themenbereich land - Stadt Dillingen
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genannten Bereiche als Landschaftsschutzgebiet<br />
als berechtigt.<br />
• Offen<strong>land</strong> nordwestlich, südwestlich und nordöstlich<br />
Diefflen (Maßn.-Nr. 3): Es handelt sich um<br />
strukturreiche Landschaftsausschnitte mit einem hohen<br />
Anteil an Streuobstwiesen, Baumhecken und<br />
Feldgehölzen. Die Flächen übernehmen eine hohe<br />
Bedeutung zur Siedlungseingrünung, zur Gestaltung<br />
des Landschaftsbildes sowie zur Naherholung.<br />
Darüber hinaus sind die Streuobstbestände<br />
von hohem Wert für den Arten- und Biotopschutz.<br />
• Waldflächen nördlich des Segelflugplatzes in Diefflen<br />
(Maßn.-Nr. 3a): Es handelt sich um Waldflächen<br />
mit ehemaligen Sandabbauflächen, auf<br />
welchen sich teilweise geschützte Biotope (naturnahe<br />
Teiche, Sandrasen) entwickelt haben.<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile bestehen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar zur Zeit nicht. Folgende<br />
Flächen werden zur Unterschutzstellung vorgeschlagen:<br />
• Kerbtal mit Baumhecken nordöstlich von Diefflen<br />
(Maßn.-Nr. 4):<br />
Es handelt sich um ein <strong>land</strong>schaftstypisches Kerbtal<br />
mit alten Baumhecken, welches zur Belebung des<br />
Landschaftsbildes sowie zur Sicherung des Biotopverbundes<br />
beiträgt.<br />
• Streuobsthangkante nördlich der Nalbacher<br />
Straße in Diefflen (Maßn.-Nr. 5):<br />
Es handelt sich um eine <strong>land</strong>schaftsgliedernde und<br />
-prägende Hangkante, welche mit altem Streuobst<br />
bestanden ist. Sie übernimmt ebenfalls eine wichtige<br />
Funktion zum Biotopverbund.<br />
• ehemalige Kiesabbaufläche „Hinterm Fürstenwald“<br />
(Maßn.-Nr. 6):<br />
Es handelt sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche,<br />
welche teilweise als Erdmassendeponie genutzt<br />
wurde. Hier haben sich wertvolle Lebensräume<br />
insbesondere für Amphibien (FFH-Arten Mauereidechse,<br />
Kammolch, Kreuzkröte) entwickelt, die<br />
durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten<br />
werden sollen.<br />
95<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
Naturdenkmäler (ND)<br />
Die bestehenden Naturdenkmäler sind in ihrem Bestand<br />
zu sichern:<br />
• ND 1: D 3.04.001: Blutbuche/Linde: im Garten<br />
des Direktionsgebäudes der Dillinger Hüttenwerke<br />
AG<br />
• ND 2: D 3.04.002: 2 Eichen: an der evangelischen<br />
Kirche, Merziger Straße 56<br />
Weitere Vorschläge zur Ausweisung als Naturdenkmal<br />
werden nicht gemacht, da durch die Baumschutzsatzung<br />
mittlerweile ein hoher Schutz der<br />
Baumbestände gewährleistet wird.<br />
Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG<br />
i.V.m. § 22 SNG<br />
Die gemäß § 22 SNG schutzwürdigen Biotope sind<br />
vor Zerstörung oder sonstiger erheblicher oder nachhaltiger<br />
Beeinträchtigung zu schützen. Ausnahmen<br />
sind nur in Einzelfällen zulässig und bedürfen einer<br />
Genehmigung der obersten Naturschutzbehörde. Eine<br />
ständige Fortschreibung der Biotopliste, die von<br />
der obersten Naturschutzbehörde geführt wird, ist sicherzustellen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar hat sich insbesondere<br />
durch neue Industriegebietserschließungen ein<br />
deutlicher Rückgang der § 22-Biotope im Vergleich<br />
zu der über 10 Jahre alten Biotopkartierung ergeben.<br />
Im Landschaftsplan sind die aktuellen Biotope aus der<br />
Biotopkartierung III dargestellt.<br />
FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM AUS-<br />
GLEICH VON EINGRIFFEN IM SINNE DES §<br />
15 BNATSCHG<br />
ALLGEMEINES<br />
Der Landschaftsplan stellt Flächen dar, auf denen bevorzugt<br />
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation<br />
von Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt<br />
werden sollen. Die Flächen und Maßnahmen sind<br />
Teil eines Entwicklungs- und Biotopverbundkonzeptes<br />
für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei der Suche von Ausgleichsflächen<br />
im Rahmen der Bauleitplanung muss<br />
die <strong>Stadt</strong> sich bemühen, innerhalb der dargestellten<br />
Bereiche Flächen zu erwerben und entsprechend den<br />
Zielen des Landschaftsplanes zu entwickeln.