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130125_Skript Arbeitsrecht.pdf - Moorkamp, Gesche

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SKRIPT ARBEITS- UND SOZIALRECHT SEITE 31 VON 72ASS. JUR, DIPL. FINANZWIRTIN GESCHE MOORKAMPKAPITEL 3 BEGRÜNDUNG UND MÄNGEL DES ARBEITSVERHÄLTNISSES3.3 Kurzkontrolle1.) Welche Benachteiligungsgründe gibt es im AGG?2.) Welche Rechtsfolgen können bei Verstoß des AG gegen das AGG eintreten?3.) Darf unter bestimmten Voraussetzungen ein Verstoß gegen das AGG zulässigsein? Wenn ja, wann?4.) Wann wird das AGG und wann der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatzangewendet?5.) Kann ein AV wirksam mündlich geschlossen werden?6.) Kann die Befristung eines AV wirksam mündlich vereinbart werden?7.) Wie lange ist eine Befristung ohne sachlichen Grund längstens möglich?8.) Nach welchen Normen kann ein Arbeitsvertrag angefochten werden?9.) Welche Wirkung hat eine wirksame Anfechtung?10.) Definieren Sie „verkehrswesentliche Eigenschaft“11.) Definieren Sie Täuschung. Wie kann getäuscht werden?12.) Beruht jeder Irrtum auf einer Täuschung und/oder ist jede Täuschung einIrrtum?13.) Was bedeutet „Recht zur Lüge“?14.) Was bedeutet „Offenbarungspflicht“?15.) Nennen Sie jeweils zwei Beispiele für zulässige bzw. für unzulässige Fragendes AG

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