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Ein Konzept zur international vergleichenden Analyse von ... - IFCN

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Kapitel 4 Anwendung des <strong>IFCN</strong> <strong>zur</strong> <strong>Analyse</strong> <strong>von</strong> Milchviehbetrieben 127<br />

tionspreise für Milch, Getreide und Rindfleisch abzusenken und durch Flächen- und<br />

Tierprämien auszugleichen. Die folgende <strong>Analyse</strong> wurde im März 1999 abgeschlossen<br />

und betrachtet daher die Auswirkungen des Agenda-Vorschlags vom März<br />

1998. Die Tabelle 4.11 beschreibt dazu die wesentlichen agrarpolitischen Elemente.<br />

Tabelle 4.11: Beschreibung des Agenda-Vorschlags 3/1998<br />

Änderungen im Jahr 2000<br />

Interventionspreis: Getreide - 20 % auf 95 ECU/t<br />

Stillegung: Obligatorische Stillegung = 0 %, freiwillige Stillegung möglich<br />

Flächenprämien: <strong>Ein</strong>heitsprämie für Getreide, Stillegung, Ölsaaten, Silomais<br />

Die Flächenprämie steigt <strong>von</strong> 54 auf max. 66 ECU/t Getreidereferenzertrag<br />

Kappung: Variable Ausrichtung der Prämie an den Getreidepreis<br />

Änderungen in 2000-2002 (3 Jahre)<br />

Rindfleisch: Senkung Interventionspreis für Rindfleisch um 30%<br />

Änderungen in 2000-2003 (4 Jahre)<br />

Milch: Milchpreissenkung um 15 %<br />

Quote: Zusätzliche Quote <strong>von</strong> + 1 % für Junglandwirte, 1 % für<br />

Berg- und arktische Gebiete der EU<br />

Tierprämien:<br />

- Milchkuhprämie je virtuelle Kuh mit je 5800 kg/Kuh in Höhe <strong>von</strong> 213 ECU<br />

Milchkomponente EU-Mittel =100 ECU,<br />

Nat. Plafonds =45 ECU<br />

Rindfleischkomponente EU-Mittel =34,6 ECU,<br />

Nat. Plafonds =34,2 ECU<br />

- Bullenprämie Anstieg <strong>von</strong> 135 ECU auf maximal 355 ECU/Tier<br />

- Mutterkuhprämie Anstieg <strong>von</strong> 145 DM auf maximal 235 DM/Tier<br />

- Ochsenprämie Anstieg <strong>von</strong> 213 ECU auf maximal 530 ECU/Tier<br />

(zweimalige Prämie)<br />

- Nationale Plafonds: Im Rahmen der <strong>von</strong> der EU-Kommission ausgewiesenen<br />

nationalen Plafonds können die Mitgliedsstaaten einen<br />

Teil der Ausgleichszahlungen nach eigenem Ermessen<br />

modifizieren.<br />

Betriebliche Obergrenzen: Prämienvolumen =100.000 - 200.000 ECU:<br />

20 % Prämienkürzung, >200.000 ECU: 25 % Prämienkürzung<br />

Quelle: Vorschlag der EU-Kommission <strong>zur</strong> Agenda 2000, Verordnungsentwurf vom 18.03.1998<br />

(Agrar Europe 12/98 S. 5 ff.), KLEINHANß et al. (1998); eigene Ergänzungen und Schätzungen<br />

FAL-BW<br />

HEMME (1998)

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