11.07.2015 Aufrufe

Medienrecht und Schule (1) - Mebis - Bayern

Medienrecht und Schule (1) - Mebis - Bayern

Medienrecht und Schule (1) - Mebis - Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Medienrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Schule</strong>Fremde Inhalte sollen deutlich als solche zu erkennen sein. Es hat sich eingebürgert, dass siein einem neuen Browserfenster oder Tab geöffnet werden, in dessen Adressenzeile die fremdeURL zu finden ist.Übernimmt man fremde Inhalte in seine eigene Homepage, macht man sie sich „zu eigen“ <strong>und</strong>ist damit voll für diese Inhalte verantwortlich. Dabei ist es gleichgültig, ob fremde Inhalte eingebettetoder als Kopie vom eigenen Server aus bereitgestellt werden.Haftungsfragen bei elektronischen SchülerzeitungenWird unter dem Internet-Auftritt der <strong>Schule</strong> auch eine Schülerzeitung publiziert bzw. dürfen dieSchüler dort eigene Web-Seiten gestalten, stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit für derenInhalte, insbesondere, wenn die Schüler noch minderjährig sind. Seit 1. März 2007 wurden dieeinschlägigen Regelungen im geänderten R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag (RStV) der B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong>im komplett neu erlassenen Telemediengesetz (TMG) des B<strong>und</strong>esgesetzgebers zusammengefasst.Gleichzeitig sind das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz(TDDSG) <strong>und</strong> der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) außer Kraft getreten.In der Regel ist eine Lehrkraft für die Schülerzeitung zuständig, gleichgültig, in welcher Formdiese veröffentlicht wird. Zensur darf zwar nicht stattfinden, doch letztverantwortlich dafür,dass die Schülerzeitschrift keine Verstöße gegen das Presserecht <strong>und</strong> die allgemeinen Gesetzteenthält, sind diese Betreuungslehrkraft <strong>und</strong> die Schulleitung. Beide sind daher im Impressumder Schulhomepage anzugeben, wobei ggf. zu kennzeichnen ist, wer für welchen Bereich zuständigist (§ 55 R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag - RStV)Gibt es über die Frage, was statthaft ist <strong>und</strong> was nicht, häufig Meinungsverschiedenheiten zwischender Redaktion der Schülerzeitung bzw. der Schüler-Webseiten <strong>und</strong> der Schulleitung, solltendie Schülerseiten unter einer eigenen, privaten Domain unabhängig von der <strong>Schule</strong>publiziert werden. Diese Domain sollte auch nicht auf dem Schulserver gehostet werden, daauch dann die Letztverantwortlichkeit der Schulleitung bestehen bleibt (§ 7 Telemediengesetz).Impressum 28Gemäß § 55 R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag, der auch für Angebote im Internet gilt, muss jeder Internet-Auftrittmindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar <strong>und</strong>ständig verfügbar in einem „Impressum“ enthalten:Namen <strong>und</strong> Anschrift sowie bei juristischen Personen auch Namen <strong>und</strong> Anschrift des Vertretungsberechtigten.<strong>Schule</strong>n müssen daher folgende Angaben machen: Name <strong>und</strong> vollständige Postanschrift der <strong>Schule</strong> Telefonnummer <strong>und</strong> E-Mail-Adresse der <strong>Schule</strong> Name des Schulleiters/der Schulleiterin (als Vertretungsberechtigte der <strong>Schule</strong>).Da es sich bei Internetauftritten von <strong>Schule</strong>n sehr häufig um „journalistisch-redaktionelle Telemedien“handelt (z. B. wenn Jahresberichte, eine Online-Schülerzeitung, Berichte über Klas-28 Ausführlichere Informationen zum Impressum bei Schulhomepages gibt es bei Lehrer online:http://www.lehrer-online.de/faq-impressum.php?sid=48508752566036176626710101010730Ein Muster-Impressum findet man hier: http://www.lehrer-online.de/musterimpressumschulhomepage.php?sid=9992732193927359742671376137723032

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!