedeutsam<br />
eingestuft); weiteres Vordringen<br />
<strong>der</strong> Bebauung in die Aue;<br />
Verlust von Kaltluftentstehungsflächen;<br />
deutliche Verringerung <strong>der</strong><br />
Grundwasserneubildung; Verlust<br />
strukturreicher, landwirtschaftlicher<br />
Flächen, mageren Wiesen und<br />
Streuobstbrachen als Lebensraum;<br />
ARGUSconcept GmbH - Am Homburg 3 66123 <strong>Saar</strong>brücken<br />
Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />
- 128 -<br />
Kurzbeurteilung Kurzbegründung<br />
landschaftspflegerisch<br />
vertretbar<br />
Landschaftspflegerischeingeschränktvertretbar <br />
landschaftspflegerischeingeschränktvertretbar<br />
Die Ackerflächen selbst sind eher von<br />
untergeordneter Bedeutung für den Arten-<br />
und Biotopschutz; bei Eingrünung<br />
des Gebiets nach Westen und Schutz,<br />
<strong>der</strong> südlich angrenzenden Sandmagerrasen<br />
daher vertretbar;<br />
von einer weiteren Bebauung <strong>der</strong> Auen<br />
sollte grundsätzlich abgesehen werden;<br />
da es sich jedoch um eine kleine Fläche<br />
handelt, die bereits von Norden,<br />
Osten und Süden von Bebauung umgeben<br />
wird, ist <strong>der</strong>en Erschließung bei<br />
ausreichen<strong>der</strong> Berücksichtigung ökologischer<br />
Belange (u.o. in Bezug auf<br />
Grundwasserschutz) vertretbar;<br />
durch die Bebauung wird eine Siedlungsabrundung<br />
erreicht und einer Zersiedelung<br />
entgegengewirkt; im Rahmen<br />
<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung wird<br />
eine genaue Kartierung des FFH-<br />
Lebensraumtyps sowie <strong>der</strong> Pflanzenarten
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
BEZ. Lage o<strong>der</strong><br />
Flurname<br />
Derzeitige Nutzung<br />
Auswirkungen auf die Naturgüter<br />
DIE 1 Verlust von FFH-Lebensraumtyp<br />
“Magere Flachlandmähwiese“;<br />
Vorkommen <strong>der</strong> gefährdeten Pflanzenart<br />
“Zierliches Schillergras -<br />
Koeleria macrantha“;<br />
SO Son<strong>der</strong>bauflächeWindenergie<br />
“Schloßkopf“<br />
am Limberg<br />
Nadelforst Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
und <strong>der</strong> Erholungsfunktion<br />
Verlust von strukturarmem Nadelforst<br />
als Lebensraum für Pflanzen<br />
und Tiere;<br />
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- 129 -<br />
Kurzbeurteilung<br />
Gemäß Umweltbericht<br />
zur<br />
Teilän<strong>der</strong>ung<br />
des FNP´s Teilplan„Windenergienutzung“vertretbar<br />
Kurzbegründung<br />
in Abstimmung mit <strong>der</strong> zuständigen Naturschutzbehörde<br />
empfohlen; Bei großzügiger<br />
Durchgrünung, Erhalt <strong>der</strong> großflächigen Gehölzstrukturen<br />
und Ersatz des FFH-<br />
Lebensraumtyps vertretbar; eine Regenwasserentflechtung<br />
und, soweit möglich, eine<br />
Versickerung von Regenwasser sollte angestrebt<br />
werden;<br />
Gemäß Umweltbericht zur Teilän<strong>der</strong>ung des<br />
FNP´s Teilplan „Windenergienutzung“ sind<br />
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />
erwarten. Die mit <strong>der</strong> Errichtung von Windenergieanlagen<br />
zwangsläufig verbundenen<br />
Landschaftsbildverän<strong>der</strong>ungen sind grundsätzlich<br />
hinzunehmen, sofern Landschaftsbild<br />
und Erholungsfunktion nicht beson<strong>der</strong>e<br />
Eigenschaften o<strong>der</strong> Qualitäten aufweisen<br />
(z.B. bei hoher Naturnähe). Da sich <strong>der</strong> Nadelforst<br />
am Schloßkopf nicht durch eine hohe<br />
Naturnähe auszeichnet und aufgrund <strong>der</strong><br />
Kleinflächigkeit die Bedeutung für die Erholung<br />
als mittel bis gering einzustufen ist, ist<br />
dies nicht <strong>der</strong> Fall.<br />
Der Verlust an Lebensraum wird als nicht erheblich<br />
eingestuft, da alle schutzwürdigen,<br />
windkraftsensiblen Flächen inklusive entsprechen<strong>der</strong><br />
Pufferabstände bei <strong>der</strong> Standortfindung<br />
ausgeschlossen wurden. Weiter-
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
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- 130 -<br />
gehende artenschutzrechtliche Prüfungen<br />
(zu windkraftrelevanten Vogel- und Fle<strong>der</strong>mausarten)<br />
müssen bei <strong>der</strong> Errichtung von<br />
Windenergieanlagen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens<br />
durchgeführt werden.
