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themenbereich land - Stadt Dillingen

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te massive Auswirkungen auf das Baugesetzbuch, da<br />

der Kreis der UVP-pflichtigen Bebauungspläne erheblich<br />

erweitert und die UVP voll in das Verfahren der<br />

Bebauungsplanung integriert wurde.<br />

Im Juni 2004 trat schließlich das Gesetz zur Anpas -<br />

sung des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinien<br />

(Europarechtsanpassungsgesetz Bau, EAG Bau) in<br />

Kraft. Dies setzt als Artikelgesetz die Vorgaben der<br />

Plan-UP-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswir -<br />

kungen bestimmter Pläne und Programme in nationales<br />

Recht um.<br />

GEÄNDERTE VORGABEN VON<br />

RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG<br />

Gem. § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne und damit<br />

auch Flächennutzungspläne den Zielen der Raumord -<br />

nung und Landesplanung anzupassen. Die beiden bedeutendsten<br />

<strong>land</strong>esplanerischen Elemente sind dabei:<br />

• der Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt<br />

„Siedlung“ vom 04. Juli 2006;<br />

• der Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt<br />

„Umwelt“ vom 13.07.2004.<br />

LEP SIEDLUNG<br />

Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

hat die Aufgabe, die Flächenansprüche an den<br />

Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen<br />

siedlungsrelevanten Raumnutzungen unter Abwägung<br />

überörtlicher, raumrelevanter Gesichtspunkte<br />

und unter Berücksichtgung der o.g. Rahmenbedingungen<br />

zu koordinieren und Vorsorge für einzelne<br />

Raumnutzungen und -funktionen zu treffen. Hierfür<br />

werden textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />

für das gesamte Landesgebiet festgelegt, die<br />

die Siedlungsentwicklung unmittelbar oder mittelbar<br />

zum Planungsgegenstand haben oder diese berüh -<br />

ren.<br />

Der LEP Siedlung, definiert in Kapitel 2 die siedlungsstrukturellen<br />

Ziele der Raumordnung mithilfe folgender<br />

für die Flächennutzungsplanung relevanten Festlegungen:<br />

• die Festlegung der zentralen Orte unterschiedlicher<br />

Stufe und ihren jeweiligen Verflechtungs -<br />

bereichen,<br />

• die Festlegung von raumordnerischen Siedlungs -<br />

3<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

achsen,<br />

• die Festlegung von Raumkategorien,<br />

• die Festlegung von Zielen für die Wohnsiedlungs -<br />

tätigkeit<br />

• die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die<br />

Ansiedlung von großflächigen Einzelhandels -<br />

betrieben<br />

Die Umsetzung der raumordnerischern Leitvorstellungen<br />

erfolgt unter Einhaltung der folgenden übergeordneten<br />

Prinzipien:<br />

• Prinzip der Gleichwertigkeit,<br />

• Prinzip der Nachhaltigkeit,<br />

• Prinzip der dezentralen Konzentration,<br />

• Prinzip der kompakten Siedlungsstruktur der kurzen<br />

Wege,<br />

• Anpassung an die Erfordernisse des demografischen<br />

Wandels.<br />

Einen detaillierten Überblick über die konkreten <strong>land</strong>esplanerischen<br />

Zielvorstellungen des LEP Siedlung<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> bietet das nachfolgende Kapitel.<br />

LEP UMWELT<br />

Der Landesentwicklungsplan Umwelt hat die Aufgabe,<br />

die Flächenansprüche an den Raum und die räumliche<br />

Verteilung der einzelnen Nutzungen unter<br />

Abwägung überörtlicher Gesichtspunkte im Sinne einer<br />

nachhaltigen Raumentwicklung zu koordinieren<br />

und zu sichern. Der Plan legt dabei die Ziele der<br />

Raumordnung fest, die die Naturgüter unmittelbar<br />

oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben, sie<br />

wesentlich berühren oder sie als Grundlage für umweltverbessernde<br />

Planungen haben. Darüber hinaus<br />

legt er Ziele fest, die die Perspektiven für die räumliche<br />

Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich<br />

der Rohstoffwirtschaft, der Windenergienutzung<br />

sowie des kulturellen Erbes und des Tourismus<br />

sowie der Verkehrsinfrastruktur aufzeigen und sichern.<br />

Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:<br />

• für den angestrebten Schutz der freien Landschaft<br />

und der Naturgüter: Festlegung von Vorrang -<br />

gebietem für Naturschutz, Freiraumschutz,<br />

Grundwasserschutz und Hochwasserschutz<br />

• für die angestrebte räumliche Verteilung von<br />

Flächennutzungen: Festlegung von Vorrang -<br />

gebieten für Gewerbe, Industrie und Dienstleistun -<br />

gen, Forschung und Entwicklung und<br />

Landwirtschaft. Vorranggebiete für Windenergie

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