themenbereich land - Stadt Dillingen
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BESTANDTEILE DES<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
Der Flächennutzungsplan besteht zum einen aus dem<br />
eigentlichen Planwerk, der das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
abdeckt. Dabei wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung<br />
flächenmäßig entsprechend der Planzeichenverordnung<br />
dargestellt. Weiterhin ist dem<br />
Flächennutzungsplan eine Begründung beizufügen.<br />
Die an die Planunterlage eines Flächennutzungsplanes<br />
zu stellenden Anforderungen sind in § 1 Planzeichenverordnung<br />
generell für die Bauleitplanung geregelt.<br />
Als geeignete Planunterlagen werden die von<br />
den staatlichen Vermessungsämtern herausgegebenen<br />
amtlichen Karten verwendet. Da im Flächennutzungsplan<br />
nur die Grundzüge der Planung in einer<br />
generalisierten Form dargestellt werden sollen, ist die<br />
Darstellung im Flächennutzungsplan auch nicht parzellenscharf.<br />
Aus diesem Grund ist ein Maßstab von<br />
1:10.000 ausreichend.<br />
Die Begründung ist für die Genehmigung des<br />
Flächennutzungsplanes zwingend erforderlich. Das<br />
BauGB macht aber zum Inhalt und Umfang der Begründung<br />
keine zwingenden Vorgaben. Zweck der<br />
Begründung ist es, vor dem Hintergrund der Beschreibung<br />
der Bestandssituation die Ausweisungen und<br />
Darstellungen des FNP zu erläutern und den Abwägungsprozess<br />
zu dokumentieren. Genauere Angaben<br />
zum Aufbau der Begründung erfolgen an anderer<br />
Stelle in diesem Kapitel.<br />
2<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
GRÜNDE FUR DIE<br />
FORT SCHREIBUNG /<br />
NEUAUF STELLUNG DES<br />
Z. ZT. RECHTS WIRKSAMEN<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ÜBERALTERTER PLANUNGSSTAND DES<br />
ALTEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
Wie erwähnt, wurde der ”alte” Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar im Frühjahr 1978 rechtswirksam.<br />
Der erfahrungsgemäß für die zeitliche Geltungsdauer<br />
eines Flächennutzungsplanes zugrunde<br />
gelegte Zeithorizont von 10 - 15 Jahren ist damit<br />
deutlich überschritten. Die Situation in vielen planungsrelevanten<br />
Bereichen, wie die Siedlungsflächenentwicklung,<br />
Ökologie etc. hat sich somit verändert.<br />
GEÄNDERTE GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />
Seit der Rechtswirksamkeit des ”alten” Flächennutz -<br />
ungsplans wurden die im Zusammenhang mit der<br />
Bauleitplanung zu sehenden gesetzlichen Grundla -<br />
gen des Bau- und Umweltrechts mehrfach geändert.<br />
So wurden 1987 das Bundesbaugesetz von 1960<br />
(Novellierungen 1976 und 1979) sowie das<br />
Städtebauförderungsgesetz von 1971 (Novellierung<br />
1984) zum Baugesetzbuch zusammengefasst.<br />
Weitere Änderungen ergaben sich 1990 nach der<br />
Wende mit der Einführung des Wohnungsbauer -<br />
leichterungsgesetzes, das 1993 als Investitionser -<br />
leichterungs- und Wohnbau<strong>land</strong>gesetz noch einmal<br />
novelliert wurde. Hinzu kommt die Einführung des<br />
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) aus dem Jahr 2001. Zusätzlich erfuhr u.a. auch<br />
das Bundesnaturschutzgesetz erhebliche Modifi -<br />
kationen. Mit den Änderungen des Baugesetzbuches<br />
und der Naturschutzgesetzgebung sollten insgesamt<br />
gesehen besonders ökologische Belange in der<br />
Bauleitplanung gestärkt werden, aber auch Investi -<br />
tionen und die Bereitstellung von Bau<strong>land</strong> sollten vereinfacht<br />
und beschleunigt werden.<br />
1998 wurden die o.g. Gesetze im neuen<br />
Baugesetzbuch 98 zusammengefasst und vereinheitlicht.<br />
Das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,<br />
der IVU-Richtlinien und weiterer EG-<br />
Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27. Juli 2001 hat-