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Antrag ARAG Rechtsschutz für Kleinunternehmer Tarif 01/2013

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Polizze Nr. <strong>Antrag</strong>sart € 131.000 VS pro Versicherungsfall.......Vertragsdauer: 10 JahreANTRAG für einen <strong>Rechtsschutz</strong> für <strong>Kleinunternehmer</strong>VersicherungsnehmerVor- und Nachname Geburtsdatum Branche / TätigkeitsbereichPLZ / Ort Straße / Haus-Nr. / Stiege / Stock / Tür Telefon-Nummer / E-Mail-AdresseVertragsbeginn/-ablauf (jeweils 00.00 Uhr) und Prämienzahlung<strong>01</strong> <strong>01</strong> ATVersicherungsbeginn Versicherungsablauf IBAN BIC KreditinstitutHinweis: Vertragsdauer 10 Jahre........Zahlungsweise/-artBei Einzugsermächtigung bitte ausfüllenHiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseresKontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen,wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckungnicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungsauftrag ohne Angaben von Gründen dieRückbuchung bei der Bank zu veranlassen.RisikofragenWurde Ihnen/einer mitvers. Person eine <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung gekündigt/abgelehnt bzw. einvernehmlich aufgelöst?Ja ( Risikofragen) NeinHatten Sie/ eine mitvers. Person in den letzten 24 Monaten bei einer anderen <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung einen/mehrere Schäden? Ja ( Risikofragen) NeinBesteht oder bestand ein Betriebs-<strong>Rechtsschutz</strong> inkl. Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im Betriebsbereich? Ja ( Risikofragen) NeinVorversicherer Versicherungsbeginn/-ablauf Gekündigt per/Kündbar per/StornogrundStreitwertgrenze Jahresprämie Schadensatz (Rendement bitte beilegen)BASIS-SCHUTZ ZUSATZBAUSTEINE VERKEHRSBEREICHVersicherte Person(en):Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebensgefährte(verschieden- oder gleichgeschlechtlich), imgemeinsamen Haushalt sowie minderjährige Kinder.Großjährige in Ausbildung befindliche (Studium,Lehre, etc.) nicht erwerbstätige Kinder sind bis zurVollendung des 27. Lebensjahres prämienfreimitversichert. Ebenso Kinder, die unterSachwalterschaft des Versicherungsnehmers,Ehegatten oder Lebensgefährten stehen.Hinweis: Der <strong>Rechtsschutz</strong> für <strong>Kleinunternehmer</strong> istnur für Einzelunternehmer und mit einemBeschäftigtenstand bis maximal 3 Personenabschließbar.Die Arbeitnehmer im Sinne des §51 ASGG geltennicht als versichert.Straf-RS für Vorsatzdelikte € 48,10Ermittlungs-Straf-RS € 102,21bis 10% der VS(Nur in Verbindung mit Straf-RS für Vorsatzdelikte)Strafverfahren nach dem LMSVG € 92,62Liegenschafts-RS € 54,03für eine private selbstgenutzte Wohneinheitinkl. ArbeitszimmerAnschrift:Liegenschafts-RS für GewerbeeinheitenArt/Anschrift: ...............................Prämie: € ...............................für bis zu drei auf den versicherten Betrieb und diemitversicherten Personen zugelassene, angeführteMotorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowieAnhängerKennzeichen: ...............................Kennzeichen: ...............................Kennzeichen: ...............................€ 508,50 € € 135,145% Individualrabatt: Auf die gesamte Prämie des RS für <strong>Kleinunternehmer</strong>20% Bündelrabatt: Auf die gesamte Prämie des RS für <strong>Kleinunternehmer</strong>, wenn Zusatzbausteine Vorsatzdelikte und Ermittlungs-Straf-RS versichert werdenHinweise: Die ausgewiesenen Zusatzbausteine und der Baustein Verkehrsbereich sind nur mit dem Basis-Schutz kombinierbar. Prämien sind Jahresbruttoprämien inkl. 11% Versicherungssteuer und unterliegen der Wertanpassung.Sonstige Angaben zum <strong>Antrag</strong>:Erklärung:Durch meine Unterschrift mache ich die auf den Folgeseiten genannten Erklärungen und Hinweise zum Inhalt des <strong>Antrag</strong>es und erkenne sie an.Gesamtjahresbruttoprämie inkl. 11% Versicherungssteuer und UnterjährigkeitszuschlägeDen Prämien liegt ein Dauerrabatt von 20% für eine zehnjährige Laufzeit zugrunde (s. Erklärungen/Hinweise).€Der <strong>Antrag</strong>steller erklärt, dass er die nachfolgende Detailinformation zu § 24 DSG 2000 zur Kenntnis genommen hat und der Übermittlung seinerpersonen-, risiko-, prämienbezogenen und den Schadenfall betreffenden Daten an bestimmte Dritte gemäß Datenschutzgesetz ausdrücklichzustimmt. Dies gilt insoweit, als dies für die <strong>Antrag</strong>s- und Risikoprüfung, Vertragsverwaltung und die Bearbeitung im Schadenfall unbedingt notwendigist. Ein Widerruf der Zustimmung ist jederzeit möglich.JANEINEOrt / Datum Vermittler Nr.Udes Vermittlers Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<strong>Antrag</strong> Betriebs-RS für <strong>Kleinunternehmer</strong> – <strong>Tarif</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3 - Version 1.0


