themenbereich land - Stadt Dillingen
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te massive Auswirkungen auf das Baugesetzbuch, da<br />
der Kreis der UVP-pflichtigen Bebauungspläne erheblich<br />
erweitert und die UVP voll in das Verfahren der<br />
Bebauungsplanung integriert wurde.<br />
Im Juni 2004 trat schließlich das Gesetz zur Anpas -<br />
sung des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinien<br />
(Europarechtsanpassungsgesetz Bau, EAG Bau) in<br />
Kraft. Dies setzt als Artikelgesetz die Vorgaben der<br />
Plan-UP-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswir -<br />
kungen bestimmter Pläne und Programme in nationales<br />
Recht um.<br />
GEÄNDERTE VORGABEN VON<br />
RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG<br />
Gem. § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne und damit<br />
auch Flächennutzungspläne den Zielen der Raumord -<br />
nung und Landesplanung anzupassen. Die beiden bedeutendsten<br />
<strong>land</strong>esplanerischen Elemente sind dabei:<br />
• der Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt<br />
„Siedlung“ vom 04. Juli 2006;<br />
• der Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt<br />
„Umwelt“ vom 13.07.2004.<br />
LEP SIEDLUNG<br />
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />
hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den<br />
Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen<br />
siedlungsrelevanten Raumnutzungen unter Abwägung<br />
überörtlicher, raumrelevanter Gesichtspunkte<br />
und unter Berücksichtgung der o.g. Rahmenbedingungen<br />
zu koordinieren und Vorsorge für einzelne<br />
Raumnutzungen und -funktionen zu treffen. Hierfür<br />
werden textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />
für das gesamte Landesgebiet festgelegt, die<br />
die Siedlungsentwicklung unmittelbar oder mittelbar<br />
zum Planungsgegenstand haben oder diese berüh -<br />
ren.<br />
Der LEP Siedlung, definiert in Kapitel 2 die siedlungsstrukturellen<br />
Ziele der Raumordnung mithilfe folgender<br />
für die Flächennutzungsplanung relevanten Festlegungen:<br />
• die Festlegung der zentralen Orte unterschiedlicher<br />
Stufe und ihren jeweiligen Verflechtungs -<br />
bereichen,<br />
• die Festlegung von raumordnerischen Siedlungs -<br />
3<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
achsen,<br />
• die Festlegung von Raumkategorien,<br />
• die Festlegung von Zielen für die Wohnsiedlungs -<br />
tätigkeit<br />
• die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die<br />
Ansiedlung von großflächigen Einzelhandels -<br />
betrieben<br />
Die Umsetzung der raumordnerischern Leitvorstellungen<br />
erfolgt unter Einhaltung der folgenden übergeordneten<br />
Prinzipien:<br />
• Prinzip der Gleichwertigkeit,<br />
• Prinzip der Nachhaltigkeit,<br />
• Prinzip der dezentralen Konzentration,<br />
• Prinzip der kompakten Siedlungsstruktur der kurzen<br />
Wege,<br />
• Anpassung an die Erfordernisse des demografischen<br />
Wandels.<br />
Einen detaillierten Überblick über die konkreten <strong>land</strong>esplanerischen<br />
Zielvorstellungen des LEP Siedlung<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> bietet das nachfolgende Kapitel.<br />
LEP UMWELT<br />
Der Landesentwicklungsplan Umwelt hat die Aufgabe,<br />
die Flächenansprüche an den Raum und die räumliche<br />
Verteilung der einzelnen Nutzungen unter<br />
Abwägung überörtlicher Gesichtspunkte im Sinne einer<br />
nachhaltigen Raumentwicklung zu koordinieren<br />
und zu sichern. Der Plan legt dabei die Ziele der<br />
Raumordnung fest, die die Naturgüter unmittelbar<br />
oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben, sie<br />
wesentlich berühren oder sie als Grundlage für umweltverbessernde<br />
Planungen haben. Darüber hinaus<br />
legt er Ziele fest, die die Perspektiven für die räumliche<br />
Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich<br />
der Rohstoffwirtschaft, der Windenergienutzung<br />
sowie des kulturellen Erbes und des Tourismus<br />
sowie der Verkehrsinfrastruktur aufzeigen und sichern.<br />
Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:<br />
• für den angestrebten Schutz der freien Landschaft<br />
und der Naturgüter: Festlegung von Vorrang -<br />
gebietem für Naturschutz, Freiraumschutz,<br />
Grundwasserschutz und Hochwasserschutz<br />
• für die angestrebte räumliche Verteilung von<br />
Flächennutzungen: Festlegung von Vorrang -<br />
gebieten für Gewerbe, Industrie und Dienstleistun -<br />
gen, Forschung und Entwicklung und<br />
Landwirtschaft. Vorranggebiete für Windenergie