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themenbereich land - Stadt Dillingen

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BESTANDTEILE DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

Der Flächennutzungsplan besteht zum einen aus dem<br />

eigentlichen Planwerk, der das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

abdeckt. Dabei wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung<br />

flächenmäßig entsprechend der Planzeichenverordnung<br />

dargestellt. Weiterhin ist dem<br />

Flächennutzungsplan eine Begründung beizufügen.<br />

Die an die Planunterlage eines Flächennutzungsplanes<br />

zu stellenden Anforderungen sind in § 1 Planzeichenverordnung<br />

generell für die Bauleitplanung geregelt.<br />

Als geeignete Planunterlagen werden die von<br />

den staatlichen Vermessungsämtern herausgegebenen<br />

amtlichen Karten verwendet. Da im Flächennutzungsplan<br />

nur die Grundzüge der Planung in einer<br />

generalisierten Form dargestellt werden sollen, ist die<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan auch nicht parzellenscharf.<br />

Aus diesem Grund ist ein Maßstab von<br />

1:10.000 ausreichend.<br />

Die Begründung ist für die Genehmigung des<br />

Flächennutzungsplanes zwingend erforderlich. Das<br />

BauGB macht aber zum Inhalt und Umfang der Begründung<br />

keine zwingenden Vorgaben. Zweck der<br />

Begründung ist es, vor dem Hintergrund der Beschreibung<br />

der Bestandssituation die Ausweisungen und<br />

Darstellungen des FNP zu erläutern und den Abwägungsprozess<br />

zu dokumentieren. Genauere Angaben<br />

zum Aufbau der Begründung erfolgen an anderer<br />

Stelle in diesem Kapitel.<br />

2<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

GRÜNDE FUR DIE<br />

FORT SCHREIBUNG /<br />

NEUAUF STELLUNG DES<br />

Z. ZT. RECHTS WIRKSAMEN<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ÜBERALTERTER PLANUNGSSTAND DES<br />

ALTEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

Wie erwähnt, wurde der ”alte” Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Frühjahr 1978 rechtswirksam.<br />

Der erfahrungsgemäß für die zeitliche Geltungsdauer<br />

eines Flächennutzungsplanes zugrunde<br />

gelegte Zeithorizont von 10 - 15 Jahren ist damit<br />

deutlich überschritten. Die Situation in vielen planungsrelevanten<br />

Bereichen, wie die Siedlungsflächenentwicklung,<br />

Ökologie etc. hat sich somit verändert.<br />

GEÄNDERTE GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />

Seit der Rechtswirksamkeit des ”alten” Flächennutz -<br />

ungsplans wurden die im Zusammenhang mit der<br />

Bauleitplanung zu sehenden gesetzlichen Grundla -<br />

gen des Bau- und Umweltrechts mehrfach geändert.<br />

So wurden 1987 das Bundesbaugesetz von 1960<br />

(Novellierungen 1976 und 1979) sowie das<br />

Städtebauförderungsgesetz von 1971 (Novellierung<br />

1984) zum Baugesetzbuch zusammengefasst.<br />

Weitere Änderungen ergaben sich 1990 nach der<br />

Wende mit der Einführung des Wohnungsbauer -<br />

leichterungsgesetzes, das 1993 als Investitionser -<br />

leichterungs- und Wohnbau<strong>land</strong>gesetz noch einmal<br />

novelliert wurde. Hinzu kommt die Einführung des<br />

Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) aus dem Jahr 2001. Zusätzlich erfuhr u.a. auch<br />

das Bundesnaturschutzgesetz erhebliche Modifi -<br />

kationen. Mit den Änderungen des Baugesetzbuches<br />

und der Naturschutzgesetzgebung sollten insgesamt<br />

gesehen besonders ökologische Belange in der<br />

Bauleitplanung gestärkt werden, aber auch Investi -<br />

tionen und die Bereitstellung von Bau<strong>land</strong> sollten vereinfacht<br />

und beschleunigt werden.<br />

1998 wurden die o.g. Gesetze im neuen<br />

Baugesetzbuch 98 zusammengefasst und vereinheitlicht.<br />

Das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,<br />

der IVU-Richtlinien und weiterer EG-<br />

Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27. Juli 2001 hat-

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