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Ein Konzept zur international vergleichenden Analyse von ... - IFCN

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Kapitel 4 Anwendung des <strong>IFCN</strong> <strong>zur</strong> <strong>Analyse</strong> <strong>von</strong> Milchviehbetrieben 152<br />

– Ausgleichsleistungsgesetz: Der vergünstigte Erwerb <strong>von</strong> Treuhandflächen ist<br />

an die Bedingung eines langfristigen Pachtvertrags zum Zeitpunkt 1. Oktober<br />

1996 gebunden. Mit einer Betriebsteilung kann dieser Anspruch verlorengehen.<br />

– Altschulden: Die LPG-Nachfolgegesellschaften mußten die Altschulden der<br />

LPGen übernehmen. Anhand eines der DG-Bank vorzulegenden Betriebskonzepts<br />

wurde geprüft, ob eine zukünftige Tilgung der Altschulden gesichert sei.<br />

Bei einer Aufsplittung bzw. Aushöhlung der Nachfolgegesellschaft ist die Gültigkeit<br />

des Betriebskonzepts nicht mehr gegeben, da eine wesentliche Änderung<br />

vorgenommen wurde. Damit wäre eine Zustimmung <strong>zur</strong> Umstrukturierung<br />

durch die DG-Bank unumgänglich.<br />

– Förderrichtlinien der einzelbetrieblichen Förderung: Viele Betriebe in den<br />

neuen Ländern nutzten die Investitionsförderung zum Aufbau bzw. <strong>zur</strong> Umstrukturierung<br />

der Unternehmen. Es ist fraglich, ob die Betriebsteilungen in<br />

<strong>Ein</strong>klang mit den Förderrichtlinien gebracht werden können.<br />

– Milchgarantiemengen: In den großen Milchviehbetrieben Ostdeutschlands<br />

träten organisatorische und rechtliche Unwägbarkeiten auf:<br />

• Milchreferenzmengen wären getrennt zu beliefern. <strong>Ein</strong>e Übertragung <strong>von</strong><br />

Quoten auf die neu zu gründenden Betriebe wird <strong>von</strong> Experten derzeit<br />

jedoch aus rechtlichen Gründen für problematisch gehalten.<br />

• Stallkapazitäten müßten aufgeteilt und die Tierbestände getrennt bewirtschaftet<br />

werden. Daraus können sich erhebliche organisatorische Probleme<br />

ergeben.<br />

Auf Basis des jetzigen Kenntnisstandes wurde in Zusammenarbeit mit steuerlichen<br />

und betriebswirtschaftlichen Beratern ein Szenario der Betriebsteilung entwickelt. 77<br />

Die Anpassungsstrategie „Betriebsteilung“ gestaltet sich demnach wie folgt:<br />

− Der jetzige Betrieb besteht als eingetragene Genossenschaft (Besitz-e. G., Besitz-<br />

und Vermögensverwaltungsgesellschaft) ohne eigene <strong>Ein</strong>künfte aus Landund<br />

Forstwirtschaft. Diese e. G. fungiert ebenfalls als Servicegesellschaft <strong>zur</strong><br />

Bewirtschaftung des Betriebs im Auftrag der zu gründenden Personengesellschaften.<br />

Damit erfolgt die Bewirtschaftung aus einer Hand.<br />

− Die Besitz-e. G. verpachtet das Gesellschaftsvermögen an sechs zu gründende<br />

Personengesellschaften (Betreibergesellschaften).<br />

77 HEMME et al. (1998a, S. 7 f.).

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