themenbereich land - Stadt Dillingen
themenbereich land - Stadt Dillingen
themenbereich land - Stadt Dillingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
THEMENBEREICH<br />
IMMISSIONSSCHUTZ<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Bei der Ausweisung von Bau-, Frei- und Schutzflächen<br />
im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung<br />
sind die Emissionsverhältnisse und die Schutzwürdigkeit<br />
vorgesehener und möglicher Nutzungen zu beachten.<br />
Flächen, für die aus Immissionsschutzgründen<br />
Nutzungsbeschränkungen bestehen oder für die Vorkehrungen<br />
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) erforderlich sind, können im<br />
Flächennutzungsplan besonders gekennzeichnet werden.<br />
Zu den Immissionen nach § 3 Abs. 1 BImSchG<br />
zählen solche “(...) die nach Art, Maß oder Dauer geeignet<br />
sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft herbeizuführen.”<br />
BESTANDSSITUATION /<br />
ANALYSE UND PLANUNG / DARSTELLUNG<br />
IM FNP<br />
Aufgrund des städtischen Charakters weist das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar zahlreiche Bereiche<br />
oder Anlagen auf, die schädliche<br />
Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG, d.h.<br />
Immissionen, die durch Art, Maß oder Dauer geeignet<br />
sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft hervorzurufen.<br />
In erster Linie ist hier die Dillinger Hütte, aber auch andere<br />
Großbetriebe aus dem produzierenden<br />
Gewerbe bzw. der Industrie zu nennen. Im Regelfall<br />
sind die betroffenen Betriebe in eigens ausgewiesenen<br />
Gewerbegebieten untergebracht. Eine<br />
Immissionsschutzproblematik ergibt sich generell,<br />
wenn bestehende bzw. geplante Gewerbe flächen an<br />
angrenzende bestehende oder geplante<br />
Wohnbauflächen ohne ausreichenden Schutzabstand<br />
angrenzen. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes<br />
wurde womöglich allerdings darauf geachtet, dass<br />
als Puffer zwischen Wohnen und Gewerbe Gemischte<br />
Bauflächen ausgewiesen werden. Das heißt, die räumliche<br />
Zuordnung bzw. Staffelung der einzelnen<br />
Bauflächen entspricht der an Immissionsaspekten orientierten<br />
Differenzierung der<br />
Baunutzungsverordnung.<br />
79<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH IMMISSIONSSCHUTZ<br />
Weitere Lärmbelastungen gehen von den stark frequentierten<br />
Hauptverkehrsstraßen aus. Hier bietet der<br />
Flächennutzungsplan allerdings keine Lösungsmög -<br />
lichkeiten. Lediglich bei der südlichen Ortsumgehung<br />
von Diefflen erfolgt die Ausweisung einer Grünfläche<br />
mit der Zweckbestimmung Lärmschutzwall.