themenbereich land - Stadt Dillingen
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det sich in Merzig-Fitten. Die der <strong>Stadt</strong> nächstgelegene<br />
EVS-Müllumladestation ist in Saarlouis-Lisdorf gelegen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist derzeit leider nicht in der<br />
Lage, eine geeignete Bauschuttdeponie zu betreiben,<br />
da ihr gegenwärtig für diesen Zweck keine geeigneten<br />
Grundstücke zur Verfügung stehen. Bauschutt -<br />
kleinstmengen können über die angebotenen Klein -<br />
con tainer zu einer Bauschutt-Sortieranlage gebracht<br />
werden.<br />
Erdmassen können gegen Gebühr auf der von der Fa.<br />
Rupp, <strong>Dillingen</strong>/Saar, betriebenen Erdmassende -<br />
ponie in Diefflen abgelagert werden.<br />
Zur Kompostierung von Grün- und Gartenabfällen<br />
steht allen Dillinger Bürgern/innen die Kompostie -<br />
rungs anlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Bereich des<br />
Zentralfriedhofs (zwischen Waldfried hof und<br />
Wasserturm) zur Verfügung. Das ehemalige Gelände<br />
der Kom postierungsanlage wird für ein Tierheim-<br />
Neubau genutzt. Des Weiteren gibt es in Dillin -<br />
gen/Saar ein Recyc ling-Center. Die Einrichtung eines<br />
standardisierten Wertstoffzentrums in<br />
Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsverband Saar<br />
(EVS) ist geplant.<br />
ANALYSE UND PLANUNG<br />
1. Da in den letzten Jahren seitens der <strong>Stadt</strong>werke<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar erhebliche Investitionen vorgenommen<br />
wurden, ist die Versorgung der Bevölkerung<br />
mit Wasser auf Jahrzehnte gesichert. Das<br />
Grundwasser besitzt eine ausgezeichnete<br />
Qualität.<br />
Im Rahmen der Bauflächenuntersuchung, die dem<br />
Flächennutzungsplan vorgeschaltet war, wurde<br />
auch geprüft, ob eine Wasserversorgung der<br />
zukünftigen Baugebiete generell möglich ist.<br />
Danach kann eine Wasserversorgung aller<br />
Bauflächen gewährleistet werden.<br />
2. Weil bereits das komplette <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar mit Gas versorgt, sind hier keine<br />
weiteren Maßnahmen mehr notwendig. Die<br />
Gasversorgung der geplanten Baugebiete kann<br />
durch Ortsnetzerweiterung hergestellt werden.<br />
3. Eine Versorgung der einzelnen Bauflächen mit<br />
Elektrizität ist je nach den örtlichen Gegeben -<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
heiten mit unterschiedlichen technischem und finanziellen<br />
Aufwand verbunden. So werden beispielsweise<br />
bei einigen Flächen die Errichtung von<br />
Trafostationen und Abspannmasten erforderlich.<br />
Eine grundsätzliche Ablehnung einer Baufläche ist<br />
seitens der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht erfolgt,<br />
so dass die Versorgung der geplanten Bau -<br />
flächen mit Elektrizität garantiert werden kann.<br />
Neuplanungen, die im Rahmen der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung relevant sind, d.h. die Planung<br />
zusätzlicher Trassen bzw. die Verlegung bestehender<br />
Trassen im Bezug auf darstellungsrelevante<br />
Freileitungen (s.o.) sind zur Zeit nicht vorgesehen.<br />
4. Alle Dillinger <strong>Stadt</strong>teile sind bereits an die<br />
Kläranlage <strong>Dillingen</strong>/Saar angeschlossen. Daher<br />
besteht im Abwasserbereich keine Bedarf mehr an<br />
Neuplanungen.<br />
Die geplanten neuen Bauflächen sind im Rahmen<br />
der vorbereitenden Bauflächenuntersuchung bezüglich<br />
der Möglichkeiten zur Abwasserent sor -<br />
gung überprüft worden. Eine Abwasserentsor gung<br />
ist bei allen geplanten Bauflächen prinzipiell möglich.<br />
Teilweise sind allerdings Erweiterungen der<br />
Ortskanalisation notwendig.<br />
5. Neben der erfolgten Verlagerung der<br />
Kompostieranlage bestehen keine weiteren konkreten<br />
Planungen bzgl. der Abfall entsorgung.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB sind im Flächennutz -<br />
ungsplan ”die Flächen für Versorgungsanlagen, für<br />
die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für<br />
Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- und<br />
Hauptabwasserleitungen” darzustellen.<br />
Zu den Versorgungsanlagen und Entsorgungsanlagen<br />
gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB zählen alle An -<br />
lagen, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität,<br />
Gas, Wasser, Öl und Wärme sowie zur Entsor -<br />
gung des Abwassers und des Abfalls dienen. Flächen -<br />
hafte Darstellungen mit Symbol zur Zweckbestimmung<br />
sind aufgrund des Maßstabes lediglich für folgende<br />
Einrichtungen möglich:<br />
• Kläranlage <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Erdmassendeponie <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
• Umspannwerk ”Gewerbepark Dornheck”