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Protokoll vom 3. September 2006 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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N i e d e r s c h r i f taufgenommen am Sonntag, dem 0<strong>3.</strong> <strong>September</strong> <strong>2006</strong>, im Sitzungssaal der <strong>Marktgemeinde</strong>Großpetersdorf, Hauptstraße 36, anlässlich der dritten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr<strong>2006</strong>.Beginn: 10:00 Uhr.Ende: 11:36 Uhr.Anwesend:Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Ing.Harald Kahr, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, HansMentlik, Jochen Pock, LAbg. Doris Prohaska und Josef Reicher.Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Ing. Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper,Thomas Pum, Günter Schieber, Josef Schmalzl, Hans-Peter Werderitsch und Stefan Zlatarits.Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Werner Kaitan, Gabriele undChristian Kipferling, Gerhard Horvath sowie BVZ-Redakteure Michael Pekovits und Sarah Wagnerals Zuhörer.Abwesend und entschuldigt: Klaus Huber, Martin Stumpf, Renate Wagner (alle S) sowie GünterRuck und Günter Wallner (beide V).T a g e s o r d n u n g :1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 1<strong>3.</strong> Mai <strong>2006</strong> gem.§ 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;2. Behandlung des Schreibens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 2 -Gemeinden und Schulen <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong> mit der Zahl 2-GI-G2333/l2-<strong>2006</strong> betreffend GIP-Haftungen —Stellungnahme und‣ Aufklärung und Erläuterung der Vorgangsweise bei der Haftungsübernahme der Gemeindefür das GIP‣ Klärung der Haftungsübernahme für die Mietzahlungen für das GIP durch die Gemeinde‣ Klärung und Erläuterung der Buchung von 1,5 Mio ATS von der Gemeinde an die GIPGesmbH am 15.01.2001‣ Begründung des Verzichtes auf die aufsichtsbehördliche Genehmigung derÜberziehungshaftung von 4,Omio ATS lt. Email <strong>vom</strong> 12.11 .2001<strong>3.</strong> Beschluss über die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen laut Empfehlung derGemeindebehörde im Schreiben <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong>4. GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. – Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vertretungder Gemeinde in der Generalversammlung der GIP Ges.m.b.H.– Entlastung desGeschäftsführers;5. Lernbetreuung: Einstellung Personal; Regelung der Kostenbeiträge;6. Kinderkrippe – Einstellung einer Helferin; Verlängerung DV Sabine Levonyak;7. Allfälliges.Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 24. August <strong>2006</strong> zu dieser Sitzungeinberufen worden.Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßigeEinberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die Sitzung.Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Josef Reicher und StefanZlatarits bestimmt. Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.


