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themenbereich land - Stadt Dillingen

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ÖPNV<br />

(ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR)<br />

Die Belange des ÖPNV im Saar<strong>land</strong> fallen laut dem<br />

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNVG) unter die Zuständigkeit der Landkreise. Mit<br />

§ 5 Abs. 2 und § 9 ÖPNVG haben diese Aufgabenträger<br />

die Möglichkeit, so genannte Nahverkehrs -<br />

pläne zur Ordnung der Nahverkehrsverbindungen<br />

aufzu stellen und für Bedarf an Nahverkehrsinves -<br />

titionen ÖPNV-Investitionspläne zu konzipieren.<br />

Der Landkreis Saarlouis, in dessen Bereich die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar fällt, hat im Oktober 1998, um die<br />

Schwachpunkte des ÖPNV (z.B. ungünstige Stre c ken -<br />

führung, schlecht abgestimmte Fahrpläne, mangelnde<br />

Angebotsstruktur) auszugleichen, einen solchen<br />

Nahverkehrsplan erarbeitet. Der Nah verkehrsplan<br />

bildet den Rahmen für die Ent wicklung des ÖPNV, er<br />

soll die aufgedeckten Mängel im derzeitigen ÖPNV-<br />

Angebot beseitigen.<br />

Der ÖPNV nimmt eine wichtige Rolle im Ver -<br />

kehrskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ein, da nur<br />

durch eine größere Akzeptanz öffentlicher Ver -<br />

kehrsmittel eine Reduzierung des Individual verkehrs<br />

erfolgen kann.<br />

STRASSENGEBUNDENER ÖPNV<br />

Der straßengebundene ÖPNV in der <strong>Stadt</strong> Dillin -<br />

gen/Saar erfolgt über Linienbusse der Regionalbus<br />

Saar-Westpfalz GmbH (RSW) sowie über die Kreis-<br />

Verkehrsbetriebe Saarlouis AG (KVS).<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird von folgenden<br />

Buslinien bedient:<br />

• RSW-Linie R 5: Luxemburg - Merzig - Saarlouis<br />

• RSW-Linie 155: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Lebach<br />

• RSW-Linie 201: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Beckingen - Nunkirchen<br />

• RSW-Linie 202: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Menningen - Fremersdorf - Merzig<br />

• RSW-Linie 462: Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Rehlingen - Biringen / Niedaltdorf<br />

• RSW-Linie 466: Limbach - Schmelz -<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar - Saarlouis<br />

• Die KVS bieten sieben Linien (401, 403, 413,<br />

423, 424, 444, 445) innerhalb der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar an.<br />

68<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH VERKEHR<br />

Am Bahnhof von <strong>Dillingen</strong>/Saar werden Anschlüsse<br />

von Bus zu Bus und zwischen Bus und Bahn angeboten.<br />

SCHIENENGEBUNDENER ÖPNV<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dillingen</strong>/Saar ist an den schienengebundenen<br />

ÖPNV angebunden. Der zentral gelegene<br />

Bahnhof von <strong>Dillingen</strong>/Saar wird von Zügen auf<br />

der Strecke Saarbrücken - Trier als Haltepunkt angefahren<br />

(Strecke 3230 Saarbrücken - Karthaus). Von<br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar fahren täglich im 15- bzw. 30 Minutentakt<br />

Züge nach Saarbrücken. Nach Trier bestehen<br />

i.d.R. Verbindungen im 30-Minuten-Takt.<br />

Eine Nebenstreckenverbindung führt nach Niedaltdorf.<br />

Niedaltdorf wird täglich im Stundentakt angefahren<br />

(Strecke 3213 Hemmersdorf- <strong>Dillingen</strong>).<br />

Die Bahnstrecken Saarbrücken - Trier und die Nebenstrecke<br />

nach Niedaltdorf werden als Fläche für Bahnanlagen<br />

in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

Weiterhin verläuft am südlichen Rand des Plangebietes<br />

die Strecke 3211 <strong>Dillingen</strong> - Primsweiler, die<br />

ebenfalls als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist.<br />

Hierbei handelt es sich um gewidmete Bahnanlagen.<br />

Diese sind gemäß Fachplanungsvorbehalt des § 38<br />

Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 18 Allgemeines<br />

Eisenbahngesetz (AEG) der kommunalen Planungshoheit<br />

entzogen. Ebenfalls sind folgende eisenbahntechnische<br />

Besonderheiten zu beachten. Durch Baumaßnahmen<br />

bzw. <strong>land</strong>schaftspflegerische Maßnahmen<br />

darf der Eisenbahnbetrieb weder gestört noch<br />

behindert werden. Im Einzelnen:<br />

• darf die Entwässerung des Bahnkörpers nicht beeinträchtigt<br />

werden,<br />

• die Standsicherheit des Bahndammes muss gewährleistet<br />

sein,<br />

• die Sicht auf Signale muss gewährleistet sein,<br />

• bei einer eventuellen Bepflanzung der Böschung<br />

sind die DS 800 01 und das Merkblatt “Grün an<br />

der Bahn” zu beachten (u.a. Mindestabstandder<br />

Pflanzen von Gleisachse 5,00 - 7,00 m).<br />

RAD- UND FUSSWEGENETZ<br />

Der Verzicht auf Inanspruchnahme des eigenen PKW<br />

und die Zurücklegung kürzerer Wegstrecken mit dem<br />

Rad oder zu Fuß kann zur dauerhaften Verkehrsent -

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