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Begründung zum Landschaftsplan der Stadt Dillingen / Saar

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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / <strong>Saar</strong><br />

<strong>Landschaftsplan</strong><br />

- Entwurf -


<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / <strong>Saar</strong><br />

Bearbeitet im Auftrag <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / <strong>Saar</strong><br />

Verfahrensbetreuung:<br />

ARGUS concept GmbH<br />

Am Homburg 3<br />

66123 <strong>Saar</strong>brücken<br />

Tel.: 0681 / 38 916–60<br />

Fax: 0681 / 38 916–70<br />

E-Mail: info@argusconcept.com<br />

Internet: www.argusconcept.com<br />

Projektleitung:<br />

Dipl. – Geogr. Thomas Eisenhut<br />

Projektbearbeitung:<br />

Dipl. – Geogr. Anja Groß<br />

Stand:<br />

Entwurf 31. Mai 2012<br />

ARGUSconcept GmbH Am Homburg 3 66123 <strong>Saar</strong>brücken<br />

Tel.: 0681 / 38916 60 Fax: 0681 / 38916 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com


<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1 VORBEMERKUNGEN 6<br />

1.1 Verfahrensvermerke 6<br />

1.2 Ziele <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung 6<br />

1.3 Aufgaben und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung 7<br />

2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN / ÜBERGEORDNETE VORGABEN 10<br />

2.1 Gesetzliche Grundlagen 10<br />

2.2 Übergeordnete Programme und Rahmenpläne 11<br />

2.3 Ziele <strong>der</strong> Raumordnung 13<br />

2.4 Sonstige Planungen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege 15<br />

3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG 16<br />

3.1 Lage und Größe des Planungsraumes 16<br />

3.2 Naturraum 16<br />

3.3 Topographie 17<br />

3.4 Geologie 18<br />

3.5 Böden 20<br />

3.6 Fließgewässer 30<br />

3.7 Grundwasser 34<br />

3.8 Klima und Lufthygiene 39<br />

3.9 Arten und Biotope 42<br />

3.10 Landschaftsbild und Erholung 67<br />

3.11 Schutzgut Mensch 73<br />

3.12 Erfassung und Bewertung bestehen<strong>der</strong> und geplanter Nutzungen 74<br />

3.13 Geschützte Teile von Natur und Landschaft 79<br />

4 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHES ENTWICKLUNGSKONZEPT 86<br />

4.1 Grundlagen 86<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

4.2 Schutzgebietskonzeption 94<br />

4.3 Maßnahmenkonzeption - Flächen, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 98<br />

4.4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 111<br />

4.5 Rechtsverbindlich festgesetzte o<strong>der</strong> vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne<br />

des 3. Abschnittes des BNatSchG 114<br />

4.6 Nutzungsbezogene Entwicklungsziele 118<br />

4.7 Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen / Ziel-Realisierung 120<br />

4.8 Übernahme von Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es in den Flächennutzungsplan 123<br />

Anlagen<br />

Tabelle 1: Schutzflächen des Arten- und Biotopschutzprogramms <strong>Saar</strong>land (ABSP)<br />

Tabelle 2: Beurteilung geplanter, im FNP dargestellten Bauflächen<br />

Tabelle 3: Bedarf an Ausgleichsflächen aufgrund geplanter Bauflächen im FNP<br />

Tabelle 4: Maßnahmenkatalog<br />

Tabelle 5: Altlasten<br />

Tabelle 6: Abkürzungsverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis<br />

Themenkarten<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Kartenverzeichnis<br />

Biotoptypen (Mst. 1: 5.000)<br />

Biotopverbund (Mst. 1: 5.000)<br />

Entwicklungskonzeption (Mst. 1: 5.000)<br />

Themenkarten (im Mst. 1: 30.000)<br />

1: Geologie<br />

2: Boden<br />

3: Wasser<br />

4: Klima und Lufthygiene<br />

5: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

6: Biotopkartierung II<br />

7: Konflikte<br />

8: Landschaftsbild, Freizeit und Erholung<br />

9: Arten- und Biotopschutzprogramm<br />

10: Bewertung Biotoptypen<br />

11: Potenzielle Ausgleichsmaßnahmen<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

1 VORBEMERKUNGEN<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> hat am 22.11.2006 den Beschluss zur Fortschreibung<br />

/ Neuaufstellung des seit dem 15.03.1978 rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

(FNP) gefasst. Parallel <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan ist ein <strong>Landschaftsplan</strong> zu erstellen.<br />

Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUS concept GmbH, Am Homburg 3, 66123<br />

<strong>Saar</strong>brücken beauftragt.<br />

1.1 Verfahrensvermerke<br />

Das Verfahren zur Aufstellung <strong>der</strong> Landschaftspläne wird durch § 37 <strong>Saar</strong>ländisches<br />

Naturschutzgesetz (SNG) i.V.m. dem BauGB geregelt. Die Landschaftspläne werden<br />

hiernach von den Trägern <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung als Beitrag für die Flächennutzungspläne<br />

erstellt und unter Abwägung mit den an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen als Darstellungen in die Flächennutzungspläne aufgenommen. Erst<br />

nach Abwägung und Aufnahme in die Flächennutzungspläne werden die Darstellungen<br />

dann Teil einer verbindlichen Raumordnung.<br />

Der vorliegende <strong>Landschaftsplan</strong> nimmt parallel <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan am Verfahren<br />

zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes teil.<br />

Die erfor<strong>der</strong>liche Strategische Umweltprüfung erfolgt gemäß § 37 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz<br />

(SNG) im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung des Flächennutzungsplans.<br />

Für die Verfahrensdurchführung und die Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es wurde<br />

die aktuelle relevante Bau- und Umweltgesetzgebung berücksichtigt. Die ausführlichen<br />

Verfahrensvermerke sowie die gesetzlichen Grundlagen sind <strong>der</strong> entsprechenden Rubrik<br />

auf <strong>der</strong> Planzeichnung zu entnehmen.<br />

1.2 Ziele <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

Die gesetzliche Grundlage <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung bildet das Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG). Hier sind in § 1 die allgemeinen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege festgelegt.<br />

Hiernach sind Natur und Landschaft innerhalb und außerhalb <strong>der</strong> besiedelten Bereiche<br />

so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes einschließlich <strong>der</strong> Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert<br />

<strong>der</strong> Landschaft auf Dauer gesichert sind.<br />

Aus den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege ergibt sich die Notwendigkeit<br />

für eine Regelung des Verhältnisses von Naturnutzung und Naturschutz durch die<br />

bestehende Umweltgesetzgebung und damit die gesetzliche Verankerung einer vorsorgenden<br />

Planung. Diese wird in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung repräsentiert.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

In Landschaftsplänen sollen gem. § 9 BNatSchG die konkretisierten Ziele des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege und <strong>der</strong> ihrer Verwirklichung dienenden Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

und Maßnahmen dargestellt und begründet werden.<br />

Die Ziele <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung müssen sich an den Vorgaben des Landschaftsprogrammes<br />

des <strong>Saar</strong>landes orientieren. Gemäß § 11, Abs. 1 BNatSchG werden<br />

die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen des Naturschutzes<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Landschaftsrahmenpläne (bzw. im <strong>Saar</strong>land des<br />

Landschaftsprogramms) für die Gebiete <strong>der</strong> Gemeinden in Landschaftsplänen dargestellt.<br />

1.3 Aufgaben und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

Aufgaben und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung werden u.a. in § 9 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatschG) festgelegt. Hiernach sollen die Landschaftspläne Angaben enthalten<br />

über:<br />

• den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,<br />

• die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,<br />

• die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und<br />

Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich <strong>der</strong> sich daraus ergebenden<br />

Konflikte,<br />

• die Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> konkretisierten Ziele des<br />

Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. zur Vermeidung, Min<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beseitigung von Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft<br />

2. <strong>zum</strong> Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft im Sinne des Kapitels<br />

4 sowie <strong>der</strong> Biotope, Lebensgemeinschaften und Lebensstätten <strong>der</strong> Tiere<br />

und Pflanzen wild leben<strong>der</strong> Arten,<br />

3. auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage o<strong>der</strong> ihrer natürlichen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege, insbeson<strong>der</strong>e zur Kompensation von Eingriffen in Natur<br />

und Landschaft sowie <strong>zum</strong> Einsatz natur- und landschaftsbezogener För<strong>der</strong>mittel<br />

beson<strong>der</strong>s geeignet sind,<br />

4. <strong>zum</strong> Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, <strong>der</strong> Biotopvernetzung und des<br />

Netzes „Natura 2000“,<br />

5. <strong>zum</strong> Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden,<br />

Gewässern, Luft und Klima,<br />

6. zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des<br />

Erholungswertes von Natur und Landschaft,<br />

7. zur Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten<br />

Bereich.<br />

Gemäß § 5 Abs. 2 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz (SNG) sind in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

außerdem darzustellen:<br />

• Unzerschnittene Räume gemäß § 6 SNG (Landschaftsteile mit einer Mindestfläche<br />

von 15 Quadratkilometern, die nicht durch klassifizierte Straßen, Gemeindestraßen,<br />

Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Stauseen mit einer Fläche von<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

mehr als 30 Hektar, Ortslagen, Kraftwerks- und Umspannanlagen o<strong>der</strong> den Flughafen<br />

Ensheim zerschnitten werden).<br />

Aus den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des <strong>Saar</strong>ländischen<br />

Naturschutzgesetzes ergeben sich konkretisiert folgende Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Inhalte und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung:<br />

1.3.1 Sicherung und Entwicklung des Schutzgutes Pflanzen- und Tierwelt<br />

Für das Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt sind durch die <strong>Landschaftsplan</strong>ung im Einzelnen<br />

darzustellen:<br />

• Gebiete mit Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, vor allem für die<br />

in ihrem Bestand gefährdeten Arten und beson<strong>der</strong>s geschützten Biotope,<br />

• Gebiete mit europaweit geschützten Biotopen und Arten im Sinne des europaweiten<br />

Netzes „Natura 2000“,<br />

• Beeinträchtigungen durch vorhandene und geplante Nutzungen,<br />

• Möglichkeiten zur Min<strong>der</strong>ung vorhandener o<strong>der</strong> Vermeidung voraussehbarer Beeinträchtigungen,<br />

• Entwicklungs- und Nutzungserfor<strong>der</strong>nisse zur Sicherung des Biotopverbunds,<br />

• Entwicklungsziele für Tier- und Pflanzenarten, ihre Lebensgemeinschaften und<br />

Lebensräume, mit beson<strong>der</strong>er Betrachtung <strong>der</strong> europaweit geschützten Arten<br />

und Lebensräume<br />

1.3.2 Sicherung und Entwicklung des Schutzgutes Natur- und Landschaftserleben<br />

Für das Erleben von Natur und Landschaft sind im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung zu<br />

ermitteln:<br />

• Gebiete mit Bedeutung für das Natur- und Landschaftserleben,<br />

• Beeinträchtigungen durch vorhandene und geplante Nutzungen (einschließlich<br />

Freizeit- und Erholungsnutzung),<br />

• Möglichkeiten zur Min<strong>der</strong>ung vorhandener bzw. Vermeidung voraussehbarer Beeinträchtigungen,<br />

• Entwicklungsziele für die Erlebnisqualität im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />

sowie<br />

• Erfor<strong>der</strong>nisse und Möglichkeiten zur Entwicklung <strong>der</strong> Erlebnisqualität, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Erreichbarkeit und Zugänglichkeit geeigneter Räume.<br />

1.3.3 Sicherung und Entwicklung <strong>der</strong> Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und<br />

Klima<br />

Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist es, die Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit<br />

und das Zusammenwirken von Boden, Wasser, Luft und Klima im Naturhaushalt zu erhalten,<br />

zu entwickeln o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Hinsichtlich des Bodens geht es vor allem um den Erhalt bzw. Schutz von:<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Regulations-, Produktions- und Standortfunktionen durch Vermeidung von Wind-<br />

und Wassererosion, Bodenverbrauch und –versiegelung sowie Schadstoffeintrag,<br />

• Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit,<br />

• seltenen Böden und<br />

• beson<strong>der</strong>s gefährdeten und empfindlichen Böden.<br />

Hinsichtlich des Wassers sind Beeinträchtigungen zu vermeiden, welche<br />

• die Grundwasserneubildung und die Grundwasserqualität sowie<br />

• die Selbstreinigungsfähigkeit und die Abflussregulation <strong>der</strong> Oberflächengewässer<br />

gefährden.<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Luft und Klima sind Beiträge <strong>zum</strong><br />

• Immissionsschutz (Luftverbesserung, Lärmschutz) durch Erhaltung und Entwicklung<br />

von Vegetationsstrukturen und <strong>zum</strong><br />

• Klimaausgleich durch Erhaltung und Entwicklung von Frischluftentstehungsgebieten<br />

und Abflussbahnen in belasteten Gebieten zu leisten.<br />

Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima sind daher im Einzelnen zu ermitteln<br />

und darzustellen:<br />

• Gebiete mit Bedeutung für den Bodenschutz, die Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes,<br />

den Immissionsschutz und den Klimaausgleich,<br />

• Beeinträchtigungen dieser Funktionen durch vorhandene und geplante Nutzungen,<br />

• Möglichkeiten zur Min<strong>der</strong>ung vorhandener o<strong>der</strong> Vermeidung voraussehbarer Beeinträchtigungen,<br />

• Entwicklungsziele für Boden, Wasser, Luft und Klima sowie<br />

• Entwicklungserfor<strong>der</strong>nisse und -möglichkeiten.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN / ÜBERGEORDNETE VOR-<br />

GABEN<br />

Landschaftspläne sind auf <strong>der</strong> Grundlage von übergeordneten Qualitätsvorgaben, überörtlichen<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen und Maßnahmen sowie den gesetzlichen Vorgaben aufzustellen.<br />

Die überörtlichen Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

sind für das gesamte Land im Landschaftsprogramm festgelegt.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> konkretisiert die im Landschaftsprogramm festgesetzten Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

und Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege auf kommunaler<br />

Ebene.<br />

An oberster Stelle steht das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es regelt in § 9 Ziele<br />

und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung. In § 5 Abs. 2 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz<br />

(SNG) wird zusätzlich geregelt, dass in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung auch unzerschnittene<br />

Räume gemäß § 6 SNG darzustellen sind.<br />

Neben den genannten Vorgaben des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege sowie<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft sind bei <strong>der</strong> Aufstellung von Landschaftsplänen auch die allgemeinen<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und <strong>der</strong> Landesplanung, welche in den sog. Landesentwicklungsplänen<br />

dargelegt werden, zu beachten. Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist <strong>der</strong> Landesentwicklungsplan<br />

Umwelt von Bedeutung.<br />

Eine weitere übergeordnete Vorgabe stellen die Daten <strong>zum</strong> Arten- und Biotopschutzprogramm<br />

des <strong>Saar</strong>landes dar. Die rechtliche Grundlage leitet sich aus § 37 Abs. 1<br />

BNatSchG ab. Hier wird <strong>der</strong> Schutz, die Pflege und Entwicklung von Lebensräumen (Biotopen)<br />

als Lebensgrundlage für wildlebende Tiere und Pflanzen gefor<strong>der</strong>t.<br />

2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

2.1.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

§ 8 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt: „Die Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

werden als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen<br />

zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet. Gemäß § 9 Abs. 4<br />

BNatSchG ist die <strong>Landschaftsplan</strong>ung fortzuschreiben, “sobald und soweit dies im Hinblick<br />

auf Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 4 erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, insbeson<strong>der</strong>e weil wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen von Natur und Landschaft<br />

im Planungsraum eingetreten, vorgesehen o<strong>der</strong> zu erwarten sind.”<br />

§ 9 Abs. 5 sagt weiterhin aus, dass die Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung in Planungen<br />

und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen sind.”Insbeson<strong>der</strong>e sind die Inhalte <strong>der</strong><br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung für die Beurteilung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit und <strong>der</strong> Verträglichkeit<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

im Sinne des § 34 Absatz 1 dieses Gesetzes sowie bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Maßnahmenprogramme<br />

im Sinne des § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes heranzuziehen. Soweit<br />

den Inhalten <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung in den Entscheidungen nicht Rechnung getragen<br />

werden kann, ist dies zu begründen.”<br />

2.1.2 Gesetz <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Natur und Heimat im <strong>Saar</strong>land – <strong>Saar</strong>ländisches<br />

Naturschutzgesetz (SNG) -<br />

vom 5. April 2006<br />

“Die Landschaftspläne werden von den Trägern <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung als Beitrag<br />

für die Flächennutzungspläne erstellt und unter Abwägung mit den an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in die Flächennutzungspläne<br />

übernommen.“ (§ 37 Abs. 1 SNG).<br />

Aufgaben und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung werden im Bundesnaturschutzgesetz geregelt<br />

(vgl. voriges Kapitel). Gemäß § 5 Abs. 2 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz (SNG)<br />

sind in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung unzerschnittene Räume gemäß § 6 darzustellen.<br />

2.1.3 Rechtliche Grundlagen im Bereich Bodenschutz<br />

Der Bodenschutz hat auf Bundesebene mit dem Inkrafttreten des Gesetzes <strong>zum</strong> Schutz<br />

vor schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-<br />

Bodenschutzgesetz) vom 17. März 1998 erstmals eine eigenständige gesetzliche<br />

Grundlage erhalten. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 17. Juli<br />

1999 regelt als untergesetzliches Regelwerk insbeson<strong>der</strong>e die Untersuchung und Bewertung<br />

von altlastenverdächtigen Flächen sowie Anfor<strong>der</strong>ungen an Sanierungsuntersuchungen.<br />

Aus dieser Verordnung ergibt sich u.a. die Verpflichtung zur Untersuchung<br />

von schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen (insbeson<strong>der</strong>e Altlasten). Daneben enthält die<br />

Verordnung Vorschriften zur Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen auf<br />

Grund von Bodenerosion durch Wasser. Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist hier insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Gefahr <strong>der</strong> Bodenerosion auf landwirtschaftlichen Flächen von Relevanz. Der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> weist erosionsverdächtige Flächen auf, auf denen Erosionsschutzmaßnahmen<br />

sinnvoll sind (vgl. Plan Entwicklungskonzeption).<br />

Das ebenfalls <strong>zum</strong> Vollzug des BBodSchG erfor<strong>der</strong>liche <strong>Saar</strong>ländische Gesetz zur Ausführung<br />

des Bundes-Bodenschutzgesetzes (<strong>Saar</strong>ländisches Bodenschutzgesetz) ist am<br />

1.6. 2002 in Kraft getreten. Es regelt u.a. die Zuständigkeiten und beinhaltet die Regelungen<br />

für Altlasten, die bisher – wenn auch nur als Teilregelung – im <strong>Saar</strong>ländischen<br />

Abfallwirtschaftsgesetz enthalten waren.<br />

2.2 Übergeordnete Programme und Rahmenpläne<br />

2.2.1 Landschaftsprogramm des <strong>Saar</strong>landes (vom Juni 2009)<br />

Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung hat im <strong>Saar</strong>land zwei Ebenen: das Landschaftsprogramm in <strong>der</strong><br />

Planungshoheit des Landes und <strong>der</strong> kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>. Das Landschaftsprogramm<br />

des <strong>Saar</strong>landes konkretisiert - unter Beachtung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung - die<br />

gesetzlich vorgegebenen Ziele und Grundsätze <strong>zum</strong> Schutz von Natur und Landschaft<br />

auf überörtlicher Ebene.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Das Landschaftsprogramm stellt für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />

folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen dar:<br />

Klima, Boden und Grundwasser<br />

• Offenhaltung von Kaltluftenstehungsgebieten in Prims- und <strong>Saar</strong>aue<br />

• Schutz seltener, naturnaher Böden sowie Böden auf alten Waldstandorten<br />

• Schutz des Bodens vor Erosion (Waldflächen im Bereich des Limberg)<br />

Oberflächengewässer und Auen<br />

• Entfernen von Nadelholz-Aufforstungen in <strong>der</strong> Aue am Haienbach<br />

• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigenentwicklung des Haienbach im Bereich des Seitenarmes<br />

• Sicherung <strong>der</strong> naturnahen Fließgewässerstrecken am Haienbach sowie am Kondeler<br />

Bach<br />

• Auenreaktivierung und -sanierung in <strong>der</strong> Prims-aue südlich Diefflen<br />

• Naturnahe Entwicklung von Kiesweihergebieten an <strong>der</strong> Prims<br />

• Sanierung und naturnahe Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarmbereiche<br />

Arten- und Biotopschutz<br />

• Umbau von standortfremden Waldbeständen in <strong>der</strong> Haienbach- und Primsaue<br />

sowie nordwestlich von Diefflen und am Limberg<br />

• Pflege zur Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen im Bereich ehemaliger<br />

Kiesabbauflächen nördlich Segelflugplatz Diefflen sowie am <strong>Saar</strong>altarm südlich<br />

Autobahnanschlussstelle Rehlingen<br />

• Offenhaltung von Flächen mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Offenland<br />

bei Diefflen)<br />

• kleinflächig Erhaltung <strong>der</strong> Streuobstnutzung östlich Diefflen<br />

• Ökologische Aufwertung <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarmbereiche<br />

• Erhaltung und Entwicklung extensiver Grünlandnutzung nördlich des Ökosees<br />

• Sanierung und Reaktivierung aufgefüllter Auen in <strong>der</strong> Primsaue südlich Diefflen<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

• Prioritäre Überführung von standortfremden Waldbeständen auf Standorten mit<br />

beson<strong>der</strong>em Entwicklungspotenzial am Haienbach und im Bereich <strong>der</strong> Primsmündung<br />

sowie nordwestlich von Diefflen<br />

• Ausbreitung von Freizeitnutzungen naturverträglich lenken: Umgebung von<br />

Diefflen, Kondeler Bachtal, Primsaue<br />

• Offenhaltung von Flächen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes nordwestlich,<br />

westlich und östlich von Diefflen<br />

• kleinflächig Sicherung von Streuobstgebieten östlich Diefflen<br />

• Erhaltung <strong>der</strong> extensiven landwirtschaftlichen Nutzung nördlich des Ökosees<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Kulturlandschaft, Erholungsvorsorge und Freiraumentwicklung<br />

• Freiraumaufwertung in Prims- und <strong>Saar</strong>aue<br />

• Großräumige Freiraumaufwertung im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen nordwestlich<br />

und südlich Diefflen<br />

• Festlegung eines Grünzuges im Bereich des Hüttenwaldes<br />

• Siedlungsbegrenzungen aus Sicht des Naturschutzes<br />

Schutzgebiete<br />

• Neuordnung <strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiete unter Einbeziehung <strong>der</strong> Offenlandflächen<br />

um Diefflen, <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue;<br />

2.3 Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

2.3.1 Landesentwicklungsplan Umwelt<br />

vom Juli 2004<br />

Bei Erstellung eines <strong>Landschaftsplan</strong>es müssen die Ziele <strong>der</strong> Landesplanung, welche in<br />

den Landesentwicklungsplänen festgelegt sind, beachtet werden. Der Landesentwicklungsplan<br />

(LEP) Umwelt hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den Raum unter<br />

überörtlichen Gesichtspunkten zu koordinieren, wobei die wirtschaftlichen Belange und<br />

Siedlungsnutzungen mit den Umwelt-, Natur- und Landschaftsbelangen abgestimmt<br />

werden müssen. Hierdurch soll in Räumen, in denen die Grenzen <strong>der</strong> Belastbarkeit des<br />

Naturhaushaltes bereits erreicht sind, einer weiteren Belastung entgegengewirkt bzw.<br />

eine Verringerung <strong>der</strong> Belastung erreicht werden. In Räumen mit relativ gesunden Umweltbedingungen<br />

wird angestrebt, diese intakten Landschaftsräume nicht durch Maßnahmen<br />

o<strong>der</strong> Planungen zu beeinträchtigten.<br />

Grundlage <strong>der</strong> regionalen Raumordnungskonzeption für das <strong>Saar</strong>land ist das Schwerpunkt-Achsen-System,<br />

in dem die Schwerpunkte für Wohnen, Gewerbe und die Versorgung<br />

mit Gütern und Dienstleistungen (Zentrale Orte) sowie Achsen, wie Siedlungs- und<br />

Verkehrsachsen, ein geschlossenes Ganzes bilden. Der Landesentwicklungsplan Umwelt<br />

legt, eingehängt in dieses regionale System von Schwerpunkten und Achsen, Vorranggebiete<br />

für die Funktionen Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirtschaft,<br />

Wasserwirtschaft, Windenergie, Gewerbliche Wirtschaft sowie Forschung und Entwicklung<br />

fest. Diese Vorranggebiete für bestimmte Funktionen werden auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

von Eignungsgesichtspunkten, Bedarfsschätzungen, Schutzerfor<strong>der</strong>nissen und nach<br />

Abwägung mit konkurrierenden Ansprüchen festgelegt.<br />

Die Fläche <strong>der</strong> Dillinger Hütte sowie die Industrie- und Gewerbeflächen <strong>Dillingen</strong>-Nord,<br />

Rundwies, Dornheck, Industriepark Staustufe und Industriegelände West werden im<br />

LEP Umwelt als Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe dargestellt. Sie dienen <strong>der</strong><br />

Sicherung und Schaffung von Dienstleistungs- und Produktionsstätten und den damit<br />

verbundenen Arbeitsplätzen.<br />

Als Vorranggebiete für Freiraumschutz wurden im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> die<br />

Waldflächen am Limberg westlich <strong>der</strong> Innenstadt, das Kondeler Bachtal einschließlich<br />

<strong>der</strong> Ackerflächen sowie <strong>der</strong> Offenlandbereich westlich östlich und südlich von Diefflen<br />

festgesetzt. Vorranggebiete für Freiraumschutz dienen dem Biotopverbund und <strong>der</strong> Si-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

cherung und Erhaltung zusammenhängen<strong>der</strong>, unzerschnittener und unbebauter Landschaftsteile.<br />

Hier sollen kleinräumige Ausgleichsmaßnahmen für Umwelteingriffe, die vor<br />

Ort nicht geleistet werden können, vorgesehen werden. Sie sind auf ein zu entwickelndes<br />

Biotopverbundsystem abzustimmen. Vorranggebiete für Freimraumschutz können<br />

sich mit Grundwasserschutz- und Hochwasserschutzvorranggebieten überlagern, sofern<br />

diese auf die Erfor<strong>der</strong>nisse des Freiraumschutzes ausgerichtet sind. In <strong>Dillingen</strong> trifft<br />

dies auf die Primsaue südlich Diefflen zu.<br />

Der Dillinger Ökosee einschließlich <strong>der</strong> Offenlandbereiche nördlich des Sees liegt innerhalb<br />

eines Vorranggebietes für Naturschutz. In den Vorranggebieten für Naturschutz<br />

kommt <strong>der</strong> Sicherung und <strong>der</strong> Entwicklung des Naturhaushaltes im Hinblick auf die<br />

Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Ökosysteme in ihrer typischen Struktur und Vielfalt mit <strong>der</strong> charakteristischen<br />

Ausprägung <strong>der</strong> abiotischen Naturgüter und <strong>der</strong> typischen Ausstattung<br />

mit Tier- und Pflanzenarten ein Vorrang vor an<strong>der</strong>en Nutzungsansprüchen zu. Alle diesen<br />

Zielsetzungen zuwi<strong>der</strong>laufende Flächennutzungen, insbeson<strong>der</strong>e die Inanspruchnahme<br />

für Wohn-, Gewerbe- o<strong>der</strong> Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

sind nicht zulässig.<br />

Vorranggebiete für Hochwasserschutz findet man im Bereich <strong>der</strong> Primsaue südlich von<br />

Diefflen und im Bereich <strong>der</strong> Mündung, sowie kleinflächig im Bereich <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue westlich<br />

des Gewerbegebietes Rundwies und des Industrieparks Staustufe. Innerhalb dieser<br />

Vorranggebiete sind Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Hier sind jegliche Siedlungserweiterungen<br />

und –neuplanungen (d.h. Wohnen, Gewerbe, Einrichtungen für<br />

Freizeit und Sport) unzulässig. Wenn aus überwiegenden Gründen des Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

in den Vorranggebieten Flächen für bauliche Anlagen in Anspruch genommen<br />

werden müssen, so sind das Retentionsvermögen und <strong>der</strong> schadlose Hochwasser-<br />

abfluss durch kompensatorische Maßnahmen zu sichern.<br />

Ein großräumiges Vorranggebiet für Grundwasserschutz umfasst den nördlichen Teilbereich<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, den gesamten <strong>Stadt</strong>teil Diefflen sowie die Freiräume am Ökosee,<br />

zwischen <strong>Dillingen</strong> und Diefflen sowie südlich von Diefflen. Die Fläche <strong>der</strong> Vorranggebiete<br />

für Grundwasserschutz ist fast identisch mit den als Wasserschutzgebiet geplanten<br />

Bereichen. (vgl. Themenkarte 3: Wasser). Das Grundwasser ist im Interesse <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.<br />

Bis zur Än<strong>der</strong>ung des LEP Umwelt, die mit Bekanntmachung vom 20.10.2011 in Kraft<br />

getreten ist, erfolgte die planungsrechtliche Steuerung <strong>der</strong> Windenergienutzung im <strong>Saar</strong>land<br />

auf <strong>der</strong> übergeordneten Ebene des Landesentwicklungsplans Umwelt. Dieser wies<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> keine Vorrangfläche für Windenergieanlagen aus. Mit <strong>der</strong><br />

Aufhebung des Ausschlusses <strong>der</strong> Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten<br />

wurde die Verantwortung zur Steuerung <strong>der</strong> Windenergienutzung wie<strong>der</strong> in<br />

die Hände <strong>der</strong> Kommunen verlagert.<br />

Eine bewusste Steuerung durch planerische Vorsorge <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> war daher erfor<strong>der</strong>lich,<br />

um einen ungeordneten Wildwuchs von Windenergieanlagen zu vermeiden. Diese Steuerung<br />

dient dazu, dass<br />

• konfliktreiche Standorte (Landschaftsschutz, Fremdenverkehr, Nachbarschutz)<br />

ausgeschlossen werden können und konfliktarme Standorte favorisiert werden,<br />

• potenziellen Anlagenbetreibern Rechtsicherheit gegeben wird und<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• durch die Transparenz des Planungsprozesses Akzeptanzprobleme auch bei<br />

Bürgern verringert werden können.<br />

Rechtliche Grundlage <strong>der</strong> Steuerung ist <strong>der</strong> sogenannte Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3<br />

BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben (Windenergienutzung) in <strong>der</strong> Regel<br />

nur dann entgegen stehen, wenn hierfür Darstellungen im Flächennutzungsplan an<br />

an<strong>der</strong>er Stelle erfolgt sind.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / <strong>Saar</strong> hat daher das Planungsbüro Neuland damit beauftragt im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, geeignete Flächen für die<br />

Windenergienutzung zu ermitteln. Dieses Gutachten ist als Anlage <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong><br />

Flächennutzungsplan beigefügt und wird mit seinen Ergebnissen im Kapitel „Themenbereich<br />

Technische Ver- und Entsorgung“ im Flächennutzungsplan kurz wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

2.4 Sonstige Planungen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

2.4.1 Arten- und Biotopschutzprogramm des <strong>Saar</strong>landes<br />

Das Arten- und Biotopschutzprogramm <strong>Saar</strong>land (ABSP) wurde 1996 vom Minister für<br />

Umwelt in Auftrag gegeben. Es verfolgt die zentrale Aufgabe, die über das gesamte<br />

Land zerstreuten Informationen über naturschutzrelevante Arten und Biotope zu recherchieren<br />

und in einem landesweiten Konzept einer Naturschutz- und Biotopverbundplanung<br />

zusammenzuführen. Als Fachgutachten wird das Arten- und Biotopschutzprogramm<br />

daher auf allen Planungsebenen die Grundinformationen (Bestand, Bewertung,<br />

Ziele und Maßnahmen) zur Arten- und Biotopausstattung sowie zur Biotopverbundplanung<br />

liefern. Es ist als Rahmenkonzept zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege in allen räumlich wirksamen Fach- und Querschnittsplanungen<br />

bzw. -programmen angelegt. So sollen die Ergebnisse des ABSP u.a.<br />

als Fachbeitrag des Arten- und Biotopschutzes in die <strong>Landschaftsplan</strong>ung eingearbeitet<br />

werden.<br />

Die rechtliche Grundlage zur Erstellung eines Arten- und Biotopschutzprogramms leitet<br />

sich aus dem § 37 Bundesnaturschutzgesetz ab. Hieraus ergibt sich die Erfor<strong>der</strong>nis <strong>zum</strong><br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung <strong>der</strong> Lebensräume wildleben<strong>der</strong> Pflanzen und<br />

Tiere. Im Landschaftsprogramm des <strong>Saar</strong>landes wird die For<strong>der</strong>ung nach einem Arten-<br />

und Biotopschutzprogramm konkretisiert. Die überörtlichen Zielsetzungen des Landschaftsprogrammes<br />

sollen in Fachprogrammen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,<br />

u.a. im Arten- und Biotopschutzprogramm, konkretisiert werden.<br />

Nach Zusammenführung und Bewertung <strong>der</strong> Daten aus den vorhandenen Informationsquellen<br />

wurden unter Einbeziehung ökologisch-funktionaler Kriterien Raumeinheiten<br />

(ABSP-Flächen, Kernflächen) abgegrenzt, in denen die existentiellen Lebensraumansprüche<br />

<strong>der</strong> Wert bestimmenden Arten und Lebensgemeinschaften beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung<br />

fanden. Diese ABSP-Flächen wurden in verschiedene Wertigkeitsstufen eingeteilt:<br />

• örtliche Bedeutung<br />

• überörtliche Bedeutung<br />

• regionale Bedeutung<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• landesweite Bedeutung<br />

• bundesweite Bedeutung<br />

• Entwicklungsflächen<br />

Die Entwicklungsflächen nehmen hierbei eine Son<strong>der</strong>stellung ein. Mangels konkreter Informationen<br />

zu Wert bestimmenden Arten und Biotopen konnten diese nicht in die o.g.<br />

Wertigkeitsstufen eingeordnet werden. Es handelt sich vielmehr um ökologischfunktionale<br />

Verbindungsglie<strong>der</strong> zwischen den Kernflächen, die eine Optimierung des Biotopverbundes<br />

bewirken sollen.<br />

3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG<br />

3.1 Lage und Größe des Planungsraumes<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> liegt im Grenzbereich zu Frankreich, etwa 22 km nordwestlich<br />

von <strong>Saar</strong>brücken im Mittleren <strong>Saar</strong>tal.<br />

Aufgrund seiner Lage an <strong>der</strong> überregionalen Entwicklungsachse Straßburg - <strong>Saar</strong>brücken<br />

- Trier und an <strong>der</strong> regionalen Entwicklungsachse Luxemburg - Karlsruhe wurde <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

von <strong>der</strong> Landesplanung bezüglich des Modells <strong>der</strong> zentralen Orte als Mittelzentrum<br />

eingestuft.<br />

Verwaltungsmäßig gehört die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>zum</strong> Landkreis <strong>Saar</strong>louis. Im Norden<br />

grenzt sie an das Gemeindegebiet von Beckingen im Kreis Merzig, im Westen an die<br />

Gemeinde Rehlingen-Siersburg und Wallerfangen, im Osten an die Gemeinden Nalbach<br />

und <strong>Saar</strong>wellingen, sowie im Süden an die <strong>Stadt</strong> <strong>Saar</strong>louis.<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Landschaftsplan</strong>es umfasst das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>.<br />

3.2 Naturraum<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> liegt nach <strong>der</strong> naturräumlichen Glie<strong>der</strong>ung von SCHNEIDER<br />

(1972) überwiegend im Naturraum ”Mittleres <strong>Saar</strong>tal” (197). Lediglich <strong>der</strong> westliche<br />

Randbereich des <strong>Stadt</strong>gebietes gehört zu den Ausläufern des <strong>Saar</strong>-Nied-Gaus (183).<br />

Das klimatisch begünstigte und gering bewaldete Mittlere <strong>Saar</strong>tal ist durch eine Wechselfolge<br />

von Engtalstrecken und weiten Becken mit breiten Terrassenfluren gekennzeichnet.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird dieser Abschnitt des <strong>Saar</strong>tales entscheidend<br />

durch eine große Siedlungs- und Verkehrsdichte geprägt sowie durch die Ballung<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>industrie. Innerhalb <strong>der</strong> Haupteinheit ”Mittleres <strong>Saar</strong>tal” hat das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> Anteil an mehreren Untereinheiten:<br />

a) <strong>Saar</strong>louis-Dillinger <strong>Saar</strong>tal (197.300):<br />

Dieser Abschnitt des Mittleren <strong>Saar</strong>tals bildet den Hauptanteil am <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>.<br />

Er ist stark ausgeweitet und die breite Talaue wird vorwiegend von Dauer-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

grünland, Ackerland und Intensivkulturen sowie von Verkehrsbauten und Industrieanlagen<br />

eingenommen. Das Tal ist im wenig wi<strong>der</strong>ständigen Hauptbuntsandstein ausgeräumt,<br />

welcher die Gehängekanten und Steilböschungen bildet. In <strong>der</strong> Talaue mäandriert<br />

die <strong>Saar</strong>, von flachen, sandigen Uferwällen begleitet, die meist durch künstliche Begradigung<br />

und Uferverbauung beseitigt sind. Die abgeschnürten Mäan<strong>der</strong> verlanden.<br />

b) Unteres Primstal (197.301)<br />

Im Osten reicht das <strong>Stadt</strong>gebiet in den Naturraum ”Unteres Primstal” hinein, welcher<br />

sich in einem schmalen Streifen entlang <strong>der</strong> Prims nach Nordosten erstreckt. Es handelt<br />

sich um den breitsohligen, asymmetrischen unteren Talabschnitt <strong>der</strong> Prims, dessen Talaue<br />

von besiedelten Terrassenleisten gesäumt wird. Durch den eigenen, überbauten<br />

Schwemmkegel ist das Primstal gegen das <strong>Saar</strong>louis-Dillinger <strong>Saar</strong>tal abgesperrt. Die<br />

zahlreichen Windungen <strong>der</strong> Prims sind meist begradigt und verbaut. Zu beiden Seiten<br />

<strong>der</strong> Talaue erstrecken sich eng gedrängte und langgestreckte Siedlungen. Auf dem<br />

Primsschwemmkegel nehmen die weiträumigen Anlagen <strong>der</strong> Dillinger Hütte die gesamte<br />

Breite <strong>der</strong> Talsohle ein.<br />

c) Dieffler Terrassenplatten (197.33)<br />

Der nordöstliche Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes entfällt auf diesen Naturraum. Er wird von ziemlich<br />

ebenen und großenteils bewaldeten Terrassenplatten aufgebaut, die durch tief eingeschnittene<br />

Kastentäler und Schluchten längs- und quergeglie<strong>der</strong>t sind. Sie liegen rund<br />

60 m über <strong>der</strong> Talsohle und fallen <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>- Prims-Tal steil ab. Zwischen den Siedlungen<br />

von Beckingen und <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> erstreckt sich ein zusammenhängen<strong>der</strong>, als Naherholungsgebiet<br />

geeigneter Waldkomplex.<br />

Innerhalb des Naturraumes ”<strong>Saar</strong>-Nied-Gau” tangiert das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

die Untereinheit ”Limberg” (183.3). Hier schieben sich die Kalkplatten des <strong>Saar</strong>-Nied-<br />

Gaus nach Osten vor und fallen im Buntsandstein um 180 m unmittelbar steil <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>tal<br />

ab. Das nahezu ebene Dach besteht aus Muschelsandstein und ist vielfach durch<br />

schluchtartig eingeschnittene Kastentälchen geglie<strong>der</strong>t. Der größte Teil <strong>der</strong> Einheit ist<br />

von geschlossenem Wald bedeckt, welcher zur Naherholung als auch zur Luftverbesserung<br />

dient.<br />

3.3 Topographie<br />

Die Topographie ist das optisch am besten wahrzunehmende Landschaftselement und<br />

stellt daher einen prägenden Faktor für das Landschaftsbild dar. Verän<strong>der</strong>ungen im Relief<br />

beeinflussen das Landschaftsbild stark und sollten daher so weit wie möglich vermieden<br />

werden.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> weist eine relativ hohe Reliefenergie auf. Die Ausläufer<br />

des Limberges im Westen stellen mit 356 m über NN den höchsten Punkt dar, <strong>der</strong><br />

Wasserspiegel <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> mit 175,5 m über NN den niedrigsten Punkt.<br />

Das <strong>Saar</strong>- und das Primstal mit ihren unterschiedlich hoch gelegenen Terrassen und <strong>der</strong><br />

fast ebenen Talaue prägen die Topographie des Planungsraumes ausschlaggebend.<br />

Weitere charakteristische Reliefstrukturen bilden die Steilanstiege vom Unteren Primstal<br />

zu den Dieffler Terrassenplatten sowie vom <strong>Saar</strong>tal zu den Ausläufern des Limberges im<br />

Westen.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Die tief eingeschnittenen Kerbtäler des Kondeler Baches und des Haienbaches stellen<br />

weitere prägende Elemente dar.<br />

3.4 Geologie<br />

Der Planungraum liegt im Verbreitungsgebiet des Mittleren Buntsandsteins o<strong>der</strong> Hauptbuntsandsteins<br />

aus dem Trias. Er bildet ausgedehnte Flächen im Bereich des saarländisch-lothringischen<br />

Schichtstufenlandes. Im Laufe des Quartärs schnitten sich die Täler<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> Prims in die mesozoischen Gesteine ein und überlagerten sie mit Lockersedimenten.<br />

Im Pleistozän bildeten sich im Zuge <strong>der</strong> Eis- und Warmzeiten Terrassenablagerungen,<br />

Lehme und niveo-äolische Sande. Talaue-Ablagerungen und<br />

Schwemmfächer sind dagegen Bildungen aus <strong>der</strong> Nacheiszeit o<strong>der</strong> dem Pliozän.<br />

3.4.1 Mittlerer Buntsandstein<br />

Der Mittlere Buntsandstein entstand durch äolische und fluviatile Sedimentation unter<br />

wüsten- bis halbwüstenartigen Klimabedingungen. Es handelt sich daher überwiegend<br />

um Wadi- und Dünenablagerungen.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> tritt <strong>der</strong> Mittlere Buntsandstein nur kleinräumig im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gehängekanten und Steilböschungen <strong>der</strong> Talhänge, sowie am Steilabfall des<br />

Limberges im Westen zutage. Die Sedimente setzen sich aus fein- bis mittelkörnigen<br />

Quarzsandsteinen, die unterschiedlich stark verfestigt sind, zusammen. Mürbe Sandsteinbänke<br />

wechseln mit durch kieseliges Bindemittel verhärteten. In die Sandsteine, v.<br />

a. an <strong>der</strong> Basis, sind Gerölle und Konglomeratbänke eingeschaltet, welche überwiegend<br />

aus gut gerundeten Quarziten und Quarzen bestehen. Daneben treten, beson<strong>der</strong>s nahe<br />

<strong>der</strong> Basis, plattige Brauneisensteine auf, die scherbenartig zerbrechen und wegen ihres<br />

hohen Eisengehaltes bis ins 19. Jh. verhüttet wurden.<br />

Im Planungsraum werden die Verbreitungsgebiete des Mittleren Buntsandsteins <strong>zum</strong><br />

größten Teil von Waldflächen eingenommen.<br />

3.4.2 Terrassenablagerungen<br />

Terrassen sind Reste ehemaliger Talböden, die durch Tiefenerosion des Flusses oberhalb<br />

des rezenten Talbodens zu liegen kamen. Sie entstanden im Pleistozän durch Aufschüttungen<br />

<strong>der</strong> Flüsse und bestehen aus mehrere Meter mächtigen, sandigen Kiesablagerungen<br />

mit eingeschalteten Sand- und Lehmlinsen.<br />

Im Planungsraum sind Terrassenablagerungen weit verbreitet. Sie begleiten die Flüsse<br />

<strong>Saar</strong> und Prims großflächig in den Tallagen und auf höher gelegenen Plateaus <strong>der</strong> Hänge.<br />

Ihre Zusammensetzung wechselt mitunter stark, die häufigsten Komponenten sind<br />

Quarz- und Quarzitgerölle.<br />

An <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> lassen sich nach FISCHER (1957) 4 Terrassenhorizonte unterscheiden, die<br />

in verschiedenen Niveaus über <strong>der</strong> heutigen Talaue auftreten. Die Nie<strong>der</strong>terrasse, die<br />

jüngste Ablagerung aus <strong>der</strong> Würmeiszeit, nimmt die größte Fläche im Planungsraum<br />

ein. Sie wird fast vollständig von dem bebauten Bereich <strong>der</strong> Innenstadt eingenommen.<br />

Die älteren, höher gelegenen Terrassen sind nur kleinflächig vertreten.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

3.4.3 Lehme<br />

Im Nordosten des Planungsraumes, nördlich <strong>der</strong> Prims, werden die Terrassenablagerungen<br />

groß-flächig von pleistozänen Lehmen überdeckt. Nach ZÖLLER (1984) handelt<br />

es sich hier um Lösslehme, also äolische Sedimente, mit eingeschalteten, interglazialen<br />

Paläoböden. Die braunen, seltener grauen Lehme führen Bohnenerz, sind stellenweise<br />

sandig und erreichen bis über 2 m Mächtigkeit. Früher wurden sie als Rohstoff für Ziegeleien<br />

abgebaut.<br />

3.4.4 Niveo-äolische Sande<br />

Im Tal <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> Prims sowie in einigen Nebentälern findet man am Fuße <strong>der</strong><br />

Buntsandsteinhänge Sande, die im Jungpleistozän abgelagert wurden. Sie wurden unter<br />

periglazialem Klima entwe<strong>der</strong> durch Solifluktion hangabwärts verfrachtet o<strong>der</strong> vom Wind<br />

ausgeblasen und in Mulden und Nischen abgelagert. Die niveo-äolischen Sande bestehen<br />

aus gebleichten o<strong>der</strong> rosafarbenen Sanden mit dünner regelmäßiger Schichtung parallel<br />

zur Oberfläche. Eingeschaltet findet man Kieslinsen von höher gelegenen Terrassen,<br />

sowie Ton aus dem Karbon, Perm o<strong>der</strong> Muschelkalk.<br />

3.4.5 Talaue-Ablagerungen<br />

Hierbei handelt es sich um junge, teilweise humushaltige Ablagerungen lehmiger bis<br />

sandig-lehmiger Zusammensetzung. Sie entstanden aus <strong>der</strong> Feinmaterialfracht <strong>der</strong><br />

Hochwasser führenden Flüsse und wuchsen im Laufe des Holozäns zu mehrere Meter<br />

mächtigen Schichten an. Da ihre Entstehung mit einer hohen Bodenabspülung verbunden<br />

ist, wird angenommen, dass die Auelehm-Sedimentation in Folge frühgeschichtlicher<br />

und geschichtlicher Rodungen erfolgte.<br />

Im Planungsraum findet man in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue großflächige Aueablagerungen,<br />

aber auch kleinflächig im Bereich <strong>der</strong> Nebenbäche, wie Haienbach und Kondeler Bach.<br />

In den Nebentälern ist die Zusammensetzung <strong>der</strong> Ablagerungen von den Schichten im<br />

unmittelbaren Einzugsgebiet abhängig. Im Buntsandstein sind sie sandig bis schwach<br />

tonig. Im <strong>Saar</strong>- und Primstal kann man sandig-lehmige Uferwälle im Strombereich und<br />

lehmig-tonige Talaueablagerungen in den Hochflutbecken unterscheiden.<br />

Die Auebereiche werden überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen eingenommen,<br />

wobei die sandig-lehmigen Uferwälle meist <strong>zum</strong> Ackerbau genutzt werden und die lehmig-tonigen<br />

Talaueablagerungen aufgrund von Versumpfungserscheinungen vorwiegend<br />

<strong>der</strong> Wiesennutzung dienen.<br />

3.4.6 Schwemmfächer<br />

Schwemmfächer eines Flusses o<strong>der</strong> Baches entstehen dort, wo das Gefälle plötzlich<br />

nachlässt und <strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> Feinstofffracht im Flussbett und an den Uferrän<strong>der</strong>n<br />

liegenbleibt.<br />

Im Planungsraum findet man südlich <strong>der</strong> Mündung des Kondeler Baches kleine<br />

Schwemmfächer, welche sich aus sandigem Material des Mittleren Buntsandsteins zusammensetzen.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

3.4.7 Anthropogene Bildungen<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> findet man mehrere Bereiche, in denen das Gelände<br />

anthropogen stark verän<strong>der</strong>t wurde. Es handelt sich hierbei um Gebiete mit Aufschüttungen,<br />

Abgrabungen, Halden o<strong>der</strong> Ähnlichem. Das Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte im Talbereich<br />

<strong>der</strong> Unteren Prims stellt die größte Fläche mit anthropogen stark verän<strong>der</strong>tem<br />

Untergrund dar. Daneben findet man weitere, kleinere Flächen, im Südwesten <strong>der</strong> Bebauung<br />

<strong>der</strong> Innenstadt, im Gewerbegebiet nördlich von <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt und im Bereich<br />

des Segelflugplatzes nordwestlich von Diefflen.<br />

3.5 Böden<br />

Böden gehören als Grenzphänomen <strong>der</strong> Erdoberfläche <strong>der</strong> Pedosphäre an, in <strong>der</strong> sich<br />

Lithosphäre (mineralische Ausgangssubstanz), Hydrosphäre (Bodenwasser), Atmosphäre<br />

(Bodenluft) und Biosphäre (Bodenflora und -fauna) überlagern und durchdringen. Die<br />

Funktionen des Bodens für den Naturhaushalt lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:<br />

• Regelungsfunktion, d. h. <strong>der</strong> Boden ist mechanischer Filter und physikochemischer<br />

Puffer für Schadstoffe,<br />

• Produktionsfunktion, d. h. <strong>der</strong> Boden stellt Pflanzen Nährstoffe und Bodenwasser<br />

zur Verfügung,<br />

• Lebensraumfunktion, d. h. <strong>der</strong> Boden ist Lebensgrundlage für pflanzliche und tierische<br />

Organismen.<br />

3.5.1 Bodenart<br />

Zur Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Böden des Planungsraumes spielt die Korngrößenzusammensetzung<br />

o<strong>der</strong> Bodenart eine entscheidende Rolle. Sie beeinflusst Bodeneigenschaften<br />

wie Wasser-, Luft- und Nährstoffhaushalt sowie die Durchwurzelung und<br />

Bearbeitbarkeit des Bodens und steht daher in engem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ertragsfähigkeit<br />

des Bodens.<br />

Im Planungsraum bildet die Sand-Fraktion die vorherrschende Bodenart. Diese lässt<br />

sich je nach Geröllführung und Beimischung feinerer Fraktionen, wie Schluff o<strong>der</strong> Ton,<br />

weiter unterglie<strong>der</strong>n. Im Bereich <strong>der</strong> quartären Terrassenablagerungen, die im Planungsraum<br />

große Flächen bedecken, sowie im Bereich <strong>der</strong> Steilhänge im Mittleren<br />

Buntsandstein handelt es sich überwiegend um Geröll führenden lehmigen Sand. Über<br />

den niveo-äolischen Sanden findet man dagegen geröllfreien lehmigen Sand. In den<br />

Auebereichen von <strong>Saar</strong> und Prims reicht die Korngrößenzusammensetzung über eine<br />

weite Spanne von lehmigem Sand über lehmigen Schluff bis zu schluffig-tonigem Lehm.<br />

Die Lösslehme, die nordöstlich <strong>der</strong> Prims große Teile <strong>der</strong> Terrassen überlagern, verwitterten<br />

zu feineren Korngrößen-Fraktionen im Schluff- und Lehm-Bereich. Hier findet man<br />

schwach bis mittel Geröll führenden lehmigen Schluff.<br />

3.5.2 Bodentyp<br />

Während die Bodenart Aussagen zur Bodenfruchtbarkeit und Bearbeitbarkeit ermöglicht,<br />

lässt sich anhand des jeweiligen Bodentyps die Pedogenese, d. h. die Entwicklung des<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Bodens, ableiten. Die Pedogenese ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie Ausgangsgestein,<br />

Klima, Relief, Vegetation, Entwicklungsdauer sowie den Eingriffen des<br />

Menschen. Der Entwicklungszustand eines Bodens bzw. <strong>der</strong> Bodentyp ist im Bodenprofil<br />

anhand verschiedener, aufeinan<strong>der</strong> folgen<strong>der</strong> Bodenhorizonte erkennbar.<br />

Über-einstimmende Merkmale und damit ähnliche diagnostische Horizonte und Horizont-Kombinationen<br />

ergeben einen bestimmten Bodentyp.<br />

3.5.2.1 Braunerde / podsolige Braunerde<br />

Braunerde stellt den im Planungsraum am weitesten verbreiteten Bodentyp dar. Er entwickelte<br />

sich über den lehmfreien Terrassenablagerungen, den niveo-äolischen Sanden,<br />

den Gesteinen des Mittleren Buntsandsteins sowie teilweise über den Lösslehmdecken.<br />

Braunerden besitzen ein Ah-Bv-C-Profil und entwickeln sich unter gemäßigt-humidem<br />

Laubwaldklima bei großer Variationsbreite des Ausgangsgesteins. Der typische, braune<br />

Bv-Horizont entsteht durch Verbraunung, d. h. durch Freisetzen von Eisen aus primären<br />

Silikaten und Bildung von Eisen-Oxiden und -Hydroxiden, sowie durch die Neubildung<br />

von Tonmineralen.<br />

Unter Wald zeigen die Braunerden im Planungsraum Tendenzen zur Podsolierung. V. a.<br />

unter Nadelwald bildet sich eine ungünstige Humusform, welche zu Podsolierungserscheinungen<br />

führen kann. Hierbei werden Humusbestandteile zusammen mit Eisen- und<br />

Aluminiumoxiden aus dem Oberboden ausgewaschen und in größeren Tiefen wie<strong>der</strong><br />

ausgefällt. Diese Vorgänge werden über silikatreichem, calcium- und magnesiumarmem,<br />

durchlässigem Gestein geför<strong>der</strong>t.<br />

3.5.2.2 Parabraunerde / Pseudogley-Parabraunerde<br />

Im Bereich <strong>der</strong> pleistozänen Deckschichten, die im Norden des Planungsraumes weite<br />

Terrassenflächen bedecken, findet man überwiegend Parabraunerden bzw. Pseudogley-<br />

Parabraunerden. Sie entwickeln sich bei höherer Durchfeuchtungsintensität und vorwiegend<br />

lockeren Sedimentgesteinen mit mittleren Tongehalten. Die pleistozänen Lösslehmdeckschichten<br />

bilden daher günstige Voraussetzungen für die Entstehung von Parabraunerden.<br />

Es handelt sich um Böden mit Ah-Et-Bt-C-Profil. Der Tonverarmungs- (Et)<br />

und <strong>der</strong> Tonanreicherungs- (Bt) Horizont sind Ergebnis <strong>der</strong> Tonverlagerung o<strong>der</strong> Lessivierung.<br />

Hierbei werden mineralische Partikel <strong>der</strong> Tonfraktion in tiefere Bodenschichten<br />

verlagert.<br />

In abflussträgen Reliefbereichen mit wasserstauenden Schichten im Untergrund bilden<br />

sich durch Staunässe bedingt Pseudogley-Parabraunerden. Sie zeichnen sich durch den<br />

Besitz eines Stauwasser- (S-) Horizontes aus, in dem <strong>der</strong> Wechsel von trockenen und<br />

nassen Phasen zur Marmorierung führt. In nasser Phase kommt es zur Reduktion und<br />

Diffusion <strong>der</strong> Eisen- und Manganverbindungen entlang von Konzentrationsgradienten, in<br />

trockener Phase zur Oxidation und Immobilisierung. Hierdurch entsteht ein Nebeneinan<strong>der</strong><br />

von Eisen- und Mangan-Anreicherungs- und Verarmungszonen und damit die typische<br />

Marmorierung.<br />

3.5.2.3 Brauner Auenboden<br />

Im rezenten und episodischen Überflutungsbereich von <strong>Saar</strong> und Prims entwickelte sich<br />

Brauner Auenboden o<strong>der</strong> Vega. Es handelt sich um hydromorphe Böden mit wechseln-<br />

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<strong>der</strong> Horizontfolge, stark schwankendem Grundwasserspiegel und ein- bis mehrmalger<br />

Überflutung jährlich. Infolge großer Amplitude <strong>der</strong> Grundwasserspiegelschwankung und<br />

Sauerstoffreichtum des ”fließenden” Grundwassers ist in <strong>der</strong> Regel kein Reduktions-<br />

(Gr-) Horizont ausgebildet. Ein Oxidations- (Go-) Horizont ist meist nur schwach ausgeprägt.<br />

Durch Eindeichung und Wasserregulierung wurde die Überschwemmungsdynamik <strong>der</strong><br />

Flüsse stark verän<strong>der</strong>t, so dass heute weite Auenbereiche nur noch episodisch überflutet<br />

werden. Dadurch wird eine regelmäßige Sedimentation von humosem Bodenmaterial<br />

unterbunden und es beginnt die Entwicklung eines Verbraunungs- (Bv-) Horizontes.<br />

3.5.2.4 Gley<br />

Gley findet man im Planungsraum nur kleinräumig entlang des Haienbaches und des<br />

Kondeler Baches. Im Gegensatz zu den Auen von Prims und <strong>Saar</strong> fehlt hier eine regelmäßige<br />

Überflutung und damit die Sedimentation von humosem Bodenmaterial weitgehend,<br />

und die Grundwasserspiegelschwankungen sind wesentlich geringer. Unter diesen<br />

Voraussetzungen entwickelt sich ein Grundwasser-Boden mit Ah-Go-Gr-Profil. Der<br />

Oxidations- (Go-) und <strong>der</strong> Reduktions- (Gr-) Horizont sind auf intensive, räumlich scharf<br />

differenzierte Redox-Prozesse zurückzuführen. Über dem Grundwasserbereich sorgen<br />

hohe Redox-Potenziale für Oxidationsprozesse, im Grundwasserbereich bedingen niedrige<br />

Potenziale Reduktionsvorgänge.<br />

3.5.2.5 Regional und überregional seltene Böden<br />

Über den niveo-äolischen Sanden, welche kleinflächig im Bereich des Haienbachtales,<br />

am Limberg sowie östlich des Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong>-Nord auftreten, entwickelten<br />

sich seltene, naturnahe Böden. Es handelt sich um tiefgründige Braunerden großer Entwicklungstiefe<br />

mit hoher bis sehr hoher Durchlässigkeit.<br />

3.5.3 Bewertung <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit<br />

Im Zusammenhang mit ökologischen Regenwasserentflechtungs-Konzepten ist die Versickerungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Böden ein wichtiger Faktor zur Festlegung von Versickerungsmulden<br />

und Ähnlichem. Da die Entflechtung des Regenwassers für ein ökologisches<br />

Wasserkonzept von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung ist, erscheint eine grobe Bewertung <strong>der</strong><br />

Versickerungsfähigkeit <strong>der</strong> Böden im <strong>Landschaftsplan</strong> sinnvoll.<br />

Die Versickerungsfähigkeit <strong>der</strong> Böden ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen<br />

u. a. geologischer Untergrund, Bodenart, Relief und Grundwasserverhältnisse.<br />

