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Bericht und Antrag zu den Sachgeschäften und Einbürgerungen ...

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<strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong><strong>zu</strong> <strong>den</strong> Sachgeschäften<strong>und</strong> EinbürgerungenErlenmoosGemeindeversammlungMittwoch, 22. Oktober 2008, 19.30 Uhrin der Mehrzweckhalle (MGH) Riedmatt, Wollerau(Urnenabstimmung vom 30. November 2008)


InhaltsverzeichnisTraktan<strong>den</strong>.................................................................................................................................................................................................................................... 3SachgeschäfteFreizeitpark Erlenmoos .............................................................................................................................................................................. 4Freihaltung des Stu<strong>den</strong>büel; Vereinbarung mit der Korporation Wollerau .................... 17Teilrevision Baureglement; Kompetenzdelegation an Hochbaukommission ............ 22Reglement betreffend vorzeitige Pensionierung .................................................................................................. 25Erhöhung der H<strong>und</strong>esteuer .................................................................................................................................................................. 30Erweiterung <strong>und</strong> Optimierung der Abwasserreinigungsanlage (ARA Höfe) ................ 32Bauliche Massnahmen bei der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Linthgebiet 41Einbürgerungen<strong>Bericht</strong>e ............................................................................................................................................................................................................................ 49


Traktan<strong>den</strong>A. Wahl der StimmenzählerB. Sachgeschäfte, welche der Urnenabstimmungvom 30. November unterliegen:a. Freizeitpark Erlenmoosb. Freihaltung des Stu<strong>den</strong>büel;Vereinbarung mit der Korporation Wollerauc. Teilrevision Baureglement;Kompetenzdelegation an Hochbaukommissiond. Reglement betreffend vorzeitige Pensionierunge. Erhöhung der H<strong>und</strong>esteuerf. Erweiterung <strong>und</strong> Optimierung der Abwasserreinigungsanlage(ARA) Höfeg. Bauliche Massnahmen bei der Kehrichtverbrennungsanlage(KVA) LinthgebietC. Einbürgerungen3


Sachgeschäft, welches der Urnenabstimmungvom 30. November 2008 unterliegtFreizeitpark ErlenmoosDie Vorlage in KürzeZu einer attraktiven <strong>und</strong> lebendigen Gemeinde gehören auch ein reges Vereinsleben <strong>und</strong> gutausgebaute Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten für jedermann. 1995 hat die Gemeinde Wollerauein 20’000 m 2 grosses Gr<strong>und</strong>stück im Erlenmoos mit dem Ziel gekauft, Land für Sport<strong>und</strong> Freizeit bereitstellen <strong>zu</strong> können. Hier soll der Freizeitpark Erlenmoos entstehen, derJung <strong>und</strong> Alt, aber auch ganzen Familien <strong>zu</strong>r Verfügung stehen <strong>und</strong> eine eigentliche Begegnungsstättewer<strong>den</strong> soll.Das Nut<strong>zu</strong>ngskonzept beinhaltet einen Beachsportplatz, eine Multifun-Anlage, einen Allwetterplatz,eine Spielwiese, einen Streethockey-Platz, einen Rollerpark, einen Kunstrasen,eine Finnenbahn, einen Bikerpark, einen Abenteuerspielplatz, ein Begegnungszentrum sowieein vielseitig nutzbares Mehrzweckgebäude.Als Option, über welche die Stimmbürger separat befin<strong>den</strong> können, ist ein Eisfeld mit Wettkampfspielmassenvorgesehen.Um einen ordnungsgemässen Betrieb des Freizeitparks <strong>zu</strong> gewährleisten, wird ein Nut<strong>zu</strong>ngsreglementerarbeitet.Den hydrologischen <strong>und</strong> geologischen Gegebenheiten wird Rechnung getragen. Das Geländewird moduliert <strong>und</strong> das kurzzeitige Hochwasser wird so als Naturerlebnis Bestandteildes Konzepts.Der vorgesehene Freizeitpark ist mit dem Bus sehr gut erschlossen. Zusätzlich wer<strong>den</strong> r<strong>und</strong>120 Parkplätze <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.Baukosten Freizeitpark Erlenmoos netto Fr. 10’750’000.–Baukosten Option Eisfeld Fr. 4’200’000.–Die ges<strong>und</strong>e Finanzlage von Wollerau erlaubt als weitere Option, <strong>zu</strong>sätzliche Abschreibungenvon 50% vom jeweiligen jährlichen Investitionsvolumen vor<strong>zu</strong>nehmen. Damit können inZukunft die jährlichen Folgekosten tiefer gehalten wer<strong>den</strong>. Auch über diese Option könnendie Stimmbürger separat befin<strong>den</strong>.4


<strong>Bericht</strong>:1. AusgangslageWollerau ist primär Wohngemeinde. Hier <strong>zu</strong> wohnen schliesst das Bedürfnis mit ein, hier <strong>zu</strong> leben.Das hat mit Lebensqualität <strong>zu</strong> tun, welche gemäss Leitbild höchste Priorität hat. Mit dem FreizeitparkErlenmoos soll ein weiterer Schritt in Richtung lebenswertes Wollerau getan wer<strong>den</strong>. Derkleinregional ausgerichtete neue Freizeitpark will Einzelpersonen, Familien <strong>und</strong> Gruppen, Jung<strong>und</strong> Alt die Gelegenheit bieten, so<strong>zu</strong>sagen vor der Haustür ihre Freizeit aktiv, ges<strong>und</strong> <strong>und</strong> vielfältig<strong>zu</strong> gestalten.1995 kaufte die Gemeinde Wollerau ein 20’000 m 2 grosses Gr<strong>und</strong>stück im Erlenmoos. ErklärtesZiel war, Land für Sport <strong>und</strong> Freizeit bereit<strong>zu</strong>stellen. 2002 trug die Sport- <strong>und</strong> Freizeitkommissionunter Einbe<strong>zu</strong>g der ortsansässigen Vereine Ideen für eine mögliche Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>sammen. Die verschie<strong>den</strong>enInputs wur<strong>den</strong> einem breiten Publikum vorgestellt <strong>und</strong> in der Folge eine Machbarkeitsstudieausgearbeitet. Im Jahr 2004 wurde die Bevölkerung <strong>zu</strong> einem Workshop eingela<strong>den</strong>.Dort wur<strong>den</strong> die Resultate der Machbarkeitsstudie präsentiert <strong>und</strong> weitere Anregungen aus demTeilnehmerkreis aufgenommen.Nach umfangreichen geologischen <strong>und</strong> hydrologischen Gutachten wurde im März 2007 eine Projektkommissionins Leben gerufen mit dem Ziel, ein Konzept für einen Freizeitpark im Erlenmoosaus<strong>zu</strong>arbeiten. Gemäss Vorgabe sollte der neue Park das Potenzial einer Begegnungsstätte fürdie ganze Wollerauer Bevölkerung ausschöpfen. Das landschaftlich einzigartige Gebiet im Erlenmoosgalt dabei als idealer Ort, um einen Beitrag <strong>zu</strong>r Lebensqualität <strong>zu</strong> leisten <strong>und</strong> dem FC Wollerau<strong>und</strong> anderen Sportvereinen einen geeigneten Rahmen <strong>zu</strong> schaffen. Die Projektkommissionbezog Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter von Vereinen <strong>und</strong> Parteien sowie <strong>den</strong> regionalen Standortförderermit ein, unter dem Vorsitz des Gemeindepräsi<strong>den</strong>ten. Gemeinsam mit Fachleuten wurde dienun vorliegende Nut<strong>zu</strong>ngsstudie «Freizeitpark Erlenmoos» erarbeitet.Dem Konzept liegt die Idee <strong>zu</strong> Gr<strong>und</strong>e, einen Treffpunkt für die Bevölkerung aller Altersschichten<strong>zu</strong> gestalten. Das Angebot <strong>und</strong> die Infrastruktur wer<strong>den</strong> so angelegt, dass sie aktiv Begegnungenfördern. Jugend- <strong>und</strong> kindgerechte zeitgemässe Anlagen spielen eine wichtige Rolle. Junge Menschensollen sich körperlich aktiv betätigen können. Gleichzeitig soll der Park die natürlichenStandortgegebenheiten wie die Bergsicht <strong>und</strong> die Moorlandschaft aufgreifen <strong>und</strong> sie <strong>zu</strong> einem <strong>zu</strong>sätzlichenAttraktivitätsfaktor machen. Um <strong>den</strong> Freizeitpark das ganze Jahr hindurch <strong>zu</strong> beleben,ist als <strong>zu</strong>sätzliche Option der Bau eines Eisfeldes vorgesehen.Im Dezember 2007 wurde der Bevölkerung das Konzept anlässlich zweier gut besuchter Informationsveranstaltungenvorgestellt. Die Projektkommission setzte sich in der Folge mit <strong>den</strong> Anregungenaus der Bevölkerung auseinander <strong>und</strong> bezog die Impulse nach Möglichkeit mit ein.Nicht vorgesehen ist ein Hallen- bzw. Freibad. Der enorme Platzbedarf hierfür ginge auf Kostenanderer Angebote. Die Sport- <strong>und</strong> Freizeitkommission ist daran, nach anderen Lösungen für einSchwimmbecken <strong>zu</strong> suchen. Auch ein Gemeindesaal ist nicht Teil des Konzepts, da sich ein solcherim Dorf befin<strong>den</strong> sollte. Diesbezüglich ist der Gemeinderat ebenfalls auf der Suche nachAlternativen.Zu berücksichtigen ist, dass mit der Sportanlage Chrummen in Freienbach bereits ein Freizeitangebotbesteht. Die Ausgestaltung des Freizeitparks Erlenmoos wurde dem<strong>zu</strong>folge als sinnvolleErgän<strong>zu</strong>ng angegangen, mit einem stärkeren Fokus auf Begegnung <strong>und</strong> Vielseitigkeit.Für die Detailplanung wird nach Annahme der Vorlage ein Submissionsverfahren durchgeführt.Die <strong>zu</strong> bil<strong>den</strong>de Baukommission «Freizeitpark Erlenmoos» wird <strong>zu</strong>nächst detaillierte Leistungsverzeichnisseerstellen, gestützt auf die bestehende Nut<strong>zu</strong>ngsstudie. Die anschliessende Leistungsausschreibungwird sich in einem offenen Verfahren an Teams mit Architekten, Bauingenieuren<strong>und</strong> Landschaftsarchitekten richten.5


2. StandortDas Erlenmoos ist schon heute Standort diverser Freizeitanlagen <strong>und</strong> -angebote. Das Pfadihaus,die Tennisplätze des TC Ried, die Fussballplätze des FC Wollerau <strong>und</strong> das w<strong>und</strong>erschöne NaherholungsgebietErlenmoos einschliesslich des Vita-Parcours sind bereits gegeben. Somit ist derwürdige Rahmen des Freizeitparks gesetzt. Da<strong>zu</strong> kommt die bestehende gute Erschliessungdurch <strong>den</strong> öffentlichen <strong>und</strong> privaten Verkehr.Das Gebiet westlich des geplanten Freizeitparks ist bei sehr starken <strong>und</strong> anhalten<strong>den</strong> Regenfällenoft kurzzeitig überflutet. Dieser Tatsache wird Rechnung getragen, indem das Gelände moduliert<strong>und</strong> ein Rückhaltebecken eingeplant wird. Das Hochwasser wird als Bestandteil des Konzeptseingerechnet <strong>und</strong> mit dem Wasser ein <strong>zu</strong>sätzliches Naturerlebnis angestrebt. Im Vorfeld wur<strong>den</strong>diesbezüglich sowohl mit dem Bezirk Höfe als auch mit dem kantonalen Amt für WasserbauGespräche geführt.Die Hochspannungsleitung vor Ort wäre nur unter unverhältnismässigem Aufwand verlegbar. DieMindestabstände sind auf je<strong>den</strong> Fall eingehalten.Das sich im Eigentum der Gemeinde befin<strong>den</strong>de Land liegt in der Zone für öffentliche Bauten <strong>und</strong>Anlagen. Für die Vergrösserung des Fussballfeldes <strong>und</strong> der Parkierungsanlage müssen von derKorporation Wollerau analog <strong>den</strong> heutigen Sportplätzen (TC Ried, FC Wollerau <strong>und</strong> GenossenschaftPfadihaus) r<strong>und</strong> 2’834 m 2 Land im Baurecht erworben wer<strong>den</strong>. Dieses Geschäft wurde von<strong>den</strong> Korporationsbürgern bereits im April 2008 behandelt <strong>und</strong> genehmigt.6


3. Vorgesehenes Nut<strong>zu</strong>ngskonzeptDie breit abgestützte Projektkommission kommt <strong>zu</strong> folgendem Vorschlag:13671295811104321NWOS11 Beachsportplatz12 Multifun-Anlage13 Allwetterplatz14 Spielwiese15 Streethockey / Option Eisfeld16 Rollerpark17 Kunstrasen18 Finnenbahn19 Bikerpark10 Abenteuerspielplatz11 Begegnungszentrum12 Mehrzweckgebäude13 ParkplätzeAlle Sportplätze sind beleuchtet.7


BeachsportplatzAuf <strong>den</strong> drei Beachvolleyballfeldern kann auch Beachsoccer, Footvolley, Beachhandball oderSpeedminton gespielt wer<strong>den</strong>. Die Grösse beträgt 24 m x 36 m.Multifun-AnlageDie Multifun-Anlage ermöglicht Sportarten wie Handball, Basketball, Fussball usw. in kleinenGruppen. Sie ist 14 m x 22 m gross <strong>und</strong> mit Ban<strong>den</strong> umschlossen.AllwetterplatzNeben diversen Ballsportarten wie Basketball, Handball, Fussball oder Tennis ist der Allwetterplatzauch für Badminton, Speedminton oder Volleyball nutzbar. Die weiche Eigenschaft desKunststoffgranulatbelages eignet sich aber auch für Gymnastik oder Altersturnen. Die Grössebeträgt 24 m x 44 m.SpielwieseDie Spielwiese eignet sich für Freizeitspiele, Federball, Frisbee, Crocket, Ballspiele <strong>und</strong> Liegen.Sie dient auch als Reservefläche für <strong>den</strong> allfälligen Ausbau anderer Sportarten.Streethockey / Option EisfeldStreethockey ist ein junger dynamischer Sport, der im Sommer auch ein Ersatzspiel für die Eishockeyanerist. Zur Option Eisfeld siehe die Ausführungen unter Ziff. 4.RollerparkDer Rollerpark ermöglicht Freizeitspass für Skater, Rollbrettfahrer <strong>und</strong> BMX-Spezialisten.KunstrasenDer Fussballclub hat heute r<strong>und</strong> 170 Aktiv- <strong>und</strong> gegen 200 Juniorenmitglieder, die in 17 Teamsam offiziellen Meisterschaftsbetrieb teilnehmen. Die heutigen Platzverhältnisse (2 Rasenspielfelder,1 Sandplatz) reichen nicht mehr aus, um allen Interessierten die Möglichkeit <strong>zu</strong> geben, demFussballsport in Wollerau nach<strong>zu</strong>gehen. Der im Freizeitpark enthaltene Kunstrasen führt somit <strong>zu</strong>einer wesentlichen Entlastung im Trainings- <strong>und</strong> Meisterschaftsbetrieb.Auf <strong>den</strong> Kunstrasenplätzen der neuen Generation ist eine intensive Nut<strong>zu</strong>ng auch für offizielleMeisterschaftsspiele möglich, unabhängig von <strong>den</strong> Wetterverhältnissen. Die Grösse des Spielfeldesbeträgt 106 m x 70 m.Der Kunstrasen ist ausserhalb klar geregelter Trainingszeiten des FC Wollerau öffentlich <strong>zu</strong>gänglich.Der Unterhalt wird durch die Gemeinde gewährleistet.FinnenbahnDie weiche Unterlage der Finnenbahn schont Gelenke <strong>und</strong> eignet sich neben Jogging auch fürNordic Walking. Die Bahnlänge beträgt ca. 750 m.BikerparkVorgesehen ist ein Parcours für BMX <strong>und</strong> Biker mit verschie<strong>den</strong>en Hindernissen <strong>und</strong> Sprüngen.AbenteuerspielplatzFür die Kleinen ist ein Abenteuerspielplatz vorgesehen, <strong>zu</strong>m Beispiel mit:• Sandspielanlage (mit Bagger, Wasserpumpe etc.)• Balken- <strong>und</strong> Federwippen (z.B. Tiere)• Spiellandschaften:• Hütten, Häuser, Röhren (<strong>zu</strong>m Spielen, Verstecken…)• Klettern (Türme, Netze, Leitern…)• Schaukeln (Sitze, Ringe, Pneus…)• Rutschen (Röhren, offen, gerade, gewellt…)• Labyrinth (aus Hecken)8


BegegnungszentrumDer Freizeitpark Erlenmoos ist in der Anordnung der einzelnen Elemente als Begegnungszentrumkonzipiert. Geplant sind:• Bänke, Tische, Unterstände• Feuerstellen• Pingpong-Tische• (Trink-)Brunnen• Pétanques• Mühle/Dame/SchachMehrzweckgebäudeDas vorgesehene Mehrzweckgebäude mit Mehrzweckraum, Foyer, Office, Garderoben <strong>und</strong> WC-Anlagen kann Vereinen für Versammlungen <strong>und</strong> Begegnungen dienen. Das Foyer ist wie auch dieGarderoben autonom benutzbar <strong>und</strong> soll ein wichtiger Treffpunkt wer<strong>den</strong>.Mögliche weitere Nut<strong>zu</strong>ngen sind:• Altersturnen• Krabbelgruppe• Mütter-<strong>und</strong>-Väter-Beratung• Kurse (Elternverein, Ferienspass, Kontakt für die Frau…)• Seniorentreff• Kinderprogramme (Kasperlitheater, Vorlesest<strong>und</strong>e…)• Vorträge (Kultur, Ges<strong>und</strong>heit…)Ein eigentlicher Gastronomiebetrieb ist nicht vorgesehen. Geplant ist ein einfacher Kiosk- <strong>und</strong>Wirtschaftsbetrieb. Auf ein einla<strong>den</strong>des Ambiente <strong>und</strong> Gemütlichkeit soll dabei grosser Wertgelegt wer<strong>den</strong>.Um allfälligen <strong>zu</strong>künftigen Bedürfnissen Rechnung tragen <strong>zu</strong> können, wird das Projekt so ausgestaltet,dass eine spätere Aufstockung oder Erweiterung des Mehrzweckgebäudes möglich wäre.Mögliche Fassa<strong>den</strong>ansicht des Mehrzweckgebäudes9


Schnitt A-AFassadeMöglicher Schnitt des MehrzweckgebäudesMöglicher Gr<strong>und</strong>riss des Mehrzweckgebäudes10