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Tab.3:Bedarf an Ausgleichsflächen aufgrund geplanter Bauflächen im FNP<br />
Baufläche Größe ÖkologischeWertigkeit<br />
PA1: „Wohngebiet<br />
Pachtener<br />
Heide“<br />
PA2: „Wohngebiet<br />
Solarpark“<br />
DIE1: „Wohngebiet<br />
im Lehnfeld“<br />
Son<strong>der</strong>baufläche<br />
Windenergie<br />
„Schloßkopf“<br />
Geschätzter<br />
Externer<br />
Ausgleich<br />
7,5 ha Gering 1:0,5 3,75 ha<br />
2,6 ha Hoch 1:1,2 3,1 ha<br />
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- 131 -<br />
Bedarf an Ausgleichsfläche<br />
Hinweise<br />
10,2 ha Hoch 1:1,2 12,2 ha Vorrangig Ausgleichsmaßnahmen<br />
Nr. 25 u. 27 (räumliche<br />
Nähe, funktional<br />
gleichartiger Ausgleich)<br />
12,4 ha Mittel schätzungsweise<br />
max. 2 Anlagen,<br />
pro<br />
Anlage ca.<br />
3 ha Ausgleich<br />
Summe:<br />
32,7 ha<br />
6 ha Ausgleichsbedarf<br />
stark abhängig von<br />
konkretem Standort<br />
Summe:<br />
25,05 ha
Tabelle 4: Maßnahmenkatalog<br />
In <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden die gesamten landschaftspflegerischen Maßnahmen und Empfehlungen, die im Erläuterungsbericht bereits näher<br />
dargestellt wurden, nochmals aufgeführt und kurz begründet. Die Maßnahmennummern sind im Plan „Entwicklungskonzeption“ verortet.<br />
Allgemeine Maßnahmen, die nicht im Plan verortet wurden, sind grau hinterlegt. Darüber hinaus wird eine Einteilung <strong>der</strong> Maßnahmen nach ihrer<br />
Priorität vorgenommen (1= kurzfristige Maßnahmen, 1-2 Jahre; 2= mittelfristige Maßnahmen, 3-5 Jahre; 3= langfristige Maßnahmen, 5-10 Jahre).<br />
Die letzte Spalte <strong>der</strong> Tabelle verweist auf die entsprechende Textstelle in <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong>.<br />
Nr. Standort Kurzbeschreibung Kurzbegründung Maßnahmenträger Priorität Seite<br />
1 Waldflächen am Erweiterung des bestehenden - Schutz <strong>der</strong> ökologisch funktional Ministerium für 3 94<br />
Nordwestrand des<br />
Planungsraumes<br />
sowie nördlich,<br />
westlich und<br />
östlich “Pachtener<br />
Heide“<br />
Landschaftsschutzgebietes zusammenhängenden Waldflächen Umwelt<br />
2 Bereich Ökosee, Ausweisung als<br />
- Sicherung des ökologisch hoch- Ministerium für 3 94<br />
Kiesweiher, Landschaftsschutzgebiet<br />
wertigen Ausgleichsraumes, welcher Umwelt<br />
Primsmündung<br />
eine bedeutende Funktion zur<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong><br />
Leistungsfähig-keit des<br />
Naturhaushaltes übernimmt<br />
- Sicherung <strong>der</strong> siedlungsnahen<br />
Flächen zur Erholung<br />
- Schutz <strong>der</strong> europaweit schützenswerten<br />
Flächen (FFH- bzw. Vogelschutzgebiet)<br />
3 Offenland Erweiterung des bestehenden - Schutz strukturreicher<br />
Ministerium für 3 95<br />
nordwestlich, Landschaftsschutzgebietes Landschaftsausschnitte mit hohem Umwelt<br />
westlich und<br />
Streuobstanteil und Baumhecken<br />
nordöstlich<br />
- Bedeutung für siedlungsnahe<br />
Diefflen<br />
Naherholung und<br />
Ortsrandeingrünung<br />
3a Waldflächen Erweiterung des bestehenden - Arrondierung des<br />
Ministerium für 3 95<br />
nördlich<br />
Landschaftsschutzgebietes Landschaftsschutzgebietes um Umwelt
Segelflugplatz in<br />
Diefflen<br />
4 Nordöstlich<br />
Diefflen, Kerbtal<br />
mit Baumhecken<br />
5 Nördlich<br />
Nalbacher Straße<br />
in Diefflen,<br />
Hangkante<br />
6 Nördlich Diefflen,<br />
Bereich „Hinterm<br />
Fürstenwald“<br />
8 Dillinger<br />
Hüttenwald, <strong>Stadt</strong>-<br />
und Staatswald im<br />
nördlichen<br />
Planungsraum;<br />
Altholzbestände<br />
8a Nadelforste im<br />
gesamten<br />
Planungsraum<br />
9 Waldrän<strong>der</strong><br />
nordwestlich<br />
Diefflen<br />
10 Kies- und<br />
Angelweiher in <strong>der</strong><br />
Primsaue südlich<br />
Ausweisung als Geschützter<br />
Landschaftsbestandteil<br />
Ausweisung als Geschützter<br />
Landschaftsbestandteil<br />
Ausweisung als geschützter<br />
Landschaftsbestandteil<br />
Erhalt und naturnahe<br />
Bewirtschaftung <strong>der</strong><br />
Altholzbestände<br />
Umwandlung von<br />
Nadelholzbeständen in<br />
Laubmischwald (großflächige<br />
Bestände und Bestände im<br />
Quellbereich des nördlichen<br />
Haienbaches)<br />
Entwicklung arten- und<br />
strukturreicher Waldrän<strong>der</strong><br />
Naturnahe Entwicklung <strong>der</strong> Weiher<br />
durch ungestörte Uferbereiche,<br />
Senkung <strong>der</strong> Besatzdichten und<br />
Waldflächen<br />
- Schutz <strong>der</strong> Waldflächen mit<br />
schützenswerten Biotopen<br />
- Sicherung und Schutz des<br />
landschaftstypischen Kerbtales zur<br />
Strukturierung des<br />
Landschaftsbildes und Sicherung<br />
des Biotopverbunds<br />
- Schutz <strong>der</strong> landschaftsprägenden<br />
Hangkante mit altem Streuobst<br />
- Sicherung des Biotopverbunds<br />
- Schutz und Entwicklung <strong>der</strong><br />
ehemaligen Kiesabbaufläche als<br />
