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Lawidur 2-K-PU-Klarlack - einzA

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T E C H N I S C H E S M E R K B L A T T N r . 1 2 6<strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-<strong>Klarlack</strong>hochglänzend und seidenmattI. Werkstoff<strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-<strong>Klarlack</strong> ist ein hochwertiger, farbloser, hochglänzender oder seidenmatter 2-Komponenten-Versiegelungslack für Holzoberflächen, Beton-, Zementestrich und Faserzementflächen in den Bereichen, wo sehrhohe Anforderungen an mechanische und chemische Widerstandsfähigkeit gestellt werden.Art des Werkstoffes2-Komponenten-<strong>Klarlack</strong> für innen und außenVerwendungszweckFarbloser Versiegelungslack für Parkett, Holztreppen, Sitzmöbel, Tischplatten,Holzinneneinrichtungen u. a. m. in Büros, Schulen, Sportstätten und Freizeitanlagen.Auch als hochbelastbare, farblose Beschichtung für mineralische Untergründe inchemischen und petrochemischen Fabriken und anderen Industriebetrieben geeignet.FarbtonfarblosGlanzgradhochglänzend und seidenmattSpezifisches Gewichtca. 1,00 (fertige Mischung)BindemittelbasisPolyurethan-Acrylharz-KombinationMischungsverhältnis7 : 1 Gew.-Teile (Stammlack: Härter)Flammpunkt über 21°CGefahrenklasse nach VbFentfälltKennzeichnung n. GefStoffV Entzündlich.Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Temperaturbeständigkeit bis 120°CVerpackungsgrößenStammlack und Härter: 1 kg netto, 3 kg nettoII. Eigenschaften und VerarbeitungshinweiseLichtbeständigkeitsehr gutChemikalienbeständigkeitBeständig gegen eine Vielzahl an Säuren und Laugen, gegen Treibstoffe, Schmieröl, Bohröl,Hydrauliköl, Salzlösungen, Seewasser, Süßwasser, Reinigungsmittel, Fette,Alkohol und viele andere Lösungsmittel.Scheuerbeständigkeit / Wetterbeständigkeit / Haftung / Elastizität / Schlagfestigkeitliegt über den Forderungen der DIN-Normen und den VOB-BedingungenBesondere Eigenschaftengutes elektrisches Isolationsvermögen und gute DekontaminierbarkeitVerträglichkeitnicht mit anderen Produkten mischenVerdünnung <strong>einzA</strong> Spezialverdünnung für <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong>-Lacke (63-9008)zum Streichen und Rollenunverdünnt (evtl. bis maximal 5 % Verdünnung zugeben)zum Spritzen mit <strong>einzA</strong> Spezialverdünnung für <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-Lacke (63-9008)auf Spritzviskosität einstellenTrockenzeiten (20°C, 65 - 75 % rel. Luftf.; 60 µ Naßfilm)staubtrocken nach ca. 10 - 15 Minutengriffest nach ca. 1 Stundenach ca. 6 Stunden hart voll belastbarnach 7 Tagen AushärtungTopfzeit (potlife) bei 20°Cmaximal 8 StundenErgiebigkeitca. 8 - 10 m 2 mit 1 kg der gebrauchsfertigen Mischungbitte wenden!<strong>einzA</strong> Lackfabrik GmbH • Postfach 93 06 20 • 21086 Hamburg Nr. 126; - 1 -


ÜberstreichbarVerarbeitungsbedingungenReinigung der Werkzeugenach 12 Stunden.Um gute Zwischenhaftung zu erzielen, sollte bei mehrschichtigemAufbau spätestens nach 24 Stunden Härtungszeit die nächste Schichtaufgetragen werden, da sonst ein Zwischenschliff erforderlich wird.Nicht bei Temperaturen unter 10°C oder einerrelativen Luftfeuchtigkeit über 75% verarbeiten.Arbeitsgeräte, Druckluft und zu beschichtende Flächen müssen trocken sein, daFeuchtigkeit zu Oberflächenstörungen führen kann. Beim Spritzen an senkrechtenFlächen kurz vornebeln.mit <strong>einzA</strong> Spezialverdünnung für <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-Lacke (63-9008) odermit <strong>einzA</strong> Universal-NitroverdünnungIII. Anstrichaufbau bzw. AnwendungstechnikAufbau für Holz:Das Holz muß lufttrocken, sauber, frei von Schmutz, Öl, Fett und sonstigen Verunreinigungen sein, da sonst die gute Haftungdes Anstrichsystems auf dem Holz beeinträchtigt wird. Grundanstrich mit <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> Imprägnierung, unverdünnt. Vor dennachfolgenden Anstrichen wird leicht geschliffen und sorgfältig entstaubt.Zwischenanstrich mit <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-<strong>Klarlack</strong>, bis zu 5% verdünnt.Je nach Beanspruchung werden 2 bis 3 Schlußanstriche mit <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-<strong>Klarlack</strong>, unverdünnt, durchgeführt.Es ist empfehlenswert, zwischen den einzelnen Beschichtungen einen Zwischenschliff durchzuführen, diesergibt spiegelblanke Endlackierungen und fördert zudem die Haftfestigkeit der nachfolgenden Lackierungen.Aufbau für mineralische Untergründe:Die zu beschichtenden Flächen müssen fest, sauber, trocken und fettfrei sein.Lose und trennend wirkende Substanzen wie z. B. Zementschlämme und Sinterschichten müssen mechanisch entfernt werden.Evtl. Verschmutzungen (Öl, Fett u. a. m.) müssen mit Reinigungsmitteln, wie z. B. P3, entfernt werden. Auf den so vorbereitetenUntergrund sind je nach Saugfähigkeit 1 - 2 Grundanstriche mit <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> Imprägnierung aufzutragen.1. Zwischenanstrich mit <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-<strong>Klarlack</strong>, bis zu 5% verdünnt.2. 1 bis 2 Schlußanstriche mit <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-<strong>Klarlack</strong>, unverdünnt.Wichtiger Hinweis:Die beiden Komponenten - Stammlack und Härter - von <strong>einzA</strong> <strong>Lawidur</strong> 2-K-<strong>PU</strong>-<strong>Klarlack</strong> vor der Verarbeitung gründlich mischen.Die gebrauchsfertige Mischung vor einer evtl. Zugabe von Verdünnung ca. 15 Minuten vorreagieren lassen.Die Gebinde enthalten die genau abgestimmten Mengen Stammlack und Härter.Vorstehende Angaben sind gewissenhaft nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Prüftechnik zusammengestellt und sollen als Richtlinie gelten. Wegender Vielseitigkeit der Anwendung und Arbeitsmethoden sind sie unverbindlich, begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und entbinden denVerarbeiter nicht davon, unsere Produkte auf Ihre Eignung selbstverantwortlich zu prüfen. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.Ausgabe 06/2003; damit verlieren alle bisherigen Merkblätter ihre Gültigkeit.Nr.126; - 2 -

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