NO4. Option EisfeldAls Option ist der Bau einer gedeckten Kunsteisbahn vorgesehen. Im Winter soll auf demHockeyfeld ein Eisfeld mit Wettspielmassen (30 x 60 m) erstellt wer<strong>den</strong>. Schlittschuh laufen <strong>und</strong>Eishockey ist ebenso möglich wie Curling spielen. Das Eisfeld wird überdacht <strong>und</strong> mit einerFotovoltaikanlage ausgerüstet. Es wer<strong>den</strong> lärmhemmende Ban<strong>den</strong> eingesetzt.Diese Option fördert die ganzjährige Nut<strong>zu</strong>ng der Anlage. Sie wird <strong>den</strong> Stimmberechtigten separatvorgelegt.Möglicher Gr<strong>und</strong>riss des Eisfeldes5. BewirtschaftungFür <strong>den</strong> Betrieb, Unterhalt <strong>und</strong> die Sicherheit des Freizeitparks sind 150–200 Stellenprozente vorgesehen.Die Anforderungen gehen dabei klar über eine herkömmliche Hauswartsstelle hinaus.Gefragt sind Persönlichkeiten vor Ort, die Verantwortung übernehmen, Gestaltungsqualitätenbesitzen, als Ansprechpartner <strong>zu</strong>r Verfügung stehen <strong>und</strong> damit massgeblich <strong>zu</strong>r Belebung derAnlage beisteuern können.Um einen ordnungsgemässen Betrieb <strong>zu</strong> gewährleisten <strong>und</strong> trotzdem möglichst allen Interessengerecht wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> können, wird ein Nut<strong>zu</strong>ngsreglement in Anlehnung an das bestehende Reglementfür gemeindeeigene Liegenschaften (Benüt<strong>zu</strong>ngsrecht einmalig/dauernd, Benüt<strong>zu</strong>ngsdauer,Betriebszeiten, Haftung etc.) erarbeitet.Für <strong>den</strong> Betrieb des Eisfeldes (u.a. Eismeister, Vermietung Schlittschuhe usw.) wird mit <strong>zu</strong>sätzlichen50 Stellenprozenten gerechnet. Es ist geplant, für die Benüt<strong>zu</strong>ng des Eisfeldes Eintritt<strong>zu</strong> verlangen. Um <strong>den</strong> Lärmimmissionen des Hockeybetriebes entgegen<strong>zu</strong>wirken, sind imNut<strong>zu</strong>ngsreglement spezielle Auflagen (z.B. Betriebszeiten, Verwendung lärmarmer Pucks) geplant.11


6. ErschliessungDer Freizeitpark ist mit dem Bus sehr gut erschlossen (Buslinien 175 <strong>und</strong> 180). Nebst der nahegelegenen Bushaltestelle sind auf dem Areal des Freizeitparks ca. 120 Parkplätze vorgesehen.Sie dienen auch der Zweitnut<strong>zu</strong>ng des Mehrzweckgebäudes, dem Fussball- <strong>und</strong> Tennisclubsowie <strong>den</strong> Erholungssuchen<strong>den</strong>, die sich im nahen Wald <strong>und</strong> Vita-Parcours verweilen.7. Kosten Freizeitpark ErlenmoosBaukostenDie Kostenschät<strong>zu</strong>ng inkl. MwSt. basiert auf Grobkubaturen <strong>und</strong> Erfahrungswerten ohne detaillierteDevisierung. Der Verpflichtungskredit versteht sich als Kostendach (indexiert, BaukostenindexStand 1.4.07), welches nicht überschritten wer<strong>den</strong> darf. Ziel ist es, alle Elemente desNut<strong>zu</strong>ngskonzeptes im Rahmen dieses Kostendaches <strong>zu</strong> realisieren, so dass möglichst auf keinElement verzichtet wer<strong>den</strong> muss. Der Kanton hat Sport-Toto-Beiträge in Höhe von Fr. 750’000.–an das Projekt <strong>zu</strong>gesagt.Bo<strong>den</strong>verbesserungen (Schüttungen <strong>und</strong> Pfählungen) Fr. 2’900’000.–Mehrzweckgebäude Fr. 3’100’000.–Spiel- <strong>und</strong> Begegnungsplätze Fr. 900’000.–Sportplätze, inkl. Hockeyfeld (ohne Eistechnik <strong>und</strong> Überdachung) Fr. 1’300’000.–Kunstrasen-Fussballfeld Fr. 1’700’000.–Parkplätze Fr. 700’000.–Allgemeine Kosten <strong>und</strong> Erschliessung Fr. 800’000.–Bauherrenbegleitung Fr. 100’000.–Gesamtanlagekosten(ohne Eisfeld) brutto Fr. 11’500’000.–abzüglich Sport-Toto-Beiträge Fr. 750’000.–Gesamtanlagekosten(ohne Eisfeld) netto Fr. 10’750’000.–Für einen langfristigen Gebrauch setzen das Mehrzweckgebäude <strong>und</strong> alle befestigten Sportplätzeeinen stabilen Untergr<strong>und</strong> voraus. Dieser Bedingung wird mit einer Vorschüttung oder mit einerPfahlf<strong>und</strong>ation entsprochen. Die Mehrkosten für einen «normal» tragfähigen Bo<strong>den</strong> belaufen sichauf ca. 2,9 Mio. Fr.Das geologische Gutachten eines ausgewiesenen Fachbüros hält die notwendigen Massnahmen<strong>zu</strong>r Verhinderung von Set<strong>zu</strong>ngen, <strong>zu</strong>m Wasserhaushalt <strong>und</strong> <strong>zu</strong>r Tragfähigkeit des Untergr<strong>und</strong>esfest. Es bildet die Gr<strong>und</strong>lagen für die ingenieurtechnischen Berechnungen.FolgekostenDer grosse Teil des erforderlichen Landes befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde. DerLandpreis betrug beim Erwerb im Jahre 1995 Fr. 110.– pro m 2 <strong>und</strong> ist heute im Finanzvermögenmit Fr. 2’300’743.45 enthalten. Für die Vergrösserung des Fussballfeldes <strong>und</strong> der Parkierungsanlagemüssen <strong>zu</strong>sätzlich r<strong>und</strong> 2’834 m 2 von der Korporation Wollerau im Baurecht erworbenwer<strong>den</strong>.12


Anlagekosten netto Fr. 10’750’000.00Landkosten Fr. 2’300’743.45Total Fr. 13’050’743.45FolgekostenFreizeitpark Erlenmoos ohne OptionenJahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 20188% Abschreibung 216 599 895 907 835 768 706 650 598 5504% Verzinsung 108 299 447 454 417 384 353 325 299 275Personalkosten 100 150 200 208 216 225 234 243 253Unterhaltskosten 40 90 140 200 208 216 225 234 243 253Baurechtszinsen 10 10 10 10 10 11 11 12 12 13Folgekosten pro Jahr 374 1’098 1’642 1’771 1’678 1’595 1’521 1’455 1’396 1’344Steuerprozente (Stand 2007) 1,4 4,0 6,0 6,4 6,1 5,8 5,5 5,3 5,1 4,9Investition pro Jahr 2’700 5’000 4’300 1’0508. Kosten Option Eisfeld auf Hockeyfeld, inkl. ÜberdachungMehrkosten Fr. 4’200’000.–In <strong>den</strong> Investitionskosten ist alles enthalten, was für <strong>den</strong> Betrieb eines Eisfeldes benötigt wird, sobeispielsweise eine Eisreinigungsmaschine.FolgekostenFreizeitpark Erlenmoos Option EisfeldJahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 20188% Abschreibung 8 111 326 300 276 254 234 215 198 1824% Verzinsung 4 56 163 150 138 127 117 108 99 91Personalkosten 20 65 68 70 73 76 79 82Wartungs- <strong>und</strong> Unterhaltskosten 15 40 42 43 45 47 49 51Energie 30 55 57 59 62 64 67 70Folgekosten pro Jahr 12 167 555 611 581 554 531 510 492 476Steuerprozente (Stand 2007) 0,0 0,6 2,0 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 1,8 1,7Investition pro Jahr 100 1’300 2’8009. Option <strong>zu</strong>sätzliche AbschreibungenDas ausseror<strong>den</strong>tlich gute Rechnungsjahr 2007 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 12,1 Mio.lässt das Eigenkapital auf eine Höhe von Fr. 38,3 Mio. anwachsen (2006: Fr. 26,2 Mio.). Da mitdiesem Rechnungsabschluss 2007 die Zielgrösse des Eigenkapitals <strong>den</strong> Rahmen eines Jahressteuerertrages(100% einer Steuereinheit) deutlich überschreitet, schlägt der Gemeinderat <strong>zu</strong>sätzlicheAbschreibungen von 50% vom jeweiligen jährlichen Investitionsvolumen für das ProjektFreizeitpark Erlenmoos inklusive Land sowie der allenfalls bewilligten Option Eisfeld des Investitionsvolumensvor. Bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von Fr. 10,75 Mio. <strong>zu</strong>züglich Land vonFr. 2,3 Mio. wür<strong>den</strong> damit in vier Jahren insgesamt Fr. 6,52 Mio. <strong>zu</strong>sätzlich abgeschrieben; bei Annahmeder Option Eisfeld würde das Gesamtinvestitionsvolumen Fr. 17,25 Mio. <strong>und</strong> die <strong>zu</strong>sätzlichenAbschreibungen entsprechend Fr. 8,625 Mio. betragen. Mit diesen ausseror<strong>den</strong>tlichenAbschreibungen können einerseits das Eigenkapital auf eine vernünftige Höhe abgebaut wer<strong>den</strong>.Andererseits wer<strong>den</strong> damit auch die Folgekosten in <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> Jahren tiefer.13


Die Gegenüberstellung zeigt, dass sich bei <strong>zu</strong>sätzlichen Abschreibungen von 50% <strong>zu</strong> Lasten desEigenkapitals die Folgekosten in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Jahren massiv reduzieren.Der Gemeinderat legt <strong>den</strong> Stimmberechtigten die ausseror<strong>den</strong>tlichen Abschreibungen von 50%des jeweiligen jährlichen Investitionsvolumens als <strong>zu</strong>sätzliche Option vor, über welche separatbef<strong>und</strong>en wer<strong>den</strong> kann.10. FinanzierungDer Freizeitpark Erlenmoos ist im Finanzplan 2009–2011 enthalten.Die Finanzierung erfolgt aus liqui<strong>den</strong> Mitteln oder, soweit erforderlich, auf dem Darlehensweg.Das Gr<strong>und</strong>stück, welches heute im Finanzvermögen bilanziert ist, wird ins Verwaltungsvermögenumgebucht, was die oben erwähnten Abschreibungen <strong>zu</strong>r Folge hat.11. Weiteres VorgehenNach der Volksabstimmung vom 30. November 2008 ernennt der Gemeinderat eine Baukommissionmit Vertretern der involvierten Vereine <strong>und</strong> Interessierten (z.B. Skater, Vertreter Sport- <strong>und</strong>Elternvereine). Die Arbeiten wer<strong>den</strong> nach dem Submissionsverfahren vergeben. Um die mehrereJahre dauernde Bauzeit dieses anspruchsvollen Projektes fachlich begleiten <strong>zu</strong> lassen, ist im Voranschlageine Bauherrenbegleitung vorgesehen. Die Baukommission wird <strong>zu</strong>sammen mit demBauherrenbegleiter auf der Gr<strong>und</strong>lage der SIA-Normen 102/103/105 <strong>und</strong> der IVöB/VIVöB detaillierteLeistungsverzeichnisse erstellen. Die Leistungsausschreibung wird sich in einem offenenVerfahren an Teams aus Architekten, Bauingenieuren <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten richten. DasVerfahren soll in zwei Stufen (1. Stufe: Qualifikationskriterien; 2. Stufe: Preiseingabe) erfolgen, damitder Qualitätsstandard garantiert wer<strong>den</strong> kann. Das vorliegende Nut<strong>zu</strong>ngskonzept ist dabei dieGr<strong>und</strong>lage; in der Anordnung der einzelnen Elemente kann es aufgr<strong>und</strong> der geologischen Gegebenheitennur begründete Änderungen geben. Auf eine gute Gesamtgestaltung wird besondererWert gelegt. Der Zeitbedarf für dieses Submissionsverfahren liegt bei r<strong>und</strong> 2 Monaten.Die Gesamteröffnung des Freizeitparks ist auf Sommer 2012 vorgesehen.14


12. ZusammenfassungDer Freizeitpark Erlenmoos entspricht einem breiten Bedürfnis nach Lebensqualität. Er schafftMöglichkeiten für Begegnungen <strong>und</strong> wirkt der Anonymisierung entgegen. Geplant ist eine Freizeiteinrichtung,die allen Altersschichten offen steht <strong>und</strong> von der auch die Sportvereine profitieren.Das Konzept ist auf die bestehen<strong>den</strong> Angebote im Erlenmoos, im Dorf <strong>und</strong> in der näherenUmgebung abgestimmt. Durch seine vielfältige Nut<strong>zu</strong>ng <strong>und</strong> <strong>den</strong> sinnvollen Einbe<strong>zu</strong>g der geologischen<strong>und</strong> meteorologischen Gegebenheiten ist der Freizeitpark Erlenmoos ein wichtiger Teildes Naherholungsgebietes. Der Park wird damit <strong>zu</strong>m positiven Imageträger, mit dem sich Wollerauals Wohngemeinde mit hoher Lebensqualität positioniert. Die Option Eisfeld trägt <strong>zu</strong> einerganzjährigen Nut<strong>zu</strong>ng bei.Die ges<strong>und</strong>e Finanzlage von Wollerau erlaubt <strong>zu</strong>dem, als weitere Option ausseror<strong>den</strong>tliche Abschreibungenvon 50% des jeweiligen jährlichen Investitionsvolumens vor<strong>zu</strong>nehmen, um so inZukunft die jährlichen Folgekosten tiefer <strong>zu</strong> halten.<strong>Antrag</strong>:1. Dem Projekt Freizeitpark Erlenmoos wird <strong>zu</strong>gestimmt <strong>und</strong> der hierfür benötigte Verpflichtungskreditvon Fr. 10’750’000.– im Sinne eines Kostendaches (indexiert, BaukostenindexStand 1.4.07) sowie die ausgewiesenen jährlich wiederkehren<strong>den</strong> Folgekosten bewilligt.2. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung <strong>zu</strong>m Projekt Freizeitpark Erlenmoos wird der Option Eisfeld<strong>zu</strong>gestimmt <strong>und</strong> der hierfür benötigte Verpflichtungskredit von Fr. 4’200’000.– (indexiert,Baukostenindex Stand 1.4.07) sowie die ausgewiesenen jährlich wiederkehren<strong>den</strong> Folgekostenbewilligt.15


3. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung <strong>zu</strong>m Projekt Freizeitpark Erlenmoos wird <strong>zu</strong>sätzlichenAbschreibungen von 50% vom jeweiligen jährlichen Investitionsvolumen für das Projekt FreizeitparkErlenmoos inklusive Land sowie der allenfalls bewilligten Option Eisfeld <strong>zu</strong>gestimmt.4. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.<strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong> der Rechnungsprüfungskommission RPK <strong>zu</strong>m Freizeitpark ErlenmoosDie RPK hat die Vorlage <strong>zu</strong>m Projekt Freizeitpark Erlenmoos eingehend geprüft.Im aktuellen Projektstadium stützen sich die Kostenberechnungen auf Grobkubaturen <strong>und</strong> Erfahrungswerte,welche die Fixierung eines Kostendaches von total netto Fr. 10’750’000.–, mit Landkostenauf Fr. 13’050’743.– erlauben. Die jährlichen Folgekosten sind im Einzelnen ausgewiesen.In einer weiteren Option kann sich der Stimmbürger <strong>zu</strong>sätzlich für ein Eisfeld mit Überdachungentschei<strong>den</strong>. Hier betragen die <strong>zu</strong>sätzlichen Kosten Fr. 4’200’000.–, auch hier sind die jährlichenFolgekosten ausgewiesen.Mit einer dritten Option wird dem Stimmbürger vorgeschlagen, jeweils 50% der Investitionen imgleichen Jahr verbindlich <strong>und</strong> ausseror<strong>den</strong>tlich ab<strong>zu</strong>schreiben. Damit könnten die jährlichenFolgekosten annähernd halbiert wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> gleichzeitig das derzeit betreffend seine Zielgrösse<strong>zu</strong> hohe Eigenkapital reduziert wer<strong>den</strong>. Diese ausseror<strong>den</strong>tlichen Abschreibungen reduzieren diejährlichen Aufwände <strong>und</strong> schaffen Raum für Investitionsvorhaben in <strong>den</strong> nächsten Jahren.Die RPK erachtet die Finanzierung des Projektes als tragbar, das Sachgeschäft ist im Finanzplan2009–2011 enthalten. Im <strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong> ist <strong>zu</strong>dem dargelegt, wie vielen Steuerprozenten diejährlichen Folgekosten entsprechen.Wir empfehlen Annahme dieses Projektes.RPK WollerauBeat Suter, Präsi<strong>den</strong>tBernt ArpagausMichel DegenUrs Knuchel16


Sachgeschäft, welches der Urnenabstimmungvom 30. November 2008 unterliegtFreihaltung des Stu<strong>den</strong>büel;Vereinbarung mit der Korporation WollerauDas Wichtigste in KürzeIm Rahmen der Ortsplanungsrevision soll die Freihaltung der Krete Stu<strong>den</strong>büel gesichertwer<strong>den</strong>, indem der östliche Teil der Krete von der Wohnzone 2 in die Landwirtschaftszoneausgezont wer<strong>den</strong> soll.Diese Auszonung ist gr<strong>und</strong>sätzlich entschädigungspflichtig. Mit der Korporation Wollerauals Eigentümerin des betreffen<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stückes KTN 237 wur<strong>den</strong> diesbezüglich Verhandlungengeführt. Dabei konnte eine Einigung gef<strong>und</strong>en wer<strong>den</strong>, die vorliegend wie folgt <strong>zu</strong>genehmigen ist: Für die Freihaltung des sich in der Bauzone befin<strong>den</strong><strong>den</strong> Teils des Gr<strong>und</strong>stückesKTN 237 wird Realersatz in Form der Eigentumsübertragung der sich im Eigentumder Gemeinde befin<strong>den</strong><strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stücke KTN 363 <strong>und</strong> KTN 1441 geleistet.Im Gegen<strong>zu</strong>g verpflichtet sich die Korporation Wollerau, das Gr<strong>und</strong>stück KTN 237 unabhängigvom Ausgang der Ortsplanungsrevision von Bauten frei <strong>zu</strong> halten. Ausserdem hatdie Korporation Wollerau die Auflage, innert 5 Jahren ab Unterzeichnung der Vereinbarungauf KTN 1441 preiswerte, familienfre<strong>und</strong>liche Mietwohnungen <strong>zu</strong> realisieren. Das Gr<strong>und</strong>stück363 darf im Baurecht abgegeben wer<strong>den</strong>.Die Korporationsbürger haben diesem Geschäft bereits <strong>zu</strong>gestimmt.Blick vom Winzerhäuschen Richtung EtzelBlick vom Riedweg Nr. 6 Richtung Winzerhäuschen17


