130125_Skript Arbeitsrecht.pdf - Moorkamp, Gesche
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SKRIPT ARBEITS- UND SOZIALRECHT SEITE 60 VON 72ASS. JUR, DIPL. FINANZWIRTIN GESCHE MOORKAMPKAPITEL 5 BEENDIGUNGSGRÜNDE EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES5.2.4 Prüfungsschema für die ordentliche AG-seitige Kündigung1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung1.) Aus der Erklärung muss eindeutig erkennbar sein, dass das AV (einseitig) beendetwerden soll, („Kündigung“). Ferner sollte mitgeteilt werden, ob es sich um eineordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt.2.) Wirksamkeit nach §§ 104 ff, 164 BGB3.) Gem. § 623 BGB Schriftform, aber grds. begründungsfrei2. Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates, § 102 BetrVGnatürlich nur, wenn überhaupt ein BR besteht.(• § 31 II SprAuG bei leitenden Angestellten)(• § 75 BPersVG bzw. Landes PersVG bei AN des öff. Dienstes)3. Besonderer Kündigungsschutz- zB § 9 MuSchG- § 18 BErzGG- § 15 KSchG- §§ 85, 90 bzw. §§ 90, 91 SGB IX für ao Kündigung)4. Einhaltung der Kündigungsfrist, § 622 BGB oder ggf. AV, TVZugang der Kündigungserklärung ist für den Beginn der Frist maßgeblich, dieFristberechnung erfolgt gem. §§ 186 ff BGB.5. Kündigungsschutzgesetz1.) Anwendbarkeit des KSchG gem. §§ 1, 23 KSchG?2.) Wenn nein ist die Kündigung begründungsfrei3.) Wenn ja:4.) Soziale Rechtfertigung der Kündigung gem. § 1 (1) KSchG? nur wenn einer der drei Kündigungsgründe des § 1 (2) KSchG vorliegt:a. verhaltensbedingtb. personenbedingtc. betriebsbedingt