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themenbereich land - Stadt Dillingen

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len Aspekte ist dabei die Funktion als siedlungsnaher<br />

Erholungswald hervorzuheben.<br />

Die ökologische Funktion des Waldes setzt sich aus<br />

verschiedenen sich ergänzenden Teilfunktionen zusammen<br />

wie:<br />

• klimaökologische Ausgleichsfunktion<br />

• Grundwasserschutz<br />

• Erosions- und Bodenschutz<br />

• Standort und Lebensraum von Wildtieren, die auf<br />

die im Wald herrschenden Standortbedingungen<br />

angepasst sind bzw. deren Vorkommen hiervon<br />

abhängig ist.<br />

ANALYSE UND PLANUNG<br />

1. Aufgrund des geringen Stellenwertes der Land -<br />

wirtschaft in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar kommt es<br />

durch die <strong>land</strong>wirtschaftliche Nutzung zu keinerlei<br />

Konflikten. Auch die Flächennutz ungs pla nung<br />

führt trotz der Inanspruchnahme <strong>land</strong>wirtschaftlich<br />

genutzter Flächen für Wohn- und Gewerbliche<br />

Ansprüche sowie für Ausgleichs flächen zu keinerlei<br />

Problemen mit der Landwirt schaft.<br />

2. Alle Wälder im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

werden grundsätzlich nach bzw. analog der<br />

Richtlinien für Bewirtschaftung des Staatswaldes<br />

naturnah bewirtschaftet, d.h. kahlschlagsfrei und<br />

ohne Chemie-Einsatz mit dem Vorrang der Natur -<br />

verjüngung standortheimischer oder stand ort -<br />

gemäßer Baumarten in Form einzelstammweiser<br />

Nutzung von der Verjüngung über die Jungwald -<br />

pflege und Auslesedurchforstung bis zur Zielstärke<br />

mit dem Betriebsziel der biologischen Automation.<br />

Die Entwicklungsziele der 3 Waldbesitzer beinhalten<br />

die mittel- bis langfristige Bewirtschaftung<br />

bzw. den Umbau der vorhandenen Bestände unter<br />

diesen Gesichtspunkten mit dem Ziel der größt -<br />

mög lichen Naturnähe.<br />

Bezüglich geplanter forstwirtschaftlicher Maßnah -<br />

men sind nur reguläre normale Bewirtschaf tungs -<br />

maßnahmen vorgesehen, die in Form der jährlichen<br />

Forstwirtschaftspläne ihren Nieder schlag finden,<br />

nachdem die Wiederbe waldungs maßnah -<br />

men auf den Sturmflächen von 1990 in Form von<br />

Pflanzungen mit standortheimischen Baum arten<br />

bzw. Sukzes sion abgeschlossen sind.<br />

83<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT<br />

Bestehende forstwirtschaftliche Flächen werden<br />

durch neue Vorhaben im Flächennutzungsplan<br />

nicht berührt, so dass sich hier kein Handlungs -<br />

bedarf ergibt.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB sind im Flächen -<br />

nutzungsplan ”Flächen für die Landwirtschaft und<br />

Wald” darzustellen. Alle <strong>land</strong>wirtschaftlich und als<br />

Wald genutzte Flächen, die der vorne stehenden<br />

Definition entsprechen und nicht für andere Zwecke in<br />

Anspruch genommen werden sollen, werden dementsprechend<br />

gem. PlanzVO dargestellt.<br />

Als zusätzliche Darstellung wurde noch eine<br />

Darstellung von Brachflächen eingeführt. Hierbei handelt<br />

es sich um Flächen, die weder <strong>land</strong>- noch forstwirtschaftlich<br />

genutzt werden können. Zu nennen sind<br />

hier beispielsweise die Bereiche im Umfeld des<br />

Kiesabbaus in der Primsaue.<br />

Die Darstellung einer Fläche als ”Fläche für die<br />

Landwirtschaft” oder als ”Fläche für Wald” bzw.<br />

Brachfläche impliziert gleichzeitig ihre Lage außerhalb<br />

der bebauten Ortslage. Daher sind auf diesen<br />

Flächen lediglich zweckgebundene Gebäude und<br />

Anlagen nach § 35 BauGB ”Bauen im Außenbereich”<br />

zulässig.

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