ERKLÄRUNGEN UND HINWEISEWICHTIGE HINWEISE GEMÄSS § 9a VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZZuständige Aufsichtsbehörde:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 BonnVertragsgrundlagen:Die Grundlage des Vertrages und des beschriebenen Versicherungsumfanges bilden das Versicherungsvertragsgesetz, der <strong>Antrag</strong>, der Prämientarif - Stand<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3, die Allgemeinen Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung (ARB 2<strong>01</strong>2) sowie die Ergänzenden Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung (ERB 2<strong>01</strong>2).Auf sämtliche mit <strong>ARAG</strong> abgeschlossenen Versicherungsverträge ist österreichisches Recht anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien vereinbart; §48 Versicherungsvertragsgesetz und § 14 Konsumentenschutzgesetz bleiben hiervon unberührt.Neben den im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Umständen, die den Versicherungsnehmer berechtigen, den Abschluss desVersicherungsvertrages zu widerrufen oder von diesem zurückzutreten, sind in § 5b Versicherungsvertragsgesetz besondere Rücktrittsrechte geregelt:Rücktrittsrecht nach § 5b Versicherungsvertragsgesetz (VersVG):Haben Sie keine Kopie Ihrer Vertragserklärung erhalten, obwohl Sie diese dem Versicherer oder dessen Beauftragten persönlich abgegeben haben, wurdenIhnen die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung (<strong>Antrag</strong>saufnahme) übergeben, oder haben Sie die Mitteilungen gemäß §§ 9abzw.18b VAG erst jetzt erhalten, sind Sie berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Versicherungsurkunde und -bedingungen vom Vertragzurückzutreten. Wurden Ihnen bei neuen Verträgen nicht alle vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen bzw. bei Vertragsänderungen nicht die allenfallsgeänderten Versicherungsbedingungen ausgehändigt, oder haben Sie die in den §§ 9a bzw. 18b VAG vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten, so beträgt dieRücktrittsfrist einen Monat. Der Rücktritt kann nur in geschriebener Form erklärt werden, wobei es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendetwird. Wurde vorläufige Deckung gewährt, so gebührt uns dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die vereinbarteVertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt.<strong>Antrag</strong>sbindungsfristAn die Versicherungsanträge hält sich der <strong>Antrag</strong>steller sechs Wochen gebunden. Die Frist beginnt ab Zugang des unterfertigten <strong>Antrag</strong>es bei <strong>ARAG</strong>.Beginn des VersicherungsschutzesDie <strong>Antrag</strong>stellung begründet noch keinen Versicherungsvertrag. Erst ab Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung und rechtzeitigerPrämienzahlung besteht Versicherungsschutz nach Maßgabe des Versicherungsvertrages. Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einervorläufigen Deckung in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.Anzeigepflicht - SchriftformDer Versicherungsnehmer (<strong>Antrag</strong>steller) ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person derenNiederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers (<strong>Antrag</strong>stellers) müssen schriftlich erfolgen.DauerrabattFür die 10-jährige Vertragsdauer ist in den Prämien ein 20%-iger Nachlass (Dauerrabatt) eingerechnet. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, beiBeendigung des Versicherungsvertrages vor dem vereinbarten Vertragsablauf, diesen Dauerrabatt für die abgelaufene Versicherungszeit (Dauer) aliquot gemäßder nachstehenden Staffel zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus der Versicherungszeit (Dauer) und dem darausresultierenden Prozentsatz sowie der zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gültigen Jahresprämie brutto.Kündigung nach vollen Jahren* 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10Höhe der Nachzahlung in % der vorgeschriebenenJahresbruttoprämie zum Zeitpunkt der50 45 40 35 30 25 20 15 10 0Vertragsbeendigung*Bei Vertragsbeendigung im 1. Jahr: 50% der JahresbruttoprämieErhöhung Beschäftigtenanzahl / Umwandlung Einzelunternehmen in eine Kapital-/PersonengesellschaftSofern der Versicherungsnehmer mehr als 3 Personen beschäftigt und/oder das Einzelunternehmen in eine Kapital-/Personengesellschaft umwandelt, wird derbestehende Vertrag mit dem Datum der Kenntniserlangung (Information über die höhere Beschäftigtenanzahl und/oder Nachweis über die Umwandlung derGesellschaftsform) aufgehoben. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, den Vertrag in eine Betriebs-<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung umzuwandeln. Sofern einnahtloser Übergang erfolgt, gelten die bedingungsgemäßen Wartezeiten zu den bisher versicherten Leistungsbereichen als erfüllt.Polizzenklausel – Keine Mitversicherung von ArbeitnehmernArbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG sind nicht mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft alsArbeitgeber im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit Arbeitnehmern (Beschäftigten) stehen.Versicherungsumfang im Allgemeinen Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im BetriebsbereichDer Versicherungsschutz umfasst gem. Art. 22.2.1.2. ARB, Art. 22.2.1.3. ARB und Art. 22.2.1.4. ARB für bestrittene Forderungen (gem. Art. 22.2.3. ARB) zweiVersicherungsfälle pro Versicherungsjahr sowie für unbestrittene Forderungen (gem. Art. 22.2.4. ARB) einen Versicherungsfall pro Versicherungsjahr nachMaßgabe der vereinbarten Streitwertobergrenze. Als Versicherungsjahr gilt jeweils der Zeitraum von zwölf Monaten beginnend mit dem Tag der vereinbartenPrämienhauptfälligkeit. Für den Versicherungsschutz maßgebend ist der Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles gem. Art. 2.3. ARB.Polizzenklausel - Fixe Selbstbeteiligung im Allgemeinen Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im BetriebsbereichDer Versicherungsnehmer trägt im Allgemeinen Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im Betriebsbereich von den pro Versicherungsfall entstehenden Kosten eineSelbstbeteiligung von 10% der Schadenleistung, maximal aber 0,2% der Versicherungssumme. Diese Selbstbeteiligung gilt nicht für die Betreibung unbestrittenerForderungen (Inkassofall).Polizzenklausel – Außergerichtliche Betreibung unbestrittener ForderungenDer Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche Betreibung unbestrittener Forderungen des Versicherungsnehmers aus dem Betriebsbereich(Inkassofälle) durch <strong>ARAG</strong> (Art. 6.1.1. ARB), die mit der Betreibung KSV1870 Forderungsmanagement GmbH beauftragt. Versicherungsschutz besteht nur dann,wenn und solange die offene Forderung unbestritten bleibt, die Höhe der Forderung € 30,-- übersteigt und die Betreibung in Österreich erfolgt sowie für dieForderung die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes gegeben wäre, würde ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.Weitere HinweiseDie vereinbarte <strong>Tarif</strong>prämie ist aufgrund der im <strong>Tarif</strong> angegebenen <strong>Tarif</strong>merkmale ermittelt worden, eintretende Änderungen dieser <strong>Tarif</strong>merkmale sind demVersicherer unverzüglich mitzuteilen, um die Prämie neu festsetzen zu können. Folgeprämien sind jeweils am <strong>01</strong>. des Fälligkeitsmonats zu zahlen.<strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, Telefon (<strong>01</strong>) 531 02-0*, Telefax (<strong>01</strong>) 531 02-1923; Internet: http://www.<strong>ARAG</strong>.at; HandelsgerichtWien, FN 384736p; DVR 0<strong>01</strong>8139; UID: ATU67380309. <strong>ARAG</strong> SE, 40472 Düsseldorf, <strong>ARAG</strong> Platz 1, Sitz und Registergericht: Düsseldorf HRB 66846


INFORMATION GEMÄSS § 24 DATENSCHUTZGESETZ 2000 (DSG 2000) UND ZUR ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNGDer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherer hat gemäß Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung (ARB) die Aufgabe, für dieWahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu sorgen und die Ihnen dabei entstehenden Kosten zu tragen. Diese und die damit verbundenenVerwaltungsaufgaben können Versicherungen nur mehr mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Die Verwendung der an <strong>ARAG</strong>bekanntgegebenen Daten ist durch das Datenschutzgesetz (DSG) geregelt und geschützt. Wir haben daher in Ihren Versicherungsantrag eineEinwilligungserklärung zur Datenverwendung gemäß dem DSG aufgenommen.Welche Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet?Dies sind vor allem Ihre Angaben im <strong>Antrag</strong> und im Schadenfall sowie damit verbundene Auskünfte von Dritten, z.B. dem von Ihnen bevollmächtigtenRechtsvertreter oder Versicherungsvermittler, die zum Zweck der <strong>Antrag</strong>sbearbeitung, Risikoprüfung, Polizzierung, Vertragsverwaltung, Bearbeitungvon Schadenfällen und zu Ihrer Betreuung in Versicherungsangelegenheiten notwendig sind.Zur Verwaltung Ihres Vertrages verarbeiten wir neben den Daten des