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themenbereich land - Stadt Dillingen

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ALTABLAGERUNGEN UND -STANDORTE IN<br />

DER STADT DILLINGEN<br />

Die Auflistung im Anhang 4 gibt einen Überblick über<br />

die Altstandorte der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

DENKMÄLER IN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

Nach § 6 Saarländisches Denkmalschutzgesetz<br />

(SDschG) wird bei der Landesdenkmalbehörde eine<br />

Denkmalliste geführt, in die die geschützten Kultur -<br />

denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, Boden -<br />

denk mä lern, beweglichen Denkmälern und Denkmal -<br />

be rei chen nachrichtlich eingetragen werden.<br />

Hinsichtlich der städtebaulichen Planung von neuen<br />

Bauflächen ist laut § 10 Abs. 1 SDschG i.V. m. § 8<br />

SDSchG zu beachten, dass eine Genehmigung für<br />

Erdarbeiten notwendig ist, wenn man annehmen<br />

muss, das in dem betroffenen Gebiet Bodendenk -<br />

mäler vorhanden sind. Die Erlaubnis wird i.d.R. unter<br />

Bedingungen und Auflagen erteilt, die insbesondere<br />

die Ausführung der Grabung, Behandlung und<br />

Sicherung der Bodenfunde, ihre Dokumentation und<br />

die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte<br />

betreffen. Hierdurch kann es unter Umständen zu<br />

Verzögerungen bei der Realisierung der Baugebiete<br />

kommen bzw. können kostenaufwändige Maßnah -<br />

men erforderlich werden. Eine Verweigerung der<br />

Erlaubnis wird nur in seltenen Fällen ausgesprochen.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Altablagerungen und Altstandorte werden im<br />

Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB<br />

gekennzeichnet.<br />

Die in der Tabelle aufgeführten Denkmäler werden im<br />

Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 4 BauGB durch<br />

das Symbol ”D” nachrichtlich übernommen.<br />

86<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN

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