wertvoller Lebensraum für Tiere und<br />
Pflanzen, insbeson<strong>der</strong>e Amphibien<br />
- Sicherung <strong>der</strong> Altholzbestände als<br />
Lebensraum für eine artenreiche<br />
Flora und Fauna<br />
- Erhöhung <strong>der</strong> Struktur- und<br />
Lebensraumvielfalt<br />
- Schaffung von arten- und<br />
individuenreichen Lebensräumen<br />
- Strukturanreicherung in <strong>der</strong><br />
Landschaft<br />
- Schaffung wertvoller<br />
Ersatzlebensräume für den Verlust<br />
<strong>der</strong> Auenbiotope<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 95<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 95<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 95<br />
Forstbehörde, <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>; Dillinger<br />
Hütte<br />
Forstbehörde<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher),<br />
Angelsportvereine<br />
1 97<br />
2 98<br />
2 98<br />
2 99
Diefflen Austausch standortfrem<strong>der</strong><br />
Gehölze<br />
11 <strong>Saar</strong>altarm am Naturnahe Entwicklung mit Anlage - Erhöhung <strong>der</strong> Struktur- und <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als 2 99<br />
Limberg<br />
eines ungestörten<br />
Lebensraumvielfalt des Gewässers Eingriffsverursacher),<br />
Schutzbereiches mit breiter - Schaffung wertvoller<br />
Angelsportvereine<br />
Ufervegetation, Verlandungs- und Ersatzlebensräume für den Verlust<br />
Flachwasserzonen<br />
<strong>der</strong> Auenbiotope<br />
11a <strong>Stadt</strong>teil “Überm Naturnahe Entwicklung mit Anlage - Erhöhung <strong>der</strong> Struktur- und <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als 2 100<br />
Berg“,<br />
eines ungestörten<br />
Lebensraumvielfalt des Gewässers Eingriffsverursacher),<br />
Angelweiher südl. Schutzbereiches mit breiter - Schaffung wertvoller<br />
Angelsportvereine<br />
Ökosee<br />
Ufervegetation, Verlandungs- und Ersatzlebensräume für den Verlust<br />
Flachwasserzonen<br />
<strong>der</strong> Auenbiotope<br />
12 Primsmündung, Natürliche Sukzession <strong>der</strong> - Entwicklung auwaldartiger <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 101<br />
nördlich des “Auwald-Aufforstung“<br />
Strukturen <strong>zum</strong> Erhalt bzw. zur<br />
<strong>Saar</strong>hafens<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung eines ökologisch<br />
wertvollen Auebereichs<br />
13 Primsmündung Herausnahme nicht<br />
- Verbesserung <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 101<br />
standortgerechter Gehölze aus <strong>der</strong> Lebensraumbedingungen <strong>der</strong> Aue<br />
Aue<br />
für einheimische Tiere<br />
15 Kleingärten in <strong>der</strong> Aufstellung eines<br />
- Vermeidung von<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, 1 / 3 101<br />
Primsaue südl. Nutzungskonzeptes für die Schadstoffeinträgen in Grund- und Dillinger Hütte<br />
Lindenstraße Kleingartenanlagen und die<br />
Kleintierhaltung<br />
Langfristig Aussiedlung aus <strong>der</strong><br />
Aue<br />
Oberflächenwasser<br />
16 Ehemalige Auslagerung <strong>der</strong> gewerblichen - Vermeidung von<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, 2 101<br />
Gewerbefläche Lagerfläche aus <strong>der</strong> Aue<br />
Schadstoffeinträgen in Grund- und Dillinger Hütte<br />
südlich<br />
Oberflächenwasser<br />
Brückenstraße<br />
- Entsiegelung im Auenbereich zur<br />
Vergrößerung des<br />
Retentionsraumes<br />
17 Primsmündung, Umwandlung des Pappelwaldes in - Entwicklung auwaldartiger <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als 2 101<br />
südlich <strong>der</strong> standortgerechte<br />
Strukturen zur Wie<strong>der</strong>herstellung Eingriffsverursacher)<br />
Bebauung an <strong>der</strong> Feuchtwaldgesellschaften eines ökologisch wertvollen<br />
Brückenstraße<br />
Auebereichs
18<br />
Primsaue südlich<br />
Diefflen<br />
19a verrohrte Gräben<br />
und Bäche im<br />
Siedlungsbereich<br />
20 Grünlandflächen<br />
nordöstlich<br />
Diefflen<br />
22 Grünland nördlich<br />
Ökosee<br />
23 Grünland östlich<br />
Ökosee<br />
24 Feuchtgrünland<br />
südöstlich Diefflen<br />
- Sanierung aufgefüllter<br />
Auebereiche<br />
- Entwicklung von Uferrandstreifen<br />
- Anlage von Feldgehölzstreifen<br />
- Anlage von Ackerrandstreifen<br />
- langfristig Aufgabe <strong>der</strong><br />
Ackernutzung und Umwandlung in<br />
extensives Grünland<br />
Freilegung <strong>der</strong> verrohrten Gräben<br />
und Bäche; naturnahe Gestaltung<br />
Sicherung einer extensiven<br />
Grünlandnutzung<br />
Sicherung einer extensiven<br />
Grünlandnutzung<br />
Sicherung einer extensiven<br />
Grünlandnutzung<br />
Sicherung einer extensiven<br />
Grünlandnutzung<br />
- Reaktivierung <strong>der</strong> Aue /<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> natürlichen<br />
Überflutungsdynamik<br />
- Vermeidung von Stoffeinträgen in<br />
die Prims<br />
- Entwicklung von ökologisch<br />