Vertragsinhaltes, die Sie der Ihnen übermittelten Polizze entnehmen können, auchweitere Daten (Bankverbindung, Vermittlerdaten) und Daten über die Prämienzahlungen.Im Schadenfall verarbeiten wir die von Ihnen, Ihrem Rechtsvertreter oder Ihrem Vermittler bekanntgegebenen Daten zum Versicherungsfall, die von unsabgegebenen Stellungnahmen zum Versicherungsfall und unsere Leistungen, um für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen sorgen zu können.Welche Daten müssen Sie uns bekanntgeben?Gemäß Versicherungsvertragsgesetz sind Sie verpflichtet, bei <strong>Antrag</strong>stellung und im Schadenfall alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikossowie zur Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Wird diese gesetzlicheVerpflichtung nicht erfüllt, so kann dies zur Ablehnung des <strong>Antrag</strong>es, zum Rücktritt des Versicherers vom Vertrag oder zur Ablehnung derVersicherungsleistung führen.Welche Daten werden zu welchem Zweck an welche Dritte übermittelt?Zur Beurteilung, ob und unter welchem Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird sowie nach Eintritt desVersicherungsfalles zur Beurteilung und Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung kann es in bestimmten Fällen (Vorversicherung, Doppelversicherung,Teilungsabkommen zwischen den Versicherern, Organisation von Musterverfahren, gesetzlichen Forderungsübergang) notwendig sein,Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) und Daten zum Versicherungsfall an● Ihren Rechtsvertreter● Ihren bevollmächtigten Vermittler● andere die Schadenversicherung in Österreich betreibende Versicherungsunternehmen● das „Zentrale Informationssystem – ZIS“ des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7.(Informationsverbundsystem iSd § 4 Z13 Datenschutzgesetz 2000)zu übermitteln.Das Zentrale Informationssystem ZIS ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung desVersicherungsmissbrauchs und des Versicherungsbetruges.Sollten Ihre Ansprüche im Schadenfall außerhalb von Österreich geltend zu machen sein, so übermitteln wir Ihre personenbezogenen und denSchadenfall betreffenden Daten an● INTERIURA Schadenregulierungsges.m.b.H., 1040 Wien, Rainergasse 1/4 (FN 50<strong>01</strong>6d, DVR 0705004),welche in unserem Auftrag für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland sorgt.Zur Erlangung der mit diesem <strong>Rechtsschutz</strong>vertrag verbundenen Inkassoleistungen übermitteln wir Ihre personenbezogenen und den Schadenfall betreffendenDaten an● KSV1870 FORDERUNGSMANAGEMENT GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien (FN 308572h, DVR 3003907).Werden Sie in Ihren Versicherungsangelegenheiten von einem durch Sie bevollmächtigten Vermittler betreut, so übermitteln wir an● den Vermittlerdie notwendigen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten, damit dieser Sie entsprechend betreuen und beraten kann. Jeder dieser Vermittler istseinerseits wiederum verpflichtet, die Bestimmungen des DSG und seine besonderen Geheimhaltungspflichten zu beachten.Können Sie die Zustimmungserklärung zur Übermittlung von Daten an bestimmte Dritte widerrufen?Die in Ihrem Versicherungsantrag aufgenommene Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden(§ 8 DSG 2000). Darüber hinaus sind Sie unter den Voraussetzungen des § 28 DSG 2000 berechtigt, gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruchzu erheben.Erfolgt ein solcher Widerruf oder Widerspruch oder wird die Zustimmung nicht erklärt, so behalten wir uns vor, Ihren <strong>Antrag</strong> abzulehnen oder denVertrag aufzulösen, sofern eine automationsunterstützte Bearbeitung Ihres Vertrages, leistungsmindernde Veranlassungen (wie z.B. Abrechnung derDoppelversicherung oder gemäß Teilungsabkommen oder die Organisation von Musterverfahren oder Gemeinschaftsklagen) oder die Erfüllung unserervertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich sind.Wo erhalten Sie weitere Auskünfte zum Datenschutz?Wegen weiterer Auskünfte und Erläuterungen können Sie sich direkt an <strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36,wenden: Telefon (<strong>01</strong>) 53102-DW 1122, Fax (<strong>01</strong>) 53102-DW 2122, E-Mail datenschutz@arag.at.<strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, Telefon (<strong>01</strong>) 531 02-0*, Telefax (<strong>01</strong>) 531 02-1923; Internet: http://www.<strong>ARAG</strong>.at; HandelsgerichtWien, FN 384736p; DVR 0<strong>01</strong>8139; UID: ATU67380309. <strong>ARAG</strong> SE, 40472 Düsseldorf, <strong>ARAG</strong> Platz 1, Sitz und Registergericht: Düsseldorf HRB 66846

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