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2010 GESCHÄFTS- BERICHT TÄTIGKEITSBEREICH Der Ausgleichskasse des Kantons Wallis, als selbstständige öffentliche Anstalt, obliegt die Durchführung folgender Aufgaben des Bundes : 1. Geschäftsführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung. 2. Geschäftsführung der Familienzulagen in der Landwirtschaft. 3. Geschäftsführung der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz. 4. Berechnung der Renten und Taggelder für die Invalidenversicherung. 5. Geschäftsführung der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. 6. Aufsicht und Kontrolle über die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer gegen die Unfälle zu versichern. 7. Beitragsinkasso der Arbeitslosenversicherung. 8. Kontrolle über den Anschluss der Arbeitgeber an eine Berufsvorsorge-Institution. 9. Rückgriff auf haftpflichtige Dritte. 10. Geschäftsführung der Mutterschaftsentschädigung. In Anwendung der Artikel 63 Absatz 3 AHVG und 131 Absatz 2 AHVV haben die Bundesbehör den den Kanton ermächtigt, der Ausgleichskasse des Kantons Wallis folgende kantonale Aufgaben zu übertragen : 1. Geschäftsführung des kantonalen Amtes für Familienzulagen. 2. Zahlung der zusätzlichen kantonalen Familienzulagen an die landwirt schaftlichen Arbeitnehmer. 3. Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Familienzulagen an die selbstständigerwerbenden Landwirte. 4. Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Ergänzungsleistun gen zur AHV/IV. 5. Administrative Geschäftsführung der Subventionen zur Verbilligung der Krankenversicherungs-Prämien. 6. Anwendung des kantonalen Dekretes betreffend den Vollzug des UVG (Aufsicht und Kontrolle über die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer gegen Unfälle zu versichern). 7. Zahlung der kantonalen Familienzulagen an die nicht erwerbstätigen Perso nen. 8. Verwaltung des kantonalen Familienfonds. 9. Verwaltung des Ausgleichsfonds für die Familienzulagen. 3
2010 GESCHÄFTS- BERICHT ORGANISATION Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist eine selbstständige öffentliche Anstalt, gegründet vom Kanton Wallis gemäss Artikel 61 des AHVG aufgrund des Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AGAHVG).
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2010<br />
GESCHÄFTS-<br />
BERICHT<br />
ORGANISATION<br />
Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist eine selbstständige öffentliche Anstalt,<br />
gegründet vom Kanton Wallis gemäss Artikel 61 des AHVG aufgrund des Ausführungsgesetz<br />
zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
(AGAHVG).