themenbereich land - Stadt Dillingen
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wird ist nicht vorhersagbar. Ebenso wenig kann auf<br />
der Flächennutzungsplan-Ebene eine Aussage getroffen<br />
werden, wie viele Anlagen mit welchen<br />
Nabenhöhen und welchen Leistungen errichtet werden.<br />
Die größten Auswirkungen bei der Errichtung von<br />
Windkraftanlagen ergeben sich, soweit dies auf der<br />
Ebene der Flächennutzungsplanung ersichtlich ist,<br />
durch die Inanspruchnahme von Waldflächen sowie<br />
die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und dadurch<br />
auch der Erholungsfunktion zu erwarten. Die<br />
Veränderungen des Landschaftsbildes und damit<br />
auch der Erholung stehen der Ausweisung von<br />
Flächen für die Windenergienutzung jedoch<br />
grundsätzlich nicht entgegen, da der Gesetzgeber<br />
die Privilegierung von Vorhaben, die der Nutzung der<br />
Windenergie dienen, in Kenntnis der Wirkungen auf<br />
Landschaftsbild und Erholung festgelegt hat, und die<br />
mit der Errichtung von Windenergieanlagen zwangsläufig<br />
verbundenen Landschaftsbildveränderungen<br />
deshalb grundsätzlich hinzunehmen sind. Um über<br />
das allgemeine Maß hinausgehend restriktiv auf die<br />
Eignung als Standort für die Errichtung von<br />
Windenergieanlagen zu wirken, müssen<br />
Landschaftsbild und Erholungsfunktion besondere<br />
Eigenschaften oder Qualitäten aufweisen, z.B. bei<br />
Landschaftsräumen, deren Eigenart vor allem in einer<br />
hohen Naturnähe begründet liegt oder wenn es sich<br />
um eine unberührte Natur<strong>land</strong>schaft handelt, was<br />
aber am Standort nicht der Fall ist.<br />
Aufgrund der relativen Kleinflächigkeit der<br />
Flächeninanspruchnahme bei der Errichtung von<br />
Windenergieanlagen, die immer nur einen kleinen<br />
Teil der ausgewiesenen Fläche betreffen, ist die<br />
Bedeutung der betroffenen Waldflächen für die typischen<br />
Waldfunktionen (Schutz-, Nutzund<br />
Erholungsfunktionen) insgesamt als mittel bis gering<br />
einzustufen, so dass die Inanspruchnahme von Teilen<br />
dieser Waldflächen vertretbar ist. Vor allem weil innerhalb<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> keine anderen geeigneten<br />
Standorte für die Windenergienutzung zur Verfügung<br />
stehen, liegt eine Nutzung der betroffenen<br />
Waldfläche im überwiegenden öffentlichen Interesse.<br />
Die anderen Schutzgüter (inkl. Mensch) werden, soweit<br />
dies auf der Ebene der Flächennutzungsplanes<br />
beurteilt werden kann, durch die Errichtung von<br />
Windenergieanlagen am geplanten Standort nicht erheblich<br />
beeinträchtigt, da alle schutzwürdigen, windkraftsensiblen<br />
Flächen mit größerem Konfliktpotenzial<br />
inkl, entsprechender Pufferabstände bei der<br />
Standortfindung ausgeschlossen wurden.“<br />
75<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
Fazit:<br />
Die Studie kommt zum Ergebnis, dass einzig der<br />
Bereich „Schloßkopf“, westlich der Saar, hierfür in<br />
Frage kommt.<br />
Um dies zu steuern, wird dieser Bereich im<br />
Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche für<br />
Windenergie“ dargestellt. Weitergehende artenschutzrechtliche<br />
Prüfungen müssen bei der Errichtung<br />
von Windkraftanlagen anschließend im Rahmen eines<br />
Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden.<br />
An anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet sind damit keine weiteren<br />
Windenergieanlagen mehr zulässig.<br />
Das Gutachten des Planungsbüros Neu<strong>land</strong> wird als<br />
Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />
beigefügt.<br />
NUTZUNG VON SOLARENERGIE<br />
Durch einen privaten Investor ist derzeit beabsichtigt,<br />
im Bereich ehemaliger Kiesabbauflächen nordwestlich<br />
Diefflen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu<br />
errichten. Dieses Vorhaben wurde in den<br />
Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />
ENTSORGUNG<br />
ABWASSERENTSORGUNG<br />
Ziel einer geordneten Abwasserentsorgung ist das gezielte<br />
Ableiten und Beseitigen aller im <strong>Stadt</strong>gebiet anfallenden<br />
Schmutzwässer, ohne dass hiervon<br />
Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen<br />
bzw. ohne dass Beeinträchtigungen der Naturgüter<br />
Boden und Wasser hervorgerufen werden.<br />
Der Bau und die Unterhaltung der Hauptsammler und<br />
Kläranlagen fällt im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar in<br />
den Zuständigkeitsbereich des Entsorgungsverbandes<br />
Saar (EVS). Die geordnete Abwasserentsorgung in<br />
dem <strong>Stadt</strong>gebiet erfolgt z.Z. ausschließlich über die<br />
Kläranlage in <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dazugehörigem<br />
Hauptsammlernetz.<br />
• HS 1.0 von dem Wohngebiet am Creutzwalder<br />
ring entlang der Prims- und Saaraue bis zur<br />
Kläranlage (Pumpwerke)<br />
• HS 1.1 von Körprich entlang der Prims über