Mietverhältnisses an die GIP-GmbH und stellt fest, dass zu prüfen sei, ob die Haftung der Gemeindefür den Mietenentfall genehmigungspflichtig ist.Laut Meinung von Dr. Alfred Kollar erstreckt sich das Mietverhältnis von Bauteil I auch auf BauteilII – weil der Begriff „Generalmieter“ besteht, ein entsprechender Hinweis auf dem am 05.06.1998geschlossenen Mietvertrag existiert und das Projekt GIP nur als gesamtes (Bauteil I und II) zubetrachten ist.Für den auf Basis des Baurechtsvertrages erstellte Mietvertrag ist lt. Dr. Alfred Kollar keineaufsichtsbehördliche Genehmigung notwendig, wohingegen für die Übertragung des Mietrechtes andie GIP-GmbH unter Umständen Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde besteht, wasauch im Interesse aller liegt.Seitens Vbgm. Hafner wird auf die Gemeindeordnung verwiesen, die vorsieht, dass auch dieHaftung für Mietzahlungen gemeindebehördlich genehmigt werden muss.Hinsichtlich der von der Gemeinde der GIP-GmbH im Jahr 2001 zeitlich befristet gewährtenAusleihung in der Höhe von 1,5 Mio ATS verweist der Bürgermeister auf eine diesbezüglicheAussprache mit dem leider frühzeitig am 10.12.2002 verstorbenen damaligen VizebürgermeisterKurt Martin.Weiters verweist der Bürgermeister auf den einstimmigen Beschluss des Gemeindevorstandes <strong>vom</strong>0<strong>3.</strong>05.2001. An Stelle der Ausleihung ist die Erhöhung des Überziehungskreditrahmens, den dieBACA der GIP-GmbH in der Höhe von 4.000.000 ATS eingeräumt hat, damals erstmals angeregtworden. Die Ausleihung wurde am 15.01.2001 an GIP überwiesen und am 07.12.2001 von dortwieder an die Gemeinde zurück überwiesen. Auf Grund zeitweise vorhandener Guthaben aufGirokonten ist der Gemeinde dadurch auch keine wesentliche Zins(mehr)belastung entstanden.Außerdem ist die Ausleihung <strong>vom</strong> GIP-Beirat in seiner Sitzung am 26.01.2001, <strong>vom</strong> Gemeinderatam 1<strong>3.</strong>06.2001 und von der GIP-Generalversammlung am 29.06.2001 jeweils einstimmig zurKenntnis genommen worden.Seitens der ÖVP wird festgestellt, dass die Gemeinde und die GIP GesmbH zwei voneinanderunabhängige Körperschaften sind und daher der GIP Beirat nicht über eine Buchung von1.500 000 ATS entscheiden könne. Weiters sei am 1<strong>3.</strong>06.2001 nur die Rückbuchung der1.500 000 ATS im Gemeinderat beschlossen worden, nachdem im Prüfungsausschuss die Buchungaufgefallen ist. Die GIP Generalversammlung sei ebenfalls nicht das befugte Gremium, eineÜberweisung von der Gemeinde an die GIP GmbH zu beschließen.ÖVP hinterfragt, ob vor der Ausleihung der GR dies beschlossen hat, was der Bürgermeisterverneint und wiederholt auf das vorhin beschriebene Szenario verweist.Gemeinderat Ing. Werner Medits ersucht, nicht alles nur auf Formalismen aufzuhängen, weil unterdiesen Umständen die derzeit laufenden einstimmig beschlossenen Straßenbaumaßnahmen auchnicht durchgeführt werden könnten, da für die dazu notwendigen Darlehensaufnahmen bis jetzt auchnoch kein Beschluss des Gemeinderates vorliegt.Weiters werden von der ÖVP Antworten zu folgenden Fragen urgiert:- Warum wurde dem Schreiben der Gemeinde an die GIP GmbH <strong>vom</strong> 26.11.2001 mit derAufforderung um Rücküberweisung der 1.500 000 ATS eine Originalhaftungserklärungbeigelgt, ohne dass es diese Haftungserklärung gegeben hat?- Warum wurde diesem Schreiben nicht der Originalgemeinderatsbeschluss beigelegt, sondernnur Auszüge davon?