Zunächst ist die Wasserdurchlässigkeit des Bodens eine Voraussetzung für die Versickerungsfähigkeit.<br />

Diese ist im Wesentlichen abhängig von <strong>der</strong> Bodenart und <strong>der</strong> Lagerungsdichte.<br />

Die Leitfähigkeit des tieferen Untergrundes, d. h. ob das in die obersten<br />

Bodenschichten versickernde Wasser in tiefere Bereiche weitergeleitet wird, ist abhängig<br />

von <strong>der</strong> Beschaffenheit des Ausgangsgesteins. Neben <strong>der</strong> Durchlässigkeit des Untergrundes<br />

und <strong>der</strong> Bodenschichten ist <strong>der</strong> Grundwasserflurabstand von entscheiden<strong>der</strong><br />

Bedeutung.<br />

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3.5.3.1 Zur vollständigen Versickerung geeignete Böden<br />

Die sandigen, gut durchlässigen Böden über Mittlerem Buntsandstein sind in <strong>der</strong> Regel<br />

zur vollständigen Versickerung gut geeignet. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> tritt <strong>der</strong><br />

Mittlere Buntsandstein nur im Bereich <strong>der</strong> Gehängekanten und Steilböschungen <strong>der</strong><br />

Talhänge, sowie am Steilabfall des Limberges zutage. Die Durchlässigkeit und damit die<br />

Versickerungsfähigkeit dieser Gesteine ist aufgrund eines großen Kluft- und Porenraumes<br />

generell als hoch einzustufen. Der Grundwasserflurabstand ist in <strong>der</strong> Regel sehr<br />

groß. Lokal können sich jedoch in Geländeverflachungen durch Wegführung des Bindemittels<br />

und das Verschwinden <strong>der</strong> Klüfte hoch verdichtete Feinsandlagen bilden, die<br />

eine geringe Durchlässigkeit aufweisen. Daneben trägt stellenweise die Bildung von sog.<br />

Eisenschwarten (Limonitkrusten) zur Verschlechterung <strong>der</strong> Wasserzirkulation bei. Eine<br />

Einstufung <strong>der</strong> Böden bezüglich <strong>der</strong> Versickerungseignung ist in diesem Bereich meist<br />

mit geringem Untersuchungsaufwand überprüfbar.<br />

Da sich die Gesteine des Mittleren Buntsandsteins im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> überwiegend<br />

auf die Steillagen beschränken, ist hier die Versickerungsmöglichkeit jedoch<br />

eingeschränkt.<br />

3.5.3.2 Zur vollständigen Versickerung bedingt geeignete Böden<br />

Auf den höher gelegenen Plateaus <strong>der</strong> Hänge, die von älteren Terrassenablagerungen<br />

bedeckt sind, eignen sich die Böden nur bedingt zur Versickerung. Sie bilden im Planungsraum<br />

einen schmalen Saum entlang <strong>der</strong> Buntsandsteinhänge. Die aus Kiesen und<br />

Sanden aufgebauten Terrassenablagerungen können hohe Durchlässigkeiten erreichen.<br />

Im Falle <strong>der</strong> Überdeckung mit feinkörnigen Löss- und Auelehmen wird die Versickerung<br />

jedoch stark behin<strong>der</strong>t. Für eine positive Einstufung <strong>der</strong> Versickerungseignung ist daher<br />

zunächst zu prüfen, ob nicht gering durchlässige Lehme an <strong>der</strong> Oberfläche eine wirksame<br />

Versickerung verhin<strong>der</strong>n.<br />

3.5.3.3 Zur vollständigen Versickerung ungeeignete Böden<br />

In dieser Kategorie werden Böden mit geringer Wasserdurchlässigkeit, wie staunässe-<br />

und grundwasserbeeinflusste Böden, zusammengefasst. Solche Bodenstandorte nehmen<br />

die größte Fläche im Planungsraum ein. Zum einen zählen hierzu die Tallagen von<br />

Prims und <strong>Saar</strong>, die mit Auelehmen bedeckt sind. Die meist feinkörnigen, schluffigtonigen<br />

Auelehme weisen in <strong>der</strong> Regel eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit auf und<br />

behin<strong>der</strong>n eine Versickerung von Regenwasser. Daneben wirkt sich <strong>der</strong> oft dicht an <strong>der</strong><br />

Oberfläche anstehende, gespannte Grundwasserspiegel negativ auf die Versickerungseignung<br />

aus.<br />

Daneben sind hierzu auch die älteren Terrassen, welche mit Lösslehmen überdeckt<br />

sind, zu rechnen. Die feinkörnigen Lösslehme, die die Dieffler Hochterrasse großflächig<br />

überdecken, behin<strong>der</strong>n eine Versickerung weitgehend.<br />

In den hier genannten Bereichen ist im Einzelfall lediglich eine teilweise Versickerung<br />

möglich.<br />

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3.5.4 Bewertung des Ertragspotenzials<br />

Unter dem biotischen Ertragspotenzial <strong>der</strong> Böden versteht man das Vermögen <strong>der</strong> Landschaft,<br />

nachhaltig Biomasse zu erzeugen. Eine Aussage bezüglich des Ertragspotenzials<br />

ermöglichen hier die Daten aus <strong>der</strong> Reichsbodenschätzung. Dort werden den Böden<br />

hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit Bodenwertzahlen (Acker- o<strong>der</strong> Grünlandzahl) zugeordnet,<br />

welche von 7 (= absolutes Unland) bis 100 (= bestes Ackerland) reichen.<br />

Die Bodenzahlen im Planungsraum können überwiegend als gut bewertet werden. Die<br />

höchsten Werte werden im <strong>Saar</strong>tal mit 60-69 (Überschwemmungsbereich) bzw. 40-<br />

49(oberhalb <strong>der</strong> Überschwemmungsgrenzen) erreicht. Lediglich in anmoorigen Randsenken<br />

sinken sie auf 15-39. Auch das Untere Primstal sowie die Dieffler Terrassenplatten<br />

zeichnen sich durch überwiegend gut bewertetes Ackerland mit Bodenzahlen zwischen<br />

40 und 59 aus. Nur in Bereichen, in denen die Lehmauflage <strong>der</strong> Dieffler Terrassenplatten<br />

ausdünnt, sinken sie auf 20-39.<br />

3.5.5 Bewertung <strong>der</strong> Naturnähe<br />

Die Kenntnis <strong>der</strong> Naturnähe eines Bodenstandortes stellt eine <strong>der</strong> Voraussetzungen für<br />

landschaftsplanerische Empfehlungen und Maßnahmen dar. So steigt mit zunehmen<strong>der</strong><br />

Naturnähe <strong>der</strong> ökologische Wert und damit die Schützwürdigkeit des entsprechenden<br />

Bodenstandortes, wohingegen bei Abnahme <strong>der</strong> Naturnähe die ökosystemaren Funktionen<br />

sich zunehmend verschlechtern bis hin <strong>zum</strong> völligen Zusammenbruch des Systems.<br />

Wenn dabei <strong>der</strong> Kon-ta-minations- grad <strong>der</strong> Böden so weit fortschreitet, dass sie selbst<br />

zur Schadstoffquelle werden, sind sie sanierungsbedürftig. Der Grad des anthropogenen<br />

Einflusses am jeweiligen Standort zeigt sich insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Art und Intensität von<br />

Oberflächennutzungen. Als Einteilungskriterien <strong>der</strong> Böden in die verschiedenen Naturnähestufen<br />

eignen sich daher:<br />

• Nutzungsweise eines Standortes / Vegetationstyp<br />

• Sichtbare anthropogene Einwirkungen<br />

• Bodenverän<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e durch anthropogenen Stoffeintrag<br />

Naturnahe Böden beschränken sich im Planungsraum auf die Waldflächen mit mehr<br />

o<strong>der</strong> weniger standortgerechter Baumartenzusammensetzung. Im Planungsraum zählen<br />

hierzu:<br />

• die Laubmischwaldstandorte<br />

• die kleinen Reste <strong>der</strong> Auwäl<strong>der</strong> <strong>der</strong> Prims<br />

• unbewirtschaftete Waldflächen im Bereich <strong>der</strong> Kerbtäler bei Diefflen<br />

Im Bereich dieser Vegetationsformen, die <strong>der</strong> potenziell natürlichen Vegetation nahe<br />

kommen, ist die anthropogene Bodenbeeinflussung als relativ gering einzustufen. An<br />

diesen Standorten ist <strong>der</strong> jeweilige Bodentyp noch am ehesten ohne wesentliche Auswaschungsprozesse<br />

<strong>der</strong> anthropogenen Merkmale erhalten geblieben. Hierin begründet<br />

sich die hohe ökologische Wertigkeit dieser Böden.<br />

Als naturfern sind die Böden <strong>der</strong> sog. “halbnatürlichen“ Landschaften, so u.a. Forsten<br />

standortfrem<strong>der</strong> Arten, Trocken- und Magerrasen und extensives Grünland zu bezeichnen.<br />

Im Planungsraum sind hier zu nennen:<br />

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• Mischwäl<strong>der</strong> mit hohem Nadelholzanteil<br />

• Extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Streuobstwiesen und Feldgehölze<br />

• Nasse und trockene Grünlandbrachen<br />

Die genannten Bodenstandorte weisen bezüglich ihres Vegetationstyps schon vergleichsweise<br />

stärkere anthropogene Einflüsse auf. In den Mischwäl<strong>der</strong>n wurden vermehrt<br />

standortfremde Arten, v. a. Fichten, angepflanzt. In diesen Waldtypen können bereits<br />

geringfügige Auslaugungs- und Auswaschungsprozesse geför<strong>der</strong>t werden, die den<br />

Beginn einer Podsolierung darstellen.<br />

Auf genutzten Grünlandböden werden Prozesse <strong>der</strong> Zersetzung und Humifizierung beschleunigt,<br />

Nährstoff- und Wasserangebot werden geringfügig verän<strong>der</strong>t. In extensiv genutzten<br />

Wiesen und Weiden, die im Planungsraum überwiegen, bleiben diese Verän<strong>der</strong>ungen<br />

jedoch relativ gering.<br />

Durchgewachsene Streuobstwiesen, Hochstaudenfluren und Feldgehölzbestände unterliegen<br />

einer Extensivierung. In allen Fällen handelt es sich um Sukzessionsstadien unterschiedlicher<br />

Entwicklung, die nach Aufgabe <strong>der</strong> anthropogenen Nutzung einen den<br />

heutigen Bodenbedingungen entsprechenden Endzustand zu erreichen versuchen.<br />

Die im Planungsraum vorkommenden, naturfernen Böden können noch als ökologisch<br />

wertvoll angesehen werden.<br />

Zur naturfremden Naturnähestufe zählen u. a. Forsten standortfrem<strong>der</strong> Arten, Trocken-<br />

und Magerrasen und intensives Grünland. Im Planungsraum sind hier zu nennen:<br />

• Reine Nadelholzforste<br />

• intensiv genutzte Weiden<br />

• Ackerflächen<br />

• Ausdauernde Ru<strong>der</strong>alstandorte<br />

• Zierrasen und Gartenflächen (im Bereich privater Gärten und öffentlicher Grünflächen)<br />

Die Böden <strong>der</strong> reinen Nadelholzforste zeichnen sich aufgrund <strong>der</strong> Monokultur und <strong>der</strong><br />

schwer zersetzbaren Streu <strong>der</strong> Nadelhölzer durch einseitige Auslaugung, Auswaschungsprozesse<br />

und Rohhumusbildung aus. Diese Prozesse werden als Podsolierung<br />

zusammengefasst und führen zu einer Auslaugung und Versauerung <strong>der</strong> teilweise bereits<br />

sauren, kaum gepufferten Sandböden.<br />

Auf intensiv genutzten Weiden kommt es häufig zu einer völligen Zerstörung <strong>der</strong> Grasnarbe,<br />

so dass <strong>der</strong> Boden frei liegt und erosionsanfällig ist. Außerdem führt die hohe<br />

Trittbelastung zu Verdichtungen des Bodens. Daneben weisen diese Standorte auch<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> stofflichen Zusammensetzung und im Nährstoffangebot auf.<br />

Ackerböden weisen aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung in Verbindung mit<br />

Stoffeinträgen (Düngung, Biozideinsatz) eine deutliche anthropogene Beeinflussung auf.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen zeigen sich u. a. in einem erhöhten Nährstoffangebot, einem Anstieg<br />

des pH-Wertes und erhöhter Durchwurzelbarkeit des Unterbodens. Ähnliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

sind auf den Böden von Gartenflächen zu erwarten.<br />

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Ausdauernde Ru<strong>der</strong>algesellschaften stellen sich auf Bodenstandorten ein, die eine<br />

anthropogene Überformung, z. B. in Form von starkem Nährstoffeintrag o<strong>der</strong> Bodenab-<br />

o<strong>der</strong> auftrag, erfahren haben. Es handelt sich folglich um Standorte, die deutliche Bodenverän<strong>der</strong>ungen<br />

aufweisen.<br />

Die höchstmögliche Naturferne wird im Bereich von teilversiegelten bzw. versiegelten,<br />

aber auch anthropogen stark überprägten Flächen wie Deponien, Steinbrüche etc. erreicht.<br />

Böden sind durch Teilversiegelung, Aufschüttung o<strong>der</strong> Schadstoffeintrag stark<br />

geschädigt, so dass alle Standorteigenschaften <strong>der</strong> Böden verän<strong>der</strong>t sind.<br />

Im Planungsraum findet man solche Standorte schwerpunktmäßig in den besiedelten<br />

Bereichen. Daneben zählen hierzu jedoch auch die durch Kies- und Sandabbau überformten<br />

Standorte südlich und westlich des Segelflugplatzes und im Bereich <strong>der</strong> Primsaue<br />

südlich von Diefflen.<br />

3.5.6 Bewertung <strong>der</strong> Erosionsgefährdung<br />

Unter Bodenerosion versteht man den durch die Tätigkeit des Menschen über das natürliche<br />

Maß hinausgehenden Bodenabtrag durch Wasser und Wind. Erosionserscheinungen<br />

führen neben <strong>der</strong> langfristigen Verschlechterung <strong>der</strong> Bodenfruchtbarkeit (Verlust<br />

von Feinbodenmaterial, Humusabbau, Verschlechterung <strong>der</strong> Bodenstruktur) auch zur<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Schadstoffbelastung (Phosphat, Nitrat, Schwermetalle) von Oberflächengewässern.<br />

Da es unter an<strong>der</strong>em Ziel <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist, Boden zerstörende Prozesse mit<br />

genannten negativen Folgen zu vermeiden, ist die Einschätzung <strong>der</strong> Erosionsgefährdung<br />

<strong>der</strong> Böden im Planungsraum von großer Bedeutung.<br />

Generell kann man zwei Arten <strong>der</strong> Bodenerosion unterscheiden: durch Wasser und<br />

durch Wind. Die Erosion durch Wind spielt überwiegend in flachen Landschaften mit<br />

weiträumigen, struktur- und vegetationsarmen Flächen, v. a. Ackerflächen, eine Rolle.<br />

Die kleinflächigen, meist mit Gehölzstrukturen eng verzahnten, Ackerflächen im Planungsraum<br />

bieten <strong>der</strong> Win<strong>der</strong>osion keine Angriffsfläche.<br />

Im Folgenden wird daher lediglich die Erosionsgefährdung durch Wasser erörtert.<br />

3.5.6.1 Bodenerosion durch Wasser<br />

Durch an <strong>der</strong> Bodenoberfläche abfließendes Nie<strong>der</strong>schlags- und Schmelzwasser kann<br />

Bodenmaterial verlagert werden. Die Bodenerosion durch Wasser wird von <strong>der</strong> Erosionsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schläge und Erosionsanfälligkeit des Standortes bestimmt. Die<br />

Erosionsanfälligkeit des Bodens hängt v. a. von den Einflussfaktoren Relief, Bodenbeschaffenheit<br />

und Landnutzung ab. Dementsprechend sind jeweils die Neigung des Geländes,<br />

die Bodenart des Oberbodens und die Nutzungsart maßgeblich.<br />

Wäl<strong>der</strong> und sonstige Gehölzstrukturen bieten Schutz gegenüber <strong>der</strong> Bodenerosion. Sie<br />

behin<strong>der</strong>n das direkte Auftreffen des Nie<strong>der</strong>schlagswassers auf die Bodenoberfläche<br />

und geben dem Bodenmaterial durch ihr Wurzelgeflecht Halt. Durch die langsame Abgabe<br />

des Nie<strong>der</strong>schlagswassers an die Bodenoberfläche wird <strong>der</strong> oberflächliche Abfluss,<br />

<strong>der</strong> für die Erosion verantwortlich ist, deutlich vermin<strong>der</strong>t. Auch Grünland kann i. d.<br />

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R. als wenig erosionsgefährdet angesehen werden. Stark trittbelastete Weiden, sowie<br />

Ackerflächen bieten <strong>der</strong> Erosion dagegen wenig Wi<strong>der</strong>stand, da <strong>der</strong> Boden <strong>zum</strong>indest<br />

zeitweise völlig ungeschützt ist. Insbeson<strong>der</strong>e Ackerflächen sind meist in nie<strong>der</strong>schlagsreichen<br />

Perioden vegetationsfrei und damit stark erosionsanfällig. Bei <strong>der</strong> folgenden<br />

Bewertung <strong>der</strong> Erosionsanfälligkeit werden daher nur die Ackerflächen berücksichtigt.<br />

Neben <strong>der</strong> Nutzungsform ist v. a. die Hangneigung und die Bodenart maßgeblich für die<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Erosionsgefährdung.<br />

Mit zunehmen<strong>der</strong> Neigung <strong>der</strong> Flächen steigt die Erosionsgefährdung, wobei generell ab<br />

einer Neigung von 6 ° von Erosionsgefährdung durch Wasser ausgegangen werden<br />

kann. Da im Planungsraum ebene Tallagen und Terrassenflächen vorherrschen, sind<br />

erosionsgefährdete Hanglagen selten. Lediglich im Kondeler-Bachtal, am nördlichen<br />

Rand des <strong>Stadt</strong>gebietes, treten Ackerflächen mit Neigungen über 6 ° auf (7 - 12 ° Neigung).<br />

Diese Flächen sind potenziell erosionsgefährdet, wobei hier zusätzlich die Gefahr<br />

des Eintrages von Düngern und Pestiziden in den Kondeler Bach gegeben ist. Daneben<br />

ist auch die Bodenart von Bedeutung. Im Kondeler-Bachtal herrscht als Bodenart lehmiger<br />

Sand vor, welcher einen hohen Erosionswi<strong>der</strong>stand besitzt. Aufgrund <strong>der</strong> starken<br />

Neigung ist hier jedoch trotzdem eine Erosionsgefahr gegeben.<br />

3.5.7 Bewertung <strong>der</strong> Bodenverdichtungsempfindlichkeit<br />

Neben den natürlichen Bodenverdichtungen, die in <strong>der</strong> Gesteins- und Bodengenese begründet<br />

sind, können insbeson<strong>der</strong>e durch das Befahren landwirtschaftlicher, z.T. auch<br />

forstwirtschaftlicher Flächen mit schwerer Technik, aber auch infolge von Trittbelastung<br />

durch Tiere und Menschen, nutzungsbedingte Bodenverdichtungen entstehen. Diese<br />

stören o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n den natürlichen Bodenverband und damit die Gleichgewichts-<br />

und Stabilitätsverhältnisse im Boden in einem Maße, dass auch die Funktionen des Bodens<br />

für die Landschaft mehr o<strong>der</strong> weniger stark beeinträchtigt werden.<br />

Zur Ermittlung von Bodenverdichtungen bzw. <strong>der</strong> Bodenverdichtungsempfindlichkeit eines<br />

Bodenstandortes existiert bisher kein vielseitig anwendbares, allgemeingültiges Bewertungsverfahren<br />

ohne dass Messungen und Laborversuche notwendig wären. Langjährige<br />

und umfangreiche Untersuchungen <strong>der</strong> Bodenverdichtungsempfindlichkeit haben<br />

jedoch ergeben, dass die Verdichtbarkeit von Böden in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Mischkörnigkeit<br />

bzw. <strong>der</strong> Bindigkeit sowie den entsprechenden Bodentypen annäherungsweise<br />

beurteilt werden kann.<br />

Die Bodenverdichtungsempfindlichkeit <strong>der</strong> im Untersuchungsgebiet auftretenden Bodentypen<br />

stellt sich folgen<strong>der</strong>maßen dar:<br />

• Die Braunerden und Parabraunerden des Planungsraumes weisen eine nur mäßige<br />

bis geringe Verdichtbarkeit auf.<br />

• Eine hohe Verdichtbarkeit zeigen die in den Auenbereichen verbreiteten Auenböden<br />

und Gleye<br />

Im Planungsraum sind folglich v. a. die Auenbereiche von <strong>Saar</strong> und Prims durch Bodenverdichtung<br />

gefährdet. Die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt hier jedoch überwiegend<br />

extensiv, so dass nicht mit nennenswerten Verdichtungserscheinungen zu rechnen ist.<br />

Lediglich im Bereich <strong>der</strong> Ackerflächen, die in den Auenbereichen nur geringe Fläche<br />

einnehmen, kann es durch die Bearbeitung zu Bodenverdichtungserscheinungen kom-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

men. Neben <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung zeigen auch an<strong>der</strong>e Nutzungsformen<br />

Auswirkungen auf die Lagerungsverhältnisse im Boden. Hier wären v. a. <strong>der</strong> ehemalige<br />

Kiesabbau in <strong>der</strong> Primsaue zu nennen. Durch die hiermit verbundene starke Fahrbelastung<br />

mit schwerem Gerät sind erhebliche Bodenverdichtungserscheinungen zu erwarten.<br />

3.5.8 Bewertung <strong>der</strong> stofflichen Gefährdung des Bodens<br />

Mangels flächendecken<strong>der</strong> Untersuchungen können analytisch belegte Daten nicht zur<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Vorbelastung von Böden des Planungsgebietes herangezogen werden.<br />

Die Erfassung und Bewertung aller Stoffeinträge bewegt sich daher auf qualitativem und<br />

nicht auf quantitativem Niveau.<br />

Die stofflichen Belastungen des Bodens resultieren aus dem direkten Eintrag von festen,<br />

gelösten o<strong>der</strong> gasförmigen Schadstoffen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en direkten Eintrag über Luft und Nie<strong>der</strong>schläge.<br />

Sie werden entwe<strong>der</strong> konzentriert (z. B. durch Dünger und Pflanzenschutzmittel)<br />

o<strong>der</strong> diffus (Immissionen über Luft und Wasser) auf den Boden aufgebracht und<br />

gehen in seine Stoffkreisläufe ein.<br />

3.5.8.1 Diffuse Immissionen<br />

Die Böden im Planungsgebiet weisen eine Grundbelastung an Schadstoffen auf, die sich<br />

in <strong>der</strong> globalen Luftverschmutzung <strong>der</strong> Umwelt begründet. In diesem Zusammenhang ist<br />

neben den Auswirkungen durch die gewerbliche und industrielle Nutzungen insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Saure Regen zu nennen, <strong>der</strong> zu einer Erniedrigung des pH-Wertes <strong>der</strong> Böden<br />

führen kann.<br />

Saure Nie<strong>der</strong>schläge führen bei den schon von Natur aus schlecht gepufferten Böden zu<br />

einer Erniedrigung des pH-Wertes. Der saure Regen schadet dabei nicht nur Pflanzen<br />

und Bäume, son<strong>der</strong>n beeinträchtigt auch die Pufferwirkung des Bodens gegenüber<br />

Schadstoffen, z.B. Schwermetallen, erheblich. Beson<strong>der</strong>s hiervon betroffen sind Nadelwaldstandorte,<br />

die durch die schwer zersetzbare Streu eine Versauerung des Bodens<br />

begünstigen.<br />

Daneben treten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> diffuse Immissionen in Form von gewerblichen<br />

o<strong>der</strong> industriellen Immissionen auf, im Winterhalbjahr zusätzlich durch Hausbrand.<br />

Insgesamt kann daher generell von einer höheren Belastung in und um die Gewerbe-<br />

und Industriegebiete und im Bereich <strong>der</strong> Siedlungskerne ausgegangen werden, die von<br />

geringerer Bodenbelastung an den <strong>Stadt</strong>rän<strong>der</strong>n abgelöst wird.<br />

Eine beson<strong>der</strong>s hohe Emissionsbelastung geht von <strong>der</strong> Schwerindustrie aus. In direkter<br />

Umgebung <strong>der</strong> Industriestandorte sind daher Bodenbelastungen zu erwarten.<br />

3.5.8.2 Straßenbegleitende Immissionen<br />

Die Abgase von Kraftfahrzeugen enthalten neben gasförmigen Schadstoffen wie den<br />

Stickoxiden eine Vielzahl von staubförmigen Schadstoffen, darunter u.a. Nickel und<br />

Ruß (v.a. Dieselmotoren). Hinzu kommen organische Schadstoffe wie <strong>zum</strong> Beispiel eine<br />

Reihe von organischen Kohlenwasserstoffen, die im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen<br />

(polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe = PAK).<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Die größten Schadstoffanreicherungen <strong>der</strong> genannten Stoffe, beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Schwermetalle,<br />

treten üblicherweise in einem 50 m breiten Streifen bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Fahrbahn auf.<br />

Allerdings machen sich die Schadstoffe noch bis zu einer durchschnittlichen Entfernung<br />

von 150 m zur Straße in einer Erhöhung gegenüber dem normalen Hintergrundwert bemerkbar.<br />

Durch den Abrieb <strong>der</strong> Reifen werden Cadmium und Zink und durch den Abrieb <strong>der</strong><br />

Fahrbahn Bitumen, Silikate und Karbonate freigesetzt. Als weitere den Boden schädigende<br />

Stoffe treten die Streusalze im Winter hinzu. Sie werden zusammen mit den<br />

Rückständen des Fahrbahn-, Reifen- und Bremsenabriebs in einem ca. 5 m breiten<br />

Streifen zu beiden Seiten <strong>der</strong> Fahrbahn abgelagert.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung eines Gesamtverkehrsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wurden<br />

u. a. die Straßen begleitenden Lärm- und Schadstoffemissionen gemessen. Zur<br />

Charakterisierung <strong>der</strong> Luftverunreinigung durch den Kraftfahrzeugverkehr wurden die<br />

emittierten Schadstoffmengen von Kohlenmonoxid und Stickoxiden gemessen. Für die<br />

Belastung des Bodens sind hierbei v. a. die Stickoxide von Bedeutung. Von folgende<br />

Straßen bzw. Straßenzügen geht eine beson<strong>der</strong>s hohe Belastung aus:<br />

• L I.O. 174 zwischen <strong>der</strong> Autobahnausfahrt “<strong>Dillingen</strong> Süd“ und dem Gewerbegebiet<br />

“<strong>Dillingen</strong> Nord“ (Merziger Straße),<br />

• <strong>der</strong> Streckenzug Dieffler Straße, Umgehung Hüttenwerkstraße, <strong>Saar</strong>louiser Straße<br />

(L I.O. 143),<br />

• die Konrad-Adenauer-Allee mit <strong>der</strong> Industriestraße,<br />

• die Wer<strong>der</strong>straße und die Friedrich-Ebert-Straße.<br />

3.5.8.3 Kontaminationsverdächtige Standorte<br />

Als kontaminationsverdächtige Standorte werden Örtlichkeiten zusammengefasst, an<br />

denen mit dem Vorhandensein und / o<strong>der</strong> Freisetzen von Schadstoffen gerechnet werden<br />

kann. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e Altablagerungen (z. B. Deponien), Altstandorte<br />

(ehemalige Betriebsstandorte) und in Betrieb befindliche Produktions- und Dienstleistungsstätten<br />

(z. B. Tankstellen, Handwerksbetriebe usw.).<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> existiert eine hohe Anzahl an Altlasten-Standorten,<br />

von denen eine potentielle Kontamination des Bodens ausgeht. Im Kapitel “Wasser“<br />

werden die Altablagerungen und Altstandorte aufgelistet.<br />

3.5.8.4 Düngung (organisch, anorganisch)<br />

Der wichtigste in <strong>der</strong> Landwirtschaft angewandte Dünger ist die Gülle. Die Funktion <strong>der</strong><br />

Gülle beruht auf ihrem hohen Stickstoffgehalt, <strong>der</strong> den <strong>zum</strong> Pflanzenwachstum notwendigen<br />

Stickstoffvorrat im Boden auffüllen soll. Allerdings kann die Gülle insbeson<strong>der</strong>e bei<br />

übermäßigem Einsatz zu schweren Belastungen von Boden, Pflanzen und Wasser beitragen.<br />

Die positiven wie negativen Wirkungen <strong>der</strong> Gülle hängen unmittelbar mit <strong>der</strong>en hohem<br />

Ammoniumgehalt (55 % bei Rin<strong>der</strong>-, 60 % bei Hühner- und 70 % bei Schweinegülle) zusammen.<br />

Das Ammonium setzt sich nach Einbringen in den Boden rasch in das leicht<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

pflanzenverfügbare, aber schlecht im Boden adsorbierbare und daher auswaschungsgefährdete<br />

Nitrat um.<br />

Ein hohes Auswaschungsrisiko tragen dabei generell Böden mit hohem Sandanteil, Böden<br />

in <strong>der</strong> Nähe von Oberflächengewässern sowie Aueböden. Im Planungsraum sind<br />

daher v. a. die ackerbaulich genutzten Böden im <strong>Saar</strong>- und Primsauenbereich, sowie im<br />

Kondeler Bachtal gefährdet. Auf diesen Flächen ist <strong>der</strong> fachgerechte Umgang mit Gülle<br />

unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. Darüber hinaus gehen von <strong>der</strong> Kleintierhaltung und den Kleingartenanlagen<br />

in <strong>der</strong> Primsaue Gefahren bezüglich Schadstoffeintrag aus. Hier muss die<br />

Nutzung von Düngern und Pestiziden auf jeden Fall eingeschränkt werden.<br />

Überdies kann <strong>der</strong> Boden infolge des Gülleeinsatzes mit Phosphat und Kupfer belastet<br />

werden, während die Pflanzen verstärkt Nitrat und Kupfer anreichern.<br />

3.6 Fließgewässer<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird im Westen von <strong>der</strong> in Süd-Nord-Richtung verlaufenden<br />

<strong>Saar</strong> und im Osten von <strong>der</strong> in Nordost-Südwestrichtung fließenden Prims<br />

durchquert, welche im Süden des <strong>Stadt</strong>gebietes in die <strong>Saar</strong> mündet. Daneben findet<br />

man zwei kleine Nebenbäche <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>, den Kondeler Bach am Nordrand des Planungsraumes<br />

und den Haienbach, welcher seinen Ursprung nordöstlich des Planungsraumes<br />

hat und die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> durchquert.<br />

An Stillgewässern findet man im Planungsraum zahlreiche Kiesweiher, die größtenteils<br />

als Angelweiher genutzt werden, Schlammweiher im Bereich <strong>der</strong> Kiesaufbereitungsanlage<br />

im Primstal, mehrere <strong>Saar</strong>altarme sowie den sog. ”Ökosee”.<br />

DILLINGER ÖKOSEE<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Angelweiher befinden sich ”Im Hasensprung” südöstlich von Diefflen, ”Bei den Banneichen”<br />

südlich von Diefflen, am Parkstadion <strong>der</strong> Weiher “In den Steinen“ sowie <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarm<br />

„In <strong>der</strong> Engt“.<br />

”Bei den Banneichen” liegt auch <strong>der</strong> oben erwähnte Schlammweiher.<br />

In den Kiesgruben am Segelflugplatz im Norden des Planungsraumes findet man mehrere<br />

ökologisch wertvolle Feuchtbiotope.<br />

Das größte Stillgewässer des <strong>Stadt</strong>gebietes <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>, <strong>der</strong> ”Ökosee” im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Pachten, wurde als ökologische Ausgleichsmaßnahme <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau geplant und<br />

angelegt. Hierbei wurden Teile des <strong>Saar</strong>altarms unterhalb des Limberges in die Ausgleichskonzeption<br />

mit einbezogen.<br />

3.6.1 Bewertung <strong>der</strong> Fließgewässer<br />

Die Talauen <strong>der</strong> größeren Fließgewässer, <strong>Saar</strong> und Prims, werden im Planungsraum<br />

durch Verkehrsstraßen, Industriegebiete und Wohnbauflächen stark belastet. Die Angaben<br />

zur Gewässergüte wurden <strong>der</strong> Gewässergütekarte des <strong>Saar</strong>landes von 2008 entnommen.<br />

Die <strong>Saar</strong> wurde auf <strong>der</strong> gesamten Laufstrecke für die Schifffahrt ausgebaut und begradigt.<br />

Der <strong>Saar</strong>altarm am Fuße des Limberges zeugt noch von dem ehemaligen Mäan<strong>der</strong>verlauf<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>. Die Wasserqualität <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> hat sich seit 1990 ab <strong>Saar</strong>brücken bereits<br />

deutlich verbessert. Die Gewässergüte kann als “kritisch belastet“ (Güteklasse II -<br />

III) eingestuft werden (Gewässergütekarte des <strong>Saar</strong>landes von 2008). Noch 1990 wurde<br />

dieser <strong>Saar</strong>-Abschnitt als stark bis sehr stark verschmutzt eingestuft. Diese Verbesserung<br />

ist als Folge einer Vielzahl von Abwasser-Maßnahmen im Raum <strong>Saar</strong>louis, Rehlingen-Siersburg<br />

und im Einzugsgebiet ihrer Zuflüsse zu werten. Trotzdem treten im Oberwasser<br />

zeitweise noch kritische Sauerstoffwerte auf.<br />

Der Lauf <strong>der</strong> Prims kann dagegen stellenweise noch als relativ naturnah bezeichnet<br />

werden, und es sind <strong>zum</strong> Teil noch Auwaldreste vorhanden. Dennoch wurde die Prims<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> in ihrer Wertigkeit als Lebensraum und ihrer Funktion für<br />

den Wasserhaushalt stark beeinträchtigt. Grund hierfür ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verlust von<br />

Auenbereichen durch Bebauung und Kiesabbau. Im östlichsten Bereich wurde die Aue<br />

durch Kiesabbau stark verän<strong>der</strong>t und beeinträchtigt, und weiter unterhalb verläuft die<br />

Prims durch das Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte, wo nur abschnittsweise noch ein sehr<br />

schmaler Gehölzsaum ausgebildet ist. Lediglich im Mündungsbereich ist ein etwas breiterer<br />

Auenbereich unverbaut geblieben. Die Gewässergüte <strong>der</strong> Prims hat sich dagegen<br />

in den letzten 5 Jahren deutlich verbessert. Während sie auf <strong>der</strong> Gewässergütekarte von<br />

2000 noch als “stark verschmutzt“ (Güteklasse III) eingestuft wurde, wird sie auf <strong>der</strong><br />

Karte von 2005 und 2008 als mäßig belastet (Güteklasse II) eingestuft. Dies lässt sich<br />

auf eine Verbesserung <strong>der</strong> Klärleistung im gesamten Gewässerverlauf zurückführen.<br />

Bei den kleineren Fließgewässern, Haienbach und Kondeler Bach, handelt es sich um<br />

überwiegend bis vollständig unverbaute Gewässer, <strong>der</strong>en Auen überwiegend frei von<br />

Bebauung sind.<br />

Der Kondeler Bach weist kaum Verbauung o<strong>der</strong> Regulierung auf und mäandriert mit<br />

<strong>zum</strong> Teil breiten Uferbereichen durch das Tal. Der Bachlauf weist noch auf großen Streckenabschnitten<br />

naturnahe Bachstrukturen und Vegetationsformen auf. In <strong>der</strong> Gewäs-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

sergütekarte des <strong>Saar</strong>landes von 2005 wird er als “mäßig belastet“ (Güteklasse II) eingestuft.<br />

Der Kondeler Bach stellt ein noch weitgehend intaktes Bachökosystem dar und<br />

besitzt daher eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Beeinträchtigungen<br />

sind im Planungsraum lediglich durch Einträge aus <strong>der</strong> Landwirtschaft im Bereich <strong>der</strong><br />

erosionsgefährdeten Ackerflächen zu erwarten.<br />

Der Haienbach, welcher nordöstlich des Plangebietes seinen Ursprung hat, weist <strong>zum</strong><br />

Teil noch einen naturnahen Verlauf auf. Im besiedelten Bereich, im Nordwesten von <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt,<br />

ist er jedoch verrohrt und kommt erst wie<strong>der</strong> östlich des Bruchweges<br />

(nordöstlich des Ökosees) an die Oberfläche. Hier wird er unterirdisch über eine Kanaltrasse<br />

geleitet und tritt westlich <strong>der</strong> Kläranlage, für welche er als Vorfluter fungiert, wie<strong>der</strong><br />

zutage. Daneben wurde er im Oberlauf, im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen nördlich<br />

Diefflen, streckenweise ausgebaut bzw. begradigt. <strong>der</strong> südliche Seitenarm, welcher<br />

durch Wald verläuft, wurde ebenfalls begradigt. Das Bachbett des Haienbaches führt nur<br />

noch nach starken Nie<strong>der</strong>schlägen Wasser. Als Ursache kommen hierfür eine Grundwasserübernutzung<br />

und <strong>der</strong> Kiesabbau südlich des Segelfluggeländes, <strong>der</strong> zur Absenkung<br />

des Grundwasserspiegels führt, in Frage.<br />

3.6.2 Stillgewässer<br />

Der “Ökosee“ o<strong>der</strong> “<strong>Saar</strong>see“ stellt das mit Abstand größte Stillgewässer im Planungsraum<br />

dar. Er wurde im Rahmen von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau<br />

angelegt und umfasst eine Fläche von etwa 24 ha.<br />

Ein Teil <strong>der</strong> ehemalig mäandrierenden <strong>Saar</strong> wurde in den See integriert. Im nördlichen<br />

Teil wurde eine etwa 0,5 ha große Insel angelegt und am nördlichen Ufer eine Niedrigwasserzone<br />

entwickelt, die einen direkten Zugang <strong>zum</strong> See besitzt. Im Zuge von Umgestaltungsarbeiten<br />

im Jahre 2006 wurde die o.g. Insel zu einem für Amphibien und Vögel<br />

beson<strong>der</strong>s wertvollen Biotop. Hierdurch entstanden bis zu 8 m breite Überflutungszonen<br />

an den Inselrän<strong>der</strong>n zur Entwicklung eines Schilfgürtels, Kleingewässer unterschiedlicher<br />

Größe und Tiefe als Laichgewässer für Amphibien sowie Steilwände für<br />

Uferschwalben und Eisvogel.<br />

Die Ufersäume des Sees wurden mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Auf dem<br />

Hochwasserschutzdamm zwischen <strong>Saar</strong> und Ökosee wurde eine Auewald-<br />

Pflanzengesellschaft mit entsprechenden Baum- und Straucharten neu angelegt. Als<br />

ökologische Ausgleichsmaßnahme <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau soll <strong>der</strong> Ökosee beson<strong>der</strong>s für die<br />

Pflanzen- und Tierwelt eine wichtige Lebensraumfunktion übernehmen. Störungen durch<br />

Freizeitnutzungen, wie z. B. Angeln, wirken sich jedoch negativ auf die Lebensraumqualität<br />

aus. Daneben treten Störungen durch den Spazierweg rund um den Ökosee auf, da<br />

dieser <strong>zum</strong> Teil nahe des Ufers verläuft. Dennoch übernimmt <strong>der</strong> See <strong>zum</strong> Teil wichtige<br />

ökologische Funktionen (siehe auch Kap. Arten und Biotope).<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

FLACHWASSERZONE AM “ÖKOSEE“<br />

Der <strong>Saar</strong>altarm am Fuße des Limberges (Engt) wurde in das Ausgleichskonzept <strong>zum</strong><br />

<strong>Saar</strong>ausbau integriert. Er hat eine Fläche von 1,7 ha und wird als Angelweiher genutzt.<br />

Das Umfeld des Weihers zeichnet sich durch eine hohe Anzahl von alten, standortgerechten<br />

Gehölzen, u. a. Schwarzerlen und Weiden, aus. Die Ufervegetation ist dagegen<br />

überwiegend spärlich und lediglich als schmaler Saum ausgebildet. Das Gewässer wird<br />

von <strong>der</strong> Landstraße L 170 und <strong>der</strong> Autobahn A 8 vollständig umgeben und stellt daher<br />

ein Inselbiotop dar.<br />

Die Wasserflächen links <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und südlich <strong>der</strong> Niedtalbahnlinie stellen ebenfalls Reste<br />

eines ehemaligen Mäan<strong>der</strong>bogens dar. Es handelt sich um einen Biotopkomplex aus<br />

Wasserflächen, Sukzessionswald und Hochstaudenfluren, welcher westlich von <strong>der</strong><br />

<strong>Saar</strong> mit begleitendem Rad- und Gehweg, und östlich von <strong>der</strong> Autobahn begrenzt wird.<br />

Durch die Autobahn wird <strong>der</strong> Teichkomplex von den übrigen Teichen im Westen isoliert.<br />

Die Fischteiche im Bereich <strong>der</strong> Primsaue im Südosten des <strong>Stadt</strong>gebietes entstanden<br />

durch Nassauskiesung. Sie werden intensiv als Angelteiche genutzt und werden dadurch<br />

in ihrer ökologischen Funktion stark eingeschränkt. Unzureichende Ufervegetation,<br />

steile Ufer und standortfremde Ufergehölze min<strong>der</strong>n den Wert dieses Teichkomplexes<br />

erheblich.<br />

Auch die sonstigen Angelweiher und Teiche, bei Nie<strong>der</strong>limberg (“Engt”), im Bereich <strong>der</strong><br />

ehemaligen Kiesabbauflächen linksseitig <strong>der</strong> Prims und nördlich des Segelflugplatzes<br />

Diefflen, zeichnen sich überwiegend durch intensive Nutzung aus. Sie sind großteils mit<br />

standortfremden Gehölzen eingegrünt und durch vegetations- arme bis -freie Ufer gekennzeichnet.<br />

Ihr ökologischer Wert ist daher meist von untergeordneter Bedeutung.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

3.6.3 Überschwemmungsgebiete<br />

Mit <strong>der</strong> Verordnung vom 21.12.2000 wurde an <strong>der</strong> Prims im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

(Gemarkung Diefflen, Flur 8, 9 und 10 sowie Gemarkung <strong>Dillingen</strong>, Flur 2) ein<br />

Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes<br />

kann <strong>der</strong> Themenkarte Wasser im Anhang entnommen werden. Schutzzweck ist <strong>der</strong> Erhalt<br />

o<strong>der</strong> die Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Strukturen <strong>der</strong> Prims und ihrer Überflutungsflächen,<br />

die Verhin<strong>der</strong>ung erosions- för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Eingriffe, <strong>der</strong> Erhalt natürlicher<br />

Rückhalteflächen und die Regelung des Hochwasserabflusses. Zur Erfüllung des<br />

Schutzzweckes trifft die Verordnung allgemein verbindliche Anordnungen, wie Verbote<br />

und genehmigungspflichtige Tatbestände. Verboten sind insbeson<strong>der</strong>e die Umwandlung<br />

von Grün- in Ackerland und die Ausweisung neuer Bauflächen.<br />

An <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> wurde außerdem mit Verordnung vom 18. Oktober 2007 die vorläufige Anordnung<br />

<strong>der</strong> Anwendung des § 80 <strong>Saar</strong>ländisches Wassergesetz für die beabsichtigte<br />

Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes festgelegt. Es umfasst die <strong>Saar</strong> einschließlich<br />

eines Altarmes sowie den Mündungsbereich <strong>der</strong> Prims (vgl. Themenkarte 3<br />

“Wasser”).<br />

3.7 Grundwasser<br />

Grundwasser wird in Gesteinen gespeichert, die über einen ausreichenden Poren- und<br />

Kluftraum verfügen.<br />

Die für die Trinkwasserversorgung des <strong>Saar</strong>landes wichtigsten Grundwasservorräte liegen<br />

im Mittleren Buntsandstein, weshalb dieser als Hauptgrundwasserleiter des <strong>Saar</strong>landes<br />

bezeichnet werden kann. Auch im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> ist <strong>der</strong> Mittlere<br />

Buntsandstein für die Grundwasserspeicherung von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Seine<br />

gute Eignung als Grundwasserspeicher lässt sich auf seine hohe effektive Porosität,<br />

seine deutliche Klüftung und große Mächtigkeit zurückführen.<br />

Im Planungsraum besitzen zusätzlich die quartären Lockersedimente in den Talauen<br />

von <strong>Saar</strong> und Prims und stellenweise im Bereich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>terrasse Bedeutung zur<br />

Grundwasserspeicherung.<br />

Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Geschütztheitsgrad des Grundwassers<br />

von Bedeutung. Dieser wird bestimmt vom Grundwasserflurabstand, den hydrostatischen<br />

Verhältnissen im Grundwasserkörper, den stratigraphischen Bedingungen im Bereich<br />

des Grundwasserkörpers und dem Aufbau <strong>der</strong> Versickerungszone.<br />

3.7.1 Grundwasserflurabstand<br />

Messdaten über den Grundwasserflurabstand im Planungsraum liegen nicht vor. Anhand<br />

<strong>der</strong> verbreiteten Bodentypen lassen sich jedoch Rückschlüsse auf den mittleren<br />

Grundwasserflurabstand ziehen.<br />

Im Verbreitungsbereich <strong>der</strong> Braunerden und Parabraunerden, d. h. auf den Buntsandsteinhängen<br />

und höher gelegenen Terrassenplateaus, sowie im Bereich <strong>der</strong> Decklehme,<br />

schwankt <strong>der</strong> mittlere Grundwasserflurabstand etwa zwischen 1,30 und > 2,00 m. Es<br />

handelt sich um terrestrische, nicht grundwasserbeeinflusste Böden, bei denen die<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Grundwassermarke auch bei starken Regenfällen nicht über die Geländeoberfläche<br />

steigt.<br />

Die Braunerden und Parabraunerden aus Hochflut- o<strong>der</strong> Lösslehmen über Nie<strong>der</strong>terrassenschottern<br />

<strong>der</strong> Prims weisen bereits einen etwas niedrigeren Grundwasserflurabstand<br />

auf. Er liegt im Mittel zwischen 40 cm und 1,30 m und kann gelegentlich bei Grundwasserhochständen<br />

über die Geländeoberfläche reichen.<br />

Die niedrigsten Grundwasserflurabstände werden in den Auebereichen von <strong>Saar</strong> und<br />

Prims, sowie in den Bachauen von Kondeler Bach und Haienbach erreicht. Die Auenböden<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue zeichnen sich durch einen räumlich stark wechselnden<br />

Grundwasserflurabstand aus, welcher sich zwischen 20 cm und 1,30 m bewegt. In den<br />

Bereichen mit Abständen < 40 cm ist bis über die Geländeoberfläche anstehendes<br />

Grundwasser bei starken Regenereignissen häufig.<br />

In den kleinen Bachauen mit Gleyböden findet man schließlich die geringsten Grundwasserflurabstände,<br />

welche nur geringen Schwankungen unterliegen. Mit mittleren<br />

Grundwasserflurabständen zwischen 20 und 80 cm tritt das Grundwasser oft über die<br />

Geländeoberfläche.<br />

3.7.2 Aufbau des Grundwasserkörpers und <strong>der</strong> Versickerungszone<br />

Zur Bewertung <strong>der</strong> Bedeutung des Untergrundes für die Grundwasserneubildung ist die<br />

Kenntnis über den Aufbau des Grundwasserkörpers und <strong>der</strong> Versickerungszone unerlässlich.<br />

Zunächst ist die Wasserdurchlässigkeit des Bodens eine Voraussetzung für die<br />

Versickerungsfähigkeit. Diese ist im Wesentlichen abhängig von <strong>der</strong> Bodenart und <strong>der</strong><br />

Lagerungsdichte. Die Leitfähigkeit des tieferen Untergrundes, d. h. ob das in die obersten<br />

Bodenschichten versickernde Wasser in tiefere Bereiche weitergeleitet wird, ist abhängig<br />

von <strong>der</strong> Beschaffenheit des Ausgangsgesteins. Feinkörnige, weitgehend undurchlässige<br />

Boden- und Gesteinsschichten behin<strong>der</strong>n die Versickerung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers<br />

und damit die Grundwasserneubildung.<br />

Über den Gesteinen des Mittleren Buntsandsteins sind die Bedingungen zur Grundwasserneubildung<br />

in <strong>der</strong> Regel günstig. Die sandigen, gut durchlässigen Böden behin<strong>der</strong>n<br />

die Versickerung im Normalfall nicht. Auch die Durchlässigkeit und damit die Versickerungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Gesteine sind aufgrund eines großen Kluft- und Porenraumes generell<br />

als hoch einzustufen. Lediglich lokal können sich in Geländeverflachungen durch<br />

Wegführung des Bindemittels und das Verschwinden <strong>der</strong> Klüfte hoch verdichtete Feinsandlagen<br />

bilden, die eine geringe Durchlässigkeit aufweisen. Daneben trägt stellenweise<br />

die Bildung von sog. Eisenschwarten (Limonitkrusten) zur Verschlechterung <strong>der</strong><br />

Wasserzirkulation bei.<br />

Da die Gesteine des Mittleren Buntsandsteins jedoch im Planungsraum großflächig von<br />

Terrassenablagerungen, Lehmen und Auensedimenten überlagert werden und nur in<br />

Hang- und Steillagen anstehen, tritt die Bedeutung dieser Gesteine für die Grundwasserneubildung<br />

zurück.<br />

Auf den Terrassenflächen von Prims und <strong>Saar</strong> wird <strong>der</strong> Grundwasserkörper überwiegend<br />

von Kiesen und Sanden gebildet, welche in <strong>der</strong> Regel eine hohe Durchlässigkeit<br />

und Wasserleitfähigkeit aufweisen. Hier wird die Versickerungsfähigkeit jedoch häufig<br />

durch eine Überdeckung mit Löss- und Auelehmen behin<strong>der</strong>t. Großflächige Lehme fin-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

det man im Planungsraum auf <strong>der</strong> Dieffler Terrassenplatte, sowie im <strong>Saar</strong>- und Primstal.<br />

Über den Lösslehmen bilden sich häufig pseudovergleyte Parabraunerden, die durch ihren<br />

dichten Tonhorizont die Versickerung zusätzlich erschweren. Auensande, die ebenfalls<br />

in <strong>Saar</strong>- und Primsaue verbreitet sind, bieten dagegen zusammen mit den Kiesen<br />

und Schottern <strong>der</strong> Terrassen günstige Bedingungen zur Versickerung und Grundwasserneubildung.<br />

3.7.3 Grundwasserneubildung/ Retentionskapazität<br />

Das Grundwasser dient <strong>der</strong> Wasserversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung. Um eine langfristige<br />

Wasserversorgung zu gewährleisten, muss das Grundwasserreservoir nachhaltig gesichert<br />

werden.<br />

Aus diesem Grunde ist es für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung unerlässlich, im Untersuchungsraum<br />

Flächen mit hoher Grundwasserneubildung auszugrenzen und ihren Schutz zu<br />

for<strong>der</strong>n bzw. bei niedriger Grundwasserneubildung Maßnahmen zur Verbesserung anzuzeigen.<br />

Unter Grundwasserneubildung versteht man per Definition den Zufluss von Sickerwasser,<br />

welcher zu einer Erneuerung des Grundwassers und vielfach auch zu einer zeitlich<br />

begrenzten Zunahme des Grundwasservolumens führt.<br />

Die Grundwasserneubildung ist abhängig von:<br />

• Klimafaktoren (Nie<strong>der</strong>schlag, Verdunstung)<br />

Je höher die Nie<strong>der</strong>schläge und je geringer die Verdunstung, desto größer ist <strong>der</strong><br />

Sickerwasserzufluss im Boden und damit die Grundwasserneubildung.<br />

• Vegetation<br />

Bei einheitlichen Bedingungen bezüglich Bodenart und Grundwasserflurabstand<br />

nimmt die Grundwasserneubildung in <strong>der</strong> Reihenfolge Acker - Grünland - Mischwald<br />

- Nadelwald ab.<br />

• Eigenschaften des Bodens und des geologischen Untergrundes<br />

Je größer die Korngröße, desto höher ist die Versickerungsrate, d.h. in sandigen<br />

und kiesigen Substraten mit nur geringen Ton- und Schluffanteilen ist mit einer<br />

höheren Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.<br />

• Grundwasserflurabstand<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Grundwasserneubildung eignen sich Bereiche mit einem Flurabstand<br />

< 5 m am besten, da hier die infiltrationsbedingte Grundwassererneuerung<br />

innerhalb weniger Jahre bis Monate vonstatten geht. Dagegen tragen Räume mit<br />

einem wesentlich größeren Flurabstand als 10 m nur unwesentlich zur nutzbaren<br />

Grundwasserneubildung bei.<br />

• Versiegelungsgrad<br />

Mit zunehmendem Versiegelungsgrad fließt Nie<strong>der</strong>schlagswasser verstärkt oberflächlich<br />

ab. Dadurch reduziert sich <strong>der</strong> Sickerwasserfluss im Boden und gleichzeitig<br />

die Grundwasserneubildung.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Zwischen <strong>der</strong> Grundwasserneubildung und <strong>der</strong> Retentionskapazität von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

besteht eine enge Bindung. Unter Retention versteht man die Menge von Nie<strong>der</strong>schlagswasser,<br />

das in <strong>der</strong> Pflanzendecke, im Boden, im Untergrund usw. zurückgehalten<br />

wird. Die Retention wirkt sich auf den oberflächlichen Abfluss aus, in dem sie<br />

diesen bei Starkregen und lang dauernden Nie<strong>der</strong>schlagsereignissen dämpft. So gesehen<br />

wirkt sie Hochwässern, aber auch <strong>der</strong> Bodenerosion entgegen. An<strong>der</strong>erseits beeinflusst<br />

sie den Grundwasserhaushalt nachteilig, wenn z.B. von <strong>der</strong> Pflanzendecke zurückgehaltenes<br />

Wasser direkt verdunstet ohne den Boden zu erreichen. Aufgrund dieser<br />

Wechselwirkungen von Grundwasserneubildung und Retention sollen beide Funktionen<br />

für den Planungsraum zusammenfassend dargestellt werden.<br />

Von den oben genannten Einflussfaktoren für die Grundwasserneubildung sind die Klimafaktoren<br />

im ganzen Untersuchungsgebiet relativ einheitlich.<br />

Der Grundwasserflurabstand unterliegt im Planungsraum aufgrund <strong>der</strong> stark wechselnden<br />

Topographie starken Schwankungen. In den Tälern von <strong>Saar</strong>, Prims, Kondeler Bach<br />

und Haienbach kann <strong>der</strong> Grundwasserflurabstand als mehr o<strong>der</strong> weniger gering eingestuft<br />

werden, obwohl hier häufig durch Grundwasserübernutzung o<strong>der</strong> Fließgewässerausbau<br />

eine deutliche Absenkung des Grundwasserspiegels bewirkt wurde. Im Bereich<br />

<strong>der</strong> höheren Terrassen und <strong>der</strong> Buntsandsteinhänge ist dagegen mit hohen Grundwasserflurabständen<br />

zu rechnen. Die Tallagen besitzen daher die größte Bedeutung zur<br />

nutzbaren Grundwasserneubildung.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Vegetationsbedeckung sind die Grünland- und Ackerflächen in <strong>der</strong> Umgebung<br />

von Diefflen, sowie die Grünlandflächen in den Auenbereichen als beson<strong>der</strong>s<br />

günstig für die Grundwasserneubildung einzustufen.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Bodenart und des geologischen Untergrundes sind jedoch Einschränkungen<br />

in <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit und damit <strong>der</strong> Grundwasserneubildung zu erwarten.<br />

Sowohl im Bereich <strong>der</strong> Auenlehme, als auch im Bereich <strong>der</strong> Terrassenablagerungen,<br />

wird die Durchlässigkeit des Untergrundes stellenweise durch feinkörnige Löss- und<br />

Lehmdecken behin<strong>der</strong>t.<br />

Betrachtet man die oben genannten Einflussfaktoren in ihrer Gesamtheit, ergibt sich folgende<br />

Einstufung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung:<br />

• Die höchsten Grundwasserneubildungsraten sind auf den Ackerstandorten im<br />

Kondeler Bachtal zu erwarten. Der kurze Versickerungsweg, die hohe Durchlässigkeit<br />

des sandigen Untergrundes, sowie die relativ geringe Retentionskapazität<br />

<strong>der</strong> Vegetationsdecke führen hier zu einer schnellen und hohen Grundwasserneubildung.<br />

• Die von Grünland und Ackerflächen eingenommenen Talbereiche von Prims und<br />

<strong>Saar</strong> weisen aufgrund <strong>der</strong> geringen Retentionsfähigkeit <strong>der</strong> Vegetationsdecke,<br />

sowie des geringen Grundwasserflurabstandes grundsätzlich ebenfalls hohe<br />

Grundwasserneubildungsraten auf. In Bereichen mit durchlässigen Auensanden<br />

ist dies gewährleistet, während jedoch in Bereichen mit wenig durchlässigen<br />

Auelehmen die Grundwasserneubildung behin<strong>der</strong>t wird.<br />

• Die Grünland- und Ackerflächen auf <strong>der</strong> Dieffler Hochterrasse weisen aufgrund<br />

<strong>der</strong> Vegetationsbedeckung ebenfalls günstige Voraussetzungen zur Grundwasserneubildung<br />

auf. Das Auftreten von stark verdichteten, feinkörnigen Schichten<br />

behin<strong>der</strong>t jedoch stellenweise die Versickerung von Wasser und führt zur Ausbildung<br />

von Stauwasserhorizonten.<br />

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• Die geringsten Grundwasserneubildungsraten sind im Bereich <strong>der</strong> Waldflächen<br />

außerhalb <strong>der</strong> Tallagen zu erwarten. Grund hierfür ist neben hohen Grundwasserflurabständen<br />

die hohe Retentionsfähigkeit <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, bedingt durch eine<br />

enorme Evapotranspiration.<br />

• In den Siedlungsbereichen, v. a. in den Industriegebieten und im dicht besiedelten<br />

<strong>Stadt</strong>kern, ist die Grundwasserneubildung stark eingeschränkt. Die größten<br />

Beeinträchtigungen sind durch Siedlungsflächen im Talbereich zu erwarten. Zu<br />

nennen sind hier v. a. das Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte und die <strong>zum</strong> Teil bereits<br />

verwirklichten Industrie- und Gewerbegebiete in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue im Nordwesten des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes.<br />

3.7.4 Beeinträchtigungsrisiko des Grundwassers / Geschütztheitsgrad<br />

Außer <strong>der</strong> Grundwasseranreicherung ist für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung die Gefährdung des<br />

Grundwassers durch Schadstoffeintrag von erheblicher Bedeutung, denn nur durch den<br />

richtigen Grundwasserschutz kann das Grundwasser als Trinkwasserreservoir nachhaltig<br />

gesichert werden.<br />

Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers ist überwiegend vom Grundwasserflurabstand<br />

abhängig. Je geringer <strong>der</strong> Abstand zwischen Geländeoberfläche und Grundwasseroberkante,<br />

desto mehr reduziert sich die physiko-chemische Filterwirkung des Bodens<br />

und des Untergrundes. Die Filterwirkung <strong>der</strong> sandigen Böden und Gesteine, sowie<br />

<strong>der</strong> quartären Deckschichten und Auensedimente, ist grundsätzlich als hoch einzustufen.<br />

