themenbereich land - Stadt Dillingen
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oder des Denkmalschutzgesetzes bzw. alle Altlasten<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet, unabhängig von ihrem Gefährdungspotenzial.<br />
Die planerischen Aussagen des Flächennutzungsplanes<br />
beziehen sich auf die zukünftige<br />
städtebauliche Entwicklung bis etwa zum Jahr 2023<br />
(Zieljahr des Flächennutzungsplanes).<br />
Neuplanungen im Sinne einer Neubeanspruchung<br />
von Grund und Boden bereitet der vorliegende<br />
Flächennutzungsplan nur noch in Form weniger<br />
Wohnbauflächen sowie einer Fläche für einen Solarpark<br />
vor. Gewerbliche Bauflächen werden im Zuge<br />
der Flächennutzungsplanung nicht neu ausgewiesen.<br />
Weitergehende Planungsdetails wie Erschließungskonzepte,<br />
grünordnerische Konzeption etc. sind nicht<br />
Gegenstand des Flächennutzungsplanes als übergeordneter<br />
Bauleitplan. Allerdings wurden Alternativstandorte<br />
und die grundsätzliche Durchführbarkeit<br />
der Planungsabsichten im Rahmen einer vorgeschalteten<br />
Bauflächenuntersuchung überprüft und ggf.<br />
Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Überplanung<br />
des Bestandes äußert sich dahingegen vornehmlich<br />
in einer geänderten Darstellung / Abgrenzung<br />
der Gemischten Bauflächen, der Wohnbauflächen<br />
bzw. des “Außenbereiches“ und der Grünflächen.<br />
Die grünordnerischen Maßnahmen im Flächennutzungsplan<br />
erfolgten in enger Abstimmung mit dem<br />
parallel erarbeiteten Landschaftsplan-Entwurf. Neben<br />
der Freihaltung von siedlungsinternen Grünzügen<br />
oder ökologisch hochwertigen Bereichen, beinhaltet<br />
der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
auch sog. “Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG“. Es handelt<br />
sich um eine Auswahl von Flächen, die zur Umsetzung<br />
bestimmter Naturschutzziele reserviert werden,<br />
wie die Neuanlage oder Ergänzung von Streuobstwiesen,<br />
die Umwandlung von Äckern in Grün<strong>land</strong><br />
oder die Anlage von Feldgehölzhecken und<br />
Saumstrukturen. Ein Schwerpunkt liegt außerdem im<br />
Bereich der zahlreichen Stillgewässer und verbliebenen<br />
Auebereiche, welche eine wichtige Funktion als<br />
Ausgleichslebensraum übernehmen. So werden im<br />
Bereich der Saaraltarme, der Kies- und Angelweiher<br />
sowie im Bereich der Primsaue Maßnahmenvorschläge<br />
zur Entwicklung schützenswerter Lebensräume gemacht.<br />
Durch die flächenhafte Fixierung dieser Maßnahmenflächen<br />
im Flächennutzungsplan soll die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes in kritischen Bereichen<br />
verbessert werden. Daneben ist die Ausweisung<br />
entsprechender Maßnahmenflächen vor allem<br />
auch aufgrund der ihnen zugedachten Ausgleichs-<br />
91<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
UMWELTBERICHT<br />
funktion für die durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten<br />
Eingriffe geboten.<br />
BEDARF AN GRUND UND BODEN<br />
Der Flächenbedarf infolge der Neuplanungen (neue<br />
Bauflächen) im <strong>Stadt</strong>gebiet lässt sich wie folgt tabellarisch<br />
zusammenfassen (Flächenermittlung mittels<br />
CAD):<br />
• Gesamtes Plangebiet: 22 qkm<br />
• geplante Wohnbauflächen: ca. 20,3 ha (davon<br />
versiegelbare Fläche ca. 50%, d.h. ca. 10 ha, resultierend<br />
aus einer angenommenen GRZ von 0,4<br />
und einem Anteil an Verkehrsflächen von etwa<br />
10%)<br />
• geplante Sonderbaufläche für Windenergie: ca.<br />
12,4 ha<br />
• “T-Flächen“ (Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
von Eingriffen im Sinne des § 15 BNat-<br />
SchG): ca. 90,2 ha zum Ausgleich<br />
Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in<br />
einer Größenordnung von insgesamt ca. 32,7 ha<br />
Fläche (Wohnbauflächen, Windenergie) vorbereitet.<br />
Nach der groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />
abhängig von der ökologischen Wertigkeit<br />
und der geplanten Nutzung werden hierfür ca.<br />
25,05 ha Ausgleichsflächen benötigt<br />
Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen<br />
insgesamt ca. 91,2 ha potenzielle Ausgleichsflächen<br />
gegenüber. Nicht mitgerechnet sind hierbei<br />
die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von<br />
Waldrändern.<br />
Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche von<br />
90,2 ha (gegenüber ca. 25,05 ha Ausgleichsflächenbedarf)<br />
zuzüglich der linearen Maßnahmen<br />
ist jedoch sehr hoch, so dass davon ausgegangen<br />
werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen<br />
oder Maßnahmen für zu erwartende Eingriffe potenziell<br />
zur Verfügung stehen.