wertvollen Feuchtwiesen<br />
- Wie<strong>der</strong>herstellung eines<br />
naturnahen Bachlaufes zur<br />
Verbesserung <strong>der</strong><br />
Lebensraumbedingungen <strong>der</strong><br />
Bachfauna<br />
Erhalt bzw. Entwicklung artenreicher<br />
Grünlandgesellschaften als<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere;<br />
Erhalt des FFH-Lebensraumtyps <strong>der</strong><br />
mageren Flachland-Mähwiesen<br />
- Sicherung des Restvorkommens<br />
<strong>der</strong> typischen Glatthaferwiesen in<br />
<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue bzw. des FFH-<br />
Lebensraumtyps <strong>der</strong> mageren<br />
Flachland-Mähwiesen<br />
- Sicherung <strong>der</strong> Wiesenbrüter-<br />
Vorkommen<br />
Erhalt bzw. Entwicklung artenreicher<br />
Grünlandgesellschaften als<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />
Erhalt bzw. Entwicklung artenreicher<br />
Grünlandgesellschaften als<br />
- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher)<br />
- betroffene<br />
Landwirte (evtl.<br />
Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
<strong>Stadt</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher)<br />
- betroffene<br />
Landwirte (evtl.<br />
Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
betroffene Landwirte<br />
(evtl. Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
betroffene Landwirte<br />
(evtl. Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
- betroffene<br />
Landwirte (evtl.<br />
1 / 3 101<br />
2 101<br />
1 103<br />
1 103<br />
1 103<br />
1 103
25 Grünlandflächen<br />
nordöstlich von<br />
Diefflen<br />
26 “Auf dem<br />
Pfaffenweg“<br />
westlich Diefflen<br />
27 “Beienberg“ östlich<br />
Diefflen<br />
28 Südwestlich<br />
<strong>Stadt</strong>teil<br />
“Pachtener Heide“<br />
Neuanlage und extensive Nutzung<br />
von Streuobstwiesen<br />
Extensive Pflege <strong>der</strong><br />
großflächigen Streuobstbestände<br />
Erhalt und Neuanlage sowie<br />
extensive Nutzung von<br />
Streuobstbeständen<br />
Erhalt bzw. Entwicklung von<br />
Magerrasen durch<br />
Pflegemaßnahmen<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere;<br />
Erhalt des FFH-Lebensraumtyps <strong>der</strong><br />
mageren Flachland-Mähwiesen<br />
- Strukturanreicherung <strong>der</strong><br />
Landschaft<br />
- Schaffung von wertvollem<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />
(insbeson<strong>der</strong>e als Ersatz für den<br />
Verlust von Streuobst durch<br />
geplante Bauflächen)<br />
- Verhin<strong>der</strong>ung einer Verbrachung<br />
und damit Erhalt <strong>der</strong> ökologisch<br />
bedeutsamen Streuobstwiesen<br />
- Strukturanreicherung <strong>der</strong><br />
Landschaft<br />
- Schaffung von wertvollem<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />
(insbeson<strong>der</strong>e als Ersatz für den<br />
Verlust von Streuobst durch<br />
geplante Bauflächen)<br />
- Erhalt bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />
Sandmagerrasen als Lebensraum<br />
für spezielle Pflanzen und Tiere<br />
Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher)<br />
- betroffene<br />
Landwirte (evtl.<br />
Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
- Obst- und<br />
Gartenbauverein<br />
- betroffene<br />
Landwirte (evtl.<br />
Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
- Obst- und<br />
Gartenbauverein<br />
- betroffene<br />
Landwirte (evtl.<br />
Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher)<br />
- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (evtl.<br />
als Eingriffsverursacher)<br />
2 103<br />
1 104<br />
2 104<br />
1 104
29 Ackerfläche<br />
nördlich Ökosee<br />
30 Ackerfläche im<br />
Kondeler Bachtal<br />
31 Kerbtäler und<br />
Gräten am westl.<br />
und östl.<br />
Siedlungsrand von<br />
Diefflen<br />
32 Grünflächen<br />
zwischen<br />
Hüttenwald und<br />
Ökosee<br />
33 Grünflächen im<br />
südlichen<br />
<strong>Stadt</strong>bereich<br />
<strong>Dillingen</strong> bzw.<br />
“Überm Berg“<br />
34 Innenstadtbereich<br />
<strong>Dillingen</strong> / “Überm<br />
Berg“,<br />
Hauptdurch-<br />
- Anlage von schmalen<br />
Brachestreifen<br />
- Entwicklung von<br />
Ackerrandstreifen<br />
- Anlage von Feldgehölzhecken<br />
- Anlage von Ackerrandstreifen<br />
- alternativ Entwicklung von<br />
Sandrasenlebensgemeinschaften<br />
auf Ackerbrachen<br />
Erhalt und Entwicklung <strong>der</strong><br />
wertvollen Baumhecken und<br />
Feldgehölze<br />
Erhalt und gegebenenfalls<br />
Aufwertung <strong>der</strong> Grünflächen<br />
Erhalt und gegebenenfalls<br />
Aufwertung <strong>der</strong> Grünflächen<br />
(Kleingartenanlagen, Sportplatz,<br />
Friedhof, Parkanlagen westlich<br />
des Hüttengeländes)<br />
- Schaffung von Saumstrukturen als<br />
Versteckmöglichkeiten für<br />
Wiesenbrüter und damit Sicherung<br />
<strong>der</strong> Wiesenbrütervorkommen<br />
- Vermeidung von Erosionserscheinungen<br />
und Stoffeinträgen in den<br />