Eine Gefährdung des Grundwassers ist daher weitgehend auf die Tallagen mit geringem<br />

Grundwasserflurabstand beschränkt. In den Tallagen von <strong>Saar</strong> und Prims ist durch die<br />

großflächigen Industrie- und Gewerbegebiete, v. a. durch die Dillinger Hütte, die Gefährdung<br />

des Grundwassers als beson<strong>der</strong>s hoch einzustufen.<br />

3.7.5 Stoffliche Gefährdung des Grundwassers<br />

Das Problemfeld “stoffliche Belastung“ unterglie<strong>der</strong>t sich in einen direkten und in einen<br />

indirekten stofflichen Eintrag in das oberflächennahe Grundwasser. Der direkte Stoffeintrag<br />

kann erstens über undichte Kanäle und Altablagerungen im Bereich des (schwankenden)<br />

Grundwasserspiegels, als auch über das Uferfiltrat belasteter Oberflächengewässererfolgen.<br />

Indirekt können Schadstoffe aus <strong>der</strong> Luft (Straßenverkehr, Hausbrand,<br />

Gewerbe), sowie infolge landwirtschaftlicher Nutzung über den Umweg Boden ins<br />

Grundwasser transportiert werden.<br />

Indirekte Schadstoffeinträge über die Luft sind im Planungsraum v. a. entlang <strong>der</strong> Autobahn,<br />

sowie durch die Dillinger Hütte zu erwarten. Während die verkehrsbedingten<br />

Schadstoffe in näherem Umkreis <strong>der</strong> Verkehrswege eingetragen werden, werden die<br />

Emissionen <strong>der</strong> Dillinger Hütte über weitere Flächen verteilt und können je nach Wetterlage<br />

im gesamten Planungsraum über den Boden ins Grundwasser eingetragen werden.<br />

Von den Ackerflächen gehen Gefährdungen des Grundwassers insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

Gülledüngung und Pestizideinsatz aus. Einträge ins Grundwasser sind hierdurch jedoch<br />

nur im Talauebereich mit zeitweise hoch anstehendem Grundwasserspiegel zu erwarten.<br />

Im Planungsraum beschränken sich solche Standorte auf kleinflächige Bereiche in<br />

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<strong>der</strong> Primsaue südlich Diefflen, in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue nördlich des Ökosees, sowie im Kondeler<br />

Bachtal.<br />

Der direkte Schadstoffeintrag durch Altablagerungen und Altstandorte im Bereich des<br />

schwankenden Grundwasserspiegels stellt im Planungsraum eine Gefahr dar. In Tabelle<br />

5 im Anhang <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> sind die Altlasten mit Bezeichnung und Lage aufgeführt. In<br />

Themenkarte 7 “Konflikte” sind die Altlasten verortet. Eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials<br />

durch die Altlasten im <strong>Stadt</strong>gebiet kann anhand <strong>der</strong> vorhandenen Daten<br />

nicht vorgenommen werden.<br />

3.7.6 Gefährdungen des Grundwasserhaushaltes<br />

Durch die Versiegelung von Flächen wird die Grundwasserneubildung behin<strong>der</strong>t, was v.<br />

a. in Gewerbe- und Industriegebieten mit hohem Versiegelungsgrad, sowie im Bereich<br />

des dicht bebauten <strong>Stadt</strong>kernes von Bedeutung ist.<br />

Der Oberlauf des Haienbaches wurde durch den Kiesabbau nördlich von Diefflen stark<br />

beeinträchtigt, was sich u.a. in einer Absenkung des Grundwasserspiegels zeigt. So<br />

führt <strong>der</strong> Haienbach nur periodisch Wasser. Zusätzlich wirkt sich auch die Grundwassernutzung<br />

im Haienbachtal auf den Grundwasserspiegel aus.<br />

Die fortschreitende Versiegelung durch Schaffung von Neubaugebieten reduziert die<br />

Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser und erhöht durch das Ableiten des Oberflächenwassers<br />

die Wasserbelastung <strong>der</strong> Fließgewässer in regenreichen Perioden. Dadurch<br />

vermin<strong>der</strong>t sich die Grundwasserneubildung und verstärkt sich die Gefahr <strong>der</strong> Tiefenerosion<br />

<strong>der</strong> Fließgewässer. Beide Prozesse bewirken eine Absenkung des Grundwasserspiegels.<br />

Mit Erhöhung des Versiegelungsgrades ist v. a. im Bereich Diefflen und<br />

im Bereich <strong>der</strong> Gewerbeparks im Nordwesten des <strong>Stadt</strong>gebietes zu rechnen.<br />

3.7.7 Wasserschutzgebiete<br />

Schutzziel ist die Sicherung eines funktionsfähigen Wasserkreislaufes und <strong>der</strong> Schutz<br />

des Grundwassers vor Verunreinigungen zur Erhaltung <strong>der</strong> Trinkwasserressourcen.<br />

Weite Teile im Planungsraum befinden sich <strong>der</strong>zeit in Ausweisung als Wasserschutzgebiet<br />

(vgl. Themenkarte 3 “Wasser”). Östlich von Diefflen wird ein geplantes Wasserschutzgebiet<br />

dargestellt, welches im LEP Umwelt innerhalb des Vorranggebietes für<br />

Grundwasserschutz liegt.<br />

3.8 Klima und Lufthygiene<br />

3.8.1 Regionalklima<br />

Das Regionalklima im Planungsraum wird v. a. durch die Lage im <strong>Saar</strong>tal beeinflusst. Mit<br />

170 - 250 m Meereshöhe liegt das Mittlere <strong>Saar</strong>tal tiefer als alle Nachbarräume und ist<br />

so im Windschutz <strong>der</strong> umlaufenden Landstufe klimatisch beson<strong>der</strong>s begünstigt. Mit einer<br />

mittleren Jahrestemperatur von 9,8°C und mittleren jährlichen Nie<strong>der</strong>schlagsmengen<br />

zwischen 700 und 780 mm kann <strong>der</strong> Raum als mäßig trockenwarme Beckenlage charakterisiert<br />

werden.<br />

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Die relativ hohe Luftfeuchte sowie die lange Vegetationszeit von 171 - 174 Tagen bilden<br />

günstige Voraussetzungen für den Gemüseanbau. Lediglich die bei Nebelbildung über<br />

<strong>der</strong> feuchten Aue häufig auftretenden Spätfröste stellen einen ungünstigen Faktor dar.<br />

3.8.2 Lokal- und Geländeklima<br />

Lokalklimatisch lassen sich innerhalb des Planungsraumes Unterschiede feststellen. In<br />

den Talauen von <strong>Saar</strong> und Prims und im innerstädtischen Bereich liegt die mittlere Jahrestemperatur<br />

im Vergleich zu den windexponierten Dieffler Terrassenplatten und den<br />

Waldflächen höher. Der Limberg am westlichen Rand des <strong>Stadt</strong>gebietes weist aufgrund<br />

<strong>der</strong> windexponierten Lage höhere jährliche Nie<strong>der</strong>schlagsmengen und niedrigere mittlere<br />

Jahrestemperaturen auf.<br />

Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist die Ausgrenzung einzelner Klimabezirke nach ihrer klimaökologischen<br />

Wertigkeit von Bedeutung. Solche Klimatope mit ähnlichen mikroklimatischen<br />

Ausprägungen unterscheiden sich untereinan<strong>der</strong> in den thermischen Tageslängen,<br />

<strong>der</strong> vertikalen Rauhigkeit (Windfeldstörungen), <strong>der</strong> topographischen Lage bzw. Exposition,<br />

aber vor allem in <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> realen Flächennutzung.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> lassen sich folgende Klimatope unterscheiden (vgl. Karte 4<br />

Klima und Lufthygiene):<br />

3.8.3 Offenlandklimatope<br />

Zu den Offenlandklimatopen gehören im Planungsgebiet Äcker, Ackerbrachen und Ru<strong>der</strong>alfluren<br />

sowie Grünlän<strong>der</strong> einschließlich offener Grünlandbrachen. Sie zeichnen sich<br />

durch hohe Schwankungen <strong>der</strong> Tages- und Jahresamplituden <strong>der</strong> Temperatur aus,<br />

weshalb sie klima-ökologisch sehr wertvoll als Kaltluftentstehungsflächen sind. Im Bereich<br />

<strong>der</strong> feuchten Nie<strong>der</strong>ungen und Talrinnen stellen sie wichtige Kaltluftabflussbahnen<br />

dar, da die spezifisch schwerere Kaltluft sich in Tieflagen sammelt. Die Flächen sind daher<br />

wichtig für die Durchlüftung <strong>der</strong> Siedlungsbereiche.<br />

Die Feuchtbereiche, wie Feuchtwiesen und -weiden, sowie feuchte Hochstaudenfluren<br />

und Brachen, zeichnen sich ebenfalls durch eine hohe Kaltluftproduktion aus. Durch die<br />

Entstehung von Verdunstungskälte weisen sie gegenüber den trockenen Offenlandbereichen<br />

sogar noch eine erhöhte Kaltluftproduktion auf. Die Feuchtbereiche neigen bei<br />

Luftstagnation zu Dunst und Nebelbildung (Inversionslagen).<br />

Solche Feuchtbereiche mit erhöhter Kaltluftproduktion konzentrieren sich im Planungsraum<br />

auf Grünlandflächen südlich Diefflen sowie nördlich des Ökosees.<br />

Im Planungsraum konzentrieren sich die Kaltluft produzierenden Offenlandbereiche auf<br />

den Nordosten des <strong>Stadt</strong>gebietes (Umgebung von Diefflen) und die Auebereiche von<br />

Prims und <strong>Saar</strong>. Die Grünland- und Ackerflächen im Nordosten besitzen v. a. für die<br />

Siedlungsbereiche von Diefflen eine klimaökologische Ausgleichsfunktion. Die Kaltluftentstehungsflächen<br />

westlich, nördlich und östlich von Diefflen fallen in Richtung <strong>der</strong><br />

Siedlungsbereiche ab, so dass die Kaltluft abfließen kann und für einen Luftaustausch<br />

im bebauten Bereich sorgt. Die auf den offenen Acker- und Grünlandflächen südlich von<br />

Diefflen, im Bereich <strong>der</strong> Primsaue, entstehende Kaltluft fließt dagegen in westliche Rich-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

tung entlang <strong>der</strong> Primsaue ab. Hier wird <strong>der</strong> Kaltluftabfluss jedoch durch das Hüttengelände<br />

behin<strong>der</strong>t, so dass es <strong>zum</strong> Kaltluftstau kommen kann.<br />

Die <strong>Saar</strong>aue im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes stellt mit ihren ausgedehnten Acker-, Grünland-<br />

und Wasserflächen eine wichtige Kaltluftabflussbahn dar. Aufgrund <strong>der</strong> Topographie<br />

ist die klimatische Ausgleichsfunktion <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

eher von untergeordneter Bedeutung und beschränkt sich hauptsächlich auf<br />

die Randbereiche. Allerdings stellt die <strong>Saar</strong>aue eine regional bedeutsame Kaltluftabflussbahn<br />

dar. Die Bebauung im Bereich <strong>der</strong> Gewerbeparks Dornheck, Rundwies und<br />

Staustufe trägt zur Hemmung des Kaltluftstromes entlang <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue bei.<br />

3.8.4 Waldklimatope<br />

Auch die Waldklimatope sind, aufgrund <strong>der</strong> Schatten- und Kühlwirkung am Tage, als<br />

Gebiete mit hohem bioklimatischem Stellenwert einzustufen. Die Tages- und Jahresgänge<br />

<strong>der</strong> Temperatur und Feuchte sind geringen Schwankungen unterworfen. Im<br />

Stammraum herrschen tagsüber, da die Baumkronen die einfallende Sonnenstrahlung<br />

dämpfen, relativ niedrige Temperaturen bei hoher Luftfeuchtigkeit vor. Nachts erfolgt<br />

aufgrund des dichten Bestandes nur eine geringe Abkühlung. Waldklimatope besitzen<br />

somit eine klimatische Ausgleichsfunktion.<br />

Das Blätterdach wirkt darüber hinaus als Filter gegenüber Luftschadstoffemissionen sowie<br />

als Frischluftproduzent, so dass Waldklimatope beson<strong>der</strong>s geeignete Regenerations-<br />

und Erholungsräume für Menschen darstellen.<br />

Die großen Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>, nördlich <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Dillingen</strong><br />

und im Westen am Limberg, besitzen daher eine bedeutende Funktion <strong>zum</strong> Ausgleich<br />

<strong>der</strong> lufthygienisch und klimatisch belasteten Siedlungsbereiche.<br />

3.8.5 Siedlungsklimatope<br />

<strong>Stadt</strong>klimatop<br />

In <strong>Stadt</strong>klimatopen wird aufgrund <strong>der</strong> dichten Bebauung <strong>der</strong> Luftaustausch zwischen<br />

verschiedenen Bereichen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> sowie mit dem Umland erschwert. Durch die starke<br />

Oberflächenversiegelung treten an heißen Sommertagen häufig Hitzestress und Schwüle<br />

auf.<br />

Im Planungsraum zählt <strong>der</strong> gesamte <strong>Stadt</strong>teil von <strong>Dillingen</strong> zu diesem Klimatoptyp. Im<br />

<strong>Stadt</strong>randbereich sind jedoch durch den Einfluss <strong>der</strong> angrenzenden Waldgebiete und<br />

Freiflächen bereits ausgeglichenere klimatische Verhältnisse typisch.<br />

Gewerbeklimatop<br />

Aufgrund massiver Baukörper, großer Verkehrsflächen und damit verbundener, beson<strong>der</strong>s<br />

starker Oberflächenversiegelung unterliegen Gewerbeflächen einer intensiven Aufheizung<br />

am Tag. Sie stellen daher auch noch nachts deutliche Wärmeinseln dar.<br />

Daneben zeichnen sich Gewerbeklimatope durch hohe Emissionen aus.<br />

Das größte Gewerbeklimatop im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> stellt das Gelände <strong>der</strong><br />

Dillinger Hütte dar. Daneben findet man mehrere kleinere Gewerbeflächen, das Industriegelände<br />

West im Innenstadtbereich, das Gewerbegebiet „<strong>Dillingen</strong> Nord“, sowie die in<br />

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Entwicklung befindlichen bzw. geplanten Gewerbeparks „Rundwies“ und „Dornheck“<br />

sowie <strong>der</strong> Industriepark Staustufe im Nordwesten.<br />

Dorfklimatop<br />

Dorfklimatope zeichnen sich aufgrund <strong>der</strong> lockeren, oft dörflichen Bebauung durch einen<br />

guten Luftaustausch mit dem Umland aus. Das Klima unterscheidet sich nur geringfügig<br />

vom Klima in <strong>der</strong> unbebauten Landschaft. Schwüle und Hitzestress treten selten auf.<br />

Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen zeichnet sich durch ein dörfliches Klima aus. Hier tragen die großen<br />

Hausgärten und angrenzenden Streuobstwiesen erheblich zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

mikroklimatischen Situation bei.<br />

3.8.6 Lufthygiene<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird schon seit langem von <strong>der</strong> Stahlindustrie bzw. <strong>der</strong> Stahl<br />

verarbeitenden Industrie geprägt. Hiermit verbunden sind hohe Rauch- und Staubimmissionen,<br />

die zu einer Schadstoffbelastung im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

führen. Das im Jahre 1983 in Betrieb genommene saarländische Luftüberwachungsmessnetz<br />

(IMMESA) sorgt für eine Überwachung von Art und Umfang von Luftverunreinigungen.<br />

So wird auch im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> eine regelmäßige Überwachung<br />

von Luftverunreinigungen (Schwefeldioxid, Schwefelstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid<br />

und Ozon) sichergestellt.<br />

Daneben sind die verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen entlang <strong>der</strong> stark befahrenen<br />

Straßen zu nennen, welche im Planungsraum ebenfalls zu einer starken lufthygienischen<br />

Belastung beitragen. Als emittierte Stoffe sind dabei Stickstoff--oxide, Kohlenwasserstoffe,<br />

Kohlenmonoxide, Schwefeldioxide und Staubpartikel zu nennen. Folgende<br />

Straßen und Verkehrszüge zeichnen sich durch eine beson<strong>der</strong>s hohe Belastung aus:<br />

• L I.O. 174 zwischen <strong>der</strong> Autobahnausfahrt “<strong>Dillingen</strong> Süd“ und dem Gewerbegebiet<br />

“<strong>Dillingen</strong> Nord“ (Merziger Straße),<br />

• <strong>der</strong> Streckenzug Dieffler Straße, Umgehung Hüttenwerkstraße (L I.Ol. 143),<br />

• die Konrad-Adenauer-Allee mit <strong>der</strong> Industriestraße,<br />

• die Wer<strong>der</strong>straße und die Friedrich-Ebert-Straße.<br />

Die Luftbelastung durch Hausbrand im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> konnte durch<br />

Fernwärme-Anschluss erheblich reduziert werden.<br />

Die lufthygienische Situation wird durch wetterbedingte Erscheinungen zusätzlich verstärkt.<br />

So wirken sich die hohe Anzahl an schwülen Tagen, <strong>der</strong> schlechte Luftaustausch<br />

mit dem Umland, die häufig auftretenden Inversionswetterlagen und <strong>der</strong> oft vorhandene<br />

Talnebel negativ aus.<br />

3.9 Arten und Biotope<br />

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ist im <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>der</strong> vorhandene Zustand<br />

von Natur und Landschaft darzustellen und zu bewerten.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Die Bewertung von Landschaftsräumen für den Arten- und Biotopschutz sollte sich an<br />

mehreren, miteinan<strong>der</strong> zu kombinierenden, Faktoren orientieren. Das Heranziehen von<br />

Gefährdungs- und Geschütztheitsgrad ist hierbei nicht immer ausreichend. Zur Beurteilung<br />

eines Ökosystems können z.B. folgende Kriterien kombiniert werden (vgl. BASTIAN<br />

& SCHREIBER 1994 und BLAB 1993):<br />

• Natürlichkeitsgrad <strong>der</strong> Vegetation: Er spiegelt die Stärke des anthropogenen Einflusses<br />

wie<strong>der</strong> und steht in enger Beziehung zur ökologischen Stabilität.<br />

• Strukturvielfalt/Schichtung: Je vielfältiger die Struktur eines Pflanzenbestandes<br />

ist, desto günstigere Voraussetzungen bestehen für eine artenreiche Tierwelt.<br />

• Biotopgröße: Je großflächiger ein Ökosystem ausgebildet ist, um so höher sind<br />

die Chancen für den Bestand stabiler Populationen.<br />

• Biotopverbund- bzw. Isolationsgrad: Je mehr <strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> umgebenden<br />

Flächen (-nutzungen) abweicht, um so ungünstigere Voraussetzungen existieren<br />

für den Austausch zwischen den Populationen.<br />

• Entwicklungsdauer/Alter: Ökosysteme, die eine kurze Entwicklungsdauer beanspruchen,<br />

werden geringwertiger eingestuft als jene, die für ihre Regeneration<br />

längere Zeiträume benötigen.<br />

• Singularität: Sie gibt Auskunft über das Vorkommen seltener und gefährdeter Arten<br />

und Biozönosen. Da eine vollständige Erfassung des Artenspektrums einen<br />

sehr hohen Zeitaufwand mit sich bringt, wird hier zweckmäßigerweise von Vegetationseinheiten<br />

bzw. Biozönosen ausgegangen.<br />

Neben den flächigen, mehr o<strong>der</strong> weniger homogenen Großökosystemen (z.B. Wäl<strong>der</strong>,<br />

Wiesen, Äcker), sind bei <strong>der</strong> Bewertung auch kleinflächige und punktuelle Lebensstätten<br />

(z.B. Tümpel, Schilfbestände, Erdaufschlüsse), sowie linienartige Elemente (z.B. Waldsäume,<br />

Hecken, Bäche) zu berücksichtigen. Hinzuzufügen ist hierbei außerdem, dass<br />

durch ein Aneinan<strong>der</strong>stoßen verschiedenartiger Lebensraumtypen o<strong>der</strong> Kleinstrukturen<br />

neuartige Lebensraumqualitäten entstehen, die das Vorkommen von vielen Tierarten oft<br />

erst ermöglichen.<br />

Anhand <strong>der</strong> genannten Kriterien werden im Folgenden die vorhandenen Biotoptypen im<br />

Planungsraum in einem ersten Schritt beschrieben und anschließend in ihrer Bedeutung<br />

für den Arten- und Biotopschutz beurteilt.<br />

Die Grundlage <strong>der</strong> Analyse und Bewertung des Bestandes an Arten und Biotopen stellt<br />

die Karte ‘Biotoptypen’ dar. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Biotoptypen erfolgte zunächst anhand<br />

von Luftbil<strong>der</strong>n und wurde im Rahmen umfangreicher Geländebegehungen kontrolliert<br />

und ergänzt. Die Kartierung <strong>der</strong> Biotoptypen orientierte sich an dem Kartierungsschlüssel<br />

des Leitfadens Eingriffsbewertung des Ministeriums für Umwelt, welcher gemäß dem<br />

Bedarf des <strong>Landschaftsplan</strong>s unter Berücksichtigung <strong>der</strong> örtlichen Situation <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong> modifiziert wurde.<br />

Zur Bewertung wurden weiterhin <strong>der</strong> bestehende Schutzstatus von Landschaftsteilen<br />

sowie die Ergebnisse <strong>der</strong> Biotopkartierung <strong>Saar</strong>land III und Daten <strong>zum</strong> Arten- und Biotopschutz<br />

2005 (ABSP) herangezogen.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen ist in <strong>der</strong> Themenkarte 10 “Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen“<br />

dargestellt. Hierdurch wird die Erfassung <strong>der</strong> räumlichen Verteilung z.B. von Flächen mit<br />

einer hochwertigen Biotopausstattung erleichtert. Die Bewertungsmethodik ist an das<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Bewertungssystem nach Kaule angelehnt und berücksichtigt u.a. die Naturnähe von Biotoptypen,<br />

das Vorkommen seltener und geschützter Pflanzen- und Tierarten und die<br />

Funktion <strong>der</strong> Flächen für den Biotopverbund.<br />

Das gegenwärtige, reale Vegetationsbild wird geprägt von großen zusammenhängenden<br />

Waldflächen, extensivem Grünland und Streuobstbeständen im Raum Diefflen, sowie<br />

kleinen noch erhaltenen Feuchtbiotopen im Bereich <strong>der</strong> Prims- und <strong>Saar</strong>aue. Größere<br />

zusammenhängende Ackerflächen fehlen fast vollständig, häufiger findet man kleinere<br />

isolierte Äcker, oft verzahnt mit Brachflächen. Schließlich wären noch die Ru<strong>der</strong>alflächen<br />

zu nennen, die u.a. im Bereich von Kies- und Sandanschüttungen sowie im Bereich von<br />

Industrie- und Gewerbegebieten häufig anzutreffen sind.<br />

3.9.1 Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Durch die potenzielle natürliche Vegetation lässt sich das heutige natürliche Wuchspotenzial<br />

einer Landschaft darstellen. Diese gedachte, ”potenziell-natürliche Vegetation”<br />

würde unsere Kulturlandschaft bedecken, wenn man den aktuellen menschlichen Einfluss<br />

ausschaltet. Sie entspricht den heutigen Standortsbedingungen und ist daher bei irreversiblen<br />

Standorts- und Landschaftsverän<strong>der</strong>ungen nicht mit <strong>der</strong> ”ursprünglichen Vegetation”<br />

identisch.<br />

Die heutige potenziell natürliche Vegetation umfasst <strong>zum</strong> überwiegenden Teil Waldgesellschaften.<br />

Von Natur aus waldfreie Standorte sind in unserem Raum fast nicht vorhanden<br />

und sind im Wesentlichen auf Wasserflächen beschränkt.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> Auenbereiche von <strong>Saar</strong> und Prims auf den vorwiegend armen, sandigen<br />

Böden stellen relativ artenarme, bodensaure Hainsimsen-Buchenwäl<strong>der</strong> (Luzulo-<br />

Fageten) die potentiell natürliche Vegetation dar. Im Bereich <strong>der</strong> Dieffler Terrassenplatten<br />

bedingen die etwas nährstoffreicheren Böden eine artenreichere, mesotrophe Ausprägung<br />

des Hainsimsen-Buchenwaldes.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue stellen die Weichholz- und Hartholzauenwäl<strong>der</strong> die<br />

potentielle natürliche Vegetation dar, sofern <strong>der</strong> Grundwasserspiegel nicht irreversibel<br />

abgesenkt wurde und sich eine regelmäßige Überflutung wie<strong>der</strong> einstellen kann.<br />

Auf Flächen mit ganzjährig hoch anstehendem Grundwasserspiegel bilden außerdem<br />

die Bruchwäl<strong>der</strong> die potenziell natürliche Vegetation.<br />

3.9.2 Reale Vegetation<br />

3.9.2.1 Vegetation an den Fließgewässern<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird von mehreren Fließgewässern durchflossen<br />

o<strong>der</strong> tangiert. Die <strong>Saar</strong>, die das <strong>Stadt</strong>gebiet am südwestlichen und westlichen Rand tangiert,<br />

weist keine naturnahe Ufervegetation mehr auf. Ein Ufer begleiten<strong>der</strong>, naturnaher<br />

Gehölzsaum fehlt vollständig. Durch die Begradigung wurden Schlingen und Mäan<strong>der</strong><br />

abgeschnitten, welche <strong>zum</strong> Teil noch als Altarme erhalten blieben.<br />

Auch die Ufer- und Auenbereiche <strong>der</strong> Prims sind durch den Kiesabbau und die Dillinger<br />

Hütte zu einem großen Teil überformt. Ein schmaler Ufergehölzsaum ist dennoch fast<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

durchgehend vorhanden. Der Gewässerabschnitt an <strong>der</strong> Primsmündung kann als relativ<br />

naturnah bezeichnet werden.<br />

Der Haienbach, welcher nordöstlich des Planungsraumes seinen Ursprung hat und<br />

durch den Hüttenwald fließt, führt nur noch sporadisch Wasser. Der Einzugsbereich des<br />

Baches wurde durch den Kiesabbau stark beeinträchtigt bzw. zerstört.<br />

Der Kondeler Bach stellt lediglich auf einer Länge von etwa 500 m die Gemarkungsgrenze<br />

zur Gemeinde Beckingen dar. Der Bachlauf weist noch naturnahe Bachstrukturen<br />

und Vegetationsformen auf.<br />

PRIMS MIT NATURNAHEM UFERGEHÖLZSAUM<br />

Bewertung <strong>der</strong> Fließgewässervegetation<br />

Die Fließgewässer im Planungsraum werden überwiegend durch gewässerbauliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen, wie Begradigung, Stauhaltung o<strong>der</strong> Verrohrung, sowie durch Gewässerverschmutzung<br />

und Abwärmebelastung stark beeinträchtigt. Hiermit verbunden sind<br />

zahlreiche negative Verän<strong>der</strong>ungen für die Pflanzen- und Tierwelt, von denen hier nur<br />

einige genannt werden:<br />

• Verlust von biologisch produktiven Überschwemmungszonen und Abtrennung<br />

von Altwässern,<br />

• Verringerung <strong>der</strong> natürlichen, meist sehr hohen Strukturvielfalt im Gewässer auf<br />

wenige, überall gleiche Strukturen (u. a. Beseitigung von Laich-, Ruhe- und Deckungsmöglichkeiten),<br />

• Umwandlung <strong>der</strong> Fließgewässer in mehr o<strong>der</strong> weniger stehende Gewässerabschnitte<br />

ohne natürliche Wasserstandsschwankungen durch Stauhaltung,<br />

• Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Artenzusammensetzung in Richtung weitverbreiteter, euryöker<br />

Arten durch Gewässerverschmutzung und Abwärmebelastung,<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Ausfall von Arten mit hohen Sauerstoffansprüchen mit Konsequenzen für die auf<br />

diesen Organismen aufbauenden Nahrungsketten und die mit auf diesen Arten<br />

basierende Selbstreinigungskraft <strong>der</strong> Gewässer.<br />

Die <strong>Saar</strong> ist von den genannten Beeinträchtigungen am stärksten betroffen. Durch den<br />

vollständigen Ausbau zur Großschifffahrtsstraße wurde die <strong>Saar</strong>, sowie <strong>der</strong>en Auebereiche,<br />

<strong>zum</strong> pessimalen Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Daneben sind die Beeinträchtigungen<br />

durch Gewässerverschmutzung zu nennen, obwohl diese in den letzten Jahren<br />

bereits deutlich verbessert wurde (vgl. Kapitel Wasser).<br />

Die Prims weist im Gegensatz zur <strong>Saar</strong> teilweise noch relativ naturnahe Strukturen auf.<br />

Größtenteils wird ihre Bedeutung als Lebensraum jedoch durch Industrie (insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Dillinger Hütte) und den Kiesabbau gemin<strong>der</strong>t. Während im Bereich <strong>der</strong> Dillinger Hütte<br />

die Ufervegetation auf einen schmalen Streifen begrenzt ist, weist die Ufervegetation<br />

südlich von Diefflen durch den Kiesabbau starke anthropogene Verän<strong>der</strong>ungen auf.<br />

Dennoch ist <strong>der</strong> Ufergehölzsaum <strong>zum</strong>indest als schmaler Streifen mehr o<strong>der</strong> weniger<br />

durchgehend vorhanden, so dass ein Biotopverbund noch gewährleistet wird. Die Prims<br />

besitzt daher mit ihrem Gehölzsaum und ihrem unverbauten Gewässerlauf noch eine relativ<br />

hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.<br />

Der Oberlauf des Haienbach wurde durch den Kiesabbau nördlich von Diefflen stark beeinträchtigt,<br />

so dass das Gewässer nur noch sporadisch Wasser führt. Typische Bach-<br />

Lebensgemeinschaften können sich daher nicht mehr ausbilden. Über weite Strecken<br />

wird <strong>der</strong> Bach von standortfremden Nadelforsten begleitet. Im Siedlungsbereich wurde<br />

<strong>der</strong> Bach-Lebensraum schließlich vollständig durch Verrohrung zerstört.<br />

Lediglich <strong>der</strong> Kondeler Bach, <strong>der</strong> nur wenige hun<strong>der</strong>t Meter auf Dillinger Gemarkung verläuft,<br />

kann noch als wertvolles, relativ naturnahes Fließgewässer angesehen werden.<br />

Hier kann sich eine typische Bach-Lebensgemeinschaft halten.<br />

Neben den o.g. Fließgewässern findet man im Planungsgebiet zwei Gräben, den Werthgraben<br />

östlich des “Ökosees“ und den Mühlgraben im Bereich <strong>der</strong> Primsmündung. Für<br />

beide Gräben wurden bereits Renaturierungspläne aufgestellt.<br />

3.9.2.2 Vegetation <strong>der</strong> Stillgewässer<br />

Stillgewässer findet man im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> relativ zahlreich. Im Zuge des<br />

<strong>Saar</strong>ausbaus entstand durch die Begradigung unterhalb des Limberges ein Altarm, welcher<br />

zur Zeit als Angelweiher genutzt wird. Aufgrund <strong>der</strong> Nutzung sind naturnahe Uferstrukturen<br />

und Ufervegetation kaum vorhanden. Diverse Baumhecken mit Schwarzerlen<br />

und Weiden schirmen den Altarm von <strong>der</strong> angrenzenden L 170 und <strong>der</strong> A8 ab. Die Straßen<br />

stellen zu den umliegenden Gewässern für viele Tierarten unüberwindbare Barrieren<br />

dar, weshalb es sich um ein isoliertes Inselbiotop handelt. Ein weiterer <strong>Saar</strong>altarm<br />

liegt weiter nördlich, links <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>. Es handelt sich um einen Biotopkomplex aus Wasserflächen,<br />

Sukzessionswald und Hochstauden. Sie zeichnen sich durch breite, relativ<br />

naturnahe Ufersäume aus.<br />

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NASSE HOCHSTAUDEN AM ÖKOSEE<br />

Ansonsten findet man im <strong>Stadt</strong>gebiet zahlreiche, durch den Kiesabbau entstandene<br />

Weiher und Teiche, die überwiegend als Angelweiher genutzt werden, sowie den Ökosee.<br />

Kiesweiher findet man in <strong>der</strong> Primsaue am südöstlichen Rand des Planungsraumes,<br />

sowie nordwestlich von Diefflen. Diesen fehlt weitgehend ein natürlicher Ufersaum<br />

und sie werden z. T. von standortfremden Pyramidenpappeln o<strong>der</strong> Fichten umgeben.<br />

Die Weiher südöstlich von Diefflen werden als Angelweiher genutzt. Die angelfischereilich<br />

genutzten Weiher “Im Hasensprung“ südlich von Diefflen und <strong>der</strong> Weiher am Parkstadion<br />

weisen relativ strukturarme Ufer auf. Die Uferbereiche werden häufig gemäht<br />

und Ufergehölze fehlen in weiten Bereichen.<br />

Der sog. ”Ökosee” wurde als ökologische Ausgleichsmaßnahme im Zuge des <strong>Saar</strong>ausbaus<br />

angelegt. In dem 24,4 ha großen See wurde ein Teil <strong>der</strong> ehemalig mäandrierenden<br />

<strong>Saar</strong> integriert und im nördlichen Teil eine Insel angelegt. Diese Insel wurde erst im Jahr<br />

2006 umgestaltet, so dass hier neue Biotope entstanden. Hier können sich im Bereich<br />

<strong>der</strong> nun großflächig vorhandenen, flachen Uferbereichen Schilfgürtel entwickeln. Die<br />

zahlreichen Kleingewässer bieten die Voraussetzung zur Entwicklung von Schwimmblatt-<br />

und Unterwasservegetation.<br />

Im Norden wurde eine Niedrigwasserzone als Laichzone angelegt, die einen direkten<br />

Zugang <strong>zum</strong> See besitzt. Die Ufersäume wurden mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt<br />

und können sich mehr o<strong>der</strong> weniger ungestört entwickeln.<br />

Bewertung <strong>der</strong> Stillgewässervegetation<br />

Stillgewässer können zahlreichen Tierarten als Lebensraum dienen. Neben Arten, die in<br />

allen Entwicklungsstadien o<strong>der</strong> nur in einzelnen Entwicklungsphasen im Wasser leben,<br />

findet man an Stillgewässern auch regelmäßige Gäste, die z. B. bevorzugt über Wasser<br />

jagen. Für die Mehrzahl <strong>der</strong> Arten ist die Uferzone und ihre Beschaffenheit von besonde-<br />

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rer Bedeutung. Allgemein kommt den beson<strong>der</strong>s produktiven Flachwasserbereichen die<br />

entscheidende Bedeutung als Tierlebensraum zu. Für den Faunenschutz bedeutsame<br />

Habitate an Stillgewässer sind v. a.:<br />

• Schwimmblatt- und Laichkrautgürtel<br />

• Röhrichte (und Großseggenriede)<br />

• wenig bewachsene Schlammbänke, unbewachsene Kies- und Sandbänke<br />

• Steilufer<br />

Der Ökosee im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes soll als ökologische Kompensationsmaßnahme<br />

<strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau wichtige ökologische Funktionen übernehmen. Durch die starke<br />

Freizeitnutzung, u. a. die Wegeführung nahe am Ufer, werden die wertvollen Uferbereiche<br />

deutlich verschmälert. Ausgedehnte, für den Artenschutz beson<strong>der</strong>s bedeutsame<br />

Röhrichte und Großseggenriede im Uferbereich fehlen. Auch die Schwimmblatt- und Unterwasservegetation<br />

ist nur spärlich ausgebildet. Durch die Umgestaltungsmaßnahmen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Insel (siehe oben) wurden jedoch Voraussetzungen zur Entwicklung von<br />

wertvollen Schilfgürteln, sowie Schwimmblatt- und Unterwasservegetation geschaffen.<br />

Die entlang <strong>der</strong> Ufer gepflanzten, standortgerechten Gehölze sind als positiv zu bewerten.<br />

Auch die Flachwasserzone, die im Norden des Sees angelegt wurde, übernimmt<br />

wichtige Funktionen für die Fauna. Für ziehende Vögel besitzt <strong>der</strong> See als Rast- und<br />

Futterplatz hohe Bedeutung. Negativ wirkt sich die Insellage des Gewässers aus, was v.<br />

a. für Amphibien bedeutsam ist.<br />

Bei den sonstigen Stillgewässern handelt es sich überwiegend um intensiv angelsportlich<br />

genutzte Weiher. Als Folge dieser Nutzung sind diese Weiher meist arm an vegetationsreichen<br />

Uferzonen und Wasserpflanzen. Ihre Bedeutung als Tierlebensraum, z. B.<br />

für Libellen, wird dadurch erheblich eingeschränkt. Hinzu kommt eine häufig standortfremde<br />

Gehölzbestockung, z. B. mit Fichten o<strong>der</strong> Pyramiden-Pappeln, am Ufer.<br />

3.9.2.3 Röhrichte und Hochstaudenfluren<br />

An grund- o<strong>der</strong> stauwasserbeeinflussten Standorten ohne Nutzung entwickeln sich nasse<br />

Hochstaudenfluren o<strong>der</strong> Röhrichte, welche für den Arten- und Biotopschutz von großem<br />

Wert sind. Hochstaudenfluren nasser Standorte traten früher lediglich als schmaler<br />

Saum an Fließgewässern auf. Infolge Brachfallen von Feucht- und Nasswiesen nehmen<br />

sie mittlerweile weite Auenbereiche, aber auch Bereiche außerhalb von Auen, ein. Röhrichte<br />

sind Pflanzengesellschaften im Übergangsbereich vom Wasser <strong>zum</strong> Land, sie<br />

sind daher auf Bach- und Flussauen, sowie auf den Uferbereich von stehenden Gewässern<br />

beschränkt.<br />

Neben ihrer herausragenden Bedeutung für den Artenschutz (insbeson<strong>der</strong>e für die Avifauna)<br />

spielen Röhrichte und nasse Hochstaudenfluren eine wichtige Rolle für den Gewässerhaushalt,<br />

die Selbstreinigung und die Vermin<strong>der</strong>ung von Nährstoffeinträgen.<br />

Im Planungsraum sind die Flussauen größtenteils überbaut o<strong>der</strong> wie die <strong>Saar</strong> zur Großschifffahrtsstraße<br />

ausgebaut, so dass die typische Ufer- und Auenvegetation weitgehend<br />

verschwunden ist. In <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue findet man lediglich noch kleine Reste von<br />

Schilfröhricht, im Bereich <strong>der</strong> geplanten Gewerbeparks im Nordwesten und südlich von<br />

Diefflen im Südosten des <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Nasse Hochstaudenfluren sind im Planungsraum noch häufiger zu finden. Neben kleineren<br />

brachliegenden Flächen innerhalb des Feuchtgrünlandes (<strong>Saar</strong>wiesen) treten sie v.<br />

a. im Uferbereich <strong>der</strong> Stillgewässer (z. B. am Ökosee) und im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen<br />

nördlich von Diefflen auf. Es handelt sich hierbei um eutrophe bis mesotrophe<br />

Pflanzengesellschaften, die meist von Mädesüß (Filipendula ulmaria) dominiert werden.<br />

Weitere häufig auftretende Pflanzen sind u. a. Große Brennessel (Urtica dioica), Rohrglanzgras<br />

(Phalaris arundinacea), Gilbwei<strong>der</strong>ich (Lysimachia vulgaris), Blutwei<strong>der</strong>ich<br />

(Lythrum salicaria), sowie Seggen- (Carex spec.) und Binsen- (Juncus spec.) Arten.<br />

Großseggenriede<br />

Neben Schilfröhricht findet man an stark vernässten Standorten, v. a. im Bereich von<br />

Gewässern, Großseggenriede. Sie unterscheiden sich vom Röhricht durch ein höheres<br />

Niveau über dem Grundwasserspiegel, was eine geringere Überflutung und ein zeitweiliges<br />

oberflächennahes Austrocknen zur Folge hat. Je nach Höhe und Dauer <strong>der</strong> Überstauung<br />

mit Wasser und je nach Beschaffenheit des Wassers variiert die Artenzusammensetzung<br />

<strong>der</strong> Großseggenriede. Meist kommt jeweils eine bestimmte Seggenart zur<br />

Dominanz.<br />

Im Planungsraum ist diese Pflanzenformation nur kleinflächig verbreitet. Man findet kleine<br />

Reste im Bereich <strong>der</strong> Gewerbegebiete im Nordwesten, sowie nordwestlich von<br />

Diefflen im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen.<br />

Bewertung <strong>der</strong> Röhrichte, Hochstaudenfluren und Seggenriede<br />

Röhrichte, die im Übergangsbereich vom Wasser <strong>zum</strong> Land gedeihen, besitzen vielfältige<br />

Funktionen für die Fauna. Sie bieten sowohl Wasserorganismen, als auch terrestrischen<br />

Tieren Lebensraum, u. a. als Brut- und Nahrungsplatz. Beson<strong>der</strong>s herauszustellen<br />

ist neben <strong>der</strong> Bedeutung für Wirbellose die Bedeutung des Röhrichts für die Vogelfauna.<br />

Hierbei ist u. a. die Ausdehnung des Röhricht-Bestandes Wert bestimmend, da<br />

für die Brutreviere verschiedener Vogelarten Mindestansprüche in Bezug zur Größe <strong>der</strong><br />

Röhrichtbestände bestehen. Wert bestimmend sind außerdem kontinuierliche, unzerschnittene<br />

Übergänge <strong>zum</strong> Extensivgrünland.<br />

Im Planungsraum findet man zwei mehr o<strong>der</strong> weniger isolierte Schilfröhrichtflächen, in<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue in direkter Nachbarschaft <strong>zum</strong> Gewerbepark Rundwies und dem Industriepark<br />

Staustufe, sowie in <strong>der</strong> Primsaue im Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Kiesabbauflächen<br />

(vgl. auch Beschreibung <strong>der</strong> §22-Biotope). Ihr Wert als Lebensraum wird durch die isolierte<br />

Lage deutlich gemin<strong>der</strong>t.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

EHEMALIGE SCHLAMMWEIHER MIT SCHILFRÖHRICHT SÜDLICH DIEFFLEN<br />

Die feuchten Hochstaudenfluren bieten aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Mahdnutzung ideale Lebensbedingungen<br />

für zahlreiche Tierarten, insbeson<strong>der</strong>e Vögel. Im Planungsraum treten<br />

sie lediglich kleinflächig, meist verzahnt mit Grünland, auf. Hier übernehmen sie wichtige<br />

Funktionen als Rückzugsraum und Versteckmöglichkeit für Tiere. Mesotrophe Hochstaudenfluren<br />

weisen einen relativ hohen Arten- und damit Blütenreichtum auf.<br />

Großseggenriede übernehmen ähnliche Funktionen wie die Hochstaudenfluren o<strong>der</strong><br />

Röhrichte. Sie treten im Planungsraum ebenfalls nur kleinflächig und meist isoliert auf,<br />

was ihre Wertigkeit deutlich min<strong>der</strong>t.<br />

3.9.2.4 Wäl<strong>der</strong><br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> werden 670 ha von Waldflächen eingenommen, was<br />

einem Flächenanteil von etwa 30 % entspricht. Der überwiegende Teil, etwa 615 ha,<br />

wird bewirtschaftet. Nicht bewirtschaftete Waldflächen beschränken sich mit etwa 55 ha<br />

auf kleine, selbstständige Waldeinheiten.<br />

Laub- und Mischwald<br />

Da fast die gesamte Waldfläche auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> bewirtschaftet wird,<br />

hängt die Baumartenzusammensetzung fast ausschließlich von <strong>der</strong> Bewirtschaftungsweise<br />

ab. Lediglich auf den Sukzessionsflächen können sich natürliche Waldgesellschaften<br />

entwickeln. Die bewirtschafteten Laubwäl<strong>der</strong> werden von <strong>der</strong> Traubeneiche<br />

(Quercus petraea) und <strong>der</strong> Rotbuche (Fagus sylvatica) dominiert, wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

über 100-jährigen Bäume relativ groß ist. Daneben treten in geringen Anteilen weitere<br />

Baumarten auf, wie z. B. Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />

Robinie (Robinia pseudoacacia) und Rot-Eiche (Quercus rubra). Die Mischwäl<strong>der</strong> sind<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

durch ein Mosaik aus Laub- und Nadelbäumen charakterisiert, wobei bei den Nadelhölzern<br />

die Fichte (Picea abies) deutlich dominiert. (BÜRO FÜR LANDESPFLEGE UND FORSTEN:<br />

DIE WALDFLÄCHEN AUF DER GEMARKUNG DER STADT DILLINGEN, 1994).<br />

Ein Großteil des Waldes stockt auf Mittlerem Buntsandstein, so dass es sich großteils<br />

um bodensaure Hainsimsen-Buchenwäl<strong>der</strong> (Luzulo-Fagetum) handelt. Der Unterwuchs<br />

ist nur lückig ausgebildet und wird von “Säurezeigern“ geprägt. Charakterart dieser Wäl<strong>der</strong><br />

ist die Weiße Hainsimse (Luzula luzuloides). Weitere typische Arten sind u. a. Draht-<br />

Schmiele (Avenella flexuosa) und Heidelbeere (Vaccinium myrtillus). Die Dieffler Terrassenplatten,<br />

die ebenfalls <strong>zum</strong> großen Teil von Wald bedeckt sind, zeichnen sich durch<br />

einen etwas höheren Nährstoffreichtum aus. Hier findet man folglich die etwas reichere<br />

Ausprägung des Hainsimsen-Buchenwaldes, welche sich durch einen krautreicheren<br />

Unterwuchs auszeichnet. Typische Arten für diese “mittlere Ausprägung“ sind u. a.<br />

Wald-Flattergras (Milium effusum), Buschwindröschen (Anemone nemorosa) und<br />

Scharbockskraut (Ranunculus ficaria).<br />

Nadelwald<br />

Über die gesamte Waldfläche verteilt findet man außerdem Bereiche mit reinen Nadelwaldaufforstungen.<br />

Es handelt sich hierbei überwiegend um Fichtenwäl<strong>der</strong>. In geringeren<br />

Anteilen findet man außerdem sonstige Nadelhölzer, wie Europäische Lärche (Larix<br />

decidua), Douglasie (Pseudotsuga menziesii) o<strong>der</strong> Wald-Kiefer (Pinus sylvestris).<br />

Die Nadelforste zeichnen sich durch Einförmigkeit und Artenarmut aus und spielen daher<br />

für den Arten- und Biotopschutz eine deutlich geringere Rolle als die Laubwäl<strong>der</strong>.<br />

Auch für den Naturhaushalt (Wasserhaushalt, Klima) besitzen sie im Gegensatz zu<br />

Laub- o<strong>der</strong> Mischwäl<strong>der</strong>n nur untergeordnete Bedeutung.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> starken Beschattung und <strong>der</strong> extremen Nährstoffarmut des Bodens sind<br />

Nadelforste sehr artenarm. Ein Unterwuchs fehlt häufig vollständig o<strong>der</strong> ist durch wenige,<br />

Säure ertragende Arten gekennzeichnet.<br />

Waldson<strong>der</strong>standorte<br />

Hierzu zählen die azonalen Waldstandorte, die weniger vom Klima, son<strong>der</strong>n mehr von<br />

extremen Bodenfaktoren abhängig sind. Die waldartigen Formationen im Ufer- und Talbereich<br />

<strong>der</strong> Prims gehören zu dieser Gruppe. Flussauen sind in <strong>der</strong> Regel durch stark<br />

schwankenden Grundwasserspiegel, zeitweilige Überflutung und Trockenperioden, sowie<br />

durch sehr nährstoffreiche Böden gekennzeichnet. Solche Bedingungen findet man<br />

jedoch heute kaum mehr. Auch an <strong>der</strong> Prims wurde diese Dynamik weitgehend unterbrochen,<br />

so dass “echte“ Auwäl<strong>der</strong> kaum mehr zu finden sind. Die Prims besitzt jedoch<br />

im Gemarkungsbereich von <strong>Dillingen</strong> noch einen fast durchgehenden, schmalen Erlen-<br />

Eschen-Weiden-Saum, <strong>der</strong> z. T. als Auwaldrest bezeichnet werden kann. Hier überwiegen<br />

alte Silber-Weiden (Salix alba) neben Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Esche<br />

(Fraxinus excelsior). Im Bereich <strong>der</strong> Primsmündung wurden die Ufersäume mit zunehmen<strong>der</strong><br />

Entfernung vom Ufer in nicht standortgerechten Pappelwald (rechtes Ufer) umgewandelt.<br />

Bewertung <strong>der</strong> Laub-, Misch- und Nadelwäl<strong>der</strong><br />

Obwohl die Wäl<strong>der</strong> im Planungsraum größtenteils forstlich bewirtschaftet werden, sind<br />

sie aufgrund ihrer Artenzusammensetzung überwiegend als naturnah einzustufen. Die<br />

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Hauptbaumarten, Rotbuche (Fagus sylvaticus), Stiel-Eiche (Quercus robur) und Trauben-Eiche<br />

(Quercus petraea), entsprechen weitgehend <strong>der</strong> Baumartenzusammensetzung<br />

natürlicher, mitteleurpäischer Wäl<strong>der</strong>. Daneben findet man in geringeren Anteilen<br />

standortfremde Arten, wie z. B. Fichte (Picea abies), Douglasie (Pseudotsuga menziesii),<br />

Kiefer (Pinus sylvestris) und Rot-Eiche (Quercus rubra), die meist nur in geringen<br />

Anteilen eingestreut sind. Reine Nadelholzforste sind nur kleinflächig vertreten. Die<br />

Laub- und Mischwäl<strong>der</strong> im <strong>Stadt</strong>gebiet weisen also einen relativ hohen Natürlichkeitsgrad<br />

auf.<br />

Neben dem Natürlichkeitsgrad stellt die Flächengröße ein wesentliches Kriterium dar,<br />

weil <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> für die meisten Tiergruppen mit zunehmen<strong>der</strong> Größe ansteigt.<br />

Da im Planungsgebiet v. a. große, zusammenhängende Waldflächen auftreten, sind sie<br />

bezüglich <strong>der</strong> Flächengröße positiv zu beurteilen. Der Biotopverbund zwischen den<br />

Waldflächen am Limberg und denen nördlich <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Dillingen</strong> wird jedoch durch<br />

die Bebauung unterbrochen.<br />

Weitere wichtige Parameter für den Tierartenschutz in Wäl<strong>der</strong>n sind u. a.:<br />

• Ausgeprägte Schichtung<br />

• Stellenweise Besonnung bis <strong>zum</strong> Waldboden (d. h. strauch- , baum- und krautreiche<br />

Jungstadien)<br />

• Altes, dickstämmiges und totes Holz<br />

• Mosaik unterschiedlicher Sukzessionsstadien in enger räumlicher Verknüpfung<br />

Durch die Forstwirtschaft werden die oben genannten Strukturparameter zu einem großen<br />

Teil ausgeschaltet. Auch im Planungsraum besteht durch die Bewirtschaftung ein<br />

Defizit an Alt- und Totholz, die Alterszusammensetzung <strong>der</strong> Baumschicht ist auf weiten<br />

Flächen einheitlich und die Strauch- und Krautschicht häufig verarmt. Diese Strukturverarmung<br />

geht einher mit einer Verarmung <strong>der</strong> Tierwelt.<br />

Von beson<strong>der</strong>er ökologischer Bedeutung sind die Altholzbestände, welche im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> mit ca. 12,5% <strong>der</strong> Waldfläche einen hohen Anteil ausmachen. Zahlreiche<br />

Vogel- und Insektenarten sind auf alte und zerfallende Bäume als Lebens- und<br />

Nahrungsraum angewiesen. Auch Totholz übernimmt hier eine wichtige Funktion als Lebensraum.<br />

In den durch Blitzschlag o<strong>der</strong> Fäule entstandenen Spalten und Höhlen leben<br />

Vögel, Fle<strong>der</strong>mäuse, Insekten und kleinere Säugetiere.<br />

Die standortfremden Nadelforste zeichnen sich durch extreme Arten- und Strukturarmut<br />

aus, weshalb sie als Lebensraum von untergeordneter Bedeutung sind. Größere, zusammenhängende<br />

Nadelforsten führen daher zu einer Artenverarmung. Kleine, zerstreute<br />

Nadelholzinseln sind dagegen weniger negativ zu bewerten, da wenige Tierarten,<br />

z. B. Fichtenkreuzschnabel o<strong>der</strong> Sommer- und Wintergoldhähnchen, auf Nadelgehölze<br />

angewiesen sind. Da im Planungsraum Nadelwaldflächen nur kleinflächig ausgeprägt<br />

sind, ist ihr negativer Einfluss auf die Artenvielfalt als relativ gering einzustufen.<br />

Bewertung <strong>der</strong> Waldson<strong>der</strong>standorte<br />

Nass- und Feuchtwäl<strong>der</strong> sind hinsichtlich des Faunenschutzes als beson<strong>der</strong>s wertvoll<br />

einzustufen. Es handelt sich um artenreiche Ökosysteme, <strong>der</strong>en Fauna sich aus Vertretern<br />

verschiedener ökologischer Gruppen zusammensetzt. Da diese Waldtypen auf-<br />

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grund von wasserbaulichen Eingriffen, aber auch aufgrund von Rodungen, in Deutschland<br />

sehr selten geworden sind, beherbergen sie eine hohe Zahl an gefährdeten Tier-<br />

und Pflanzenarten und sind daher beson<strong>der</strong>s schützenswert.<br />

Im Planungsraum existieren jedoch nur noch kleine und schmale Reste solcher Feuchtwäl<strong>der</strong><br />

entlang <strong>der</strong> Prims. Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Überschwemmung kann man hier<br />

nicht mehr von Auwäl<strong>der</strong>n sprechen. Außerdem weisen sie z. T. eine Bestockung mit<br />

standortfremden Pyramidenpappeln auf, was ihr Wert für den Arten- und Biotopschutz<br />

min<strong>der</strong>t. Der mehr o<strong>der</strong> weniger durchgehend vorhandene, schmale Erlen- Eschen-<br />

Weidensaum entlang <strong>der</strong> Prims kann jedoch streckenweise als relativ naturnah bezeichnet<br />

werden.<br />

Die wertvollen Feuchtwäl<strong>der</strong> entlang <strong>der</strong> Prims werden durch vielfältige Nutzungen in ihrer<br />

Qualität als Lebensraum beeinträchtigt. Das Hüttengelände engt die Ufergehölze <strong>der</strong><br />

Prims in einem großen Bereich auf sehr schmale Reste ein. Oberhalb des Dillinger Hüttengeländes<br />

ist ebenfalls nur ein schmaler Gehölzstreifen erhalten. Hier gehen Beeinträchtigungen<br />

von <strong>der</strong> Kiesaufbereitungsanlage aus. Im Bereich <strong>der</strong> Primsmündung ist<br />

ein etwas breiterer Gehölzsaum vorhanden. Die Kleingartenanlagen reichen hier jedoch<br />

z.T. sehr dicht an den Ufer begleitenden Gehölzsaum heran und sorgen für Beeinträchtigungen.<br />

Waldrän<strong>der</strong><br />

Gut ausgebildete Waldrän<strong>der</strong> bestehen aus einem Waldmantel mit Sträuchern und niedrigen<br />

Bäumen und einem von Kräutern gebildeten Waldsaum. Die Pflanzen- und Tierwelt<br />

besteht aus waldrandspezifischen Arten, wird aber auch beeinflusst vom Waldtyp<br />

und <strong>der</strong> angrenzenden, offenen Landschaft. Dadurch entstehen an Waldrän<strong>der</strong>n beson<strong>der</strong>s<br />

arten- und individuenreiche Biozönosen. Viele Heckenvögel und Säugetiere, aber<br />

z. B. auch zahlreiche Tagfalterarten, nutzen die Waldrän<strong>der</strong> als Lebensraum.<br />

Im Planungsraum werden die Waldflächen häufig von Siedlungsflächen o<strong>der</strong> Straßen<br />

begrenzt, so dass arten- und strukturreiche, breite Waldrän<strong>der</strong> meist fehlen o<strong>der</strong> nur rudimentär<br />

ausgebildet sind. Stellenweise wird durch den Verlauf von Wegen auf <strong>der</strong><br />

Wald-Feld-Grenze eine Ausbildung des Waldrandes behin<strong>der</strong>t. Strukturreiche Waldrän<strong>der</strong><br />

sind daher auf kleine Bereiche nördlich von Diefflen beschränkt.<br />

3.9.2.5 Gebüsch, Vorwald, Hecken, Feldgehölze<br />

Gebüsche und Hecken entwickeln sich durch den Wegfall <strong>der</strong> Bewirtschaftung auf Wiesen-<br />

und Ackerflächen und stellen ein mehr o<strong>der</strong> weniger langlebiges Zwischenstadium<br />

auf dem Weg zur Wie<strong>der</strong>bewaldung dar. Sie bilden wichtige Strukturelemente innerhalb<br />

<strong>der</strong> offenen Landschaft und sind daher auch für den Arten- und Biotopschutz von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung.<br />

Beson<strong>der</strong>s wertvoll sind die Baumhecken, die aufgrund ihre Größe und ihres “Innenklimas“<br />

bereits als waldähnlich bezeichnet werden können. Solche Baumhecken findet<br />

man im Planungsraum v. a. im Bereich <strong>der</strong> Kerbtäler und Gräten in Diefflen, an <strong>der</strong><br />

Primsmündung, im Bereich des Altarmes am Fuß des Limberges, sowie zwischen Straßen-<br />

und Bahndamm am Industriegebiet Nord. Die Kerbtäler und Gräten werden <strong>zum</strong><br />

Teil von typischen Waldbäumen, wie Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus<br />

betulus) und Rotbuche (Fagus sylvatica) geprägt. Daneben treten sonstige Laubhölzer<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

und Obstbäume auf, wie z. B. Robinie (Robinia pseudacacia), Esche (Fraxinus excelsior),<br />

Sal-Weide (Salix caprea), Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Garten-Apfel (Malus<br />

domestica). Im Unterwuchs wachsen hier bereits typische Waldarten. Die Baumhecken<br />

an <strong>der</strong> Primsmündung werden von Pioniergehölzen, wie Hänge-Birke (Betula pendula)<br />

und Zitter-Pappel (Populus tremula) beherrscht.<br />

KERBTAL MIT BAUMHECKEN IN DIEFFLEN<br />

An stau- o<strong>der</strong> grundwasserbeeinflussten Standorten entwickelten sich von Weiden o<strong>der</strong><br />

Erlen beherrschte Gebüschformationen. Im Bereich des verlandeten Schlammweihers<br />

südlich von Diefflen entwickelte sich sukzessiv ein ökologisch wertvolles Weiden-<br />

Faulbaum-Gebüsch. Hier findet man u. a. Sal-Weide (Salix caprea), Korb-Weide (Salix<br />

viminalis), Bruch-Weide (Salix fragilis) und Faulbaum (Frangula alnus). Weitere Weidengebüsche<br />

entwickelten sich im Randbereich des Gewerbegebietes Nord. Sie werden u.<br />

a. von Sal-Weide (Salix caprea), Silber-Weide (Salix alba) und Grau-Weide (Salix cinerea)<br />

gebildet. Daneben findet man in diesem Bereich von Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)<br />

beherrschte Baumbestände, die man als Reste ehemaliger Erlenbruchwäl<strong>der</strong> ansehen<br />

kann. Die Gebüsche im Gewerbegebiet Nord wurden durch den Bau <strong>der</strong> Gewerbe- und<br />

