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themenbereich land - Stadt Dillingen

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wird ist nicht vorhersagbar. Ebenso wenig kann auf<br />

der Flächennutzungsplan-Ebene eine Aussage getroffen<br />

werden, wie viele Anlagen mit welchen<br />

Nabenhöhen und welchen Leistungen errichtet werden.<br />

Die größten Auswirkungen bei der Errichtung von<br />

Windkraftanlagen ergeben sich, soweit dies auf der<br />

Ebene der Flächennutzungsplanung ersichtlich ist,<br />

durch die Inanspruchnahme von Waldflächen sowie<br />

die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und dadurch<br />

auch der Erholungsfunktion zu erwarten. Die<br />

Veränderungen des Landschaftsbildes und damit<br />

auch der Erholung stehen der Ausweisung von<br />

Flächen für die Windenergienutzung jedoch<br />

grundsätzlich nicht entgegen, da der Gesetzgeber<br />

die Privilegierung von Vorhaben, die der Nutzung der<br />

Windenergie dienen, in Kenntnis der Wirkungen auf<br />

Landschaftsbild und Erholung festgelegt hat, und die<br />

mit der Errichtung von Windenergieanlagen zwangsläufig<br />

verbundenen Landschaftsbildveränderungen<br />

deshalb grundsätzlich hinzunehmen sind. Um über<br />

das allgemeine Maß hinausgehend restriktiv auf die<br />

Eignung als Standort für die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen zu wirken, müssen<br />

Landschaftsbild und Erholungsfunktion besondere<br />

Eigenschaften oder Qualitäten aufweisen, z.B. bei<br />

Landschaftsräumen, deren Eigenart vor allem in einer<br />

hohen Naturnähe begründet liegt oder wenn es sich<br />

um eine unberührte Natur<strong>land</strong>schaft handelt, was<br />

aber am Standort nicht der Fall ist.<br />

Aufgrund der relativen Kleinflächigkeit der<br />

Flächeninanspruchnahme bei der Errichtung von<br />

Windenergieanlagen, die immer nur einen kleinen<br />

Teil der ausgewiesenen Fläche betreffen, ist die<br />

Bedeutung der betroffenen Waldflächen für die typischen<br />

Waldfunktionen (Schutz-, Nutzund<br />

Erholungsfunktionen) insgesamt als mittel bis gering<br />

einzustufen, so dass die Inanspruchnahme von Teilen<br />

dieser Waldflächen vertretbar ist. Vor allem weil innerhalb<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> keine anderen geeigneten<br />

Standorte für die Windenergienutzung zur Verfügung<br />

stehen, liegt eine Nutzung der betroffenen<br />

Waldfläche im überwiegenden öffentlichen Interesse.<br />

Die anderen Schutzgüter (inkl. Mensch) werden, soweit<br />

dies auf der Ebene der Flächennutzungsplanes<br />

beurteilt werden kann, durch die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen am geplanten Standort nicht erheblich<br />

beeinträchtigt, da alle schutzwürdigen, windkraftsensiblen<br />

Flächen mit größerem Konfliktpotenzial<br />

inkl, entsprechender Pufferabstände bei der<br />

Standortfindung ausgeschlossen wurden.“<br />

75<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

Fazit:<br />

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass einzig der<br />

Bereich „Schloßkopf“, westlich der Saar, hierfür in<br />

Frage kommt.<br />

Um dies zu steuern, wird dieser Bereich im<br />

Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche für<br />

Windenergie“ dargestellt. Weitergehende artenschutzrechtliche<br />

Prüfungen müssen bei der Errichtung<br />

von Windkraftanlagen anschließend im Rahmen eines<br />

Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden.<br />

An anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet sind damit keine weiteren<br />

Windenergieanlagen mehr zulässig.<br />

Das Gutachten des Planungsbüros Neu<strong>land</strong> wird als<br />

Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />

beigefügt.<br />

NUTZUNG VON SOLARENERGIE<br />

Durch einen privaten Investor ist derzeit beabsichtigt,<br />

im Bereich ehemaliger Kiesabbauflächen nordwestlich<br />

Diefflen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu<br />

errichten. Dieses Vorhaben wurde in den<br />

Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

ENTSORGUNG<br />

ABWASSERENTSORGUNG<br />

Ziel einer geordneten Abwasserentsorgung ist das gezielte<br />

Ableiten und Beseitigen aller im <strong>Stadt</strong>gebiet anfallenden<br />

Schmutzwässer, ohne dass hiervon<br />

Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen<br />

bzw. ohne dass Beeinträchtigungen der Naturgüter<br />

Boden und Wasser hervorgerufen werden.<br />

Der Bau und die Unterhaltung der Hauptsammler und<br />

Kläranlagen fällt im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar in<br />

den Zuständigkeitsbereich des Entsorgungsverbandes<br />

Saar (EVS). Die geordnete Abwasserentsorgung in<br />

dem <strong>Stadt</strong>gebiet erfolgt z.Z. ausschließlich über die<br />

Kläranlage in <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dazugehörigem<br />

Hauptsammlernetz.<br />

• HS 1.0 von dem Wohngebiet am Creutzwalder<br />

ring entlang der Prims- und Saaraue bis zur<br />

Kläranlage (Pumpwerke)<br />

• HS 1.1 von Körprich entlang der Prims über

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