Kondeler Bach<br />
- Entwicklung von artenreichen<br />
Ackerwildkrautgesellschaften auf<br />
Sand<br />
- Entwicklung von Sandrasen als<br />
Lebensraum seltener Tier- und<br />
Pflanzenarten<br />
- Schutz <strong>der</strong> landschaftsbildprägenden<br />
Strukturelemente<br />
- Sicherung des Biotopverbunds und<br />
Schutz <strong>der</strong> bedeutenden Lebens-<br />
räume für Pflanzen und Tiere<br />
- Sicherung und Stärkung des<br />
Biotopverbunds<br />
- Sicherung des Biotopverbunds im<br />
Siedlungsbereich durch breite<br />
Grünzüge<br />
Erhalt bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Alleen - Sicherung des Biotopverbunds<br />
durch “Trittsteine“<br />
- gestalterische Aufwertung des<br />
Straßenraumes<br />
- betroffene<br />
Landwirte (evtl.<br />
Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes,<br />
- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher)<br />
- betroffene<br />
Landwirte<br />
(Inanspruchnahme<br />
von För<strong>der</strong>mitteln<br />
des ELER-<br />
Programmes<br />
- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />
Eingriffsverursacher)<br />
1 104<br />
1 104<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 105<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 106<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
1 106<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 106
gangsstraßen - Verbesserung <strong>der</strong> Lufthygiene und<br />
<strong>der</strong> kleinklimatischen Verhältnisse<br />
35 Grünflächen im Aufwertung und ökologische - Verbesserung des Biotoverbunds <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (z.T. 2 107<br />
Siedlungsbereich Begrünung (private Streuobst- und im Siedlungsbereich<br />
durch För<strong>der</strong>ung von<br />
Heckenanpflanzungen, naturnahe - Verbesserung <strong>der</strong> lufthygieni- privaten<br />
Gestaltung von Vorgärten und schen und kleinklimatischen Pflanzungen)<br />
Innenhöfen etc.)<br />
Verhältnisse<br />
36 Ackerbrachen Anpflanzung von Feldgehölzen - Immissionsschutz (insbeson<strong>der</strong>e - <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 108<br />
westlich <strong>der</strong> und Wiesenansaat<br />
Filterung von Luftschadstoffen)<br />
Autobahn A8<br />
- Einschränkung <strong>der</strong><br />
Sichtbeziehungen auf die Autobahn<br />
37 Talräume von Vermeidung einer weiteren - Schutz <strong>der</strong> Auen als<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 108<br />
Prims und <strong>Saar</strong> Bebauung <strong>der</strong> Auen<br />
Retentionsraum sowie als<br />
ökologisch wertvoller Lebensraum<br />
38 Gesamtes<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet<br />
39 Waldflächen am<br />
Limberg<br />
40 Kleingartenanlage<br />
n und<br />
“Kegelwäldchen“<br />
im <strong>Stadt</strong>teil<br />
“Überm Berg“<br />
41 Freifläche<br />
zwischen<br />
Pachtener Heide<br />
Durchführung einer<br />
klimatologsichen Untersuchung<br />
zur Abgrenzung von<br />
Belastungsräumen, Kaltluftabflussbahnen<br />
und klimatischen<br />
Ausgleichsräumen<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Zugänglichkeit<br />
<strong>der</strong> Waldgebiete für die<br />
Bevölkerung<br />
- Öffnung <strong>der</strong> Kleingartenanlagen<br />
für die Öffentlichkeit<br />
- Entwicklung einer öffentlichen<br />
Parkanlage im Berech des<br />
Kegelwäldchens<br />
- Freizeit orientierte Gestaltung <strong>der</strong><br />
Freifläche<br />
- Ermittlung <strong>der</strong> klimatischen<br />
Belastungsfaktoren als Grundlage<br />
für Verbesserungsmaßnahmen<br />
- Ermittlung von klimatisch<br />
bedeutsamen Flächen als<br />
Grundlage für die Sicherung einer<br />
Durchlüftung <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />
- Aufwertung <strong>der</strong> Waldflächen zur<br />
Erholungsnutzung<br />
- Schaffung von Erholungsflächen<br />
für die Bevölkerung<br />
- Verbesserung <strong>der</strong> Wohnqualität<br />
<strong>der</strong> umliegenden Wohngebiete<br />
durch gestalterische Aufwertung des<br />
Umfeldes<br />
- Schaffung einer wohnortnahen<br />
Fläche für die Erholunsgsnutzung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 3 108<br />
Forstamt 3 108<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 108<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 108
und Wohngebiet<br />
Leipziger Ring<br />
42 Gesamtes<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet<br />
43 Gesamtes<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Optimierung des Radwegenetzes<br />
durch Ausbau von<br />
Radverbindungen, Markierung von<br />
Schutzstreifen, Öffnung von<br />
Untertunnelungen etc.<br />
Sanierung <strong>der</strong> Altlasten-Standorte,<br />
für die ein hohes<br />
Gefährdungspotenzial ermittelt<br />
wurde<br />
44 Ortslage Diefflen Auslagerung von<br />
immissionsschutz-rechtlich und<br />
gestalterisch bedenklichen<br />
Betrieben aus <strong>der</strong> Ortslage in<br />
ausgewiesene Gewerbegebiete<br />
