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Medienrecht und Schule (1) - Mebis - Bayern

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<strong>Medienrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Schule</strong>Weitere einschlägige Fragen ja nein HinweiseIch habe auf meiner privaten Homepage eine Linksammlungfür meinen Unterricht erstellt. Darf ichmeinen Schülern als Hausaufgabe den Auftraggeben, bestimmte Fragen mit Hilfe dieser Links zubearbeiten?XHier gibt es keinerlei urheberrechtlicheBedenken, da frei zugängliche Quellengenutzt werden.Pädagogisch ist zu bedenken, dassalle Schüler gleichermaßen in der Lagesein müssen, diese Aufgabe zubearbeiten. Für den Fall, dass nichtalle Schüler einen häuslichen Internetzuganghaben, den sie ohne größereEinschränkungen nutzen können, solltenSie sich Alternativaufgaben überlegen,mit deren Hilfe die anderenSchüler denselben Lernerfolg erzielenkönnen.Aus Jugendschutzgründen mussgewährleistet sein, dass die Schülernicht auf dem Umweg über Ihre privateHomepage zu gefährdenden Web-Angeboten gelangen können.Die Reihe der Fallbeispiele ließe sich noch beliebig fortsetzen. Das würde aber den Rahmendes Artikels sprengen. Der Autor ist gerne bereit, konkrete Fragen zu beantworten. DieKommunikationsdaten stehen am Ende des Texts.Was geschieht, wenn man sich nicht an diese Regeln hält?Kann ein Urheber oder eine Verwertungsgesellschaft einen Rechtsbruch nachweisen, erfolgtin der Regel eine Abmahnung auf Unterlassung <strong>und</strong>/oder eine Schadenersatzklage, wobeifür den Streitwert die kommerzielle Nutzung des Mediums zugr<strong>und</strong>e gelegt wird. Außerdemkönnte der Verstoß strafrechtliche Folgen haben. Immerhin handelt es sich um Diebstahlgeistigen Eigentums (siehe §§ 97 ff UrhG <strong>und</strong> 106 ff UrhG). Zugegeben: Das kommt seltenvor. Man sollte jedoch auch aus eigenem Interesse das Urheberrecht beachten. Bildungsmedienmachen niemanden reich. Schulbuchverlage <strong>und</strong> Medienproduzenten können nurweiter existieren, wenn ihre Produkte gekauft werden. Illegale, kostenlose Nutzung gefährdetdie ganze Branche <strong>und</strong> damit mittelfristig auch die Qualität des Unterrichts.19

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