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themenbereich land - Stadt Dillingen

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Die oben genannten Vorranggebiete legen für die<br />

einzelnen Funktionen einen Schutz- oder Nutzungsvorrang<br />

fest. Dies bedeutet in der Regel, dass die Inanspruchnahme<br />

dieser Bereiche für Zwecke der Siedlungstätigkeit<br />

unzulässig ist. Lediglich in den Vorranggebieten<br />

für den Grundwasserschutz (VW) ist eine<br />

Siedlungstätigkeit unter Beachtung bestimmter Auflagen<br />

bzw. ggf. bereits vorhandener Wasserschutzgebietsverordnungen<br />

möglich. Der vorliegende<br />

Flächennutzungsplan kommt seinem Anpassungsgebot<br />

im Hinblick auf § 1 Abs. 4 BauGB nach, indem<br />

seine Darstellungen grundsätzlich keine Überlappungen<br />

zwischen Vorranggebieten und geplanten Bauflächen<br />

enthalten. Lediglich im Falle der geplanten<br />

Wohnbauflächen „Im Lehnfeld“ im <strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />

sowie „Pachtener Heide“ im <strong>Stadt</strong>teil Pachten ist ein<br />

Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW) betroffen.<br />

Da beide Nutzungsformen sich nicht ausschließen,<br />

widerspricht der Flächennutzungsplan mit dieser<br />

Darstellung nicht den <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben<br />

des LEP Umwelt.<br />

Landschaftsplan<br />

Parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

wird für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar der Landschaftsplan<br />

neu erarbeitet. Dieser als grünordnerischer<br />

Fachplan zum Flächennutzungsplan angefertigte Plan<br />

ist die Grundlage für alle den Flächennutzungsplan<br />

betreffenden grünordnerischen Darstellungen.<br />

Während im Landschaftsplan zahlreiche Erfordernisse<br />

und Maßnahmen für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet dargestellt<br />

werden, sind im Flächennutzungsplan nur die<br />

Maßnahmen dargestellt, welche für die Flächennutzungsplanung<br />

unmittelbar relevant sind und hierdurch<br />

Rechtskraft erlangen. Hierzu zählen die Vorschläge<br />

zur Neuausweisung von Schutzgebieten<br />

oder –objekten, sowie Maßnahmen zum Ausgleich<br />

von Eingriffen im Sinne der Eingriffsregelung. Im Einzelnen<br />

handelt es sich um folgende Darstellungen:<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Die Landschaftsschutzgebietsflächen sollten um folgende<br />

Bereiche erweitert werden:<br />

• Die restlichen Waldflächen, am Nordwestrand des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes sowie nördlich, westlich und östlich<br />

des <strong>Stadt</strong>teiles Pachtener Heide, sollten in die bestehenden<br />

Landschaftsschutzgebiete einbezogen<br />

werden (Maßn.-Nr. 1). Die Waldflächen bilden<br />

ökologisch funktional zusammenhängende Lebensräume<br />

mit bedeutenden Funktionen für den Natur-<br />

94<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

haushalt sowie für die Erholung. Hierbei sind zusammenhängende,<br />

großflächige Bereiche von besonderer<br />

Bedeutung, weshalb die Waldflächen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar in ihrer Gesamtheit<br />

geschützt werden sollten.<br />

• Bereich “Ökosee, Kiesweiher, Primsmündung“<br />

(Maßn.-Nr. 2):<br />

Der Flächenkomplex im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet<br />

vorgeschlagen. Es handelt sich<br />

um einen Komplex aus Wasserflächen, Hochstaudenfluren,<br />

Grün<strong>land</strong> und Gehölzstrukturen, welcher<br />

als ökologischer Ausgleichsraum von besonderer<br />

Bedeutung ist. Im Hinblick auf den Ausbau<br />

der Saar und der damit verbundenen Eingriffe in<br />

den Naturhaushalt besitzt der “Ökosee“ eine hohe<br />

Bedeutung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes. Gleichzeitig übernimmt<br />

der Bereich “Ökosee“ in unmittelbarer<br />

Nähe der <strong>Stadt</strong> eine besondere Bedeutung für die<br />

naturbezogene, naturverträgliche Erholung.<br />

Die Kiesweiher linksseitig der Saar übernehmen<br />

ebenfalls eine wichtige Funktion zum Ausgleich<br />

des Naturhaushaltes. Sie sind durch ein Mosaik<br />

aus Wasserflächen, Röhricht und Sukzessionsflächen<br />

gekennzeichnet.<br />

Die Primsmündung südlich der “Papiermühle“ weist<br />

abschnittsweise noch einen relativ naturnahen ,<br />

dichten Ufergehölzsaum auf, welcher als Lebensraum<br />

sowie zur Sicherung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes von besonderer Bedeutung ist.<br />

Die hier genannten Bereiche bilden zusammen mit<br />

dem meist extensiv genutzten, teils feuchten Grün<strong>land</strong><br />

in der Umgebung einen wichtigen Ausgleichsraum<br />

zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und für die naturbezogene<br />

Erholung. Dies ist v.a. im Hinblick auf die<br />

vorhandenen Belastungen durch die ansässige Industrie<br />

sowie im Hinblick auf die Zerstörung von<br />

Lebensraum im Zuge des Saarausbaus besonders<br />

wichtig. Hier können die verlorengegangenen Lebensräume<br />

zumindest zum Teil wieder hergestellt<br />

werden. Darüber hinaus besteht die europaweite<br />

Verpflichtung die Lebensräume im Bereich des<br />

Ökosees und des Saaraltarmes zu schützen, da es<br />

sich um FFH-Gebiet bzw. Vogelschutzgebiet handelt.<br />

Für die Bewohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist<br />

der Bereich für die Naherholung unentbehrlich.<br />

Aus diesen Gründen erscheint die Ausweisung der

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