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themenbereich land - Stadt Dillingen

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THEMENBEREICH<br />

NATURSCHUTZ UND<br />

LANDSCHAFTSPFLEGE<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist<br />

ein hohes Schutzgut. Deshalb muss die vorbereitende<br />

Bauleitplanung stets unter größtmöglicher Wahrung<br />

und Schonung der natürlichen Gegebenheiten erfolgen,<br />

d.h. die natürlichen Lebensgrundlagen Boden,<br />

Wasser, Luft, Klima, Tier- und Pflanzenwelt und ihr<br />

Zusammenwirken in einem leistungsfähigen Naturhaushalt<br />

sind zu schützen und zu entwickeln.<br />

BESTAND, ANALYSE UND PLANUNG<br />

Um die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur<br />

Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege darzustellen, ist nach den Regelungen<br />

des BNatSchG und des SNG ein Landschaftsplan<br />

als gutachterlicher Fachplan zum Flächennutzungsplan<br />

aufzustellen. Der Landschaftsplan beinhaltet<br />

somit auch detaillierte Bestandserfassungen, Analysen<br />

und Planungsabsichten zur o.g. natürlichen Lebensgrundlage.<br />

Weiterhin befasst er sich auch mit<br />

der Kompensation von Eingriffen durch die Flächennutzungsplanung.<br />

Gemäß der Novellierung des BauGB ist dem Flächennutzungsplan<br />

ein Umweltbericht als gesonderter Teil<br />

der Begründung beizufügen. Hierin sind die aufgrund<br />

der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten<br />

und bewerteten Belange des Umweltschutzes<br />

darzulegen.<br />

Für nähere Ausführungen zum Themenbereich „Naturschutz<br />

und Landschaftpflege“ wird daher auf den<br />

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan bzw. die<br />

Ausführungen im Landschaftsplan verwiesen.<br />

84<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

In die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen<br />

werden folgende Inhalte des Landschaftsplanes:<br />

• Übernahme der Kompensationsflächen gem. § 5<br />

Abs. 2 Nr. 10 BauGB als Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft dargestellt<br />

• Nachrichtliche Übernahme der Umgrenzungen für<br />

Schutz ge biete und Schutzobjekte gem. § 5 Abs. 4<br />

BauGB, die aufgrund einer eigenen<br />

Rechtsverordnung existieren (Bandierung gem.<br />

Nr. 13.3 Anlage zur PlanzVO). Hierzu zählen alle<br />

im Landschaftsplan aufgeführten bestehenden<br />

und geplanten Naturschutzgebiete, Landschafts -<br />

schutz gebiete, Naturdenkmäler und geschützte<br />

Land schaftsbestandteile. Die nach § 22 SNG geschützten<br />

Biotope werden durch ein eigenes<br />

Symbol (Kreis sig naturen) im Flächennutzungsplan<br />

kenntlich gemacht.

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