27.11.2012 Aufrufe

themenbereich land - Stadt Dillingen

themenbereich land - Stadt Dillingen

themenbereich land - Stadt Dillingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

THEMENBEREICH VERKEHR<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die Darstellung von Verkehrsflächen ist ein wesentliches<br />

Element des Flächennutzungsplanes. Ein enger<br />

Zusammenhang zwischen Bauleitplanung und<br />

Verkehrsplanung ergibt sich insofern, als die Ver -<br />

knüpfung von Bauflächen und sonstigen Nutzungen<br />

durch örtliche bzw. überörtliche Ver kehrs systeme erfolgt.<br />

Im Rahmen der Flächen nutzungsplanung ist es<br />

daher Aufgabe der <strong>Stadt</strong>, die bestehenden Planungen<br />

übergeordneter Planungsträger zu berücksichtigen<br />

und mit den eigenen Planungen zu koordinieren.<br />

Folgende Inhalte sind im Flächennutzungsplan wiederzugeben:<br />

• das klassifizierte überörtliche Straßennetz; dazu<br />

gehören Bundesautobahnen, Bundesstraßen,<br />

Landstraßen und Kreisstraßen, innerhalb und<br />

außerhalb der bebauten Ortslage<br />

• innerörtliche Hauptverkehrszüge<br />

• Flächen für den ruhenden Verkehr<br />

• Anlagen der Bahn<br />

Eine wichtige Entscheidungshilfe stellt in diesem<br />

Zusammenhang der Gesamtverkehrsplan der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar von 1991 dar. Das Gutachten umfasst<br />

umfangreiche Analysen in allen Verkehrssektoren,<br />

Entwicklungsannahmen für den Gesamtverkehr, Ziele<br />

und Prämissen der Planung sowie alternative<br />

Konzeptvorschläge.<br />

STRASSENVERKEHR<br />

LAGE IM ÜBERÖRTLICHEN VERKEHRSNETZ<br />

Die Standortvorteile der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ergeben<br />

sich u.a. aus der Lagegunst am Autobahn drei eck<br />

der Autobahnen BAB 8 (Luxemburg - <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Neunkirchen - Zweibrücken) und BAB 620<br />

(Saarbrücken - Saarlouis - <strong>Dillingen</strong>/Saar).<br />

Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes befindet sich lediglich die<br />

Anschlussstelle an die A 8 (<strong>Dillingen</strong>/Saar-Mitte).<br />

Diese kann von der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar über die<br />

Konrad-Adenauer-Allee erreicht werden.<br />

Weitere für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar relevanten<br />

Anschlussstellen finden sich südlich der <strong>Stadt</strong> an der L<br />

66<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH VERKEHR<br />

I.O. 174 (Anschlussstelle <strong>Dillingen</strong>/Saar - Süd, außerhalb<br />

des <strong>Stadt</strong>gebietes) und nordwestlich der <strong>Stadt</strong><br />

(Anschlussstelle Rehlingen, ebenfalls außerhalb des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes).<br />

<strong>Dillingen</strong> und Pachten sind somit direkt an die BAB 8<br />

angeschlossen, Diefflen hat erst mit den<br />

Ortsdurchfahrten von Nalbach bzw. <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

einen Autobahnanschluss.<br />

Folgende Straßen mit überörtlicher Erschließungs -<br />

funktion garantieren gute Erreichbarkeitsverhältnisse<br />

der einzelnen <strong>Stadt</strong>teilteile:<br />

• L I.O. 174 (Merziger Straße): <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Merzig - Trier<br />

• L I.O. 143 (Dieffler Straße): <strong>Dillingen</strong>/Saar -<br />

Diefflen - Nalbach<br />

• L II.O. 347: <strong>Dillingen</strong>/Saar - Beckingen /<br />

Querspange Rehlingen - <strong>Dillingen</strong><br />

• L II.O. 346 (Düppenweiler Straße): Diefflen -<br />

Düppenweiler - Merzig<br />

• L II.O. 355 Konrad-Adenauer-Allee und Franz-<br />

Meguin Straße): Verbindungsstraße L I.O. 170 und<br />

L I.O. 174.<br />

Schutzabstände<br />

Für die Bundes- und Landstraßen gibt es im Hin blick<br />

auf die Bebaubarkeit der Randstreifen Nutzungs -<br />

beschränkungen, die im Bundesfernstraßengesetz<br />

(FStrG) bzw. im Saarländischen Landesstraßen gesetz<br />

(SaarlStrG) geregelt sind.<br />

Für die Bauleitplanung von Belang sind insbesondere<br />

die Abstandsregelungen. So dürfen gem. § 9 Abs. 1<br />

Bundesfernstraßengesetz ”Hochbauten jeder Art in einer<br />

Entfernung bis zu 40 m bei Bundesautobahnen<br />

und bis zu 20 m bei Bundesstraßen außerhalb der zur<br />

Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten<br />

Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom<br />

äußersten Rand der befestigten Fahrbahn”, nicht errichtet<br />

werden. Entlang der Autobahn BAB 8 ist demnach<br />

ein Schutzabstand von 40 m einzuhalten.<br />

Die Landstraßen befinden sich in der Zuständigkeit<br />

des Landesbetriebs für Straßenbau. Gem. § 24 des<br />

Saarländischen Straßengesetzes dürfen außerhalb<br />

der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke<br />

bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten „Hochbauten<br />

jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m bei<br />

Landstraßen I. Ordnung und bis zu 15 m bei<br />

Landstraßen II. Ordnung“ nicht errichtet werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!