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themenbereich land - Stadt Dillingen

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THEMENBEREICH<br />

IMMISSIONSSCHUTZ<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Bei der Ausweisung von Bau-, Frei- und Schutzflächen<br />

im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung<br />

sind die Emissionsverhältnisse und die Schutzwürdigkeit<br />

vorgesehener und möglicher Nutzungen zu beachten.<br />

Flächen, für die aus Immissionsschutzgründen<br />

Nutzungsbeschränkungen bestehen oder für die Vorkehrungen<br />

zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) erforderlich sind, können im<br />

Flächennutzungsplan besonders gekennzeichnet werden.<br />

Zu den Immissionen nach § 3 Abs. 1 BImSchG<br />

zählen solche “(...) die nach Art, Maß oder Dauer geeignet<br />

sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />

Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />

Nachbarschaft herbeizuführen.”<br />

BESTANDSSITUATION /<br />

ANALYSE UND PLANUNG / DARSTELLUNG<br />

IM FNP<br />

Aufgrund des städtischen Charakters weist das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar zahlreiche Bereiche<br />

oder Anlagen auf, die schädliche<br />

Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG, d.h.<br />

Immissionen, die durch Art, Maß oder Dauer geeignet<br />

sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />

Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />

Nachbarschaft hervorzurufen.<br />

In erster Linie ist hier die Dillinger Hütte, aber auch andere<br />

Großbetriebe aus dem produzierenden<br />

Gewerbe bzw. der Industrie zu nennen. Im Regelfall<br />

sind die betroffenen Betriebe in eigens ausgewiesenen<br />

Gewerbegebieten untergebracht. Eine<br />

Immissionsschutzproblematik ergibt sich generell,<br />

wenn bestehende bzw. geplante Gewerbe flächen an<br />

angrenzende bestehende oder geplante<br />

Wohnbauflächen ohne ausreichenden Schutzabstand<br />

angrenzen. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes<br />

wurde womöglich allerdings darauf geachtet, dass<br />

als Puffer zwischen Wohnen und Gewerbe Gemischte<br />

Bauflächen ausgewiesen werden. Das heißt, die räumliche<br />

Zuordnung bzw. Staffelung der einzelnen<br />

Bauflächen entspricht der an Immissionsaspekten orientierten<br />

Differenzierung der<br />

Baunutzungsverordnung.<br />

79<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH IMMISSIONSSCHUTZ<br />

Weitere Lärmbelastungen gehen von den stark frequentierten<br />

Hauptverkehrsstraßen aus. Hier bietet der<br />

Flächennutzungsplan allerdings keine Lösungsmög -<br />

lichkeiten. Lediglich bei der südlichen Ortsumgehung<br />

von Diefflen erfolgt die Ausweisung einer Grünfläche<br />

mit der Zweckbestimmung Lärmschutzwall.

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