Straßenflächen stark zurückgedrängt.<br />

Feldgehölze, die meist von Weißdorn (Crataegus spec.), Schlehe (Prunus spinosa) und<br />

Brombeere (Rubus fruticosus) gebildet werden, sind im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> relativ<br />

selten. Man findet sie v. a. entlang <strong>der</strong> Kerbtäler und Gräten in Diefflen, sowie an den<br />

Waldrän<strong>der</strong>n.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

“AUWALDANPFLANZUNG“ AN DER PRIMSMÜNDUNG<br />

Die für die Sandböden im Raum <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> typischen Besenginsterfluren sind bis auf<br />

wenige Reste vollkommen zurückgedrängt worden. Solche Reste findet man am Waldrand,<br />

westlich des <strong>Stadt</strong>teils “Pachtener Heide“, sowie westlich des Segelflugplatzes. Sie<br />

werden vom Besenginster (Cytisus scoparius) dominiert und sind eng verzahnt mit den<br />

Sandmagerrasengesellschaften.<br />

Neben diesen hauptsächlich sukzessiv entstandenen Hecken und Gebüschen findet<br />

man zahlreiche angepflanzte Gehölzformationen, die in ihrer Artenzusammensetzung<br />

stark variieren. Hier sind beson<strong>der</strong>s die großflächigen Gehölzanpflanzungen im Bereich<br />

des Ökosees, <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> Primsmündung zu erwähnen. In diesen Bereichen wurden<br />

v. a. Auwaldarten, wie z. B. Esche (Fraxinus excelsior), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)<br />

und Weiden-Arten (Salix spec.) angepflanzt. Daneben findet man aber auch sonstige<br />

Straucharten, wie Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare), Pfaffenhütchen (Euonymus<br />

europaeus), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) o<strong>der</strong> Gemeiner<br />

Schneeball (Viburnum opulus). Hier handelt es sich um auwaldähnliche Pflanzungen,<br />

welche sich durch Sukzession zu wertvollen Feuchtwaldgesellschaften entwickelten<br />

bzw. noch entwickeln werden. Zur Gruppe <strong>der</strong> angepflanzten Gebüsche und Hecken<br />

müssen außerdem die Gehölzpflanzungen im Bereich <strong>der</strong> Angelweiher, sowie an Straßenböschungen<br />

gezählt werden. Hier findet man häufig auch standortfremde Arten, wie<br />

z. B. Pyramiden-Pappel (Populus nigra ‘italca’) o<strong>der</strong> Fichte (Picea abies).<br />

Bewertung <strong>der</strong> Hecken, Gebüsche, Vorwäl<strong>der</strong> und Feldgehölze<br />

Gehölzstrukturen bieten zahlreichen Pflanzen und Tieren Lebensraum und Nahrungsreservoire.<br />

Man findet hier Arten des Offenlandes, <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong> und - an Stellen mit<br />

waldähnlichem Klima - auch Waldarten. In landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaften<br />

werden solche Landschaftselemente häufig zu Zufluchtsorten für ehedem flä-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

chenhaft verbreitete Arten <strong>der</strong> offenen Landschaft. Daneben besitzen Gebüsche und<br />

Feldgehölze zahlreiche weitere ökologische Funktionen, u. a.:<br />

• Als Ansitzwarte und Singwarte für Vögel<br />

• Zur Deckung und <strong>zum</strong> Schutz vor Witterung, Bewirtschaftung und Feinden<br />

• Als Überwinterungsquartier für Feldtiere<br />

• Als Leitstrukturen und Orientierungshilfe<br />

Es lassen sich zahlreiche verschiedene Heckentypen unterscheiden, die sich v. a. in Alter<br />

und Struktur voneinan<strong>der</strong> trennen lassen. Als ökologisch beson<strong>der</strong>s wertvoll können<br />

die Baumhecken eingestuft werden, die im Innern bereits ein waldähnliches Klima aufweisen<br />

und meist durch mehrere Schichten gekennzeichnet sind. Baumhecken findet<br />

man im Planungsraum v. a. im Bereich <strong>der</strong> Kerbtäler und Gräte in Diefflen, an <strong>der</strong><br />

Primsmündung und am Altarm am Fuß des Limberges. Die Kerbtäler und Gräten in<br />

Diefflen, sowie die Hecken am Altarm werden z. T. von typischen Waldbäumen, wie<br />

Stiel-Eiche (Quercus robur), Rotbuche (Fagus sylvatica) und Hainbuche (Carpinus betulus),<br />

geprägt, weshalb sie als beson<strong>der</strong>s wertvoll angesehen werden können. An <strong>der</strong><br />

Primsmündung dominieren dagegen Pioniergehölze, wie z. B. Hänge-Birke (Betula pendula)<br />

und Zitter-Pappel (Populus tremula).<br />

Typische linienhafte Feldgehölzstrukturen mit Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehe<br />

(Prunus spinosa) o<strong>der</strong> Hunds-Rose (Rosa canina) findet man im Planungsraum<br />

kaum. Solche Gehölzstrukturen mit Dornsträuchern, die bevorzugt von Heckenvögeln<br />

als Brutplatz genutzt werden und daher von hohem ökologischem Wer sind, findet man<br />

lediglich entlang <strong>der</strong> Kerbtäler und stellenweise am Waldrand. In <strong>der</strong> Umgebung von<br />

Diefflen wird die Funktion dieser Gehölzstrukturen jedoch teilweise durch brach gefallene<br />

Streuobstbestände, die sich durch aufkommende Sträucher auszeichnen, übernommen.<br />

Die an stau- o<strong>der</strong> grundwasserbeeinflusste Böden gebundenen Gebüschformationen,<br />

die von Erlen und verschiedenen Weidenarten beherrscht werden, sind ebenfalls als<br />

ökologisch wertvoll einzustufen. Sie beherbergen eine Reihe spezialisierter Arten, die an<br />

die Kombination von Gehölzen und Wasser angepasst sind. Beson<strong>der</strong>s Weiden (Salix<br />

spec.) weisen eine Vielzahl von spezialisierten Insektenarten, wie z. B. Großer Schillerfalter<br />

(Apatura iris) o<strong>der</strong> alleine ca. 70 Arten von Blattwespen, auf. Die Feuchtgebüsche<br />

im Planungsgebiet werden jedoch durch vielfältige Störfaktoren beeinflusst (u. a. Erschließung<br />

von Gewerbeflächen im Norden), so dass sie in ihrer Wertigkeit beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Neben diesen überwiegend sukzessiv entstandenen Gehölzformationen findet man im<br />

Planungsraum zahlreiche angepflanzte Hecken und Gebüsche. Erwähnenswert sind hier<br />

v a. die Gehölzanpflanzungen im Uferbereich des Ökosees sowie auf dem Hochwasserschutzdamm<br />

zwischen Ökosee und <strong>Saar</strong>. Hier wurden überwiegend Arten <strong>der</strong> Weich-<br />

und Hartholzaue angepflanzt und <strong>der</strong> Sukzession überlassen. Diese Gehölzbestände<br />

sind in ihrer Wertigkeit jedoch nicht mit natürlichen Aue- o<strong>der</strong> Feuchtwäl<strong>der</strong>n zu vergleichen,<br />

da die Standortbedingungen zur Entwicklung solcher Wäl<strong>der</strong> nicht mehr gegeben<br />

sind. Dennoch sind sie als Lebensraum von Bedeutung und lassen mit fortschreiten<strong>der</strong><br />

Sukzession eine Wertsteigerung erwarten.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

3.9.2.6 Baumgruppen, Alleen und Einzelbäume<br />

Hierzu zählen Holzgewächse sehr unterschiedlicher Ausprägung, die im Gegensatz zu<br />

Hecken und Gebüschen kein vom Freiland entscheidend abweichendes Standortklima<br />

ausbilden. Ihr Wert für die Fauna ist entscheidend vom Alters- und Zerfallsgrad des Holzes<br />

abhängig. Alte Baumgruppen und Einzelbäume zählen zu den bedeutendsten Habitaten<br />

für Holz bewohnende Insektenarten und für Höhlen brütende Vogelarten. Für Vögel<br />

besitzen sie eine weitere Funktion als Ansitz- und Singwarte.<br />

Ältere Baumgruppen und Einzelbäume finden sich im Planungsraum v. a. auf innerörtlichen<br />

Grünflächen (v. a. Parkanlagen) und privaten Gärten. Als “Grüninseln“ innerhalb<br />

<strong>der</strong> Siedlungsbereiche besitzen sie eine wichtige Bedeutung als Rückzugsraum für Tiere,<br />

sowie <strong>zum</strong> Biotopverbund. Zur Sicherung des Biotopverbundes im innerstädtischen<br />

Bereich sind Alleen häufig von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />

In <strong>der</strong> Innenstadt von <strong>Dillingen</strong> besteht aufgrund <strong>der</strong> dichteren Bebauung und des z. T.<br />

sehr hohen Versiegelungsgrades stellenweise ein Bedarf zur Schaffung bzw. Pflanzung<br />

von Baumgruppen, Einzelbäumen und Alleen.<br />

3.9.2.7 Landwirtschaftliche Grünlandflächen (Wiesen und Weiden)<br />

Wiesen und Weiden sind historisch gesehen anthropogene Ersatzgesellschaften <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong> mit einer extensiven o<strong>der</strong> intensiven Bewirtschaftung. Sie konzentrieren sich im<br />

Planungsraum fast ausschließlich auf die Umgebung von Diefflen und das <strong>Saar</strong>tal.<br />

Die Wiesen im Planungsraum kann man fast ausnahmslos den Glatthaferwiesen magerer,<br />

artenreicher Ausprägung zuordnen. Die Häufigkeit von sog. Unter- und Mittelgräsern,<br />

wie Gemeines Straußgras (Agrostis tenuis), Rot-Schwingel (Festuca rubra) o<strong>der</strong><br />

Gemeiner Goldhafer (Trisetum flavescens), sowie von niedrigen Kräutern, u. a. Wiesen-<br />

Flockenblume (Centaurea jacea), Echtes Labkraut (Galium verum), Wiesen-Margerite<br />

(Leucanthemum vulgare) und Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), deuten auf die<br />

eher mageren Verhältnisse hin. In stark gedüngten, nährstoffreichen Wiesen dominieren<br />

meist die Obergräser, wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Fuchsschwanz<br />

(Alopecurus pratensis) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), welche aufgrund<br />

ihrer schnellen und hohen Wuchsleistung die niedrigeren Kräuter und Gräser unterdrücken.<br />

Neben dem Nährstoffangebot wirkt sich auch <strong>der</strong> Wasserhaushalt differenzierend<br />

auf die Ausprägung <strong>der</strong> Glatthaferwiesen aus. Am häufigsten findet man im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Wiesen mittleren Wasserangebotes, die als Wiesen frischer Standorte bezeichnet werden.<br />

Neben oben bereits genannten Arten treten hier sog. Frischezeiger auf, wie z. B.<br />

Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und Geflecktes<br />

Johanniskraut (Hypericum maculatum).<br />

In den Tallagen von <strong>Saar</strong> und Prims gesellen sich zunehmend Feuchtezeiger dazu, wie<br />

Rohr-Schwingel (Festuca arundinacea), Rasen-Schmiele (Dechampsia cespitosa), Weißes<br />

Straußgras (Agrostis stolonifera), Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica) und Minze-<br />

Arten (Mentha spec.), die eine Einordnung als Wiesen feuchter o<strong>der</strong> wechselfeuchter<br />

Standorte zulassen. Weitere feuchtigkeitsliebende Arten erreichen an diesen Standorten<br />

hohe Deckungsgrade, u. a. Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Geflecktes Johanniskraut<br />

(Hypericum maculatum) und Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis). Neben<br />

den Tallagen findet man auch an höher gelegenen Stand-orten vereinzelt Feuchtwiesen,<br />

die durch Stauwasser bedingt sind.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Nimmt <strong>der</strong> Feuchtegrad <strong>der</strong> Wiesen weiter zu, treten gehäuft Seggen und Binsen auf.<br />

Solche seggen- und binsenreiche Nasswiesen findet man im Planungsraum lediglich im<br />

Nordosten des <strong>Saar</strong>tales, nördlich <strong>der</strong> Eisenbahnlinie „<strong>Dillingen</strong>-Niedaltdorf“.<br />

Weiden unterscheiden sich von Wiesen in ihrer Artenzusammensetzung. Durch die<br />

Trittbelastung werden verschiedene Arten verdrängt und es etablieren sich trittfeste Arten,<br />

wie z. B. Englisches Raygras (Lolium perenne), Gänseblümchen (Bellis perennis),<br />

Weiß-Klee (Trifolium repens) und Herbst-Löwenzahn (Leontodon autumnalis). Je intensiver<br />

eine Weide genutzt wird, desto artenärmer wird sie und desto mehr können sich<br />

oben genannte Arten durchsetzen.<br />

Weiden findet man im Planungsraum auch hauptsächlich bei Diefflen und in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Reitanlagen (Pachten, Diefflen) treten verstärkt intensiv genutzte<br />

Pferdekoppeln auf, während ansonsten eine extensive Weidenutzung überwiegt. Neben<br />

<strong>der</strong> Nutzungsintensität ist auch hier eine Differenzierung nach dem Feuchtegrad möglich.<br />

Der überwiegende Teil lässt sich zu Weiden frischer Standorte zählen. Vereinzelt, v.<br />

a. in <strong>der</strong> Prims- und <strong>Saar</strong>aue, treten jedoch auch Weiden feuchter, wechselfeuchter o<strong>der</strong><br />

nasser Standorte auf. Hier treten ähnliche feuchtigkeitsliebende Arten auf wie in den<br />

Wiesen.<br />

Bewertung <strong>der</strong> Wiesen- und Weiden<br />

Wiesen und Weiden mittlerer Standorte<br />

Hierzu zählen Grünlandgesellschaften mit mittlerem Wasser- und Nährstoffangebot.<br />

Obwohl diese Gesellschaften von Natur aus nicht so artenreich sind wie Wiesen und<br />

Weiden auf trockenen o<strong>der</strong> nassen Standorten, stellen sie bei extensiver Nutzung einen<br />

wertvollen Lebensraum dar. Gerade dieses “Durchschnittsgrasland“ wird aufgrund <strong>der</strong><br />

guten Eignung als Wirtschaftsgrünland durch intensive Nutzungsweise stark beeinträchtigt.<br />

Die Intensivierung <strong>der</strong> Grünlandnutzung führte gebietsweise <strong>zum</strong> weitgehenden<br />

Verschwinden bzw. zur Gefährdung ganzer Vegetationsgesellschaften, sowie generell<br />

zur starken Zurückdrängung von Magerkeitsanzeigern und Kennarten <strong>der</strong> Glatthaferwiesen.<br />

Die Stickstoff anzeigenden Kräuter und Gräser wurden stark geför<strong>der</strong>t und verdrängten<br />

an<strong>der</strong>e Arten, so dass die mittlere Artenzahl <strong>der</strong> Grünlandstandorte erheblich<br />

sank.<br />

Die Fauna <strong>der</strong> Wiesen wird überwiegend von Wirbellosen (Insekten, Spinnentiere etc.)<br />

gebildet, welche meist eng an bestimmte Strukturverhältnisse o<strong>der</strong> an bestimmte Pflanzenarten<br />

gebunden sind. Diese bilden eine wichtige Nahrungsgrundlage für zahlreiche<br />

Tierarten, v. a. Vögel und Säugetiere. Die Artenvielfalt <strong>der</strong> Grünlän<strong>der</strong> ist eng mit <strong>der</strong><br />

Nutzungsintensität verbunden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vielfältigen Gefährdungsfaktoren sind extensiv genutzte, magere Wiesen<br />

und Weiden, wie sie im Planungsraum dominieren, beson<strong>der</strong>s schutzwürdig. Magere,<br />

artenreiche Glatthaferwiesen mittlerer Standorte findet man im Planungsraum in <strong>der</strong><br />

<strong>Saar</strong>aue, sowie in <strong>der</strong> Umgebung von Diefflen. Sie sind reich an niedrigen Kräutern und<br />

Gräsern und bieten daher aufgrund ihres Arten- und Blütenreichtums Grundlage für eine<br />

artenreiche Fauna.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Durch die geplanten Wohngebietsausweisungen in Diefflen werden <strong>zum</strong> Teil extensive<br />

Wiesen und Weiden zerstört. In <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue werden die artenreichen Wiesen z. T.<br />

durch Umbruch gefährdet.<br />

ARTENREICHE GLATTHAFERWIESE AM ÖKOSEE<br />

Feucht- und Nasswiesen und <strong>der</strong>en Brachen<br />

Hierzu zählen Grünlandbestände nasser bis wechselfeuchter Böden mit meist hohem<br />

Reichtum an Seggen, Binsen und an<strong>der</strong>en feuchtigkeitsliebenden Pflanzenarten. Die<br />

Bestände liegen entwe<strong>der</strong> brach (Hochstauden, Großseggenriede) o<strong>der</strong> werden als ein-<br />

bis dreischürige Wirtschaftswiesen genutzt, gelegentlich auch beweidet. Sie beherbergen<br />

an diese Biotopbedingungen hoch angepasste Tiergesellschaften, darunter auch eine<br />

große Zahl gefährdeter Tierarten.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> massiven Verluste an diesen Biotoptypen sind Nass- und Feuchtwiesen in<br />

ihrer Gesamtheit absolut schutzwürdig. Die Verluste sind überwiegend auf Entwässerungen<br />

und Gewässerregulierungen zurückzuführen.<br />

Der Wert dieser Biotoptypen wird entscheidend u. a. von folgenden Faktoren bestimmt:<br />

• Feuchtigkeitsgrad: je feuchter die Wiesen o<strong>der</strong> Teile davon sind, desto wertvoller<br />

sind sie für den Tierartenschutz.<br />

• Bodenprofil: vorteilhaft ist ein welliges Bodenprofil, so dass auf engem Raum<br />

feuchte und trockene Standorte abwechseln.<br />

• Trophiegrad: die Artenvielfalt nimmt häufig von <strong>der</strong> eutrophen zur oligotrophen<br />

Seite ab, während jedoch die oligotrophen Standorte oft von hochgradig bedrohten<br />

Arten bewohnt werden.<br />

• Nutzung: extensiv genutztes Grünland ist i. d. R. artenreicher und damit wertvoller<br />

als intensiv genutztes.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Flächengröße: gerade in diesen Biotoptypen sind viele Tiere mit großflächigen<br />

Raumansprüchen heimisch; daneben steigt mit abnehmenden Flächengrößen in<br />

<strong>der</strong> Regel auch <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Isolation.<br />

Im Planungsraum findet man v. a. Feuchtwiesen und -weiden, die sich im <strong>Saar</strong>tal und<br />

südlich von Diefflen, im Primstal, konzentrieren. Sie werden ausschließlich extensiv genutzt<br />

und sind daher arten- und blütenreich. Sie besitzen daher v. a. für Insekten eine<br />

hohe Bedeutung als Lebensraum.<br />

Negativ wirkt sich jedoch <strong>der</strong> fehlende Biotopverbund zwischen den Feuchtwiesenstandorten<br />

aus, was auf die Barrierewirkung <strong>der</strong> Straßen und Industriegebiete zurückzuführen<br />

ist. Solche Barrieren sind v. a. von Amphibien und Reptilien kaum überwindbar.<br />

Seggen-und binsenreiche Nasswiesen und -weiden sind im Planungsraum sehr selten.<br />

Sie beschränken sich auf den Nordosten <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue, wo sie durch Verkehrslinien und<br />

Industrieflächen stark isoliert werden.<br />

Brachliegende Feucht- und Nasswiesenstandorte entwickeln sich zu Hochstaudenfluren<br />

o<strong>der</strong> Großseggenrieden. Mit Aufgabe <strong>der</strong> Nutzung ist ein deutlicher Floren- und damit<br />

Faunenwandel verbunden, so dass zahlreiche Feuchtwiesenarten verschwinden.<br />

Gleichzeitig bringt das Brachfallen für etliche Tierarten, z. B. für den Wartenjäger Braunkehlchen,<br />

auch Vorteile, vor allem, weil kein Einschnitt durch Mahd mehr erfolgt. Im Planungsraum<br />

sind solche Brachflächen nur kleinflächig und zerstreut vorhanden, so dass<br />

sie eher von untergeordneter Bedeutung für die Fauna sind.<br />

3.9.2.8 Streuobstwiesen und -weiden<br />

Streuobstwiesen sind extensiv genutzte, d. h. ohne Spritz-, Schnitt- und Düngepläne<br />

bewirtschaftete, Obstwiesen mit alten Hochstammobstsorten. Neben <strong>der</strong> hohen ökologischen<br />

Bedeutung dieses Biotoptyps muss <strong>der</strong> landschaftsästhetische und kulturhistorische<br />

Wert <strong>der</strong> Streuobstwiesen berücksichtigt werden. Aufgrund <strong>der</strong> extensiven Nutzung<br />

sind solche Wiesen und Weiden relativ artenreich.<br />

In Diefflen stellen Streuobstwiesen und -weiden die typische Nutzungsform dar und<br />

konnten bisher zu einem großen Teil erhalten werden. Im übrigen Planungsraum fehlen<br />

Streuobstbestände.<br />

Bewertung <strong>der</strong> Streuobstbestände<br />

Streuobstbestände werden nicht intensiv, z. B. nach Spritz-, Schnitt- und Düngeplänen,<br />

bewirtschaftet, weshalb es sich meist um Hochstammkulturen handelt. Diesem Ökosystem<br />

kommt wegen seines Arten- und Individuenreichtums generell eine große Bedeutung<br />

für den Naturhaushalt zu. Obwohl die meist hochgradig gefährdeten Charakterarten<br />

<strong>der</strong> Streuobstwiesen, wie z. B. Neuntöter o<strong>der</strong> Wiedehopf, häufig nicht mehr nachgewiesen<br />

werden können, kommt diesem Biotoptyp ein hoher Wert als Lebensraum zu.<br />

Daneben dienen sie auch als Nahrungshabitat, z. B. für ziehende Vögel von Herbst bis<br />

<strong>zum</strong> Frühjahr. Der Wert <strong>der</strong> Streuobstwiesen wird entscheidend durch die Nutzungsintensität<br />

bestimmt. Ein nennenswerter Anteil an Altbäumen und Totholz, sowie eine extensive<br />

Nutzung des Graslandes, steigert ihr Wert als Lebensraum erheblich. Ein weiterer<br />

Wert bestimmen<strong>der</strong> Gesichtspunkt stellt die Bestandsgröße dar, u. a. deshalb, weil<br />

viele hier siedelnde Vogelarten relativ große Reviere haben.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Im Planungsraum sind Streuobstbestände auf die Umgebung von Diefflen beschränkt.<br />

Es handelt sich z. T. um größere, zusammenhängende Flächen, die zur reichen Strukturierung<br />

<strong>der</strong> Offenlandschaft beitragen und als Lebensraum von hoher Bedeutung sind.<br />

Die extensive Nutzung <strong>der</strong> Wiesen trägt ebenfalls zur hohen Wertigkeit dieser Flächen<br />

bei. Einzelne Streuobststreifen sind verbracht und bereits stark verbuscht. Sie übernehmen<br />

die Funktion von Feldgehölzen, welche im Planungsraum relativ selten sind.<br />

3.9.2.9 Ackerland<br />

Ackerland ist ebenfalls eine anthropogene Ersatzgesellschaft, welche jedoch wesentlich<br />

intensiver bewirtschaftet wird. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> überwiegt die extensive<br />

Grünlandnutzung, so dass Äcker nur einen relativ geringen Flächenanteil einnehmen.<br />

Die vorhandenen Ackerflächen verteilen sich auf die Umgebung von Diefflen, die <strong>Saar</strong>-<br />

und Primsaue, sowie das Kondelerbachtal. Es handelt sich überwiegend um Getreide-<br />

o<strong>der</strong> Rapsfel<strong>der</strong>, die sich durch relative Armut an Ackerwildkräutern auszeichnen. Die<br />

Sandäcker im Kondeler Bachtal stellen jedoch einen potenziellen Lebensraum für seltene<br />

Ackerwildkräuter dar (vgl. ABSP-Flächen).<br />

Bewertung <strong>der</strong> Äcker<br />

Ackerflächen zeichnen sich durch spezialisierte Lebensgemeinschaften aus, die sich mit<br />

dem Vordringen des Ackerbaus in Mitteleuropa herausgebildet haben. Ein Großteil <strong>der</strong><br />

Fauna wird durch Wirbellose vertreten. Daneben spielen Fel<strong>der</strong> auch als Nahrungsgebiet<br />

z. B. für Vögel o<strong>der</strong> Nagetiere, sowie als Brutplatz für Bewohner offener Flächen eine<br />

Rolle. Voraussetzung für die Ausbildung einer reichen Fauna ist jedoch das Vorhandensein<br />

von naturnahen Refugialräumen, wie Ackerraine o<strong>der</strong> Hecken, in erreichbaren<br />

Entfernungen.<br />

Unter den heutigen Bewirtschaftungsformen stellt <strong>der</strong> Acker für nahezu alle Arten einen<br />

suboptimalen bis pessimalen Lebensraum dar. Überdüngung und chemische Unkrautbekämpfung<br />

führen <strong>zum</strong> fast vollständigen Ausfall <strong>der</strong> Wildkrautflora und damit auch<br />

<strong>zum</strong> Verschwinden <strong>der</strong> an diese Pflanzenarten angepassten Tiere. Aber nicht nur die direkte<br />

Bewirtschaftungsform, son<strong>der</strong>n auch die Ausräumung <strong>der</strong> Feldfluren mit Zerstörung<br />

von Saum- und Kleinbiotopen als wichtige Rückzugsmöglichkeiten, führen zur Verarmung<br />

<strong>der</strong> Flora und Fauna.<br />

Im Planungsraum überwiegt die Grünlandnutzung. Große, ungeglie<strong>der</strong>te Ackerflächen<br />

fehlen, man findet stattdessen überwiegend kleinräumig wechselnde Nutzungen. Gehölzstrukturen,<br />

Wiesen und Brachflächen sorgen für eine relativ reiche Strukturierung<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen und können als Rückzugsraum und Versteck für manche<br />

Tierarten fungieren. Krautreiche Ackerraine, die v. a. für zahlreiche Insektenarten<br />

von Bedeutung sind, sind im Planungsraum jedoch relativ selten. Die Sandäcker im<br />

Kondeler Bachtal stellen potenziellen Lebensraum für seltene Ackerwildkräuter dar (vgl.<br />

ABSP-Flächen).<br />

3.9.2.10 Acker- und Wiesenbrachen<br />

Nach Nutzungsaufgabe landwirtschaftlicher Flächen entwickeln sich Acker- und Wiesenbrachen,<br />

die den Strukturreichtum deutlich erhöhen und daher als Saumbiotope eine<br />

hohe ökologische Bedeutung aufweisen. In landwirtschaftlich geprägten Landschaften<br />

bieten sie zahlreichen Tieren Lebensraum und Rückzugsmöglichkeit und übernehmen<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

eine wichtige Funktion <strong>zum</strong> Biotopverbund. Nach Aufgabe <strong>der</strong> Nutzung entwickeln sich<br />

zunächst von mehrjährigen Gräsern und Kräutern dominierte Biotope, in die im Laufe<br />

<strong>der</strong> Zeit Pioniergehölze eindringen. Beherrschende krautige Arten sind u. a. Straußgras,<br />

Rainfarn, Brennnessel und Distelarten, als Pioniergehölze treten z. B. Besenginster,<br />

Schlehe, Brombeerarten und Wildrosenarten auf.<br />

Im Planungsraum findet man landwirtschaftliche Brachflächen v. a. in <strong>der</strong> Umgebung<br />

von Diefflen, daneben auch in <strong>der</strong> Prims- und <strong>Saar</strong>aue. Es handelt sich überwiegend um<br />

schmale, kleinflächige Brachstreifen innerhalb <strong>der</strong> Acker- und Grünlandbereiche. In<br />

Diefflen findet man auch vereinzelt verbrachte Streuobstwiesen, die teilweise bereits<br />

stark verbuscht sind. Hier breiten sich Feldgehölze, wie z. B. Schlehe (Prunus spinosa),<br />

Weißdorn (Crataegus spec.) und Hundsrose (Rosa canina), sowie junge Obstbäume,<br />

v.a. Zwetschgen (Prumus domestica), aus.<br />

3.9.2.11 Ru<strong>der</strong>alflächen<br />

An Standorten, die auf irgendeine Art und Weise stark anthropogen überformt wurden<br />

und danach ungenutzt blieben, entwickeln sich einjährige o<strong>der</strong> ausdauernde Ru<strong>der</strong>alfluren,<br />

die durch typische Pflanzenarten gekennzeichnet sind. Solche Standorte findet man<br />

z. B. auf Bauschutt, Müll, überdüngten Wegrainen o<strong>der</strong> in Bereichen mit starker Bodenüberformung<br />

durch Bodenabtrag o<strong>der</strong> -aufschüttung.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> nehmen Ru<strong>der</strong>alflächen im Bereich <strong>der</strong> Gewerbe- und<br />

Industriegebiete, sowie im Bereich <strong>der</strong> Kiesabbauflächen relativ große Flächen ein. Ursache<br />

für die Ausbildung ru<strong>der</strong>aler Pflanzengesellschaften ist hier v. a. <strong>der</strong> Abtrag bzw.<br />

die Aufschüttung von Bodenmaterial, weshalb an diesen Standorten häufig die Humusauflage<br />

o<strong>der</strong> sogar die gesamte Bodenauflage fehlt. Ru<strong>der</strong>ale Pflanzenarten sind an<br />

solche Bedingungen angepasst und können sich hier aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Konkurrenz<br />

schnell ausbreiten. Im Anfangsstadium <strong>der</strong> Besiedlung treten v. a. kurzlebige Pionierarten<br />

auf, wie z. B. Gänsefuß-Arten (Chenopodium spec.), Mäusegerste (Hordeum<br />

murinum) und Taube Trespe (Bromus sterilis). Im Laufe <strong>der</strong> Zeit treten schließlich ausdauernde<br />

Arten immer mehr in den Vor<strong>der</strong>grund. Hierzu zählen u. a. Rainfarn (Tanacetum<br />

vulgare), Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Stumpfer Ampfer (Rumex obtusifolius)<br />

und Große Brennessel (Urtica dioica). Neben diesen einheimischen Arten findet<br />

man in solchen Ru<strong>der</strong>algesellschaften vermehrt Neophyten, wie z. B. Kanadische Goldrute<br />

(Solidago canadensis), Gewöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis), Kompasslattich<br />

(Lactuca serriola) und Japanknöterich (Reynoutria japonica).<br />

Bewertung <strong>der</strong> Ru<strong>der</strong>alflächen<br />

Ru<strong>der</strong>alflächen zeichnen sich teilweise durch hohen Blütenreichtum aus, weshalb sie<br />

auch eine gewisse Funktion als Lebensraum, insbeson<strong>der</strong>e für Insekten (Schmetterlinge),<br />

übernehmen. Aufgrund ihrer Lage handelt es sich jedoch meist um Pflanzengesellschaften,<br />

welche durch vielfältige anthropogene Störungen (Lärm, Stoffimmissionen,<br />

Trittbelastung) geprägt sind. Hierdurch wird ihre Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz<br />

deutlich gemin<strong>der</strong>t. Häufig handelt es sich außerdem um kurzlebige Bestände,<br />

welche durch stetige anthropogene Verän<strong>der</strong>ungen (Bodenauf- o<strong>der</strong> abtrag etc.) überformt<br />

werden.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

3.9.2.12 Besiedelter Bereich - Beschreibung und Bewertung<br />

Hierher gehören die Siedlungsflächen von <strong>Dillingen</strong>, Pachten, Pachtener Heide und<br />

Diefflen, einschließlich <strong>der</strong> Grünflächen, wie Friedhöfe, Sportanlagen, Parks und Gärten.<br />

Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> sind relativ wenige größere, öffentliche Grünflächen<br />

vorhanden. Die größeren Grünanlagen konzentrieren sich auf die Randbereiche. Der<br />

private Grünanteil ist jedoch im Hinblick auf die innerstädtische Lage als relativ hoch zu<br />

bezeichnen. Im <strong>Stadt</strong>teil Pachtener Heide und Diefflen ist <strong>der</strong> Anteil an privaten Grünflächen<br />

wesentlich höher, was v. a. auf die größeren Grundstücksflächen und damit verbunden<br />

auf die größeren privaten Gärten zurückzuführen ist.<br />

Die öffentlichen Grünflächen kann man unterteilen in Friedhöfe, Sportanlagen, Kleingartenanlagen,<br />

Spielplätze und Parks. Während die Sportanlagen nutzungsbedingt arm an<br />

Struktur gebenden Bäumen sind und häufig durch standortfremde Ziergehölze geprägt<br />

werden, besitzen die Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parks <strong>zum</strong> Teil aufgrund ihres<br />

Strukturreichtums eine höhere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Beson<strong>der</strong>s<br />

erwähnenswert sind hier <strong>der</strong> Schlosspark, sowie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>park, die durch große und z.<br />

T. alte Bäume, wie z. B. Platane, Robinie, Ahorn und Rosskastanie, geprägt werden.<br />

Auch die Kleingartenanlagen im <strong>Stadt</strong>teil “Über´m Berg“ erhalten v. a. durch den hohen<br />

Anteil an Obstbäumen Strukturvielfalt.<br />

STADTPARK DILLINGEN<br />

Die privaten Gärten sind in ihrer Größe und Struktur sehr unterschiedlich ausgeprägt.<br />

Während sie im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen relativ groß und reich an einheimischen Bäumen und<br />

Obstsorten sind, sind die übrigen Siedlungsbereiche eher durch kleinflächige, baumärmere<br />

Gärten geprägt. Im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen übernehmen die privaten Gärten teilweise eine<br />

relativ hohe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, insbeson<strong>der</strong>e, da sie<br />

mit den umliegenden Grünstrukturen eng verzahnt sind.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Neben den Grünflächen tragen auch Alleen, Einzelbäume und Kleingebüsche im fast<br />

vollständig überbauten Innenstadtgebieten zur Strukturanreicherung bei. Hierzu zählen<br />

Baumpflanzungen auf Park- und Marktplätzen, sowie Alleen und Straßenbegleitgrün. Alleen<br />

sind <strong>zum</strong> Teil bereits angelegt, wie z. B. entlang <strong>der</strong> Industriestraße o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berliner<br />

Straße, häufig sind sie jedoch lückenhaft, wie in <strong>der</strong> Merziger Straße, o<strong>der</strong> fehlen<br />

vollständig. Als häufigste gepflanzte Baumarten findet man hier Platane, Spitz-Ahorn,<br />

Linde, Roßkastanie, Chinesische Wildbirne und Rotdorn.<br />

Neben den Siedlungs- und Grünflächen gehören in diese Kategorie die Industrie- und<br />

Gewerbeflächen, die im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> große Flächen einnehmen. Sie<br />

zeichnen sich durch einen überdurchschnittlich hohen Versiegelungsgrad aus und sind<br />

meist arm an Grünstrukturen. Ihre Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz ist daher<br />

gering bis fehlend.<br />

3.9.3 Flora und Fauna<br />

3.9.3.1 Fauna (seltene, bemerkenswerte, geschützte o<strong>der</strong> gefährdete Arten)<br />

Eine flächendeckende Erfassung von Tierarten erfolgte nicht. Es wurden vorhandene, im<br />

Jahr 2005 aktualisierte Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) ausgewertet.<br />

Herausgestellt werden sollen an dieser Stelle Arten <strong>der</strong> Roten Liste (RL) des<br />

<strong>Saar</strong>landes sowie die im Gebiet vorkommenden Arten <strong>der</strong> Vogelschutz- und FFH-<br />

Richtlinie. Dabei bedeutet 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet und<br />

mit V gekennzeichnete Arten stehen auf <strong>der</strong> Vorwarnliste.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geplanten<br />

Bauflächen wurden nach den Daten des ABSP 2005 keine beson<strong>der</strong>s schützenswerten<br />

Tierarten nachgewiesen.<br />

Arten <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie (mit Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Anhang-Nr. und Rote-<br />

Liste-Status):<br />

• Eisvogel – Alcedo atthis (Anhang I); im <strong>Saar</strong>land Bestandserholung nach<br />

Tiefstand zu Anfang <strong>der</strong> 70er Jahre (Zunahme um mehr als 50%); <strong>der</strong>zeit als gefährdet<br />

eingestuft (RL 3); kommt im FFH-Gebiet “Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“ bzw. im Vogelschutzgebiet<br />

am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“) sowie an <strong>der</strong><br />

Prims im Bereich <strong>der</strong> Mündung als Brutvogel vor;<br />

• Grauspecht - Picus canus (Anhang I); im <strong>Saar</strong>land erheblicher Bestandsrückgang,<br />

v.a. im Offenland regional bereits verschwunden; <strong>der</strong>zeit als gefährdet eingestuft<br />

(RL 3); im Vogelschutzgebiet am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“)<br />

als Brutvogel nachgewiesen;<br />

• Heidelerche - Lullula arborea (Anhang I); <strong>der</strong>zeit im <strong>Saar</strong>land als stark gefährdet<br />

(RL2) eingestuft; deutlicher Verbreitungsschwerpunkt im klimatisch begünstigten<br />

<strong>Saar</strong>-Blies-Gau; auf Ru<strong>der</strong>alflächen südlich <strong>der</strong> Primsmündung nachgewiesen;<br />

• Schwarzspecht - Drycopus martius (Anhang I); <strong>der</strong> Brutbestand im <strong>Saar</strong>land ist<br />

gegenüber den 70er Jahren angestiegen; im Waldgebiet am Limberg sowie im<br />

Hüttenwald nachgewiesen;<br />

• Grauammer - Miliaria calandra (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); gilt auf <strong>der</strong> Roten<br />

Liste des <strong>Saar</strong>landes als stark gefährdet (RL2); nur noch wenige Verbrei-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

tungsinseln mit Schwerpunkt im südöstlichen und südwestlichen <strong>Saar</strong>land; im<br />

Vogelschutzgebiet am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“) als Brutvogel<br />

nachgewiesen;<br />

• Haubentaucher - Podiceps cristatus (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); Wie<strong>der</strong>ansiedlung<br />

an <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> ab 1971; steht auf <strong>der</strong> Vorwarnliste (RL V); im Vogelschutzgebiet<br />

am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“) als Brutvogel nachgewiesen;<br />

• Wasserralle - Rallus aquaticus (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); Verbreitungsschwerpunkte<br />

im mittleren und südöstlichen <strong>Saar</strong>land; im <strong>Saar</strong>land als gefährdet<br />

(RL 3) eingestuft; im Vogelschutzgebiet am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren<br />

<strong>Saar</strong>tal“) als Brutvogel nachgewiesen;<br />

• Rohrdommel - Botaurus stellaris (Anhang I); im Rahmen <strong>der</strong> Rastvogelerfassung<br />

am Dillinger Ökosee nachgewisen<br />

• Beutelmeise - Remiz pendulinus (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); erster gesicherter<br />

Brutnachweis im <strong>Saar</strong>land 1995; bislang an 5 verschiedenen Standorten<br />

im <strong>Saar</strong>- und Primstal Brut- bzw. Brutversuch; extrem selten im <strong>Saar</strong>land; im Vogelschutzgebiet<br />

am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“) als Brutvogel<br />

nachgewiesen;<br />

• Zwergtaucher - Tachybaptus ruficollis (Zugvogelart gem. Art. 4 VS-RL); gefährdet<br />

durch zunehmende Störungen an Still- und Fließgewässern; im <strong>Saar</strong>land auf <strong>der</strong><br />

Vorwarnliste; im Vogelschutzgebiet am Ökosee (“Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“)<br />

als Brutvogel und als Rastvogel nachgewiesen;<br />

Arten <strong>der</strong> FFH-Richtlinie (mit Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Anhang-Nr. und ggf. Rote-<br />

Liste-Status):<br />

• Großer Feuerfalter - Lycaena dispar ; (Anhang II + IV) (RL 3); lebt in Feuchtgebieten<br />

sowie Uferzonen von Flüssen und Seen; kommt im FFH-Gebiet “Altarme<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“ vor (Daten aus Standard-Datenbogen des FFH-Gebietes);<br />

• Bitterling - Rhodeus sericeus amarus (Anhang II) (keine Angaben über Gefährdungsgrad<br />

vorhanden); bevorzugt Kleingewässer sowie Pflanzen bewachsene<br />

Uferbereiche größerer Stillgewässer; kommt im FFH-Gebiet “Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“<br />

vor;<br />

Seltene, bemerkenswerte o<strong>der</strong> gefährdete Arten (die keine Arten <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />

und keine FFH-Arten sind, Daten aus ABSP 2005):<br />

• Flussregenpfeifer - Charadrius dubius (RL 2, streng geschützt): Gewerbegebiet<br />

nordöstlich <strong>Dillingen</strong> sowie ehemalige Kiesabbauflächen nördlich Diefflen;<br />

• Wasserralle - Rallus aquaticus (Vorwarnliste): im Norden des Dillinger Ökosees;<br />

• Flussuferläufer - Actitis hypoleucos (RL 0, streng geschützt): Insel des Angelweiher<br />

südwestlich <strong>Dillingen</strong>;<br />

• Baumfalke - Falco subbuteo (RL 3, streng geschützt): Waldgebiet am Limberg<br />

• Wiesenpieper - Anthus pratensis (RL 2): Grünland nördlich Ökosee;<br />

• Uferschwalbe - Riparia riparia (RL 2, streng geschützt): nordwestlich Diefflen;<br />

• Bekassine - Gallinago gallinago (RL 1, streng geschützt): Rastvogel<br />

• Zweifleck - Epitheca bimaculata (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): am Ökosee, Weiher südlich<br />

Ökosee, <strong>Saar</strong>altarme, Kiesweiher südlich Diefflen;<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Herbst-Mosaikjungfer - Aeshna mixta (RL V, Vorwarnliste): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarm<br />

am Limberg, Weiher südlich Ökosee, Kiesweiher südlich Diefflen;<br />

• Pokalazurjungfer - Coenagrion lindenii (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarme;<br />

• Großes Granatauge - Erythromma najas (<strong>der</strong>zeitt ungefährdet): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarm<br />

am Limberg, Weiher südlich Diefflen;<br />

• Gebän<strong>der</strong>te Prachtlibelle - Calopteryx splendens (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): Ökosee,<br />

<strong>Saar</strong>altarme, Weiher südlich Ökosee;<br />

• Spitzenfleck - Libellula fulva (G, Gefährdung anzunehmen): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarme;<br />

• Gemeine Winterlibelle - Sympecma fusca (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): Ökosee, <strong>Saar</strong>altarm<br />

nordwestlich Ökosee, Weiher südlich Ökosee;<br />

• Glänzende Binsenjungfer - Lestes dryas (RL 3): <strong>Saar</strong>altarm nordwestlich Ökosee,<br />

Weiher südlich Ökosee;<br />

• Kleine Pechlibelle - Ischnura pumilio (RL 3): <strong>Saar</strong>altarm nordwestlich Ökosee;<br />

• Feuerlibelle - Crocothemis erythrea (<strong>der</strong>zeit ungefährdet): <strong>Saar</strong>altarm nordwestlich<br />

Ökosee;<br />

• Kleine Königslibelle - Anax parthenope (R, extrem selten): Flachwasserzonen am<br />

Ökosee;<br />

• Südlicher Blaupfeil - Orthetrum brunneum (Vorwarnliste): Tümpel bei A8 nördlich<br />

des Limberg;<br />

• Frühe Heidelibelle - Sympetrum fonscolombei (G, Gefährdung anzunehmen):<br />

südlicher Ökosee;<br />

• Gefleckte Heidelibelle - Sympetrum flaveolum (RL 2): Weiher südlich Diefflen;<br />

Arten, für die nach <strong>der</strong> Biodiversitätsstrategie des Landes prioritärer Handlungsbedarf<br />

besteht<br />

Die regionale Biodiversitätsstrategie stellt Tier- und Pflanzenarten heraus, für die das<br />

<strong>Saar</strong>land eine beson<strong>der</strong>e biogeographische Verantwortung trägt. Es handelt sich um Arten<br />

mit kleinem, auf (Mittel-)Europa beschränktem Areal, wenn zusätzlich das <strong>Saar</strong>land<br />

innerhalb des Arealzentrums dieser Sippe liegt o<strong>der</strong> wenn es sich um isolierte Vorposten<br />

von Arten mit starker Arealdisjunktion handelt, o<strong>der</strong> wenn es sich um weltweit gefährdete<br />

Sippe handelt.<br />

Für einzelne Arten wurde ein prioritärer Handlungsbedarf aufgrund des Grades <strong>der</strong> Verantwortung,<br />

<strong>der</strong> aktuellen Gefährdung <strong>der</strong> Art o<strong>der</strong> einer ungünstigen Prognose für zukünftige<br />

Populationen aufgezeigt. Die Daten zur Fauna im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

wurden im Hinblick auf Vorkommen solcher Arten mit prioritärem Handlungsbedarf<br />

überprüft. Es liegen zur Fauna keine Daten zu diesen Arten vor.<br />

3.9.3.2 Flora (seltene o<strong>der</strong> gefährdete Pflanzenvorkommen)<br />

Zur Bewertung <strong>der</strong> Flora im Planungsraum wurden ebenfalls vorhandene Daten aus<br />

dem ABSP 2005 sowie aus <strong>der</strong> Biotopkartierung III ausgewertet. Herausgestellt werden<br />

sollen an dieser Stelle Arten, die als Zielarten für das Biotopverbundkonzept relevant<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

sind sowie Arten mit prioritärem Handlungsbedarf nach <strong>der</strong> Biodiversitätsstrategie (siehe<br />

oben). Auf eine Darstellung aller gefährdeten o<strong>der</strong> geschützten Arten im Planungsraum<br />

wird verzichtet. Es werden lediglich die geplanten Bauflächen auf Vorkommen von geschützten<br />

o<strong>der</strong> gefährdeten Arten überprüft.<br />

Gefährdete Arten (gleichzeitig Zielarten <strong>der</strong> Biotopverbundplanung)<br />

• Kümmel-Haarstrang - Peucedanum carvifolia (RL V: Vorwarnliste): Grünland<br />

nördlich Ökosee<br />

• Briza media - Gewöhnliches Zittergras (RL 3): Magergrünland östlich Diefflen;<br />

• Zierliches Schillergras - Koeleria macrantha (RL 3): Magergrünland westlich und<br />

östlich Diefflen;<br />

Arten, für die nach <strong>der</strong> Biodiversitätsstrategie des Landes prioritärer Handlungsbedarf<br />

besteht<br />

Pflanzenarten, für die die Biodiversitätsstrategie prioritären Handlungsbedarf festlegt,<br />

sind im Planungsraum <strong>der</strong>zeit nicht nachgewiesen.<br />

3.10 Landschaftsbild und Erholung<br />

3.10.1 Allgemeiner Überblick / Beschreibung des Landschaftsbildes<br />

Das Landschaftsbild wird überwiegend geprägt von <strong>der</strong> Geomorphologie, <strong>der</strong> Vegetation,<br />

Gewässern, sowie von Siedlungselementen und Straßen. Bestimmte Komponenten<br />

und Eigenschaften einer Landschaft wirken sich grundsätzlich positiv auf das Landschaftsbild<br />

aus. Hierzu zählen u.a. Abwechslungsreichtum, Vielfalt, Ursprünglichkeit und<br />

Natürlichkeitsgrad.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> zeichnet sich durch eine relativ hohe Reliefenergie<br />

aus, was sich visuell bereichernd auf das Landschaftsbild auswirkt. Geprägt wird das<br />

Relief durch die Talbereiche von <strong>Saar</strong>, Prims, Kondeler Bach und Haienbach, sowie<br />

durch die teils markanten Erhebungen im Bereich des Limberges und <strong>der</strong> Dieffler Terrassenplatten.<br />

Letztere werden außerdem durch charakteristische Kerbtäler und Gräten<br />

geglie<strong>der</strong>t.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> Siedlungsbereiche bilden <strong>zum</strong> einen großflächige Waldgebiete, <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en<br />

landwirtschaftlich genutzte Räume das landschaftsprägende Element. Im nördlichen<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet, zwischen <strong>Dillingen</strong> Innenstadt und Diefflen, sowie im Südwesten, im<br />

Bereich des Limberges, dehnen sich große Waldflächen aus, die trotz eingestreuter Nadelgehölze<br />

überwiegend Laubwaldcharakter besitzen. Ausgeprägte, strukturreiche<br />

Waldrän<strong>der</strong> fehlen jedoch größtenteils, da die Waldgebiete häufig von Siedlungsbereichen<br />

o<strong>der</strong> Straßen begrenzt werden.<br />

Die Talbereiche <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> werden durch ebene, landwirtschaftliche Flächen geprägt, die<br />

<strong>zum</strong> überwiegenden Teil als extensives Grünland genutzt werden. Der nördlichste Teil<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue wird jedoch von Gewerbeflächen überprägt. Auch die Auenbereiche <strong>der</strong><br />

Prims wurden stark überprägt. Neben dem Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte, das weite Bereiche<br />

<strong>der</strong> Primsaue im Süden des <strong>Stadt</strong>gebietes einnimmt, ist hier <strong>der</strong> Kiesabbau im<br />

Nordwesten von Diefflen sowie die Kiesaufbereitungsanlage südlich von Diefflen zu<br />

nennen, welche das Landschaftsbild stark verän<strong>der</strong>n.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Der Nordosten des Planungsraumes, <strong>der</strong> Bereich um Diefflen, zeichnet sich durch eine<br />

strukturreiche, landwirtschaftlich genutzte Landschaft aus. Prägende Elemente sind hier<br />

v. a. die Streuobstwiesen, sowie die Kerbtäler und Gräten, die von dichten Gehölzstrukturen,<br />

z. T. von Wald, eingenommen werden.<br />

Im besiedelten Bereich wurde die ursprüngliche Landschaft vollständig überformt, so<br />

dass hier die Siedlungsstruktur <strong>zum</strong> prägenden Landschaftselement wird. Der Innenstadtbereich<br />

von <strong>Dillingen</strong> zeichnet sich, im Gegensatz zu den übrigen <strong>Stadt</strong>teilen, durch<br />

dichte Bebauung aus. Größere Grünflächen konzentrieren sich auf die <strong>Stadt</strong>randbereiche.<br />

Gewerbe- und Industrieflächen im <strong>Stadt</strong>bereich, sowie im <strong>Saar</strong>- und Primstal beeinflussen<br />

das Erscheinungsbild stark.<br />

Die <strong>Stadt</strong>teile Pachtener Heide und Diefflen weisen dagegen eine deutlich lockerere Bebauung<br />

auf und werden von größeren Grünstrukturen durchzogen.<br />

3.10.2 Bewertung des Landschaftsbildes<br />

Landschaftsästhetische Gesichtspunkte spielen neben den landschaftsökologischen Zielen<br />

in Naturschutz und Landschaftspflege eine wichtige Rolle. Sie sind außerdem eng<br />

verknüpft mit dem Erholungswert einer Landschaft. Die einzelnen Landschaftsräume<br />

werden im Folgenden hinsichtlich Charakteristik, Beeinträchtigung und visuellen Wertigkeiten<br />

beurteilt.<br />

Insgesamt ist das Landschaftsbild im Planungsraum durch großflächige Industrie- und<br />

Gewerbegebiete, Kiesabbauflächen, stark befahrene Straßen und städtische Siedlungsflächen<br />

bereits stark belastet. Der Grünzug entlang <strong>Saar</strong> und Prims, sowie die großen<br />

Waldflächen sorgen für eine Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsraumes. Der<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen unterscheidet sich außerdem von den sonstigen Bereichen erheblich.<br />

Durch breite Grünzüge und eine Eingrünung <strong>der</strong> Wohngebiete in Form von ausgedehnten<br />

Streuobstflächen hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teil noch einen eher dörflichen Charakter.<br />

Eine flächendeckende Bewertung des Landschaftsbildes in Bezug auf das Erholungspotenzial<br />

und <strong>der</strong> Erlebnisqualität <strong>der</strong> Landschaft wird in <strong>der</strong> Themenkarte 8 “Landschaftsbild<br />

und Erholung“ vorgenommen.<br />

3.10.2.1 Erholungspotenzial <strong>der</strong> verschiedenen Landschaftsräume<br />

Waldflächen<br />

Die Waldflächen sind bezüglich ihres Erholungswertes hoch bis sehr hoch einzustufen.<br />

Die überwiegend standortgerechten Wäl<strong>der</strong> bieten eine relativ hohe visuelle Vielfalt.<br />

Daneben sind die ausgeglichenen klimatischen Verhältnisse und die Frischluftproduktion<br />

von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung für den Erholungswert. Insbeson<strong>der</strong>e für den dicht besiedelten<br />

und stark immissionsbelasteten <strong>Stadt</strong>bereich von <strong>Dillingen</strong> sind Waldflächen<br />

als Erholungsraum von unschätzbarem Wert.<br />

Offenland<br />

Die Offenlandbereiche sind aufgrund ihrer landschaftsästhetisch und -historisch wertvollen<br />

Kulturlandschaft neben den Waldflächen ebenfalls von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die<br />

Naherholung. Sie bieten im Gegensatz zu den Wäl<strong>der</strong>n räumliche Weite und zahlreiche<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Sichtbeziehungen und erhöhen somit Vielfalt und Abwechslungsreichtum <strong>der</strong> Landschaft.<br />

Einzelne Landschaftselemente, wie z. B. Gehölzstrukturen, Streuobstbestände,<br />

Waldrän<strong>der</strong> o<strong>der</strong> naturnahe Gewässer, sind für das Landschaftserlebnis von beson<strong>der</strong>er<br />

Wertigkeit.<br />

Der <strong>Stadt</strong>teil Diefflen wird von strukturreichem Offenland mit artenreichen Wiesen,<br />

Streuobstwiesen, Äckern und Kerbtälern umgeben. Für die Naherholung sind diese Bereiche<br />

aufgrund ihrer Siedlungsnähe sowie ihrer hohen visuellen Vielfalt als beson<strong>der</strong>s<br />

wertvoll einzustufen. Für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Dillingen</strong>, Pachten und Über´m Berg übernimmt<br />

die <strong>Saar</strong>aue mit dem Ökosee eine wichtige Erholungsfunktion. Sie ist von den Siedlungsgebieten<br />

aus schnell zu erreichen und bietet eine abwechslungsreiche Landschaft.<br />

Die Primsaue ist nur eingeschränkt zur Erholung nutzbar, da die Zugänglichkeit stark<br />

eingeschränkt ist. Sie dient südlich von Diefflen v. a. <strong>der</strong> zweckgebundenen Erholung<br />

(Angelteiche).<br />

Im Rahmen des Projektes “Soziale <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>“, welches Handlungskonzepte<br />

zur Verbesserung von strukturbelasteten Gebieten im <strong>Stadt</strong>gebiet entwickelt, wird u.a.<br />

auch eine ökologisch und Freizeit orientierte Aufwertung und Entwicklung angrenzen<strong>der</strong><br />

Naherholungsgebiete angedacht.<br />

Zum einen wurde <strong>der</strong> Freiflächenbereich nördlich des Wohngebietes “Leipziger Ring“ in<br />

die Entwicklungsplanungen einbezogen. Die Fläche wird charakterisiert durch ein Mosaik<br />

aus brach gefallenen, offen gelassenen Ackerflächen, Ru<strong>der</strong>alflächen ehemaliger<br />

Sandgruben, Magerrasensekundärbiotopen, Vorwald- und Waldflächen. Hier wird mit<br />

<strong>der</strong> Anlage eines naturangepassten Bürgerparks (“Heidepark“) die Zielvorstellung verfolgt,<br />

einen attraktiven Naherholungsbereich zur passiven Freizeitgestaltung im Einklang<br />

mit <strong>der</strong> Sicherung und Pflege von ökologisch hochwertigen Biotopstrukturen zu schaffen.<br />

Ein weiterer Freiflächenbereich, welcher im Rahmen des Projektes “Soziale <strong>Stadt</strong>“ umgestaltet<br />

werden soll, ist die Primsaue südlich des Wohngebietes “Papiermühle“. Hier<br />

wird die Schaffung von Aktions- und Erlebnisräumen im näheren Wohnumfeld im Sinne<br />

des “Naturerlebens“ angestrebt. Dies beinhaltet v.a. die ökologisch und Freizeit orientierte<br />

Aufwertung des “Kegelwäldchens“.<br />

Siedlung<br />

Im Siedlungsbereich können öffentliche und private Grünflächen eine gewisse Erholungsfunktion<br />

übernehmen. Im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen sind die innerörtlichen Grünflächen aufgrund<br />

des reichen Angebotes an siedlungsnahen Erholungsräumen von eher untergeordneter<br />

Bedeutung. Der Sportplatz und <strong>der</strong> Tennisplatz übernehmen jedoch für die<br />

zweckgebundene Erholung eine wichtige Funktion.<br />

Im Innenstadtbereich übernehmen die Grünflächen dagegen eine wichtige Funktion für<br />

die Naherholung. Zu nennen sind hier v. a. die öffentlich zugänglichen Parkanlagen, sowie<br />

Kleingarten- und Sportanlagen. Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> besteht ein Defizit<br />

an erholungsgeeigneten Grünflächen. Daneben sind manche Parkanlagen und Grünflächen<br />

für die Öffentlichkeit nicht nutzbar, wie z. B. <strong>der</strong> Schlosspark o<strong>der</strong> das “Kegelwäldchen“<br />

an <strong>der</strong> Prims.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

3.10.2.2 Beeinträchtigungen <strong>der</strong> visuellen Erlebbarkeit <strong>der</strong> Landschaft<br />

Die Qualität <strong>der</strong> Erlebbarkeit <strong>der</strong> Landschaft wird durch verschiedene Nutzungen und<br />

vor allem bauliche Strukturen, die sich nicht in die Landschaft einfügen, beeinträchtigt.<br />

Solche Störungen werden im Planungsraum z.B. verursacht durch:<br />

• Gewerbe- und Industriegebiete<br />

Stellenweise wird das Landschaftsbild durch großflächige Industrie- o<strong>der</strong> Gewerbegebiete<br />

deutlich beeinträchtigt. V. a. die Grünzüge <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue<br />

werden durch den Gewerbepark Dornheck und Rundwies sowie den Industriepark<br />

Staustufe, bzw. durch das Gelände <strong>der</strong> Dillinger Hütte zerschnitten und in<br />

ihrer Erholungsfunktion deutlich beeinträchtigt.<br />

• Autobahn<br />

Im Westen wird das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> von <strong>der</strong> Autobahn A 8 durchschnitten,<br />

welche als Zäsur wirkt und für Lärmbelastungen verantwortlich ist.<br />

• Ehemalige und in Betrieb befindliche Kiesabbauflächen, Bauschuttrecyclinganlage<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> visuellen Erlebbarkeit <strong>der</strong> Landschaft gehen<br />

auch von dem Kiesabbau nördlich sowie <strong>der</strong> Kiesaufbereitungsanlage und <strong>der</strong><br />

Bauschuttrecyclinganlage südlich von Diefflen aus. Durch die Abbautätigkeit bzw.<br />

die Aufschüttungen wird die Geländeoberfläche und somit das Landschaftsbild<br />

stark verän<strong>der</strong>t.<br />

BAUSCHUTTRECYCLINGANLAGE SÜDL. DIEFFLEN<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Standortfremde Nadelforste<br />