<strong>Bericht</strong>:1. AusgangslageDie mit der Revision des Zonenplanes beauftragte Kommission hat aufgr<strong>und</strong> der am öffentlichenWorkshop vom Februar 2003 geäusserten Meinungen ein Entwicklungsleitbild erarbeitet. Dieseswurde der Bevölkerung am 5. Mai 2004 vorgestellt.In der Entwicklungsstrategie wur<strong>den</strong> übergeordnete Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Strategien <strong>zu</strong>r Siedlungs-,Zentrums- <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, aber auch <strong>zu</strong>m Verkehrskonzept festgehalten.Die wesentlichsten Leitsätze können wie folgt <strong>zu</strong>sammengefasst wer<strong>den</strong>:• Das Wachstum der Gemeinde soll beruhigt wer<strong>den</strong>.• Das für die nächste Planungsphase von ca. 15 Jahren benötigte Bauland soll in erster Liniedurch Umzonen unzweckmässiger Zonen anstatt Neueinzonungen sichergestellt wer<strong>den</strong>.• Die Landschaft soll sorgfältig erhalten wer<strong>den</strong>. Der Becki- <strong>und</strong> Stu<strong>den</strong>büelhügel sollen alslandschaftsprägende Elemente im Siedlungsgebiet von Bauten frei gehalten <strong>und</strong> eine harteSiedlungsbegren<strong>zu</strong>ng festgelegt wer<strong>den</strong>.• Das Dorfzentrum soll von Verkehr entlastet wer<strong>den</strong>.In der Folge wur<strong>den</strong> konkrete Massnahmen umgesetzt <strong>und</strong> der Zonen- <strong>und</strong> Erschliessungsplansowie die kommunalen Bauvorschriften unter dem Titel «Ortsplanungsrevision» überarbeitet. DieÄnderungen wur<strong>den</strong> vom 2. Februar bis 5. März 2007 öffentlich aufgelegt. Dagegen erhobeneEinsprachen hat der Gemeinderat behandelt. Gegen die Entscheide des Gemeinderates wur<strong>den</strong>verschie<strong>den</strong>e Beschwer<strong>den</strong> beim Regierungsrat eingereicht.Unter anderem hat auch die Korporation Wollerau gegen die Auszonung des in der Bauzoneliegen<strong>den</strong> Teils des Gr<strong>und</strong>stückes KTN 237 Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht, diesejedoch wegen der laufen<strong>den</strong> Verhandlungen mit dem Gemeinderat sistieren lassen. Der Regierungsratsollte über die Beschwer<strong>den</strong> bis Ende 2008 entschie<strong>den</strong> haben.2. Gegenstand dieser VorlageDie Gemeinde hat sehr früh mit der Korporation Wollerau das Gespräch aufgenommen, um nachMöglichkeit eine einvernehmliche Lösung herbei<strong>zu</strong>führen.Das vorliegende Sachgeschäft ist das Resultat dieser Gespräche <strong>und</strong> beinhaltet die Vereinbarungzwischen dem Gemeinderat <strong>und</strong> der Korporation Wollerau betreffend Freihaltungdes Stu<strong>den</strong>büel-Hügels (Gr<strong>und</strong>stück KTN 237) von Bauten.Das Gr<strong>und</strong>stück KTN 237 umfasst eine Fläche von 16’179 m 2 . Davon liegen 4’148 m 2 in der BauzoneW2. Die restliche Fläche liegt in der Landwirtschaftszone, auf welcher sich auch der etwa2’000 m 2 grosse Rebberg mit Rebhäuschen befindet. Gestützt auf <strong>den</strong> Leitsatz im Entwicklungsleitbildsoll nun der ganze Hügel<strong>zu</strong>g des Stu<strong>den</strong>büel von Bauten frei gehalten wer<strong>den</strong>, das heisstder 4’148 m 2 grosse Teil von der Bauzone W2 in die Landschaftszone um- bzw. ausgezont wer<strong>den</strong>.3. BegründungWollerau liegt in der vom Linthgletscher mit verschie<strong>den</strong>en markanten Hügelzügen <strong>und</strong> Geländeerhebungengeformten Moränenlandschaft. Die bei<strong>den</strong> landschaftsprägen<strong>den</strong> Hügelzüge,Becki <strong>und</strong> Stu<strong>den</strong>büel, sollen <strong>den</strong> nachkommen<strong>den</strong> Generationen als Erholungsraum erhalten<strong>und</strong> nicht durch Wohnbauten überstellt wer<strong>den</strong>. Der Stu<strong>den</strong>büel-Hügel soll mit einem durchgehen<strong>den</strong>Fussweg <strong>zu</strong>m Pilgerweg der Öffentlichkeit <strong>zu</strong>gänglich gemacht wer<strong>den</strong>.18


Die Auszonung von Bauland erfolgt in der Regel gegen entsprechende Entschädigung, vielfachaufgr<strong>und</strong> eines Güterschät<strong>zu</strong>ngsverfahrens, aber auch durch Realersatz. Der Gemeinderat Wollerau<strong>und</strong> der Genossenrat der Korporation Wollerau haben deshalb entsprechende Verhandlungengeführt, wobei die Korporation Wollerau frühzeitig signalisiert hat, dass als Entschädigung fürdie Wertminderungen durch die Auszonung ein Realersatz bevor<strong>zu</strong>gt werde. Der Gemeinderat hatin der Folge der Korporation Wollerau zwei gemeindeeigene Gr<strong>und</strong>stücke an der Felsenstrasseangeboten. Es handelt sich einerseits um das Gr<strong>und</strong>stück KTN 363 mit einer Fläche von 3’169 m 2in der Bauzone W2 liegend <strong>und</strong> andererseits um KTN 1441 mit einer Fläche von 2077 m 2 , welchesgemäss rechtskräftigem Zonenplan teilweise in der Wohnzone W2 <strong>und</strong> Wohn- <strong>und</strong> GewerbezoneWG3 liegt. Künftig soll das ganze Gr<strong>und</strong>stück KTN 1441 der Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone WG2 <strong>zu</strong>gehören.Bei einem Realersatz wird in der Regel ein wert- oder flächengleicher Abtausch angestrebt. Fürdas Bauland wurde der Korporation Wollerau von privaten Investoren ein Angebot von Fr. 7,5 Mio.unterbreitet. Die Gr<strong>und</strong>stücke an der Felsenstrasse wur<strong>den</strong> durch einen unabhängigen Expertenauf ca. Fr. 7,0 Mio. geschätzt. Der tiefere Wert für die Gr<strong>und</strong>stücke an der Felsenstrasse wird mitder Belastung der durch die Parzellen führen<strong>den</strong> Hochspannungsleitung der NOK begründet. Diebei<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stücke an der Felsenstrasse stehen in der Bilanz der Gemeinderechnung mit Fr. 1.–<strong>zu</strong> Buche.Die bei<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stücke an der Felsenstrasse sollen der Korporation mit der Auflage übertragenwer<strong>den</strong>, auf dem Gr<strong>und</strong>stück KTN 1441 preiswerte Mietwohnungen für Familien <strong>zu</strong> erstellen. DasLand im Stu<strong>den</strong>büel soll im Eigentum der Korporation Wollerau verbleiben, da damit die Bewirtschaftungals Landwirtschaftsland gewährleistet bleibt. Zudem ist fest<strong>zu</strong>halten, dass die Gemeindegestützt auf Art. 63 BG über das bäuerliche Bo<strong>den</strong>recht kein landwirtschaftliches Gr<strong>und</strong>stückerwerben kann.4. Die wesentlichsten Bestimmungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wollerau<strong>und</strong> der Korporation WollerauDer Inhalt der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wollerau <strong>und</strong> der Korporation Wollerau lautetim Wesentlichen wie folgt:• Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten <strong>zu</strong>r Ortsplanungsrevision wirdder sich in der Bauzone befin<strong>den</strong>de Teil des Gr<strong>und</strong>stückes Kat. Nr. 237 im Umfang von4’148 m 2 von der Zone W2 in die Landwirtschaftszone umgezont.• Das Gr<strong>und</strong>stück Kat. Nr. 237 verbleibt im Eigentum der Korporation Wollerau.• Die Korporation Wollerau verpflichtet sich, das Gr<strong>und</strong>stück Kat. Nr. 237 von Bauten frei <strong>zu</strong> halten<strong>und</strong> auch keine zonenkonformen Bauten <strong>zu</strong> erstellen. Die entsprechende Pflicht <strong>zu</strong>r Unterlassungwird im Gr<strong>und</strong>buch als Dienstbarkeit eingetragen.• Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten verpflichtet sich die GemeindeWollerau, als Entschädigung für die Umzonung des heute in der Bauzone liegen<strong>den</strong> Teils vonKat. Nr. 237 in die Landwirtschaftszone folgende Gr<strong>und</strong>stücke der Korporation <strong>zu</strong> übertragen:– Kat. Nr. 363 mit einer Fläche von 3’169 m 2– Kat. Nr. 1441 mit einer Fläche von 2’077 m 2• Die Übertragung des Eigentums erfolgt mit der im Gr<strong>und</strong>buch ein<strong>zu</strong>tragen<strong>den</strong> Auflage, dassdie Korporation auf der KTN 1441 innert 5 Jahren ab Unterzeichnung dieser Vereinbarungpreiswerte, familienfre<strong>und</strong>liche Mietwohnungen realisiert. Das Gr<strong>und</strong>stück 363 darf im Baurechtabgegeben wer<strong>den</strong>.19


• Die Korporation verpflichtet sich, für die Vergabe der Mietwohnungen ein Reglement mit folgen<strong>den</strong>Vorgaben <strong>zu</strong> erarbeiten:– Bevor<strong>zu</strong>gung von Familien– Mieter ohne Gr<strong>und</strong>- bzw. Wohneigentum– Mieter, welche seit mindestens 10 Jahren Wohnsitz in Wollerau haben– Genossenbürger der KorporationDas Reglement unterliegt der Genehmigung durch <strong>den</strong> Gemeinderat.• Die Korporation verpflichtet sich, nach Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Genossenbürger<strong>und</strong> anschliessender Genehmigung durch die Wollerauer Stimmbürger die Beschwerdebeim Regierungsrat <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>ziehen.• Sollten die Stimmberechtigten der Gemeinde Wollerau die Entschädigung für die Umzonungvon KTN 237 von der Zone W2 in die Landwirtschaftszone in Form der Eigentumsübertragungder Gr<strong>und</strong>stücke KTN 363 <strong>und</strong> KTN 1441 (inkl. der damit verb<strong>und</strong>enen Auflagen) ablehnen,wird KTN 237 in der Zone W2 belassen.Die Bürger der Korporation Wollerau haben dem Geschäft am 25. April 2008 <strong>zu</strong>gestimmt.Gr<strong>und</strong>stücke an der FelsenstrasseLand im Stu<strong>den</strong>büel20


5. Weiteres VorgehenDer Gemeinderat beabsichtigt, <strong>den</strong> Stimmbürgerinnen <strong>und</strong> Stimmbürgern die Ortsplanungsrevisionmit Zonenplan, Erschliessungsplan sowie kommunalen Bauvorschriften (Baureglement,BauR) als Ganzes <strong>zu</strong>r Abstimmung vor<strong>zu</strong>legen. Dies ist möglich, wenn sämtliche Beschwerdeverfahrenerledigt sind.6. ZusammenfassungZusammenfassend ergibt sich, dass mit diesem Geschäft eine in mehrfacher Hinsicht guteLösung vollzogen wer<strong>den</strong> kann. Einerseits wird künftigen Generationen das Stu<strong>den</strong>büel unabhängigvom Ausgang der Ortsplanungsrevision als Erholungsraum erhalten bleiben <strong>und</strong> mit einerFusswegverbindung <strong>zu</strong>gänglich gemacht. Andererseits können mit einem Realersatz langwierigeVerfahren über die Entschädigungsfrage vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig gewährleistet dieKorporation vereinbarungsgemäss, dass kostengünstige Mietwohnungen für Familien erstelltwer<strong>den</strong>.<strong>Antrag</strong>:1. Dem Realersatz für die Freihaltung des sich in der Bauzone befin<strong>den</strong><strong>den</strong> Teils des Gr<strong>und</strong>stückesKTN 237 in Form der Eigentumsübertragung der Gr<strong>und</strong>stücke KTN 363 <strong>und</strong> KTN 1441wird <strong>zu</strong>gestimmt.2. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.<strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong> der RPK <strong>zu</strong>m Sachgeschäft Freihaltung des Stu<strong>den</strong>büel, Vereinbarungmit der KorporationDiese Vorlage ist das Verhandlungsergebnis des Gemeinderates mit der Korporation Wollerau.Damit wird das Ziel der Zonenplanrevision, die Krete des Stu<strong>den</strong>büel definitiv nicht <strong>zu</strong> überbauen,erreicht. Die entschädigungspflichtige Auszonung soll mittels Realersatz abgegolten wer<strong>den</strong> <strong>und</strong>ist nicht liquiditätswirksam. Die zwei Gr<strong>und</strong>stücke der Gemeinde Wollerau, im Schätzwert vonFr. 7’000’000.–, gehen ins Eigentum der Korporation Wollerau über, verb<strong>und</strong>en mit <strong>den</strong> ebenfallsausgehandelten Nut<strong>zu</strong>ngsvereinbarungen für die bei<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stücke, nämlich die jeweiligeErstellung von günstigen Mietwohnungen respektiv Abgabe im Baurecht des zweiten Gr<strong>und</strong>stücks.Auch das aus<strong>zu</strong>zonende Gr<strong>und</strong>stück bleibt im Besitz der Korporation.Die RPK erachtet diese Vorlage als zielgerecht <strong>und</strong> kostengerecht in Be<strong>zu</strong>g auf die damit erreichteAuszonung des Stu<strong>den</strong>büel <strong>und</strong> beantragt die Annahme.RPK Wollerau21


Sachgeschäft, welches der Urnenabstimmungvom 30. November 2008 unterliegtTeilrevision Baureglement:Kompetenzdelegation an HochbaukommissionDie Vorlage in KürzeNeu hat die Baubewilligungsbehörde gestützt auf das revidierte kantonale Planungs- <strong>und</strong>Baugesetz über ein Baugesuch in der Regel innert 2 Monaten nach Einreichung der vollständigenUnterlagen <strong>zu</strong> entschei<strong>den</strong>. Um diese Frist einhalten <strong>zu</strong> können, ist das Baubewilligungsverfahrenohne Einbusse der Qualität straffer <strong>zu</strong> gestalten.Bisher hat die Hochbaukommission Baubewilligungsgesuche lediglich vorberaten, Entscheidungskompetenzhatte ausschliesslich der Gemeinderat. Neu soll die Hochbaukommissionbei Um-, An- oder Ausbauten abschliessend darüber beraten <strong>und</strong> entschei<strong>den</strong> können.Der Gemeinderat soll gr<strong>und</strong>sätzlich nur noch bei Neubauten <strong>und</strong> GestaltungsplänenBaubewilligungsbehörde sein.Zwei Ausnahmen von der Kompetenzdelegation an die Hochbaukommission sollen allerdingsstatuiert wer<strong>den</strong>: Bei Um-, An- oder Ausbauten mit Einsprachen <strong>und</strong>/oder Ausnahmenvon <strong>den</strong> kommunalen Bauvorschriften soll nach wie vor der Gemeinderat entschei<strong>den</strong>.Diese Ausnahmen rechtfertigen sich durch die Bedeutung der betreffen<strong>den</strong> Bauvorhaben,indem sie entweder umstritten sind <strong>und</strong>/oder eine Abweichung von <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> Regelungenvorsehen.Diese Kompetenzdelegation bedingt eine Änderung des kommunalen Baureglements.<strong>Bericht</strong>:1. AusgangslageDie Stimmberechtigten haben an der Abstimmung vom 25. November 2007 einer Teilrevision deskantonalen Planungs- <strong>und</strong> Baugesetzes deutlich <strong>zu</strong>gestimmt. Die Neuregelung ist per 1. Juli 2008in Kraft getreten.Eines der Hauptziele der Revision ist die Konzentration <strong>und</strong> Beschleunigung der Bewilligungsverfahren.Das revidierte Planungs- <strong>und</strong> Baugesetz hält hier<strong>zu</strong> in § 81 fest, dass die Baubewilligungsbehördeüber ein Baugesuch in der Regel innert 2 Monaten nach Einreichung der vollständigenUnterlagen <strong>zu</strong> entschei<strong>den</strong> hat.Diese 2-Monats-Frist kann nur eingehalten wer<strong>den</strong>, wenn die Abläufe im Rahmen des Baubewilligungsverfahrensoptimiert <strong>und</strong> gestrafft wer<strong>den</strong>.22


2. Bisher: Vorberatung durch Hochbaukommission, Entscheidungskompetenzbeim GemeinderatAlle Baubewilligungsgesuche wer<strong>den</strong> nach deren Eingang vom Bausekretär auf ihre Vollständigkeit<strong>und</strong> Zulässigkeit geprüft. Die Gesuche sind danach an die Hochbaukommission <strong>zu</strong>r Vorberatunggelangt. Die Hochbaukommission hat dabei insbesondere die materielle Richtigkeit <strong>und</strong>gegebenenfalls die Eingliederung des Bauprojektes in das Ortsbild geprüft. Nach einer allfälligenBereinigung des Baubewilligungsgesuches hat die Hochbaukommission dem Gemeinderat <strong>den</strong><strong>Antrag</strong> auf Gutheissung oder Ablehnung des Gesuches gestellt. Die Baubewilligung selber ist inder Folge durch <strong>den</strong> Gemeinderat erteilt wor<strong>den</strong>.Zusammenfassend kann festgehalten wer<strong>den</strong>, dass die Hochbaukommission bis anhin keine Entscheidungskompetenz,sondern ausschliesslich ein <strong>Antrag</strong>srecht <strong>zu</strong> Han<strong>den</strong> des Gemeinderateshatte. Lediglich Baubewilligungen im Meldeverfahren mussten nicht dem Gemeinderat vorgelegtwer<strong>den</strong>.3. Neu: Entscheidungskompetenz bei der HochbaukommissionNeu soll die Hochbaukommission bei Um-, An- oder Ausbauten nach formeller <strong>und</strong> materiellerPrüfung des Baugesuches durch <strong>den</strong> Bausekretär abschliessend darüber beraten <strong>und</strong> entschei<strong>den</strong>können. Der Gemeinderat soll gr<strong>und</strong>sätzlich nur noch bei Neubauten <strong>und</strong> GestaltungsplänenBaubewilligungsbehörde sein. Die technischen Bewilligungen (Kanalisation etc.) fallen in dieKompetenz der jeweils <strong>zu</strong>ständigen Baubewilligungsbehörde.Zwei Ausnahmen von der Kompetenzdelegation an die Hochbaukommission sollen allerdingsstatuiert wer<strong>den</strong>: Bei Um-, An- oder Ausbauten mit Einsprachen <strong>und</strong>/oder Ausnahmen von <strong>den</strong>kommunalen Bauvorschriften soll nach wie vor der Gemeinderat entschei<strong>den</strong>. Diese Ausnahmenrechtfertigen sich durch die Bedeutung der betreffen<strong>den</strong> Bauvorhaben, indem sie entweder umstrittensind <strong>und</strong>/oder eine Abweichung von <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> Regelungen vorsehen.Das kantonale Recht würde sogar eine vollständige Delegation der Entscheidungskompetenz ermöglichen,ausgenommen davon wären lediglich Planungsfragen. Die Gemein<strong>den</strong> könnten dem<strong>zu</strong>folgeauch vorsehen, dass die Baukommission alleinige Baubewilligungsbehörde für sämtlicheBauvorhaben wäre. Die hier vorgeschlagene Lösung geht einen Mittelweg, indem die Zuständigkeitdes Gemeinderats für gewisse bedeutsame Bauvorhaben bestehen bleibt. Nichtsdestotrotzbringt diese teilweise Kompetenzdelegation bereits eine grosse Entlastung, indem der Gemeinderatnur noch etwa ein Drittel aller Bauvorhaben auf <strong>Antrag</strong> der Hochbaukommission <strong>zu</strong> behandelnhat. R<strong>und</strong> zwei Drittel der Baugesuche können fortan abschliessend durch die Hochbaukommission<strong>und</strong> damit bedeutend schneller entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> (2007: Total von 119 Bewilligungen,davon wären 82 Bewilligungen in die Kompetenz der Hochbaukommission gefallen).Unabhängig davon, ob die Hochbaukommission oder der Gemeinderat Baubewilligungsbehördeist, ist gegen <strong>den</strong> Bewilligungsentscheid die Beschwerde an <strong>den</strong> Regierungsrat gegeben. DieRechtsmittelmöglichkeit <strong>und</strong> der Instanzen<strong>zu</strong>g bleiben somit vollständig gewahrt.Die Hochbaukommission wurde im Rahmen der indirekten Wahlen vom 16. Juni 2008 vom Gemeinderatwiederum mit Fachleuten aus dem Bauwesen (Architekten, Ingenieure, Handwerkeretc.) besetzt. Die <strong>zu</strong>ständigen Gemeinderäte für die Ressorts Hochbau einerseits sowie Tiefbauandererseits sind ebenfalls Mitglieder der Hochbaukommission. Die Hochbaukommission garantiertdamit eine kompetente <strong>und</strong> schnelle Behandlung der Baugesuche.23


