Friedhofsatzung (PDF) - Dillingen, die Stadt
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VI. Bestattungsvorschriften<br />
§ 28<br />
Allgemeines<br />
(1) Bestattung im Sinne <strong>die</strong>ser Satzung ist <strong>die</strong> Erdbestattung von Leichen<br />
oder Leichenteile sowie <strong>die</strong> Beisetzung von Aschenurnen unter der Erde<br />
oder in der Urnenwand.<br />
Die Bestattung ist durchgeführt, wenn das Grab eingefüllt ist oder das<br />
Urnenwandfach wieder geschlossen ist.<br />
(2) Bestattungen sind unverzüglich am gleichen Werktag oder am nächstfolgenden<br />
Werktag nach Eintritt des Todes beim Friedhofsaufseher anzumelden.<br />
Wird eine Beerdigung in einer Grabstätte beantragt, an der<br />
vorher ein Nutzungsrecht erworben worden ist, so ist <strong>die</strong>ses nachzuweisen.