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130125_Skript Arbeitsrecht.pdf - Moorkamp, Gesche

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SKRIPT ARBEITS- UND SOZIALRECHT SEITE 19 VON 72ASS. JUR, DIPL. FINANZWIRTIN GESCHE MOORKAMPKAPITEL 2 DER ARBEITNEHMERBEGRIFF2.5 ArbeitgeberArbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.Mögliche Arbeitgeber: natürliche Personen oder juristische (z.B. Aktiengesellschaftoder GmbH) Personen.Unterschied AG / Unternehmer:Der Unternehmer steht an der Spitze von gewerblichen Unternehmen. KeineUnternehmer sind daher zB Rechtsanwälte oder Ärzte mit Angestellten, sie könnenjedoch gleichwohl AG sein.Unternehmer sind meistens auch AG, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Bsp.:Kioskbesitzer ohne Angestellte.2.6 Kurzkontrolle1.) Definieren Sie den Begriff des Arbeitnehmers.2.) Was bedeutet „Unselbständigkeit“ im Zusammenhang mit Arbeitnehmern? Wiewird Unselbständigkeit von der Selbständigkeit abgegrenzt?3.) Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichenPersonen?4.) Was zeichnet einen leitenden Angestellten aus?5.) Wann ist jemand Arbeitgeber?

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