themenbereich land - Stadt Dillingen
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In einem 2. Schritt wurden die auf Grundlage der<br />
„harten“ Kriterien herausgearbeiteten Flächen mit „relativen‘<br />
(,‚weichen“) Ausschlusskriterien unter<br />
Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte und<br />
der lokalen Besonderheiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> verschnitten.<br />
Hierbei handelt es sich beispielsweise um<br />
Schutzabstandsflächen um sensible Schutzgebiete<br />
(FFH- und Vogel-schutzgebiete, gesetzlich geschützte<br />
Biotope) und Nutzungsformen (z.B. fremdenverkehrsbetonte<br />
Nutzungen wie Campingplätze, etc.) oder um<br />
Gewerbe-, Verkehrsflächen und Freileitungen sowie<br />
um bekannte Funktionsräume windkraftsensibler<br />
Vögel und Fledermäuse inkl. notwendiger<br />
Abstandspuffer (konkret zwei bekannte Graureiher-<br />
Kolonien und ein Rastgebiet für Wasser- und<br />
Watvögel an der Saar). Eine genauere und abschließende<br />
Beurteilung potenzieller Auswirkungen speziell<br />
auf im Einflussbereich vorkommende windkraftrelevante<br />
Vogel- und Fledermausarten muss jedoch<br />
noch im Rahmen von Einzelfallprüfungen auf der<br />
Ebene der konkreten Genehmigungsverfahren geschehen.<br />
In einem weiteren Schritt wurde überprüft, ob die herausgearbeiteten<br />
Flächen eine ausreichend große<br />
Mindestgröße aufweisen. Die Einhaltung einer gewissen<br />
Mindestgröße der Standorte ergibt sich aus dem<br />
angestrebten Konzentrationsgebot unter<br />
Berücksichtigung der notwendigen Abstandsflächen<br />
zwischen den einzelnen Anlagen. Durch eine<br />
Konzentration von mehreren Windenergieanlagen in<br />
zusammenhängenden Windparks wird eine<br />
Bündelung von Belastungen in einem engen räumlichen<br />
Zusammenhang erreicht und eine<br />
Zerschneidung der Landschaft durch viele<br />
Einzelanlagen und dadurch eine verstärkte<br />
Beeinträchtigung von Orts- und Landschaftsbild verhindert.<br />
Eine vorgegebene Mindestgröße von ca. 7<br />
ha stellt sicher, dass genügend Fläche für mindestens<br />
3 kleinere Anlagen in einem engen räumlichen<br />
Verbund unter Berücksichtigung der notwendigen<br />
Mindestabstände zwischen den einzelnen<br />
Windenergieanlagen vorhanden ist. Unter Vorgabe<br />
dieser Mindestgröße fielen drei kleinere, aber auch<br />
vom Flächenzuschnitt und der Windhöffigkeit her ungeeignete<br />
Flächen als Eignungsflächen für die<br />
Windenergienutzung weg, so dass nur noch zwei<br />
Flächen übrig blieben.<br />
Diese beiden Flächen wurden schließlich auf<br />
Grundlage der Windhöffigkeit auf ihre<br />
Nutzungseignung für die Windenergienutzung hin<br />
überprüft, was zum Ergebnis hatte, dass eine Fläche<br />
74<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />
als für die rentable Windenergienutzung ungeeignet<br />
eingestuft wurde und als geeigneter Standort für die<br />
Windenergienutzung wegfiel.<br />
Als einzige innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Dillingen</strong><br />
für die Windenergienutzung geeignete Fläche verbleibt<br />
eine am Südwestrand der Gemeinde gelegene,<br />
ca. 13,5 ha große bewaldete Fläche am Westhang<br />
des Schloßkopfes. Die mittleren jährlichen<br />
Windgeschwindigkeiten liegen hier mit maximal 5,5<br />
m/s knapp im Bereich des Wertes, der als<br />
Mindestwert für eine wirtschaftlich rentable Nutzung<br />
der Windenergie gilt. Die westliche Hälfte des<br />
Standortes weist zwar nur jährliche<br />
Windgeschwindigkeiten von 5,0 und 5,1 m/s auf,<br />
diese Unterschreitung auf einem Teil der Fläche wird<br />
aber akzeptiert, um die einzige verbliebene Fläche<br />
nicht noch weiter zu verkleinern. Die Entscheidung,<br />
ob sich die Nutzung der Windenergie auf der kompletten<br />
Fläche wirtschaftlich lohnt, müssen potenzielle<br />
Windparkbetreiber bei Konkretisierung der<br />
Planungen auf der Basis genauerer Untersuchungen,<br />
die insbesondere die jahreszeitliche Verteilung des<br />
Windes zum Inhalt haben müssen, treffen.<br />
Das Ergebnis der Standortsuche ist also eine einzige<br />
Fläche, bei denen bei einer Windenergie Nutzung<br />
nur ein geringes Konfliktpotenzial bezüglich der<br />
Umweltauswirkungen zu erwarten ist, so dass sie sich<br />
grundsätzlich für die Ausweisung als<br />
Sonderbaufläche für die Windenergienutzung eignet<br />
und daher in das FNP-Änderungsverfahren eingebracht<br />
werden soll. Alle übrigen Flächen scheiden<br />
aus, da hier starke Konflikte zwischen<br />
Windenergienutzung und Schutzgütern bestehen<br />
bzw. der Errichtung von Windenergieanlagen erhebliche<br />
öffentliche Belange entgegenstehen.<br />
Die Fläche ist im Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />
(Stand Mai 2011) komplett als Fläche für Wald dargestellt.<br />
Auf der Fläche soll nun „Sondergebiet<br />
Windenergie“ dargestellt werden, wozu eine<br />
Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich<br />
ist.<br />
Die Ausweisung von Flächen für die<br />
Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ist<br />
grundsätzlich als Angebotsplanung zu verstehen, wobei<br />
die spätere konkrete Errichtung von<br />
Windenergieanlagen nur einen punktuellen Eingriff<br />
innerhalb der gesamten ausgewiesenen Fläche darstellt.<br />
Ob tatsächlich die gesamte Fläche zur<br />
Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden