themenbereich land - Stadt Dillingen
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• Alle im Abschnitt ”Planung im Bestand” beschriebenen<br />
gemischten Bauflächen werden als bestehende<br />
gemischte Bauflächen dargestellt.<br />
• Alle in Bebauungsplänen als Misch-, Dorf- oder<br />
Kerngebiet festgesetzte Bereiche werden als gemischte<br />
Bauflächen dargestellt.<br />
• In nahezu allen <strong>Stadt</strong>teilen erfolgt die Darstellung<br />
der Mischgebiete großzügig, d.h. über den Bestand<br />
hinaus. Hiermit sollen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
für die Zukunft geschaffen werden.<br />
• Neuplanungen für gemischte Baufläche sind im<br />
vorliegenden Flächennutzungsplan nicht enthalten.<br />
GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN<br />
Gewerbliche Bauflächen umfassen die Baugebietskategorien<br />
“Gewerbegebiete” (GE) und “Industriegebiete”<br />
(GI). Gewerbliche Bauflächen zeichnen sich<br />
durch den Nutzungsvorrang von Gewerbebetrieben<br />
und eine im Vergleich zu den übrigen Bauflächen geringe<br />
Störanfälligkeit aus.<br />
Auch innerhalb der Gewerblichen Bauflächen sieht<br />
die BauNVO eine Staffelung der Störanfälligkeit<br />
bzw. des Störgrades vor. So dienen Gewerbegebiete<br />
vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich<br />
belästigenden Gewerbebetrieben, während Industriegebiete<br />
ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben<br />
dienen und zwar vorwiegend solcher,<br />
die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Um die<br />
Konsequenz der Darstellungen sowie die Flexibilität<br />
der <strong>Stadt</strong> für die spätere Entwicklung von Bebauungsplänen<br />
aus dem FNP zu gewährleisten, erfolgt die<br />
Darstellung der Nutzungsart wie bisher nach Bauflächen.<br />
Für die Darstellung der überwiegend der gewerblich<br />
genutzten Bereiche gilt:<br />
• Alle Gebiete, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
ein “Gewerbegebiet” oder ein “Industriegebiet”<br />
festsetzt wurde, ist als Bestand in den<br />
Flächennutzungsplan übernommen. Ebenfalls als<br />
bestehende gewerbliche Baufläche aufgenommen,<br />
werden die historisch, ohne Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes gewachsenen gewerblichen<br />
Bauflächen.<br />
• Ebenfalls als gewerbliche Baufläche dargestellt,<br />
werden die Bereiche, die im LEP Umwelt auch als<br />
gewerbliches Vorranggebiet ausgewiesen sind.<br />
Dies gilt unabhängig von der tatsächlich hier vor-<br />
49<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
handenen Nutzung. Z.B. werden im Bereich des<br />
Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong> / Nord, trotz der Nutzung<br />
von Möbel Müller und Kauf<strong>land</strong> als<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche<br />
Bauflächen dargestellt.<br />
UMWANDLUNG VON SONDERBAUFLÄCHEN<br />
IN GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN<br />
Mit Raumordnungsbescheid vom 19. April 2004 wurde<br />
seitens der Landesplanung ein Positivbescheid auf<br />
Grundlage des Antrags auf Einleitung und Durchführung<br />
eines Raumordnungs- und und integrierten<br />
Zielabweichungsverfahrens „Möbel Müller“ erteilt.<br />
Auf dieser Grundlage erfolgte am 18.05.2004 der<br />
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Nr.<br />
24c Gewerbepark Rundwies“. Das Bebauungsplanverfahren<br />
wurde mit Satzungsbeschluss vom<br />
09.03.2005 abgeschlossen. Parallel hierzu erfolgte<br />
auch die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />
(„Bereich Gewerbepark Rundwies“). Die Genehmigung<br />
für die FNP-Teiländerung liegt zwar vor, eine<br />
entsprechende Veröffentlichung blieb allerdings bis<br />
dato aus, sodass auch keine Rechtswirksamkeit auf<br />
Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hergestellt<br />
wurde.<br />
Da sich zwischenzeitlich die Planungsziele der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/ Saar sowie des damaligen Investors geändert<br />
haben, wird die Darstellung der Sondergebietsfläche<br />
für großflächigen Einzelhandel wieder zurückgenommen.<br />
Künftig werden für den Bereich Rundwies<br />
wieder gewerbliche Bauflächen dargestellt, um die<br />
günstigen Standortvoraussetzungen zu nutzen und<br />
der <strong>Stadt</strong> weitere gewerbliche Bauflächen zur bereitzustellen.<br />
SONDERBAUFLÄCHEN<br />
Der § 11 Abs. 3 BauNVO verweist Einkaufszentren,<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige<br />
großflächige Handelsbetriebe in speziell für sie ausgewiesene<br />
Sondergebiete. Diese drei Handelsformen<br />
werden damit als eigene Nutzungsart typisiert, die<br />
sich von anderen Nutzungsarten unterscheidet.<br />
In <strong>Dillingen</strong>/Saar gibt es mehrere Bereiche, in denen<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe untergebracht<br />
bzw. geplant sind:<br />
• der Bereich ”Bauhaus”