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Medienrecht und Schule (1) - Mebis - Bayern

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<strong>Medienrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Schule</strong>Jugendschutz 7Gleichgültig, wie Medien im Unterricht oder im sonstigen schulische Kontext genutzt werden,versteht es sich von selbst, dass eine altersgemäß angemessene Verwendung der Mediengewährleistetist <strong>und</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche möglichst nicht mit Inhalten in Berührung kommen,die sie verstören, ängstigen oder gefährden („sozialethisch desorientieren“) können. Richtlinien,welche Medien zu vermeiden sind, enthalten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes<strong>und</strong> verwandter Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen.Die <strong>Schule</strong> muss im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür sorgen, dass jugendgefährdende <strong>und</strong>sozialethisch desorientierende Medien nach Möglichkeit nicht aufgerufen werden können. Dieskann auf unterschiedliche Weise geschehen:Im Unterricht genügt in der Regel die Aufmerksamkeit der anwesenden Lehrkraft, wennalle Bildschirme einsehbar sind (z. B. wenn die Rechner in U-Form aufgestellt oder Spiegelangebracht sind).Hilfreich können auch sog. „pädagogische Netzwerke“ sein, die die Inhalte aller Schülerrechnerauf dem Bildschirm wiedergeben <strong>und</strong> über die die Lehrkraft jederzeit auf den Schülerbildschirmzugreifen kann, um ihn z. B. schwarz zu schalten.Räume <strong>und</strong> Zeiten, in denen die Schüler nicht einer ständigen Aufsicht unterworfen sind,müssen durch einen Jugendschutz-Filter 8 gesichert sein.Eine Nutzungsordnung 9 muss den Umgang mit Computern <strong>und</strong> Internet in der <strong>Schule</strong> regeln.Verstöße sind deutlich zu ahnden.Und wenn doch einmal etwas „passiert“ ist?Das ist in der heutigen Medienwelt fast unvermeidbar. Dann soll man pädagogischpsychologischsensibel das Gesehene im Unterricht thematisieren. Wichtig ist es, die Sensibilität<strong>und</strong> das Selbstbewusstsein der Schüler zu stärken, ihre Gefühle beim Sehen problematischerInhalte herauszuarbeiten <strong>und</strong> ihnen die Fähigkeit zu vermitteln „Nein“ zu schädlichenInhalten zu sagen. In diesen Erziehungsprozess sollen die Eltern unbedingt einbezogen werden.Es nutzt wenig, wenn in der <strong>Schule</strong> mit großem Aufwand auf altersgemäß unbedenklicheMediennutzung geachtet wird, zu Hause den Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen das Internet unkontrolliert<strong>und</strong> unbegleitet völlig offen steht.Ganz hervorragende Informationen zur Umsetzung des Jugendmedienschutzes in <strong>Schule</strong> <strong>und</strong>Elternhaus gibt es bei der europäischen Initiative Klicksafe 10 .In <strong>Bayern</strong> gibt es darüber hinaus ein Netzwerk von 120 Medienpädagogisch-informationstechnischenBeratern (MIBs) 11 , die alle <strong>Schule</strong> zu dieser Thematik beraten, schulinterne Fortbildungensowie Elternabende anbieten.789Umfangreiche Informationen über den gesetzlichen <strong>und</strong> erzieherischen Jugendschutz findet man hier:http://www.stmas.bayern.de//jugend/jugendschutz/.Gute Informationen über Jugendschutz-Filter findet man hier:http://www.klicksafe.de/jugendschutzfilter/.Siehe Anhang 1 der KMBek (<strong>Bayern</strong>) „Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-Einrichtung <strong>und</strong> desInternets an <strong>Schule</strong>n“ vom 12.09.2012, erreichbar u. a. hier:http://dozenten.alp.dillingen.de/mp/recht/kmbek_edv-nutzung+internet_2012-09-12.pdf.10 http://www.klicksafe.de/11 www.mib-bayern.de8

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