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Ein Konzept zur international vergleichenden Analyse von ... - IFCN

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Kapitel 4 Anwendung des <strong>IFCN</strong> <strong>zur</strong> <strong>Analyse</strong> <strong>von</strong> Milchviehbetrieben 143<br />

heitlichen prozentualen Werten auf Basis der betrieblichen Preise im Jahr 1999 berechnet.<br />

Da der französische Betrieb ein höheres Milch- und Rindfleischpreisniveau<br />

als der niedersächsische Betrieb hat, ergeben sich trotz Regelbesteuerung höhere<br />

absolute Änderungen. 73<br />

In den Abbildungen 4.15, 4.16 und 4.17 wurden die Auswirkungen des Agenda-<br />

Vorschlags 3/1998 auf den betriebswirtschaftlichen Gewinn (vor Steuer) dargestellt.<br />

Berücksichtigt man die <strong>Ein</strong>kommenssteuer, so werden nach einem Gewinnrückgang<br />

unter dem Agenda-Vorschlag 3/1998 auch die Steuerzahlungen im Vergleich<br />

<strong>zur</strong> Baseline geringer ausfallen. Um den Betrag der reduzierten Steuer verringern<br />

sich auch die <strong>Ein</strong>kommensverluste der Betriebe. Dies gilt besonders für Betriebe,<br />

die in der Baseline ein hohes Gewinniveau haben und damit im beträchtlichen Umfang<br />

Steuern zahlen. 74 Betriebe wie der 28-Kuh-Betrieb in Bayern, der in der Baseline<br />

keine Steuern zahlt, erfährt keine Entlastung. Betrachtet man das <strong>Ein</strong>kommen<br />

nach Steuern, so sind die <strong>Ein</strong>kommensverluste durch den Agenda-Vorschlag 3/1998<br />

in den einkommensstarken Betrieben tendenziell geringer als in einkommensschwachen<br />

Betrieben, da die reduzierte <strong>Ein</strong>kommessteuer kompensierend wirkt.<br />

4.4.3 Resümee<br />

Inhalt: In diesem Kapitel wurde die einzelbetriebliche Auswirkung des Agenda-<br />

Vorschlags 3/1998 untersucht. Dieser Politikvorschlag verursacht für Milchviehbetriebe<br />

<strong>Ein</strong>kommensverluste in Höhe <strong>von</strong> 2 bis 6 DM/100 kg Milch. Darüber hinaus<br />

entstehen Verluste durch eine Neubewertung des Viehvermögens. Die Verluste<br />

des Betriebszweigs Milch liegen in dem Bereich <strong>von</strong> 1,2 bis 4,4 DM/100 kg Milch.<br />

Die Betriebszweige Rindermast und Marktfruchtbau der Milchviehbetriebe werden<br />

je nach Betrieb unter- oder auch überkompensiert. Der Anteil des <strong>Ein</strong>kommens aus<br />

direkten Beihilfen erhöht sich auf ein Niveau <strong>von</strong> 60 bis 80 %. Da eine Veränderung<br />

<strong>von</strong> Faktorpreisen und betrieblichen Anpassungen in dieser Anwendung nicht berücksichtigt<br />

wurden, sind die Ergebnisse als „worst case“ zu verstehen. Für die betrachteten<br />

Betriebe führt eine 10 %ige Senkung der Land- und Quotenpachtpreise zu<br />

einer <strong>Ein</strong>kommensverbesserung <strong>von</strong> 0,4 bis 1,0 DM/100 kg Milch. Die Höhe der<br />

<strong>Ein</strong>kommensverbesserung wird maßgeblich durch den Pachtanteil bei Quoten und<br />

Land bestimmt.<br />

73<br />

74<br />

Nähere Erläuterungen zu dieser Problematik sind in Fußnote 69 beschrieben.<br />

Die Steuerfunktionen sind so konzipiert, daß mit steigendem <strong>Ein</strong>kommen der prozentuale<br />

Steuersatz bis zu einem bestimmten <strong>Ein</strong>kommen zunimmt. Sofern sich der Betrieb unterhalb<br />

der genannten Schwelle befindet, führen gleiche Gewinnrückgänge bei unterschiedlichem Gewinniveau<br />

zu unterschiedlichen Steuerentlastungen.

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