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Medienrecht und Schule (1) - Mebis - Bayern

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<strong>Medienrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Schule</strong>Darf ich ... ja nein Hinweise... einen Spielfilm im Fernsehen aufzeichnen <strong>und</strong> imRahmen der Medienerziehung einsetzen?XDie kommunalen <strong>und</strong> kirchlichen Medienzentrensowie der Landesmediendienstverfügen über ein großesAngebot von Spielfilmen, die legaleingesetzt werden dürfen.... eine Radiosendung aufzeichnen, einige Interviewsherausschneiden <strong>und</strong> diese im Unterrichteinsetzen?XIm Prinzip: „Zur Unterrichtung überTagesfragen“ darf die ganze Sendungverwendet werden, später nur kleineTeile daraus.... eine Schulfernsehsendung auch nach drei Jahrenverwenden?… ein Video aus YouTube herunterladen <strong>und</strong> imUnterricht einsetzen?Weitere einschlägige FallbeispieleXXAusnahme: Die Sendung wird imSchulfernsehen wiederholt.Die AGB von YouTube erlauben nurdas unmittelbare Ansehen per LifeStream. Ein Herunterladen ist ausdrücklichverboten <strong>und</strong> auch nur mitFramegrapping-Programmen möglich.Eine Lehrergruppe an meiner <strong>Schule</strong> erstellt Unterrichtsmaterialiengemeinsam. Dabei werden auchWerke Dritter verwendet. Darf jede beteiligte Lehrkraftdiese Materialien in ihrem Unterricht verwenden?Zusatzfrage: Gilt das auch, wenn die Mitglieder desVorbereitungsteams aus verschiedenen <strong>Schule</strong>nbzw. verschiedenen Orten kommen?XXWenn ausschließlich Werke im gesetzlicherlaubten Rahmen verwendet werden.Durch die Mitarbeit im Lehrerteamhat man das Nutzungsrecht an derGesamtheit der erstellten Materialienerworben.Denn jedes Mitglied des Teams erwirbtdurch seinen aktiven Beitrag dasRecht der Nutzung aller Materialien.Dieses Recht ist nicht an einen Ortgeb<strong>und</strong>en.Ich bin Mitglied eines Lehrerteams aus verschiedenen<strong>Schule</strong>n, das gemeinsam Materialien für deneigenen Unterricht erstellt. Dürfen wir die Materialienüber E-Mail <strong>und</strong> auf Datenträgern untereinanderaustauschen, auch wenn es sich um fremdeWerke handelt?XRein rechtlich dürften Sie lediglich dieInformation über die Quelle des Werksoder das Werk im Original versenden(z. B. das gedruckte Buch, das Negativeines Fotos). Das Anfertigen einerKopie zum Zweck der Weitergabe anDritte ist nicht erlaubt.Ich habe für meinen Unterricht (mit Moodle) eineinteraktive Lernumgebung entwickelt <strong>und</strong> auf demSchulserver für meine Klasse bereitgestellt. Darf ichsie auch für die Parallelklassen öffnen, obwohl sieurheberrechtlich geschützte Materialien <strong>und</strong> Medienbeinhaltet?XDie Nutzung urheberrechtlich geschützterWerke ist bei Beachtung desgesetzlichen Rahmens, der für dasKopieren zu Unterrichtszwecken gilt,auch im Rahmen schulischer Intranetzegestattet.17

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