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themenbereich land - Stadt Dillingen

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In einem 2. Schritt wurden die auf Grundlage der<br />

„harten“ Kriterien herausgearbeiteten Flächen mit „relativen‘<br />

(,‚weichen“) Ausschlusskriterien unter<br />

Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte und<br />

der lokalen Besonderheiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> verschnitten.<br />

Hierbei handelt es sich beispielsweise um<br />

Schutzabstandsflächen um sensible Schutzgebiete<br />

(FFH- und Vogel-schutzgebiete, gesetzlich geschützte<br />

Biotope) und Nutzungsformen (z.B. fremdenverkehrsbetonte<br />

Nutzungen wie Campingplätze, etc.) oder um<br />

Gewerbe-, Verkehrsflächen und Freileitungen sowie<br />

um bekannte Funktionsräume windkraftsensibler<br />

Vögel und Fledermäuse inkl. notwendiger<br />

Abstandspuffer (konkret zwei bekannte Graureiher-<br />

Kolonien und ein Rastgebiet für Wasser- und<br />

Watvögel an der Saar). Eine genauere und abschließende<br />

Beurteilung potenzieller Auswirkungen speziell<br />

auf im Einflussbereich vorkommende windkraftrelevante<br />

Vogel- und Fledermausarten muss jedoch<br />

noch im Rahmen von Einzelfallprüfungen auf der<br />

Ebene der konkreten Genehmigungsverfahren geschehen.<br />

In einem weiteren Schritt wurde überprüft, ob die herausgearbeiteten<br />

Flächen eine ausreichend große<br />

Mindestgröße aufweisen. Die Einhaltung einer gewissen<br />

Mindestgröße der Standorte ergibt sich aus dem<br />

angestrebten Konzentrationsgebot unter<br />

Berücksichtigung der notwendigen Abstandsflächen<br />

zwischen den einzelnen Anlagen. Durch eine<br />

Konzentration von mehreren Windenergieanlagen in<br />

zusammenhängenden Windparks wird eine<br />

Bündelung von Belastungen in einem engen räumlichen<br />

Zusammenhang erreicht und eine<br />

Zerschneidung der Landschaft durch viele<br />

Einzelanlagen und dadurch eine verstärkte<br />

Beeinträchtigung von Orts- und Landschaftsbild verhindert.<br />

Eine vorgegebene Mindestgröße von ca. 7<br />

ha stellt sicher, dass genügend Fläche für mindestens<br />

3 kleinere Anlagen in einem engen räumlichen<br />

Verbund unter Berücksichtigung der notwendigen<br />

Mindestabstände zwischen den einzelnen<br />

Windenergieanlagen vorhanden ist. Unter Vorgabe<br />

dieser Mindestgröße fielen drei kleinere, aber auch<br />

vom Flächenzuschnitt und der Windhöffigkeit her ungeeignete<br />

Flächen als Eignungsflächen für die<br />

Windenergienutzung weg, so dass nur noch zwei<br />

Flächen übrig blieben.<br />

Diese beiden Flächen wurden schließlich auf<br />

Grundlage der Windhöffigkeit auf ihre<br />

Nutzungseignung für die Windenergienutzung hin<br />

überprüft, was zum Ergebnis hatte, dass eine Fläche<br />

74<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH TECHNISCHE VER- UND ENTSORGUNG<br />

als für die rentable Windenergienutzung ungeeignet<br />

eingestuft wurde und als geeigneter Standort für die<br />

Windenergienutzung wegfiel.<br />

Als einzige innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Dillingen</strong><br />

für die Windenergienutzung geeignete Fläche verbleibt<br />

eine am Südwestrand der Gemeinde gelegene,<br />

ca. 13,5 ha große bewaldete Fläche am Westhang<br />

des Schloßkopfes. Die mittleren jährlichen<br />

Windgeschwindigkeiten liegen hier mit maximal 5,5<br />

m/s knapp im Bereich des Wertes, der als<br />

Mindestwert für eine wirtschaftlich rentable Nutzung<br />

der Windenergie gilt. Die westliche Hälfte des<br />

Standortes weist zwar nur jährliche<br />

Windgeschwindigkeiten von 5,0 und 5,1 m/s auf,<br />

diese Unterschreitung auf einem Teil der Fläche wird<br />

aber akzeptiert, um die einzige verbliebene Fläche<br />

nicht noch weiter zu verkleinern. Die Entscheidung,<br />

ob sich die Nutzung der Windenergie auf der kompletten<br />

Fläche wirtschaftlich lohnt, müssen potenzielle<br />

Windparkbetreiber bei Konkretisierung der<br />

Planungen auf der Basis genauerer Untersuchungen,<br />

die insbesondere die jahreszeitliche Verteilung des<br />

Windes zum Inhalt haben müssen, treffen.<br />

Das Ergebnis der Standortsuche ist also eine einzige<br />

Fläche, bei denen bei einer Windenergie Nutzung<br />

nur ein geringes Konfliktpotenzial bezüglich der<br />

Umweltauswirkungen zu erwarten ist, so dass sie sich<br />

grundsätzlich für die Ausweisung als<br />

Sonderbaufläche für die Windenergienutzung eignet<br />

und daher in das FNP-Änderungsverfahren eingebracht<br />

werden soll. Alle übrigen Flächen scheiden<br />

aus, da hier starke Konflikte zwischen<br />

Windenergienutzung und Schutzgütern bestehen<br />

bzw. der Errichtung von Windenergieanlagen erhebliche<br />

öffentliche Belange entgegenstehen.<br />

Die Fläche ist im Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />

(Stand Mai 2011) komplett als Fläche für Wald dargestellt.<br />

Auf der Fläche soll nun „Sondergebiet<br />

Windenergie“ dargestellt werden, wozu eine<br />

Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich<br />

ist.<br />

Die Ausweisung von Flächen für die<br />

Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ist<br />

grundsätzlich als Angebotsplanung zu verstehen, wobei<br />

die spätere konkrete Errichtung von<br />

Windenergieanlagen nur einen punktuellen Eingriff<br />

innerhalb der gesamten ausgewiesenen Fläche darstellt.<br />

Ob tatsächlich die gesamte Fläche zur<br />

Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden

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