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Personalbogen zur Ermittlung der Daten für die Bezügeabrechnung

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-5-10. Private Altersvorsorge ("Riesterrente")Für <strong>die</strong> steuerliche För<strong>der</strong>ung meiner Altersvorsorgebeiträge sind <strong>der</strong> Zentralen Zulagenstellefür Altersvermögen (ZfA) jährlich <strong>die</strong> maßgeblichen <strong>Daten</strong> zu übermitteln.Bitte Formblatt 8 „Einwilligung <strong>zur</strong> Übermittlung und Verwendung von <strong>Daten</strong> zumZwecke <strong>der</strong> steuerlichen För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> privaten Altersvorsorge“ ausfüllen!11. Sonstige Angaben:Ich verpflichte mich, jede Än<strong>der</strong>ung, <strong>die</strong> sich gegenüber den vorstehend gemachten Angaben ergibt,<strong>der</strong> zuständigen Dienststelle des Landesamtes für Finanzen, Bezügestelle Besoldung, unverzüglichschriftlich anzuzeigen.Mir ist bekannt, dass ich Bezüge <strong>zur</strong>ückzahlen muss, <strong>die</strong> ich wegen unterlassener, verspäteter o<strong>der</strong>fehlerhafter Anzeige zuviel erhalte.DatumUnterschrift12. Beendigung <strong>der</strong> Laufbahn:Ruhestand ab: ausgeschieden am: gem. Art.verstorben am: entlassen am: gem. Art.© Leitstelle Bezügeabrechnung beim Landesamt für Finanzen 11/2010


-6-II. Ergänzende Angaben <strong>der</strong> Personal verwaltenden Stelle 10(von <strong>der</strong> Personal verwaltenden Stelle vorab auszufüllen)Name Vorname GeschäftszeichenErnennungszeitpunkt AmtsbezeichnungBesoldungsgruppeDienststelleHaushaltsstelle(Kapitel, Titel, AOSt)Die Voraussetzungen für <strong>die</strong> erhöhte Anfangsstufe nach Art. 30 Abs. 1 Satz 4 BayBesG i.V.m. Art. 39Abs. 1 LlBG liegen vor.janeinDie grundsätzliche Voraussetzungen für <strong>die</strong> erhöhte Anfangsstufe nach Art. 30 Abs. 1 Satz 3BayBesG i.V.m. Art. 34 Abs. 3 LlBG wegen Einstellung in eine Fachlaufbahn mit fachlichemSchwerpunkt mit technischer Ausrichtung mit eingerichtetem Vorbereitungs<strong>die</strong>nst liegen vor (<strong>die</strong>Voraussetzung einer Regelstu<strong>die</strong>nzeit von mindestens sechs Semestern wird von <strong>der</strong> Bezügestellefestgestellt).janeinEin Abdruck des Bescheides über <strong>die</strong> Feststellung sonstiger för<strong>der</strong>licher hauptberuflicher Zeiten gem.Art. 31 Abs. 2 BayBesG liegt bei.ja Wird nachgereicht. Sonstige för<strong>der</strong>liche hauptberufliche Zeitenwerden voraussichtlich nicht bescheinigt.Dienstliche Verwendung ab:alsDienstliche Verwendung als technischer Gewerbeaufsichtsbeamter (Hinweis auf Art. 31 Abs. 1Nr. 1 BayBesG).Zulagenberechtigende Verwendung abRechtsgrundlage:Keine Angaben.Ggf. weitere erfor<strong>der</strong>liche Angaben für <strong>die</strong> Festsetzung von Besoldungsbestandteilen (z.B.Zulagen/Vergütungen/Aufwandsentschädigungen):alsKeine Angaben.Die obigen Angaben stimmen mit dem Inhalt <strong>der</strong> Personalakte überein bzw. werden bestätigt.Adresse <strong>der</strong> Personal verwaltenden Stelle Sachbearbeiter TelefonnummerDatum Stempel Unterschrift (Personal verwaltende Stelle)10 Bitte auf Seite 1 links oben auch <strong>die</strong> Adresse <strong>der</strong> zuständigen Bezügestelle für den künftigen Bezügeempfängerausfüllen.© Leitstelle Bezügeabrechnung beim Landesamt für Finanzen 11/2010

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