Friedhofsatzung (PDF) - Dillingen, die Stadt
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§ 16<br />
Gärtnerische Gestaltung der Grabstätten<br />
(1) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong> benachbarten Grabstätten, <strong>die</strong> öffentlichen Anlagen<br />
und Wege nicht beeinträchtigen.<br />
Die Höhe der Pflanzen darf 2 m nicht überschreiten. Das Pflanzen von<br />
Bäumen auf den Gräbern bedarf der vorherigen Erlaubnis der <strong>Stadt</strong>. Sie<br />
kann verlangen, dass stark wuchernde Bäume und Sträucher zurückgeschnitten,<br />
abstrebende entfernt werden. Die Entfernung kann auch<br />
verlangt werden, wenn das Gesamtbild einer Gräbergruppe gestört<br />
wird.<br />
(2) Gehölze auf und neben den Gräbern gehen in das Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />
über.<br />
(3) Vorhandene Bepflanzungen, <strong>die</strong> der öffentlichen Gestaltung der Friedhöfe<br />
<strong>die</strong>nen, sind zu respektieren.<br />
Ersatzansprüche bei Beeinträchtigungen von Grabstätten, wie z. B.<br />
durch Laubfall, können nicht geltend gemacht werden.<br />
(4) Verwelkte Blumen und verdorrte Kränze sind von den Gräbern zu entfernen<br />
und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.