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themenbereich land - Stadt Dillingen

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Prognosezeitraum des Flächennutzungsplanes bis<br />

zum Jahr 2023 ausreichend, da bis dahin ein<br />

deutlicher Rückgang der Zahl der Kinder im Vorschulalter<br />

zu erwarten ist. Daher besteht kein Bedarf<br />

zur Schaffung neuer Kindergartenplätze. Allerdings<br />

sollen aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzgebers<br />

bis zum Jahr 2013 bundesweit<br />

für 35% der Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze<br />

in Tageseinrichtungen bereit gestellt werden.<br />

Hierzu planen derzeit der Walddorfkindergarten<br />

„Feengarten“, die Dieffler Kinderinsel und der Kindergarten<br />

St. Maximim weitere Krippenplätze.<br />

3. Die Schülerzahlen werden im Prognosezeitraum<br />

des Flächennutzungsplanes ebenfalls aufgrund<br />

der demographischen Entwicklung weiter absinken.<br />

Demzufolge besteht in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> /<br />

Saar kein Planungsbedarf an Bildungseinrichtungen,<br />

der über Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

planungsrechtlich gesichert werden müsste.<br />

4. Eine Neuplanung im Bereiche des Sozialwesens,<br />

die eine Inanspruchnahme über den Bestand hinausgehender<br />

Flächen erforderlich werden lässt, ist<br />

aufgrund der hervorragenden Ausstattung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht erforderlich und daher<br />

nicht vorgesehen.<br />

5. Für die Durchführung kultureller Veranstaltungen,<br />

die die Identität und das gesellschaftliche und kulturelle<br />

Leben in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar und den<br />

<strong>Stadt</strong>teilen festigen, ist die Ausstattung in allen<br />

<strong>Stadt</strong>teilen von <strong>Dillingen</strong>/Saar sehr gut. Auf der<br />

Ebene des Flächennutzungsplanes sind daher keine<br />

Planungen vorgesehen.<br />

6. Neuplanungen in den Bereichen ”Kirchen”, ”Feuerwehr,<br />

Polizei und Hilfsorganisationen” sind aufgrund<br />

der guten Grundausstattung in dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Dillingen</strong>/Saar nicht notwendig. An<br />

das Feuerwehrgerätehaus Diefflen soll aber angebaut<br />

werden.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF<br />

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im Flächennutzungsplan<br />

„die Ausstattung des <strong>Stadt</strong>gebietes mit Einrichtungen<br />

und Anlagen zur Versorgung mit den Gütern<br />

und den Dienstleistungen des öffentlichen und<br />

56<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

privaten Bereichs, insbesondere mit den der Allgemeinheit<br />

dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen<br />

des Gemeinbedarfs, wie mit Schulen und Kirchen<br />

sowie mit sonstigen kirchlichen und mit sozialen,<br />

gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienenden<br />

Gebäuden und Einrichtungen, sowie die<br />

Fläche für Sport- und Spielanlagen” darzustellen. Damit<br />

ist es möglich, in den Flächennutzungsplan die<br />

gesamte, d.h. sowohl die öffentliche (Gemeinbedarf)<br />

als auch die private Infrastruktur zu übernehmen<br />

bzw. planerisch zu regeln. Das Schwergewicht liegt<br />

allerdings bei den Anlagen und Einrichtungen des<br />

Gemeinbedarfs, wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude,<br />

Krankenhäuser, Schwimmbäder, Festplätze,<br />

Bauhöfe, Feuerwehr, Bürgerhäuser, Vereinsheime.<br />

Entscheidend ist dabei nicht, ob ein öffentlicher<br />

Träger vorhanden ist, es genügt vielmehr, wenn<br />

eine dem privatwirtschaftlichen Gewinnstreben entzogene<br />

Aufgabe mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung<br />

wahrgenommen wird.<br />

Private Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung<br />

der Bevölkerung dienen, sind Einzelhandelsgeschäfte,<br />

das Ladenhandwerk, Gaststätten, Handwerksbetriebe,<br />

Tankstellen, Apotheken, Ärzte, Banken<br />

etc. Diese werden im Flächennutzungsplan nicht<br />

gesondert dargestellt, sondern sind in Abhängigkeit<br />

von ihrer städtebaulichen und immissionsbezogenen<br />

Störgradintensität in den verschiedenen bereits beschriebenen<br />

Baugebieten zulässig.<br />

Im Regelfall erfolgt die Darstellung der öffentlichen<br />

Einrichtungen im Flächennutzungsplan in Abhängigkeit<br />

von der Größe der Anlage als „Fläche für Gemeinbedarf”,<br />

wobei die Konkretisierung der Nutzung<br />

mittels Symbol erfolgt. Ist aufgrund des Maßstabes<br />

des Flächennutzungsplanes keine flächenhafte Darstellung<br />

mehr möglich, genügt die Darstellung mittels<br />

Symbol.<br />

Größere Einrichtungen und Anlagen von regionaler<br />

Bedeutung wie Freizeitzentren und Badezentren werden<br />

in der Regel als Sondergebiete (§ 11 BauNVO)<br />

dargestellt.<br />

Die oben genannten Einrichtungen werden mit folgenden<br />

Darstellungen in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen:<br />

• Symbol - Öffentliche Verwaltung:<br />

Rathaus, Bauhof, <strong>Stadt</strong>gärtnerei<br />

• Symbol - Schule:<br />

Grundschulen, Hauptschulen, Erweiterte Real -

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