45 Gesamtes<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet<br />
48 Geplantes<br />
Wohngebiet<br />
“Solarpark“ (PA 2)<br />
im Bereich „Überm<br />
Berg“<br />
Aufstellen eines<br />
Generalverkehrsplans<br />
- bei Realisierung <strong>der</strong> Planung ist<br />
aufgrund <strong>der</strong> Auenlage auf den<br />
Grundwasserschutz beson<strong>der</strong>er<br />
Wert zu legen<br />
- Verbesserung des teilweise<br />
lückenhaften, durch Untertunnelungen,<br />
Sackgassen und Einbahnstraßen<br />
unterbrochenen<br />
Radverkehrsnetzes<br />
- Schutz von Boden, Grund- und<br />
Oberflächenwasser vor<br />
Schadstoffeinträgen<br />
- Schutz des Menschen im Bereich<br />
empfindlicher Nutzungen<br />
- Sicherung gesun<strong>der</strong><br />
Wohnverhältnisse durch die<br />
Min<strong>der</strong>ung von Lärmbelastungen<br />
- gestalterische Aufwertung <strong>der</strong><br />
Beriche<br />
- Bewertung und<br />
Verbesserung <strong>der</strong><br />
Immissionssituation an den<br />
stark frequentierten<br />
Hauptdurchgangs-straßen<br />
-<br />
- Schutz <strong>der</strong> Auelebensräume<br />
- Schutz des Grundwassers vor<br />
Beeinträchtigungen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 108<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 109<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 3 109<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 109<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 109
49 Geplantes<br />
Wohngebiet “Im<br />
Lehnfeld“ (DIE 1)<br />
in Diefflen<br />
Integration <strong>der</strong> randlich gelegenen<br />
Baumheckenstrukturen und<br />
Streuobstbrachen in die Planung<br />
- Schutz von für den Arten- und<br />
Biotopschutz hochwertigen<br />
Gehölzbeständen;<br />
- Schutz bzw. Ersatz des<br />
betroffenen FFH-Lebensraumtyps<br />
<strong>der</strong> Mageren Flachland-Mähwiesen;<br />
- Eingrünung des geplanten<br />
Wohngebietes<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
1 110
Tabelle 5: Altlasten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />
AZ Betrieb Straße / Gemarkung<br />
DIL_1854 Quarzit-Edelputzverarbeitung Franz-Meguin-Straße 6a<br />
DIL_1855 Großhandel Tankstellen Dieselstraße 3<br />
DIL_1856 Kfz - Werkstatt Johannesstraße 44<br />
DIL_1857 Großschreinerei Feldstraße 32-34<br />
DIL_1858 Heizöl- / Baustoffhandel Nalbacher Straße 176<br />
DIL_1860 Taxi / Tankstelle Gathmannstraße 10<br />
DIL_1861 Tankstelle / Mineralölhandel Merziger Straße 268<br />
DIL_1862 Tankstelle Merziger Straße 280 (HELA)<br />
DIL_1863 Chem. Reinigung Daimlerstraße 8<br />
DIL_1864 Chem. Reinigung Wilhelmstraße 4<br />
DIL_1865 Dachdeckerei / Bitumenverarbeitung Merziger Straße 78<br />
DIL_1866 Tiefbauarbeiten / Baustoffhandel Brunnenstraße 9-(11 ?)<br />
DIL_1867 Tiefbauarbeiten / Baustoffhandel Werthstraße 14<br />
DIL_1868 Schreinerei / Tischlerei Wer<strong>der</strong>straße 25<br />
DIL_1869 Heizöl- / Baustoffhandel Friedrich-Ebert-Straße 40<br />
DIL_1870 Schlacht- u. Viehhof Am Schlachthof<br />
DIL_1871 Kanonenrohr- / Geschossfabrik Uferstraße<br />
DIL_1872 Druckerei Berliner Straße 5<br />
DIL_1873 Autoverkauf / - reparatur Wer<strong>der</strong>straße 29<br />
DIL_1874 Heizöl- / Baustoffhandel Dieselstraße 36 - 38<br />
DIL_1875 Heizöl- / Baustoffhandel Bruchweg 14<br />
DIL_1876 Maschinen- / Apparatebau Feldstraße 30<br />
DIL_1877 Baustoffhandel Gutenbergstraße 21<br />
DIL_1878 Maschinenreparaturwerkstatt Siemensstraße 1<br />
DIL_1879 Baustoffhandel Dillinger Straße 29<br />
DIL_1880 Großschreinerei Dillinger Straße 4<br />
DIL_1881 Schreinerei / Tischlerei Werthstraße 19<br />
DIL_1882 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 1<br />
DIL_1883 Öllager / Ölumschlag Pachtener Str. / Berckheimstraße<br />
DIL_1884 Baumspedition Nachtsheimstraße 1 + 2 / Bahnhofstr.<br />
DIL_1885 DB Lokomotivenwerkstatt Bahnhof<br />
DIL_1886 Großschreinerei Nalbacher Straße 139<br />
DIL_1887 Schrottplatz Pachtener Straße / Berckheimstr.<br />
DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />
DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />
DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />
Wallerfanger Str. / Konrad-Adenauer-<br />
DIL_2505 Kiesabbau<br />
Allee<br />
DIL_2505 Kiesabbau Geranienstr.<br />
DIL_2506 Primsaue Wallerfanger Str.<br />
DIL_2507 Kiesgrube Robert-Koch-Str.<br />
DIL_2508 Kiesgrube / Schützenhof Merziger Str.<br />
DIL_2508 Kiesabbau Daimlerstr.<br />
DIL_2509 Kiesabbau Am Roten Sand Weg<br />
DIL_2510 Kiesgrube verlängerte Beckinger Straße<br />
DIL_2510 Schützengraben verlängerte Beckinger Straße<br />
DIL_2511 Augrät verlängerter Pfaffenweg<br />
DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />
DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />
DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />
DIL_2513 Ackerfläche / Anschüttung Bruchweg 14<br />
DIL_2514 Anschüttung In <strong>der</strong> Lach<br />
DIL_2515 Ackerfläche / Auenwald / Dieselstraße / Siemensstr.