Der Bürgermeister stellt weiter fest, dass solche Beschlüsse nicht im Gemeinderat gefasst werdenmüssen.Auf die Frage, warum die Gemeinde auf die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haftung für denGirokreditrahmen der GIP-GmbH „verzichtet“ hat, stellt der Bürgermeister wie folgt fest:Die <strong>Marktgemeinde</strong> hat mit Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 1<strong>3.</strong>06.2001 die Haftung als Bürge undZahlerin für einen von der BACA der GIP Ges.m.b.H. eingeräumten Überziehungskreditrahmen füreinen Betriebsmittelkredit in der Höhe von 4.000.000 ATS (290.691,33 € übernommen. In einemSchreiben <strong>vom</strong> 11.07.2001, Zahl: 2-GI-G2333/3-2001, hat die Aufsichtsbehörde dazu festgehalten, dassHaftungen für einen Betriebsmittelkredit nicht genehmigungsfähig sind, da die GIP Ges.m.b.H. dieseKredite selbst bedienen muss und sich an der Gemeinde nicht schadlos halten kann.In weiterer Folge hat es keine weitere Betreibung seitens der Gemeinde gegeben, da die BACA auf eineGarantie der Gemeinde verzichtet hat, was ja auch von der Aufsichtsbehörde im Schreiben <strong>vom</strong>10.05.<strong>2006</strong> bestätigt wird.Der für 18.0<strong>3.</strong><strong>2006</strong> vorgesehene Beschluss des Gemeinderates, diesen Überziehungskredit in einenAbstattungskredit in der Höhe von 250.000 € umzuwandeln und dafür die Garantie seitens derGemeinde abzugeben, wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig von der Tagesordnung genommen, weshalbauch hier bis jetzt keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt.Ergänzend dazu begründet Gemeinderat Dr. Alfred Kollar den „Verzicht“ unisono und betont, dassdie BACA die Vereinbarung mit der GIP-GmbH gut geheißen und keine aufsichtsbehördlicheGenehmigung verlangt hat; der Girokreditrahmen ist von BACA auch so an die GIPGmbHeingeräumt worden.Auf die Frage der ÖVP, warum der Gemeinderat über diese Vorgänge nicht informiert wurde, stelltder Bürgermeister, wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 18.0<strong>3.</strong><strong>2006</strong> fest, dass er davon nichtsgewusst hatte und daher nicht informiert hat. Laut Bürgermeister Kasper ist in diesem Fall dieInformation auf der Strecke geblieben.Zu Punkt <strong>3.</strong>)Gemeinderat Dr. Alfred Kollar stellt fest, dass aus der vorliegenden Korrespondenz zwar formaleVersäumnisse hervorgehen, jedoch keine böse Absicht und vor allem kein Schaden weder für dieGemeinde noch für die GIP-G.m.b.H. dadurch entstanden ist. Es liegt im Interesse aller, die Causazu bereinigen, weshalb Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg notwendig ist. Lt. Kollarkann Zusammenarbeit jedoch nur dann gut sein, wenn Kommunikation gepflegt undInformationsaustausch vorhanden ist.Danach beantragt Bürgermeister Kasper, die Bereinigung aller anstehenden Haftungs- undBürgschafts-Neuordnungen – wie im Schreiben der Aufsichtsbehörde <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong>, Zahl: 2-GI-G2333/12-<strong>2006</strong>, angeführt - im Gemeindevorstand und gemeinsam mit dem Amtsleiter zu beraten,sodass bis spätestens Jahresende <strong>2006</strong> <strong>vom</strong> Gemeinderat eine endgültige Bereinigung erfolgen kann,was <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig angenommen wird.Zu Punkt 4.)Der Vorsitzende berichtet, dass die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit hatten, <strong>vom</strong> 21.<strong>September</strong> bis 30. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> in die Bilanz sowie die Bezug nehmenden Unterlagen desGeschäftsjahres 2005 der GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. Einsicht zu nehmen.Gem. § 63(2) der Bgld. Gemeindeordnung hat die Gemeinde die GIP-Global Integration PointGesellschaft m.b.H. gegründet und somit von der Möglichkeit des Artikels 116 Absatz 2 des B-VGGebrauch gemacht, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben.


