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Medienrecht und Schule (1) - Mebis - Bayern

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<strong>Medienrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Schule</strong>Weitere einschlägige Fallbeispiele ja nein HinweiseZusatzfrage: Die Lernumgebung, die auch urheberrechtlichgeschützte Werke enthält, wurde von einemLehrerteam aus verschiedenen <strong>Schule</strong>nentwickelt. Darf jedes Teammitglied die Umgebungseiner ganzen <strong>Schule</strong> zugänglich machen?XAls Teammitglied hat jede Lehrkraftdas Nutzungsrecht an der gesamtenLernumgebung. Da Unterrichtsmaterialiengenerell über das Schulintranet zurVerfügung gestellt werden dürfen,erstreckt sich die legale Nutzung derLernumgebung auf die Intranetze aller<strong>Schule</strong>n, die mindestens einen Kollegenim Vorbereitungsteam haben.Zur Zeit schließen sich <strong>Schule</strong>n regional <strong>und</strong> überregionalzusammen, um Unterrichtsmaterialien <strong>und</strong>Lernumgebungen, die von einzelnen Lehrkräften<strong>und</strong> Lehrerteams gestaltet wurden, über eine gemeinsamePlattform zu nutzen. Diese ist nur für dieLehrkräfte <strong>und</strong> Schüler der angeschlossenen <strong>Schule</strong>nzugänglich. Ist das zulässig?X… da diese Medien <strong>und</strong> Materialienmeist Teile urheberrechtlich geschützterWerke enthalten. Eine derart weiteVerbreitung ist mit dem Begriff der„Nichtöffentlichkeit“ des Schulunterrichtsnicht mehr abgedeckt, auchwenn Zugangsbeschränkungen diefreie Verbreitung im Internet behindern.XNur für Unterrichtsmaterialien <strong>und</strong>Lernumgebungen, die keinerlei urheberrechtlichgeschützten Teile enthalten,also komplett von Lehrkräftenselbst verfasst sein müssen. DieseLehrkräfte müssen mit der Nutzungihrer Werke in derart großen Netzeneinverstanden sein.Auf unserem Schulserver befinden sich jede MengeArbeitsmaterialen, die sich gut als Gr<strong>und</strong>lage fürSchüler-Hausaufgaben eignen. Darf ich diese Materialienmeinen Schülern über die Schulhomepagezugänglich machen?XBeinhalten die Arbeitsmaterialien Teilevon Werken Dritter, dürfen sie nurinnerhalb der Schulräume im Intranetder <strong>Schule</strong> genutzt werden. Eine Nutzungzu Hause ist leider ausgeschlossen.XWenn ausschließlich Arbeitsmaterialienzur Verfügung gestellt werden, diekeine Teile Dritter enthalten.18

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