DIL_2517<br />
Aufschüttung<br />
Hangschüttung westl. Sportplatz Babelsberg<br />
DIL_2518 Augrät verlängerter Pfaffenweg<br />
DIL_2519 Auenwiese Bruchweg<br />
DIL_2519 Bahn-Gelände Bruchweg<br />
DIL_2519 Auenwiese Auf die Ziegelhütte<br />
DIL_2519 Auenwiese Heßbergweg<br />
DIL_2521 Mühlengräben An <strong>der</strong> Papiermühle<br />
DIL_4480 Kfz / Tankstelle Primsstraße 35<br />
DIL_4481 Blechfabrik/Verzinkerei Neustraße 43 a<br />
DIL_4482 DB Tankstelle Wer<strong>der</strong> Straße 2<br />
DIL_4483 Lager Tiefbaubetrieb Fährweg<br />
DIL_4484 Kohlelager Bahnhofstraße 4 u. 6<br />
DIL_4485 Lager Hoch-/Tiefbaubetrieb Römerstraße 15<br />
DIL_4486 Kfz / Tankstelle Merziger Straße 85<br />
DIL_4487 Kfz / Tankstelle Industriestraße 13 a<br />
DIL_4488 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Industriestraße 25<br />
DIL_4489 Betonwerk Lindenstraße / An <strong>der</strong> Papiermühle<br />
DIL_4490 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Am Römerkastell 50<br />
DIL_4491 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Brückenstraße, Ecke Blumenstraße<br />
DIL_4492 Kohlelager Schubertstraße 7 / Schulstr.<br />
DIL_4493 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Merziger Straße 72 - 76<br />
DIL_4494 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Ecke Wer<strong>der</strong>straße/Am Haienbach<br />
DIL_4495 Druckerei Heiligenbergstraße 28<br />
DIL_4496 Kfz - Werkstatt Bismarckstraße 4<br />
DIL_4497 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Merziger Straße 165<br />
DIL_4498 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Dieffler Straße 15<br />
DIL_4499 Chem. Reinigung / Färberei Paulinenstraße 5<br />
DIL_4500 Chem. Reinigung Paulinenstraße 8<br />
DIL_4501 Kfz - Werkstatt / Tankstelle <strong>Saar</strong>louiser Straße 12<br />
DIL_4502 Kfz - Werkstatt / Tankstelle <strong>Saar</strong>louiser Straße 14 a<br />
DIL_4503 Chem. Reinigung <strong>Saar</strong>louiser Straße 2<br />
DIL_4504 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 23<br />
DIL_4505 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 13<br />
DIL_4506 Kfz - Werkstatt / Eigentankstelle Hinterstraße 13<br />
DIL_4507 Säckefabrik Merziger Straße 117 - 119<br />
DIL_4508 Chem. Reinigung Mozartstraße 7 - 11<br />
DIL_4509 Kohle-/ Öllager Jakobstraße 5<br />
DIL_6743 Kiesabbau Fischerstraße<br />
DIL_6743 Kiesabbau Fischerstraße<br />
DIL_7034 Kiesabbau westl. Segelflugplatz<br />
DIL_7035 Acker / Wiesenflächen Brückenstraße<br />
DIL_7036 Weide östl. Marie Curie Str.<br />
DIL_7037 Kiesabbau nördl. Berliner Str.<br />
DIL_7038 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />
DIL_7039 Kiesabbau Segelflugplatz<br />
DIL_7040 Schlackehalde B51<br />
DIL_7040 Kohleschlammabsetzbecken Wiesemslach<br />
DIL_7040 Kohleschlammabsetzbecken Im Großkies<br />
DIL_7041 Primsobergraben südl. Dieffler Str.<br />
DIL_7041 Primsobergraben südl. Dieffler Str.<br />
DIL_7042 Ackergrundstücke östl. "Augrät"<br />
DIL_7043 Kiesschlammabsetzweiher Auf dem alten Fahr<br />
DIL_7044 Schlackehalde<br />
Entwässerungsgräben /<br />
"Am Sauberg"<br />
DIL_7045 Panzergraben "Borrlach"
DIL_7046 Tongrube Litermontstraße<br />
DIL_18962 Werkstatt / Apparatebau Werkstraße<br />
DIL_18963 DB Güterabfertigung Berckheimstraße<br />
DIL_18964 Bunkeranlagen<br />
DIL_19435 Kompostieranlage <strong>Dillingen</strong><br />
DIL_20527 Flugzeugabsturz WK II Gänswies<br />
DIL_20584 ehem. DH Kokerei Dillinger Hütte<br />
DIL_20754 Kiesgruben Auf <strong>der</strong> Insel<br />
DIL_20755 Wiesenflächen verlängerter Bruchweg<br />
DIL_20756 Kiesabbau südl. L143<br />
DIL_20757 THW / DB Lagerplatz nördl. Römerbrücke<br />
DIL_20758 Kiesabbau verlängerte Beckinger Str.<br />
DIL_20759 Acker / Wiesenflächen südl. L143 / Primsbrücke<br />
DIL_20759 Acker / Wiesenflächen südl. L143 / östl. Anglerweiher<br />
DIL_20760 Acker / Wiesenflächen südl. E-Werk<br />
DIL_20761 Gewerbeflächen Industriestraße 5 - 7<br />
DIL_20856 Klärteiche<br />
DIL_20924 DB Lagerplatz / Schrottplatz Neustraße
Tab. 6: Abkürzungsverzeichnis<br />
Abkürzung Bezeichnung<br />
ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
BauGB Baugesetzbuch<br />
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />
DEK Dillinger Energiekampagne<br />
ELER Europäischer Landwirtschaftsfond für die<br />
Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
FFH Flora Fauna Habitat<br />
FNP Flächennutzungsplan<br />
IMMESA <strong>Saar</strong>ländisches<br />
Luftüberwachungsmessnetz<br />
KULAP Kulturlandschaftsprogramm<br />
LB Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
LEP Landesentwicklungsplan<br />
LSG Landschaftsschutzgebiet<br />
LUA Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz<br />
ND Naturdenkmal<br />
PAK Polyzyklische aromatische<br />
Kohlenwasserstoffe<br />
RL Rote Liste<br />
SNG <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz<br />
SWG <strong>Saar</strong>ländisches Wassergesetz
Literaturverzeichnis<br />
AMTSBLATT DES SAARLANDES (1977): Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete<br />