In der Broschüre „Bgld. Gemeindeordnung“, 4. Auflage, herausgegeben <strong>vom</strong> VerbandSozialdemokratischer Gemeindevertreter im Burgenland und bearbeitet von Bezirkshauptmann Dr.Julius Schuszter, wird auf Seite 236 unter RZ 656 in der Judikatur zu § 63 der Bgld.Gemeindeordnung neben der Feststellung, dass die Bestellung der Organe von wirtschaftlichenUnternehmungen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt, angemerkt, dass dem Gemeinderatauch die Kontrolle und die Aufsicht über die Führung von wirtschaftlichen Unternehmungen obliegt.Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde als Alleingesellschafterin in der Generalversammlung derGIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. als Person zwar alleine, da er gem. § 25(1) der Bgld.Gemeindeordnung die Gemeinde nach außen hin zu vertreten hat. Der Bürgermeister hat jedochgem. § 25, Absatz 2, Zif. 2 der Bgld. Gemeindeordnung die <strong>vom</strong> Gemeinderat gefassten Beschlüssezu vollziehen.Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Bürgermeister zur Vornahme der Entlastung desGeschäftsführers der GIP-Ges.m.b.H. vorher die Zustimmung des Gemeinderates benötigt, um diesedann in der Generalversammlung der GIP-Ges.m.b.H. auszusprechen. – Ein gleich lautenderBeschluss ist bereits am 16.09.2005 hinsichtlich des Geschäftsjahres 2004 gefasst worden.Bürgermeister Kasper verweist auf die positive Entwicklung und dankt dem Geschäftsführer ErichSchwandl sowie den dort Beschäftigten für die geleistete Arbeit.Der Gemeinderat ermächtigt daher mit einstimmigen Beschluss, dass der Bürgermeister in dernächstfolgenden Generalversammlung der GIP Gesellschaft m.b.H. die Entlastung desGeschäftsführers für das Geschäftsjahr 2005 aussprechen kann.Zu Punkt 5.)Der Bürgermeister berichtet, dass bis jetzt 15 Kinder für die Lernbetreuung angemeldet wurden, diewährend der Hauptferien in Zusammenarbeit mit der Volks- und Hauptschule sowie denElternvertretern gänzlich neu konzipiert wurde.Dabei sind auch die Kosten für Betreuung und Essensverpflegung festgelegt worden.Gemeinderätin Ortsvorsteherin Klaudia Fritz als Obfrau des Sozial- und Frauenausschuss stellt fest,dass dieser am 30.08.<strong>2006</strong> in der gegenständlichen Causa nicht beschlussfähig war.Nach kurzer sachlicher Debatte fasst der Gemeinderat folgendeneinstimmigen Beschluss:Frau Claudia Kropf, geb. 24.10.1973, Großpetersdorf, Josef Haydn-Straße 15, wird mit Wirksamkeit ab04. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> in ein bis zum 30. Juni 2007 befristetes Dienstverhältnis als Lernbetreuerinübernommen.Die Entlohnung erfolgt nach dem Entlohnungsschema II L, Entlohnungsgruppe l 2 a 2 unterZugrundelegung einer Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 29 Wochenstunden nach denBestimmungen des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBlNr. 13/1972, in Verbindungmit dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBlNr. 86/1948 und dem Landesvertragslehrergesetz1966, BGBlNr. 172/1966, jeweils in der geltenden Fassung, auf Basis eines/einer vertraglichenVolksschullehrers(in). Das Beschäftigungsausmaß wurde auf Grund des angebotenenBetreuungskonzeptes ermittelt und kann sich während des Verlaufes auf Grund sich ändernderVoraussetzungen (Zahl der Kinder, Lehrpläne usw.) nach oben oder unten verändert werden.