4. Änderung des Baureglements WollerauEine Delegation der Entscheidungskompetenz vom Gemeinderat an die Hochbaukommissionbedingt eine Änderung bzw. Ergän<strong>zu</strong>ng des kommunalen Baureglements.Das Baureglement Wollerau soll daher wie folgt geändert wer<strong>den</strong>:«VII.neuArt. 112Baubewilligungsverfahren <strong>und</strong> BaukontrolleZuständigkeiten1 Der Gemeinderat ist Bewilligungsbehörde füra) Neubautenb) Gestaltungsplänec) An-, Um- <strong>und</strong> Ausbauten, sofernaa) Einsprachen <strong>zu</strong> behandeln sindbb) kommunale Ausnahmebewilligungen erforderlich sind2 Die Hochbaukommission ist Bewilligungsbehörde für alle anderen Bauvorhaben, soinsbesondere für An-, Um- <strong>und</strong> Ausbauten, sofern nicht eine der Ausnahmen von Abs. 1lit. c <strong>zu</strong>r Anwendung gelangt.bisherArt. 112Bewilligungspflichtwird neu <strong>zu</strong> Art. 113abisherArt. 113Meldepflichtwird neu <strong>zu</strong> Art. 113b»Bei sämtlichen Artikeln des Baureglements, die <strong>den</strong> Gemeinderat als <strong>zu</strong>ständige Behörde nennen,wird der Begriff «Gemeinderat» durch <strong>den</strong> Begriff «Baubewilligungsbehörde» ersetzt.5. ZusammenfassungDie empfohlene teilweise Kompetenzdelegation an die Hochbaukommission ermöglicht eineKür<strong>zu</strong>ng <strong>und</strong> Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens bei genau definierten Bauvorhaben,welche r<strong>und</strong> zwei Drittel der eingereichten Gesuche ausmachen. So können die zeitlichen Vorgabendes übergeordneten kantonalen Planungs- <strong>und</strong> Baugesetzes eingehalten <strong>und</strong> <strong>den</strong> Bauherreneine noch bessere Dienstleistung erbracht wer<strong>den</strong>. Dies geschieht ohne Verlust vonrechtsstaatlichen Möglichkeiten.<strong>Antrag</strong>:1. Der Teilrevision des Baureglements wird <strong>zu</strong>gestimmt.2. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.24


Sachgeschäft, welches der Urnenabstimmungvom 30. November 2008 unterliegtReglement betreffend vorzeitige Pensionierungvon GemeindeangestelltenDie Vorlage in KürzeEs ist heute unbestritten, dass eine vorzeitige Pensionierung sowohl für <strong>den</strong> Arbeitnehmen<strong>den</strong>wie auch für <strong>den</strong> Arbeitgeber Vorteile haben kann. Als zeitgemässe Arbeitgeberinmöchte die Gemeinde Wollerau es ihren Mitarbeiten<strong>den</strong> deshalb vereinfachen, mit 63 Jahrenvorzeitig in Pension <strong>zu</strong> gehen, vorausgesetzt das Anstellungsverhältnis besteht seitmindestens fünf Jahren. Um die Nachteile <strong>zu</strong> mildern, welche mit einer Frühpensionierungeinhergehen, soll während maximal zwei Jahren eine Überbrückungsrente ausgerichtetwer<strong>den</strong>. Gestaffelt nach Dienstjahren beträgt sie das Ein- bis Zweifache der maximaleneinfachen AHV-Jahresrente (Stand 1.7.08: Fr. 26’520.–). Damit liegt eine einfache <strong>und</strong>finanzierbare Lösung vor.<strong>Bericht</strong>:1. AusgangslageZunehmend befassen sich ältere Arbeitnehmer mit dem Gedanken einer vorzeitigen Pensionierung.Das immer hektischer wer<strong>den</strong>de Arbeitsleben braucht viel Kraft, welche mit <strong>zu</strong>nehmendemAlter immer schwieriger auf<strong>zu</strong>bringen ist. Auf der anderen Seite kann eine vorzeitige Pensionierungdem Betrieb ermöglichen, rechtzeitig wieder jüngere Leute nach<strong>zu</strong>ziehen.Bei der Frühpensionierung spart der Arbeitnehmer jedoch weniger Jahre für die Altersvorsorge alsbei or<strong>den</strong>tlicher Pensionierung im Alter von 65 Jahren bei Männern bzw. 64 Jahren bei Frauen.Es wer<strong>den</strong> auch weniger Beiträge an die berufliche Vorsorge geleistet als bei or<strong>den</strong>tlicherPensionierung. Schlussendlich müssen bei einem AHV- <strong>und</strong> BVG-Vorbe<strong>zu</strong>g die Renten über einelängere Zeitdauer bezahlt wer<strong>den</strong> bzw. das Kapital für eine längere Zeit reichen. Um diese negativenfinanziellen Auswirkungen <strong>zu</strong> mindern, gehen immer mehr Betriebe <strong>und</strong> auch die öffentlicheHand da<strong>zu</strong> über, ihren Mitarbeiten<strong>den</strong> im Falle einer vorzeitigen Pensionierung Überbrückungsrentenaus<strong>zu</strong>zahlen.Diese Überlegungen haben <strong>den</strong> Gemeinderat bewogen, für die Gemeindeangestellten ein Reglement<strong>zu</strong> erarbeiten, welches unter genau definierten Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine vorzeitige Pensionierungermöglichen soll.2. Inhalt des ReglementsDas Mindestalter für die vorzeitige Pensionierung beträgt 58 Jahre. Die Nachbargemeinde Freienbachbeispielsweise ermöglicht eine frühzeitige Pensionierung ab 59 Jahren. Um jedoch vomKnow-how <strong>und</strong> <strong>den</strong> Erfahrungen der älteren Mitarbeiten<strong>den</strong> profitieren <strong>zu</strong> können sowie ausGrün<strong>den</strong> der Finanzierbarkeit, erachtet der Gemeinderat eine vorzeitige Pensionierung erst ab63 Jahren als sinnvoll. Die Leistung beschränkt sich damit auf einen Zeitraum von maximal zweiJahren.25


Der Mitarbeitende soll auf eigenen Wunsch vorzeitig pensioniert wer<strong>den</strong> können. Ermöglichtwer<strong>den</strong> soll ihm dies jedoch nur, wenn er bis <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung bereits5 Jahre auf der Gemeindeverwaltung gearbeitet hat. Andernfalls wäre der Anreiz, auch ältere Mitarbeiten<strong>den</strong>eu an<strong>zu</strong>stellen, <strong>zu</strong> klein.Die Höhe der Überbrückungsrente soll abhängig von der Dauer des Anstellungsverhältnisses gestaffeltsein. So entspricht beispielsweise die Überbrückungsrente nach vollendetem 5. Dienstjahrder einfachen maximalen AHV-Altersrente. Nach vollendetem 12. Dienstjahr erhält der Mitarbeitendedas 1,4-fache der maximalen AHV-Altersrente <strong>und</strong> bei vorzeitiger Pensionierung nachvollendetem 20. Dienstjahr beträgt die Überbrückungsrente das 2-fache der maximalen AHV-Jahresrente. Besondere Treue der Mitarbeiten<strong>den</strong> wird so belohnt. Ausserdem soll es geradelangjährigen Mitarbeiten<strong>den</strong> in tieferen Lohnsegmenten, die häufig körperlich anspruchsvolleArbeiten verrichten, ermöglicht wer<strong>den</strong>, die Nachteile <strong>zu</strong> mildern, welche mit einer vorzeitigenPensionierung <strong>und</strong> <strong>den</strong> damit verb<strong>und</strong>enen reduzierten AHV- <strong>und</strong> Pensionskassenzahlungen einhergehen.Eine vorzeitige Pensionierung sollte nicht nur auf Wunsch des Mitarbeiten<strong>den</strong> möglich sein. Auchder Gemeinderat sollte bei Bedarf einen Mitarbeiten<strong>den</strong> frühzeitig pensionieren können. DieÜberbrückungsrente soll in diesem Fall losgelöst von der Dauer des Anstellungsverhältnissesausgerichtet wer<strong>den</strong>. Die Höhe der Überbrückungsrente hingegen ist wiederum abhängig von derAnzahl Dienstjahre.3. Finanzielle AuswirkungenDie einfache maximale AHV-Altersrente <strong>und</strong> damit auch die aus<strong>zu</strong>richtende Überbrückungsrentebeträgt unabhängig von der Gehaltshöhe <strong>zu</strong>rzeit Fr. 26’520.– pro Jahr bzw. Fr. 2’210.– pro Monat.Pro Mitarbeiten<strong>den</strong>, der vorzeitig in Pension geht, sind gemäss Reglement maximal zwei einfacheJahresrenten aus<strong>zu</strong>richten, multipliziert mit dem vom Dienstjahr abhängigen Faktor.Falls sämtliche anspruchsberechtigte Mitarbeitende sich tatsächlich vorzeitig pensionieren lassenwür<strong>den</strong>, wäre bei der heutigen Altersstruktur der Gemeindemitarbeiten<strong>den</strong> in <strong>den</strong> nächstensechs Jahren mit folgen<strong>den</strong> Ausgaben pro Jahr <strong>zu</strong> rechnen:2009 2010 2011 2012 2013 2014Anzahl anspruchsberechtigteMitarbeitende 2 1 2 3 1 1Faktoren 1.8 / 1.2 1.2 1 / 2 1 / 2 / 2 2 / 1.6* 1.6*Überbrückungsrente:Total (in Fr.) 79’560.– 31’824.– 55’692.– 132’600.– 59’405.– 6’365.–*15 Stellenprozente26


4. ZusammenfassungDie Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung mit 63 Jahren für die Gemeindeangestellten hatsowohl für die Mitarbeiten<strong>den</strong> als auch für die Gemeinde als Arbeitgeberin Vorteile, indem derEinzelfall flexibler gehandhabt wer<strong>den</strong> kann. Mit dem von <strong>den</strong> Stimmberechtigten <strong>zu</strong> genehmigen<strong>den</strong>Reglement liegt eine einfache <strong>und</strong> finanzierbare Lösung vor.<strong>Antrag</strong>:1. Dem Reglement betreffend vorzeitige Pensionierung von Gemeindeangestellten wird <strong>zu</strong>gestimmt.2. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.<strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong> der RPK <strong>zu</strong>m Reglement betreffend vorzeitiger Pensionierungvon GemeindeangestelltenBei dieser Regelung <strong>zu</strong>r vorzeitigen Pensionierung von Gemeindeangestellten handelt es sich umeine sachgerechte <strong>und</strong> massvolle Lösung, die sowohl der Gemeinde wie auch <strong>den</strong> Mitarbeiterneine flexible Handhabung ermöglicht. Es handelt sich auch um eine Anpassung an bestehendeModelle anderer Gemein<strong>den</strong>.Die effektiven finanziellen Auswirkungen sind klar ersichtlich <strong>und</strong> für unsere Gemeinde tragbar.Wir empfehlen Annahme dieses Reglements.RPK Wollerau27


Reglement betreffend vorzeitige Pensionierungvon GemeindeangestelltenArt. 1 GeltungsbereichDieses Reglement regelt die Pensionierung sämtlicher Angestellten der Gemeinde Wollerau(nachstehend Gemeinde genannt), sofern nicht übergeordnetes oder spezielles Recht vorgeht.Angestellte sind Personen, die unbefristet oder befristet, mit einem vollen oder teilweisen Pensumim Dienst der Gemeinde stehen.Ausgenommen sind die mit kantonaler Beteiligung entlöhnten Lehrpersonen der Volksschule. Fürsie gelten die kantonalen Bestimmungen.Art. 2 Or<strong>den</strong>tliche PensionierungDie Mitarbeiten<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> bei Erreichen des or<strong>den</strong>tlichen AHV-Alters pensioniert.Art. 3 Vorzeitige PensionierungMitarbeitende ab dem abgeschlossenen 5. Dienstjahr können sich nach Vollendung des 63. Altersjahresvorzeitig pensionieren lassen.Der Gemeinderat kann einen Mitarbeiten<strong>den</strong> nach Vollendung des 63. Altersjahres in <strong>den</strong> vorzeitigenRuhestand versetzen.Die vorzeitige Pensionierung ist in der Regel mindestens ein Jahr im Voraus an<strong>zu</strong>kündigen.Art. 4 Anspruch auf ÜberbrückungsrenteMitarbeitende, die sich vorzeitig pensionieren lassen oder die vorzeitig in <strong>den</strong> Ruhestand versetztwer<strong>den</strong>, haben frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres Anspruch auf eine Überbrückungsrente.Art. 5 Höhe der ÜberbrückungsrenteDie Höhe der Überbrückungsrente beträgt in Abhängigkeit der vollendeten Dienstjahre wie folgt:Anzahl Dienstjahre Faktor Gr<strong>und</strong>rente5. – 8. Dienstjahr 1 einfache maximale AHV-Jahresrente9. – 11. Dienstjahr 1.2 einfache maximale AHV-Jahresrente12. – 14. Dienstjahr 1.4 einfache maximale AHV-Jahresrente15. – 17. Dienstjahr 1.6 einfache maximale AHV-Jahresrente18. – 19. Dienstjahr 1.8 einfache maximale AHV-Jahresrente20. Dienstjahr 2 einfache maximale AHV-Jahresrente28


Diese Regelung gilt auch für Mitarbeitende, die vom Gemeinderat in <strong>den</strong> vorzeitigen Ruhestandversetzt wer<strong>den</strong>. In diesem Fall ist eine einfache maximale AHV-Jahresrente bereits ab demersten vollendeten Dienstjahr aus<strong>zu</strong>richten.Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Höhe der Überbrückungsrente anteilsmässig. Für dieFestlegung des Pensums gilt der Durchschnitt der Pensen der letzten fünf Jahre.Art. 6 ZahlungsmodalitätenDer für die Überbrückungsrente <strong>zu</strong>r Verfügung gestellte Betrag wird gr<strong>und</strong>sätzlich in monatlichenRaten ausbezahlt. Es besteht auf Wunsch der Mitarbeiten<strong>den</strong> die Möglichkeit, stattdessen <strong>den</strong>kapitalisierten Betrag <strong>zu</strong>r Erhöhung des Altersguthabens in die Pensionskasse der Gemeinde ein<strong>zu</strong>zahlen.Die bis <strong>zu</strong>m or<strong>den</strong>tlichen AHV-Rentenalter fälligen AHV-Beiträge sind durch die pensionierten Mitarbeiten<strong>den</strong><strong>zu</strong> entrichten. Bei vorzeitiger Pensionierung durch <strong>den</strong> Gemeinderat wer<strong>den</strong> dieAHV-Beiträge <strong>zu</strong>r Hälfte übernommen.Art. 7 Erlöschen des AnspruchesDer Anspruch erlischt mit dem Erreichen des or<strong>den</strong>tlichen AHV-Alters oder mit dem Tod desAnspruchsberechtigten.Der Anspruch auf eine Überbrückungsrente entsteht nicht oder erlischt, wenn nach der vorzeitigenPensionierung eine Teilzeittätigkeit von mehr als 50 Stellenprozenten ausgeübt wird oderLeistungen der Arbeitslosenversicherung oder der eidgenössischen Invali<strong>den</strong>versicherung bezogenwer<strong>den</strong>. Beim Be<strong>zu</strong>g einer halben Rente der eidgenössischen Invali<strong>den</strong>versicherung reduziertsich die Höhe der Überbrückungsrente anteilsmässig.Art. 8 InkrafttretenDas vorstehende Reglement ersetzt alle früheren Regelungen <strong>und</strong> tritt per 1. Januar 2009 in Kraft.29


Sachgeschäft, welches der Urnenabstimmungvom 30. November 2008 unterliegtErhöhung der H<strong>und</strong>esteuer ab 1. Januar 2009Die Vorlage in KürzeDie Gemeinde Wollerau hat seit Einführung des Gesetzes über das Halten von H<strong>und</strong>en imJahr 1983 noch nie eine Gebührenanpassung vorgenommen. Nachdem die Kosten für <strong>den</strong>Unterhalt der Robidogs <strong>und</strong> die Säuberung der Fuss- <strong>und</strong> Wanderwege etc. mit <strong>den</strong> Gebührennicht mehr gedeckt wer<strong>den</strong> können, erscheint eine Erhöhung wie folgt angebracht:bisher neua) Für einen Nutzh<strong>und</strong> Fr. 20.– Fr. 140.–b) Für einen anderen H<strong>und</strong> Fr. 50.– Fr. 100.–Für je<strong>den</strong> weiteren H<strong>und</strong> pro Haushalt beträgt die Steuer unverändert je Fr. 100.– mehr alsdie Gr<strong>und</strong>steuer.Mit Erhöhung dieser Lenkungsabgabe gleichzeitig <strong>zu</strong>sammen mit der Gemeinde Feusisbergwer<strong>den</strong> alle Höfner Gemein<strong>den</strong> <strong>den</strong> gleichen Ansatz haben.<strong>Bericht</strong>:AusgangslageDas Gesetz über das Halten von H<strong>und</strong>en vom 23. Juni 1983 schreibt vor, dass für je<strong>den</strong> im KantonSchwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten H<strong>und</strong> der Halter seiner Wohngemeindeeine H<strong>und</strong>esteuer <strong>zu</strong> entrichten hat. Gemäss § 5 Abs. 2 des Gesetzes über das Halten von H<strong>und</strong>enhat die H<strong>und</strong>esteuer im Jahr im Minimum <strong>zu</strong> betragen:a) Für einen Nutzh<strong>und</strong> Fr. 20.–b) Für einen anderen H<strong>und</strong> Fr. 50.–Für je<strong>den</strong> weiteren H<strong>und</strong> pro Haushalt beträgt die Steuer je Fr. 100.– mehr als die Gr<strong>und</strong>steuerDas Gesetz erlaubt, dass die Stimmberechtigten der Gemeinde die H<strong>und</strong>esteuer auf höchstensFr. 40.– für Nutzh<strong>und</strong>e <strong>und</strong> auf höchstens Fr. 100.– für andere H<strong>und</strong>e erhöhen können.Die Gemeinde Wollerau hat seit Einführung des Gesetzes über das Halten von H<strong>und</strong>en die Gebührennie angepasst. Dies hat <strong>zu</strong>r Folge, dass der Personalaufwand für <strong>den</strong> Unterhalt der Robidogs,die Säuberung der Fuss- <strong>und</strong> Wanderwege sowie die Kosten für Fahrzeugunterhalt, dieAnschaffung <strong>zu</strong>sätzlicher Robidogs <strong>und</strong> die Entsorgung der H<strong>und</strong>esäckli durch die H<strong>und</strong>esteuernicht mehr gedeckt wer<strong>den</strong> können. Im Jahr 2007 wur<strong>den</strong> mit der H<strong>und</strong>esteuer Fr. 19’372.– eingenommen.Die Ausgaben für <strong>den</strong> Personalaufwand, Unterhalt usw. betrugen Fr. 32’100.–.Eine Auswertung zeigt, dass die Anzahl H<strong>und</strong>e seit dem Jahr 1998 zwischen 300 <strong>und</strong> 320 Stückstagniert. In der Gemeinde Wollerau wur<strong>den</strong> im Jahr 2007 18 Nutzh<strong>und</strong>e, 240 andere H<strong>und</strong>e <strong>und</strong>36 H<strong>und</strong>ehalter mit mehreren H<strong>und</strong>en registriert.30


Die Lenkungsabgabe soll <strong>zu</strong>sammen mit der Gemeinde Feusisberg erhöht wer<strong>den</strong>, so dass füralle Gemein<strong>den</strong> des Bezirks Höfe die gleichen Ansätze gelten. Die Gemeinde Freienbach hat dieH<strong>und</strong>esteuer bereits im Jahr 2005 erhöht. Sie erreicht mit <strong>den</strong> neuen Einnahmen eine ungefähreKostendeckung.Für einen Nutzh<strong>und</strong> sollen in Zukunft Fr. 40.– statt bisher Fr. 20.– bezahlt wer<strong>den</strong>. Jeder weitereNutzh<strong>und</strong> kostet Fr. 100.– <strong>zu</strong>sätzlich. Für andere H<strong>und</strong>e als Nutzh<strong>und</strong>e zahlt man neu Fr. 100.–plus Fr. 100.– für je<strong>den</strong> weiteren H<strong>und</strong>. Mit diesen Ansätzen sind für alle Gemein<strong>den</strong> im BezirkHöfe die gleichen Tarife verbindlich.Der Gemeinderat schlägt somit folgende Anpassungen vor:1. Die H<strong>und</strong>esteuer wird per 1. Januar 2009 gemäss dem Gesetz über das Halten von H<strong>und</strong>envom 23. Juni 1983, § 5 Abs. 2, wie folgt festgelegt:a) Gr<strong>und</strong>steuer für einen Nutzh<strong>und</strong> Fr. 140.–b) Gr<strong>und</strong>steuer für einen anderen H<strong>und</strong> Fr. 100.–Für je<strong>den</strong> weiteren H<strong>und</strong> pro Haushalt beträgt die Steuer je Fr. 100.– mehr als die Gr<strong>und</strong>steuer.2. Von der H<strong>und</strong>esteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-,Katastrophen-, Schweiss- <strong>und</strong> Blin<strong>den</strong>h<strong>und</strong>en, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetztwer<strong>den</strong> können.Zusammenfassung:Mit der H<strong>und</strong>esteuer sollte ein Grossteil der Aufwendungen für <strong>den</strong> Unterhalt <strong>und</strong> die Anschaffungenfür die H<strong>und</strong>ehalter der Gemeinde Wollerau finanziert wer<strong>den</strong>. Dies ist seit längerem nichtmehr der Fall. Die letzte Anpassung liegt 25 Jahre <strong>zu</strong>rück. Eine Erhöhung der Steuer scheintgerechtfertigt <strong>und</strong> eine Koordination im Bezirk wünschenswert.<strong>Antrag</strong>1. Die H<strong>und</strong>esteuer wird für einen Nutzh<strong>und</strong> auf Fr. 40.– <strong>und</strong> für einen anderen H<strong>und</strong> auf Fr. 100.–erhöht. Jeder weitere H<strong>und</strong> kostet Fr. 100.– <strong>zu</strong>sätzlich.2. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.31


Sachgeschäft, welches der Urnenabstimmungvom 30. November 2008 unterliegtErweiterung <strong>und</strong> Optimierungder Abwasserreinigungsanlage (ARA) HöfeDie Vorlage in KürzeDie Abwasserreinigungsanlage (ARA) Höfe wurde 1969 vom Abwasserverband Höfe in Betriebgenommen <strong>und</strong> seither mehrmals saniert <strong>und</strong> erneuert. Eine Analyse hat ergeben, dass<strong>zu</strong>r Sicherstellung der künftigen Reinigungsleistung umfangreiche Massnahmen erforderlichsind.Insbesondere ein Ausbau der biologischen Abwasserreinigung mit einer vierten Reinigungsstufeist unabdingbar. Aus platz- <strong>und</strong> verfahrenstechnischen Grün<strong>den</strong> soll die Umstellungvon der konventionellen Belebtschlammbiologie auf das Wirbelbett-Hybrid-Verfahren erfolgen.Aus betrieblichen <strong>und</strong> bautechnischen Grün<strong>den</strong> ist der neue Biologieblock – das Herzstückder Erneuerung – westlich der bestehen<strong>den</strong> Anlage geplant. So kann die Abwasserreinigungwährend der ganzen Bauphase vollumfänglich gewährleistet wer<strong>den</strong>. Für dievierte Reinigungsstufe wurde ein vertikal durchströmter Zweischicht-Sandfilter gewählt. DieFiltration wird mittels einer neuen Pfahlf<strong>und</strong>ation in die heutigen Biologiebecken gebaut. ImRahmen dieser Ausbauten sind weitere Neubauten <strong>und</strong> Anpassungen notwendig. So sindein Regenbecken sowie <strong>zu</strong>sätzliches Schlammstapelvolumen vorgesehen. Zudem ist geplant,die Platzverhältnisse, die betrieblichen Abläufe sowie die Hochwassersicherheitdurch neue Betriebsräume <strong>zu</strong> optimieren. Da<strong>zu</strong> wird unter anderem ein neues Betriebsgebäudeerstellt.Für <strong>den</strong> Neubau der biologischen Reinigungsstufe wird Land, das der Gemeinde Freienbachgehört, beansprucht.Die Kosten für die Erweiterungs- <strong>und</strong> Erneuerungsarbeiten belaufen sich auf Fr. 28,24 Mio.Diese wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> drei Gemein<strong>den</strong> Feusisberg, Freienbach <strong>und</strong> Wollerau anteilsmässigübernommen. Der Anteil der Gemeinde Wollerau beträgt Fr. 5,727 Mio. Die Kosten könnenvollständig aus Mitteln der Spezialfinanzierung «Abwasserbeseitigung» finanziert wer<strong>den</strong>.Gemäss heutigem Planungsstand hat diese Erweiterung in <strong>den</strong> nächsten Jahren keineErhöhung der Abwassergebühren <strong>zu</strong>r Folge.<strong>Bericht</strong>:1. Ausgangslage – Dimensionierung der Erweiterung – LandkaufDie Abwasserreinigungsanlage (ARA) Höfe ist ein Gemeinschaftswerk der im AbwasserverbandHöfe <strong>zu</strong>sammengeschlossenen Gemein<strong>den</strong> Feusisberg, Freienbach <strong>und</strong> Wollerau. Sie wurde1969 in Betrieb genommen <strong>und</strong> seither mehrmals ausgebaut <strong>und</strong> erneuert. Eine 2005 durchgeführteAnalyse der Belastungssituation hat ergeben, dass <strong>zu</strong>r Sicherstellung der künftigen Reinigungsleistungumfangreiche Massnahmen erforderlich sind. Insbesondere ein Ausbau der biologischenAbwasserreinigung mit einer vierten Reinigungsstufe ist unabdingbar.32


Ein Projektwettbewerb unter Fachfirmen sollte Lösungswege aufzeigen. Am meisten überzeugtehierbei das Konzept der Gebr. Hunziker AG, Winterthur, das als Basis für die nun vorliegendeErweiterung diente.Die Gemein<strong>den</strong> Feusisberg, Freienbach <strong>und</strong> Wollerau haben in <strong>den</strong> vergangenen Jahren eineüberdurchschnittliche Bauentwicklung gehabt. Die Festlegung der Dimensionierungsgr<strong>und</strong>lagenfür <strong>den</strong> Ausbau der ARA verlangte eine sorgfältige Analyse der weiteren Entwicklung. Als Grössenwer<strong>den</strong> Werte wie der Trinkwasserverbrauch, Abwassermenge, Fremdwassermenge sowieFrachtenanteil herangezogen. Die heutige Belastung beträgt r<strong>und</strong> 34’500 Einwohnerwerte, wobeidie Wohnbevölkerung 27’000 Einwohnerwerte sowie Industrie <strong>und</strong> Gewerbe 7’500 Einwohnerwertebeitragen. Die Einwohnerwerte entsprechen der biochemischen Belastung der Abwasserreinigungsanlagen.Da die nun vorgenommenen Erweiterungsschritte – heute noch nicht absehbaretechnische Änderungen ausgenommen – bis ins Jahr 2030 Bestand haben sollen, wurde dieBelastung für diesen Zeitraum berechnet <strong>und</strong> mit 45’000 Einwohnerwerten festgelegt. Mit demgewählten Verfahrenskonzept sowie der Beckengeometrie beim Herzstück der Erweiterung – derbiologischen Reinigungsstufe – ist eine Erhöhung der Kapazitäten auf diese 45’000 Einwohnerwertemöglich.Um die neue biologische Reinigungsstufe realisieren <strong>zu</strong> können, wird nordwestlich des ARA-Areals Land der Gemeinde Freienbach beansprucht. Es handelt sich um 988 m 2 in der öffentlichensowie der Freihaltezone. Der Gemeinderat Freienbach hat unter Vorbehalt der Volksabstimmungdem Landverkauf an <strong>den</strong> Abwasserverband Höfe <strong>zu</strong>gestimmt. Die Aufwendungen sind mitFr. 140’000.– im Kostenvoranschlag eingestellt.2. Die Massnahmen im DetailDie Erweiterung respektive Optimierung der ARA Höfe umfasst im Wesentlichen folgende Massnahmen:• Ersatz der FeinrechenanlageDie Rechenanlage, die als erster Ausscheider von gröberen Gegenstän<strong>den</strong> dient, soll aufgr<strong>und</strong>ihres Alters <strong>und</strong> der Verwendung neuer Verfahren durch zwei neue Feinrechen ersetzt wer<strong>den</strong>. Dierestlichen Anlageteile für die Behandlung des Rechengutes wer<strong>den</strong> beibehalten.33


• Bau eines Regenbeckens inklusive PumpenanlageUm die bei starkem Regen anfallen<strong>den</strong> grossen Wassermengen besser bewirtschaften <strong>zu</strong> können,wird ein 1000 m 3 grosses, überdachtes Regenbecken, das in drei Kammern unterteilt ist,erstellt. Da<strong>zu</strong> wer<strong>den</strong> die nicht mehr benötigten Biologie- <strong>und</strong> Nachklärbecken umgenutzt.• Neubau der biologischen ReinigungsstufeTotal neu konzipiert wird die biologische Reinigungsstufe. Die 1969 eingerichtete Reinigungsstufe,welche nur auf <strong>den</strong> Kohlenstoffabbau ausgelegt ist, blieb mit Ausnahme einer sanftenSanierung zwischen 1999 <strong>und</strong> 2001 weitgehend unverändert. Die sanfte Sanierung war auf einenZeithorizont von zehn Jahren ausgelegt. Da die bestehen<strong>den</strong> Biologie- <strong>und</strong> Belüftungsbeckenwegen grossen Set<strong>zu</strong>ngsdifferenzen (bis <strong>zu</strong> 30 cm) nur schwierig weiterverwendet wer<strong>den</strong>können, ist geplant, direkt angrenzend an die bestehende Anlage eine neue biologische Reinigungsstufe<strong>zu</strong> erstellen.Die neu <strong>zu</strong> erstellende biologische Reinigungsstufe verwendet die Wirbelbett-Hybrid-Technik. Beidiesem Verfahren wachsen die für die Reinigung verantwortlichen Mikroorganismen auf einem freiim Abwasser beweglichen Trägermaterial auf – im Falle der ARA Freienbach sind dies Kunststoffteilchen.Durch das Einblasen von Luft wer<strong>den</strong> die Mikroorganismen mit Sauerstoff versorgt<strong>und</strong> das Trägermaterial aufgewirbelt – daher der Name Wirbelbett. Das Abwasser strömt über dieauf dem Trägermaterial festsitzen<strong>den</strong> Mikroorganismen, <strong>den</strong> sogenannten Biofilm. Die Schmutzstoffedringen in <strong>den</strong> Biofilm ein <strong>und</strong> wer<strong>den</strong> dort von <strong>den</strong> Mikroorganismen abgebaut. Das Verfahrenbringt nicht nur eine gesteigerte Reinigungsleistung, sondern auch Kapazitätsgewinne mitsich.Aus technischen wie betrieblichen (Unterhalt) Überlegungen wer<strong>den</strong> Biologie <strong>und</strong> Nachklärungvierstrassig aufgebaut. Zur technischen Ausrüstung gehören unter anderem eine Gebläsestationmit einem Gebläse pro Becken <strong>und</strong> Unterwasser- respektive Kettenräumer für die Bo<strong>den</strong>- <strong>und</strong>Schwimmschlammräumung.• FiltrationDie ARA soll <strong>zu</strong>r Entfernung von Feststoffen <strong>und</strong> allfälligen Fällprodukten aus dem biologischgereinigten Abwasser eine vierte Reinigungsstufe erhalten. Zum Einsatz gelangen soll ein vertikaldurchströmter Zweischicht-Sandfilter mit fünf Filterzellen. Die benötigten Anlageteile – inklusiveBecken <strong>und</strong> Betriebsgebäude – wer<strong>den</strong> im Nordteil der heutigen biologischen Reinigungsanlage<strong>zu</strong> stehen kommen.Eine weitere Möglichkeit <strong>zu</strong>r Elimination von Mikroverunreinigungen ist die Ozonierung. Es istabsehbar, dass die Gewässerschutzgesetzgebung <strong>den</strong> Einbau von Ozonierungsanlagen fordert.Im Rahmen einer langfristigen Planung wird die Filtration so konzipiert, dass sie in Zukunft auchfür eine Ozonierung genutzt wer<strong>den</strong> könnte.• Aufhebung der Entlastung nach der Vorklärung – Bau eines neuen AuslaufbauwerkesBis anhin konnte das Abwasser bei starkem Regenwetter nach <strong>den</strong> Vorklärbecken über eine Notentlastungin <strong>den</strong> Sarenbach geleitet wer<strong>den</strong>. Um diese Belastung für <strong>den</strong> Sarenbach auf<strong>zu</strong>heben,soll die Notentlastung ausser Betrieb gesetzt wer<strong>den</strong>. Das geplante Regenbecken hatinskünftig grössere Mengen <strong>zu</strong> fassen.Zugleich soll der Auslauf in <strong>den</strong> Zürichsee erneuert <strong>und</strong> verlängert wer<strong>den</strong>. Die heutige Einleitungdes gereinigten Abwassers der ARA Höfe mündet über eine r<strong>und</strong> 8 Meter lange Leitung in <strong>den</strong>34


Zürichsee. Um die Wasserqualität im Seeuferbereich des Naturschutzgebietes Frauenwinkelsowie der Badeanstalten Freienbach <strong>und</strong> Pfäffikon nicht <strong>zu</strong> belasten <strong>und</strong> eine bessere Durchmischungdes gereinigten Abwassers mit dem Seewasser <strong>zu</strong> erhalten, soll über das neue Auslaufbauwerkeine 120 Meter lange Auslaufleitung in <strong>den</strong> See erstellt wer<strong>den</strong>.• SchlammstapelDie seit Mitte der 1970er-Jahre ausser Betrieb stehen<strong>den</strong> Biologie- <strong>und</strong> Nachklärbecken solltenrückgebaut oder betrieblich umgenutzt wer<strong>den</strong>. Es ist vorgesehen, das Belüftungsbecken 1 für<strong>den</strong> in fünf bis sechs Jahren notwendigen Schlammstapel um<strong>zu</strong>nutzen. Dieser hat ein Volumenvon 1000 m 3 .• Neubau respektive Umbau von Betriebsgebäu<strong>den</strong>Im Zusammenhang mit dem Neubau der Biologie ist es naheliegend, die Platzverhältnisse,betrieblichen Abläufe sowie die Hochwassersicherheit durch neue Betriebsräume <strong>zu</strong> optimieren.Dabei wur<strong>den</strong> im Rahmen des Vorprojektes verschie<strong>den</strong>e Varianten geprüft. Es zeigte sich, dassdie Vorteile eines neuen Betriebsgebäudes – auf <strong>den</strong> Plänen als Betriebsgebäude 1 bezeichnet –gegenüber einer Aufstockung oder einem Ausbau des bestehen<strong>den</strong> Betriebsgebäudes 2 überwiegen.Im geplanten Betriebsgebäude 1 sind Personalräume – unter anderem der Kommandoraum, dasBetriebsleiterbüro, ein Sit<strong>zu</strong>ngsraum, Archiv <strong>und</strong> WC-Anlagen – sowie technische Räume – beinhaltenddie hochwassersichere Niederspannungs-Hauptverteilung <strong>und</strong> <strong>den</strong> Traforaum sowie dieGebläsestation für die biologische Reinigungsanlage – untergebracht.Im bestehen<strong>den</strong> Betriebsgebäude 2 stehen Umnut<strong>zu</strong>ngen an: Das Sit<strong>zu</strong>ngszimmer wird <strong>zu</strong>mLabor, der Kommandoraum <strong>zu</strong>m Aufenthaltsraum, der Traforaum <strong>zu</strong>r Werkstatt/Lager. Im bestehen<strong>den</strong>Betriebsgebäude 3 wer<strong>den</strong> das Notstromaggregat im hochwassersicheren heutigen Aufenthaltsraumsowie die Fällmittelanlage im heutigen Gebläseraum untergebracht.• Optimierung der EnergieverwendungDas neue Betriebsgebäude 1 wird im Minergie-Standard gebaut. Es soll mit der überschüssigenAbwärme aus der Prozessluft der Gebläsestation der biologischen Reinigungsanlage beheiztwer<strong>den</strong>. Durch <strong>den</strong> Ausbau <strong>und</strong> die Optimierungen wird die Klär(bio)gasmenge kontinuierlich steigen,so dass die über die Gasmotoren produzierte Strommenge <strong>und</strong> Abwärme <strong>den</strong> Eigenbedarfvermehrt abdecken kann. Die geplante Photovoltaik-Anlage leistet ebenfalls einen Anteil an <strong>den</strong>Energiebedarf der ARA.• Anlagesteuerung <strong>und</strong> Messeinrichtungen erneuernViele der Elektro-, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- <strong>und</strong> Leittechnikeinrichtungen (EMSRL) stehenseit über 20 Jahren im Einsatz. Trotz guter Pflege sind sie altershalber als ausgedient ein<strong>zu</strong>stufen– teils sind Ersatzteile nicht mehr erhältlich. Ein gesamtheitliches Automatisierungssystem sowieein dem Stand der Technik entsprechendes Prozessvisualisierungs-System sind nicht vorhan<strong>den</strong>.Die Optimierung von verfahrenstechnischen Prozessen ist aufgr<strong>und</strong> der fehlen<strong>den</strong> Flexibilität desbestehen<strong>den</strong> Systems sehr aufwendig. Nebst <strong>den</strong> automatisierungstechnischen Anforderungenfür die künftigen Anlagen sollen die Bedürfnisse bezüglich Sicherheit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit durchdie neuen EMSRL-Einrichtungen vollumfänglich <strong>und</strong> anlageweit erfüllt wer<strong>den</strong>. Ein Teil der bestehen<strong>den</strong>Einrichtung kann übernommen wer<strong>den</strong>. Bei <strong>den</strong> nötigen neuen Einrichtungen wirdSystemtechnik verwendet, die sich im Einsatz bei anderen ARAs bewährt hat. Als Leitlinie diente35


