Friedhofsatzung (PDF) - Dillingen, die Stadt
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§ 8<br />
Grabstätten für Tot- und Fehlgeburten und für menschliche Körperteile<br />
(1) Tot- und Fehlgeburten, Leichenteile sowie menschliche Körperteile<br />
werden auf dem dafür vorgesehen Platz im städtischen Friedhof an der<br />
Altheimer Straße beerdigt.<br />
(2) Auf Wunsch der Verfügungsberechtigten oder Gewahrsamsinhaber<br />
können Tot- und Fehlgeburten, Leichenteile und abgetrennte menschliche<br />
Körperteile auch mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten in einer<br />
Wahlgrabstätte beerdigt werden. Dabei gelten <strong>die</strong> Vorschriften <strong>die</strong>ser<br />
Satzung über Verstorbene bis zum 6. Lebensjahr (Kinder) entsprechend.