11.07.2015 Aufrufe

130125_Skript Arbeitsrecht.pdf - Moorkamp, Gesche

130125_Skript Arbeitsrecht.pdf - Moorkamp, Gesche

130125_Skript Arbeitsrecht.pdf - Moorkamp, Gesche

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SKRIPT ARBEITS- UND SOZIALRECHT SEITE 27 VON 72ASS. JUR, DIPL. FINANZWIRTIN GESCHE MOORKAMPKAPITEL 3 BEGRÜNDUNG UND MÄNGEL DES ARBEITSVERHÄLTNISSES3.2.2.1 Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB wegen IrrtumsNach § 119 (2) BGB kann eine Willenserklärung (WE) angefochten werden, wennsich der Erklärende über verkehrswesentliche Eigenschaften der Person (idR desAN) geirrt hatte.IrrtumEigenschaft:verkehrswesentlich:Beispiele:Fehlerhafte Vorstellung über einen SachverhaltKennzeichen, das einer Person anhaftet (auch: tatsächlicheVerhältnisse)ist die Eigenschaft dann, wenn sie für die Abwicklung deskonkreten Rechtsgeschäftes von Bedeutung ist. Dafürmuss die Eigenschaft auch von gewisser Dauer sein.- Krankheit nur dann verkehrswesentliche Eigenschaft, wenn sie dieArbeitsfähigkeit dauernd und erheblich beeinträchtigt.- Schwangerschaft: ist zwar eine Eigenschaft, aber von Natur aus nurvorübergehend und somit nicht verkehrswesentlich.- Leistungsfähigkeit Sekretärin ist Analphabetin. Falls sich der AG lediglichüber ihre Schreibgeschwindigkeit geirrt hatte, berechtigtdies lediglich (nach Abmahnung) zur Kündigung. Ggf. kannjedoch ein Anfechtungsgrund nach § 123 BGB vorliegen(arglistige Täuschung).3.2.2.2 Anfechtung nach § 123 (1) BGB wegen arglistiger Täuschung§ 123 (1) BGB setzt eine arglistige Täuschung voraus. Eine Täuschung ist dieVorspiegelung falscher bzw. unwahrer Tatsachen, die zu einem Irrtum beimErklärungsempfänger führt. Die Täuschung kann durch aktives Tun oder durchUnterlassen begangen werden. Sie muss jedoch arglistig gewesen sein. Diesbedeutet, dass der Täuschenden kein Recht dazu hatte, unwahre Tatsachen aktivoder durch Unterlassen vorzuspiegeln.• Täuschung durch Tun:ausdrückliche Lüge auf eine Frage, durch die derAG getäuscht wird.die Täuschung muss jedoch rechtswidrig bzw. arglistigsein. Das ist sie nicht, wenn der AN eine unzulässigeFrage falsch beantwortet.!Das Fragerecht des AG bei den vorvertraglichen Verhandlungen ist im Hinblick aufArt. 1 und 2 GG eingeschränkt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!