die Forderung, für die Gesamtanlage eine sehr hohe Verfügbarkeit mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis <strong>zu</strong> erreichen.Die gewählte Konzeption der Automatisierungs- <strong>und</strong> Leitsysteme erlaubt auch künftige Systemerweiterungen.• Umgebungsarbeiten / Optimierung des HochwasserschutzesDie ARA Höfe befindet sich in einer ökologisch wertvollen Umgebung. Deshalb wird im Rahmender Erweiterung grosser Wert auf eine optimale natürliche Einbindung der Anlage in ihre Umgebunggelegt. Das Umgebungskonzept sieht eine naturnahe Gestaltung innerhalb <strong>und</strong> ausserhalbdes Werkareals vor. Dabei wurde <strong>den</strong> Komponenten «Grünflächen mit prägnanten Gesichtern»,«Einbettung in die sensible Landschaft», «Extensiver <strong>und</strong> kostengünstiger Unterhalt der Grünflächen»sowie «Wege des Wassers visualisieren» besondere Beachtung geschenkt.Mit einbezogen in die Überlegungen wur<strong>den</strong> die Entwässerung der Plätze – <strong>und</strong> dabei <strong>zu</strong>gleichder Hochwasserschutz optimiert, so im Besonderen vor dem Betriebsgebäude 2. Das Verkehrskonzept,das sich anlagenseitig bewährt hat, wird auf die neuen Anlageteile angepasst.• Optimierung des Fliessschemas <strong>und</strong> der BetriebsabläufeDie heutige Anlage kennt heute in einigen Bereichen eine ein-, manchmal zweistrassige Wasserführung.Dies erschwert Betriebsabläufe, nicht <strong>zu</strong>letzt auch Unterhaltsarbeiten. Das künftige Anlagekonzeptsieht für die um- <strong>und</strong> neu gebauten Verfahrensstufen mindestens eine zweistrassigeWasserführung vor. So kann <strong>zu</strong>m Beispiel eines der vier Becken der biologischen Reinigungsstufeausser Betrieb genommen wer<strong>den</strong>, ohne die übrigen drei <strong>zu</strong> beeinträchtigen.Von der mehrstrassigen Wasserführung ausgenommen sind einzig die Zu- <strong>und</strong> Ablaufkanälezwischen <strong>den</strong> einzelnen Verfahrensstufen.• Nicht vom Umbau betroffene VerfahrensstufenDie ARA Höfe wurde in <strong>den</strong> vergangenen Jahren laufend umgebaut <strong>und</strong> modernisiert. Die mechanischeReinigungsstufe wurde mit Ausnahme der Rechenanlage seit 1998 erneuert, wie auchdie Schlammbehandlung <strong>und</strong> der Gasometer. Sie befin<strong>den</strong> sich in praktisch neuwertigem Zustand<strong>und</strong> sind – mit Ausnahme der Faulanlage – für die Zukunft genügend gross dimensioniert<strong>und</strong> entsprechen dem Stand der Technik.• AusblickMit <strong>den</strong> geplanten Erneuerungen <strong>und</strong> Optimierungen dürfte die ARA Höfe für die nächsten 20Jahre kapazitätsmässig <strong>und</strong> betriebstechnisch <strong>den</strong> Anforderungen entsprechen. Sollte die Ozonierungdes Abwassers gesetzlich gefordert wer<strong>den</strong>, kann die Anlage entsprechend aufgerüstetwer<strong>den</strong>. Der Platz für diese weitere Reinigungsstufe ist vorhan<strong>den</strong> <strong>und</strong> die Filtration so konzipiert,dass sich auch für die Ozonierung genutzt wer<strong>den</strong> könnte.Mittelfristig optimiert wer<strong>den</strong> kann sicher noch die Netzbewirtschaftung. Ein erstes Konzept fürdas Ein<strong>zu</strong>gsgebiet des Abwasserverbandes Höfe steht. Der Bau von Regenbecken in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong>wie auch auf der Anlage der ARA Höfe sind eine erste Folge dieser Überlegungen.36


UmgebungsplanÜbersichtsplan EG37


3. ZeitplanSofern die Stimmbürger der Gemein<strong>den</strong> Feusisberg, Freienbach <strong>und</strong> Wollerau der Erweiterungder ARA Höfe <strong>zu</strong>stimmen, sollen Neu- <strong>und</strong> Umbauten in drei Etappen erfolgen.Die erste Etappe – r<strong>und</strong> 14 Monate beanspruchend <strong>und</strong> im Sommer 2009 beginnend – umfasstVorbereitungsarbeiten, <strong>den</strong> Neubau der Wirbelbett-Hybrid-Biologiebecken sowie der Nachklärbecken,<strong>den</strong> Bau des Auslaufbauwerkes <strong>und</strong> der Seeleitung, <strong>den</strong> Neubau des Betriebsgebäudes1 sowie <strong>den</strong> Umbau des Betriebsgebäudes 2.Die zweite Etappe, im Jahr 2010 startend <strong>und</strong> auf ein Jahr veranschlagt, sieht neben umfangreichenAbbruch- <strong>und</strong> Umbauarbeiten die Erstellung der Filteranlage sowie des Regenbeckens,<strong>den</strong> Umbau des Belüftungsbeckens 1 in einen Schlammstapel sowie <strong>den</strong> weiteren Umbau desBetriebsgebäudes 2 sowie <strong>den</strong> Umbau des Betriebsgebäudes 3 vor.In der dritten Etappe ab 2011 sind Umgebungsarbeiten sowie Trassenbauten geplant.Die für die Erweiterung nötige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist im Verlaufe des Sommers2008 vorgenommen wor<strong>den</strong>.4. Kosten• InvestitionDer detailliert erarbeitete Kostenvoranschlag rechnet mit Investitionen von 28,24 Mio. Fr. Er ist miteiner Kostengenauigkeit von +/- 10% berechnet <strong>und</strong> exklusive Mehrwertsteuer* sowie Teuerunggehalten.*Die Spezialfinanzierung «Abwasserbeseitigung» ist mehrwertsteuerpflichtig, weshalb eine Vorsteuer geltend gemachtwer<strong>den</strong> kann.BKP-GattungInvestitionskosten(Preisbasis Februar 2008)Allgemeines (Gr<strong>und</strong>stück, Vorbereitungsarbeiten,Baunebenkosten, Honorare, Reserven) 4’440’000Regenbecken 729’000Rechenanlage 208’000Biologie <strong>und</strong> Nachklärung 8’734’000Filtration 4’209’000Schlammstapel 771’000Auslaufbauwerk/Seeleitung 622’000Neubau Betriebsgebäude 1 1’608’000Umbau Betriebsgebäude 2 338’000Architektur Betriebsgebäude 3 35’000Werkleitungskanäle 484’000Fällmittelanlage 438’000Notstromanlage 23’000Hei<strong>zu</strong>ng/Lüftung/Sanitär 850’000Elektro-, Mess-, Steuerungs-, Regelungs<strong>und</strong>Leittechnikeinrichtungen 3’624’000Umgebung 1’127’000Total exkl. MWST 28’240’00038


• InvestitionsplanungDie Investitionen von 28,24 Mio. Fr. verteilen sich, sofern die Stimmbürger der Vorlage <strong>zu</strong>stimmen<strong>und</strong> die Arbeiten planmässig voranschreiten, wie folgt auf die Jahre 2008 bis 2012.2007/2008: Planung, Vorbereitungsarbeiten Fr. 764’0002009: Vorbereitungsarbeiten, Etappe 1 Fr. 8’530’0002010: Etappen 1 <strong>und</strong> 2 Fr. 10’722’0002011: Etappen 2 <strong>und</strong> 3 Fr. 7’755’0002012: Etappe 3, Abschlussarbeiten Fr. 469’000• FolgekostenAufgr<strong>und</strong> des höheren Wirkungsgrades der Anlage nach ihrer Erneuerung <strong>und</strong> Optimierung ist miteiner Steigerung der Betriebskosten von heute 1,75 Mio. Fr. auf r<strong>und</strong> 1,92 Mio. Fr. <strong>zu</strong> rechnen.Dies hängt vorab mit– höheren Stromkosten (höhere Abwassermenge aufgr<strong>und</strong> Wegfall Entlastung nach Vorklärungsowie Regenbecken; Filtration neuer Energieverbraucher);– gestiegenen Chemikalienkosten;– der Zunahme des Kehrichts aufgr<strong>und</strong> effektiverem Rechen;– höheren Schlammmengen;– einer Zunahme beim Gebäudeunterhalt sowie höheren Versicherungssummen<strong>zu</strong>sammen.5. FinanzierungGemäss Artikel 24 der Statuten des Abwasserverbandes Höfe wer<strong>den</strong> die Betriebs- <strong>und</strong> Investitionskostenunter <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Feusisberg, Freienbach <strong>und</strong> Wollerau nach Einwohnerwertenaufgeteilt. Zudem übernimmt die Gemeinde Feusisberg aufgr<strong>und</strong> einer vertraglichen Vereinbarungdie Beiträge für die Ortschaft Bennau im Bezirk Einsiedeln.Der Kostenteiler, der im Rahmen der Erweiterung der ARA Höfe <strong>zu</strong>r Anwendung gelangt, basiertauf <strong>den</strong> Zahlen vom Dezember 2007 <strong>und</strong> wurde von <strong>den</strong> Gemeinderäten im Frühjahr 2008 verabschiedet.Die prozentualen Beteiligungen betragen fürGemeinde Feusisberg alleine 17,10%Bennau (Bezirk Einsiedeln) 11,21%Gemeinde Feusisberg insgesamt 18,31%Gemeinde Freienbach 61,41%Gemeinde Wollerau 20,28%Für die Gemeinde Wollerau entspricht dies einer Investition von Fr. 5’727’000.– exkl. MwSt. DieInvestitionsplanung sieht folgende Tranchen vor:2007/2008 Fr. 155’0002009 Fr. 1’730’0002010 Fr. 2’174’0002011 Fr. 1’573’0002012 Fr. 95’00039


Da die Investition seit längerem bekannt ist, sind die Aufwendungen in der Finanzplanung derGemeinde berücksichtigt. Die Mittel sind aus der Spezialfinanzierung «Abwasserbeseitigung» <strong>zu</strong>beschaffen.Die bestehen<strong>den</strong> Reserven im Fonds «Abwasserbeseitigung» erlauben es gemäss heutigemPlanungsstand, diese Investitionen ohne eine Erhöhung der Abwassergebühren in <strong>den</strong> nächstenJahren realisieren <strong>zu</strong> können.6. ZusammenfassungZur Sicherstellung der künftigen Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlage Höfe in Freienbachsind umfangreiche Massnahmen erforderlich. Der Abwasserverband Höfe, in dem alledrei Höfner Gemein<strong>den</strong> vertreten sind, hat ein überzeugendes Erweiterungs- <strong>und</strong> Umbauprojektvorgelegt. Es sieht neben dem Neubau der biologischen Reinigungsanlage sowie einer Filtrationweitere Optimierungen vor. Mit der gewählten Anlagegrösse sollte <strong>den</strong> Leistungsanforderungenbis ins Jahr 2030 entsprochen wer<strong>den</strong> können.Der Kostenvoranschlag rechnet mit Investitionen von 28,24 Mio. Fr. Der Anteil der Gemeinde Wolleraubeträgt 5,727 Mio. Fr. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Kostenwer<strong>den</strong> aus <strong>den</strong> Mitteln der Spezialfinanzierung «Abwasserbeseitigung» finanziert. Aufgr<strong>und</strong>der gesteigerten Leistungsfähigkeit sind auch die künftig höher ausfallen<strong>den</strong> Betriebskostengerechtfertigt.<strong>Antrag</strong>:1. Vorbehältlich der Zustimmung der Feusisberger <strong>und</strong> Freienbacher Stimmberechtigten wirddem Projekt «Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Höfe» des AbwasserverbandesHöfe <strong>zu</strong>gestimmt.2. Der hierfür benötigte Verpflichtungskredit von Fr. 5’727’000.– exkl. MwSt. wird bewilligt. DieMittel sind aus der Spezialfinanzierung «Abwasserbeseitigung» <strong>zu</strong> beschaffen.3. Der Abwasserverband Höfe wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.<strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong> der RPK <strong>zu</strong>r Erweiterung <strong>und</strong> Optimierungder Abwasserreinigungsanlage (ARA) HöfeDie erwarteten Kosten des seit einigen Jahren sorgfältig vorbereiteten Sachgeschäfts <strong>zu</strong>r Erweiterung<strong>und</strong> Optimierung der ARA Höfe belaufen sich auf total Fr. 28,24 Mio, mit einer Kostengenauigkeitvon +/– 10% exklusive MwSt. <strong>und</strong> Teuerung. Gemäss fixiertem Kostenteiler beläuftsich der Anteil Wollerau auf 20,28%, was <strong>zu</strong> übernehmen<strong>den</strong> Kosten von Fr. 5’727’000.– führt.Die Investitionsplanung sieht einen tranchenweisen Abruf der Mittel bis ins Jahr 2012 vor. DieFinanzierung ist im Finanzplan der Gemeinde Wollerau enthalten. Die Kosten können vollständigaus Mitteln der Spezialfinanzierung «Abwasserbeseitigung» gedeckt wer<strong>den</strong>, ohne aus heutigerSicht die Abwassergebühren erhöhen <strong>zu</strong> müssen.Wir empfehlen, diese Vorlage an<strong>zu</strong>nehmen.RPK Wollerau40


Sachgeschäft, welches der Urnenabstimmungvom 30. November 2008 unterliegtBauliche Massnahmen bei der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA)LinthgebietDie Vorlage in KürzeDie Gemeinde Wollerau ist Mitglied im Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet.Bei der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Linthgebiet stehen einige bauliche Massnahmenan, um deren Aufgaben auch in Zukunft meistern <strong>zu</strong> können.Es handelt sich um die Genehmigung folgender Investitionen:1. Erweiterung des Brennstofflagers mit neuem Schredder <strong>und</strong> Ballenpresse bei Investitionenvon Fr. 17,617 Mio.2. Bau einer Schlackenaufbereitungsanlage mit Rückgewinnung von Nichteisenmetallen<strong>und</strong> Ersatzlager bei Kosten von Fr. 16,208 Mio.Die Finanzierung der Anlagen erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich über verursachergerechte Gebühren.Die <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Bau- <strong>und</strong> Betriebskosten lassen sich mit Mehreinnahmen aus <strong>zu</strong>sätzlichenGebühren <strong>und</strong> aus dem höheren Stromverkauf finanzieren. Es wer<strong>den</strong> daher keinespeziellen Baubeiträge oder höhere Tonnenpreise erhoben wer<strong>den</strong> müssen. Die Vertragsgemein<strong>den</strong>haben lediglich die bei<strong>den</strong> Projekte <strong>zu</strong> genehmigen, ohne jedoch einen Verpflichtungskreditsprechen <strong>zu</strong> müssen.41


<strong>Bericht</strong>:1. AusgangslageDie Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Linthgebiet hat ihren Betrieb am 11. November 1973 aufgenommen.Seither haben sich in allen Lebensbelangen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt usw.)enorme Veränderungen eingestellt, die u.a. auch unsere elementaren Existenzgr<strong>und</strong>lagen (Wasser,Bo<strong>den</strong>, Luft) beeinflussen. Es stimmt <strong>zu</strong>versichtlich, dass die Menschen die Notwendigkeitgrosser persönlicher <strong>und</strong> kollektiver Anstrengungen erkennen, um für uns <strong>und</strong> die nachfolgen<strong>den</strong>Generationen eine lebenswerte Umwelt erhalten <strong>zu</strong> können.So haben sich auch die Kehrichtverbrennungsanlagen im Verlauf der <strong>zu</strong>rückliegen<strong>den</strong> drei Jahrzehntevon reinen Vernichtungseinrichtungen für Siedlungsabfälle <strong>zu</strong> hochtechnischen Prozessanlagenim weit gespannten Feld der Umwelttechnik gewandelt. Die KVA Linthgebiet steht alsBeispiel dafür; sie liefert im europaweiten Vergleich absolute Spitzenwerte, was umweltbezogeneKriterien angeht. Neben dieser ökologischen Verpflichtung steht auch der Faktor Wirtschaftlichkeit,dem im Blick auf die schwin<strong>den</strong><strong>den</strong> natürlichen Ressourcen <strong>und</strong> in Anbetracht der rasantsteigen<strong>den</strong> Rohstoffpreise erhebliche Bedeutung <strong>zu</strong>kommt. Die Energiegewinnung aus demVerbrennungsprozess <strong>und</strong> die Rückgewinnung von Alteisen <strong>und</strong> Buntmetallen bil<strong>den</strong> in diesemZusammenhang wesentliche Elemente.Um auch in <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> Jahren <strong>den</strong> technisch <strong>und</strong> ökologisch anspruchsvollen Entsorgungsaufgabengerecht <strong>zu</strong> wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> auch im Interesse der Gemein<strong>den</strong> ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis bewahren <strong>zu</strong> können, drängen sich neue Investitionen auf, auf die nachfolgendnäher eingegangen wird.2. Drei Projekte für Umwelt <strong>und</strong> WirtschaftlichkeitDie ausseror<strong>den</strong>tliche Abgeordnetenversammlung vom 23. Juni 2008 hat auf <strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong>der Betriebskommission folgende Projekte genehmigt:1. Erweiterung des Brennstofflagers mit neuem Schredder <strong>und</strong> Ballenpresse bei Investitionenvon 17,617 Mio. Franken.2. Bau einer Schlackenaufbereitungsanlage mit Rückgewinnung von Nichteisenmetallen <strong>und</strong>Ersatzteillager bei Kosten von 16,208 Mio. Franken.3. Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren: Bei Bruttokosten von 2,4 Mio. Franken müssen<strong>zu</strong>m Schutz der KVA-Anlagen gegen neu erkennbare <strong>und</strong> definierte Gefahrenpotenziale(Hochwasser, Murgänge, Felssturz usw.) geeignete Vorkehrungen getroffen wer<strong>den</strong>.Für das Projekt Ziff. 3 liegt die Kreditkompetenz bei der Abgeordnetenversammlung. Über die GeschäfteZiff. 1 <strong>und</strong> 2 entschei<strong>den</strong> die Verbandsgemein<strong>den</strong> abschliessend, weil die Ausgaben überder Kreditlimite von je 7 Mio. Franken liegen.3. Beschreibung der Projekte3.1. Erweiterung des Brennstofflagers mit neuem Schredder <strong>und</strong> BallenpresseMit dem Vorhaben sollen zwei Hauptprobleme gelöst wer<strong>den</strong>: Zum einen sind die bestehen<strong>den</strong>Sicherheitsprobleme <strong>zu</strong> beheben <strong>und</strong> <strong>zu</strong>m andern ist die Brennstoffbewirtschaftung für dieWintermonate <strong>zu</strong> verbessern.42