Betreuungskosten:Pro Tag, an dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht, sind – je nach Dauer der täglichenBetreuungszeit (außer der Zeit des Mittagessens) – folgende Tagessätze zu bezahlen (brutto – ohneUmsatzsteuer, welche nicht zur Anrechnung kommt):Mindestbeitrag 3 €/Tagab der vierten Betreuungs-Stunde 5 €/TagJede angefangene Betreuungs-Stunde zählt als volle StundeMittagessen: Pro Menü 3 € (wird im Sonderklassentrakt verabreicht; Lieferant: Gasthof Landauer,Großpetersdorf, Hauptplatz 5)Sollte das Kind nur zum Mittagessen (Verabreichung dauert ca. eine Stunde) kommen, so gilt diesnicht als Betreuung und es ist hierfür auch kein gesonderter Betreuungsbeitrag zu entrichten.Zu Punkt 6.)Der Bürgermeister berichtet, dass sich auf Grund einer <strong>vom</strong> Gemeindevorstand konzipiertenöffentlichen Ausschreibung vier qualifizierte Bewerberinnen um die Anstellung als Kindergarten-Helferin in der Kinderkrippe Großpetersdorf beworben haben.Die Abstimmung erfolgt mittels vorbereiteter Stimmzettel; zu Vertrauenspersonen werden KlaudiaFritz und Stefan Zlatarits bestimmt. Nach Ablauf der Abstimmungsverhandlung verkündet KlaudiaFritz das Abstimmungsergebnis wie folgt:ausgegebene Stimmzettel 20abgegebene Stimmzettel 20davon ungültig 0gültig 20davon lautend auf:Gober Kerstin 17Hirschbeck Melanie 0Kipferling Gabriele 3Raaba Nicole 0Somit ist Kerstin Gober, geb. 24. April 1979, wohnhaft in Großpetersdorf, Widderweg 2/7, alsKindergartenhelferin in der Kinderkrippe Großpetersdorf mit Wirksamkeit ab 11. <strong>September</strong> <strong>2006</strong>eingestellt zu den Bedingungen wie folgt:‣ Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet mit dem Ende des Kindergartenjahres <strong>2006</strong>/2007.‣ Das Beschäftigungsausmaß beläuft sich auf rd. 63 %.‣ Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen des Bgld. GemeindebedienstetengesetzesII. Teil, LGBlNr. 13/1972, i.d.g.Fassung (Entlohnungsschema I,Entlohnungsgruppe d).Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig:Das Dienstverhältnis der Kindergarten-Helferin in der Kinderkrippe, Frau Sabine Veronika MariaLevonyak, geb. 2<strong>3.</strong>08.1970, Großpetersdorf, Lisztgasse 25, wird um ein weiteres Kindergarten-Jahrverlängert (bis Ende August 2007).Die Dienstverhältnisse der Kinderkrippe-Kindergärtnerinnen Nicole Treplan und Antje Werderits-Nika werden jeweils um ein weiteres Kindergarten-Jahr (bis Ende August 2007) verlängert.Zu Punkt 7.)Gemeinderat Mag. Werner Kamper ersucht, den Rechen beim Hochwasser-Rückhaltedamm inKleinpetersdorf zu reinigen, was <strong>vom</strong> Bürgermeister veranlasst wird.


Gemeinderat Mag. Werner Kamper urgiert die Abhaltung von Bürgerversammlungen, worauf derBürgermeister antwortet, dass im Vorjahr eine zum Thema Verkehrskonzept stattgefunden hat. Aufdie Frage, ob die Abhaltung von derlei Veranstaltungen auch in den Ortsteilen geplant ist, stelltBürgermeister Winfried Kasper fest, dass man darüber sprechen kann.Gemeinderat Ortsvorsteher Josef Reicher hinterfragt, ob Reinigungsarbeiten in der Volksschule undim KIGA Kleinpetersdorf von Gemeinderat Kamper koordiniert werden, was dieser verneint.Gemeinderätin Ortsvorsteherin Klaudia Fritz stellt wiederholt fest, dass der Sozial- undFrauenausschuss trotz ordnungsgemäßer Einberufung am 30.08.<strong>2006</strong> nicht abgehalten werdenkonnte, da keine Ausschuss-Mitglieder der ÖVP-Fraktion anwesend waren; nur Renate Wagner warentschuldigt. Die auf Antrag der ÖVP geplante Beratung über die Regelung der Betreuungsbeiträgekonnte deshalb nicht erledigt werden.Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt derBürgermeister und beschließt die heutige Sitzung, an der sämtliche anwesende Mitglieder desGemeinderates bis zum Schluss am gesamten Sitzungsverlauf teilgenommen haben.Der Schriftführer:Der Bürgermeister:Günter PHILIPPWinfried KASPERDie Beglaubiger:Josef REICHERStefan ZLATARITS

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