im Landkreis <strong>Saar</strong>louis, Nr. 19, S. 405.<br />
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BASTIAN, O.; SCHREIBER, K.-F. (Hrsg.) (1994): Analyse und ökologische Bewertung <strong>der</strong><br />
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BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT<br />
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GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1989): Erläuterungen zur<br />
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LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND<br />
ERHOLUNG (LANA) (1995): Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an den Inhalt <strong>der</strong> flächendeckenden<br />
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LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ DES SAARLANDES (Hrsg.) (1996): Erläuterungen<br />
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LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ DES SAARLANDES (Hrsg.) (1999): Leitfaden<br />
Eingriffsbewertung.<br />
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ<br />
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MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND VERKEHR (Hrsg.) (1981): Richtlinien für die<br />
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MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND VERKEHR (Hrsg.) (1997): Bäche und Flüsse<br />
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MINISTERIUM FÜR UMWELT (Hrsg.) (2004): Landesentwicklungsplan Umwelt<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT (Hrsg.) (2000): Landschaftsrahmenplanung im Landkreis<br />
<strong>Saar</strong>louis (Abschlußbericht); Bearbeitung: AGL Landschafts-, Umwelt- und Raumplanung.<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT (Hrsg.) (2007): Landschaftsprogramm <strong>Saar</strong>land (Entwurf vom<br />
Dezember 2007);<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES (Hrsg.) (2000): Bericht über die<br />
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OBERDORFER, E. (1994): Pflanzensoziologische Exkursionsflora.<br />
RÖSER, B. (1988): Saum- und Kleinbiotope, Ökologische Funktion, wirtschaftliche<br />
Bedeutung und Schutzwürdigkeit in Agrarlandschaften.<br />
SCHNEIDER, H. (1972): Die naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung auf Blatt 159 <strong>Saar</strong>brücken.<br />
SCHNEIDER, H. (1991): Sammlung geologischer Führer 84, <strong>Saar</strong>land.<br />
SCHRÖDER, D. (1992): Bodenkunde in Stichworten.<br />
STADT DILLINGEN/SAAR (1984): Landschafstplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (Vorentwurf);<br />
Bearbeitung: ARGE H. Gellenberg - G. Penker, <strong>Dillingen</strong>/Neuss.<br />
STADT DILLINGEN/SAAR (1985): Ökologischer Ausgleichsbereich <strong>Saar</strong>aue <strong>Dillingen</strong>.<br />
Gestaltungsentwurf. Ausführungsplanung.<br />
STADT DILLINGEN/SAAR (unveröffentl.) (1994): Die Waldflächen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>; Bearbeitung: Büro für Landespflege u. Forsten M. Meyer, Beckingen-<br />
Düppenweiler.<br />
STADT DILLINGEN/SAAR (unveröffentl.) (1994): Grünflächenkataster <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>.<br />
STADT DILLINGEN/SAAR (Hrsg.) (1999): Umweltbericht, Naturschutz und<br />
Landschaftspflege; Bearbeitung: Herrmann Merl.<br />
STADT DILLINGEN/SAAR (Hrsg.) (1998): Beschreibung <strong>der</strong> Vorrangflächen für den<br />
Naturschutz auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Dillingen</strong>, Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung ihrer<br />
ökologischen Wertigkeit; Bearbeitung: Büro für Landespflege u. Forsten M. Meyer,<br />
Beckingen-Düppenweiler.<br />
STADT DILLINGEN/SAAR (Hrsg.) (1998): Bestandserhebung <strong>der</strong> innerstädtischen<br />
Grünflächen und <strong>der</strong>en ökologische Bewertung für den Arten- und Biotopschutz;<br />
Bearbeitung: Büro für Landespflege und Forsten M. Meyer, Beckingen-Düppenweiler.<br />
STADT DILLINGEN/SAAR (Hrsg.) (1998): Lokale Agenda 21 (Entwurf); Bearbeitung:<br />
Alexan<strong>der</strong> Karsunky.<br />
WILMANNS, O. (1998): Ökologische Pflanzensoziologie.<br />
Kartenverzeichnis
GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1981): Geologische Karte des<br />
<strong>Saar</strong>landes, Maßstab 1 : 50.000.<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1981): Geologische Karte des<br />
<strong>Saar</strong>landes, Maßstab 1 : 25.000, Blatt 6606 <strong>Saar</strong>louis.<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1987): Hydrogeologische<br />
Karte des <strong>Saar</strong>landes, Karte 1 Wasserleitvermögen des Untergrundes, Maßstab 1 : 100.000.<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1992): Hydrogeologische<br />
Karte des <strong>Saar</strong>landes, Karte 3 Grundwasserbeschaffenheit, Maßstab 1 : 100.000.<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND VERKEHR (Hrsg.) (1995):<br />
Gewässergütekarte des <strong>Saar</strong>landes 1995.