Bei der Realisierung des Projekts «Ersatz Ofenlinie 1» (1996–2001) sind bei <strong>den</strong> Entladestellendes Abfallbunkers keine Anpassungen vorgenommen wor<strong>den</strong>. Aus heutiger Sicht genügen dieseBereiche <strong>den</strong> Anforderungen in Be<strong>zu</strong>g auf die Personensicherheit <strong>und</strong> Anlieferungsabwicklungnicht mehr. Die EKAS-Richtlinien können bei <strong>den</strong> aktuellen Platzverhältnissen nicht eingehaltenwer<strong>den</strong>. Es ist auch nicht möglich, einen konfliktfreien Abladebetrieb für Privatanlieferer einerseits<strong>und</strong> kommunale Abfuhrdienste anderseits <strong>zu</strong> gewährleisten. Neue Verkehrsflächen mit sicherenZugängen <strong>und</strong> rationellen Abladesystemen sind deshalb notwendig.Von grosser Bedeutung ist die Erweiterung des Brennstofflagers. Die jahreszeitlich unterschiedlichenAbfallanlieferungen (im Sommer <strong>zu</strong> viel, im Winter <strong>zu</strong> wenig) beeinflussen <strong>den</strong> kontinuierlichenVerbrennungsprozess. Wenn während des ganzen Jahres genügend Brennstoff <strong>zu</strong>r Verfügungsteht, kann nicht nur der Volllastbetrieb optimiert, sondern auch die stark erfolgswirksameStromproduktion ganzjährig auf hohem Niveau gehalten wer<strong>den</strong>. In Anbetracht der immer knapperwer<strong>den</strong><strong>den</strong> Rohstoffe <strong>und</strong> der steigen<strong>den</strong> Strompreise wirkt sich dieses Element besondersgünstig auf die KVA-Betriebsrechnung aus. Mit der Erweiterung des Brennstoff-Zwischenlagers,verb<strong>und</strong>en mit neuem Schredder <strong>und</strong> Ballenpresse, erlangt die KVA Linthgebiet im Wettbewerbauf dem Abfallmarkt eine bessere Position, nicht <strong>zu</strong>letzt auch in der Kooperation mit benachbartenKVAs der Ostschweiz.Das Projekt sieht <strong>den</strong> Bau eines Abfallbunkers mit einer Länge von 25 m, einer Breite von 12 m<strong>und</strong> einer Höhe von r<strong>und</strong> 40 m vor. Darin eingeschlossen ist das Installationsstockwerk, welchesauf dem Bunkerdach geplant ist. Das neue Zwischenlager soll vorwiegend die Abfälle aus Industrie<strong>und</strong> Gewerbe aufnehmen. Diese Abfälle sind vielfach sperrig <strong>und</strong> voluminös. Die meistendieser Abfälle unterliegen aber nicht der Gärung. Damit die Bunkerkapazität optimal ausgenutztwer<strong>den</strong> kann, müssen die Abfälle mit einer tauglichen Schredderanlage zerkleinert wer<strong>den</strong> (St<strong>und</strong>enleistungvon 160–200 Tonnen). Die Ballenpresse ermöglicht eine gute Verdichtung <strong>und</strong> Stapelungder Brennstoffe. Das Zwischenlager muss mit einer Brandmelde- <strong>und</strong> Sprinkleranlageausgerüstet wer<strong>den</strong>. Die neue Bau- <strong>und</strong> Prozessdisposition erfordert schliesslich auch eineAnpassung der Verkehrswege, woraus u.a. ideale Verkehrsflüsse über die bei<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong>Wägeanlagen resultieren wer<strong>den</strong>.43


KostenDie Aufwendungen für die Erweiterung des Brennstofflagers mit neuem Schredder <strong>und</strong> Ballenpressesetzen sich wie folgt <strong>zu</strong>sammen:Gr<strong>und</strong>stückkosten Fr. 32’000.–Bauteil Fr. 11’581’000.–Elektromechanische Anlagen Fr. 6’004’000.–Gesamtbaukosten Fr. 17’617’000.–FinanzierungAufwandKapitaldienst <strong>und</strong> Amortisation über 20 Jahre Fr. 1’277’000.–Personalaufwand Fr. 120’000.–Unterhaltskosten, Energie, Betriebsmittel Fr. 80’000.–Total Aufwand pro Jahr Fr. 1’477’000.–ErtragsprognoseZusätzliche Gebühren (6’000 t à Fr. 150.–) Fr. 900’000.–Zusätzlicher Stromverkauf (3’000 MW à Fr. 66.–) Fr. 200’000.–Mehreinnahmen aus dem allg. Energieverkauf(Betriebsoptimierung mit ganzj. Volllastbetrieb, höhere Preise),Grössenordnung mindestens Fr. 500’000.–Total Mehreinnahmen pro Jahr Fr. 1’600’000.–NettorechnungJährliche Gesamtkosten Fr. 1’477’000.–Jährlicher Mehrertrag Fr. 1’600’000.–Jährlicher Überschuss z.G. der Betriebsrechnung KVA Fr. 123’000.–FazitDie <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Bau- <strong>und</strong> Betriebskosten lassen sich mit Mehreinnahmen aus <strong>zu</strong>sätzlichenGebühren <strong>und</strong> aus dem höheren Stromverkauf finanzieren. Es wer<strong>den</strong> demnach keine speziellenBaubeiträge oder höhere Tonnenpreise erhoben.3.2. Bau einer Schlackenaufbereitungsanlage mit Rückgewinnung von Nichteisenmetallen<strong>und</strong> ErsatzteillagerDie KVA Linthgebiet verarbeitet bei voller Auslastung jährlich r<strong>und</strong> 115’000 Tonnen Abfälle <strong>und</strong>produziert dadurch etwa 27’000 Tonnen Schlacke (davon bestehen 3’000 Tonnen aus gewaschenerKessel- <strong>und</strong> Elektrofilterasche). In der Schlacke befindet sich eine bedeutende Menge an Alteisen<strong>und</strong> Buntmetallen. Seit 1986 wer<strong>den</strong> Magnetabscheideanlagen für die Rückgewinnung vonAlteisen eingesetzt; sie entfernen etwa 70–80% des Alteisens aus der Schlacke, was einer Jahresmengevon zirka 2’000 Tonnen entspricht. Hingegen sind noch keine Maschinen <strong>zu</strong>r Rückgewinnungvon Buntmetallen vorhan<strong>den</strong>. Die andernorts gesammelten Erfahrungen zeigen, dassmit geeigneten Prozessanlagen etwa 2–3% Buntmetall-Gemisch (Kupfer, Messing, Chromstahl,Aluminium usw.) im Verhältnis <strong>zu</strong>m Schlackengewicht herausgeholt wer<strong>den</strong> können. Für Buntmetallesind derzeit Erlöse von 1’300–1’500 Franken pro Tonne <strong>zu</strong> erzielen. In Anbetracht diesesUmstands <strong>und</strong> mit Rücksicht auf die immer knapper wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Rohstoffe ist es nicht sinnvoll,44


Stahl <strong>und</strong> Buntmetalle bei hohen Transportkosten in teuren Schlackendeponien <strong>zu</strong> vergraben.Kommt da<strong>zu</strong>, dass die Ablagerung von Schlacke, welche nicht von <strong>den</strong> Metallen befreit ist, in naherZukunft verboten wird. Die Rückgewinnung von Buntmetallen wirkt sich aber auch punktoCO 2 -Belastung positiv aus: Wird beispielsweise eine Tonne Aluminium aus der Schlacke <strong>zu</strong>rückgewonnen,substituiert man etwa 11,6 Tonnen CO 2 ; beim Kupfer sind es pro Tonne etwa 3 TonnenCO 2 .In der Schweiz wer<strong>den</strong> bereits mehrere Schlackenaufbereitungsanlagen mit Rückgewinnung vonAlteisen <strong>und</strong> Buntmetallen betrieben. Die dort gemachten Erfahrungen sollen beim Bau derAnlage für die KVA Niederurnen genutzt wer<strong>den</strong>.Die Nichteisenmetall-Abscheideanlage benötigt als Folge der Maschinengrössen <strong>und</strong> Behandlungsschritteeine sehr grosse Aufstellfläche. Daraus resultieren Freiflächen, die als Ballenlagergenutzt wer<strong>den</strong> können. Insoweit ergeben sich gute Synergien aus <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Projekten«Zwischenlager» <strong>und</strong> «Schlackenaufbereitung».Die Halle für die Schlackenaufbereitung soll westlich der bestehen<strong>den</strong> Zufahrt <strong>zu</strong>r KVA gebautwer<strong>den</strong>. Im Blick darauf verkauft die Gemeinde Niederurnen an die KVA eine Bo<strong>den</strong>fläche vonr<strong>und</strong> 5’100 m 2 <strong>zu</strong>m Preis von Fr. 180.– pro m 2 , was für eingezontes Industriebauland als angemessengelten darf.Die Hallenumrisse haben Abmessungen von 65 x 61 x 14,5 m. Unter Einschluss des Gebäudeteils«Ersatzteillager» ergibt sich ein Gesamtbauvolumen von 66’200 m 3 . Die hohen Belastungenerfordern eine Pfahlf<strong>und</strong>ation. Wegen der sehr grossen Spannweiten (21,83/32,20 bzw. 20,84 m)sind Stahlfachwerke mit Binderabstän<strong>den</strong> von 10,42 m vorgesehen. Aufgr<strong>und</strong> einer erhaltenenAnregung wird geprüft, ob <strong>und</strong> unter welchen Vorausset<strong>zu</strong>ngen sich auch eine Überbrückungmittels Holzkonstruktion realisieren liesse. Erste diesbezügliche Abklärungen zeigen, dass mitRücksicht auf die gestellten Anforderungen (grösstmögliche Stützenfreiheit, Binderabstände,Dachneigung usw.) bestenfalls eine Kombination mit Holz- <strong>und</strong> Stahlträgern in Betracht fallenkann. Nach Anhörung der Fachleute wird die Baukommission einen Entscheid treffen.Im Projekt enthalten ist die Angliederung eines Ersatzteillagers, das bei Kosten von Fr. 400’000.–realisiert wer<strong>den</strong> soll.Kosten-Nutzen-AnalyseDurch die Zwischenlagerung der Schlacke wird ungefähr die Hälfte des Wassers verdampft, wasbei einem Wassergehalt von 16% eine Reduktion der Schlacken-Deponiemenge um r<strong>und</strong> 2’000Tonnen pro Jahr bedeutet. Ausgehend von einem Buntmetallanteil von 2% der Schlacke könnenjährlich etwa 400 Tonnen Nichteisenmetalle <strong>zu</strong>rückgewonnen wer<strong>den</strong>. Aus diesen bei<strong>den</strong> Faktorenallein ergibt sich also bereits eine Verminderung der Deponiemenge um r<strong>und</strong> 2’400 Tonnenpro Jahr, was einer Einsparung von r<strong>und</strong> 350’000 Franken an Deponiegebühren entspricht. DerErlös aus dem Verkauf der Buntmetalle darf mit Fr. 1’500.– pro Tonne kalkuliert wer<strong>den</strong>, was bei400 Jahrestonnen einen Ertrag von etwa Fr. 600’000.– erzielen lässt. Mit der Realisation derSchlackenaufbereitungsanlage lassen sich somit r<strong>und</strong> eine Million Franken an Mehreinnahmen<strong>und</strong> Einsparungen generieren.KostenDie Aufwendungen für die Schlackenaufbereitungsanlage setzen sich wie folgt <strong>zu</strong>sammen:Gr<strong>und</strong>stückkosten Fr. 1’101’000.–Bauteil Fr. 8’522’000.–Elektromechanischer Teil Fr. 6’585’000.–Gesamtbaukosten Fr. 16’208’000.–45


FinanzierungAufwandKapitaldienst <strong>und</strong> Amortisation auf 20 Jahre Fr. 1’175’000.–Personalaufwand Fr. 100’000.–Unterhaltskosten, Energie, Betriebsmittel Fr. 180’000.–Total Aufwand pro Jahr Fr. 1’455’000.–ErtragsprognoseVerkauf Buntmetalle (400 t à Fr. 1’500.–) Fr. 600’000.–Verkauf Alteisen (3’000 t à Fr. 70.–) Fr. 210’000.–Minderaufwand Transport- <strong>und</strong>Deponiekosten (3’400 t à Fr. 150.–) Fr. 510’000.–Minderaufwand Transport- <strong>und</strong> Deponiekostendurch Wasserverdampfung (1’500 t à Fr. 150.–) Fr. 225’000.–Gesamteinnahmen/Minderkosten pro Jahr Fr. 1’545’000.–NettorechnungJährliche Gesamtkosten Fr. 1’455’000.–Jährlicher Ertrag/Minderaufwand Fr. 1’545’000.–Jährlicher Überschuss z.G. der Betriebsrechnung KVA Fr. 90’000.–FazitDie <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Bau- <strong>und</strong> Betriebskosten lassen sich durch Mehreinnahmen <strong>und</strong> Minderausgabenfinanzieren. Es wer<strong>den</strong> deshalb keine speziellen Baubeiträge oder höhere Tonnenpreiseerhoben.46


4. TerminplanBaurealisation:Erweiterung Brennstofflager März 2010 bis Oktober 2011Schlackenaufbereitung mitRückgewinnung von Buntmetallen Juli 2009 bis Dezember 20105. ZusammenfassungMit einer Erweiterung des Brennstofflagers mit neuem Schredder <strong>und</strong> Ballenpresse können bestehendeSicherheitsprobleme behoben <strong>und</strong> <strong>zu</strong>m andern die Brennstoffbewirtschaftung für dieWintermonate verbessert wer<strong>den</strong>. Durch die ganzjährige Verfügung von Brennstoff kann nicht nurder Volllastbetrieb optimiert, sondern auch die stark erfolgswirksame Stromproduktion auf hohemNiveau gehalten wer<strong>den</strong>. Damit die Bunkerkapazität optimal ausgenutzt wer<strong>den</strong> kann, müssendie Abfälle mit einer tauglichen Schredderanlage zerkleinert wer<strong>den</strong>. Die Ballenpresse ermöglichteine gute Verdichtung <strong>und</strong> Stapelung der Brennstoffe. Die <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Bau- <strong>und</strong> Betriebskostenlassen sich mit Mehreinnahmen aus <strong>zu</strong>sätzlichen Gebühren <strong>und</strong> aus dem höheren Stromverkauffinanzieren.Durch <strong>den</strong> Bau einer Schlackenaufbereitungsanlage mit Rückgewinnung von Nichteisenmetallenkönnen etwa 2–3% Buntmetall-Gemisch (Kupfer, Messing, Chromstahl, Aluminium usw.) im Verhältnis<strong>zu</strong>m Schlackengewicht herausgeholt wer<strong>den</strong>. Dies hat nebst Mehreinnahmen der Nichteisenmetalleauch eine Reduktion von Schlackenmenge <strong>zu</strong>r Folge. Die Nichteisenmetall-Abscheideanlage benötigt als Folge der Maschinengrössen <strong>und</strong> Behandlungsschritte eine sehrgrosse Aufstellfläche. Die Halle für die Schlackenaufbereitung mit integriertem Ersatzteillager hatein Gesamtbauvolumen von 66’200 m 3 . Die <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Bau- <strong>und</strong> Betriebskosten lassen sichdurch Mehreinnahmen <strong>und</strong> Minderausgaben finanzieren.Für beide Projekte gilt, dass keine speziellen Baubeiträge oder höhere Tonnenpreise erhobenwer<strong>den</strong>. Aus der Sicht der Gemeinde Wollerau sind die baulichen Massnahmen der KVA Linthgebietsinnvoll. Mit diesen Projekten wird nicht nur Schlacke reduziert, es können auch Mehreinnahmendurch die Nichteisenmetalle erzielt wer<strong>den</strong>. Die Umbauten wer<strong>den</strong> keine Auswirkungenauf die Kehrichtgebühren haben.Die entstehende Schuld ist ab Bauvollendung innert längstens 20 Jahren <strong>zu</strong> tilgen. Soweit dieGesamtkosten mit Einnahmen <strong>und</strong> Minderaufwendungen nicht gedeckt wer<strong>den</strong> sollten, sind dieentsprechen<strong>den</strong> Mehrausgaben der or<strong>den</strong>tlichen Betriebsrechnung der KVA <strong>zu</strong> belasten.<strong>Antrag</strong> 1: Erweiterung des Brennstofflagers1. Die bauliche Massnahme bei der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Linthgebiet in Form derErweiterung des Brennstofflagers mit neuem Schredder <strong>und</strong> Ballenpresse wird genehmigt.2. Für die Umset<strong>zu</strong>ng des Projektes ist der Betriebskommission ein Kredit von Fr. 17’517’000.–ein<strong>zu</strong>räumen.3. Die entstehende Schuld ist im Sinne des in der Vorlage präsentierten Finanzierungsplanes abBauvollendung innert längstens 20 Jahren <strong>zu</strong> tilgen. Soweit die Gesamtkosten mit Mehreinnahmen<strong>und</strong> Minderaufwendungen nicht gedeckt wer<strong>den</strong> sollten, sind die entsprechen<strong>den</strong>Mehrausgaben der or<strong>den</strong>tlichen Betriebsrechnung der KVA <strong>zu</strong> belasten.47


<strong>Antrag</strong> 2: Erstellung einer Schlackenaufbereitungsanlage1. Die bauliche Massnahme bei der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Linthgebiet in Form derErstellung einer Schlackenaufbereitungsanlage wird genehmigt.2. Für die Umset<strong>zu</strong>ng des Projektes ist der Betriebskommission ein Kredit von Fr. 16’208’000.–ein<strong>zu</strong>räumen.3. Die entstehende Schuld ist im Sinne des in der Vorlage präsentierten Finanzierungsplanes abBauvollendung innert längstens 20 Jahren <strong>zu</strong> tilgen. Soweit die Gesamtkosten mit Mehreinnahmen<strong>und</strong> Minderaufwendungen nicht gedeckt wer<strong>den</strong> sollten, sind die entsprechen<strong>den</strong>Mehrausgaben der or<strong>den</strong>tlichen Betriebsrechnung der KVA <strong>zu</strong> belasten.<strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong> der RPK <strong>zu</strong>m Sachgeschäft betreffenddie Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) LinthgebietDie Gemeinde Wollerau ist Mitglied dieses Zweckverbandes. Die vorgesehenen Investitionen betreffendie Erweiterung des Brennstofflagers für Fr. 17,6 Mio. <strong>und</strong> <strong>den</strong> Bau einer Schlackenaufbereitungsanlagevon Fr. 16,2 Mio. Diese Investitionen wer<strong>den</strong> durch die KVA getätigt. Deren Finanzierungerfolgt über verursachergerechte Gebühren. Die Investitionen wer<strong>den</strong> aus heutiger Sichtkeine Auswirkungen auf unsere Kehrichtgebühren haben.Für die Gemeinde Wollerau ergibt sich daraus kein Verpflichtungskredit.Wir empfehlen die Annahme dieser Vorlage.RPK Wollerau48