Nadelforste beeinträchtigen aufgrund ihrer Eintönigkeit und Lichtarmut den Erlebnis-<br />

und Erholungswert <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>. Im Planungsraum fehlen jedoch große,<br />

zusammenhängende Nadelforste, so dass sich die negativen Auswirkungen auf<br />

kleine Bereiche beschränken.<br />

3.10.2.3 Verän<strong>der</strong>ungen und Beeinträchtigungen durch Neuerschließungen<br />

Die Erschließung neuer Wohnbauflächen, die im Flächennutzungsplan festgesetzt werden,<br />

beschränken sich im Wesentlichen auf die <strong>Stadt</strong>teile Diefflen und Pachtener Heide.<br />

Sie gehen überwiegend zulasten <strong>der</strong> strukturreichen Kulturlandschaft, welche zur Eingrünung<br />

des Siedlungskörpers, sowie als Erholungsflächen bedeutsam sind. So ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch die geplante Wohnbaufläche “Im Lehnfeld“ ein Verlust an strukturreicher<br />

Offenlandschaft zu erwarten. Im Bereich Pachtener Heide wird die offene Landschaft<br />

durch die Neuerschließung stark eingeengt. Hiermit wird auch die Möglichkeit <strong>der</strong><br />

Entwicklung eines strukturreichen Waldrandes eingeschränkt.<br />

3.10.3 Freizeit und Erholung<br />

Von <strong>der</strong> Qualität des Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bildes ist in entscheidendem Maße das Erholungspotenzial<br />

abhängig. Als größere, flächenhafte Erholungsbereiche sind v. a. die<br />

größeren Waldflächen, <strong>der</strong> Bereich des Ökosees, sowie die strukurreichen Offenlandbereiche<br />

um Diefflen von Bedeutung. Während im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen und Pachtener Heide<br />

innerstädtische Grünflächen aufgrund <strong>der</strong> engen Verzahnung mit <strong>der</strong> Feldflur und den<br />

Waldflächen von untergeordneter Bedeutung für die Erholung sind, übernehmen sie im<br />

Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> wichtige Erholungsfunktionen. Das Angebot an größeren<br />

öffentlichen Grün- und Parkanlagen in <strong>Dillingen</strong> ist relativ gering. Einige Parkanlagen<br />

sind außerdem für die Öffentlichkeit nicht o<strong>der</strong> nur eingeschränkt zugänglich (z.B.<br />

Schlosspark).<br />

Für die Erholungsnutzung ist außerdem die Erschließung <strong>der</strong> Erholungsräume durch<br />

Fuß- und Radwege bedeutsam.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> Waldflächen verläuft lediglich im Bereich des Ökosees ein ausgewiesener<br />

Wan<strong>der</strong>weg. In <strong>der</strong> Umgebung von Diefflen können die Feldwege als Wan<strong>der</strong>wege<br />

dienen. In dem landschaftlich attraktiven Bereich <strong>der</strong> Primsmündung fehlen zugängliche<br />

Fußwege vollständig.<br />

Überörtliche, attraktive Radverbindungen bestehen zur Zeit zwischen Pachtener Heide<br />

und Diefflen, zwischen Pachten, Innenstadt, Diefflen und Nalbach, sowie in Nord-Süd-<br />

Richtung entlang <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und des Ökosees. Der Weg rechts <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> endet jedoch an<br />

<strong>der</strong> Brückenstraße, da die Primsmündung und <strong>der</strong> Hafen eine Barriere in Richtung <strong>Saar</strong>louis<br />

darstellen.<br />

In Diefflen sind entlang <strong>der</strong> Haupterschließungsstraßen überwiegend Radwege ausgewiesen<br />

bzw. als Radweg nutzbare Bereiche vorhanden. Lediglich entlang <strong>der</strong> Hauptstraße<br />

in Richtung Siedlung fehlt eine Radverbindung.<br />

Von <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Dillingen</strong> in Richtung Diefflen, Pachtener Heide, Beckingen und Roden<br />

sind Radverbindungen vorhanden. Das Radwegenetz im Innenstadtbereich von Dil-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

lingen ist stellenweise unterbrochen. Auch eine Radwegeverbindung zwischen Diefflen<br />

und Düppenweiler entlang <strong>der</strong> L II. O. 346 fehlt bisher.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung des für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> aufgestellten Radverkehrskonzeptes<br />

wurde das Radwegenetz bereits deutlich verbessert.<br />

3.10.3.1 Bewertung <strong>der</strong> Frei- und Grünflächen für die Erholung / Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegenetz<br />

Die Erschließung <strong>der</strong> bedeutsamen Erholungsräume durch Fuß- und Radwege im Planungsraum<br />

ist unterschiedlich zu bewerten.<br />

Während die Waldflächen des Dillinger Hüttenwaldes und Pachtener Buchwaldes eine<br />

gute Erschließung durch Wege aufweisen, ist <strong>der</strong> Wald am Limberg vom <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong><br />

aus kaum zugänglich und daher in seiner Erholungsnutzung eingeschränkt. Die<br />

<strong>Saar</strong>aue mit dem Ökosee weist ein gutes Rad- und Fußwegenetz auf. Im Bereich <strong>der</strong><br />

Primsaue fehlt dagegen ein Fußwegenetz, so dass dieser landschaftlich attraktive Raum<br />

für die Erholung nur sehr eingeschränkt nutzbar ist.<br />

Für den Freizeitverkehr sind insbeson<strong>der</strong>e überörtliche Routen abseits vom Hauptstraßennetz<br />

von Bedeutung. Überörtliche Verbindungen, die für den Radverkehr attraktiv<br />

sind, bestehen zwischen Pachtener Heide und Diefflen, zwischen Pachten, Dillinger Innenstadt,<br />

Diefflen und Nalbach, sowie in Nord-Süd-Richtung links- und rechtsseitig <strong>der</strong><br />

<strong>Saar</strong>. Auf einigen Strecken fehlt jedoch jegliche Radverbindung. Folgende überörtliche<br />

Verbindungen für Radfahrer fehlen bisher (laut Radverkehrskonzeption von 1999):<br />

• Querung <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> Autobahn in Ost-West-Richtung im Bereich “Konrad-<br />

Adenauer-Allee“<br />

• Nord-Süd-Achse über die Prims von Diefflen in Richtung <strong>Saar</strong>wellingen und<br />

<strong>Saar</strong>louis-Steinrausch<br />

• Anbindung <strong>der</strong> Konrad-Adenauer-Allee an die L 170 nach Rehlingen<br />

• Anbindung Brückenstraße an die L 170 nach Wallerfangen<br />

• Anbindung vom Leinpfad rechtsseitig <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> über den Bereich Hafen <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>louis<br />

Die innerörtlichen Radverbindungen sind stellenweise noch ausbaubedürftig. Während<br />

auf dem Nebenstraßennetz in Diefflen, Pachten und Pachtener Heide das Radfahren<br />

aufgrund von Tempo-30-Zonen meist unproblematisch ist, müssen an den Hauptverkehrsstraßen<br />

und im Innenstadtbereich <strong>Dillingen</strong> Radinfrastrukturen angeboten werden,<br />

um eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten. Fehlende bzw. unterbrochene, innerörtliche<br />

Radverbindungen findet man u. a. in folgenden Bereichen:<br />

• Wer<strong>der</strong>straße<br />

• Friedrich-Ebert-Straße/Göbenstraße<br />

• Düppenweiler Straße in Diefflen<br />

• Querung <strong>der</strong> Schienenverbindung <strong>der</strong> DB AG<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung des Radverkehrskonzeptes <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wurde das Radverkehrsnetz<br />

bereits stellenweise verbessert.<br />

3.11 Schutzgut Mensch<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung des Schutzgutes Mensch steht die menschliche Gesundheit im<br />

Vor<strong>der</strong>grund. Hier sind Aspekte wie Wohnqualität / gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,<br />

Freizeit und Erholung, Immissionen (Luftschadstoffe, Gerüche, Lärm) sowie Erschütterungen<br />

zu berücksichtigen. Auch aus dem Vorhandensein umweltgefährden<strong>der</strong><br />

Stoffe in Boden und Grundwasser kann sich eine Gesundheitsgefährdung ableiten. Bezüglich<br />

des Aspektes Freizeit und Erholung wird auf vorangegangenes Kapitel verwiesen.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> weist zahlreiche Betriebe o<strong>der</strong> Anlagen auf, die<br />

schädliche Umwelteinwirkungen, d.h. Immissionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile<br />

o<strong>der</strong> erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit hervorrufen können. Zu nennen ist<br />

hier insbeson<strong>der</strong>e die Dillinger Hütte, aber auch an<strong>der</strong>e Großbetriebe aus dem produzierenden<br />

Gewerbe bzw. <strong>der</strong> Industrie. Im Regelfall sind die betroffenen Gebiete in eigens<br />

ausgewiesenen Gewerbe- o<strong>der</strong> Industriegebieten untergebracht.<br />

Eine Immissionsschutzproblematik ergibt sich, wenn Gewerbeflächen an Wohnbauflächen<br />

ohne ausreichenden Schutzabstand angrenzen, o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Wohnbauflächen<br />

störende Gewerbebetriebe angesiedelt sind. So grenzt das Wohngebiet “Margarethenstraße“<br />

in Pachten unmittelbar an das Gewerbegebiet an <strong>der</strong> Industriestraße an,<br />

was nicht mehr den heutigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht.<br />

Hier ist im Zuge <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten. In<br />

Diefflen findet man z.T. immissionsschutzrechtlich und gestalterisch problematische Betriebe,<br />

welche möglichst in ausgewiesene Gewerbegebiete ausgelagert werden sollten.<br />

Neben <strong>der</strong> Immissionsschutzproblematik wirkt sich bereichsweise ein bausubstanzielles<br />

und soziales Absinken von Wohnsiedlungen negativ auf die Wohnqualität aus. Zu nennen<br />

sind hier u.a. die um 1960 erbauten Wohnsiedlungen am Südrand und an <strong>der</strong> nördlichen<br />

Peripherie <strong>der</strong> Innenstadt (“An <strong>der</strong> Papiermühle“ und Leipziger Ring), welche <strong>der</strong>zeit<br />

ein eher ghettoähnliches Erscheinungsbild aufweisen. Auch in <strong>der</strong> Innenstadt findet<br />

man bausubstanziell und sozial benachteiligte Quartiere. Im Rahmen des Projektes “Soziale<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>“ werden daher mehrere Teilprojekte angestrebt, um diese<br />

Missstände zu beseitigen. Die Bereiche “An <strong>der</strong> Papiermühle“ und Leipziger Ring sollen<br />

durch Gebäude- und Wohnungssanierungen in Verbindung mit einer harmonischen<br />

Wohnumfeldgestaltung zu <strong>Stadt</strong>bereichen mit freundlichem und lebenswertem Charakter<br />

entwickelt werden. Zur Bewältigung <strong>der</strong> sozialen Schwäche sind bauliche und organisatorische<br />

Maßnahmen, z.B. Bürgertreff o<strong>der</strong> Soziale Betreuung, vorgesehen. Durch<br />

die ökologisch und Freizeit orientierte Aufwertung und Entwicklung angrenzen<strong>der</strong> Erholungsgebiete,<br />

wie z.B. dem Kegelwäldchen, soll die Attraktivität <strong>der</strong> Siedlungen zusätzlich<br />

gesteigert werden. Das Projekt “Innenstadt“ sieht Maßnahmen <strong>der</strong> Wohnumfeldverbesserungen<br />

vor. Zu nennen sind z.B. eine ökologische Gestaltung von Hinterhöfen und<br />

Vorgärten sowie Gemeinwesensarbeit.<br />

Neben gewerblichen und industriellen Betrieben gehen vom Verkehr teils erhebliche<br />

Emissionen aus, welche die Gesundheit des Menschen und dessen gesunde Wohnverhältnisse<br />

beeinträchtigen können. Die Hauptverkehrsstraßen im Planungsraum weisen<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

eine sehr hohe Verkehrsbelastung mit meist auch hohem Anteil an Schwerlastverkehr<br />

auf. So werden die Bundesstraße B 51 (in Ortsdurchfahrt <strong>Dillingen</strong> als LI.O. 174 abgestuft)<br />

sowie die Landstraßen L 355 und L 143 in <strong>der</strong> Verkehrsmengenkarte des <strong>Saar</strong>landes<br />

als Straßen mit sehr starkem Verkehr (über 10.000 Kfz/24h) eingestuft. Die L 347<br />

Richtung Beckingen wird als Straße mit starkem Verkehr (5.000 bis 10.000 Kfz/24h) eingestuft.<br />

Die anhaltend hohe Verkehrsfrequentierung ist mit Lärm- und Abgasemissionen<br />

verbunden und setzt so die Wohnqualität im Umfeld dieser Straßen stark herab. Hinzu<br />

kommen potenzielle Gefahren für Fußgänger und Radfahrer, die diese Straßen mitnutzen<br />

o<strong>der</strong> überqueren wollen. Im Bereich <strong>der</strong> Hüttenwerkstraße in <strong>der</strong> Innenstadt wurde<br />

im Jahr 2000 eine ca. 300 m lange Umgehungsstraße in Betrieb genommen. Sie verläuft<br />

von <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>louiser Straße kommend östlich <strong>der</strong> Hüttenwerkstraße und mündet am Dr.<br />

Deilmann Platz wie<strong>der</strong> in die Dieffler Straße. Auf 120 m ist die Straße tunnelartig überbaut.<br />

Die Verkehrslärmentwicklung <strong>zum</strong> Krankenhaus und zur Nachbarbebauung konnte<br />

hierdurch entscheidend eingedämmt werden.<br />

Im Umfeld des <strong>Stadt</strong>teiles Diefflen stellt <strong>der</strong> Kiesabbau ein bedeutendes Gefahrenpotenzial<br />

für die Wohnqualität und die Gesundheit des Menschen dar. Während <strong>der</strong> Kies- und<br />

Sandabbau südlich von Diefflen (in <strong>der</strong> Primsaue) aufgegeben und die Flächen wie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Natur überlassen wurden, liegen nördlich von Diefflen noch aktuelle Kies- und<br />

Sandabbauflächen. Hierdurch wurde das Landschaftsbild südlich des Segelflughafens<br />

Diefflen bereits großflächig beeinträchtigt. Großflächige Abgrabungen verän<strong>der</strong>n das<br />

Landschaftsbild nachhaltig und schränken die Erholungsfunktion <strong>der</strong> Landschaft deutlich<br />

ein. Durch Rekultivierung <strong>der</strong> Flächen nach Beendigung des Abbaus kann die Landschaft<br />

<strong>zum</strong>indest teilweise wie<strong>der</strong>hergestellt werden.<br />

3.12 Erfassung und Bewertung bestehen<strong>der</strong> und geplanter Nutzungen<br />

3.12.1 Siedlung<br />

3.12.1.1 Beurteilung des Bestandes<br />

Im ehemals versumpften und oft überfluteten <strong>Saar</strong>tal waren nur die unteren Terrassen<br />

hochwasserfrei. Hier wurden die frühen Siedlungen von <strong>Dillingen</strong> und Pachten angelegt.<br />

Es handelte sich ursprünglich um ein Bauerndorf, wo das System <strong>der</strong> Dreifel<strong>der</strong>wirtschaft<br />

galt. Im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t begann mit <strong>der</strong> Ausdehnung <strong>der</strong> Dillinger Hütte die<br />

Wandlung des Bauerndorfes zur industriell geprägten <strong>Stadt</strong>.<br />

Die starke Prägung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> durch die Dillinger Hütte spiegelt sich in <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung<br />

und -struktur wi<strong>der</strong>. In den 50er Jahren wuchs im Zuge des “Wirtschaftswun<strong>der</strong>s“<br />

<strong>der</strong> Wohlstand <strong>der</strong> Bevölkerung und die Bevölkerungszahl rapide, so dass umfangreiche<br />

Wohngebiete erschlossen wurden. <strong>Dillingen</strong> entwickelte sich zur industriellen<br />

Kleinstadt mit Mischnutzungen entlang <strong>der</strong> Hauptverkehrsstraßen und größeren Gewerbeflächen.<br />

Die Siedlungsgrößen haben sich seit 1950 z.T. mehr als verdoppelt und diese Tendenz<br />

zur hohen Flächeninanspruchnahme hält bis heute an. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> zunehmenden<br />

Knappheit des Naturgutes Boden stellt dies ein nicht zu vernachlässigendes<br />

Problem dar. Insbeson<strong>der</strong>e die <strong>Stadt</strong>teile Pachten und <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt sind bedingt<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

durch topographische und ökologische Restriktionen mittlerweile an den Grenzen ihres<br />

Wachstums angelangt. Die Siedlungskörper von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> und Pachten erstrecken<br />

sich bis unmittelbar an den Rand des Dillinger Hüttengeländes sowie <strong>der</strong> ökologisch<br />

wertvollen <strong>Saar</strong>- und Primsaue. In einigen Bereichen ist die Bebauung bereits in ökologisch<br />

sensible Auenbereiche vorgedrungen. So wird die Primsaue südlich Pachten z.B.<br />

durch gewerbliche Lagerflächen in unmittelbarer Nähe zur Prims beeinträchtigt. Ein hohes<br />

Konfliktpotenzial besteht außerdem im Bereich <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue im nordwestlichen Planungsraum,<br />

wo die ehemals schützenswerten Biotope durch groß-flächige Gewerbe-<br />

und Industrieflächen auf kleine Inselbiotope zurückgedrängt wurden. Im <strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />

findet man z.B. im Bereich des Bebauungsplan-Gebietes “Deckersheck“ noch größere,<br />

unbebaute Flächen, <strong>der</strong>en Verdichtung anzustreben ist.<br />

Nordöstlich erstreckt sich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teil Pachtener Heide als Siedlungsfinger, umgeben<br />

von Waldflächen. Hier befinden sich noch zahlreiche Baulücken, <strong>der</strong>en Schließung prioritär<br />

anzustreben ist.<br />

Diefflen hingegen, als ehemals landwirtschaftlich geprägtes Dorf, wuchs aufgrund <strong>der</strong><br />

topographischen Verhältnisse linear entlang <strong>der</strong> Hauptverbindungsstraßen Richtung<br />

Nalbach und Düppenweiler. Der Ort besitzt auch heute keinen geschlossenen Siedlungskörper,<br />

was zu einer starken Zersiedelung und einem unkontrollierten Landschaftsverbrauch<br />

führt. Auch hier findet man in fast allen Baugebieten eine große Zahl an Baulücken,<br />

welche vorzugsweise geschlossen werden sollten.<br />

3.12.1.2 Beurteilung geplanter, im FNP dargestellter Bauflächen<br />

Gleichzeitig mit <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Landschaftsplan</strong>es wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan<br />

neu erarbeitet. Zusammen mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> wurden hierbei potenzielle Wohnbauflächen<br />

ermittelt. Da sich <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> auch mit den Auswirkungen zukünftiger Nutzungen<br />

auseinan<strong>der</strong>setzen muss, wird hier eine Kurzbeurteilung <strong>der</strong> ausgewählten Bauflächen<br />

vorgenommen.<br />

In Tabelle 2 im Anhang werden die geplanten Bauflächen aus Sicht des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege beurteilt. Entsprechend <strong>der</strong> Beurteilung werden Prioritäten<br />

aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung festgelegt.<br />

3.12.2 Windenergienutzung<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> existieren bisher keine Windenergieanlagen.<br />

Der „alte“ LEP Umwelt wies bisher keine Vorrangflächen für Windenergie aus, so<br />

dass eine Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich war. Durch die Än<strong>der</strong>ung<br />

des am 20.10.2011 in Kraft getretenen LEP Umwelt wird die Steuerung <strong>der</strong> Windenergie<br />

in die Hände <strong>der</strong> Kommunen gelegt. Die Kommunen sind angehalten, die Errichtung<br />

von Windenergieanlagen im Rahmen <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Flächennutzungspläne zu<br />

steuern, d.h. <strong>der</strong> Flächennutzungsplan kann sowohl Flächen für Windenergie als auch<br />

Ausschlussflächen für Windenergie darstellen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> hat daher am<br />

20.06.2011 an das Planungsbüro Neuland im Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung des Flächennutzungs-<br />

und <strong>Landschaftsplan</strong>es ein Gutachten zur Ermittlung von geeigneten Flächen<br />

für Windenergie in Auftrag gegeben.<br />

Im Rahmen einer <strong>Stadt</strong>gebiet deckenden Untersuchung wurden in 3 Schritten geeignete<br />

Flächen für Windenergienutzung ermittelt. In einem ersten Schritt wurden die Bereiche<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

herausgefiltert, für die „harte“ Ausschlusskriterien vorliegen und die für die Errichtung<br />

von Windenergieanlagen definitiv nicht in Frage kommen (Tabu-Flächen, z.B. Siedlungsflächen<br />

inclusive Schutzabstände, Freileitungen, FFH- und Vogelschutzgebiete o<strong>der</strong><br />

Überschwemmungsgebiete). In einem 2. Schritt wurden die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> „harten“<br />

Kriterien herausgearbeiteten Flächen mit „relativen“ (weichen) Ausschlusskriterien<br />

verschnitten. Hier handelt es sich z.B. um Schutzabstandsflächen um FFH- und Vogelschutzgebiete,<br />

fremdenverkehrsbetonte Nutzungen wie Campingplätze o<strong>der</strong> bekannte<br />

Funktionsräume windkraftsensibler Vögel und Fle<strong>der</strong>mäuse. Im 3. Schritt wurde überprüft,<br />

ob die herausgearbeiteten Flächen eine ausreichende Mindestgröße aufweisen,<br />

um das angestrebte Konzentrationsgebot unter Berücksichtigung <strong>der</strong> notwendigen Abstandsflächen<br />

zwischen den einzelnen Anlagen einzuhalten.<br />

Durch oben beschriebenes Verfahren in drei Schritten blieben nur noch zwei potenziell<br />

geeignete Flächen übrig, die schließlich auf Grundlage <strong>der</strong> Windhöffigkeit auf ihre Nutzungseignung<br />

für die Windenergienutzung hin überprüft wurden. Eine <strong>der</strong> beiden Flächen<br />

wurde als für die rentable Windenergienutzung ungeeignet eingestuft, so dass nur<br />

noch eine geeignete Fläche für Windenergienutzung am Südwestrand <strong>der</strong> Gemeinde<br />

verbleibt. Es handelt sich um eine ca. 13,5 ha große bewaldete Fläche am Westhang<br />

des Schlosskopfes, die im Flächennutzungsplan nun als „Son<strong>der</strong>baufläche Wind“ dargestellt<br />

wird. Für diese Fläche ist nur ein geringes Konfliktpotenzial bezüglich <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten. (vgl. auch Gutachten des Planungsbüros Neulande im Anhang<br />

zur <strong>Begründung</strong> des Flächennutzungsplanes). In Tabelle 2 im Anhang wird die Fläche<br />

aus Sicht des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege genauer beurteilt.<br />

3.12.3 Landwirtschaft<br />

In <strong>der</strong> Feudalzeit, solange <strong>der</strong> Ort im Wesentlichen ein Bauerndorf war, galt in <strong>Dillingen</strong><br />

das System <strong>der</strong> Dreifel<strong>der</strong>wirtschaft mit Getreideanbau. Außer Getreide wurden nach<br />

1720 auch Kartoffeln angebaut. Auf den zahlreichen Rapsfel<strong>der</strong>n gewann man das Öl<br />

für den Haushalt. Im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t wurden auf gerodeten Waldflächen auch Weinberge<br />

angelegt. Obstbäume gab es fast nur in den Gärten o<strong>der</strong> in eigens angelegten<br />

Baumgärten (Bungerte). Da <strong>der</strong> Getreideanbau keine hohen Erträge abwarf, war die<br />

Viehhaltung zur Zeit <strong>der</strong> Grundherrschaft das Rückgrat <strong>der</strong> bäuerlichen Wirtschaft. Da<br />

gute Wiesen nicht in ausreichen<strong>der</strong> Zahl zur Verfügung standen, wurde das Vieh auf die<br />

abgeernteten Stoppelfel<strong>der</strong> o<strong>der</strong> auch in die Waldungen getrieben. (Aloys Lehnert<br />

(1968): Geschichte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>).<br />

Aus Karten und Luftbil<strong>der</strong>n aus den 50er Jahren lässt sich ableiten, dass in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue<br />

großflächig Ackerbau und in den feuchteren Lagen Grünlandnutzung betrieben wurde.<br />

Auch die Primsaue wurde wurde landwirtschaftlich in Form von Acker und Grünland genutzt.<br />

Das Umfeld von Diefflen zeichnete sich dagegen durch extensive Grünlandnutzung<br />

und insbeson<strong>der</strong>e siedlungsnahen Streuobstanbau aus.<br />

Die landwirtschaftlichen Flächen im Planungsraum konzentrieren sich auch heute noch<br />

auf die unbebauten Auebereiche von <strong>Saar</strong> und Prims, sowie auf die Umgebung von<br />

Diefflen. Die Grünlandnutzung überwiegt deutlich über die Ackernutzung. Große, zusammenhängende<br />

Ackerflächen sind selten. Die Wiesen und Weiden werden überwiegend<br />

extensiv genutzt, worauf die eher mageren, artenreichen Wiesen hindeuten. Im<br />

Raum Diefflen stellt außerdem die Streuobstwiesennutzung einen prägenden Faktor dar.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Teile <strong>der</strong> Streuobstwiesen werden nicht mehr genutzt und beginnen zu verbuschen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> überwiegend extensiven Nutzungsformen zeichnet sich die landwirtschaftliche<br />

Fläche im Planungsraum durch relativ hohen Strukturreichtum aus.<br />

Die landwirtschaftliche Nutzung ist Voraussetzung für den Erhalt dieser wertvollen Lebensräume.<br />

Auch die Streuobstwiesennutzung leistet einen erheblichen Beitrag <strong>zum</strong> Arten-<br />

und Biotopschutz. Durch die extensive Nutzung ist ein übermäßiger Dünger- o<strong>der</strong><br />

Pestizideintrag auf den Grünlandflächen nicht zu befürchten.<br />

Ackerflächen zeichnen sich dagegen durch eine intensivere Nutzung mit erhöhtem Dünger-<br />

und Pestizideinsatz aus. Im Planungsraum nimmt die Ackernutzung jedoch nur einen<br />

geringen Flächenanteil ein, so dass Beeinträchtigungen durch die intensive Nutzung<br />

gering bleiben. In <strong>der</strong> Primsaue und im Kondeler Bachtal besteht jedoch die Gefahr von<br />

Dünger- und Pestizideinträgen in die Oberflächengewässer durch Wassererosion. Grenzen<br />

die Ackerflächen an extensiv genutztes Grünland an, kann es außerdem zu einem<br />

Nährstoffeintrag und damit zur Verarmung <strong>der</strong> Wiesen und Weiden kommen. Diese Gefahr<br />

besteht v. a. nördlich des Ökosees und auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

östlich von Diefflen.<br />

Durch den Strukturwandel in <strong>der</strong> Landwirtschaft ist generell mit dem Brachfallen von<br />

landwirtschaftlichen Flächen zu rechnen. Damit verbunden wäre ein Verlust extensiv<br />

genutzter Kulturbiotope, sowie eine Strukturverarmung <strong>der</strong> Landschaft. Nach den Erhebungen<br />

des agrarstrukturellen Entwicklungsplanes belief sich die Anzahl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Betriebe mit über 30 ha landwirtschaftlicher Fläche auf 2-3 Betriebe in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Diefflen. Im übrigen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> findet man keine größeren<br />

Betriebe, die Flächen werden entwe<strong>der</strong> von kleineren Betrieben o<strong>der</strong> von Betrieben<br />

aus den Nachbargemeinden bewirtschaftet. Nach <strong>der</strong> Prognose des Agrarstrukturellen<br />

Entwicklungsplanes für das <strong>Saar</strong>land für 2010 beläuft sich die Zahl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Fläche über 30 ha auf null. Die landwirtschaftlichen<br />

Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet, welche wichtige Erholungsräume für den Menschen,<br />

aber auch Lebensräume für Pflanzen und Tiere darstellen, sind daher in ihrer<br />

Existenz gefährdet. Um eine großflächige Verbrachung von Flächen zu vermeiden, sind<br />

daher entsprechende Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich (z.B. Inanspruchnahme von AUM-<br />

För<strong>der</strong>mitteln).<br />

3.12.4 Forstwirtschaft<br />

Die Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> nehmen eine Fläche von etwa 670<br />

ha ein, was etwa 30 % <strong>der</strong> gesamten Gemarkungsfläche entspricht. Mit ca. 615 ha wird<br />

<strong>der</strong> überwiegende Teil des Waldes bewirtschaftet, während sich ca. 53 ha aus einer<br />

Vielzahl kleiner, unbewirtschafteter Waldeinheiten zusammensetzt.<br />

Der Wirtschaftswald besitzt einen Laubholzanteil von etwa 56 %, <strong>der</strong> sich auf etwa 64 %<br />

erhöht, wenn man die meist mit Laubholz bestockten Sukzessionsflächen hinzurechnet.<br />

Betrachtet man die Altersklassen <strong>der</strong> Baumarten des Wirtschaftswaldes, liegt <strong>der</strong> überwiegende<br />

Teil im Bereich <strong>der</strong> ersten drei Altersklassen mit bis zu 60-jährigen Bäumen.<br />

Dies lässt sich auf die Aufforstungen nach dem Krieg und den Stürmen von 1990 zurückführen.<br />

Zu erwähnen ist außerdem <strong>der</strong> relativ hohe Anteil <strong>der</strong> über 160-jährigen<br />

Bäume mit ca. 40 ha.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Die Windwurffläche mit etwa 15 % des gesamten Wirtschaftswaldes, bedingt durch die<br />

Stürme von 1985 und 1990, erreicht fast das doppelte Ausmaß des Landesdurchschnittes.<br />

Über die Hälfte <strong>der</strong> Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet sind in privatem Besitz und werden in<br />

eigener Verantwortung von den Besitzern bewirtschaftet. Hierzu zählen die Waldflächen<br />

auf dem Limberg sowie <strong>der</strong> Hüttenwald zwischen Innenstadt <strong>Dillingen</strong> und Diefflen. Die<br />

übrigen Waldflächen lassen sich in <strong>Stadt</strong>- (13,5 %) und Staatsforst (22 %) unterteilen.<br />

Bei den nicht bewirtschafteten Waldflächen handelt es sich um inselförmig verbreitete<br />

Wäl<strong>der</strong>. Zu nennen sind hier <strong>zum</strong> einen die Kerbtäler und Gräten im Bereich von<br />

Diefflen, <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en die Waldflächen an <strong>der</strong> Primsmündung. Sie werden nicht planmäßig<br />

bewirtschaftet und unterliegen mehr o<strong>der</strong> weniger <strong>der</strong> natürlichen Sukzession.(Büro<br />

für Landespflege und Forsten: Die Waldflächen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>, 1994).<br />

Die großflächigen Waldgebiete im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> üben in vielfältiger<br />

Weise einen günstigen Einfluss auf Natur und Landschaft aus:<br />

• Sie übernehmen eine wichtige Funktion als klimatische Ausgleichsflächen für die<br />

<strong>zum</strong> Teil stark belasteten Siedlungsbereiche.<br />

• Sie verzögern und regulieren den Wasserabfluss, wobei sich <strong>der</strong> hohe Laubholzanteil<br />

positiv auswirkt.<br />

• Auf stark geneigten Flächen fungieren sie als beson<strong>der</strong>s wirksamer Erosionsschutz,<br />

wobei auch hier <strong>der</strong> hohe Laubholzanteil positiv zu bewerten ist. Die<br />

standortfremden Nadelholzforste bieten dagegen aufgrund ihrer hohen Windwurfgefährdung<br />

nur geringen Erosionsschutz.<br />

• Der hohe Laubwaldanteil mit überwiegend standortgerechten Arten ist auch für<br />

die Erholungsfunktion positiv zu bewerten. Im städtischen Verdichtungsraum sind<br />

solche Waldflächen von beson<strong>der</strong>em Wert für die Naherholung.<br />

• Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere besitzen die Laubwäl<strong>der</strong> eine wichtige<br />

Funktion.<br />

Durch die forstwirtschaftliche Nutzung werden die Wäl<strong>der</strong> jedoch z. T. auch negativ beeinflusst.<br />

Die Einbringung von Nadelhölzern verringert die Strukturvielfalt und damit die<br />

Lebensraumvielfalt <strong>der</strong> Waldflächen. Aufgeforstete Bestände zeichnen sich häufig durch<br />

einheitliche Stammumfänge und eine verarmte Strauch- und Krautschicht aus. Innere<br />

und äußere Grenzlinien (Lichtungen, Baumlücken) werden durch die Forstwirtschaft<br />

deutlich verkürzt, was eine erhebliche Verringerung <strong>der</strong> Standortvielfalt nach sich zieht.<br />

Durch die Ernte vor <strong>der</strong> eigentlichen Zerfallsphase ist <strong>der</strong> Anteil an Alt- und Totholz in<br />

bewirtschafteten Wäl<strong>der</strong>n gering.<br />

Negative Einflüsse durch Nadelforste beschränken sich im Planungsraum lediglich auf<br />

kleine Bereiche innerhalb <strong>der</strong> Waldgebiete. Die an<strong>der</strong>en genannten negativen Einflüsse<br />

<strong>der</strong> Waldbewirtschaftung sind in den Waldgebieten des Planungsraumes jedoch überall<br />

erkennbar. Naturwaldparzellen existieren im Waldgebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> bisher nicht.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

3.13 Geschützte Teile von Natur und Landschaft<br />

3.13.1 Europäische Schutzgebiete<br />

Durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie <strong>der</strong> EU vom 21. Mai<br />

1992 verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten zur Schaffung eines zusammenhängenden<br />

Netzes unter dem Namen „Natura 2000“. Das Schutzgebietssystem soll jene Flächen<br />

umfassen, in denen wertvolle Lebensraumtypen und Habitate <strong>der</strong> gemeinschaftsweit<br />

seltenen und bedrohten Arten vorkommen. Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung dieser Richtlinie<br />

wurden aus dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> zwei Gebiete gemeldet:<br />

FFH-Gebiet “Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“<br />

Es handelt sich um das FFH-Gebiet Nr. 6606-309, „Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“, welches sich in<br />

mehrere, räumlich voneinan<strong>der</strong> getrennte Teilbereiche glie<strong>der</strong>t. Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

liegt ein Altarm <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> zwischen <strong>der</strong> Autobahn A8 und <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>. Allgemeines<br />

Schutzziel ist die Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> Entwicklung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes <strong>der</strong> im FFH-Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen<br />

nach Anhang I <strong>der</strong> FFH-Richtlinie, im vorliegenden Fall <strong>der</strong> natürlichen eutrophen Seen<br />

mit einer Vegetation des Magnopotamions o<strong>der</strong> Hydrocharitions. Als Arten des Anhangs<br />

II <strong>der</strong> FFH-Richtlinie sowie Vogelarten des Anhangs I <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie werden<br />

genannt: Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) und<br />

Eisvogel (Alcedo atthis). Hieraus ergeben sich insgesamt folgende Erhaltungsziele für<br />

das FFH-Gebiet:<br />

• Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus<br />

und Nährstoffhaushalts,<br />

• Sicherung und Erhalt standortgerechter, artenreicher natürlicher Biozönosen,<br />

• Erhalt <strong>der</strong> Gewässervegetation und <strong>der</strong> Verlandungszonen mit ihrer charakteristischen<br />

Tierwelt,<br />

• Erhalt störungsfreier Gewässerzonen und <strong>der</strong> unverbauten, unbefestigten bzw.<br />

unerschlossenen Uferbereiche einschließlich <strong>der</strong> natürlichen Verlandungszonen,<br />

• Erhalt von Bruchwäl<strong>der</strong>n, Hochstaudenfluren und Röhrichten als Verbund- und<br />

Rückzugsstrukturen sowie als Pufferzonen.<br />

Darüber hinaus sind in Bezug auf die o.g. Arten folgende Ziele anzustreben:<br />

• Sicherung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Populationen des Bitterlings,<br />

• Erhaltung bestehen<strong>der</strong> bzw. Erweiterung <strong>der</strong> Lebensräume von Populationen<br />

des Großen Feuerfalters<br />

• Erhaltung <strong>der</strong> Populationen des Eisvogels.<br />

Vogelschutzgebiet “Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“<br />

Das Vogelschutzgebiet Nr. 6606-310, „Rastgebiete im mittleren <strong>Saar</strong>tal“, glie<strong>der</strong>t sich<br />

ebenfalls in mehrere Teilbereiche. Es handelt sich im Planungsraum um den Bereich<br />

des Dillinger Ökosees einschließlich <strong>der</strong> umliegenden Grünlandflächen, <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und<br />

des <strong>Saar</strong>altarmes nordwestlich des Ökosees. Allgemeines Schutzziel ist die Erhaltung<br />

bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes <strong>der</strong> im Gebiet vorkom-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

menden Vogelarten nach Anhang I und nach Art. 4(2) (Zugvögel) <strong>der</strong> Vogelschutz-<br />

Richtlinie und ihrer Lebensräume sowie Sicherung <strong>der</strong> Funktion als Rast- und Überwinterungsgewässer<br />

für zahlreiche Wasservogelarten.<br />

Als Brutvogelarten des Anhangs I <strong>der</strong> VS-Richtlinie wurden <strong>der</strong> Eisvogel und <strong>der</strong> Grauspecht<br />

nachgewiesen. Die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet orientieren sich u.a. an<br />

den Ansprüchen dieser Arten. Zu nennen sind hier beispielsweise <strong>der</strong> Erhalt von natürlichen<br />

Abbruchkanten, Steilufern, umgestürzten Bäumen am Gewässer sowie vorhandenen<br />

Brutwänden für den Eisvogel. Zur Sicherung <strong>der</strong> Populationen des Grauspechtes ist<br />

u.a. <strong>der</strong> Erhalt bzw. die Entwicklung von Altholzbeständen, insbeson<strong>der</strong>e von Wäl<strong>der</strong>n<br />

feuchter bis nasser Standorte und von Auenwäl<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Darüber hinaus ist ein wichtiges Erhaltungsziel die Erhaltung und Sicherung <strong>der</strong> Funktion<br />

als Rast- und Überwinterungsgewässer für die Wasservogelarten sowie für den Silberreiher,<br />

Seidenreiher, Fischadler und das Blaukehlchen. Auch die Sicherung <strong>der</strong><br />

Rastplätze <strong>der</strong> Kornweihe und Rohrweihe zählt zu den Schutzzielen. Konkret sind hierzu<br />

u.a. folgende Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich:<br />

• Erhalt bzw. Entwicklung <strong>der</strong> Schilfgürtel des Gewässers<br />

• Erhalt bzw. Entwicklung <strong>der</strong> Flachwasserzonen,<br />

• Schaffung von kleinen bis größeren Kiesinseln,<br />

• Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers,<br />

• Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter, feuchter bis nasser Grünlandbereiche<br />

in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> Rastgewässer.<br />

3.13.2 Landschaftsschutzgebiete<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> hat Anteil an drei bestehenden Landschaftsschutzgebieten,<br />

die in <strong>der</strong> Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis <strong>Saar</strong>louis<br />

vom 31. März 1977 ausgewiesen wurden:<br />

• L 3.03.15: es umfasst die Waldflächen am Limberg im Südwesten des Planungsraumes<br />

• L 3.04.16: Waldflächen zwischen Kondeler Bachtal und Diefflen<br />

• L 3.04.17: umfasst den Dillinger Hüttenwald zwischen dem <strong>Stadt</strong>teil Diefflen und<br />

<strong>Dillingen</strong> Innenstadt<br />

Die bezeichneten Gebiete werden geschützt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

dauerhaft zu erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen. Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist<br />

hierbei <strong>der</strong> Erhalt von ausreichendem Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, die klimatische<br />

Ausgleichsfunktion für benachbarte Siedlungsräume und die für den Wasserkreislauf<br />

stabilisierende und verbessernde Funktion des Bodens. Daneben dient <strong>der</strong><br />

Schutz dem Erhalt einer naturnahen Erholungslandschaft.<br />

3.13.3 Naturdenkmäler<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> bestehen nur noch zwei ausgewiesene Naturdenkmäler:<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• ND 1: D 3.04.001: Blutbuche/Linde: im Garten des Direktionsgehöftes <strong>der</strong> Dillinger<br />

Hüttenwerke AG<br />

• ND 2: D 3.04.002: 2 Eichen: an <strong>der</strong> evangelischen Kirche, Merziger Straße 56<br />

3.13.4 Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile sind im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> nicht mehr vorhanden.<br />

Das ehemals als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesene Kegelwäldchen<br />

an <strong>der</strong> Primsmündung wurde aus <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> geschützten Landschaftsbestandteile<br />

gestrichen, da es durch die Baumschutzsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> ausreichend geschützt<br />

ist.<br />

3.13.5 Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG in Verb. m. § 22 SNG<br />

Die gemäß § 22 <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz pauschal geschützten Biotope sind<br />

ebenfalls im <strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt. Es wurden die aktuellen Daten <strong>der</strong> Biotopkartierung<br />

III übernommen, welche in Themenkarte 6 in <strong>der</strong> Übersicht dargestellt sind.<br />

Im Planungsraum handelt es sich bei den geschützten Biotopen ausschließlich um<br />

Feuchtbiotope, wie Röhrichte, Hochstaudenfluren, Stillgewässer o<strong>der</strong> Feuchtgebüsche.<br />

Sie konzentrieren sich auf die <strong>Saar</strong>- und Primsaue und wurden <strong>zum</strong> Teil bereits durch<br />

Industrie- und Gewerbegebiete stark eingeengt und isoliert. Im Einzelnen handelt es sich<br />

um folgende Bereiche:<br />

Altarm und Kleingewässer südlich Staustufe Rehlingen (GB -6606-Z118, GB-6606-Z120,<br />

GB-6606-Z004)<br />

Altarm und Altwasser <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> (natürliche eutrophe Seen) mit einer Vegetation des<br />

Magnopotamion, sowie ein Weiher und ein stehendes Kleingewässer;<br />

Abgrabungsgewässer nördlich des Segelflugplatzes Diefflen (GB-6606-09-0007)<br />

Abgrabungsgewässer mit Schwimmblattgesellschaft<br />

Röhricht im Bereich “Gewerbepark Rundwies“ (GB-6606-09-0016)<br />

Es handelt sich um Gräben mit flächig ausgebildetem Schilfröhricht und freien Wasserflächen,<br />

die für Amphibien und Libellen von Bedeutung sind. Neben dem dominanten<br />

Schilfrohr (Phragmites australis) treten u. a. Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Gelbe<br />

Schwertlilie (Iris pseudacorus) und Schwarz-Erle (Alnus glutisosa) auf. Es handelt sich<br />

außerdem um eine im Rahmen des Bebauungsplanes “Gewerbepark Rundwies“ festgesetzte<br />

Fläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft.<br />

Seggenried östlich des geplanten “Gewerbepark Rundwies“ (GB-6606-09-0017)<br />

Es handelt sich um ein kleinflächiges Großseggenried, welches ehemals Teil eines größeren<br />

Feuchtbiotopkomplexes war (Biotop Nr. 66060111 aus <strong>der</strong> Biotopkartierung II).<br />

Aktuell wird das verbliebene Großseggenried von trockenen bis feuchten Ru<strong>der</strong>alfluren<br />

umgeben.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Das Biotop liegt ebenfalls innerhalb <strong>der</strong> Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, die im Bebauungsplan “Gewerbepark<br />

Rundwies“ festgesetzt wurden.<br />

Erlenwald am Kondeler Bach östlich Kondeler Mühle (GB-6606-09-0044)<br />

Bachbegleiten<strong>der</strong> Erlenwald im Kondeler Bachtal; reicht nur geringfügig ins Dillinger<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet hinein;<br />

Hochstaudenflur und Ufergehölz im Quellbereich des Haienbaches (GB-6606-09-0046,<br />

GB-6606-09-0047)<br />

Feuchte, flächenhafte Hochstaudenflur und Weiden-Uferhölz nordwestlich Diefflen;<br />

ehemals größere Ausdehnung;<br />

Röhrichte im Bereich ehemaliger Schlammweiher in <strong>der</strong> Primsaue südlich Diefflen (GB-<br />

6606-09-0090 bis 0092)<br />

Röhrichtbestände hochwüchsiger Arten im Bereich verlandeter Schlammweiher;<br />

Feuchte, flächenhafte Hochstaudenflur südwestlich <strong>der</strong> ehem. Kompostieranlage (GB-<br />

6606-09-0099)<br />

Feuchte Hochstaudenfluren im Bereich <strong>der</strong> im Bebauungsplan “Gewerbepark Dornheck“<br />

festgesetzten Fläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft.<br />

Nass- und Feuchtwiese westlich des Angelweihers Pachten (GB-6606-09-0096)<br />

Feuchte Hochstaudenfluren nördlich und östlich des Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong> Nord<br />

(GB-6606-09-0100, GB-6606-09-0108)<br />

Feuchte, flächenhafte Hochstaudenfluren in den Randbereichen des Gewerbegebietes;<br />

isoliert;<br />

Weiden-Ufergehölze und Röhrichtbestände an <strong>der</strong> Prims südliche Diefflen (GB-6606-09-<br />

0101 bis 103)<br />

Weiden-Ufergehölze mit Erlen und Hybridpappeln; Röhrichtbestände hochwüchsiger Arten<br />

mit Schilf, Breitblättrigem Rohrkolben und Wasser-Schwaden<br />

Röhrichtbestand südlich <strong>der</strong> Prims bei Diefflen (GB-6606-09-0110)<br />

Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten im Verlandungsbereich eines stehenden Gewässers;<br />

Weiden-Bruchwald östlich des Dillinger Hüttengeländes (GB-6606-09-0111, GB-6606-<br />

09-0112)<br />

Weiden-Bruchwald bzw. Auwald mit Schwarzerle und Esche südlich <strong>der</strong> Prims; teilweise<br />

mit Fremdartenanteil;<br />

Ufergehölz an <strong>der</strong> Prims innerhalb des Hüttengeländes (GB-6606-09-0113, GB-6606-<br />

09-0114)<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Üfergehölze überwiegend aus Erlen und Silberweiden; z.T. Hybridpappeln und standortfremde<br />

Arten;<br />

Ufergehölz an <strong>der</strong> Prims westlich des Hüttengeländes (GB-6606-09-0115)<br />

Uferhölz überwiegend aus Erlen, Eschen und Silberweiden, randlich alter Hybridpappelbestand<br />

mit Kormoranbrutplätzen;<br />

3.13.6 FFH-Lebensräume<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Biotopkartierung III wurden neben geschützten Lebensräumen nach §<br />

22 SNG FFH-Lebensräume des Offenlandes kartiert. Schäden an diesen Lebensräumen<br />

sind gemäß § 19 BNatschG zu vermeiden o<strong>der</strong> es sind erfor<strong>der</strong>liche Sanierungsmaßnahmen<br />

durchzuführen.<br />

Im Planungsraum wurden zwei FFH-Lebensraumtypen aufgenommen (vgl. auch Themenkarte<br />

6 - Biotopkartierung III):<br />

Magere Flachland-Mähwiesen (FFH-Code: 6510)<br />

Es handelt sich um meist kleinflächige Bereiche im Umfeld des <strong>Stadt</strong>teiles Diefflen. Darüber<br />

hinaus wurden in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue nördlich des Ökosees sowie kleinflächig im Umfeld<br />

des Angelweihers Pachten mehrere Flächen dieses FFH-Lebensraumtyps kartiert.<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion (FFH-Code:<br />

3150)<br />

Unter diesem Lebensraumtyp wurde <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>-Altarm nordwestlich des Ökosees, welcher<br />

auch als geschütztes Biotop eingestuft wurde, kartiert.<br />

3.13.7 Baumschutzsatzung (vom 20.12.2001)<br />

Für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> besteht seit Dezember 2001 eine „Satzung <strong>zum</strong><br />

Schutz von Bäumen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>”.<br />

Schutzzweck dieser Verordnung ist insbeson<strong>der</strong>e die Bestandserhaltung <strong>der</strong> Bäume zur<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Verbesserung des Kleinklimas,<br />

Sicherstellung von Lebensräumen sowie zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.<br />

3.13.8 Schutzflächen des Arten- und Biotopschutzprogramms <strong>Saar</strong>land<br />

Das Arten- und Biotopschutzprogramm <strong>Saar</strong>land (ABSP) wurde 1996 vom Minister für<br />

Umwelt in Auftrag gegeben. Es verfolgt die zentrale Aufgabe, die über das gesamte<br />

Land zerstreuten Informationen über naturschutzrelevante Arten und Biotope zu recherchieren<br />

und in einem landesweiten Konzept einer Naturschutz- und Biotopverbundplanung<br />

zusammenzuführen. Als Fachgutachten wird das Arten- und Biotopschutzprogramm<br />

daher auf allen Planungsebenen die Grundinformationen (Bestand, Bewertung,<br />

Ziele und Maßnahmen) zur Arten- und Biotopausstattung sowie zur Biotopverbundplanung<br />

liefern. Es ist als Rahmenkonzept zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege in allen räumlich wirksamen Fach- und Querschnittsplanungen<br />

bzw. -programmen angelegt. So sollen die Ergebnisse des ABSP u.a.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

als Fachbeitrag des Arten- und Biotopschutzes in die <strong>Landschaftsplan</strong>ung eingearbeitet<br />

werden.<br />

Nach Zusammenführung und Bewertung <strong>der</strong> Daten aus den vorhandenen Informationsquellen<br />

wurden unter Einbeziehung ökologisch-funktionaler Kriterien Raumeinheiten<br />

(ABSP-Flächen, Kernflächen) abgegrenzt, in denen die existentiellen Lebensraumansprüche<br />

<strong>der</strong> Wert bestimmenden Arten und Lebensgemeinschaften beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung<br />

fanden. Diese ABSP-Flächen wurden in verschiedene Wertigkeitsstufen eingeteilt:<br />

• örtliche Bedeutung<br />

• überörtliche Bedeutung<br />

• regionale Bedeutung<br />

• landesweite Bedeutung<br />

• bundesweite Bedeutung<br />

• Entwicklungsflächen<br />

Die Entwicklungsflächen nehmen hierbei eine Son<strong>der</strong>stellung ein. Mangels konkreter Informationen<br />

zu Wert bestimmenden Arten und Biotopen konnten diese nicht in die o.g.<br />

Wertigkeitsstufen eingeordnet werden. Es handelt sich vielmehr um ökologischfunktionale<br />

Verbindungsglie<strong>der</strong> zwischen den Kernflächen, die eine Optimierung des Biotopverbundes<br />

bewirken sollen.<br />

Die ABSP-Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> sind in Themenkarte Nr. 9, nach<br />

ihrer Wertigkeit farblich abgestuft, dargestellt. Neben den ABSP-Flächen finden auch<br />

Einzelfunde von gefährdeten, seltenen Pflanzen- und Tierarten eine punktuelle Darstellung.<br />

Wie die Themenkarte zeigt, wird eine Schutzfläche des Arten- und Biotopschutzprogramms<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> als Fläche von bundesweiter Bedeutung eingestuft.<br />

Es handelt sich um den Teichkomplex südlich Rehlingen, zwischen Autobahn A 8<br />

und <strong>Saar</strong> (<strong>Saar</strong>altarm), welcher sich v.a. durch seltene Libellenarten, aber auch seltene<br />

Arten <strong>der</strong> Schwimmblattgesellschaften und Röhrichte auszeichnet. Die Fläche liegt innerhalb<br />

des FFH-Gebietes “Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>“.<br />

Weitere 4 Biotopkomplexe wurden als Flächen von landesweiter Bedeutung eingestuft.<br />

Es handelt sich hierbei überwiegend um Feuchtbiotope, wie <strong>der</strong> Nassbrachekomplex im<br />

Bereich <strong>der</strong> Alugießerei, die Sandschlammweiher südlich Diefflen und <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarm<br />

bei Pachten. Neben diesen Feuchtbiotopen wurden die Wiesen nördlich des Ökosees<br />

als Flächen mit landesweiter Bedeutung eingestuft. Es handelt sich um Restvorkommen<br />

<strong>der</strong> typischen Glatthaferwiesen <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue, welche sich u.a. durch seltene Vogelarten<br />

hervorheben (Europäisches Vogelschutzgebiet).<br />

Weitere 13 Flächen werden als Flächen von regionaler, überörtlicher o<strong>der</strong> örtlicher Bedeutung<br />

bzw. eine Fläche als Entwicklungsfläche eingestuft.<br />

Eine Kurzbeschreibung <strong>der</strong> einzelnen ABSP-Flächen und <strong>der</strong> dargestellten Einzelfunde<br />

sowie die vorgeschlagenen Entwicklungsziele sind <strong>der</strong> Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

4 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHES ENTWICKLUNGSKON-<br />

ZEPT<br />

4.1 Grundlagen<br />

4.1.1 Landschaftspflegerische Entwicklungsziele für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> -<br />

Leitbild<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> landschaftspflegerischen Entwicklungsziele liegen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>,<br />

im Bereich <strong>der</strong> Auen einschließlich <strong>der</strong> zahlreichen Stillgewässer sowie <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Flächen. Folgende Leitziele lassen sich formulieren:<br />

Schutz <strong>der</strong> wertvollen Lebensräume und naturnahe Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und<br />

Primsaue<br />

Stark prägend für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> sind die Auen von Prims und <strong>Saar</strong>, welche<br />

durch Industrieanlagen sowie Kiesabbau stark überformt wurden und reich an künstlichen<br />

sowie natürlichen (Altarme <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>) Stillgewässern sind.<br />

Während die <strong>Saar</strong> zur Schifffahrtsstraße ausgebaut wurde und keine natürlichen Lebensräume<br />

mehr aufweist, entwickelten sich die Altarme sowie <strong>der</strong> als Ausgleichsmaßnahme<br />

angelegte Ökosee zu bedeutsamen Biotopen für Tiere und Pflanzen. Der Altarm<br />

nordwestlich des Ökosees wurde als FFH-Gebiet, <strong>der</strong> Ökosee einschließlich <strong>der</strong> umgebenden<br />

Wiesenflächen als Vogelschutzgebiet gemeldet. Der Schutz dieser Flächen ist<br />

für den Arten- und Biotopschutz im <strong>Stadt</strong>gebiet von zentraler Bedeutung. Die hier zu ergreifenden<br />

Maßnahmen müssen sich an den Ansprüchen <strong>der</strong> nachgewiesenen Arten<br />

(aus den Daten des ABSP und <strong>der</strong> FFH-Gebiete) orientieren. Gleichzeitig besitzt <strong>der</strong><br />

Ökosee jedoch Bedeutung als Naherholungsfläche im dicht bebauten <strong>Stadt</strong>gebiet, so<br />

dass eine Abwägung <strong>der</strong> Nutzungsansprüche erfolgen muss. Dem Naturschutz ist hierbei<br />

aufgrund des europäischen Schutzstatus jedoch Vorrang einzuräumen.<br />

Die <strong>Saar</strong>aue nördlich des Ökosees wurde durch Industriebetriebe stark beeinträchtigt,<br />

so dass hier nur noch inselhafte Biotope zu finden sind. Zur Sicherung des Biotopverbunds<br />

sind diese verbleibenden Biotope auf jeden Fall zu schützen.<br />

Die Primsaue im <strong>Stadt</strong>gebiet wird größtenteils von <strong>der</strong> Dillinger Hütte eingenommen, so<br />

dass hier die Bedeutung als Lebensraum stark eingeschränkt ist. Westlich des Dillinger<br />

Hüttengeländes weist die Primsaue teilweise noch naturnahe Strukturen in Form von<br />

Auwaldresten auf. Hier ist ein wichtiges Ziel <strong>der</strong> Schutz und die Entwicklung von naturnahen<br />

Auwaldstrukturen. Östlich des Dillinger Hüttengeländes ist die Primsaue durch<br />

den Kiesabbau stark überformt. Hier findet man jedoch beson<strong>der</strong>s schützenswerte Sekundärbiotope,<br />

<strong>der</strong>en Erhalt gesichert werden sollte. Durch die Sanierung aufgeschütteter<br />

Flächen sollte die Aue hier wie<strong>der</strong> reaktiviert werden. Für die zahlreichen Kies- und<br />

Angelweiher sollte eine naturnähere Entwicklung angestrebt werden.<br />

Erhalt und Entwicklung naturnaher Bäche und Auen<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Neben <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>- und Primsaue findet man im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> zwei bedeutsame<br />

Bäche, den Haienbach im Bereich des Hüttenwaldes sowie den Kondeler Bach an<br />

<strong>der</strong> nördlichen <strong>Stadt</strong>grenze. Während er Kondeler Bach als naturnah bezeichnet werden<br />

kann, wurde <strong>der</strong> Haienbach teilweise begradigt und durch den Kiesabbau nördlich<br />

Diefflen in seinem Wasserhaushalt verän<strong>der</strong>t. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> Haienbach über<br />

weite Strecken von standortfremdem Nadelwald begleitet. Ziel ist hier <strong>der</strong> Erhalt bzw. die<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung naturnaher Bachläufe und Auen mit standortgerechten Ufergehölzen.<br />

Sicherung und Erhalt <strong>der</strong> standorttypischen Wiesen und Feuchtwiesen<br />

Nördlich und östlich des Ökosees sowie am Siedlungsrand von Diefflen findet man<br />

standorttypische Glatthaferwiesen und Feuchtwiesen, welche aufgrund ihres Artenreichtums<br />

als wertvolle Lebensräume eingestuft werden können. Insbeson<strong>der</strong>e die Flächen<br />

am Ökosee sind von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Wiesenbrüter wie Wiesenpieper o<strong>der</strong><br />

Schafstelze, so dass hier die Grünlandnutzung auf jeden Fall aufrecht erhalten werden<br />

sollte. In <strong>der</strong> Umgebung von Diefflen übernehmen die Wiesen und Weiden nicht nur eine<br />

hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, son<strong>der</strong>n gleichzeitig für die siedlungsnahe<br />

Erholungsnutzung. Die Sicherung <strong>der</strong> Grünlandnutzung sollte daher angestrebt<br />

werden.<br />

Sicherung und Erhalt <strong>der</strong> ortsnahen Streuobstwiesen und –weiden<br />

Streuobstwiesen und –weiden sind für die ortsnahen Lagen um Diefflen charakteristisch.<br />

Als prägende Strukturen sind sie für das Landschaftsbild von Diefflen wertvoll. Gleichzeitig<br />

besitzen Streuobstbestände eine hohe ökologische Wertigkeit (hoher Arten- und Individuenreichtum,<br />

Lebensraum für spezialisierte Arten). Die Sicherung und Erhaltung dieser<br />

Flächen, in Verbindung mit einer extensiven Unternutzung, sowie die Neuanlage von<br />

Streuobstbeständen ist damit ein weiteres landschaftspflegerisches Entwicklungsziel für<br />

das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>.<br />

Renaturierung und naturnahe Entwicklung ehemaliger Kiesabbauflächen<br />

Nördlich und südlich von Diefflen wird die Landschaft teils großflächig von ehemaligen<br />

und aktuellen Kiesabbauflächen geprägt. Teilweise entwickelten sich diese Flächen bereits<br />

zu schützenswerten Biotopen. Hier ist <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> vielfältigen Lebensräume ein<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung. In <strong>der</strong> Primsaue südlich von Diefflen steht insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Sanierung aufgeschütteter Flächen im Vor<strong>der</strong>grund. Derzeit noch <strong>zum</strong> Kiesabbau<br />

genutzte Flächen sollen nach Aufgabe <strong>der</strong> Nutzung naturnah entwickelt werden. Hierzu<br />

ist die Aufstellung von detaillierten Pflege- und Entwicklungsplänen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Naturnahe Bewirtschaftung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong><br />

Innerhalb <strong>der</strong> Waldflächen ist allgemein eine naturnahe Waldwirtschaft anzustreben<br />

bzw. beizubehalten. Bestehende Althölzer sowie Tothölzer sollten in den Wäl<strong>der</strong>n<br />

verbleiben. Insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Altholzbestände ist eine naturnahe Waldwirtschaft<br />

wichtig für den Erhalt <strong>der</strong> wertvollen Lebensräume. Großflächige Nadelholzbestände<br />

sollten langfristig in standortgerechten Laubmischwald umgewandelt werden. Die<br />

Waldrän<strong>der</strong> sind teilweise bereits strukturreich ausgebildet. Hier ist <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong><br />

anzustreben. Defizitär ausgebildete Waldrän<strong>der</strong> sollten entsprechend entwickelt<br />

werden.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Sicherung des linearen Biotopverbunds innerhalb <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt zeichnet sich durch eine dichte Bebauung mit geringem<br />

Grünanteil aus. Hier übernehmen lineare Strukturen, insbeson<strong>der</strong>e die Alleen, eine<br />

gewisse Bedeutung zur Sicherung des Biotopverbunds. Der Erhalt und streckenweise<br />

die Ergänzung <strong>der</strong> Alleen sollte daher angestrebt werden. Darüber hinaus übernehmen<br />

die Grünflächen teilweise eine gewisse Bedeutung zur Durchgrünung <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />

und <strong>zum</strong> Biotopverbund. Der Erhalt und teilweise die Aufwertung dieser Grünflächen<br />

ist daher von Bedeutung für die Sicherung des Biotopverbunds.<br />

Sicherung von Erholungsraum für die Bevölkerung sowie gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse<br />

Die Erholungsfunktion <strong>der</strong> Landschaft nimmt im städtischen Raum einen beson<strong>der</strong>s hohen<br />

Stellenwert ein. Die vorhandenen Erholungsräume wie die Waldflächen, aber auch<br />

die Offenlandbereiche und Auen, müssen daher gesichert werden. Unzugängliche Bereiche<br />

sollten für die Öffentlichkeit wie<strong>der</strong> nutzbar gemacht werden. Zur Sicherung gesun<strong>der</strong><br />

Wohnverhältnisse ist teilweise eine Verbesserung <strong>der</strong> Immissionssituation anzustreben.<br />

Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau sind auf siedlungsnahen Flächen zu<br />

vermeiden.<br />

4.1.2 Biotopverbundskonzept<br />

4.1.2.1 Allgemeines<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und –bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter sowie <strong>der</strong><br />

Ermittlung <strong>der</strong> vorhandenen Beeinträchtigungen wurde ein landschaftspflegerisches<br />

Entwicklungskonzept erarbeitet, welches zur nachhaltigen Sicherung <strong>der</strong> Funktionen des<br />

Naturhaushaltes beitragen soll. Grundlage hierfür ist ein Biotopverbund-Konzept, welches<br />

auf die Sicherung und Erhaltung bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume sowie die Vernetzung<br />

dieser untereinan<strong>der</strong> abzielt.<br />

Für den Wert von Biotopen als Lebensstätten von Arten und Lebensgemeinschaften<br />

sind neben qualitativen Eigenschaften auch räumliche Kriterien, wie Größe und Anordnung<br />

in <strong>der</strong> Landschaft, außerordentlich bedeutsam. Eine dauerhafte Überlebenschance<br />

für Arten ist nur gegeben, wenn die benötigten Biotoptypen in <strong>der</strong> Landschaft untereinan<strong>der</strong><br />

in Verbindung stehen, so dass <strong>der</strong> genetische Austausch und damit die ökologische<br />

Anpassungsfähigkeit <strong>der</strong> Arten gewährleistet ist. Hierbei lassen sich aus jeweils<br />

verwandten Ökosystemtypen bestehende, unterschiedliche Vernetzungssysteme unterscheiden:<br />

• Gewässer-Gräben-Nassflächen-System<br />

• Wald-Flurgehölz-Alleen-Gartenland-Einzelgehölz-System<br />

• Wiesen-Weiden-Wegrain-Öd- und Unlandflächen-System<br />

In unserer dicht besiedelten Landschaft kommt es jedoch immer mehr zur Verinselung<br />

von Biotopen, wodurch ein Faunen- und Florenaustausch deutlich eingeschränkt wird.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Ein wichtiges Ziel auch in <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung stellt daher die Sicherung und Entwicklung<br />

von Biotopverbundsystemen dar.<br />

Eine Betrachtung <strong>der</strong> Biotopverbundsysteme reicht natürlich über Verwaltungsgrenzen<br />

hinaus, so dass hier auch ein überregionaler Planungsbedarf besteht. Dies ist jedoch v.<br />

a. Aufgabe <strong>der</strong> Landesplanung, während <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>der</strong> einzelnen Kommunen<br />

eher örtliche Verbundsysteme betrachtet.<br />

Das neue Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Län<strong>der</strong> zur Schaffung eines Netzes<br />

verbundener Biotope (Biotopverbund), das mindestens 10% <strong>der</strong> Landesfläche umfassen<br />

soll (§ 20). Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen,<br />

die durch Ausweisung geeigneter Gebiete im Sinne des § 20 Abs. 2<br />

BNatschG, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige Vereinbarungen<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern sind, um einen Biotopverbund<br />

dauerhaft zu gewährleisten. (§ 21, Abs. 4 BNatschG).<br />

Die Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen <strong>zum</strong> Aufbau eines Biotopverbunds, <strong>der</strong> Biotopvernetzung<br />

und des Netzes “Natura 2000” sind in den Landschaftsplänen darzustellen (§ 9<br />

Abs. 3 BNatschG). Das Biotopverbund-Konzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> ist im Plan<br />

“Biotopverbund“ dargestellt.<br />

Zum Aufbau eines vernetzten Biotopverbundsystems sind Maßnahmen zur Bestandssicherung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Schutzgebietsausweisungen (Kernflächen), sowie Nutzungsregelungen<br />

und Maßnahmen zur Entwicklung von Vernetzungsflächen und -elementen<br />

(Verbindungsflächen, Trittsteine) erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Aus dem Biotopverbund-Konzept wird also <strong>zum</strong> einen das Schutzgebiets-Konzept, <strong>zum</strong><br />

an<strong>der</strong>en werden die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft abgeleitet.<br />

Weiterhin enthält das Gesamtkonzept die naturschutzfachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

diversen Flächennutzungen (z.B. Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft)<br />

zur Erhöhung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit und Vereinbarkeit <strong>der</strong> Landnutzung mit den Zielen<br />

<strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />

Schutzgebiets- und Maßnahmenkonzeption sowie die Anfor<strong>der</strong>ungen an diverse Flächennutzungen<br />

werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.<br />

4.1.2.2 Ziel- und Zeigerarten<br />

Eine wichtige Grundlage für das Biotopverbundkonzept bilden die Daten zu beson<strong>der</strong>s<br />

schützenswerten Tier- und Pflanzenarten (Daten aus dem Artpool des ABSP 2005, FFH-<br />

Arten aus Daten <strong>der</strong> Standard-Datenbögen). Aus den vorhandenen Daten wurden mehrere<br />

Arten, die eine “Zeigerfunktion“ erfüllen, ausgewählt und in <strong>der</strong> Biotopverbundkarte<br />

dargestellt. Es handelt sich um schützenswerte Arten, die im Bereich bestimmter, schützenswerter<br />

Biotoptypen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> nachgewiesen wurden, und die aufgrund<br />

ihrer ökologischen Ansprüche durch ihr Fehlen o<strong>der</strong> Vorkommen die Ausprägung<br />

eines Biotoptyps anzeigen können. Eine Art steht damit stellvertretend für viele an<strong>der</strong>e<br />

Arten. Als sog. “Zielarten“ o<strong>der</strong> “Zeigerarten“ wurden im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> folgende<br />

Arten ausgewählt und im Biotopverbundplan dargestellt:<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Zeiger- und Zielarten / Arten aus dem ABSP-Artpool<br />

artenreiches, standorttypisches Grünland<br />

Wiesenpieper - Anthus pratensis<br />

Kümmel-Haarstrang - Peucedanum carvifolia<br />

Stillgewässer mit reicher Schwimmblattvegetation<br />

Herbst-Mosaikjungfer - Aeshna mixta<br />

Großes Granatauge - Erythromma najas<br />

Sandrasen<br />

Gewöhnlicher Nelkenhafer - Aira caryophyllea (aus “alten” ABSP-Daten)<br />

Naturnahe Wäl<strong>der</strong> / Altholzbestände<br />

Schwarzspecht (Drycopus martius)<br />

Magergrünland<br />

Zittergras (Briza media)<br />

Zierliches Schillgras (Koeleria macrantha)<br />

Naturnahe Fließgewässer mit natürlicher Uferdynamik<br />

Eisvogel (Alcedo atthis)<br />

FFH-Arten und Arten <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />

Ebenfalls besteht für FFH-Arten (Anhang II) und Arten <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie (Anhang<br />

I) ein beson<strong>der</strong>er Schutzauftrag. Diese Arten sind durch die Ausweisung von Schutzgebieten<br />

zu schützen. Für den Großteil <strong>der</strong> Arten sind keine Punktdaten vorhanden, es<br />

liegt lediglich die Information vor, dass sie in dem entsprechenden FFH-Gebiet vorkommen.<br />

Genauere Informationen über die Arten sind unter dem Kapitel „Arten und Biotope<br />

– Fauna“ zu finden. Innerhalb des FFH- bzw. Vogelschutzgebietes am Ökosee einschließlich<br />

des <strong>Saar</strong>altarms wurden folgende Arten nachgewiesen:<br />

Bitterling - Rhodeus sericeus amarus<br />

Großer Feuerfalter - Lycaena dispar<br />

Eisvogel - Alcedo atthis<br />

Grauspecht - Picus canus<br />

Zielarten des ABSP<br />

Auch im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des Arten- und Biotopschutzprogramms des <strong>Saar</strong>landes<br />

wurde das sog. Zielartenkonzept angewendet. Für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong><br />

wurden folgende Zielarten(-gruppen) ausgewählt:<br />

Pilze<br />

Libellen<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Hervorgehoben werden hierdurch die Pilzlebensräume im Dillinger Hüttenwald und am<br />

Limberg sowie die Libellenlebensräume im Bereich <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>altarme und des Ökosees.<br />

4.1.2.3 Biotopverbundkonzept im Planungsraum<br />

Die Kernflächen werden gebildet von den FFH-bzw. Vogelschutzgebieten sowie den<br />

ABSP-Flächen mit landesweiter Bedeutung. Sie zeichnen sich insgesamt durch beson<strong>der</strong>s<br />

schützenswerte Biotoptypen o<strong>der</strong> Arten aus, zu <strong>der</strong>en Erhalt ein beson<strong>der</strong>er Schutz<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Es handelt sich überwiegend um Feuchtbiotope mit Gewässern, Röhrichten<br />

und Feuchtgebüsch. Im Bereich nördlich des Ökosees findet man außerdem standorttypische<br />

Wiesen. Die Bedeutung <strong>der</strong> Flächen wird durch das Vorkommen von o.g.<br />

„Ziel- o<strong>der</strong> Zeigerarten“ (vgl. Karte “Biotopverbund”) unterstrichen. Für naturnahe Gewässer<br />

mit Schwimmblattvegetation stehen Libellenarten wie die Herbst-Mosaikjungfer<br />

o<strong>der</strong> das Große Granatauge. Die Wiesen nördlich des Ökosees zeichnen sich durch<br />

Wiesenbrüter wie den Wiesenpieper aus. Der Kümmel-Haarstrang ist bezeichnend für<br />

wechselfeuchte, artenreiche Wiesen.<br />

Die Verbindungsflächen schaffen Korridore zur Vernetzung <strong>der</strong> Kernflächen sowie Pufferzonen.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> übernehmen diese Funktionen insbeson<strong>der</strong>e die<br />

im Rahmen des ABSP bewerteten Flächen. Zu nennen sind hier insbeson<strong>der</strong>e die noch<br />

unbebauten Auebereiche von <strong>Saar</strong> und Prims, die Grünlandflächen, teilweise mit Streuobst,<br />

um Diefflen sowie wertvolle Waldbestände (Altholzbestände, bedeutende Pilzstandorte).<br />

Hier sind <strong>zum</strong> Erhalt und insbeson<strong>der</strong>e zur Wie<strong>der</strong>herstellung von wichtigen<br />

Lebensräumen entsprechende Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Auen sind unbedingt von einer weiteren Bebauung o<strong>der</strong> Versiegelung freizuhalten.<br />

Vorhandene Beeinträchtigungen (z.B. Lagerfläche o<strong>der</strong> Kleingartennutzung in <strong>der</strong> Aue)<br />

müssen langfristig beseitigt werden. Im Kondeler Bachtal und im Haienbachtal sind die<br />

naturnahen Strukturen zu erhalten und durch entsprechende Maßnahmen im Bereich<br />

<strong>der</strong> Ackerflächen (Kondeler Bach) sowie im Bereich von Nadelforsten (Haienbach) vor<br />

schädlichen Einflüssen zu schützen.<br />

Die Offenlandbereiche um Diefflen sind ebenfalls von einer weiteren Siedlungsentwicklung<br />

überwiegend freizuhalten und als strukturreiche Offenlandschaften zu sichern o<strong>der</strong><br />

zu entwickeln. Als Zielarten für Magergrünland wurden hier das Zittergras (Briza media)<br />

und das Zierliche Schillergras (Koeleria macrantha) ausgewählt.<br />

Die Waldflächen sind durch naturnahe Waldwirtschaft in ihrer Bedeutung für den Arten-<br />

und Biotopschutz zu sichern. Waldrandstrukturen stellen wichtige Verbundelemente dar<br />

und sind zu erhalten bzw. zu entwickeln. Für die Waldflächen mit wertvollen Altholzbeständen<br />

wurde <strong>der</strong> Schwarzspecht als Zielart ausgewählt, welcher am Limberg und im<br />

Hüttenwald vorkommt.<br />

Zusammenfassend werden zur Stärkung und Verbesserung des Biotopverbunds folgende<br />

Entwicklungsziele angestrebt:<br />

• Schutz naturnaher Wäl<strong>der</strong> als bedeutende Pilzstandorte sowie Lebensraum des<br />

Schwarzspechtes durch naturnahe Waldbewirtschaftung / Sicherung von Altholzbeständen<br />

• Erhalt strukturreicher Offenlandschaft mit Magerwiesen durch Nutzungsregelungen<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Sicherung von standorttypischem, feuchtem Grünland, u.a. als Wiesenbrüter-<br />

Lebensraum durch Nutzungsregelungen<br />

• Sicherung und Entwicklung naturnaher Auebereiche durch Erhalt und Reaktivierung<br />

von natürlichen Aue-Lebensräumen<br />

• Sicherung und Entwicklung naturnaher Stillgewässer<br />

• Erhalt magerer Wiesenstandorte durch Pflegemaßnahmen<br />

• Naturnahe Entwicklung von Son<strong>der</strong>standorten (Kiesabbau)<br />

• Sicherung von Ackerwildkrautvorkommen bzw. Entwicklung von Sandrasen auf<br />

Ackerbrachen<br />

• Erhalt naturnaher Bachläufe<br />

• Erhalt und Entwicklung strukturreicher Waldrän<strong>der</strong><br />

• Erhalt und Ergänzung von Alleen<br />

• Sicherung des Biotopverbunds durch Erhalt und Aufwertung von Grünflächen<br />

Neben diesen großflächigen Bereichen wird <strong>der</strong> Biotopverbund durch sog. Trittsteinbiotope<br />

verbessert. Im Siedlungsbereich von <strong>Dillingen</strong> übernehmen teilweise strukturreiche<br />

Grünflächen diese Funktion. Häufig wird hier <strong>der</strong> Biotopverbund jedoch nur durch Inselbiotope<br />

sowie lineare Strukturen wie Alleen aufrechterhalten.<br />

4.1.2.4 Konflikte<br />

Neben dem Biotopverbund-Konzept dient die Konfliktkarte (Themenkarte 7 im Anhang)<br />

als Grundlage für die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes.<br />

Hier werden Konflikte, bezogen auf die einzelnen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima,<br />

Mensch sowie Arten und Biotope, aufgezeigt. Konflikte, welche sich durch Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e die neue Ausweisung von Bauflächen) ergeben,<br />

werden hier ebenfalls dargestellt.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> ist charakterisiert durch einen hohen Anteil an dicht bebauter<br />

Siedlungsfläche und Industrieflächen. Außerhalb <strong>der</strong> Siedlungsfläche nehmen die<br />

Waldflächen einen großen Anteil ein. Die landwirtschaftlich genutzten und offenen Bereiche<br />

konzentrieren sich auf die Auen sowie auf siedlungsnahe Flächen, beson<strong>der</strong>s in<br />

<strong>der</strong> Umgebung von Diefflen. In diesen Bereichen ist <strong>der</strong> Nutzungsdruck beson<strong>der</strong>s hoch,<br />

so dass sich die Konflikte hier konzentrieren.<br />

Auebereiche von Prims und <strong>Saar</strong><br />

In den Auenbereichen von <strong>Saar</strong> und Prims sorgen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kiesabbau sowie<br />

die großflächigen Industriegebiete für Konflikte. Die <strong>Saar</strong>aue im nordwestlichen <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

wurde durch großflächige Industrie- und Gewerbegebiete, wie “Rundwies“ und<br />

“Industriepark Staustufe“ vollkommen überformt. Hier zeugen nur noch isolierte, kleinflächige<br />

Biotope von einem ehemals bedeutsamen Feuchtgebiet mit schutzwürdigen Lebensräumen.<br />

Weiter südlich wird die <strong>Saar</strong>aue von dem Ökosee, welcher als großflächige<br />

Ausgleichsmaßnahme <strong>zum</strong> <strong>Saar</strong>ausbau angelegt wurde, geprägt. Der Ökosee bietet<br />

zusammen mit den umliegenden Grünland- und Gehölzflächen einen bedeutsamen<br />

Rückzugsraum für die Pflanzen- und Tierwelt, weshalb die Flächen auch als Vogelschutzgebiet<br />

gemeldet wurden. Als Konflikt ist hier insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> hohe Freizeitdruck<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

zu nennen. Die Spazierwege führen teilweise unmittelbar am Seeufer entlang. Linksseitig<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong> befinden sich mehrere <strong>Saar</strong>altarme und Stillgewässer, welche durch die Autobahn<br />

A 8 teils isoliert werden. Hierdurch wird <strong>der</strong> Faunenaustausch stark eingeschränkt.<br />

Die Primsaue südlich des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Dillingen</strong> - Innenstadt wird bereichsweise durch<br />

Freizeitnutzungen wie Kleingartennutzung und Kleintierhaltung beeinträchtigt. Hier besteht<br />

u.a. die Gefahr des Stoffeintrages in die Prims. Auch von <strong>der</strong> gewerblichen Lagerfläche<br />

in <strong>der</strong> Aue sind Beeinträchtigungen nicht auszuschließen. Südlich von Diefflen<br />

wird die Primsaue durch den Kiesabbau geprägt. Hierdurch entstanden die zahlreichen<br />

Weiher am östlichen Rand des Planungsraumes, welche überwiegend intensiv als Angelweiher<br />

genutzt werden. Dementsprechend sind die Gewässer überwiegend arm an<br />

naturnahen Uferzonen. Darüber hinaus findet man hier häufig standortfremde Gehölze<br />

im Uferbereich. Bereichsweise wurde die Aue hier im Zuge des Kiesabbaus künstlich<br />

aufgeschüttet, so dass die natürliche Überflutungsdynamik gestört ist. Teilweise wird die<br />

Aue hier noch landwirtschaftlich genutzt. Durch die Ackernutzung in <strong>der</strong> Aue und den<br />

teilweise nur sehr schmalen Uferrandstreifen zur Prims besteht die Gefahr des Eintrags<br />

von Düngern und Pestiziden in die Prims. Die Kiesaufbereitungsanlage mit Lagerplatz<br />

reicht zudem sehr dicht an die Primsufer heran. Ein großer Abschnitt <strong>der</strong> Primsaue wird<br />

von <strong>der</strong> Dillinger Hütte eingenommen, wo die Uferbereiche auf einen schmalen Gehölzsaum<br />

zurückgedrängt wurden.<br />

Umgebung von Diefflen<br />

Die Umgebung von Diefflen wird durch überwiegend strukturreiches Offenland geprägt,<br />

welches nicht nur für den Arten- und Biotopschutz, son<strong>der</strong>n in hohem Maße auch für die<br />

Naherholung von Bedeutung ist. Hier entstehen insbeson<strong>der</strong>e Konflikte durch geplante<br />

Wohngebietsausweisungen. Insbeson<strong>der</strong>e die geplante Wohnbaufläche östlich von<br />

Diefflen liegt im Bereich strukturreicher Offenlandschaft, welche zur Ortsrandeingrünung<br />

sowie für den Arten- und Biotopschutz von hoher Bedeutung ist. Kleinflächig treten hier<br />

außerdem FFH-Lebensräume (magere Flachland-Mähwiesen) auf. Nördlich von Diefflen<br />

wird die Landschaft großflächig durch Kiesabbau verän<strong>der</strong>t. Das Landschaftsbild und<br />

damit die Erholungsnutzung werden hierdurch stark beeinträchtigt.<br />

Kondeler Bachtal und Haienbachtal<br />

Im Kondeler Bachtal am nördlichen Rand des Planungsraumes findet man Ackerflächen,<br />

welche teilweise stärker geneigt sind. Hier besteht die Gefahr <strong>der</strong> Bodenerosion durch<br />

Wasser und damit des Eintrags von Stoffen in den Kondeler Bach. Ansonsten ist <strong>der</strong><br />

Kondeler Bach einschließlich <strong>der</strong> Aue naturnah ausgeprägt. Der Haienbach wurde dagegen<br />

im Oberlauf abschnittsweise begradigt, im Unterlauf verrohrt. Darüber hinaus wird<br />

er auf einer weiten Strecke von standortfremden Nadelforsten begleitet, was sich negativ<br />

auf die Bachfauna und -flora auswirkt.<br />

Waldflächen<br />

Die Waldflächen werden überwiegend von standortgerechtem Laubmischwald eingenommen.<br />

Bereichsweise findet man jedoch auch größere Nadelforste, welche die Strukturvielfalt<br />

und damit die Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, aber auch für die<br />

landschaftsbezogene Erholung verringern. Darüber hinaus besteht über Buntsandstein<br />

die Gefahr <strong>der</strong> Auslaugung <strong>der</strong> Böden. Die Waldflächen am Limberg sind für die Allge-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

meinheit nur schwer bis gar nicht zugänglich, wodurch <strong>der</strong>en Bedeutung für die Naherholung<br />

deutlich eingeschränkt wird.<br />

Emissionen und Altlasten<br />

Konflikte gehen im Planungsraum auch von den straßen- und industriebedingten Emissionen<br />

aus. Zu nennen sind hier insbeson<strong>der</strong>e die Autobahn A 8, aber auch die Hauptverkehrsachsen<br />

wie die Bundesstraße B 51 Richtung Beckingen und die Landstraßen L<br />

355 und L 143. Als Hauptemittent kann sicherlich die Dillinger Hütte genannt werden,<br />

aber auch die Industriegebiete nördlich des Ökosees in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue zählen zu den<br />

Emittenten.<br />

Altlasten im Planungsraum stellen ebenfalls potenzielle Konflikte dar. Die Altlasten sind<br />

im Konfliktplan dargestellt.<br />

Kiesabbau nördlich Diefflen<br />

Konfliktpotenzial ergibt sich außerdem aus den nördlich von Diefflen geplanten, wohnortnahen<br />

Kiesab-bauflächen. Hierdurch werden die gesunden Wohnverhältnisse <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

in Diefflen gefährdet. Daneben kann eine Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers<br />

und damit <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung durch geplante Abbaumaßnahmen nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die aus <strong>der</strong> landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeption abgeleiteten Ziele und<br />

Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege werden im Folgenden detailliert<br />

beschrieben und im Maßnahmenkatalog in Tabelle 4 im Anhang, mit Angabe <strong>der</strong><br />

Priorität für die zeitliche Durchführung <strong>der</strong> jeweiligen Maßnahme, aufgelistet.<br />

4.2 Schutzgebietskonzeption<br />

4.2.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Ein Instrument zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

stellt die Ausweisung von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht dar. Die bestehenden<br />

Schutzgebiete und -objekte sind in ihrem Bestand zu sichern, um Schutz, Pflege<br />

und Entwicklung beson<strong>der</strong>er Pflanzen- und Tiergesellschaften und ihrer Lebensräume<br />

zu gewährleisten. Ein weiteres Schutzziel ist <strong>der</strong> Erhalt von Erholungsflächen. Neben<br />

diesen bereits unter Schutz stehenden Landschaftsräumen und Objekten werden weitere<br />

Vorschläge zur Unterschutzstellung gemacht. Die Schutzkategorie ist dabei abhängig<br />

von <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Flächen und dem Schutzziel.<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Zur Bestandssicherung sind hier festzuhalten:<br />

• L 3.03.15: umfasst im Planungsraum den Limberg im Westen<br />

• L 3.04.16: umfasst die Waldflächen nordwestlich von Diefflen (Pachtener Buchwald)<br />

• L 3.04.17: umfasst die Waldflächen <strong>der</strong> Dillinger Hütte<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Schutzzweck ist die Erhaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

die Sicherung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur<br />

und Landschaft, sowie <strong>der</strong> Schutz von Natur und Landschaft wegen ihrer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung für die Erholung. Der Schutzzweck entspricht den Zielen <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />

Die Landschaftsschutzgebiete umfassen im Planungsraum lediglich Waldgebiete, nicht<br />

aber die Auen o<strong>der</strong> siedlungsnahen Offenlandflächen, die jedoch durch Siedlungserweiterungen<br />

o<strong>der</strong> sonstige negative Einflüsse beson<strong>der</strong>s gefährdet sind. Gerade im dicht<br />

besiedelten <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> übernehmen jedoch die Offenlandbereiche und<br />

Auen eine wichtige Funktion als Ausgleichsraum (insbeson<strong>der</strong>e auch für die Erholung),<br />

weshalb hier eine Erweiterung <strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiete vorgeschlagen wird. Der<br />

Vorschlag orientiert sich an dem Vorschlag des Landschaftsprogramms zur Neuordnung<br />

<strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiete. Daneben wurde <strong>der</strong> Vorschlag teilweise aus den im<br />

Rahmen des Netzes “Natura 2000“ gemeldeten Schutzgebieten abgeleitet. Nach Artikel<br />

6 Abs. 1 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen<br />

festlegen, die den ökologischen Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> natürlichen Lebensraumtypen<br />

nach Anhang I und <strong>der</strong> Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesem Gebiet vorkommen.<br />

Aus § 32 Abs. 2 BNatschG ergibt sich außerdem die Verpflichtung, die Gebiete<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu<br />

geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatschG auszuweisen.<br />

Die Landschaftsschutzgebietsflächen sollten um folgende Bereiche erweitert werden:<br />

• Die restlichen Waldflächen, am Nordwestrand des <strong>Stadt</strong>gebietes sowie nördlich,<br />

westlich und östlich des <strong>Stadt</strong>teiles Pachtener Heide, sollten in die bestehenden<br />

Landschaftsschutzgebiete einbezogen werden (Maßn.-Nr. 1). Die Waldflächen<br />

bilden ökologisch funktional zusammenhängende Lebensräume mit bedeutenden<br />

Funktionen für den Naturhaushalt sowie für die Erholung. Hierbei sind zusammenhängende,<br />

großflächige Bereiche von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, weshalb die<br />

Waldflächen im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> in ihrer Gesamtheit geschützt<br />

werden sollten.<br />

• Bereich “Ökosee, Kiesweiher, Primsmündung“ (Maßn.-Nr. 2): Der Flächenkomplex<br />

im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> wird zur Ausweisung als<br />

Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Es handelt sich um einen Komplex aus<br />

Wasserflächen, Hochstaudenfluren, Grünland und Gehölzstrukturen, welcher als<br />

ökologischer Ausgleichsraum von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist. Im Hinblick auf den<br />

Ausbau <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> und <strong>der</strong> damit verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt besitzt<br />

<strong>der</strong> “Ökosee“ eine hohe Bedeutung zur Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes. Gleichzeitig übernimmt <strong>der</strong> Bereich “Ökosee“ in<br />

unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung für die naturbezogene,<br />

naturverträgliche Erholung.<br />

Die Kiesweiher linksseitig <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> übernehmen ebenfalls eine wichtige Funktion<br />

<strong>zum</strong> Ausgleich des Naturhaushaltes. Sie sind durch ein Mosaik aus Wasserflächen,<br />

Röhricht und Sukzessionsflächen gekennzeichnet.<br />

Die Primsmündung südlich <strong>der</strong> “Papiermühle“ weist abschnittsweise noch einen<br />

relativ naturnahen , dichten Ufergehölzsaum auf, welcher als Lebensraum sowie<br />

zur Sicherung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes von beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

ist.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Die hier genannten Bereiche bilden zusammen mit dem meist extensiv genutzten,<br />

teils feuchten Grünland in <strong>der</strong> Umgebung einen wichtigen Ausgleichsraum<br />

zur Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und für die naturbezogene<br />

Erholung. Dies ist v.a. im Hinblick auf die vorhandenen Belastungen<br />

durch die ansässige Industrie sowie im Hinblick auf die Zerstörung von Lebensraum<br />

im Zuge des <strong>Saar</strong>ausbaus beson<strong>der</strong>s wichtig. Hier können die verlorengegangenen<br />

Lebensräume <strong>zum</strong>indest <strong>zum</strong> Teil wie<strong>der</strong> hergestellt werden. Darüber<br />

hinaus besteht die europaweite Verpflichtung die Lebensräume im Bereich des<br />

Ökosees und des <strong>Saar</strong>altarmes zu schützen, da es sich um FFH-Gebiet bzw.<br />

Vogelschutzgebiet handelt. Für die Bewohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> ist <strong>der</strong> Bereich<br />

für die Naherholung unentbehrlich. Aus diesen Gründen erscheint die Ausweisung<br />

<strong>der</strong> genannten Bereiche als Landschaftsschutzgebiet als berechtigt.<br />

• Offenland nordwestlich, südwestlich und nordöstlich Diefflen (Maßn.-Nr. 3): Es<br />

handelt sich um strukturreiche Landschaftsausschnitte mit einem hohen Anteil an<br />

Streuobstwiesen, Baumhecken und Feldgehölzen. Die Flächen übernehmen eine<br />

hohe Bedeutung zur Siedlungseingrünung, zur Gestaltung des Landschaftsbildes<br />

sowie zur Naherholung. Darüber hinaus sind die Streuobstbestände von hohem<br />

Wert für den Arten- und Biotopschutz.<br />

• Waldflächen nördlich des Segelflugplatzes in Dieefflen (Maßn.-Nr. 3a): Es handelt<br />

sich um Waldflächen mit ehemaligen Sandabbauflächen, auf welchen sich<br />

teilweise geschützte Biotope (naturnahe Teiche, Sandrasen) entwickelt haben.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile bestehen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> zur Zeit<br />

nicht. Folgende Gehölzstrukturen bzw. Flächen werden zur Unterschutzstellung vorgeschlagen:<br />

• Kerbtal mit Baumhecken nordöstlich von Diefflen (Maßn.-Nr. 4):<br />

Es handelt sich um ein landschaftstypisches Kerbtal mit alten Baumhecken, welches<br />

zur Belebung des Landschaftsbildes sowie zur Sicherung des Biotopverbundes<br />

beiträgt.<br />

• Streuobsthangkante nördlich <strong>der</strong> Nalbacher Straße in Diefflen (Maßn.-Nr. 5):<br />

Es handelt sich um eine landschaftsglie<strong>der</strong>nde und -prägende Hangkante, welche<br />

mit altem Streuobst bestanden ist. Sie übernimmt ebenfalls eine wichtige<br />

Funktion <strong>zum</strong> Biotopverbund.<br />

• Ehemalige Kiesabbaufläche „Hinterm Fürstenwald“ (Maßn.-Nr. 6):<br />

Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche, welche teilweise als Erdmassendeponie<br />

genutzt wurde. Hier haben sich wertvolle Lebensräume insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Amphibien (FFH-Arten Mauereidechse, Kammolch, Kreuzkröte) entwickelt,<br />

die durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten werden sollen (vgl.<br />

auch Maßnahme Nr. 7 im Kapitel „In Bebauungsplänen ausgewiesene o<strong>der</strong> vorgesehene<br />

Ausgleichsmaßnahmen“).<br />

Naturdenkmäler (ND)<br />

Die bestehenden Naturdenkmäler sind in ihrem Bestand zu sichern:<br />

• ND 1: D 3.04.001: Blutbuche/Linde: im Garten des Direktionsgehöftes <strong>der</strong> Dillinger<br />

Hüttenwerke AG<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• ND 2: D 3.04.002: 2 Eichen: an <strong>der</strong> evangelischen Kirche, Merziger Straße 56<br />

Weitere Vorschläge zur Ausweisung als Naturdenkmal werden nicht gemacht, da durch<br />

die Baumschutzsatzung mittlerweile ein hoher Schutz <strong>der</strong> Baumbestände gewährleistet<br />

wird.<br />

Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG in Verb. m. § 22 SNG<br />

Die gemäß § 22 SNG schutzwürdigen Biotope sind vor Zerstörung o<strong>der</strong> sonstiger erheblicher<br />

o<strong>der</strong> nachhaltiger Beeinträchtigung zu schützen. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen<br />

zulässig und bedürfen einer Genehmigung <strong>der</strong> obersten Naturschutzbehörde. Eine<br />

ständige Fortschreibung <strong>der</strong> Biotopliste, die von <strong>der</strong> obersten Naturschutzbehörde geführt<br />

wird, ist sicherzustellen.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> hat sich insbeson<strong>der</strong>e durch neue Industriegebietserschließungen<br />

ein deutlicher Rückgang <strong>der</strong> § 22-Biotope im Vergleich zu <strong>der</strong> über 10<br />

Jahre alten Biotopkartierung ergeben. Im <strong>Landschaftsplan</strong> sind die aktuellen Daten aus<br />

<strong>der</strong> Biotopkartierung III dargestellt.<br />

4.2.2 Schutzgebiete nach <strong>Saar</strong>ländischem Wassergesetz<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Überschwemmungsgebiete werden<br />

1. <strong>zum</strong> Erhalt o<strong>der</strong> zur Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Strukturen <strong>der</strong> Gewässer und ihrer<br />

Überflutungsflächen,<br />

2. zur Verhin<strong>der</strong>ung erosionsför<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Eingriffe,<br />

3. <strong>zum</strong> Erhalt o<strong>der</strong> zur Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen o<strong>der</strong><br />

4. zur Regelung des Hochwasserabflusses<br />

festgesetzt (§ 79 SWG).<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> wurden zwei Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw.<br />

vorläufig festgesetzt:<br />

Überschwemmungsgebiet Prims: umfasst die Aue <strong>der</strong> Prims südlich von Diefflen außerhalb<br />

des Hüttengeländes;<br />

Überschwemmungsgebiet <strong>Saar</strong>: umfasst die <strong>Saar</strong> mit Altarm sowie die Primsaue an <strong>der</strong><br />

Mündung bis <strong>zum</strong> Hüttengelände;<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> macht keine Vorschläge zur Ausweisung von weiteren Überschwemmungsgebieten.<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Schutzziel ist die Sicherung eines funktionsfähigen Wasserkreislaufes und <strong>der</strong> Schutz<br />

des Grundwassers vor Verunreinigungen zur Erhaltung <strong>der</strong> Trinkwasserressourcen. Im<br />

Planungsraum befinden sich drei Wasserschutzgebiete in Ausweisung, die die Wassergewinnungsanlagen<br />

im Kondeler Bachtal, im Haienbachtal nördlich <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Dillingen</strong><br />

und südlich von Diefflen umfassen. Diese sind im <strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt. Im<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Osten wird entsprechend <strong>der</strong> Abgrenzung des Vorranggebietes für Grundwasserschutz<br />

des LEP Umwelt ein geplantes Wasserschutzgebiet dargestellt.<br />

4.3 Maßnahmenkonzeption - Flächen, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen<br />

<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft<br />

Basierend auf den landschaftspflegerischen Entwicklungszielen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

und dem Biotopverbund-Konzept wurden Flächen und Maßnahmen ermittelt, die wichtige<br />

Funktionen als Verbindungsflächen o<strong>der</strong> Korridore erfüllen und die durch entsprechende<br />

Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege aufgewertet bzw.<br />

durch Nutzungsregelungen in ihrem Bestand gesichert werden können. An<strong>der</strong>e Maßnahmen<br />

zielen verstärkt auf die Beseitigung bestehen<strong>der</strong> Konflikte und Defizite ab. Dabei<br />

wirkt sich die Mehrheit <strong>der</strong> Maßnahmen naturgemäß auf mehr als ein Schutzgut positiv<br />

aus.<br />

Die im Arten- und Biotopschutzprogramm des <strong>Saar</strong>landes bzw. in <strong>der</strong> Biotopkartierung II<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen und Entwicklungsziele werden in <strong>der</strong> Maßnahmenkonzeption<br />

des <strong>Landschaftsplan</strong>s nach Möglichkeit aufgegriffen.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Folgenden beschrieben. Es wird unterschieden<br />

zwischen<br />

• Maßnahmen zur Sicherung naturraumtypischer Wäl<strong>der</strong>,<br />

• Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer und<br />

Auebereiche<br />

• Nutzungserfor<strong>der</strong>nisse und Nutzungsregelungen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,<br />

• Maßnahmen zur Strukturanreicherung in <strong>der</strong> Offenlandschaft<br />

• Maßnahmen zur Sicherung und <strong>zum</strong> Erhalt des Biotopverbundes im Siedlungsbereich<br />

• Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> klimaökologischen Situation im Siedlungsbereich,<br />

• Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Erholungsmöglichkeiten,<br />

• Maßnahmen gegen die stoffliche Belastung von Boden und Wasser,<br />

• Maßnahmen zur Sicherung gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse.<br />

Teilweise werden diese Flächen als Ausgleichsflächen zur Kompensation zukünftiger<br />

Eingriffe gekennzeichnet (VGL. KAPITEL “NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGEUNG“).<br />

4.3.1 Maßnahmen zur Sicherung naturraumtypischer Wäl<strong>der</strong><br />

Erhalt und naturnahe Bewirtschaftung <strong>der</strong> Altholzbestände (Maßn.-Nr. 8)<br />

Die Altholzbestände im Planungsraum sind, wie bereits beschrieben, für den Arten- und<br />

Biotopschutz von hohem Wert. Voraussetzung für eine artenreiche Flora und Fauna und<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

den hohen Lebensraumwert ist jedoch eine schonende, naturnahe Bewirtschaftung des<br />

Waldes. Neben dem Erhalt <strong>der</strong> Waldflächen ist daher eine naturnahe Bewirtschaftung<br />

anzustreben. Diese beinhaltet u. a. folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen:<br />

• Erhöhung <strong>der</strong> Umtriebszeiten, da mit dem Baumalter ganz allgemein die Zahl <strong>der</strong><br />

“ökologischen Nischen“ für die Waldfauna wächst,<br />

• Reduktion <strong>der</strong> Schlaggrößen, um eine möglichst häufige Verzahnung verschiedener<br />

Altersstufen zu erreichen,<br />

• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Naturverjüngung gegenüber Wie<strong>der</strong>aufforstungen,<br />

• Langfristig Entfernung <strong>der</strong> großflächigen, standortfremden Nadelforste,<br />

• Völliger Verzicht bzw. deutliche Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Giftanwendung auf Aufforstungsflächen,<br />

Kahlschlägen, Wegrän<strong>der</strong>n usw.,<br />

• Natürliche Sukzession von Teilflächen (z.B. nicht nutzbare o<strong>der</strong> geschädigte<br />

Waldflächen).<br />

Umwandlung von Nadelholzbeständen in Laubmischwald (Maßn.-Nr. 8 a)<br />

Nadelforste zeichnen sich bei uns in <strong>der</strong> Regel durch eine extreme Arten- und Strukturarmut<br />

aus. Die Baumkronen lassen nur wenig Licht bis <strong>zum</strong> Boden durch, so dass im<br />

Unterwuchs nur wenige Arten leben können. Darüber hinaus entsteht durch die schwer<br />

abbaubare Nadelstreu ein saures Milieu in <strong>der</strong> Humusschicht, was ebenfalls nur von angepassten<br />

Arten toleriert wird. Während sich bei kleinflächig, eingestreuten Nadelholzbeständen<br />

diese Faktoren nicht wesentlich auswirken, sind großflächige Nadelforste<br />

eher als ungünstig einzustufen. Ein sukzessiver Umbau <strong>der</strong> Nadelforste in standortgerechten<br />

Laubmischwald ist daher insbeson<strong>der</strong>e im Bereich großflächiger Forste anzustreben.<br />

Standort- und naturraumfremde Nadelwäl<strong>der</strong> am Ufersaum o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Aue stellen ebenfalls<br />

einen Konflikt dar. Zum einen besteht die Gefahr <strong>der</strong> Versauerung des Baches<br />

durch den Abbau <strong>der</strong> Nadelstreu. Die Nadelstreu ist außerdem nur schwer abbaubar, so<br />

dass es zu Anreicherungen von schwer abbaubarem organischem Material im Gewässer<br />

kommen kann. Darüber hinaus trägt die permanente Beschattung durch Nadelwäl<strong>der</strong><br />

zur Beeinträchtigung <strong>der</strong> gewässertypischen Lebensräume bei. Die Umwandlung im<br />

unmittelbaren Auenbereich ist daher prioritär zu realisieren. Hierdurch werden nicht nur<br />

die Lebensbedingungen <strong>der</strong> Wasserlebensgemeinschaften verbessert, son<strong>der</strong>n auch die<br />

ökologische Wertigkeit <strong>der</strong> Bachaue erhöht. Während Nadelforste sich als sehr artenarm<br />

erweisen, bietet ein standortgerechter Ufergehölzsaum bzw. Feuchtwald Lebensraum<br />

für zahlreiche, teils geschützte Tiere und Pflanzen. Die standortfremden Nadelwäl<strong>der</strong> im<br />

Bereich des Haienbachtales sollten daher in standortgerechten Ufergehölzsaum o<strong>der</strong><br />

Feuchtwald bzw. in weiterer Entfernung von <strong>der</strong> Bachaue in standortgerechten Buchenwald<br />

umgewandelt werden.<br />

Entwicklung arten- und strukturreicher Waldrän<strong>der</strong> (Maßn.-Nr. 9)<br />

Die Waldrän<strong>der</strong> beherbergen, wie bereits ausgeführt, eine waldrandspezifische, arten-<br />

und individuenreiche Biozönose und fungieren daneben für zahlreiche Arten als Nahrungshabitat.<br />

Für den Arten- und Biotopschutz ist die Entwicklung arten- und strukturreicher<br />

Waldrän<strong>der</strong> daher von unschätzbarem Wert. Im <strong>Landschaftsplan</strong> werden die Flächen<br />

zur Entwicklung von Waldrän<strong>der</strong>n entsprechend gekennzeichnet. Zur Entwicklung<br />

naturnaher Waldrän<strong>der</strong> sind im Idealfall folgende Ziele und Maßnahmen notwendig:<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Entwicklung eines mehrstufigen Waldmantels mit einer Tiefe von wenigstens 20-<br />

30 m und reich geglie<strong>der</strong>ter, zerlappter Rän<strong>der</strong><br />

• Entwicklung einer mind. 10 m breiten Wildkrautzone als nutzungsfreier Bereich<br />

• Die Mahd <strong>der</strong> Wege- und Straßenrän<strong>der</strong> sollte auf einen schmalen Streifen beschränkt<br />

werden und nicht vor dem 15. Juni erfolgen<br />

Die Verwirklichung dieser Maßnahmen wird in dieser Form nicht immer möglich sein, da<br />

hierzu nicht genügend Raum zur Verfügung steht. In diesem Fall können auch schmalere<br />

Waldrän<strong>der</strong> eine wichtige Lebensraumfunktion übernehmen.<br />

In folgenden Bereichen ist im Planungsraum die Entwicklung von strukturreichen Waldrän<strong>der</strong>n<br />

anzustreben (vgl. auch Plan “Entwicklungskonzeption“):<br />

• Waldrän<strong>der</strong> nordwestlich von Diefflen<br />

• Waldrand entlang Ackerfläche im Kondeler Bachtal<br />

4.3.2 Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer<br />

und Auebereiche<br />

Der Schutz <strong>der</strong> Oberflächengewässer und Auen besitzt im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

einen hohen Stellenwert. Durch den Ausbau <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>, durch Kiesabbau, sowie<br />

durch Industrie- und Gewerbegebiete wurden die Oberflächengewässer und Auen im<br />

Planungsraum stark beeinträchtigt. Der Erhalt <strong>der</strong> noch vorhandenen, funktionsfähigen<br />

Gewässerbereiche, sowie die Wie<strong>der</strong>herstellung naturnaher Gewässer besitzt daher hohe<br />

Priorität. Hierbei ist nicht nur <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Fließgewässer, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Stillgewässer<br />

von Bedeutung, da diese wichtige Ersatzlebensräume für den Verlust <strong>der</strong> Auenbiotope<br />

darstellen. Im Folgenden werden die vorgeschlagenen Entwicklungsziele und<br />

Maßnahmen näher erläutert.<br />

Erhalt und Entwicklung naturnaher Gewässer / Entwicklung von ungestörten<br />

Schutzzonen (Maßn.-Nr. 10-11a)<br />

Wie oben erwähnt, besitzen die Stillgewässer in <strong>Saar</strong>- und Primsaue eine wichtige Bedeutung<br />

für den Arten- und Biotopschutz. Eine naturnahe Entwicklung <strong>der</strong> Stillgewässer<br />

mit ungestörten Schutzzonen sollte daher angestrebt werden.<br />

Naturnahe Entwicklung <strong>der</strong> Kies- und Angelweiher in <strong>der</strong> Primsaue (Maßn.-Nr. 10)<br />

Die durch Nassauskiesung entstandenen, zur Zeit intensiv als Angelweiher genutzten<br />

Weiher können u. a. durch folgende Maßnahmen in ihrer ökologischen Bedeutung aufgewertet<br />

werden:<br />

• Entwicklung von ungestörten Uferbereichen mit Flachwasser und Röhricht<br />

• Senkung <strong>der</strong> Besatzdichte und För<strong>der</strong>ung einheimischer Fischarten<br />

• Austausch von nicht standortgerechten Baumarten, wie Fichte o<strong>der</strong> Pyramidenpappel,<br />

durch standortgerechte Erlen und Weiden<br />

• Entsiegelung <strong>der</strong> asphaltierten Wegestrecke<br />

Naturnahe Entwicklung des <strong>Saar</strong>altarmes am Limberg (Maßn.-Nr. 11)<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Obwohl dieses Gewässer aufgrund seiner Größe und den teils standortgerechten Vegetationsstrukturen<br />

ein wichtiger Baustein im Biotopverbund entlang <strong>der</strong> <strong>Saar</strong> darstellt,<br />

wird <strong>der</strong> Wert dieses Stillgewässers durch intensive Nutzung deutlich herabgesetzt.<br />

Daneben wirkt sich die Insellage negativ auf den Biotopwert, v. a. für Amphibien, aus.<br />

Während zur Aufhebung <strong>der</strong> Isolierung des Biotops kaum Möglichkeiten bestehen, kann<br />

die Struktur- und Lebensraumvielfalt durch geeignete Maßnahmen deutlich erhöht werden.<br />

Hierzu sind u. a. folgende Maßnahmen notwendig:<br />

• Anlage eines ungestörten Schutzbereiches mit breiterer Ufervegetation, Verlandungs-<br />

und Flachwasserzonen<br />

Naturnahe Entwicklung des Angelweihers südlich des Ökosees “In den Steinen” (Maßn.-<br />

Nr. 11a)<br />

Der als Angelweiher genutzte Weiher südlich des Ökosees besitzt ebenfalls Bedeutung<br />

für die Libellenfauna. Eine naturnahe Entwicklung von Uferzonen sollte daher angestrebt<br />

werden:<br />

• Entwicklung von ungestörten Uferbereichen mit Flachwasser und Röhricht<br />

• Senkung <strong>der</strong> Besatzdichte und För<strong>der</strong>ung einheimischer Fischarten<br />

Erhalt und Entwicklung naturnaher Auwaldstrukturen an <strong>der</strong> Primsmündung<br />

(Maßn.-Nr. 12, 13, 15-17)<br />

Der Unterlauf <strong>der</strong> Prims ist an den Ufern noch in Teilbereichen unverbaut und weist eine<br />

Vielzahl an Uferabbrüchen auf. Im direkten Mündungsbereich ist am Ufer außerdem<br />

noch ein naturnaher Vegetationsaufbau mit Weiden und Erlen vorhanden, <strong>der</strong> mit zunehmen<strong>der</strong><br />

Entfernung vom Ufer in einen nicht standortgerechten Pappelwald übergeht.<br />

Die Primsaue westlich des Dillinger Hüttengeländes hat aufgrund dieser teils noch naturnahen<br />

Strukturen für den Arten- und Biotopschutz hohe ökologische Bedeutung. Allerdings<br />

wird <strong>der</strong> Naturschutzwert durch unterschiedliche Nutzungsansprüche, wie Wochenendsiedlungen,<br />

Kleingärten o<strong>der</strong> Lagerflächen, stark beeinträchtigt.<br />

Um einen ökologisch wertvollen Auebereich zu erhalten bzw. wie<strong>der</strong> herzustellen, sollten<br />

u. a. folgende Maßnahmen und Ziele durchgesetzt werden:<br />

• Natürliche Sukzession <strong>der</strong> “Auwald“-Aufforstung an <strong>der</strong> Primsmündung (Maßn.-<br />

Nr. 12)<br />

• Herausnahme nicht standortgerechter Gehölze aus <strong>der</strong> Aue, wie Fichten und Pyramidenpappeln<br />

(Maßn.-Nr. 13)<br />

• Aufstellung eines Nutzungskonzeptes für die Kleingartenanlagen und die Kleintierhaltung<br />

zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser;<br />

langfristige Aussiedlung <strong>der</strong> Kleingartenanlagen aus <strong>der</strong> Aue (Maßn.-Nr.<br />

15)<br />

• langfristige Aufgabe <strong>der</strong> gewerblichen Nutzung und Auslagerung <strong>der</strong> Lagerfläche<br />

aus <strong>der</strong> Aue (Maßn.-Nr. 16)<br />

• Umwandlung des Pappelwaldes in standortgerechte Feuchtwaldgesellschaften<br />

(Maßn.-Nr. 17)<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

KLEINGARTENANLAGE IN DER PRIMSAUE<br />

Entwicklung naturnaher Auebereiche / Sanierung <strong>der</strong> Aue an <strong>der</strong> Prims südlich<br />

Diefflen (Maßn.-Nr. 18)<br />

Südlich Diefflen wurde <strong>der</strong> Auenquerschnitt <strong>der</strong> Prims stark eingeengt und die überflutbaren<br />

Bereiche großflächig reduziert. Ursache hierfür ist die Ansiedlung von Gewerbeflächen<br />

und Freizeitnutzungen, wie die Umspannstation, die Kiesaufbereitungsanlage,<br />

verschiedene Lagerflächen und Angelweiher. Durch den ehemaligen Kiesabbau wurde<br />

die natürliche Geländeoberfläche durch Abgrabungen und Aufschüttungen stark verän<strong>der</strong>t.<br />

Durch Aufschüttungen wurde die natürliche Überflutungsdynamik <strong>der</strong> Prims gestört.<br />

Neben gewerblichen und freizeitlichen Nutzungen findet hier eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung statt.<br />

Um einen ökologisch wertvollen Auebereich zu erhalten bzw. wie<strong>der</strong> herzustellen und<br />

Stoffeinträge durch Erosion in die Prims zu vermeiden, sollten u. a. folgende Maßnahmen<br />

und Ziele durchgesetzt werden:<br />

• naturnähere Entwicklung <strong>der</strong> Kies- und Angelweiher (vgl. Maßnahme Nr. 10)<br />

• Sanierung aufgefüllter Flächen zur Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> natürlichen Überflutungsdynamik<br />

• Entwicklung eines ca. 50 m breiten, beidseitigen Uferrandstreifens<br />

• Anlage von Feldgehölzstreifen im Bereich <strong>der</strong> Ackerflächen<br />

• Anlage von Ackerrandstreifen<br />

• langfristig Aufgabe <strong>der</strong> Ackernutzung und Umwandlung in extensives Grünland<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Ökologische Aufwertung innerörtlicher Fließgewässerabschnitte / Gräben (Maßn.-<br />

Nr. 19a)<br />

Im Siedlungsbereich von <strong>Dillingen</strong> findet man mehrere verrohrte Bachabschnitte o<strong>der</strong><br />

Gräben, <strong>der</strong>en Freilegung und Renaturierung teilweise angestrebt werden sollte. Zu<br />

nennen sind hier u.a. <strong>der</strong> Werthgraben, Haienbach und Kupfergrät.<br />

Die Renaturierungsplanung muss auch hier auf <strong>der</strong> Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme<br />

erfolgen, was auf Ebene <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung nicht geleistet werden<br />

kann. Zur Verortung <strong>der</strong> verrohrten Bachabschnitte müssen entsprechende Karten<br />

ausgewertet werden.<br />

Alle geplanten Maßnahmen an Gewässern (sowohl Stillgewässer als auch Gewässer 1.,<br />

2. o<strong>der</strong> 3. Ordnung) sind wasserrechtlich zu behandeln und im Vorfeld mit dem LUA abzustimmen.<br />

Je nach Umfang <strong>der</strong> Maßnahme wird dann ein entsprechendes Genehmigungsverfahren<br />

(§§ 56, 78 SWG o<strong>der</strong> § 31 WHG) durchgeführt. Bezüglich Maßnahmen<br />

in Überschwemmungsgebieten ist die entsprechende Verordnung zu beachten.<br />

4.3.3 Nutzungserfor<strong>der</strong>nisse und Nutzungsregelungen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Bei zahlreichen, für den Arten- und Biotopschutz wertvollen, Lebensräumen handelt es<br />

sich um nutzungsbedingte Strukturen <strong>der</strong> Kulturlandschaft, die nur durch die Beibehaltung<br />

einer naturverträglichen Nutzung in ihrem Bestand gesichert werden können. Da<br />

eine großflächige Pflege we<strong>der</strong> sinnvoll noch finanzierbar ist, ist verstärkt “Naturschutz<br />

durch Nutzung“ anzustreben, also ein Erhalt naturraumtypischer Lebensräume über naturverträgliche,<br />

nachhaltige Nutzungen. Da eine naturverträgliche landwirtschaftliche<br />

Nutzung nur durch extensive Nutzungsformen, welche meist für die Landwirte nicht rentabel<br />

sind, gewährleistet werden kann, ist hier die Nutzung von För<strong>der</strong>programmen (insbeson<strong>der</strong>e<br />

des ELER-Programmes) sinnvoll.<br />

Sicherung von extensiver Grünlandnutzung <strong>zum</strong> Erhalt und zur Entwicklung artenreicher<br />

Grünlandgesellschaften (Maßn.-Nr. 20-24)<br />

Grünlandflächen sind im Planungsraum, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Umgebung von Diefflen,<br />

aber auch kleinflächig in <strong>Saar</strong>- und Primsaue vertreten. Es handelt sich hier überwiegend<br />

um extensiv genutzte, und damit relativ arten- und blütenreiche Wiesen und Weiden,<br />

welche teilweise dem FFH-Lebensraumtyp <strong>der</strong> mageren Flachland-Mähwiesen zuzuordnen<br />

sind (vgl. Themenkarte 6: Biotopkartierung III). Die mageren Wiesen um<br />

Diefflen zeichnen sich teilweise durch Vorkommen <strong>der</strong> gefährdeten Arten Zittergras (Briza<br />

media) und Zierliches Schillergras (Koeleria macrantha) aus.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind außerdem die Feuchtwiesen, welche eine hohe Anzahl<br />

seltener o<strong>der</strong> geschützter Arten beherbergen. Die Feuchtwiesen in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue nördlich<br />

des Ökosees zeichnen sich z.B. durch Vorkommen des Kümmel-Haarstrang (Peucedanum<br />

palustre) aus.<br />

Um den Artenreichtum <strong>der</strong> Wiesen im <strong>Stadt</strong>gebiet zu erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen,<br />

sollten diese möglichst über ökologische Pachtverträge bewirtschaftet werden. Hierbei<br />

sollte auf regelmäßige Düngung bzw. die Ausbringung von Pestiziden verzichtet werden.<br />

Eine Entwässerung <strong>der</strong> Wiesen im Prims- und <strong>Saar</strong>tal sollte unbedingt unterbleiben, um<br />

den Erhalt <strong>der</strong> wertvollen Feuchtwiesen zu gewährleisten.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

In folgenden Bereichen ist zur Sicherung des Biotoptyps des artenreichen Grünlandes<br />

eine extensive Grünlandnutzung anzustreben bzw. zu erhalten:<br />

Grünlandflächen nordöstlich von Diefflen (Maßn.-Nr. 20)<br />

Hierbei handelt es sich um Weiden frischer Standorte, die zur Zeit <strong>der</strong> Bestandsaufnahme<br />

<strong>zum</strong> Teil intensiv und <strong>zum</strong> Teil extensiv genutzt wurden. Teilflächen werden dem<br />

FFH-Lebensraumtyp <strong>der</strong> mageren Flachland-Mähwiesen zugeordnet.<br />

Grünland nördlich Ökosee (Maßn.-Nr. 22)<br />

Die Grünlandflächen magerer Standorte wurden im Rahmen des ABSP erfasst und als<br />

landesweit bedeutsam eingestuft. Es handelt sich um Restvorkommen <strong>der</strong> typischen<br />

Glatthaferwiesen <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue mit Vorkommen von Wiesenbrütern wie Wiesenpieper<br />

und ehemals Schafstelze o<strong>der</strong> Braunkehlchen. Die Sicherung <strong>der</strong> extensiven Grünlandnutzung<br />

ist zur Sicherung <strong>der</strong> Brutvorkommen <strong>der</strong> Wiesenbrüter von entscheiden<strong>der</strong><br />

Bedeutung. Von einer Beweidung <strong>der</strong> Flächen soll entsprechend den Angaben im Arten<br />

-und Biotopschutzprogramm abgesehen werden. Es handelt sich großteils um den FFH-<br />

Lebensraumtyp <strong>der</strong> mageren Flachland-Mähwiesen.<br />

Grünland östlich Ökosee (Maßn.-Nr. 23)<br />

Östlich des Ökosees findet man kleine Grünlandflächen, welche teils als Feuchtgrünland<br />

eingestuft werden können.<br />

Feuchtgrünland südöstlich von Diefflen (Maßn.-Nr. 24)<br />

Es handelt sich um relativ magere Grünlandflächen feuchter Standorte. Kleinflächig<br />

wurden hier Flachland-Mähwiesen als FFH-Lebensraumtyp kartiert.<br />

Erhalt und Pflege sowie Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen (Maßn.-<br />

