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themenbereich land - Stadt Dillingen

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oder des Denkmalschutzgesetzes bzw. alle Altlasten<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet, unabhängig von ihrem Gefährdungspotenzial.<br />

Die planerischen Aussagen des Flächennutzungsplanes<br />

beziehen sich auf die zukünftige<br />

städtebauliche Entwicklung bis etwa zum Jahr 2023<br />

(Zieljahr des Flächennutzungsplanes).<br />

Neuplanungen im Sinne einer Neubeanspruchung<br />

von Grund und Boden bereitet der vorliegende<br />

Flächennutzungsplan nur noch in Form weniger<br />

Wohnbauflächen sowie einer Fläche für einen Solarpark<br />

vor. Gewerbliche Bauflächen werden im Zuge<br />

der Flächennutzungsplanung nicht neu ausgewiesen.<br />

Weitergehende Planungsdetails wie Erschließungskonzepte,<br />

grünordnerische Konzeption etc. sind nicht<br />

Gegenstand des Flächennutzungsplanes als übergeordneter<br />

Bauleitplan. Allerdings wurden Alternativstandorte<br />

und die grundsätzliche Durchführbarkeit<br />

der Planungsabsichten im Rahmen einer vorgeschalteten<br />

Bauflächenuntersuchung überprüft und ggf.<br />

Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Überplanung<br />

des Bestandes äußert sich dahingegen vornehmlich<br />

in einer geänderten Darstellung / Abgrenzung<br />

der Gemischten Bauflächen, der Wohnbauflächen<br />

bzw. des “Außenbereiches“ und der Grünflächen.<br />

Die grünordnerischen Maßnahmen im Flächennutzungsplan<br />

erfolgten in enger Abstimmung mit dem<br />

parallel erarbeiteten Landschaftsplan-Entwurf. Neben<br />

der Freihaltung von siedlungsinternen Grünzügen<br />

oder ökologisch hochwertigen Bereichen, beinhaltet<br />

der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

auch sog. “Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG“. Es handelt<br />

sich um eine Auswahl von Flächen, die zur Umsetzung<br />

bestimmter Naturschutzziele reserviert werden,<br />

wie die Neuanlage oder Ergänzung von Streuobstwiesen,<br />

die Umwandlung von Äckern in Grün<strong>land</strong><br />

oder die Anlage von Feldgehölzhecken und<br />

Saumstrukturen. Ein Schwerpunkt liegt außerdem im<br />

Bereich der zahlreichen Stillgewässer und verbliebenen<br />

Auebereiche, welche eine wichtige Funktion als<br />

Ausgleichslebensraum übernehmen. So werden im<br />

Bereich der Saaraltarme, der Kies- und Angelweiher<br />

sowie im Bereich der Primsaue Maßnahmenvorschläge<br />

zur Entwicklung schützenswerter Lebensräume gemacht.<br />

Durch die flächenhafte Fixierung dieser Maßnahmenflächen<br />

im Flächennutzungsplan soll die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes in kritischen Bereichen<br />

verbessert werden. Daneben ist die Ausweisung<br />

entsprechender Maßnahmenflächen vor allem<br />

auch aufgrund der ihnen zugedachten Ausgleichs-<br />

91<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

UMWELTBERICHT<br />

funktion für die durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten<br />

Eingriffe geboten.<br />

BEDARF AN GRUND UND BODEN<br />

Der Flächenbedarf infolge der Neuplanungen (neue<br />

Bauflächen) im <strong>Stadt</strong>gebiet lässt sich wie folgt tabellarisch<br />

zusammenfassen (Flächenermittlung mittels<br />

CAD):<br />

• Gesamtes Plangebiet: 22 qkm<br />

• geplante Wohnbauflächen: ca. 20,3 ha (davon<br />

versiegelbare Fläche ca. 50%, d.h. ca. 10 ha, resultierend<br />

aus einer angenommenen GRZ von 0,4<br />

und einem Anteil an Verkehrsflächen von etwa<br />

10%)<br />

• geplante Sonderbaufläche für Windenergie: ca.<br />

12,4 ha<br />

• “T-Flächen“ (Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

von Eingriffen im Sinne des § 15 BNat-<br />

SchG): ca. 90,2 ha zum Ausgleich<br />

Durch den Flächennutzungsplan werden Eingriffe in<br />

einer Größenordnung von insgesamt ca. 32,7 ha<br />

Fläche (Wohnbauflächen, Windenergie) vorbereitet.<br />

Nach der groben Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs<br />

abhängig von der ökologischen Wertigkeit<br />

und der geplanten Nutzung werden hierfür ca.<br />

25,05 ha Ausgleichsflächen benötigt<br />

Einem Ausgleichsflächenbedarf von ca. 25,05 ha stehen<br />

insgesamt ca. 91,2 ha potenzielle Ausgleichsflächen<br />

gegenüber. Nicht mitgerechnet sind hierbei<br />

die linearen Maßnahmen, wie die Entwicklung von<br />

Waldrändern.<br />

Ein Gesamtpotenzial an Kompensationsfläche von<br />

90,2 ha (gegenüber ca. 25,05 ha Ausgleichsflächenbedarf)<br />

zuzüglich der linearen Maßnahmen<br />

ist jedoch sehr hoch, so dass davon ausgegangen<br />

werden kann, dass ausreichend Ausgleichsflächen<br />

oder Maßnahmen für zu erwartende Eingriffe potenziell<br />

zur Verfügung stehen.

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