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Medienrecht und Schule (1) - Mebis - Bayern

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<strong>Medienrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Schule</strong>Eine Zusammenstellung kostenlos zu nutzender Quellen findet man in dem Kurztext„Medien im Internet zur kostenlosen Nutzung“ des Autors, der hier heruntergeladen werdenkann: http://dozenten.alp.dillingen.de/mp/recht/cc-mediensuche.pdf.Bekommt man die notwendigen Einverständniserklärungen nicht <strong>und</strong> findet man keine kostenloseQuelle, hat man die Wahl, die entsprechenden Teile der Publikation weg zu lassen, andersdarzustellen (z.B. ein Bild zu beschreiben) oder, wenn es sich um einen wichtigen Teil handelt,auf die Veröffentlichung ganz zu verzichten. Der Versuch, sich mit unwesentlichen eigenenVeränderungen am fremden Werk durchzumogeln, ist meist zum Scheitern verurteilt, denn dasUrheberrecht verlangt von Bearbeitungen, dass sie „persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters“sind (§ 3 UrhG). Die Rechtsprechung hat dafür recht hohe Maßstäbe angelegt.Sehr gute Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Medienproduktion in<strong>Schule</strong> <strong>und</strong> Jugendarbeit findet man bei irights.info: http://www.irights.de/.Damit ist der urheberrechtliche Rahmen schulischen Handelns im Wesentlichenüberblicksmäßig behandelt.26

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