themenbereich land - Stadt Dillingen
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THEMENBEREICH<br />
NATURSCHUTZ UND<br />
LANDSCHAFTSPFLEGE<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist<br />
ein hohes Schutzgut. Deshalb muss die vorbereitende<br />
Bauleitplanung stets unter größtmöglicher Wahrung<br />
und Schonung der natürlichen Gegebenheiten erfolgen,<br />
d.h. die natürlichen Lebensgrundlagen Boden,<br />
Wasser, Luft, Klima, Tier- und Pflanzenwelt und ihr<br />
Zusammenwirken in einem leistungsfähigen Naturhaushalt<br />
sind zu schützen und zu entwickeln.<br />
BESTAND, ANALYSE UND PLANUNG<br />
Um die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur<br />
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege darzustellen, ist nach den Regelungen<br />
des BNatSchG und des SNG ein Landschaftsplan<br />
als gutachterlicher Fachplan zum Flächennutzungsplan<br />
aufzustellen. Der Landschaftsplan beinhaltet<br />
somit auch detaillierte Bestandserfassungen, Analysen<br />
und Planungsabsichten zur o.g. natürlichen Lebensgrundlage.<br />
Weiterhin befasst er sich auch mit<br />
der Kompensation von Eingriffen durch die Flächennutzungsplanung.<br />
Gemäß der Novellierung des BauGB ist dem Flächennutzungsplan<br />
ein Umweltbericht als gesonderter Teil<br />
der Begründung beizufügen. Hierin sind die aufgrund<br />
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten<br />
und bewerteten Belange des Umweltschutzes<br />
darzulegen.<br />
Für nähere Ausführungen zum Themenbereich „Naturschutz<br />
und Landschaftpflege“ wird daher auf den<br />
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan bzw. die<br />
Ausführungen im Landschaftsplan verwiesen.<br />
84<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
In die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen<br />
werden folgende Inhalte des Landschaftsplanes:<br />
• Übernahme der Kompensationsflächen gem. § 5<br />
Abs. 2 Nr. 10 BauGB als Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft dargestellt<br />
• Nachrichtliche Übernahme der Umgrenzungen für<br />
Schutz ge biete und Schutzobjekte gem. § 5 Abs. 4<br />
BauGB, die aufgrund einer eigenen<br />
Rechtsverordnung existieren (Bandierung gem.<br />
Nr. 13.3 Anlage zur PlanzVO). Hierzu zählen alle<br />
im Landschaftsplan aufgeführten bestehenden<br />
und geplanten Naturschutzgebiete, Landschafts -<br />
schutz gebiete, Naturdenkmäler und geschützte<br />
Land schaftsbestandteile. Die nach § 22 SNG geschützten<br />
Biotope werden durch ein eigenes<br />
Symbol (Kreis sig naturen) im Flächennutzungsplan<br />
kenntlich gemacht.