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130125_Skript Arbeitsrecht.pdf - Moorkamp, Gesche

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SKRIPT ARBEITS- UND SOZIALRECHT SEITE 58 VON 72ASS. JUR, DIPL. FINANZWIRTIN GESCHE MOORKAMPKAPITEL 5 BEENDIGUNGSGRÜNDE EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES2. Personenbedingte KündigungDer AN ist nicht (mehr) in der Lage, seiner Arbeitspflicht nachzukommen. Hierbei istder Kündigungsgrund in der Person des AN begründet, d.h. der AN kann denKündigungsgrund nicht „abstellen“.Beispiele hierfür:- mangelnde körperliche oder geistige Eignung- Arbeitsverhinderung wegen Haft // fehlende Arbeitserlaubnis bei Ausländern //Verlust der erforderlichen Berufsausübungserlaubnis, zB Fluglizenz, Führerschein- dauernde krankheits- oder altersbedingte Arbeitsunfähigkeit, sofern keine andereEinsatzmöglichkeit des AN besteht.Beispiel dauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Prüfung in dreiStufen:a.) Kündigungsgrund1.) negative Prognose hinsichtlich des künftigen Gesundheitszustandes des ANb.) Interessenabwägung2.) die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten müssen zu einer erheblichenBeeinträchtigung betrieblicher Interessen führen (nicht, wenn unter 6 Wochenjährlich, vgl. Wertung des EFZG)3.) führt die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen zu einerunzumutbaren Beeinträchtigung des AG? keine soziale Rechtfertigung, wenn nach Berücksichtigung desVerhältnismäßigkeitsprinzipes die Kündigung einer Interessenabwägung nichtstandhält.zB wenn eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - auch zu schlechterenBedingungen – besteht oder wenn es zumutbar wäre, dass der AG zB zunächsteine Kur zur Ausheilung der Krankheit anregt.3. Betriebsbedingte Kündigunga.) KündigungsgrundDie Kündigung muss aus betriebsbedingten Gründen iSv § 1 II KSchG veranlasstsein, d.h. die Beschäftigungsmöglichkeit für den AN fällt weg (z.B. Schließung oderVerkleinerung Betriebsteil).

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