themenbereich land - Stadt Dillingen
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ALTABLAGERUNGEN UND -STANDORTE IN<br />
DER STADT DILLINGEN<br />
Die Auflistung im Anhang 4 gibt einen Überblick über<br />
die Altstandorte der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />
DENKMÄLER IN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
Nach § 6 Saarländisches Denkmalschutzgesetz<br />
(SDschG) wird bei der Landesdenkmalbehörde eine<br />
Denkmalliste geführt, in die die geschützten Kultur -<br />
denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, Boden -<br />
denk mä lern, beweglichen Denkmälern und Denkmal -<br />
be rei chen nachrichtlich eingetragen werden.<br />
Hinsichtlich der städtebaulichen Planung von neuen<br />
Bauflächen ist laut § 10 Abs. 1 SDschG i.V. m. § 8<br />
SDSchG zu beachten, dass eine Genehmigung für<br />
Erdarbeiten notwendig ist, wenn man annehmen<br />
muss, das in dem betroffenen Gebiet Bodendenk -<br />
mäler vorhanden sind. Die Erlaubnis wird i.d.R. unter<br />
Bedingungen und Auflagen erteilt, die insbesondere<br />
die Ausführung der Grabung, Behandlung und<br />
Sicherung der Bodenfunde, ihre Dokumentation und<br />
die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte<br />
betreffen. Hierdurch kann es unter Umständen zu<br />
Verzögerungen bei der Realisierung der Baugebiete<br />
kommen bzw. können kostenaufwändige Maßnah -<br />
men erforderlich werden. Eine Verweigerung der<br />
Erlaubnis wird nur in seltenen Fällen ausgesprochen.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Altablagerungen und Altstandorte werden im<br />
Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB<br />
gekennzeichnet.<br />
Die in der Tabelle aufgeführten Denkmäler werden im<br />
Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 4 BauGB durch<br />
das Symbol ”D” nachrichtlich übernommen.<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN