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Friedhofsatzung (PDF) - Dillingen, die Stadt

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§ 16<br />

Gärtnerische Gestaltung der Grabstätten<br />

(1) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> benachbarten Grabstätten, <strong>die</strong> öffentlichen Anlagen<br />

und Wege nicht beeinträchtigen.<br />

Die Höhe der Pflanzen darf 2 m nicht überschreiten. Das Pflanzen von<br />

Bäumen auf den Gräbern bedarf der vorherigen Erlaubnis der <strong>Stadt</strong>. Sie<br />

kann verlangen, dass stark wuchernde Bäume und Sträucher zurückgeschnitten,<br />

abstrebende entfernt werden. Die Entfernung kann auch<br />

verlangt werden, wenn das Gesamtbild einer Gräbergruppe gestört<br />

wird.<br />

(2) Gehölze auf und neben den Gräbern gehen in das Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />

über.<br />

(3) Vorhandene Bepflanzungen, <strong>die</strong> der öffentlichen Gestaltung der Friedhöfe<br />

<strong>die</strong>nen, sind zu respektieren.<br />

Ersatzansprüche bei Beeinträchtigungen von Grabstätten, wie z. B.<br />

durch Laubfall, können nicht geltend gemacht werden.<br />

(4) Verwelkte Blumen und verdorrte Kränze sind von den Gräbern zu entfernen<br />

und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.

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