Einbürgerungsgesuch 1Erteilung des Gemeindebürgerrechts anFrank Roderich <strong>und</strong> Barbara Warnsing mit Kindern Karl Primo<strong>und</strong> Alexander Frank, oberer Erlenweg 12, 8832 Wollerau<strong>Bericht</strong>:Das B<strong>und</strong>esamt für Ausländerfragen hat am 26.02.2008 dem deutschen StaatsangehörigenFrank Roderich Warnsing <strong>und</strong> seiner Ehefrau Barbara geb. Martinuzzi sowie <strong>den</strong> Kindern KarlPrimo <strong>und</strong> Alexander Frank die Bewilligung <strong>zu</strong>r Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am18.03.2008 reichten sie das Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ein.Frank Roderich Warnsing wurde am 19.04.1965 in Sorengo TI als Sohn von Roderich Warnsing<strong>und</strong> der Theodora Warnsing geb. Steinmetz geboren. Seine Kindheit <strong>und</strong> Jugend verbrachte derBewerber in Italien, wo er die Schulen sowie die Technische Hochschule in Mailand besuchte.Frank Warnsing reiste am 17.06.1986 in die Schweiz <strong>und</strong> meldete sich in Pregassona TI an. Von1987 an arbeitete er bei der Firma Okasan Securities AG in Zürich. Im Jahr 1989 war der GesuchstellerMitgründer der Firma WM Capital Management AG in Zürich, wo er bis heute tätig ist.Am 01.09.2000 gelangte er mit seiner Familie von Freienbach in die heutige Wohngemeinde Wollerau.Aus einer früheren Ehe mit einer Schweizerin hat der Gesuchsteller drei Töchter, die bereitsSchweizerinnen sind. Zu seinen Hobbys gehören Golf, Segeln, Tauchen, Wandern <strong>und</strong> Lesen.Der Gesuchsteller heiratete am 18.05.2001 in Wollerau die italienische Staatsangehörige BarbaraWarnsing geb. Martinuzzi, geboren am 10.03.1970 in Rom (Italien), Tochter der Novella Martinuzzi.Aus dieser Ehe sind die zwei in Zürich geborenen Söhne Karl Primo, geboren am21.12.1997, sowie Alexander Frank, geboren am 19.05.2001, hervorgegangen. Die bei<strong>den</strong> Kinderbesuchen eine Privatschule in Wä<strong>den</strong>swil. Frau Warnsing reiste am 15.03.1997 in die Schweiz<strong>und</strong> meldete sich in Zürich an. Sie absolvierte in ihrer Heimat die Schulen <strong>und</strong> studierte Jura,Sprachen <strong>und</strong> Kunstgeschichte. In der Schweiz durchlief Frau Warnsing <strong>zu</strong>dem ein Wirschaftsinformatik-Studium.Sie ist heute Familienfrau. Zu ihren Freizeitbeschäftigungen gehören Tennis,Golf, Reisen <strong>und</strong> Lesen.Die Gesuchsteller geniessen einen unbescholtenen Leum<strong>und</strong> <strong>und</strong> über sie ist nichts Nachteiligesbekannt.Die Bewerber sprechen gut Deutsch. Sie sind mit unseren Sitten <strong>und</strong> Gebräuchen bestens vertraut<strong>und</strong> können somit als integriert betrachtet wer<strong>den</strong>.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eineBewilligung für <strong>den</strong> Erwerb des Schweizerbürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt,dem Gesuch <strong>zu</strong> entsprechen.49


<strong>Antrag</strong>:1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf § 10 des Gesetzes über <strong>den</strong> Erwerb <strong>und</strong> Verlust des Kantons-<strong>und</strong> Gemeindebürgerrechtes vom 19. Februar 1970,– Frank Roderich Warnsing, geb. 19.04.1965– Ehefrau Barbara Warnsing geb. Martinuzzi, geb. 10.03.1970– Sohn Karl Primo Warnsing, geb. 21.12.1997– Sohn Alexander Frank Warnsing, geb. 19.05.2001wohnhaft oberer Erlenweg 12, 8832 Wolleraudas Gemeindebürgerrecht.2. Die Gesuchsteller haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 3’000.– <strong>zu</strong> entrichten.3. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.50


Einbürgerungsgesuch 2Erteilung des Gemeindebürgerrechts anPeter Egon Kruse, Säumerstrasse 24, 8832 Wollerau<strong>Bericht</strong>:Das B<strong>und</strong>esamt für Ausländerfragen hat am 12.02.2008 dem deutschen StaatsangehörigenPeter Egon Kruse die Bewilligung <strong>zu</strong>r Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am 15.03.2008reichte er das Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ein.Peter Egon Kruse wurde am 02.07.1950 in Lennestadt (Deutschland) als Sohn von Franz HugoKruse <strong>und</strong> der Cäcilia Kruse geb. Berg geboren. Er besuchte in seiner Heimat die Volksschule sowiedas Gymnasium. Anschliessend absolvierte er an der Technischen Hochschule in Aachen einStudium in Maschinenbau <strong>und</strong> schloss dieses als Diplom-Ingenieur ab. 1976 erlangte er <strong>den</strong> Doktortitel.Danach arbeitete Peter Kruse für Unternehmen in der Steine- <strong>und</strong> Er<strong>den</strong>-Industrie <strong>und</strong> warals Controller bei der Metallgesellschaft AG in Frankfurt tätig. 1981 war er im Dienste derBertelsmann AG in Gütersloh, wo er ab 1990 Alleingeschäftsführer war. Im Jahre 1993 kam derGesuchsteller in die Schweiz <strong>und</strong> gelangte in der heutigen Wohngemeinde Wollerau <strong>zu</strong>r Anmeldung.Hier war er bei der Kühne & Nagel International AG in Schindellegi SZ als stellvertretenderVorsitzender der Geschäftsleitung angestellt. Im Mai 1999 gründete der Bewerber die Management-BeratungKruse & Partner in Wollerau. Ab dem Jahr 2001 arbeitete Peter Kruse dann für dieDeutsche Post AG mit Sitz in Bonn <strong>und</strong> ist seit September 2006 Sonderbeauftragter des Vorstandsvorsitzen<strong>den</strong>.Der Gesuchsteller heiratete am 24.08.1984 in Gütersloh (Deutschland) die deutsche StaatsangehörigeUrsel Katharina geb. Röhrig. Die Ehefrau ist nicht in das Einbürgerungsverfahren miteinbezogen. Zu seinen Freizeitbeschäftigungen gehören Skifahren, Golfen <strong>und</strong> Lesen.Der Gesuchsteller geniesst einen unbescholtenen Leum<strong>und</strong> <strong>und</strong> über ihn ist nichts Nachteiligesbekannt.Der Bewerber spricht gut Deutsch. Mit unseren Sitten <strong>und</strong> Gebräuchen ist er bestens vertraut <strong>und</strong>kann somit als integriert betrachtet wer<strong>den</strong>.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eineBewilligung für <strong>den</strong> Erwerb des Schweizerbürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt,dem Gesuch <strong>zu</strong> entsprechen.<strong>Antrag</strong>:1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf § 10 des Gesetzes über <strong>den</strong> Erwerb <strong>und</strong> Verlust des Kantons-<strong>und</strong> Gemeindebürgerrechtes vom 19. Februar 1970,– Peter Egon Kruse, geb. 02.07.1950wohnhaft Säumerstrasse 24, 8832 Wolleraudas Gemeindebürgerrecht.2. Der Gesuchsteller hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1’000.– <strong>zu</strong> entrichten.3. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.51


Einbürgerungsgesuch 3Erteilung des Gemeindebürgerrechts anDiana Alexandra Pereira de Carvalho, Wilenstrasse 15, 8832 Wollerau<strong>Bericht</strong>:Das B<strong>und</strong>esamt für Ausländerfragen hat am 12.02.2008 der portugiesischen StaatsangehörigenDiana Alexandra Pereira de Carvalho die Bewilligung <strong>zu</strong>r Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt.Am 25.03.2008 reichte sie das Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ein.Diana Pereira de Carvalho wurde am 19.05.1991 in Vilarinho dos Freires (Portugal) als Tochter vonJose Correia Morais de Carvalho <strong>und</strong> der Teresa Maria Sanches Pereira de Carvalho geboren. Sieverbrachte die ersten Lebensjahre in Portugal. Am 02.04.1994 kam die Bewerberin <strong>zu</strong>sammen mitihrer Mutter im Familiennach<strong>zu</strong>g in die Schweiz <strong>und</strong> meldete sich in der Gemeinde Freienbach an.Per 01.05.2005 verlegte sie <strong>den</strong> Wohnsitz von Freienbach nach Wollerau. Zurzeit besucht DianaPereira de Carvalho die Oberstufe in Wollerau. Die Eltern stimmen dem Einbürgerungsgesuch <strong>zu</strong>.Die Freizeit verbringt sie gerne mit Sport <strong>und</strong> Ausgang mit Fre<strong>und</strong>en.Die Gesuchstellerin geniesst einen unbescholtenen Leum<strong>und</strong> <strong>und</strong> über sie ist nichts Nachteiligesbekannt.Die Bewerberin spricht gut Deutsch. Sie ist mit unseren Sitten <strong>und</strong> Gebräuchen bestens vertraut<strong>und</strong> kann somit als integriert betrachtet wer<strong>den</strong>.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eineBewilligung für <strong>den</strong> Erwerb des Schweizerbürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt,dem Gesuch <strong>zu</strong> entsprechen.<strong>Antrag</strong>:1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf § 10 des Gesetzes über <strong>den</strong> Erwerb <strong>und</strong> Verlust des Kantons-<strong>und</strong> Gemeindebürgerrechtes vom 19. Februar 1970,– Diana Alexandra Pereira de Carvalho, geb. 19.05.1991,wohnhaft Wilenstrasse 15, 8832 Wolleraudas Gemeindebürgerrecht.2. Die Gesuchstellerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1’000.– <strong>zu</strong> entrichten.3. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.52


Einbürgerungsgesuch 4Erteilung des Gemeindebürgerrechts anMeliha Ruznic, Seestrasse 30, 8806 Bäch<strong>Bericht</strong>:Das B<strong>und</strong>esamt für Ausländerfragen hat am 12.02.2008 der bosnisch-herzegowinischen StaatsangehörigenMeliha Ruznic die Bewilligung <strong>zu</strong>r Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am17.03.2008 reichte sie das Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ein.Meliha Ruznic wurde am 19.09.1984 in Bihac (Bosnien <strong>und</strong> Herzegowina) als Tochter von RasimRuznic <strong>und</strong> der Mevlida Ruznic geb. Miskic geboren. Sie verbrachte die ersten Lebensjahre inihrer Heimat, reiste am 01.01.1990 im Familiennach<strong>zu</strong>g in die Schweiz <strong>und</strong> gelangte in der heutigenWohngemeinde Wollerau <strong>zu</strong>r Anmeldung. Hier besuchte die Bewerberin die Primar- <strong>und</strong>Sek<strong>und</strong>arschule. Anschliessend liess sich Frau Ruznic an der Handels- <strong>und</strong> Bürofachschule inRapperswil SG <strong>zu</strong>r Kauffrau ausbil<strong>den</strong>. Nach ihrer Ausbildung absolvierte die Gesuchstellerin eineinjähriges Praktikum beim Amt für Jugend- <strong>und</strong> Berufsberatung des Bezirkes Hinwil ZH. Danachwar sie bei der Firma Uiker Antriebselemente AG in Freienbach SZ beschäftigt, bis sie am01.04.2007 ihre Tätigkeit als Kauffrau bei der Vedior AG in Zürich aufnahm. Zurzeit arbeitet sie beider TUI Service AG in Altendorf <strong>und</strong> schliesst ihre Weiterbildung als Personalassistentin ab. Zuihren Freizeitbeschäftigungen zählen das Tanzen, Kochen <strong>und</strong> sich mit Fre<strong>und</strong>en treffen.Die Gesuchstellerin geniesst einen unbescholtenen Leum<strong>und</strong> <strong>und</strong> über sie ist nichts Nachteiligesbekannt.Die Bewerberin spricht gut Deutsch. Sie ist mit unseren Sitten <strong>und</strong> Gebräuchen bestens vertraut<strong>und</strong> kann somit als integriert betrachtet wer<strong>den</strong>.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eineBewilligung für <strong>den</strong> Erwerb des Schweizerbürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt,dem Gesuch <strong>zu</strong> entsprechen.<strong>Antrag</strong>:1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf § 10 des Gesetzes über <strong>den</strong> Erwerb <strong>und</strong> Verlust des Kantons-<strong>und</strong> Gemeindebürgerrechtes vom 19. Februar 1970,– Meliha Ruznic, geb. 19.09.1984,wohnhaft Seestrasse 30, 8806 Bächdas Gemeindebürgerrecht.2. Die Gesuchstellerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1’000.– <strong>zu</strong> entrichten.3. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.53


Einbürgerungsgesuch 5Erteilung des Gemeindebürgerrechts anMarijan Tunjic mit Tochter Petra, Seestrasse 18, 8806 Bäch<strong>Bericht</strong>:Das B<strong>und</strong>esamt für Ausländerfragen hat am 22.02.2008 dem kroatischen StaatsangehörigenMarijan Tunjic <strong>und</strong> seiner Tochter Petra Tunjic die Bewilligung <strong>zu</strong>r Einbürgerung im KantonSchwyz erteilt. Am 25.03.2008 reichten sie das Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrechtein.Marijan Tunjic wurde am 31.07.1968 in Islamovac (Bosnien <strong>und</strong> Herzegowina) als Sohn vonAndrija Tunjic <strong>und</strong> der Ika geb. Barusic geboren. Er besuchte in seiner Heimat die Volksschule <strong>und</strong>absolvierte eine Ausbildung <strong>zu</strong>m Baumaschinen-Mechaniker. Anschliessend leistete er Militärdienst.Am 29.03.1988 gelangte der Gesuchsteller erstmals als Saisonier in die Schweiz <strong>und</strong> meldetesich in Feusisberg SZ an. Er arbeitete bis 1993 auf einem Bauernhof in Schindellegi SZ <strong>und</strong>danach in einem Natursteinbetrieb in Winterthur ZH. Seit Dezember 1997 ist Herr Tunjic als Speditionsleiterbei der Metallveredelungsfirma Ernst Weiss AG in Wä<strong>den</strong>swil ZH angestellt. Im April1995 kam er in der heutigen Wohngemeinde Wollerau <strong>zu</strong>r Anmeldung. Seine Freizeit verbringt derBewerber mit Schwimmen, Velofahren <strong>und</strong> Fussballspielen.Der Gesuchsteller heiratete am 08.08.2003 in Bosnjaci (Kroatien) die kroatische StaatsangehörigeMarijana geb. Vincetic. Aus dieser Ehe ist die Tochter Petra, geboren am 24.11.2005 in LachenSZ, hervorgegangen. Die Tochter, nicht aber die Ehefrau, wird ebenfalls in das Einbürgerungsverfahrenmit einbezogen.Die Gesuchsteller geniessen einen unbescholtenen Leum<strong>und</strong> <strong>und</strong> über sie ist nichts Nachteiligesbekannt.Die Bewerber sprechen gut Deutsch. Mit unseren Sitten <strong>und</strong> Gebräuchen sind sie bestens vertraut<strong>und</strong> können somit als integriert betrachtet wer<strong>den</strong>.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eineBewilligung für <strong>den</strong> Erwerb des Schweizerbürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt,dem Gesuch <strong>zu</strong> entsprechen.<strong>Antrag</strong>:1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf § 10 des Gesetzes über <strong>den</strong> Erwerb <strong>und</strong> Verlust des Kantons-<strong>und</strong> Gemeindebürgerrechtes vom 19. Februar 1970,– Marijan Tunjic, geb. 31.07.1968– Tochter Petra Tunjic, geb. 24.11.2005wohnhaft Seestrasse 18, 8806 Bächdas Gemeindebürgerrecht.2. Die Gesuchsteller haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 3’000.– <strong>zu</strong> entrichten.3. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.54


Einbürgerungsgesuch 6Erteilung des Gemeindebürgerrechts anSenita Coralic-Malkoc, Roosstrasse 6, 8832 Wollerau<strong>Bericht</strong>:Das B<strong>und</strong>esamt für Ausländerfragen hat am 26.02.2008 der bosnisch-herzegowinischen StaatsangehörigenSenita Coralic-Malkoc die Bewilligung <strong>zu</strong>r Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt.Am 18.03.2008 reichte sie das Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ein.Senita Coralic wurde am 06.03.1978 in Bihac (Bosnien <strong>und</strong> Herzegowina) als Tochter von KadirMalkoc <strong>und</strong> der Ekrema Malkoc geb. Masic geboren. Sie verbrachte die ersten Lbensjahre inihrer Heimat, besuchte dort die Schulen <strong>und</strong> begann eine Ausbildung <strong>zu</strong>r Bautechnikerin. Am22.09.1995 kam die Bewerberin im Familiennach<strong>zu</strong>g in die Schweiz <strong>und</strong> meldete sich in der GemeindeUnteriberg SZ an. Hier war sie im Gastgewerbe tätig. Seit Oktober 2000 ist Frau Coralicbei der Swissphone Telecom AG in Samstagern ZH angestellt, seit März 2007 arbeitet sie dort alskaufmännische Sachbearbeiterin im Verkaufsinnendienst. Nebenbei hat die Gesuchstellerin dieHandels- <strong>und</strong> Bürofachschule sowie eine Weiterbildung <strong>zu</strong>r kaufmännischen Sachbearbeiterinabsolviert. Per 01.10.2000 gelangte sie am heutigen Wohnort Wollerau <strong>zu</strong>r Anmeldung. Sie heirateteam 07.07.07 in Bihac (Bosnien <strong>und</strong> Herzegowina) <strong>den</strong> kroatischen Staatsangehörigen SamirCoralic. Der Ehemann wird nicht in das Einbürgerungsverfahren mit einbezogen. Ihre Freizeit verbringtFrau Coralic mit Schwimmen, Trainieren im Fitnesscenter <strong>und</strong> Lesen.Die Gesuchstellerin geniesst einen unbescholtenen Leum<strong>und</strong> <strong>und</strong> über sie ist nichts Nachteiligesbekannt.Die Bewerberin spricht gut Deutsch. Sie ist mit unseren Sitten <strong>und</strong> Gebräuchen bestens vertraut<strong>und</strong> kann somit als integriert betrachtet wer<strong>den</strong>.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eineBewilligung für <strong>den</strong> Erwerb des Schweizerbürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt,dem Gesuch <strong>zu</strong> entsprechen.<strong>Antrag</strong>:1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf § 10 des Gesetzes über <strong>den</strong> Erwerb <strong>und</strong> Verlust des Kantons-<strong>und</strong> Gemeindebürgerrechtes vom 19. Februar 1970,– Senita Coralic-Malkoc, geb. 06.03.1978,wohnhaft Roosstrasse 6, 8832 Wolleraudas Gemeindebürgerrecht.2. Die Gesuchstellerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1’000.– <strong>zu</strong> entrichten.3. Der Gemeinderat wird mit dem Voll<strong>zu</strong>g beauftragt.55


Gemeinde WollerauHauptstrasse 15Postfach 3358832 WollerauTelefon 043 888 12 88Fax 043 888 12 89E-Mail: info@wollerau.chHomepage: www.wollerau.chTheiler Druck AG, Wollerau

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