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themenbereich land - Stadt Dillingen

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genannten Bereiche als Landschaftsschutzgebiet<br />

als berechtigt.<br />

• Offen<strong>land</strong> nordwestlich, südwestlich und nordöstlich<br />

Diefflen (Maßn.-Nr. 3): Es handelt sich um<br />

strukturreiche Landschaftsausschnitte mit einem hohen<br />

Anteil an Streuobstwiesen, Baumhecken und<br />

Feldgehölzen. Die Flächen übernehmen eine hohe<br />

Bedeutung zur Siedlungseingrünung, zur Gestaltung<br />

des Landschaftsbildes sowie zur Naherholung.<br />

Darüber hinaus sind die Streuobstbestände<br />

von hohem Wert für den Arten- und Biotopschutz.<br />

• Waldflächen nördlich des Segelflugplatzes in Diefflen<br />

(Maßn.-Nr. 3a): Es handelt sich um Waldflächen<br />

mit ehemaligen Sandabbauflächen, auf<br />

welchen sich teilweise geschützte Biotope (naturnahe<br />

Teiche, Sandrasen) entwickelt haben.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile bestehen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar zur Zeit nicht. Folgende<br />

Flächen werden zur Unterschutzstellung vorgeschlagen:<br />

• Kerbtal mit Baumhecken nordöstlich von Diefflen<br />

(Maßn.-Nr. 4):<br />

Es handelt sich um ein <strong>land</strong>schaftstypisches Kerbtal<br />

mit alten Baumhecken, welches zur Belebung des<br />

Landschaftsbildes sowie zur Sicherung des Biotopverbundes<br />

beiträgt.<br />

• Streuobsthangkante nördlich der Nalbacher<br />

Straße in Diefflen (Maßn.-Nr. 5):<br />

Es handelt sich um eine <strong>land</strong>schaftsgliedernde und<br />

-prägende Hangkante, welche mit altem Streuobst<br />

bestanden ist. Sie übernimmt ebenfalls eine wichtige<br />

Funktion zum Biotopverbund.<br />

• ehemalige Kiesabbaufläche „Hinterm Fürstenwald“<br />

(Maßn.-Nr. 6):<br />

Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche,<br />

welche teilweise als Erdmassendeponie genutzt<br />

wurde. Hier haben sich wertvolle Lebensräume<br />

insbesondere für Amphibien (FFH-Arten Mauereidechse,<br />

Kammolch, Kreuzkröte) entwickelt, die<br />

durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten<br />

werden sollen.<br />

95<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

Naturdenkmäler (ND)<br />

Die bestehenden Naturdenkmäler sind in ihrem Bestand<br />

zu sichern:<br />

• ND 1: D 3.04.001: Blutbuche/Linde: im Garten<br />

des Direktionsgebäudes der Dillinger Hüttenwerke<br />

AG<br />

• ND 2: D 3.04.002: 2 Eichen: an der evangelischen<br />

Kirche, Merziger Straße 56<br />

Weitere Vorschläge zur Ausweisung als Naturdenkmal<br />

werden nicht gemacht, da durch die Baumschutzsatzung<br />

mittlerweile ein hoher Schutz der<br />

Baumbestände gewährleistet wird.<br />

Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG<br />

i.V.m. § 22 SNG<br />

Die gemäß § 22 SNG schutzwürdigen Biotope sind<br />

vor Zerstörung oder sonstiger erheblicher oder nachhaltiger<br />

Beeinträchtigung zu schützen. Ausnahmen<br />

sind nur in Einzelfällen zulässig und bedürfen einer<br />

Genehmigung der obersten Naturschutzbehörde. Eine<br />

ständige Fortschreibung der Biotopliste, die von<br />

der obersten Naturschutzbehörde geführt wird, ist sicherzustellen.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar hat sich insbesondere<br />

durch neue Industriegebietserschließungen ein<br />

deutlicher Rückgang der § 22-Biotope im Vergleich<br />

zu der über 10 Jahre alten Biotopkartierung ergeben.<br />

Im Landschaftsplan sind die aktuellen Biotope aus der<br />

Biotopkartierung III dargestellt.<br />

FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM AUS-<br />

GLEICH VON EINGRIFFEN IM SINNE DES §<br />

15 BNATSCHG<br />

ALLGEMEINES<br />

Der Landschaftsplan stellt Flächen dar, auf denen bevorzugt<br />

Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation<br />

von Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt<br />

werden sollen. Die Flächen und Maßnahmen sind<br />

Teil eines Entwicklungs- und Biotopverbundkonzeptes<br />

für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei der Suche von Ausgleichsflächen<br />

im Rahmen der Bauleitplanung muss<br />

die <strong>Stadt</strong> sich bemühen, innerhalb der dargestellten<br />

Bereiche Flächen zu erwerben und entsprechend den<br />

Zielen des Landschaftsplanes zu entwickeln.

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