themenbereich land - Stadt Dillingen
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Prognosezeitraum des Flächennutzungsplanes bis<br />
zum Jahr 2023 ausreichend, da bis dahin ein<br />
deutlicher Rückgang der Zahl der Kinder im Vorschulalter<br />
zu erwarten ist. Daher besteht kein Bedarf<br />
zur Schaffung neuer Kindergartenplätze. Allerdings<br />
sollen aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzgebers<br />
bis zum Jahr 2013 bundesweit<br />
für 35% der Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze<br />
in Tageseinrichtungen bereit gestellt werden.<br />
Hierzu planen derzeit der Walddorfkindergarten<br />
„Feengarten“, die Dieffler Kinderinsel und der Kindergarten<br />
St. Maximim weitere Krippenplätze.<br />
3. Die Schülerzahlen werden im Prognosezeitraum<br />
des Flächennutzungsplanes ebenfalls aufgrund<br />
der demographischen Entwicklung weiter absinken.<br />
Demzufolge besteht in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> /<br />
Saar kein Planungsbedarf an Bildungseinrichtungen,<br />
der über Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />
planungsrechtlich gesichert werden müsste.<br />
4. Eine Neuplanung im Bereiche des Sozialwesens,<br />
die eine Inanspruchnahme über den Bestand hinausgehender<br />
Flächen erforderlich werden lässt, ist<br />
aufgrund der hervorragenden Ausstattung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht erforderlich und daher<br />
nicht vorgesehen.<br />
5. Für die Durchführung kultureller Veranstaltungen,<br />
die die Identität und das gesellschaftliche und kulturelle<br />
Leben in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar und den<br />
<strong>Stadt</strong>teilen festigen, ist die Ausstattung in allen<br />
<strong>Stadt</strong>teilen von <strong>Dillingen</strong>/Saar sehr gut. Auf der<br />
Ebene des Flächennutzungsplanes sind daher keine<br />
Planungen vorgesehen.<br />
6. Neuplanungen in den Bereichen ”Kirchen”, ”Feuerwehr,<br />
Polizei und Hilfsorganisationen” sind aufgrund<br />
der guten Grundausstattung in dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht notwendig. An<br />
das Feuerwehrgerätehaus Diefflen soll aber angebaut<br />
werden.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF<br />
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im Flächennutzungsplan<br />
„die Ausstattung des <strong>Stadt</strong>gebietes mit Einrichtungen<br />
und Anlagen zur Versorgung mit den Gütern<br />
und den Dienstleistungen des öffentlichen und<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />
privaten Bereichs, insbesondere mit den der Allgemeinheit<br />
dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen<br />
des Gemeinbedarfs, wie mit Schulen und Kirchen<br />
sowie mit sonstigen kirchlichen und mit sozialen,<br />
gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienenden<br />
Gebäuden und Einrichtungen, sowie die<br />
Fläche für Sport- und Spielanlagen” darzustellen. Damit<br />
ist es möglich, in den Flächennutzungsplan die<br />
gesamte, d.h. sowohl die öffentliche (Gemeinbedarf)<br />
als auch die private Infrastruktur zu übernehmen<br />
bzw. planerisch zu regeln. Das Schwergewicht liegt<br />
allerdings bei den Anlagen und Einrichtungen des<br />
Gemeinbedarfs, wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude,<br />
Krankenhäuser, Schwimmbäder, Festplätze,<br />
Bauhöfe, Feuerwehr, Bürgerhäuser, Vereinsheime.<br />
Entscheidend ist dabei nicht, ob ein öffentlicher<br />
Träger vorhanden ist, es genügt vielmehr, wenn<br />
eine dem privatwirtschaftlichen Gewinnstreben entzogene<br />
Aufgabe mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung<br />
wahrgenommen wird.<br />
Private Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung<br />
der Bevölkerung dienen, sind Einzelhandelsgeschäfte,<br />
das Ladenhandwerk, Gaststätten, Handwerksbetriebe,<br />
Tankstellen, Apotheken, Ärzte, Banken<br />
etc. Diese werden im Flächennutzungsplan nicht<br />
gesondert dargestellt, sondern sind in Abhängigkeit<br />
von ihrer städtebaulichen und immissionsbezogenen<br />
Störgradintensität in den verschiedenen bereits beschriebenen<br />
Baugebieten zulässig.<br />
Im Regelfall erfolgt die Darstellung der öffentlichen<br />
Einrichtungen im Flächennutzungsplan in Abhängigkeit<br />
von der Größe der Anlage als „Fläche für Gemeinbedarf”,<br />
wobei die Konkretisierung der Nutzung<br />
mittels Symbol erfolgt. Ist aufgrund des Maßstabes<br />
des Flächennutzungsplanes keine flächenhafte Darstellung<br />
mehr möglich, genügt die Darstellung mittels<br />
Symbol.<br />
Größere Einrichtungen und Anlagen von regionaler<br />
Bedeutung wie Freizeitzentren und Badezentren werden<br />
in der Regel als Sondergebiete (§ 11 BauNVO)<br />
dargestellt.<br />
Die oben genannten Einrichtungen werden mit folgenden<br />
Darstellungen in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen:<br />
• Symbol - Öffentliche Verwaltung:<br />
Rathaus, Bauhof, <strong>Stadt</strong>gärtnerei<br />
• Symbol - Schule:<br />
Grundschulen, Hauptschulen, Erweiterte Real -