Nr. 25-27)<br />

Streuobstwiesen beschränken sich im Planungsraum auf die Umgebung von Diefflen.<br />

Hier übernehmen sie wichtige Funktionen zur typischen Ortsrandeingrünung und Verzahnung<br />

<strong>der</strong> Siedlungsflächen mit <strong>der</strong> freien Landschaft, sowie insbeson<strong>der</strong>e als Lebensraum<br />

für Pflanzen und Tiere (vgl. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen).<br />

Um den Erhalt dieser strukturreichen Lebensräume zu sichern, ist eine Nutzung bzw.<br />

Pflege <strong>der</strong> Bestände unabdingbar. Ansonsten entwickeln sie sich durch natürliche Sukzession<br />

zu Baumhecken und Gebüschen, wodurch sie ihren typischen Lebensraumcharakter<br />

(welcher für bestimmte Tierarten, insbeson<strong>der</strong>e Vögel und Insekten, wichtig ist)<br />

verlieren. Darüber hinaus ist eine extensive Nutzung ohne Dünger- und Pestizideinsatz<br />

sowie mit Hochstammkultur ausschlaggebend für die Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.<br />

In folgenden Bereichen ist im Planungsraum <strong>der</strong> Erhalt bzw. die Ergänzung und Neuanlage<br />

von Streuobstwiesen anzustreben:<br />

Grünlandflächen nordöstlich von Diefflen (Maßn.-Nr. 25)<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Hierbei handelt es sich um Weiden frischer Standorte, die zur Zeit <strong>der</strong> Bestandsaufnahme<br />

<strong>zum</strong> Teil intensiv und <strong>zum</strong> Teil extensiv genutzt wurden. Obstbaumreihen sind nur<br />

wenige vorhanden. Durch eine Neuanpflanzung und Pflege von Streuobstwiesen unter<br />

Verwendung ortstypischer Obstsorten sowie extensiver Pflege kann eine Aufwertung <strong>der</strong><br />

Flächen erfolgen.<br />

Streuobstbestände “Auf dem Pfaffenweg“ westlich Diefflen (Maßn.-Nr. 26)<br />

Es handelt sich um relativ großflächige Streuobstbestände mit hohem Wert für den Arten-<br />

und Biotopschutz. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms wurden sie<br />

als überörtlich bedeutsam eingestuft. Hier sollte die extensive Pflege <strong>der</strong> Bestände sichergestellt<br />

werden, um eine Verbrachung zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Streuobstbestände am “Beienberg“ östlich Diefflen (Maßn.-Nr. 27)<br />

Die Hangkante am Beienberg ist durch dichte, brach gefallene Streuobstbestände geprägt.<br />

Nördlich davon findet man Wiesen mit nur vereinzelten Obstbaumreihen. Hier<br />

kann durch Erhalt und Ergänzung von Streuobstbeständen wertvoller Lebensraum geschaffen<br />

werden.<br />

Erhalt bzw. Entwicklung von Magerrasen<br />

Ginsterfluren und Magerrasen westlich des <strong>Stadt</strong>teiles Pachtener Heide (Maßn.-Nr. 28)<br />

Auf dieser Brachfläche entwickelten sich typische Gesellschaften <strong>der</strong> Sandmagerrasen,<br />

die teilweise bereits durch Besenginsterfluren überwuchert werden. Um die Reste dieser<br />

wertvollen Pflanzengesellschaften zu erhalten, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

• Schutz vor Beeinträchtigungen durch Schutzgehölzpflanzungen zu geplanten<br />

Wohngebieten<br />

• Weitgehende Entfernung des Gehölzbewuchses, danach Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbuschung<br />

durch zeitweises Mähen o<strong>der</strong> zeitweise Beweidung <strong>der</strong> Fläche<br />

4.3.4 Maßnahmen zur Strukturanreicherung in <strong>der</strong> Offenlandschaft<br />

Anlage von Feldgehölzhecken und Ackerrandstreifen / Entwicklung von Sandrasen<br />

(Maßn.-Nr. 29-30)<br />

Ackerfläche nördlich Ökosee (Maßn.-Nr. 29)<br />

Es handelt sich um eine intensiv genutzte Ackerfläche, welche keine Saumstrukturen<br />

aufweist. In den Grünland- und Ackerflächen gibt es entsprechend den Daten <strong>zum</strong><br />

ABSP Vorkommen von Wiesenbrütern, u.a. Wiesenpieper und Schafstelze. Saumstrukturen<br />

wie z.B. Ackerrandstreifen o<strong>der</strong> schmale Brachestreifen sind für Wiesenbrüter als<br />

Versteckmöglichkeiten von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Zur ökologischen Aufwertung<br />

<strong>der</strong> Fläche, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den Schutz <strong>der</strong> Wiesenbrüter, werden daher<br />

folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

• Anlage von schmalen Brachestreifen, z.B. entlang <strong>der</strong> Wege o<strong>der</strong> Parzellengrenzen,<br />

• Entwicklung von Ackerrandstreifen<br />

Ackerfläche im Kondeler Bachtal (Maßn.-Nr. 30)<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Die große, ungeglie<strong>der</strong>te Ackerfläche liegt am Waldrand, im Kondeler Bachtal. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> relativ starken Hangneigung besteht die Gefahr <strong>der</strong> Wassererosion und des Stoffeintrages<br />

ins Fließgewässer. Da die Sandäcker jedoch Standort für seltene Ackerwildkräuter<br />

darstellen, sollte die Ackernutzung beibehalten werden. Entwicklungsziel sollte die<br />

Schaffung von ungenutzten Bereichen und die Vermeidung von Erosionserscheinungen<br />

sein. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:<br />

• Anlage von Feldgehölzhecken parallel <strong>zum</strong> Hang<br />

• Anlage von Ackerrandstreifen<br />

Teilweise wurde an den Hängen des Kondeler Bachtales die Ackernutzung bereits aufgegeben.<br />

Auf diesen Ackerbrachen wird alternativ zu den o.g. Maßnahmen aufgrund<br />

des Standortes folgende Maßnahme vorgeschlagen:<br />

• Entwicklung von Sandrasenlebensgemeinschaften durch Verzicht auf Düngung<br />

sowie extensive Mahd bzw. Beweidung<br />

4.3.5 Maßnahmen zur Sicherung und <strong>zum</strong> Erhalt des Biotopverbundes im<br />

Siedlungsbereich<br />

Erhalt und Entwicklung wertvoller Baumhecken und Feldgehölze in Diefflen<br />

(Maßn.-Nr. 31)<br />

Durch Siedlungsflächen werden Lebensräume stark zerschnitten und ein Austausch<br />

zwischen Tier- und Pflanzenpopulationen häufig behin<strong>der</strong>t. Hier übernehmen öffentliche<br />

und private Grünflächen, sowie Alleen und Baumgruppen eine wichtige Funktion zur Sicherung<br />

des Biotopverbundes. Während im Innenstadtbereich <strong>der</strong> Biotopverbund lediglich<br />

durch Alleen, Baumgruppen und oft weit auseinan<strong>der</strong> liegende Grünflächen gesichert<br />

werden kann, bietet die eher dörfliche Bebauung in Diefflen die Möglichkeit zur Sicherung<br />

breiter Grünzüge. Im Bereich <strong>der</strong> neu geplanten Siedlungsgebiete in Diefflen<br />

besteht außerdem noch die Möglichkeit, mehr o<strong>der</strong> weniger zusammenhängende Grünverbindungen<br />

zu integrieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Grünverbindungen<br />

zur Sicherung des Biotopverbundes aufgezählt.<br />

• Sicherung eines breiten Grünzuges entlang <strong>der</strong> gehölzgeprägten Kerbtäler und<br />

Gräten in Diefflen:<br />

Hierzu sollten die Gehölzstrukturen südlich des Sportstadions, nördlich <strong>der</strong> Nalbacher<br />

Straße und östlich <strong>der</strong> Düppenweiler Straße in ihrem Bestand gesichert werden. Im Bereich<br />

des geplanten Wohngebietes zwischen Düppenweiler Straße und <strong>der</strong> Straße “In<br />

<strong>der</strong> Schlung“ sollten die vorhandenen Gehölzstrukturen zur Eingrünung in die grünordnerische<br />

Konzeption integriert werden.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

BAUMHECKEN IM SIEDLUNGSBEREICH VON DIEFFLEN<br />

Erhalt und Aufwertung <strong>der</strong> Grünflächen zwischen Hüttenwald und Ökosee (Maßn.-<br />

Nr. 32)<br />

Im Norden von <strong>Dillingen</strong> wird durch Grünflächen, wie Sportanlagen, Kleingartenanlagen<br />

und Friedhöfe, eine Grünverbindung hergestellt, welche den Biotopverbund stärkt. Diese<br />

Verbindung sollte erhalten und gegebenenfalls gestärkt werden.<br />

Sicherung des Grünzuges im südlichen <strong>Stadt</strong>bereich von <strong>Dillingen</strong> (Maßn.-Nr. 33)<br />

Durch die Kleingartenanlagen im Südwesten von <strong>Dillingen</strong>, den Sportplatz “Papiermühle“,<br />

den Friedhof “St. Johann“ und schließlich die Parkanlagen westlich des Dillinger Hüttengeländes<br />

(Präkert, Grünflächen am alten und neuen Schloss) wird durch “Trittsteine“<br />

eine Grünverbindung geschaffen. Die Kleingartenanlagen und die Parkanlage am alten<br />

Schloss übernehmen aufgrund ihres Gehölzreichtums eine beson<strong>der</strong>s wichtige Funktion<br />

<strong>zum</strong> Biotopverbund.<br />

Erhalt bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Alleen im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> (Maßn.-Nr.<br />

34)<br />

Im Innenstadtbereich von <strong>Dillingen</strong> ist die Sicherung von Biotopverbundsystemen meist<br />

nur durch Straßenraumeingrünung und Alleepflanzungen möglich, da zusammenhängende,<br />

größere Grünflächen fehlen. Alleen sind bereits entlang zahlreicher Straßen<br />

durchgehend o<strong>der</strong> lückenhaft vorhanden. Entlang folgen<strong>der</strong> Straßen sollten Alleen erhalten<br />

und/o<strong>der</strong> ergänzt werden: Merziger Straße, Berliner Straße, <strong>Saar</strong>louiser und Dieffler<br />

Straße bis <strong>zum</strong> Ausgang <strong>Dillingen</strong> und Brückenstraße.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Aufwertung / ökologische Begrünung von Grünflächen im Siedlungsbereich<br />

(Maßn.-Nr. 35)<br />

Im Siedlungsbereich übernehmen, wie bereits erwähnt, öffentliche Grünflächen, private<br />

Gärten, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen wichtige Funktionen für den Arten- und<br />

Biotopschutz, sowie für den Biotopverbund. Um diesen Funktionen gerecht werden zu<br />

können, ist eine strukturreiche Ausstattung und das Vorhandensein von standortgerechten<br />

Gehölzen auf den Grünflächen notwendig. Anstelle von immergrünen, pflegeleichten<br />

Grünanlagen müssen blumen- und staudenreiche Anlagen mit standortgerechtem<br />

Hochgrün treten. Darüber hinaus wirken Bäume und Sträucher als Schatten- und Feuchtigkeitsspen<strong>der</strong><br />

und sorgen damit im Innenstadtbereich für einen Temperaturausgleich.<br />

Gleichzeitig filtern die Gehölze Schadstoffe und Stäube aus <strong>der</strong> Luft und verbessern<br />

somit die lufthygienische Situation. Folgende Maßnahmen und Ziele werden vorgeschlagen:<br />

• Städtische För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> privaten Streuobst- und Heckenanpflanzungen<br />

• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> naturnahen Gestaltung von Vorgärten und Innenhöfen in Verbindung<br />

mit Entsiegelungsmaßnahmen<br />

• Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden, Torf und Streusalz in und an städtischen<br />

Grünanlagen<br />

• Ökologische Aufwertung von im <strong>Landschaftsplan</strong> gekennzeichneten Grünflächen<br />

durch Anpflanzung von standortgerechten Sträuchern und Hochstämmen sowie<br />

durch Entwicklung von Krautsäumen zwischen Gehölzen und Wiesenflächen<br />

4.3.6 Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> klimaökologischen Situation im<br />

Siedlungsbereich (Maßn.-Nr. 36-38)<br />

Klimaökologische Belastungen konzentrieren sich v. a. auf den Innenstadtbereich von<br />

<strong>Dillingen</strong>, sowie entlang <strong>der</strong> stark befahrenen Straßen. Die Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Lufthygiene<br />

durch die Industrie wirken sich im gesamten Planungsraum aus.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> stark belasteten klimatischen und lufthygienischen Situation im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> sind Räume mit klimatischer Ausgleichsfunktion, wie Kaltluft- o<strong>der</strong><br />

Frischluftentstehungs- gebiete und Kaltluftabflussbahnen, von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Die wichtigsten Kaltluftentstehungs- und Kaltluftabflussflächen, die Talräume von Prims<br />

und <strong>Saar</strong>, sind durch Industrie- und Gewerbegebiete bereits stark in ihrer Funktion eingeschränkt.<br />

Hier beschränken sich die möglichen Maßnahmen v. a. auf die Reduzierung<br />

zusätzlicher Beeinträchtigungen. Neben den Talräumen sind die Hochflächen im Bereich<br />

Diefflen von Bedeutung für die Kaltluftproduktion. Hier sind die Auswirkungen <strong>der</strong> Neuerschließungen<br />

so gering wie möglich zu halten.<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> klimaökologischen Situation sind u. a. folgende Maßnahmen notwendig:<br />

• Ökologisch orientierte Begrünung auf öffentichen Grünflächen, Plätzen, Park-<br />

und Stellplätzen (vgl. Maßnahme Nr. 35 zur Sicherung des Biotopverbunds im<br />

Siedlungsbereich): Bäume und Sträucher wirken als Schatten- und Feuchtigkeitsspen<strong>der</strong>.<br />

Auf versiegelten, stark aufheizbaren Flächen sorgen sie daher für<br />

klimatischen Ausgleich in Form von Temperaturerniedrigung und Luftfeuchtig-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

keitserhöhung. Gleichzeitig filtern die Gehölze Schadstoffe und Stäube aus <strong>der</strong><br />

Luft und verbessern somit die lufthygienische Situation.<br />

• Erhaltung und Ergänzung von Alleepflanzungen entlang stark befahrener Straßen<br />

(vgl. Maßnahme Nr. 34 zur Sicherung des Biotopverbunds im Siedlungsbereich):<br />

Neben <strong>der</strong> Schattenwirkung ist auch hier die Filterung von Schadstoffen<br />

und Stäuben durch die Bäume von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

• Erhalt und Ergänzung <strong>der</strong> Straßen begleitenden Gehölze entlang <strong>der</strong> Autobahn<br />

A 8 (Maßn.-Nr. 36)<br />

• Vermeidung einer weiteren Bebauung <strong>der</strong> Talräume von Prims und <strong>Saar</strong> (Maßn.-<br />

Nr. 37)<br />

• Durchführung einer klimatologischen Untersuchung zur Abgrenzung von Belastungsräumen,<br />

Kaltluftabflussbahnen, klimatischen Augleichsräumen etc. (Maßn.-<br />

Nr. 38)<br />

4.3.7 Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Erholungsmöglichkeiten<br />

Die Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes bzw. zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

landschaftsbezogenen Erholung sind <strong>zum</strong> großen Teil mit den unter Arten- und Biotopschutz<br />

aufgeführten Maßnahmen identisch (z.B. Erhalt und Aufwertung <strong>der</strong> Wald- und<br />

Offenlandflächen, Aufwertung <strong>der</strong> Grünflächen). Neben diesen Maßnahmen zur Sicherung<br />

<strong>der</strong> Freiräume für Landschaftsbild und Erholung werden folgende konkrete Maßnahmen<br />

zur Verbesserung <strong>der</strong> Erholungsmöglichkeiten vorgeschlagen:<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Zugänglichkeit von Grünflächen / Erholungsräumen (Maßn.-Nr.<br />

39-41)<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Zugänglichkeit <strong>der</strong> Waldgebiete am Limberg (Maßn.-Nr. 39)<br />

• Öffnung <strong>der</strong> Kleingartenanlagen in <strong>der</strong> Primsaue für die Öffentlichkeit und Entwicklung<br />

einer Parkanlage im Bereich des “Kegelwäldchens“ (wird im Rahmen<br />

des Projektes “Soziale <strong>Stadt</strong>“ angestrebt) (Maßn.-Nr. 40)<br />

• Freizeit orientierte Gestaltung <strong>der</strong> Freifläche zwischen “Pachtener Heide“ und<br />

Wohngebiet “Leipziger Ring“ (Heidepark) im Rahmen des Projektes “Soziale<br />

<strong>Stadt</strong>“ (Maßn.-Nr. 41)<br />

Optimierung des Radwegenetzes (Maßn.-Nr. 42)<br />

Da das Radwegenetz v.a. auf innerörtlichen Straßen lückenhaft ist und stellenweise<br />

auch durch Untertunnelungen, Sackgassen und Einbahnstraßen unterbrochen wird, ist<br />

eine Verbesserung <strong>der</strong> Radverbindungen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> vonnöten. Auch<br />

im überörtlichen Radverkehrsnetz bestehen Lücken und Hin<strong>der</strong>nisse, die die Attraktivität<br />

des Radverkehrs min<strong>der</strong>n.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> ließ daher ein flächendeckendes Radverkehrskonzept erstellen,<br />

um eine Attraktivierung <strong>der</strong> Radverkehrsinfrastruktur zur erreichen. Hierzu wurde ein<br />

Maßnahmenkonzept erarbeitet, das u. a. folgende, z.T. bereits umgesetzte, Ziele anstrebt:<br />

• Neubau von Radverbindungen zur Schließung von Lücken im Radverkehrsnetz,<br />

u. a. die Verbindung Diefflen - <strong>Saar</strong>louis Steinrausch über die Primsaue und die<br />

Verbindung Diefflen - Düppenweiler<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Ausbau von Radverbindungen (Verbreiterung, Verbesserung <strong>der</strong> Oberflächenbeschaffenheit<br />

etc.), inner- und außerorts<br />

• Markierung von Schutzstreifen, dort, wo die Fahrbahn zu schmal für die Errichtung<br />

eines Radfahrstreifens ist<br />

• Einrichtung von Tempo 30 Regelungen / Verkehrsberuhigungen zur För<strong>der</strong>ung<br />

des Radverkehrs<br />

• Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr<br />

• Freigabe von Feldwirtschaftswegen für den Radverkehr im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

• Öffnung von Untertunnelungen, Straßensperrungen und Sackgassen für den<br />

Radverkehr<br />

4.3.8 Maßahmen gegen die stoffliche Belastung von Boden und Wasser<br />

Während von stark befahrenen Straßen, <strong>der</strong> Schwerindustrie sowie <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

im Auenbereich flächenhafte, diffuse Emissionen ausgehen, findet man punktuell ein<br />

Gefährdungspotenzial im Bereich <strong>der</strong> Altlasten.<br />

Zum Schutz des Bodens sowie des Grund- und Oberflächenwassers vor stofflichen Belastungen<br />

ist, insbeson<strong>der</strong>e dort wo empfindliche Nutzungen betroffen sind, eine nähere<br />

Untersuchung und Sanierung anzustreben:<br />

• Sukzessive Untersuchung und Sanierung <strong>der</strong> Altlasten-Standorte, für die ein hohes<br />

Gefährdungspotenzial des Bodens bzw. des Grund- o<strong>der</strong> Oberflächenwassers<br />

ermittelt wird, sowie solcher, die durch empfindliche Nutzungen berührt werden<br />

(Maßn.-Nr. 43).<br />

4.3.9 Maßnahmen zur Sicherung gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse (Maßn.-Nr. 44-<br />

45)<br />

Neben dem Schutz <strong>der</strong> Naturgüter wie Boden, Natur und Landschaft befasst sich die<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung auch mit dem Schutzgut Mensch. Zur Sicherung gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse<br />

sind daher folgende Ziele anzustreben:<br />

• Auslagerung von immissionsschutzrechtlich und gestalterisch bedenklichen Betrieben<br />

aus <strong>der</strong> Ortslage Diefflen in ausgewiesene Gewerbegebiete (Maßn.-Nr.<br />

44);<br />

• Aufstellen eines Generalverkehrsplans für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> zur Bewertung und<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Immissionssituation an den Hauptdurchgangsstraßen (Maßn.-<br />

Nr. 45);<br />

4.3.10 Maßnahmen im Bereich geplanter Wohnbauflächen (Maßn.-Nr. 48-49)<br />

Bei <strong>der</strong> Realisierung geplanter Wohnbauflächen ist bei den folgenden Flächen beson<strong>der</strong>e<br />

Rücksicht auf den Wasserschutz bzw. den Schutz von Lebensräumen und<br />

Strukturen zu legen:<br />

• Geplantes Wohngebiet „Solarpark“ (PA2) im Bereich „Überm Berg“ (Maßn.-Nr.<br />

48): bei Realisierung <strong>der</strong> Planung ist aufgrund <strong>der</strong> Auenlage auf den Grundwasserschutz<br />

beson<strong>der</strong>en Wert zu legen;<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Geplantes Wohngebiet „Im Lehnfeld“ (DIE1) in Diefflen: Integration <strong>der</strong> randlich<br />

gelegenen Baumheckenstrukturen und Streuobstbrachen in die Planung (Maßn.-<br />

Nr. 49);<br />

4.4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

4.4.1 Die Eingriffsregelung in <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung<br />

Gem. § 1a BauGB in Verbindung mit § 15 BNatSchG ist grundsätzlich bei allen mit Eingriffen<br />

verbundenen Vorhaben, <strong>der</strong> Eingriffsverursacher zu verpflichten, vermeidbare<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

durch Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege auszugleichen<br />

o<strong>der</strong> zu ersetzen.<br />

Da durch die Flächennutzungsplanung Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet<br />

werden, gilt auch hier die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend. Auf<br />

Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung müssen daher bereits Aussagen zu den hiermit<br />

vorbereiteten Eingriffen und <strong>der</strong>en Ausgleichbarkeit getroffen werden. Der <strong>Landschaftsplan</strong><br />

bereitet hierbei die Belange des Naturschutzes für die Abwägung im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bauleitplanung gutachterlich vor. Die städtebaulichen Planungsabsichten und künftigen<br />

Raumnutzungs- und Bauflächen-Inanspruchnahmen müssen in die natur- und landschaftsbezogene<br />

Analyse und Planung des <strong>Landschaftsplan</strong>es einbezogen werden. Im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Zielkonzeption des <strong>Landschaftsplan</strong>es sind auch die Vermeidungsmöglichkeiten<br />

sowie ein <strong>Stadt</strong>gebiet umfassendes, aus den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege abgeleitetes Ausgleichskonzept zu erarbeiten.<br />

4.4.2 Übernahme in die Flächennutzungsplanung<br />

Die Auswahl <strong>der</strong> Kompensationsflächen soll auf <strong>der</strong> Grundlage des <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

erfolgen, <strong>der</strong> die entsprechenden Flächen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl und Größe nachweisen<br />

soll. Die Darstellung <strong>der</strong> potenziellen Ausgleichsflächen erfolgt dann gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 10 BauGB als ”Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft” im Flächennutzungsplan. Eine Übersicht <strong>der</strong> in den<br />

Flächennutzungsplan aufgenommenen Maßnahmen bietet Themenkarte 11 “Potenzielle<br />

Ausgleichsmaßnahmen“ sowie die Auflistung in nachfolgendem Kapitel „Flächen und<br />

Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG“.<br />

4.4.3 Zuordnung von Eingriffs- und Ausgleichsflächen auf Flächennutzungsplanebene<br />

Nach <strong>der</strong> ausdrücklich durch den Gesetzgeber zugelassenen räumlichen Entkopplung<br />

von Eingriff und Ausgleich ist ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen<br />

Eingriff und Ausgleich nicht erfor<strong>der</strong>lich. Es kommt allein auf die städtebauliche und<br />

landschaftspflegerische Eignung <strong>der</strong> Ausgleichsfläche und auf den Ausgleichsflächenbedarf<br />

an. Mit <strong>der</strong> Zuordnung im Sinne von § 5 Abs. 2a BauGB entfällt für die <strong>Stadt</strong> jede<br />

Ausweichmöglichkeit. Die Zuordnung ist deshalb nur empfehlenswert, wenn die <strong>Stadt</strong><br />

bereits die Verfügung über die dargestellte Fläche <strong>zum</strong> Ausgleich besitzt.<br />

Aus diesen Gründen wird im vorliegenden Fall auf eine direkte Zuordnung <strong>der</strong> Flächen<br />

<strong>zum</strong> Ausgleich zu den Eingriffen verzichtet. Dennoch wird versucht, durch die Aus-<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

gleichsflächen einen im Hinblick auf die zu erwartenden Eingriffe funktionalen Ausgleich<br />

anzustreben.<br />

Die gesetzlichen Neuregelungen führen nicht nur zu einer größeren räumlichen Flexibilität<br />

in <strong>der</strong> Planung und bei <strong>der</strong> Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, son<strong>der</strong>n stärken<br />

zugleich die gemeindeweite Umweltvorsorge in <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung.<br />

Auf diese Weise kann die Ausgleichsregelung <strong>zum</strong> Ausbau von großflächigen Biotopvernetzungen<br />

genutzt werden.<br />

4.4.4 Flächen und Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich von Eingriffen im Sinne des §<br />

15 BNatSchG<br />

Allgemeines<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> stellt Flächen dar, auf denen bevorzugt Ausgleichsmaßnahmen zur<br />

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt werden sollen. Die<br />

Flächen und Maßnahmen sind Teil eines Entwicklungs- und Biotopverbundkonzeptes für<br />

das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei <strong>der</strong> Suche von Ausgleichsflächen im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

muss die <strong>Stadt</strong> sich bemühen, innerhalb <strong>der</strong> dargestellten Bereiche Flächen zu<br />

erwerben und entsprechend den Zielen des <strong>Landschaftsplan</strong>es zu entwickeln.<br />

Folgende Maßnahmen bzw. Maßnahmenflächen eignen sich beson<strong>der</strong>s zur Durchführung<br />

von Ausgleichsmaßnahmen im Sinne <strong>der</strong> Ökokontoregelung bzw. zur Kompensation<br />

von Eingriffen. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die bereits im vorangegangenen<br />

Kapitel als Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft konkret beschrieben wurden (DIE MASSNAHMEN-NUMMERN ENTSPRECHEN<br />

DEN NUMMERN IM MASSNAHMENKATALOG BZW. IM VORANGEGANGENEN KAPITEL):<br />

• Nr. 8a: Nadelholzbestände nordwestlich und westlich Diefflen sowie im Haienbachtal;<br />

Umwandlung von Nadelholzbeständen in standortgerechten Laubmischwald<br />

bzw. Ufergehölzsaum; ca. 18,9 ha<br />

• Nr. 9: Gemarkung Diefflen; Grünlandflächen am Waldrand nordwestlich Diefflen;<br />

Entwicklung eines strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und Waldsaum;<br />

• Nr. 9: Gemarkung Pachten; Ackerflächen am Waldrand im Kondeler Bachtal;<br />

Entwicklung eines strukturreichen Waldrandes mit Waldmantel und Waldsaum;<br />

• Nr. 10: Gemarkung Diefflen; Kies- und Angelweiher in <strong>der</strong> Primsaue, Entwicklung<br />

ungestörter Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten Baumarten,<br />

Entsiegelung <strong>der</strong> asphaltierten Wegestrecke; ca. 10,5 ha (schätzungsweise ca.<br />

50% <strong>zum</strong> Ausgleich: 5,25 ha)<br />

• Nr. 11: Gemarkung Pachten; <strong>Saar</strong>altarm am Fuß des Limberg; Anlage eines ungestörten<br />

Schutzbereiches mit Verlandungs- und Flachwasserzonen; ca. 2,9 ha<br />

(schätzungsweise ca. 20% <strong>zum</strong> Ausgleich: 0,6 ha)<br />

• Nr. 11a: Gemarkung Pachten; Weiher südlich Ökosee; Entwicklung ungestörter<br />

Uferbereiche, Austausch von nicht standortgerechten Baumarten; ca. 5,8 ha<br />

(schätzungsweise ca. 20% <strong>zum</strong> Ausgleich: ca. 1,2 ha)<br />

• Nr. 18: Gemarkung Diefflen; Primsaue südlich Diefflen; Entwicklung eines ca. 50<br />

m breiten Uferrandstreifens, Anlage von Feldgehölzstreifen und Ackerrandstreifen,<br />

langfristig Umwandlung von Acker in extensives Grünland, Sanierung aufgefüllter<br />

Auebereiche; ca. 35,8 ha (davon ca. 50% <strong>zum</strong> Ausgleich: 17,9 ha;<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Nr. 19a: Gemarkung <strong>Dillingen</strong>; verrohrte Bachabschnitte und Gräben im Siedlungsbereich;<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung eines naturnahen Bachlaufes durch Freilegung<br />

verrohrter Abschnitte (im Plan nicht verortet);<br />

• Nr.25: Gemarkung Diefflen; Grünlandflächen nordöstlich Diefflen; Neuanlage und<br />

Pflege von Streuobstwiesen; ca. 29,9 ha<br />

• Nr. 27: Gemarkung Diefflen; “Beienberg“ östlich Diefflen; Neuanlage und Pflege<br />

von Streuobstwiesen; ca. 5 ha; ca. 4 ha <strong>zum</strong> Ausgleich;<br />

• Nr. 22 und 29: Gemarkung Pachten; Acker- und Wiesenflächen nördlich Ökosee,<br />

Anlage von Brachestreifen und Ackerrandstreifen; ca. 18,5 ha (davon ca. 5%<br />

<strong>zum</strong> Ausgleich: 0,9 ha)<br />

• Nr.30: Gemarkung Pachten; Ackerfläche im Kondeler Bachtal, Anlage von Feldgehölzhecken<br />

und Ackerrandstreifen; ca. 19,4 ha (davon ca. 5% <strong>zum</strong> Ausgleich:<br />

1 ha);, alternativ: Entwicklung von Sandrasen auf Ackerbrache: ca. 10 ha<br />

• Nr. 36: Gemarkung Pachten; Ackerbrachen westlich <strong>der</strong> Autobahn A8; Anpflanzung<br />

von Feldgehölzen und Wieseneinsaat; ca. 1,5 ha<br />

4.4.5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung<br />

Das Ausgleichskonzept wird aus dem gemeindeweiten Biotopverbundkonzept entwickelt,<br />

so dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in überörtlichem, ökologischem Zusammenhang<br />

stehen. Im vorangegangenen Kapitel wurden bereits die Maßnahmen genannt,<br />

welche als Kompensationsmaßnahmen geeignet sind. Es handelt sich hierbei um<br />

einen “Flächenpool“, innerhalb welchem nach geeigneten Flächen gesucht werden<br />

kann. Im Bereich <strong>der</strong> Ackerflächen sowie <strong>der</strong> Weiher und Teiche handelt es sich um<br />

Maßnahmen, welche nur einen geringen Anteil <strong>der</strong> Gesamtfläche ausmachen (lineare<br />

Heckenstrukturen und Brachestreifen, naturnahe Uferzonen). Hier legt <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

nicht die konkreten Flächen fest, innerhalb <strong>der</strong>er Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt<br />

werden sollen, son<strong>der</strong>n vielmehr großräumige Bereiche, in denen nach geeigneten<br />

Flächen gesucht werden kann. Hierdurch wird eine größere Flexibilität bei <strong>der</strong> Suche<br />

nach Ausgleichsflächen erreicht. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e daher erfor<strong>der</strong>lich, da die Flächen<br />

entwe<strong>der</strong> im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> sein müssen, o<strong>der</strong> mit dem Eigentümer eine entsprechende<br />

Vereinbarung getroffen werden muss.<br />

Eine präzise Ermittlung <strong>der</strong> Eingriffsintensität kann auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung<br />

nicht erfolgen, da noch nicht feststeht, welche Teile <strong>der</strong> dargestellten Bauflächen<br />

überbaut werden und welche <strong>zum</strong> wohnungsnahen Grün als Bestandteil <strong>der</strong> neuen<br />

Baugebiete entwickelt werden. Des Weiteren macht <strong>der</strong> Flächennutzungsplan keine Vorgaben<br />

zur baulichen Dichte und <strong>zum</strong> Überbauungsgrad. Der Umfang <strong>der</strong> für einen vollständigen<br />

Ausgleich erfor<strong>der</strong>lichen Flächen kann daher nur in einem pauschalierten Umfang<br />

bestimmt werden.<br />

In Tabelle 3 im Anhang werden die geplanten Bauflächen entsprechend ihrer ökologischen<br />

Ausstattung und Ausprägung bewertet (geringe, mittlere, hohe Bedeutung). Anhand<br />

dieser Bewertung sowie <strong>der</strong> Flächengrößen wird <strong>der</strong> Ausgleichsflächenbedarf abgeschätzt,<br />

und es werden Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen genannt, die bevorzugt<br />

<strong>zum</strong> Ausgleich <strong>der</strong> zu erwartenden Eingriffe geeignet sind.<br />

Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in einer Größenordnung von insgesamt<br />

ca. 32,7 ha Fläche (Wohnbauflächen sowie Fläche für Windenergie) vorbereitet.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Nach <strong>der</strong> groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs abhängig von <strong>der</strong> ökologischen<br />

Wertigkeit und <strong>der</strong> geplanten Nutzung werden hierfür ca. 25,05 ha Ausgleichsflächen<br />

benötigt (siehe Tabelle 3 im Anhang).<br />

Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen insgesamt ca. 81,15 ha (alternativ<br />

ca. 90,15 ha bei Entwicklung Sandrasen auf Ackerbrachen im Kondeler Bachtal)<br />

potenzielle Ausgleichsflächen gegenüber (vgl. voriges Kapitel). Nicht mitgerechnet sind<br />

hierbei die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von Waldrän<strong>der</strong>n.<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Maßnahmen setzt jedoch voraus, dass die <strong>Stadt</strong><br />

die Verfügungsbefugnis über die erfor<strong>der</strong>lichen Grundstücke besitzt. In Betracht kommen<br />

deshalb vor allem stadteigene Grundstücke o<strong>der</strong> solche, <strong>der</strong>en Eigentümer sich<br />

vertraglich zur Duldung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen verpflichten. Zur Erleichterung des<br />

notwendigen Flächenerwerbs ist daher eine großzügige Flächenausweisung zweckmäßig.<br />

Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche von 90 ha (gegenüber ca. 25,05 ha<br />

Ausgleichsflächenbedarf) zuzüglich <strong>der</strong> linearen Maßnahmen ist jedoch sehr hoch, so<br />

dass davon ausgegangen werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen o<strong>der</strong><br />

Maßnahmen für zu erwartende Eingriffe potenziell zur Verfügung stehen.<br />

4.5 Rechtsverbindlich festgesetzte o<strong>der</strong> vorgesehene Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen im Sinne des 3. Abschnittes des BNatSchG<br />

Neben den Vorschlägen zur Festsetzung von Ausgleichsflächen für zukünftige Neuerschließungen<br />

werden die bereits in rechtskräftigen Bebauungsplänen o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Eingriffsplanungen festgesetzten Ausgleichsflächen bzw. in Bebauungsplan-Entwürfen<br />

vorgesehenen Ausgleichsflächen im <strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt. Die festgesetzten<br />

Maßnahmen werden im Folgenden kurz erläutert.<br />

4.5.1 In Bebauungsplänen festgesetzte o<strong>der</strong> vorgesehene Ausgleichsflächen<br />

1: Fläche für Maßnahmen - Grünland südlich des Ökosees<br />

Es handelt sich hierbei um eine festgesetzte Ausgleichsfläche <strong>zum</strong> Gewerbepark “Dornheck“.<br />

Zur Zeit wird die Fläche von feuchtem, extensiv genutztem Grünland eingenommen.<br />

Der Bebauungsplan “Gewerbepark Dornheck“ setzt für die Fläche folgende Maßnahmen<br />

fest:<br />

• Anlage von Feuchtmulden mit Sukzessionsentwicklung von Röhrichten und<br />

Bruchwaldstrukturen<br />

• Sukzessionsentwicklung von mesophilen Staudenfluren bzw. Gehölzstrukturen<br />

entlang <strong>der</strong> Feuchtmulden<br />

• Beibehaltung <strong>der</strong> Mähwiesen- und Weidenutzung im westlichen Teil <strong>der</strong> Fläche<br />

2: Fläche für Maßnahmen - Feuchtbiotope mit Bruchwaldfragmenten südwestlich<br />

des geplanten Tierheimstandortes<br />

Die Fläche wurde ebenfalls im Rahmen des Bebauungsplanes “Gewerbepark Dornheck“<br />

<strong>zum</strong> Ausgleich festgesetzt. Zur Zeit wird die Fläche überwiegend von feuchten Gehölzstrukturen<br />

eingenommen. Im Einzelnen werden im Bebauungsplan folgende Maßnahmen<br />

genannt:<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Erhaltung <strong>der</strong> Bruchwaldfragmente und Erweiterung des Bruchwaldkomplexes im<br />

Südosten <strong>der</strong> Fläche<br />

• Entwicklung eines Bruchwaldkomplexes im Südwesten <strong>der</strong> Fläche<br />

• Entwicklung eines Feuchtbiotops mit ephemeren und dauerhaft vernässten Zonen<br />

(Röhrichte, Bruchwald) im Norden <strong>der</strong> Fläche<br />

• Entwicklung von Feuchtbiotopstrukturen (Röhrichte, Bruchwald)<br />

• Rückbau <strong>der</strong> ausgedienten Feldwirtschaftswege<br />

3: Fläche für Maßnahmen - Röhricht-, Gebüsch- und Wiesenflächen nördlich <strong>der</strong><br />

Kläranlage<br />

Es handelt sich um eine Ausgleichsfläche für den “Industriepark Staustufe“ im Nordwesten<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes. Die Fläche wird zur Zeit überwiegend von Schilfröhricht, Baumhecken,<br />

Wiesen und Äckern eingenommen. Im Bebauungsplan wurden folgende Maßnahmen<br />

<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt:<br />

• Erhaltung <strong>der</strong> vorhandenen Grünstrukturen<br />

• Anpflanzen von Feldgehölzen<br />

• Pflege und Entwicklung von Röhrichtbereichen mit Entwässerungsgraben<br />

• Beibehaltung und För<strong>der</strong>ung extensiver Wiesennutzung<br />

4: Fläche für Maßnahmen - Röhricht- und Gehölzbestände im nordwestlichen Planungsraum<br />

Es handelt sich um eine mit Schilfröhricht und Gebüsch bestandene Fläche, die im Bebauungsplan<br />

“Gewerbepark Rundwies“ als Fläche für Maßnahmen festgesetzt wurde.<br />

Im Bebauungsplan werden folgende Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft genannt:<br />

• Erhaltung und Entwicklung des Röhrichtbestandes, Integration <strong>der</strong> Grabenvegetation,<br />

abschnittsweise Mahd alle 2-3 Jahre<br />

5: Flächen für Maßnahmen - Seggen- und Gebüschformationen nördlich des geplanten<br />

Tierheimstandortes<br />

Hierbei handelt es sich ebenfalls um Ausgleichsflächen für den “Gewerbepark Rundwies“.<br />

Die nördliche Fläche wird von Großseggen-Beständen eingenommen, die südöstlich<br />

sich anschließende Fläche von dichten Gehölzstrukturen. Folgende Maßnahmen<br />

wurden im Bebauungsplan festgesetzt:<br />

• Entwicklung von Röhrichtzonen und kleineren Stillgewässern<br />

• Anpflanzen von vereinzelten Ufergehölzen, Biotopverpflanzung aus hochwertigen<br />

Bereichen, die durch die Erschließung betroffen sind<br />

• Erdaushub zur Anlage von kleineren Stillgewässern muss aus <strong>der</strong> Ausgleichsfläche<br />

entfernt werden<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

7: Fläche für Maßnahmen - Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen nördlich von<br />

Diefflen<br />

Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche, welche teilweise als Erdmassendeponie<br />

genutzt wurde. Im Bereich “Hinterm Fürstenwald“ wurden für die Rekultivierung<br />

bzw. Renaturierung <strong>der</strong> Fläche folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />

• Entwicklung eines naturnahen Gewässerlaufes mit Gehölzsaum und Staudenfluren<br />

im Norden <strong>der</strong> Fläche<br />

• Entwicklung eines Biotopkomplexes aus Wiesen, Sukzessionsflächen und Feldgehölzen.<br />

• Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Stillgewässern, Feucht- und Trockenbiotopen<br />

im Westen <strong>der</strong> Fläche<br />

• Zur Entwicklung von naturnahen Pflanzengesellschaften sind Hangflächen mit<br />

Rohböden offen zu lassen. Als Pflegemaßnahme ist nur die turnusmäßige Entfernung<br />

Standort untypischer Gehölze wie Robinie und Douglasie zulässig.<br />

• Für die Einsaat von Wiesenflächen ist nur standortabgestimmtes Blumenwiesen-<br />

Saatgut zulässig. Als Pflegemaßnahme ist nur extensive Grünlandnutzung zulässig.<br />

Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden ist nicht zulässig.<br />

8: Fläche für Maßnahmen - Grünland nordwestlich Diefflen<br />

Es handelt sich um eine Grünlandfläche mit kleinflächigen Gehölzen im Süden, die im<br />

Bebauungsplan “Nr. 69, Kappesheck/Großgarten“ als Fläche für Maßnahmen festgesetzt<br />

wurde. Im Bebauungsplan werden folgende Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Natur und Landschaft genannt:<br />

• Erhalt des strukturreichen Waldrandes<br />

• Erhalt <strong>der</strong> Feldgehölze und <strong>der</strong> extensiven Grünlandnutzung<br />

• Anlage und Pflege einer Streuobstwiese<br />

• Entfernung <strong>der</strong> standortfremden Fichten<br />

• Ersatz standortfrem<strong>der</strong> Gehölze<br />

4.5.2 Ausgleichsflächen für <strong>Saar</strong>ausbau<br />

9: Fläche für Maßnahmen - Ökologischer Ausgleichsbereich <strong>Saar</strong>aue <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

Es handelt sich hierbei um einen großräumigen Flächenkomplex, welcher als “ökologische<br />

Ausgleichsfläche“ für den <strong>Saar</strong>ausbau fungieren soll. Teilweise sind die Flächen<br />

(Ökosee einschließlich <strong>der</strong> Uferbereiche bis <strong>zum</strong> Hochwasserschutzdamm) im Eigentum<br />

des Wasser- und Schifffahrtsamtes. Für diese Fläche wurden bereits 1985 Planungsziele<br />

sowie ein Gestaltungsentwurf erarbeitet, welcher auch teilweise umgesetzt wurde. Im<br />

Wesentlichen ging es dabei um drei Planungsziele:<br />

• Verbesserung des Landschaftsbildes<br />

• Berücksichtigung <strong>der</strong> Ansprüche in Bezug auf Freizeit und Erholung<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Ausgleich <strong>der</strong> Eingriffe in das Landschaftsgefüge durch ökologische Planungsmaßnahmen<br />

BEPFLANZUNG DES HOCHWASSERSCHUTZDAMMES AM “ÖKOSEE“<br />

Als Kernstück <strong>der</strong> ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist die Anlage und Bepflanzung<br />

des <strong>Saar</strong>sees o<strong>der</strong> Ökosees zu nennen. Zum Erhalt und zur Optimierung <strong>der</strong> Lebensgemeinschaften<br />

am Ökosee wurde vom Büro für Landschaftsökologie 1997 ein Unterhaltungsplan<br />

erarbeitet, welcher v.a. folgende Maßnahmen, eingeteilt nach Priorität,<br />

festlegt hat (ein Teil dieser Maßnahmen ist nur über eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Planfeststellung<br />

möglich):<br />

Priorität 1(kurzfristig, innerhalb des laufenden bzw. nächsten Jahres durchzuführen):<br />

• Schaffung einer offenen Ufersteilwand auf <strong>der</strong> Westseite <strong>der</strong> Insel als Brutplatz<br />

für Uferschwalbe und Eisvogel<br />

• Abflachen <strong>der</strong> Insel zur Schaffung von störungsfreien Flachwasserbereichen<br />

• Schaffung von Kiesbänken im nördlichen Abschnitt des Ökosees und im Bereich<br />

<strong>der</strong> Insel als Nahrungsplatz für Wasservögel<br />

• Verlängerung <strong>der</strong> Uferlinie am Ökosee durch partielles Abgraben <strong>der</strong> Ufer und<br />

Ablagerung als Sandbank<br />

• Anlage von Flachwasserbereichen mit permanenter o<strong>der</strong> periodischer Wasserführung<br />

im Umfeld des Ökosees, um die Laichbedingungen für Amphibien und<br />

Libellen zu verbessern<br />

• Rückbau des Dammweges und des Uferweges auf <strong>der</strong> Westseite des Ökosees,<br />

um die faunistisch hochwertigen Bereiche am Westufer des Ökosees zu schützen;<br />

als Ersatz sollen am Nordufer und unterhalb des Bootshauses Stichwege<br />

auf den <strong>Saar</strong>uferweg am Yachthafen führen;<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Anpflanzung eines standorttypischen Ufergehölzsaumes am Südufer <strong>zum</strong> Schutz<br />

<strong>der</strong> Ufer und zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zugänglichkeit für Besucher<br />

• Minimierung <strong>der</strong> Störeinflüsse durch Angler durch Ermöglichen einer zeitlich und<br />

räumlich begrenzten Fischerei am äußersten Südende des Ökosees<br />

Priorität 2 (mittelfristig, innerhalb <strong>der</strong> nächsten drei Jahre durchzuführen:<br />

• Offenhalten <strong>der</strong> Hochstaudenfluren im Bereich des Hochwasserschutzdammes<br />

sowie <strong>der</strong> Insel im Nordteil, um offenland- und saumgebundenen Arten (v.a. Vögeln<br />

und Reptilien) ein Überleben zu ermöglichen<br />

Priorität 3 (längerfristig, innerhalb <strong>der</strong> nächsten 5 Jahre durchzuführen:<br />

• Nutzungsextensivierung auf den Grünlandstandorten zur Entwicklung naturraumtypischer<br />

Wiesengesellschaften bzw. Sicherung <strong>der</strong> Nutzung auf bereits vorhandenen<br />

Standorten<br />

4.6 Nutzungsbezogene Entwicklungsziele<br />

4.6.1 Siedlungsentwicklung<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong> wird die Siedlungsentwicklung aufgrund des hohen Anteils<br />

an Waldflächen und den wenigen Offenlandbereichen stark eingeschränkt. Die Offenlandbereiche<br />

sind jedoch für den Arten und Biotopschutz sowie für die landschaftsbezogene<br />

Erholung von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, weshalb mit diesen Flächen schonend umgegangen<br />

werden muss. Der <strong>Landschaftsplan</strong> beurteilt daher die geplanten Bauflächen<br />

im Hinblick auf die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und macht Angaben<br />

zur Priorität (vgl. Tabelle “Beurteilung geplanter, im FNP dargestellter Bauflächen“). Generell<br />

sind aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung zur Siedlungsentwicklung folgende Grundsätze<br />

zu beachten:<br />

• Im Siedlungsbereich Integration von wertvollen Gehölzstrukturen in die Planungen<br />

(vgl. “Maßnahmen für den Biotopverbund“)<br />

• Beschränkung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung in <strong>der</strong> Prims- und <strong>Saar</strong>aue, insbeson<strong>der</strong>e<br />

nördlich des Ökosees sind die noch vorhandenen Lebensräume unbedingt zu<br />

erhalten und zu schützen,<br />

• Mobilisierung innerörtlicher Reserven durch Baulückenkataster, Sicherung und<br />

bessere Ausnutzung des Wohnungsbestandes,<br />

• Schonende Einpassung von Siedlungserweiterungen in die Landschaft durch<br />

Vermeidung von Siedlungsfingern und durch Abrundung von Siedlungskörpern,<br />

• Beschränkung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung im Bereich <strong>der</strong> Ortsrand prägenden<br />

Streuobstbestände in Diefflen,<br />

Für die geplanten Bauflächen, wie sie im Flächen-nutzungsplan dargestellt sind, werden<br />

konkret folgende Empfehlungen gegeben (vgl. Tabelle 2 “Beurteilung geplanter, im FNP<br />

dargestellter Flächen“):<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

<strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />

• Wohngebiet “Solarpark“: Bei <strong>der</strong> Realisierung dieses Wohngebietes ist aufgrund<br />

<strong>der</strong> Auenlage auf den Grundwasserschutz beson<strong>der</strong>en Wert zu legen (Maßn.-<br />

Nr. 48);<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />

• Wohngebiet “Im Lehnfeld“: Hier sollten die randlich gelegenen Baumheckenstrukturen<br />

und Streuobstbrachen in die Planung integriert werden (Maßn.-Nr. 49); <strong>der</strong><br />

kleinflächig betroffene FFH-Lebensraumtyp <strong>der</strong> mageren Flachland-Mähwiesen<br />

kann in <strong>der</strong> direkten Umgebung ersetzt werden;<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong> - Innenstadt<br />

Im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dillingen</strong>-Innenstadt sind aufgrund <strong>der</strong> bereits dichten Bebauung und dem<br />

Fehlen von waldfreien Flächen keine neuen Baugebiete geplant.<br />

4.6.2 Landwirtschaft<br />

Für die Landwirtschaft lassen sich unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele des Landschaftsprogramms<br />

des <strong>Saar</strong>landes folgende grundsätzliche Ziele formulieren:<br />

• Sicherung <strong>der</strong> verbliebenen Nutzflächen in <strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue im Rahmen <strong>der</strong> Raumordnung<br />

und Bauleitplanung,<br />

• Erhaltung und Entwicklung <strong>der</strong> angepassten Grünlandnutzung,<br />

• Extensivierung von Gewässerrandstreifen, Entwicklung von Ufergehölzsäumen,<br />

Auszäunung <strong>der</strong> Ufer,<br />

• Durchführung erosionsmin<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Maßnahmen sowie Vermin<strong>der</strong>ung des Düngereintrags<br />

auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in den Auen,<br />

• Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland im Bereich <strong>der</strong> Auen,<br />

• Erhaltung und Entwicklung extensiver Grünlandnutzung in den Auen<br />

• Reaktivierung von Auen und Entwicklung naturnaher Auenlebensräume<br />

• Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Streuobstwiesennutzung<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> im Landschaftsprogramm genannten Entwicklungsziele und<br />

<strong>der</strong> standörtlichen Gegebenheiten sind aus landschaftsplanerischer Sicht bezogen auf<br />

die landwirtschaftliche Nutzung folgende Empfehlungen zu geben (VGL. AUCH KAPITEL<br />

“MASSNAHMENKONZEPTION“):<br />

• Entwicklung ungenutzter Gewässerrandstreifen und langfristig Aufgabe <strong>der</strong><br />

Ackernutzung in <strong>der</strong> Primsaue südlich Diefflen (vgl. Maßnahmen Nr. 18)<br />

• Sicherung einer extensiven Grünlandnutzung in den Offenlandbereichen um<br />

Diefflen (vgl. Maßnahmen Nr. 20 und 24)<br />

• Sicherung <strong>der</strong> extensiven Grünlandnutzung im Bereich <strong>der</strong> standorttypischen<br />

Wiesen nördlich und östlich des Ökosees (vgl. Maßnahmen Nr. 22-23)<br />

• Strukturanreicherung auf ungeglie<strong>der</strong>ten Ackerflächen (Anlage von Heckenstreifen,<br />

Ackerrandstreifen etc.), insbeson<strong>der</strong>e im Kondeler Bachtal zur Vermeidung<br />

von Erosionserscheinungen (vgl. Maßnahmen Nr. 30)<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

• Sicherung <strong>der</strong> Streuobstwiesennutzung bzw. Neuanlage von Streuobstwiesen<br />

nordwestlich und nordöstlich von Diefflen (vgl. Maßnahmen Nr. 25-27)<br />

• Vermeidung flächenintensiver Erholungsinfrastruktur im Bereich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bauflächen<br />

für Naherholung nordwestlich von Diefflen<br />

• För<strong>der</strong>ung von Landwirtschaftsbetrieben im Rahmen des ELER-Programms (Agrarumweltmaßnahmen).<br />

4.6.3 Forstwirtschaft<br />

Die Waldflächen übernehmen im dicht besiedelten und von Industrie geprägten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong> eine wichtige Funktion als Naherholungsraum sowie eine wichtige<br />

Ausgleichsfunktion im Belastungsraum. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheit sowie<br />

<strong>der</strong> Ziele des Landschaftsprogramms lassen sich für die Forstwirtschaft im Planungsraum<br />

insbeson<strong>der</strong>e folgende Entwicklungsziele formulieren:<br />

• Sicherung <strong>der</strong> naturnahen Altholzinseln durch naturnahe Waldbewirtschaftung<br />

bzw. Nutzungsaufgabe,<br />

• Umwandlung von Pappelforsten auf Waldson<strong>der</strong>standorten,<br />

• Begrenzung <strong>der</strong> Waldentwicklung auf verbrachten o<strong>der</strong> brachegefährdeten landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen zur Sicherung <strong>der</strong> Offenlandbereiche für die Erholung,<br />

• Entwicklung von <strong>Stadt</strong>- und Parkwäl<strong>der</strong>n mit Betonung auf die Erholungsfunktion,<br />

• Umsetzung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> naturnahen Waldwirtschaft,<br />

• sukzessiver Umbau <strong>der</strong> standortfremden Nadelforste in naturnahen Laubmischwald,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich großflächiger Bestände und <strong>der</strong> Bachauen.<br />

4.7 Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen / Ziel-<br />

Realisierung<br />

Durch die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung angestrebten Ziele und Maßnahmen des<br />

Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege entstehen insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen Konflikte bei <strong>der</strong> Zielrealisierung. Zur Umsetzung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen werden neben <strong>der</strong> Umsetzung im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Eingriffs-Ausgleichsregelung (siehe oben) daher folgende mögliche Lösungen angeregt:<br />

4.7.1 Vertragsnaturschutz / Argrarumweltmaßnahmen<br />

Das ELER- Programm geht von <strong>der</strong> Erkenntnis aus, dass die Erhaltung und Pflege <strong>der</strong><br />

Kulturlandschaft am sinnvollsten und kostengünstigsten durch eine umweltverträgliche<br />

und standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung erreicht werden kann. In diesem<br />

Sinne verfolgt es das Ziel, den Rückzug <strong>der</strong> Landwirtschaft aus <strong>der</strong> Fläche soweit wie<br />

möglich zu vermeiden und die Landbewirtschaftung stärker an die Erfor<strong>der</strong>nisse des<br />

Boden-, Wasser-, Landschafts- und Naturschutzes anzupassen. Die Landwirtschaftsbetriebe<br />

verpflichten sich, für einen Zeitraum von fünf Jahren beson<strong>der</strong>s umweltschonende<br />

Erzeugungspraktiken einzuführen o<strong>der</strong> beizubehalten.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Für den För<strong>der</strong>zeitraum 2007-2013 werden folgende Agrarumweltmaßnahmen geför<strong>der</strong>t:<br />

• ökologischer Anbauverfahren: schwerpunktmäßig För<strong>der</strong>ung ökologischer Erzeugung,<br />

aber auch nach Möglichkeit Weiterverarbeitung nach ökologischen<br />

Grundsätzen;<br />

• Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes: hierdurch sollen Schadstoffeinträge<br />

in Gewässer noch weiter verringert und Verschmutzungen vermieden werden;<br />

• Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland: Maßnahme<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie; in Einzugsgebieten<br />

<strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper, die infolge landwirtschaftlicher Einflüsse als gefährdet<br />

eingestuft wurden sowie in Überschwemmungsgebieten;<br />

• Anwendung von Mulch- o<strong>der</strong> Direktsaat o<strong>der</strong> Mulchpflanzverfahren im Ackerbau:<br />

Maßnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie; in Einzugsgebieten<br />

<strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper, die infolge landwirtschaftlicher Einflüsse<br />

als gefährdet eingestuft wurden sowie in Überschwemmungsgebieten;<br />

• Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit beson<strong>der</strong>s umweltfreundlichem Ausbringungsverfahren:<br />

Maßnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie;<br />

in Einzugsgebieten <strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper, die infolge<br />

landwirtschaftlicher Einflüsse als gefährdet eingestuft wurden sowie in Überschwemmungsgebieten;<br />

• Anbau von Zwischenfrüchten o<strong>der</strong> Untersaaten im Ackerbau o<strong>der</strong> Begrünung<br />

von Dauerkulturen: Maßnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie;<br />

in Einzugsgebieten <strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper, die infolge<br />

landwirtschaftlicher Einflüsse als gefährdet eingestuft wurden sowie in Überschwemmungsgebieten;<br />

• För<strong>der</strong>ung mehrjähriger Stilllegung: Maßnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie; in Einzugsgebieten <strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper,<br />

die infolge landwirtschaftlicher Einflüsse als gefährdet eingestuft wurden sowie<br />

in Überschwemmungsgebieten; geför<strong>der</strong>te werden ausschließlich Leistungen,<br />

die über die Auflagen gemäß § 56 <strong>Saar</strong>ländisches Wassergesetz hinausgehen;<br />

• För<strong>der</strong>ung von artenreichem Dauergrünland: Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung<br />

von Grünland-Lebensräumen, die durch eine traditionell extensive landwirtschaftliche<br />

Bewirtschaftung entstanden sind und die nur durch eine Weiterführung<br />

einer entsprechenden Bewirtschaftung erhalten werden können. Zweck ist<br />

die Aufrechterhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> extensiven Bewirtschaftung bestimmter<br />

Grünlandflächen, die für den Natur- und Artenschutz von hoher Bedeutung<br />

sind. Dies betrifft vor allem Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Pfeifengraswiesen,<br />

magere Flachland-Mähwiesen sowie Feucht- und Nasswiesen.<br />

• Streuobstför<strong>der</strong>ung: die Zuwendung wird gewährt mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass sich<br />

<strong>der</strong> Antragsteller verpflichtet, die Fläche über 5 Jahre hinweg ordnungsgemäß zu<br />

nutzen und zu pflegen; Zweck ist die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> erschwerten Bewirtschaftung<br />

von Streuobstbeständen, die für das Landschaftsbild im <strong>Saar</strong>land charakteristisch<br />

und für den Natur- und Artenschutz von hoher Bedeutung sind;<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

4.7.2 Flurbereinigungsverfahren<br />

Flurbereinigungsverfahren können durch Flächenerwerb und Flächentausch dazu beitragen,<br />

Nutzungskonflikte aufzulösen. Durch Flächenbereitstellung, Sicherung und Vernetzung<br />

naturnaher Flächen kann <strong>der</strong> Aufbau von Biotopverbundsystemen geför<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren werden außerdem Ausgleichsmaßnahmen<br />

(z.B. im Zuge des Wegebaus) festgelegt und umgesetzt. In diesem Zusammenhang besteht<br />

ebenfalls die Möglichkeit, sinnvolle Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

umzusetzen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können eigentumsrechtlich<br />

nach Naturschutzrecht an geeigneter Stelle umgesetzt werden, zugleich werden<br />

Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz entschärft.<br />

4.7.3 Einbindung <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

Um Zielkonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu minimieren und die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Maßnahmen zu gewährleisten, ist es zu empfehlen, die Landwirtschaft einzubinden.<br />

Dies kann sowohl auf Ebene <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung als auch im Rahmen<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>programme angeboten werden. Folgende Methoden können u.a. angewandt<br />

werden:<br />

• Arbeitskreise: In landwirtschaftlichen Arbeitskreisen, in denen die Fachbehörden,<br />

die Berufsvertretung und die örtlichen Akteure vertreten sind, werden regelmäßig<br />

vorgesehene Maßnahmen vorgestellt und diskutiert und Einvernehmen über das<br />

Vorgehen hergestellt.<br />

• Einzelgespräche: In Einzelgesprächen können sich betroffene Bewirtschafter informieren<br />

und Wünsche einbringen.<br />

• Run<strong>der</strong> Tisch: An einem Runden Tisch kann ein Austausch <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Gruppen mit den an<strong>der</strong>en Planungsträgern und Interessenvertretern stattfinden.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

4.8 Übernahme von Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es in den Flächennutzungsplan<br />

Die Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es sind gemäß § 37 SNG unter Abwägung mit<br />

den an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstelllungen in die<br />

Flächennutzungspläne aufzunehmen. Die Maßnahmen, die für die Flächennutzungsplanung<br />

von Relevanz sind (Vorschläge Schutzgebietsausweisungen sowie Maßnahmen,<br />

welche im Zuge <strong>der</strong> Eingriffsregelung umgesetzt werden können) wurden in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Darstellungen:<br />

• die geplanten Landschaftsschutzgebiete bzw. Landschaftsschutzgebiets- Erweiterungen<br />

(restliche Waldflächen sowie <strong>der</strong> Bereich “Ökosee, Kiesweiher, Primsmündung“<br />

und “Offenland nordwestlich Diefflen“)<br />

• die geplanten “Geschützten Landschaftsbestandteile“ nordöstlich und östlich von<br />

Diefflen (Kerbtal mit Baumhecken, Streuobsthangkante) sowie nördlich Diefflen<br />

(„Hinterm Fürstenwald“)<br />

• die Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich zu erwarten<strong>der</strong> Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft: Maßnahmen Nr. 8a, 9, 10, 11, 11a, 18, 19a, 22, 25, 27, 29, 30 und<br />

36.<br />

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<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Tab.1: Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms <strong>Saar</strong>land<br />

ABSP-Nr. Lage Charakter<br />

6606026<br />

6606027<br />

6606028<br />

6606030<br />

6606037<br />

6606044<br />

6606047<br />

südöstl.<br />

Beckingen<br />

südöstl.<br />

Beckingen<br />

östlich<br />

Beckingen,Kondeler<br />

Bachtal<br />

Wiesen<br />

westlich<br />

<strong>Dillingen</strong>,<br />

Pachtener<br />

<strong>Saar</strong>aue<br />

nördlich<br />

Alu-<br />

Gießerei<br />

<strong>Dillingen</strong><br />

nördlich<br />

<strong>Dillingen</strong>,<br />

im Bereich<br />

<strong>der</strong> Alu-<br />

Gießerei<br />

südl. Rehlingen<br />

Gräben, in <strong>der</strong> Umgebung<br />

Äcker, Weiden<br />

und Pappelforste;<br />

Schwimmblattgesellschaft<br />

und Röhricht;<br />

Sandäcker mit Vorkommen<br />

von Gagea<br />

pratensis und Myosurus<br />

minimus<br />

Erlenbruchwald mit reicher<br />

Moosflora<br />

Restvorkommen <strong>der</strong> typischenGlatthaferwiesen<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue; Vorkommen<br />

von Peucedanum<br />

carvifolia, Vorkommen<br />

von Braunkehlchen,Wiesenpieper,<br />

Schafstelze und<br />

Grauammer<br />

Grünland<br />

Nassbrachenkomplex<br />

mit Vorkommen von<br />

Peplis portula, Carex<br />

vesicaria, Schwarzkehlchen<br />

und Kreuzkröte,<br />

in seiner Flächenausdehnung<br />

stark reduziert,<br />

durch Aufschüttungen<br />

und Umbruch<br />

stark beeinträchtigt<br />

ehemalige Kiesabbaufläche<br />

mit zahlreichen<br />

Teichen sowie Teiche,<br />

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- 124 -<br />

Schutzwürdigkeit<br />

überörtliche<br />

Bedeutung<br />

regionale<br />

Bedeutung<br />

regionale<br />

Bedeutung<br />

landesweite<br />

Bedeutung<br />

Entwicklungsfläche<br />

landesweite<br />

Bedeutung<br />

bundesweite<br />

Bedeutung<br />

Entwicklungsziele<br />

Erhalt und Entwicklung<br />

von Unterwasserrasen<br />

und<br />

Schwimmblattgesellschaften,<br />

u.a.<br />

durch Erhalt von besonntenGewässerabschnitten;<br />

extensive Ackernutzung<br />

und Entwicklung<br />

von Ackerrandstreifen;<br />

natürliche Sukzession,<br />

naturnahe Waldbewirtschaftung;<br />

Erhalt <strong>der</strong> extensiven<br />

Wiesennutzung;<br />

keine Beweidung;<br />

die Düngung ist einzuschränken;<br />

Aufnahme in För<strong>der</strong>programmumweltschonende<br />

Landbewirtschaftung<br />

(KULAP);<br />

Sicherung <strong>der</strong> Flächen<br />

durch Aufnahme<br />

in För<strong>der</strong>programme;<br />

Pflege und<br />

Entwicklung von<br />

Amphibien-<br />

Laichgewässern; natürliche<br />

Sukzession;<br />

Erstellung eines<br />

Pflegekonzeptes,<br />

das die Belange des


<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

6606048<br />

6606049<br />

6606054<br />

6606055<br />

6606057<br />

<strong>Saar</strong>altarm<br />

bei<br />

Pachten<br />

ehemalige<br />

Schlamm<br />

weiher an<br />

<strong>der</strong> Primsmündung<br />

Primsaue<br />

südl.<br />

Diefflen<br />

Weiher<br />

südöstl.<br />

Diefflen<br />

gesamter<br />

Primsverlauf<br />

zw.<br />

Körprich<br />

und Mündung<br />

die im Zuge des <strong>Saar</strong>ausbaus<br />

als Ausgleichsflächen<br />

angelegt<br />

wurden; trotz intensiver<br />

Nutzung viele unberührte<br />

Bereiche mit<br />

zahlreichen seltenen<br />

Arten;<br />

<strong>Saar</strong>altarm mit Pappelhain,<br />

sehr stark durch<br />

Angelsport beeinträchtigt;<br />

Amphibien-<br />

Laichgewässer (Erdkröte);<br />

Vorkommen von<br />

Nymphalis antiopa;<br />

ehemalige Schlammweiher<br />

<strong>der</strong> Dillinger<br />

Hütte zwischen Prims<br />

und <strong>Saar</strong>hafen mit diversen<br />

Baumhecken<br />

und Ufersaum; durch<br />

Erschließung des<br />

<strong>Saar</strong>hafens beeinträchtigt;<br />

Bereich mit ausgedehntenSandschlammweihern<br />

unterschiedlichen<br />

Alters, teilweise mit<br />

Weiden, teilweise mit<br />

Rohrkolben bewachsen;<br />

großflächige Seggenriede,<br />

Kleinröhrichte<br />

und Waldsimsenfluren;<br />

Vorkommen zahlreicher<br />

seltener Arten;<br />

ehemaliger Sandschlammweiher<br />

mit<br />

Weidengebüsch und<br />

Röhricht mit Bedeutung<br />

für die Avifauna; Vorkommen<br />

<strong>der</strong> Libellen<br />

Epitheca bimaculata,<br />

Calopteryx virgo und<br />

Calopteryx splendens;<br />

Primsverlauf mit Erlen-<br />

Eschen-Weidensaum;<br />

Vorkommen von Wasseramsel;<br />

Vorkommen<br />

<strong>der</strong> Libellen Cordulia<br />

aenea, Erythromma na-<br />

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- 125 -<br />

landesweite<br />

Bedeutung<br />

regionale<br />

Bedeutung<br />

landesweite<br />

Bedeutung<br />

überörtliche<br />

Bedeutung<br />

regionale<br />

Bedeutung<br />

Naturschutzes und<br />

<strong>der</strong> Freizeitaktivitäten<br />

berücksichtigt;<br />

Extensivierung <strong>der</strong><br />

Freizeitaktivitäten;<br />

natürliche Sukzession;<br />

Einschränkung <strong>der</strong><br />

Fischereiwirtschaft;<br />

Entwicklung von<br />

Schwimmblattgesellschaften;naturnahe<br />

Gestaltung des<br />

Ufersaumes;<br />

gelenkte Sukzession<br />

Erarbeitung eines<br />

Renaturierungskonzeptes,<br />

das insbeson<strong>der</strong>e<br />

den Ansprüchen<br />

<strong>der</strong> Amphibien<br />

gerecht wird;<br />

Pflege und Entwicklung<br />

von Amphibien-<br />

Laichgewässern<br />

Erstellung eines<br />

Pflegeplanes für gesamtes<br />

Primstal; gelenkte<br />

Sukzession;<br />

Erarbeitung eines<br />

Pflegekonzeptes;<br />

Umgestaltung und<br />

Renaturierung; natürliche<br />

Sukzession;


<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

6606059<br />

6606061<br />

6606062<br />

6606064<br />

6606091<br />

6606096<br />

6606097<br />

6606098<br />

kleine<br />

Brache<br />

nördlich<br />

<strong>Dillingen</strong><br />

Ökosee<br />

<strong>Dillingen</strong><br />

Ru<strong>der</strong>alfläche<br />

östl. DillingerHütte<br />

Brachen<br />

nördl.<br />

<strong>Saar</strong>louis-<br />

Roden<br />

Wäl<strong>der</strong><br />

südl.<br />

Siersburg<br />

Hüttenwaldnördlich<strong>Dillingen</strong> <br />

Streuobstwiesen<br />

um<br />

Diefflen<br />

Sandgrubennörd-<br />

jas und Calopteryx<br />

splendens;<br />

kleine Brach- und Ru<strong>der</strong>alfläche<br />

an <strong>der</strong><br />

Bahn nördlich <strong>Dillingen</strong><br />

mit kleinflächigen<br />

Kleinschmielenfluren;<br />

Ökosee mit Umgebung,<br />

standorttypisches<br />

Grünland;<br />

Biotopkomplex aus trockenen<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren,<br />

kleinen Bruchwaldresten,<br />

Schilfröhrichten<br />

und Vorwäl<strong>der</strong>n im<br />

Randbereich <strong>der</strong> Dillinger<br />

Hütte;<br />

Brachflächen mit Sandmagerrasen<br />

und offenen<br />

Bodenstellen,<br />

randlich diverse Baumhecken<br />

mit großem Bestand<br />

an Epipactis helleborine;<br />

Fläche wurde<br />

durch Hafenzufahrt zerteilt;<br />

artenreiche Laubmischwäl<strong>der</strong><br />

und sehr<br />

alte Streuobstwiesen;<br />

als Pilz-Lebensraum<br />

bedeutend;<br />

Eichen-<br />

Hainbuchenwäl<strong>der</strong> mit<br />

Robinie und Douglasie;<br />

als Pilzlebensraum bedeutend;<br />

großflächiger Streuobstkomplex<br />

mit Grünland <br />

verschiedeneSandgruben in unterschiedli-<br />

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- 126 -<br />

regionale<br />

Bedeutung<br />

örtliche Bedeutung<br />

örtliche Bedeutung<br />

regionale<br />

Bedeutung<br />

überörtliche<br />

Bedeutung<br />

überörtliche<br />

Bedeutung<br />

überörtliche<br />

Bedeutung<br />

regionale<br />

natürliche Sukzession<br />

Erarbeitung eines<br />

Pflegekonzeptes;<br />

Pflegemahd;<br />

natürliche Sukzession<br />

Erhalt von Sandrasen<br />

durch rotierendenFlächenumbruch<br />

und entsprechendesManagment;<br />

naturnahe Waldwirtschaft<br />

naturnahe Waldwirtschaft<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Streuobstnutzung;<br />

För<strong>der</strong>ung umweltschonendeLandbewirtschaftung<br />

(KU-<br />

LAP); extensive<br />

Grünlandnutzung;<br />

Erstellung eines<br />

Pflegekonzeptes;


<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

6606119<br />

lich <strong>Dillingen</strong><br />

Wald<br />

nordöstlichKondelerMühle<br />

chem Entwicklungszustand;<br />

teilweise mit<br />

Wasserflächen; kleinflächig<br />

mit Sandrasen;<br />

Vorkommen von Kreuzkröte;<br />

alte Buchen-<br />

Mischwäl<strong>der</strong> mit Weißtanne,Nordmannstanne,<br />

Douglasie; als Pilzstandort<br />

bedeutsam<br />

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- 127 -<br />

Bedeutung Pflege und Entwicklung<br />

von Amphibien-<br />

Laichgewässern;<br />

regionale<br />

Bedeutung<br />

naturnahe Waldwirtschaft


<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

TABELLE 2: BEURTEILUNG GEPLANTER, IM FNP DARGESTELLTER BAUFLÄCHEN<br />

BEZ. Lage o<strong>der</strong><br />

Flurname<br />

PA 1 Wohngebiet<br />

„Pachtener<br />

Heide“<br />

PA 2 Wohngebiet<br />

„Solarpark“<br />

DIE 1 Wohngebiet<br />

“Im Lehnfeld“<br />

Derzeitige Nutzung Auswirkungen auf die Naturgüter<br />

Acker, kleinflächig<br />

Feldgehölze<br />

Feuchtes Grünland<br />

(teils Pferdekoppeln),<br />

Baumhecken<br />

mit Weiden und<br />

Pappeln<br />

Äcker, Wiesen,<br />

Streuobstwiesen,<br />

Streuobstbrachen,<br />

verbrachte Gartenparzelle<br />

Verlust von Kaltluftentstehungs-<br />

flächen;<br />

Verlust von eher geringwertigern<br />

Lebensraum;<br />

Verkleinerung des Offenlandbereiches<br />

zwischen Siedlung und Waldrand;<br />

Verlust wertvoller Feuchtwiesen<br />

und -weiden sowie von Baumhecken<br />

als Lebensraum (im Rahmen<br />

des ABSP als örtlich bedeutsam<br />

eingestuft); weiteres Vordringen<br />

<strong>der</strong> Bebauung in die Aue;<br />

Verlust von Kaltluftentstehungsflächen;<br />

deutliche Verringerung <strong>der</strong><br />

Grundwasserneubildung; Verlust<br />

strukturreicher, landwirtschaftlicher<br />

Flächen, mageren Wiesen und<br />

Streuobstbrachen als Lebensraum;<br />

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- 128 -<br />

Kurzbeurteilung Kurzbegründung<br />

landschaftspflegerisch<br />

vertretbar<br />

Landschaftspflegerischeingeschränktvertretbar <br />

landschaftspflegerischeingeschränktvertretbar<br />

Die Ackerflächen selbst sind eher von<br />

untergeordneter Bedeutung für den Arten-<br />

und Biotopschutz; bei Eingrünung<br />

des Gebiets nach Westen und Schutz,<br />

<strong>der</strong> südlich angrenzenden Sandmagerrasen<br />

daher vertretbar;<br />

von einer weiteren Bebauung <strong>der</strong> Auen<br />

sollte grundsätzlich abgesehen werden;<br />

da es sich jedoch um eine kleine Fläche<br />

handelt, die bereits von Norden,<br />

Osten und Süden von Bebauung umgeben<br />

wird, ist <strong>der</strong>en Erschließung bei<br />

ausreichen<strong>der</strong> Berücksichtigung ökologischer<br />

Belange (u.o. in Bezug auf<br />

Grundwasserschutz) vertretbar;<br />

durch die Bebauung wird eine Siedlungsabrundung<br />

erreicht und einer Zersiedelung<br />

entgegengewirkt; im Rahmen<br />

<strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung wird<br />

eine genaue Kartierung des FFH-<br />

Lebensraumtyps sowie <strong>der</strong> Pflanzenarten


<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

BEZ. Lage o<strong>der</strong><br />

Flurname<br />

Derzeitige Nutzung<br />

Auswirkungen auf die Naturgüter<br />

DIE 1 Verlust von FFH-Lebensraumtyp<br />

“Magere Flachlandmähwiese“;<br />

Vorkommen <strong>der</strong> gefährdeten Pflanzenart<br />

“Zierliches Schillergras -<br />

Koeleria macrantha“;<br />

SO Son<strong>der</strong>bauflächeWindenergie<br />

“Schloßkopf“<br />

am Limberg<br />

Nadelforst Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

und <strong>der</strong> Erholungsfunktion<br />

Verlust von strukturarmem Nadelforst<br />

als Lebensraum für Pflanzen<br />

und Tiere;<br />

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- 129 -<br />

Kurzbeurteilung<br />

Gemäß Umweltbericht<br />

zur<br />

Teilän<strong>der</strong>ung<br />

des FNP´s Teilplan„Windenergienutzung“vertretbar<br />

Kurzbegründung<br />

in Abstimmung mit <strong>der</strong> zuständigen Naturschutzbehörde<br />

empfohlen; Bei großzügiger<br />

Durchgrünung, Erhalt <strong>der</strong> großflächigen Gehölzstrukturen<br />

und Ersatz des FFH-<br />

Lebensraumtyps vertretbar; eine Regenwasserentflechtung<br />

und, soweit möglich, eine<br />

Versickerung von Regenwasser sollte angestrebt<br />

werden;<br />

Gemäß Umweltbericht zur Teilän<strong>der</strong>ung des<br />

FNP´s Teilplan „Windenergienutzung“ sind<br />

keine erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />

erwarten. Die mit <strong>der</strong> Errichtung von Windenergieanlagen<br />

zwangsläufig verbundenen<br />

Landschaftsbildverän<strong>der</strong>ungen sind grundsätzlich<br />

hinzunehmen, sofern Landschaftsbild<br />

und Erholungsfunktion nicht beson<strong>der</strong>e<br />

Eigenschaften o<strong>der</strong> Qualitäten aufweisen<br />

(z.B. bei hoher Naturnähe). Da sich <strong>der</strong> Nadelforst<br />

am Schloßkopf nicht durch eine hohe<br />

Naturnähe auszeichnet und aufgrund <strong>der</strong><br />

Kleinflächigkeit die Bedeutung für die Erholung<br />

als mittel bis gering einzustufen ist, ist<br />

dies nicht <strong>der</strong> Fall.<br />

Der Verlust an Lebensraum wird als nicht erheblich<br />

eingestuft, da alle schutzwürdigen,<br />

windkraftsensiblen Flächen inklusive entsprechen<strong>der</strong><br />

Pufferabstände bei <strong>der</strong> Standortfindung<br />

ausgeschlossen wurden. Weiter-


<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

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- 130 -<br />

gehende artenschutzrechtliche Prüfungen<br />

(zu windkraftrelevanten Vogel- und Fle<strong>der</strong>mausarten)<br />

müssen bei <strong>der</strong> Errichtung von<br />

Windenergieanlagen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens<br />

durchgeführt werden.


<strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Tab.3:Bedarf an Ausgleichsflächen aufgrund geplanter Bauflächen im FNP<br />

Baufläche Größe ÖkologischeWertigkeit<br />

PA1: „Wohngebiet<br />

Pachtener<br />

Heide“<br />

PA2: „Wohngebiet<br />

Solarpark“<br />

DIE1: „Wohngebiet<br />

im Lehnfeld“<br />

Son<strong>der</strong>baufläche<br />

Windenergie<br />

„Schloßkopf“<br />

Geschätzter<br />

Externer<br />

Ausgleich<br />

7,5 ha Gering 1:0,5 3,75 ha<br />

2,6 ha Hoch 1:1,2 3,1 ha<br />

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- 131 -<br />

Bedarf an Ausgleichsfläche<br />

Hinweise<br />

10,2 ha Hoch 1:1,2 12,2 ha Vorrangig Ausgleichsmaßnahmen<br />

Nr. 25 u. 27 (räumliche<br />

Nähe, funktional<br />

gleichartiger Ausgleich)<br />

12,4 ha Mittel schätzungsweise<br />

max. 2 Anlagen,<br />

pro<br />

Anlage ca.<br />

3 ha Ausgleich<br />

Summe:<br />

32,7 ha<br />

6 ha Ausgleichsbedarf<br />

stark abhängig von<br />

konkretem Standort<br />

Summe:<br />

25,05 ha


Tabelle 4: Maßnahmenkatalog<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden die gesamten landschaftspflegerischen Maßnahmen und Empfehlungen, die im Erläuterungsbericht bereits näher<br />

dargestellt wurden, nochmals aufgeführt und kurz begründet. Die Maßnahmennummern sind im Plan „Entwicklungskonzeption“ verortet.<br />

Allgemeine Maßnahmen, die nicht im Plan verortet wurden, sind grau hinterlegt. Darüber hinaus wird eine Einteilung <strong>der</strong> Maßnahmen nach ihrer<br />

Priorität vorgenommen (1= kurzfristige Maßnahmen, 1-2 Jahre; 2= mittelfristige Maßnahmen, 3-5 Jahre; 3= langfristige Maßnahmen, 5-10 Jahre).<br />

Die letzte Spalte <strong>der</strong> Tabelle verweist auf die entsprechende Textstelle in <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong>.<br />

Nr. Standort Kurzbeschreibung Kurzbegründung Maßnahmenträger Priorität Seite<br />

1 Waldflächen am Erweiterung des bestehenden - Schutz <strong>der</strong> ökologisch funktional Ministerium für 3 94<br />

Nordwestrand des<br />

Planungsraumes<br />

sowie nördlich,<br />

westlich und<br />

östlich “Pachtener<br />

Heide“<br />

Landschaftsschutzgebietes zusammenhängenden Waldflächen Umwelt<br />

2 Bereich Ökosee, Ausweisung als<br />

- Sicherung des ökologisch hoch- Ministerium für 3 94<br />

Kiesweiher, Landschaftsschutzgebiet<br />

wertigen Ausgleichsraumes, welcher Umwelt<br />

Primsmündung<br />

eine bedeutende Funktion zur<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong><br />

Leistungsfähig-keit des<br />

Naturhaushaltes übernimmt<br />

- Sicherung <strong>der</strong> siedlungsnahen<br />

Flächen zur Erholung<br />

- Schutz <strong>der</strong> europaweit schützenswerten<br />

Flächen (FFH- bzw. Vogelschutzgebiet)<br />

3 Offenland Erweiterung des bestehenden - Schutz strukturreicher<br />

Ministerium für 3 95<br />

nordwestlich, Landschaftsschutzgebietes Landschaftsausschnitte mit hohem Umwelt<br />

westlich und<br />

Streuobstanteil und Baumhecken<br />

nordöstlich<br />

- Bedeutung für siedlungsnahe<br />

Diefflen<br />

Naherholung und<br />

Ortsrandeingrünung<br />

3a Waldflächen Erweiterung des bestehenden - Arrondierung des<br />

Ministerium für 3 95<br />

nördlich<br />

Landschaftsschutzgebietes Landschaftsschutzgebietes um Umwelt


Segelflugplatz in<br />

Diefflen<br />

4 Nordöstlich<br />

Diefflen, Kerbtal<br />

mit Baumhecken<br />

5 Nördlich<br />

Nalbacher Straße<br />

in Diefflen,<br />

Hangkante<br />

6 Nördlich Diefflen,<br />

Bereich „Hinterm<br />

Fürstenwald“<br />

8 Dillinger<br />

Hüttenwald, <strong>Stadt</strong>-<br />

und Staatswald im<br />

nördlichen<br />

Planungsraum;<br />

Altholzbestände<br />

8a Nadelforste im<br />

gesamten<br />

Planungsraum<br />

9 Waldrän<strong>der</strong><br />

nordwestlich<br />

Diefflen<br />

10 Kies- und<br />

Angelweiher in <strong>der</strong><br />

Primsaue südlich<br />

Ausweisung als Geschützter<br />

Landschaftsbestandteil<br />

Ausweisung als Geschützter<br />

Landschaftsbestandteil<br />

Ausweisung als geschützter<br />

Landschaftsbestandteil<br />

Erhalt und naturnahe<br />

Bewirtschaftung <strong>der</strong><br />

Altholzbestände<br />

Umwandlung von<br />

Nadelholzbeständen in<br />

Laubmischwald (großflächige<br />

Bestände und Bestände im<br />

Quellbereich des nördlichen<br />

Haienbaches)<br />

Entwicklung arten- und<br />

strukturreicher Waldrän<strong>der</strong><br />

Naturnahe Entwicklung <strong>der</strong> Weiher<br />

durch ungestörte Uferbereiche,<br />

Senkung <strong>der</strong> Besatzdichten und<br />

Waldflächen<br />

- Schutz <strong>der</strong> Waldflächen mit<br />

schützenswerten Biotopen<br />

- Sicherung und Schutz des<br />

landschaftstypischen Kerbtales zur<br />

Strukturierung des<br />

Landschaftsbildes und Sicherung<br />

des Biotopverbunds<br />

- Schutz <strong>der</strong> landschaftsprägenden<br />

Hangkante mit altem Streuobst<br />

- Sicherung des Biotopverbunds<br />

- Schutz und Entwicklung <strong>der</strong><br />

ehemaligen Kiesabbaufläche als<br />

wertvoller Lebensraum für Tiere und<br />

Pflanzen, insbeson<strong>der</strong>e Amphibien<br />

- Sicherung <strong>der</strong> Altholzbestände als<br />

Lebensraum für eine artenreiche<br />

Flora und Fauna<br />

- Erhöhung <strong>der</strong> Struktur- und<br />

Lebensraumvielfalt<br />

- Schaffung von arten- und<br />

individuenreichen Lebensräumen<br />

- Strukturanreicherung in <strong>der</strong><br />

Landschaft<br />

- Schaffung wertvoller<br />

Ersatzlebensräume für den Verlust<br />

<strong>der</strong> Auenbiotope<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 95<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 95<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 95<br />

Forstbehörde, <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>; Dillinger<br />

Hütte<br />

Forstbehörde<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher),<br />

Angelsportvereine<br />

1 97<br />

2 98<br />

2 98<br />

2 99


Diefflen Austausch standortfrem<strong>der</strong><br />

Gehölze<br />

11 <strong>Saar</strong>altarm am Naturnahe Entwicklung mit Anlage - Erhöhung <strong>der</strong> Struktur- und <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als 2 99<br />

Limberg<br />

eines ungestörten<br />

Lebensraumvielfalt des Gewässers Eingriffsverursacher),<br />

Schutzbereiches mit breiter - Schaffung wertvoller<br />

Angelsportvereine<br />

Ufervegetation, Verlandungs- und Ersatzlebensräume für den Verlust<br />

Flachwasserzonen<br />

<strong>der</strong> Auenbiotope<br />

11a <strong>Stadt</strong>teil “Überm Naturnahe Entwicklung mit Anlage - Erhöhung <strong>der</strong> Struktur- und <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als 2 100<br />

Berg“,<br />

eines ungestörten<br />

Lebensraumvielfalt des Gewässers Eingriffsverursacher),<br />

Angelweiher südl. Schutzbereiches mit breiter - Schaffung wertvoller<br />

Angelsportvereine<br />

Ökosee<br />

Ufervegetation, Verlandungs- und Ersatzlebensräume für den Verlust<br />

Flachwasserzonen<br />

<strong>der</strong> Auenbiotope<br />

12 Primsmündung, Natürliche Sukzession <strong>der</strong> - Entwicklung auwaldartiger <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 101<br />

nördlich des “Auwald-Aufforstung“<br />

Strukturen <strong>zum</strong> Erhalt bzw. zur<br />

<strong>Saar</strong>hafens<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung eines ökologisch<br />

wertvollen Auebereichs<br />

13 Primsmündung Herausnahme nicht<br />

- Verbesserung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 101<br />

standortgerechter Gehölze aus <strong>der</strong> Lebensraumbedingungen <strong>der</strong> Aue<br />

Aue<br />

für einheimische Tiere<br />

15 Kleingärten in <strong>der</strong> Aufstellung eines<br />

- Vermeidung von<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, 1 / 3 101<br />

Primsaue südl. Nutzungskonzeptes für die Schadstoffeinträgen in Grund- und Dillinger Hütte<br />

Lindenstraße Kleingartenanlagen und die<br />

Kleintierhaltung<br />

Langfristig Aussiedlung aus <strong>der</strong><br />

Aue<br />

Oberflächenwasser<br />

16 Ehemalige Auslagerung <strong>der</strong> gewerblichen - Vermeidung von<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, 2 101<br />

Gewerbefläche Lagerfläche aus <strong>der</strong> Aue<br />

Schadstoffeinträgen in Grund- und Dillinger Hütte<br />

südlich<br />

Oberflächenwasser<br />

Brückenstraße<br />

- Entsiegelung im Auenbereich zur<br />

Vergrößerung des<br />

Retentionsraumes<br />

17 Primsmündung, Umwandlung des Pappelwaldes in - Entwicklung auwaldartiger <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als 2 101<br />

südlich <strong>der</strong> standortgerechte<br />

Strukturen zur Wie<strong>der</strong>herstellung Eingriffsverursacher)<br />

Bebauung an <strong>der</strong> Feuchtwaldgesellschaften eines ökologisch wertvollen<br />

Brückenstraße<br />

Auebereichs


18<br />

Primsaue südlich<br />

Diefflen<br />

19a verrohrte Gräben<br />

und Bäche im<br />

Siedlungsbereich<br />

20 Grünlandflächen<br />

nordöstlich<br />

Diefflen<br />

22 Grünland nördlich<br />

Ökosee<br />

23 Grünland östlich<br />

Ökosee<br />

24 Feuchtgrünland<br />

südöstlich Diefflen<br />

- Sanierung aufgefüllter<br />

Auebereiche<br />

- Entwicklung von Uferrandstreifen<br />

- Anlage von Feldgehölzstreifen<br />

- Anlage von Ackerrandstreifen<br />

- langfristig Aufgabe <strong>der</strong><br />

Ackernutzung und Umwandlung in<br />

extensives Grünland<br />

Freilegung <strong>der</strong> verrohrten Gräben<br />

und Bäche; naturnahe Gestaltung<br />

Sicherung einer extensiven<br />

Grünlandnutzung<br />

Sicherung einer extensiven<br />

Grünlandnutzung<br />

Sicherung einer extensiven<br />

Grünlandnutzung<br />

Sicherung einer extensiven<br />

Grünlandnutzung<br />

- Reaktivierung <strong>der</strong> Aue /<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> natürlichen<br />

Überflutungsdynamik<br />

- Vermeidung von Stoffeinträgen in<br />

die Prims<br />

- Entwicklung von ökologisch<br />

wertvollen Feuchtwiesen<br />

- Wie<strong>der</strong>herstellung eines<br />

naturnahen Bachlaufes zur<br />

Verbesserung <strong>der</strong><br />

Lebensraumbedingungen <strong>der</strong><br />

Bachfauna<br />

Erhalt bzw. Entwicklung artenreicher<br />

Grünlandgesellschaften als<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere;<br />

Erhalt des FFH-Lebensraumtyps <strong>der</strong><br />

mageren Flachland-Mähwiesen<br />

- Sicherung des Restvorkommens<br />

<strong>der</strong> typischen Glatthaferwiesen in<br />

<strong>der</strong> <strong>Saar</strong>aue bzw. des FFH-<br />

Lebensraumtyps <strong>der</strong> mageren<br />

Flachland-Mähwiesen<br />

- Sicherung <strong>der</strong> Wiesenbrüter-<br />

Vorkommen<br />

Erhalt bzw. Entwicklung artenreicher<br />

Grünlandgesellschaften als<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />

Erhalt bzw. Entwicklung artenreicher<br />

Grünlandgesellschaften als<br />

- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher)<br />

- betroffene<br />

Landwirte (evtl.<br />

Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

<strong>Stadt</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher)<br />

- betroffene<br />

Landwirte (evtl.<br />

Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

betroffene Landwirte<br />

(evtl. Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

betroffene Landwirte<br />

(evtl. Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

- betroffene<br />

Landwirte (evtl.<br />

1 / 3 101<br />

2 101<br />

1 103<br />

1 103<br />

1 103<br />

1 103


25 Grünlandflächen<br />

nordöstlich von<br />

Diefflen<br />

26 “Auf dem<br />

Pfaffenweg“<br />

westlich Diefflen<br />

27 “Beienberg“ östlich<br />

Diefflen<br />

28 Südwestlich<br />

<strong>Stadt</strong>teil<br />

“Pachtener Heide“<br />

Neuanlage und extensive Nutzung<br />

von Streuobstwiesen<br />

Extensive Pflege <strong>der</strong><br />

großflächigen Streuobstbestände<br />

Erhalt und Neuanlage sowie<br />

extensive Nutzung von<br />

Streuobstbeständen<br />

Erhalt bzw. Entwicklung von<br />

Magerrasen durch<br />

Pflegemaßnahmen<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere;<br />

Erhalt des FFH-Lebensraumtyps <strong>der</strong><br />

mageren Flachland-Mähwiesen<br />

- Strukturanreicherung <strong>der</strong><br />

Landschaft<br />

- Schaffung von wertvollem<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />

(insbeson<strong>der</strong>e als Ersatz für den<br />

Verlust von Streuobst durch<br />

geplante Bauflächen)<br />

- Verhin<strong>der</strong>ung einer Verbrachung<br />

und damit Erhalt <strong>der</strong> ökologisch<br />

bedeutsamen Streuobstwiesen<br />

- Strukturanreicherung <strong>der</strong><br />

Landschaft<br />

- Schaffung von wertvollem<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />

(insbeson<strong>der</strong>e als Ersatz für den<br />

Verlust von Streuobst durch<br />

geplante Bauflächen)<br />

- Erhalt bzw. Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />

Sandmagerrasen als Lebensraum<br />

für spezielle Pflanzen und Tiere<br />

Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher)<br />

- betroffene<br />

Landwirte (evtl.<br />

Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

- Obst- und<br />

Gartenbauverein<br />

- betroffene<br />

Landwirte (evtl.<br />

Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

- Obst- und<br />

Gartenbauverein<br />

- betroffene<br />

Landwirte (evtl.<br />

Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher)<br />

- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (evtl.<br />

als Eingriffsverursacher)<br />

2 103<br />

1 104<br />

2 104<br />

1 104


29 Ackerfläche<br />

nördlich Ökosee<br />

30 Ackerfläche im<br />

Kondeler Bachtal<br />

31 Kerbtäler und<br />

Gräten am westl.<br />

und östl.<br />

Siedlungsrand von<br />

Diefflen<br />

32 Grünflächen<br />

zwischen<br />

Hüttenwald und<br />

Ökosee<br />

33 Grünflächen im<br />

südlichen<br />

<strong>Stadt</strong>bereich<br />

<strong>Dillingen</strong> bzw.<br />

“Überm Berg“<br />

34 Innenstadtbereich<br />

<strong>Dillingen</strong> / “Überm<br />

Berg“,<br />

Hauptdurch-<br />

- Anlage von schmalen<br />

Brachestreifen<br />

- Entwicklung von<br />

Ackerrandstreifen<br />

- Anlage von Feldgehölzhecken<br />

- Anlage von Ackerrandstreifen<br />

- alternativ Entwicklung von<br />

Sandrasenlebensgemeinschaften<br />

auf Ackerbrachen<br />

Erhalt und Entwicklung <strong>der</strong><br />

wertvollen Baumhecken und<br />

Feldgehölze<br />

Erhalt und gegebenenfalls<br />

Aufwertung <strong>der</strong> Grünflächen<br />

Erhalt und gegebenenfalls<br />

Aufwertung <strong>der</strong> Grünflächen<br />

(Kleingartenanlagen, Sportplatz,<br />

Friedhof, Parkanlagen westlich<br />

des Hüttengeländes)<br />

- Schaffung von Saumstrukturen als<br />

Versteckmöglichkeiten für<br />

Wiesenbrüter und damit Sicherung<br />

<strong>der</strong> Wiesenbrütervorkommen<br />

- Vermeidung von Erosionserscheinungen<br />

und Stoffeinträgen in den<br />

Kondeler Bach<br />

- Entwicklung von artenreichen<br />

Ackerwildkrautgesellschaften auf<br />

Sand<br />

- Entwicklung von Sandrasen als<br />

Lebensraum seltener Tier- und<br />

Pflanzenarten<br />

- Schutz <strong>der</strong> landschaftsbildprägenden<br />

Strukturelemente<br />

- Sicherung des Biotopverbunds und<br />

Schutz <strong>der</strong> bedeutenden Lebens-<br />

räume für Pflanzen und Tiere<br />

- Sicherung und Stärkung des<br />

Biotopverbunds<br />

- Sicherung des Biotopverbunds im<br />

Siedlungsbereich durch breite<br />

Grünzüge<br />

Erhalt bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Alleen - Sicherung des Biotopverbunds<br />

durch “Trittsteine“<br />

- gestalterische Aufwertung des<br />

Straßenraumes<br />

- betroffene<br />

Landwirte (evtl.<br />

Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes,<br />

- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher)<br />

- betroffene<br />

Landwirte<br />

(Inanspruchnahme<br />

von För<strong>der</strong>mitteln<br />

des ELER-<br />

Programmes<br />

- <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (als<br />

Eingriffsverursacher)<br />

1 104<br />

1 104<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 105<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 106<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

1 106<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 106


gangsstraßen - Verbesserung <strong>der</strong> Lufthygiene und<br />

<strong>der</strong> kleinklimatischen Verhältnisse<br />

35 Grünflächen im Aufwertung und ökologische - Verbesserung des Biotoverbunds <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (z.T. 2 107<br />

Siedlungsbereich Begrünung (private Streuobst- und im Siedlungsbereich<br />

durch För<strong>der</strong>ung von<br />

Heckenanpflanzungen, naturnahe - Verbesserung <strong>der</strong> lufthygieni- privaten<br />

Gestaltung von Vorgärten und schen und kleinklimatischen Pflanzungen)<br />

Innenhöfen etc.)<br />

Verhältnisse<br />

36 Ackerbrachen Anpflanzung von Feldgehölzen - Immissionsschutz (insbeson<strong>der</strong>e - <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 108<br />

westlich <strong>der</strong> und Wiesenansaat<br />

Filterung von Luftschadstoffen)<br />

Autobahn A8<br />

- Einschränkung <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen auf die Autobahn<br />

37 Talräume von Vermeidung einer weiteren - Schutz <strong>der</strong> Auen als<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 108<br />

Prims und <strong>Saar</strong> Bebauung <strong>der</strong> Auen<br />

Retentionsraum sowie als<br />

ökologisch wertvoller Lebensraum<br />

38 Gesamtes<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet<br />

39 Waldflächen am<br />

Limberg<br />

40 Kleingartenanlage<br />

n und<br />

“Kegelwäldchen“<br />

im <strong>Stadt</strong>teil<br />

“Überm Berg“<br />

41 Freifläche<br />

zwischen<br />

Pachtener Heide<br />

Durchführung einer<br />

klimatologsichen Untersuchung<br />

zur Abgrenzung von<br />

Belastungsräumen, Kaltluftabflussbahnen<br />

und klimatischen<br />

Ausgleichsräumen<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Zugänglichkeit<br />

<strong>der</strong> Waldgebiete für die<br />

Bevölkerung<br />

- Öffnung <strong>der</strong> Kleingartenanlagen<br />

für die Öffentlichkeit<br />

- Entwicklung einer öffentlichen<br />

Parkanlage im Berech des<br />

Kegelwäldchens<br />

- Freizeit orientierte Gestaltung <strong>der</strong><br />

Freifläche<br />

- Ermittlung <strong>der</strong> klimatischen<br />

Belastungsfaktoren als Grundlage<br />

für Verbesserungsmaßnahmen<br />

- Ermittlung von klimatisch<br />

bedeutsamen Flächen als<br />

Grundlage für die Sicherung einer<br />

Durchlüftung <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />

- Aufwertung <strong>der</strong> Waldflächen zur<br />

Erholungsnutzung<br />

- Schaffung von Erholungsflächen<br />

für die Bevölkerung<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> Wohnqualität<br />

<strong>der</strong> umliegenden Wohngebiete<br />

durch gestalterische Aufwertung des<br />

Umfeldes<br />

- Schaffung einer wohnortnahen<br />

Fläche für die Erholunsgsnutzung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 3 108<br />

Forstamt 3 108<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 108<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 108


und Wohngebiet<br />

Leipziger Ring<br />

42 Gesamtes<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet<br />

43 Gesamtes<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Optimierung des Radwegenetzes<br />

durch Ausbau von<br />

Radverbindungen, Markierung von<br />

Schutzstreifen, Öffnung von<br />

Untertunnelungen etc.<br />

Sanierung <strong>der</strong> Altlasten-Standorte,<br />

für die ein hohes<br />

Gefährdungspotenzial ermittelt<br />

wurde<br />

44 Ortslage Diefflen Auslagerung von<br />

immissionsschutz-rechtlich und<br />

gestalterisch bedenklichen<br />

Betrieben aus <strong>der</strong> Ortslage in<br />

ausgewiesene Gewerbegebiete<br />

45 Gesamtes<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet<br />

48 Geplantes<br />

Wohngebiet<br />

“Solarpark“ (PA 2)<br />

im Bereich „Überm<br />

Berg“<br />

Aufstellen eines<br />

Generalverkehrsplans<br />

- bei Realisierung <strong>der</strong> Planung ist<br />

aufgrund <strong>der</strong> Auenlage auf den<br />

Grundwasserschutz beson<strong>der</strong>er<br />

Wert zu legen<br />

- Verbesserung des teilweise<br />

lückenhaften, durch Untertunnelungen,<br />

Sackgassen und Einbahnstraßen<br />

unterbrochenen<br />

Radverkehrsnetzes<br />

- Schutz von Boden, Grund- und<br />

Oberflächenwasser vor<br />

Schadstoffeinträgen<br />

- Schutz des Menschen im Bereich<br />

empfindlicher Nutzungen<br />

- Sicherung gesun<strong>der</strong><br />

Wohnverhältnisse durch die<br />

Min<strong>der</strong>ung von Lärmbelastungen<br />

- gestalterische Aufwertung <strong>der</strong><br />

Beriche<br />

- Bewertung und<br />

Verbesserung <strong>der</strong><br />

Immissionssituation an den<br />

stark frequentierten<br />

Hauptdurchgangs-straßen<br />

-<br />

- Schutz <strong>der</strong> Auelebensräume<br />

- Schutz des Grundwassers vor<br />

Beeinträchtigungen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 108<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 109<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 3 109<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 2 109<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> 1 109


49 Geplantes<br />

Wohngebiet “Im<br />

Lehnfeld“ (DIE 1)<br />

in Diefflen<br />

Integration <strong>der</strong> randlich gelegenen<br />

Baumheckenstrukturen und<br />

Streuobstbrachen in die Planung<br />

- Schutz von für den Arten- und<br />

Biotopschutz hochwertigen<br />

Gehölzbeständen;<br />

- Schutz bzw. Ersatz des<br />

betroffenen FFH-Lebensraumtyps<br />

<strong>der</strong> Mageren Flachland-Mähwiesen;<br />

- Eingrünung des geplanten<br />

Wohngebietes<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

1 110


Tabelle 5: Altlasten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong><br />

AZ Betrieb Straße / Gemarkung<br />

DIL_1854 Quarzit-Edelputzverarbeitung Franz-Meguin-Straße 6a<br />

DIL_1855 Großhandel Tankstellen Dieselstraße 3<br />

DIL_1856 Kfz - Werkstatt Johannesstraße 44<br />

DIL_1857 Großschreinerei Feldstraße 32-34<br />

DIL_1858 Heizöl- / Baustoffhandel Nalbacher Straße 176<br />

DIL_1860 Taxi / Tankstelle Gathmannstraße 10<br />

DIL_1861 Tankstelle / Mineralölhandel Merziger Straße 268<br />

DIL_1862 Tankstelle Merziger Straße 280 (HELA)<br />

DIL_1863 Chem. Reinigung Daimlerstraße 8<br />

DIL_1864 Chem. Reinigung Wilhelmstraße 4<br />

DIL_1865 Dachdeckerei / Bitumenverarbeitung Merziger Straße 78<br />

DIL_1866 Tiefbauarbeiten / Baustoffhandel Brunnenstraße 9-(11 ?)<br />

DIL_1867 Tiefbauarbeiten / Baustoffhandel Werthstraße 14<br />

DIL_1868 Schreinerei / Tischlerei Wer<strong>der</strong>straße 25<br />

DIL_1869 Heizöl- / Baustoffhandel Friedrich-Ebert-Straße 40<br />

DIL_1870 Schlacht- u. Viehhof Am Schlachthof<br />

DIL_1871 Kanonenrohr- / Geschossfabrik Uferstraße<br />

DIL_1872 Druckerei Berliner Straße 5<br />

DIL_1873 Autoverkauf / - reparatur Wer<strong>der</strong>straße 29<br />

DIL_1874 Heizöl- / Baustoffhandel Dieselstraße 36 - 38<br />

DIL_1875 Heizöl- / Baustoffhandel Bruchweg 14<br />

DIL_1876 Maschinen- / Apparatebau Feldstraße 30<br />

DIL_1877 Baustoffhandel Gutenbergstraße 21<br />

DIL_1878 Maschinenreparaturwerkstatt Siemensstraße 1<br />

DIL_1879 Baustoffhandel Dillinger Straße 29<br />

DIL_1880 Großschreinerei Dillinger Straße 4<br />

DIL_1881 Schreinerei / Tischlerei Werthstraße 19<br />

DIL_1882 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 1<br />

DIL_1883 Öllager / Ölumschlag Pachtener Str. / Berckheimstraße<br />

DIL_1884 Baumspedition Nachtsheimstraße 1 + 2 / Bahnhofstr.<br />

DIL_1885 DB Lokomotivenwerkstatt Bahnhof<br />

DIL_1886 Großschreinerei Nalbacher Straße 139<br />

DIL_1887 Schrottplatz Pachtener Straße / Berckheimstr.<br />

DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />

DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />

DIL_2505 Kiesabbau Konrad-Adenauer-Allee<br />

Wallerfanger Str. / Konrad-Adenauer-<br />

DIL_2505 Kiesabbau<br />

Allee<br />

DIL_2505 Kiesabbau Geranienstr.<br />

DIL_2506 Primsaue Wallerfanger Str.<br />

DIL_2507 Kiesgrube Robert-Koch-Str.<br />

DIL_2508 Kiesgrube / Schützenhof Merziger Str.<br />

DIL_2508 Kiesabbau Daimlerstr.<br />

DIL_2509 Kiesabbau Am Roten Sand Weg<br />

DIL_2510 Kiesgrube verlängerte Beckinger Straße<br />

DIL_2510 Schützengraben verlängerte Beckinger Straße<br />

DIL_2511 Augrät verlängerter Pfaffenweg<br />

DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />

DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />

DIL_2512 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />

DIL_2513 Ackerfläche / Anschüttung Bruchweg 14<br />

DIL_2514 Anschüttung In <strong>der</strong> Lach<br />

DIL_2515 Ackerfläche / Auenwald / Dieselstraße / Siemensstr.


DIL_2517<br />

Aufschüttung<br />

Hangschüttung westl. Sportplatz Babelsberg<br />

DIL_2518 Augrät verlängerter Pfaffenweg<br />

DIL_2519 Auenwiese Bruchweg<br />

DIL_2519 Bahn-Gelände Bruchweg<br />

DIL_2519 Auenwiese Auf die Ziegelhütte<br />

DIL_2519 Auenwiese Heßbergweg<br />

DIL_2521 Mühlengräben An <strong>der</strong> Papiermühle<br />

DIL_4480 Kfz / Tankstelle Primsstraße 35<br />

DIL_4481 Blechfabrik/Verzinkerei Neustraße 43 a<br />

DIL_4482 DB Tankstelle Wer<strong>der</strong> Straße 2<br />

DIL_4483 Lager Tiefbaubetrieb Fährweg<br />

DIL_4484 Kohlelager Bahnhofstraße 4 u. 6<br />

DIL_4485 Lager Hoch-/Tiefbaubetrieb Römerstraße 15<br />

DIL_4486 Kfz / Tankstelle Merziger Straße 85<br />

DIL_4487 Kfz / Tankstelle Industriestraße 13 a<br />

DIL_4488 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Industriestraße 25<br />

DIL_4489 Betonwerk Lindenstraße / An <strong>der</strong> Papiermühle<br />

DIL_4490 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Am Römerkastell 50<br />

DIL_4491 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Brückenstraße, Ecke Blumenstraße<br />

DIL_4492 Kohlelager Schubertstraße 7 / Schulstr.<br />

DIL_4493 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Merziger Straße 72 - 76<br />

DIL_4494 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Ecke Wer<strong>der</strong>straße/Am Haienbach<br />

DIL_4495 Druckerei Heiligenbergstraße 28<br />

DIL_4496 Kfz - Werkstatt Bismarckstraße 4<br />

DIL_4497 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Merziger Straße 165<br />

DIL_4498 Kfz - Werkstatt / Tankstelle Dieffler Straße 15<br />

DIL_4499 Chem. Reinigung / Färberei Paulinenstraße 5<br />

DIL_4500 Chem. Reinigung Paulinenstraße 8<br />

DIL_4501 Kfz - Werkstatt / Tankstelle <strong>Saar</strong>louiser Straße 12<br />

DIL_4502 Kfz - Werkstatt / Tankstelle <strong>Saar</strong>louiser Straße 14 a<br />

DIL_4503 Chem. Reinigung <strong>Saar</strong>louiser Straße 2<br />

DIL_4504 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 23<br />

DIL_4505 Chem. Reinigung Hüttenwerkstraße 13<br />

DIL_4506 Kfz - Werkstatt / Eigentankstelle Hinterstraße 13<br />

DIL_4507 Säckefabrik Merziger Straße 117 - 119<br />

DIL_4508 Chem. Reinigung Mozartstraße 7 - 11<br />

DIL_4509 Kohle-/ Öllager Jakobstraße 5<br />

DIL_6743 Kiesabbau Fischerstraße<br />

DIL_6743 Kiesabbau Fischerstraße<br />

DIL_7034 Kiesabbau westl. Segelflugplatz<br />

DIL_7035 Acker / Wiesenflächen Brückenstraße<br />

DIL_7036 Weide östl. Marie Curie Str.<br />

DIL_7037 Kiesabbau nördl. Berliner Str.<br />

DIL_7038 Kiesabbau nördl. "Am Fürstenwald"<br />

DIL_7039 Kiesabbau Segelflugplatz<br />

DIL_7040 Schlackehalde B51<br />

DIL_7040 Kohleschlammabsetzbecken Wiesemslach<br />

DIL_7040 Kohleschlammabsetzbecken Im Großkies<br />

DIL_7041 Primsobergraben südl. Dieffler Str.<br />

DIL_7041 Primsobergraben südl. Dieffler Str.<br />

DIL_7042 Ackergrundstücke östl. "Augrät"<br />

DIL_7043 Kiesschlammabsetzweiher Auf dem alten Fahr<br />

DIL_7044 Schlackehalde<br />

Entwässerungsgräben /<br />

"Am Sauberg"<br />

DIL_7045 Panzergraben "Borrlach"


DIL_7046 Tongrube Litermontstraße<br />

DIL_18962 Werkstatt / Apparatebau Werkstraße<br />

DIL_18963 DB Güterabfertigung Berckheimstraße<br />

DIL_18964 Bunkeranlagen<br />

DIL_19435 Kompostieranlage <strong>Dillingen</strong><br />

DIL_20527 Flugzeugabsturz WK II Gänswies<br />

DIL_20584 ehem. DH Kokerei Dillinger Hütte<br />

DIL_20754 Kiesgruben Auf <strong>der</strong> Insel<br />

DIL_20755 Wiesenflächen verlängerter Bruchweg<br />

DIL_20756 Kiesabbau südl. L143<br />

DIL_20757 THW / DB Lagerplatz nördl. Römerbrücke<br />

DIL_20758 Kiesabbau verlängerte Beckinger Str.<br />

DIL_20759 Acker / Wiesenflächen südl. L143 / Primsbrücke<br />

DIL_20759 Acker / Wiesenflächen südl. L143 / östl. Anglerweiher<br />

DIL_20760 Acker / Wiesenflächen südl. E-Werk<br />

DIL_20761 Gewerbeflächen Industriestraße 5 - 7<br />

DIL_20856 Klärteiche<br />

DIL_20924 DB Lagerplatz / Schrottplatz Neustraße


Tab. 6: Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzung Bezeichnung<br />

ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm<br />

BauGB Baugesetzbuch<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

DEK Dillinger Energiekampagne<br />

ELER Europäischer Landwirtschaftsfond für die<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

FFH Flora Fauna Habitat<br />

FNP Flächennutzungsplan<br />

IMMESA <strong>Saar</strong>ländisches<br />

Luftüberwachungsmessnetz<br />

KULAP Kulturlandschaftsprogramm<br />

LB Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

LEP Landesentwicklungsplan<br />

LSG Landschaftsschutzgebiet<br />

LUA Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz<br />

ND Naturdenkmal<br />

PAK Polyzyklische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

RL Rote Liste<br />

SNG <strong>Saar</strong>ländisches Naturschutzgesetz<br />

SWG <strong>Saar</strong>ländisches Wassergesetz


Literaturverzeichnis<br />

AMTSBLATT DES SAARLANDES (1977): Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete<br />

im Landkreis <strong>Saar</strong>louis, Nr. 19, S. 405.<br />

ARGE EINGRIFFSREGELUNG (Arbeitsgruppe Eingriffsregelung <strong>der</strong> Landesanstalten/-ämter<br />

und des Bundesamtes für Naturschutz (Hrsg.) (1995): Empfehlungen <strong>zum</strong> Vollzug <strong>der</strong><br />

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BASTIAN, O.; SCHREIBER, K.-F. (Hrsg.) (1994): Analyse und ökologische Bewertung <strong>der</strong><br />

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BLAB, J. (1993): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere, Schriftenreihe für<br />

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BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2000): Planzeichen für die örtliche<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT<br />

(Hrsg.) (1997): <strong>Landschaftsplan</strong>ung - Inhalte und Verfahrensweisen -<br />

BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (1997): Unterhaltungsplan Dillinger See “Ökosee“.<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.)(1981): Erläuterungen zur<br />

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GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1989): Erläuterungen zur<br />

Geologischen Karte des <strong>Saar</strong>landes, 1 : 50.000.<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG, WOHNEN,<br />

LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND NATURSCHUTZ (Hrsg.) (1992): Ackerland als<br />

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KAULE, G./AFÖ (1989): Fortschreibung <strong>der</strong> Kartierung beson<strong>der</strong>s schutzwürdiger Biotope im<br />

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LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND<br />

ERHOLUNG (LANA) (1995): Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an den Inhalt <strong>der</strong> flächendeckenden<br />

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LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ DES SAARLANDES (Hrsg.) (1996): Erläuterungen<br />

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LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ DES SAARLANDES (Hrsg.) (1999): Leitfaden<br />

Eingriffsbewertung.<br />

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ<br />

(Hrsg.) (1991): <strong>Landschaftsplan</strong>ung Winnweiler, Oppenheim.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND VERKEHR (Hrsg.) (1981): Richtlinien für die<br />

Aufstellung von Landschaftsplänen, <strong>Saar</strong>brücken.


MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND VERKEHR (Hrsg.) (1997): Bäche und Flüsse<br />

immer sauberer. <strong>Saar</strong>brücken.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT (Hrsg.) (2004): Landesentwicklungsplan Umwelt<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT (Hrsg.) (2000): Landschaftsrahmenplanung im Landkreis<br />

<strong>Saar</strong>louis (Abschlußbericht); Bearbeitung: AGL Landschafts-, Umwelt- und Raumplanung.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT (Hrsg.) (2007): Landschaftsprogramm <strong>Saar</strong>land (Entwurf vom<br />

Dezember 2007);<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES (Hrsg.) (2000): Bericht über die<br />

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OBERDORFER, E. (1994): Pflanzensoziologische Exkursionsflora.<br />

RÖSER, B. (1988): Saum- und Kleinbiotope, Ökologische Funktion, wirtschaftliche<br />

Bedeutung und Schutzwürdigkeit in Agrarlandschaften.<br />

SCHNEIDER, H. (1972): Die naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung auf Blatt 159 <strong>Saar</strong>brücken.<br />

SCHNEIDER, H. (1991): Sammlung geologischer Führer 84, <strong>Saar</strong>land.<br />

SCHRÖDER, D. (1992): Bodenkunde in Stichworten.<br />

STADT DILLINGEN/SAAR (1984): Landschafstplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> (Vorentwurf);<br />

Bearbeitung: ARGE H. Gellenberg - G. Penker, <strong>Dillingen</strong>/Neuss.<br />

STADT DILLINGEN/SAAR (1985): Ökologischer Ausgleichsbereich <strong>Saar</strong>aue <strong>Dillingen</strong>.<br />

Gestaltungsentwurf. Ausführungsplanung.<br />

STADT DILLINGEN/SAAR (unveröffentl.) (1994): Die Waldflächen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/<strong>Saar</strong>; Bearbeitung: Büro für Landespflege u. Forsten M. Meyer, Beckingen-<br />

Düppenweiler.<br />

STADT DILLINGEN/SAAR (unveröffentl.) (1994): Grünflächenkataster <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

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STADT DILLINGEN/SAAR (Hrsg.) (1999): Umweltbericht, Naturschutz und<br />

Landschaftspflege; Bearbeitung: Herrmann Merl.<br />

STADT DILLINGEN/SAAR (Hrsg.) (1998): Beschreibung <strong>der</strong> Vorrangflächen für den<br />

Naturschutz auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Dillingen</strong>, Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung ihrer<br />

ökologischen Wertigkeit; Bearbeitung: Büro für Landespflege u. Forsten M. Meyer,<br />

Beckingen-Düppenweiler.<br />

STADT DILLINGEN/SAAR (Hrsg.) (1998): Bestandserhebung <strong>der</strong> innerstädtischen<br />

Grünflächen und <strong>der</strong>en ökologische Bewertung für den Arten- und Biotopschutz;<br />

Bearbeitung: Büro für Landespflege und Forsten M. Meyer, Beckingen-Düppenweiler.<br />

STADT DILLINGEN/SAAR (Hrsg.) (1998): Lokale Agenda 21 (Entwurf); Bearbeitung:<br />

Alexan<strong>der</strong> Karsunky.<br />

WILMANNS, O. (1998): Ökologische Pflanzensoziologie.<br />

Kartenverzeichnis


GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1981): Geologische Karte des<br />

<strong>Saar</strong>landes, Maßstab 1 : 50.000.<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1981): Geologische Karte des<br />

<strong>Saar</strong>landes, Maßstab 1 : 25.000, Blatt 6606 <strong>Saar</strong>louis.<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1987): Hydrogeologische<br />

Karte des <strong>Saar</strong>landes, Karte 1 Wasserleitvermögen des Untergrundes, Maßstab 1 : 100.000.<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT DES SAARLANDES (Hrsg.) (1992): Hydrogeologische<br />

Karte des <strong>Saar</strong>landes, Karte 3 Grundwasserbeschaffenheit, Maßstab 1 : 100.000.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND VERKEHR (Hrsg.) (1995):<br />

Gewässergütekarte des <strong>Saar</strong>landes 1995.

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