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themenbereich land - Stadt Dillingen

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• Alle im Abschnitt ”Planung im Bestand” beschriebenen<br />

gemischten Bauflächen werden als bestehende<br />

gemischte Bauflächen dargestellt.<br />

• Alle in Bebauungsplänen als Misch-, Dorf- oder<br />

Kerngebiet festgesetzte Bereiche werden als gemischte<br />

Bauflächen dargestellt.<br />

• In nahezu allen <strong>Stadt</strong>teilen erfolgt die Darstellung<br />

der Mischgebiete großzügig, d.h. über den Bestand<br />

hinaus. Hiermit sollen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

für die Zukunft geschaffen werden.<br />

• Neuplanungen für gemischte Baufläche sind im<br />

vorliegenden Flächennutzungsplan nicht enthalten.<br />

GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN<br />

Gewerbliche Bauflächen umfassen die Baugebietskategorien<br />

“Gewerbegebiete” (GE) und “Industriegebiete”<br />

(GI). Gewerbliche Bauflächen zeichnen sich<br />

durch den Nutzungsvorrang von Gewerbebetrieben<br />

und eine im Vergleich zu den übrigen Bauflächen geringe<br />

Störanfälligkeit aus.<br />

Auch innerhalb der Gewerblichen Bauflächen sieht<br />

die BauNVO eine Staffelung der Störanfälligkeit<br />

bzw. des Störgrades vor. So dienen Gewerbegebiete<br />

vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich<br />

belästigenden Gewerbebetrieben, während Industriegebiete<br />

ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben<br />

dienen und zwar vorwiegend solcher,<br />

die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Um die<br />

Konsequenz der Darstellungen sowie die Flexibilität<br />

der <strong>Stadt</strong> für die spätere Entwicklung von Bebauungsplänen<br />

aus dem FNP zu gewährleisten, erfolgt die<br />

Darstellung der Nutzungsart wie bisher nach Bauflächen.<br />

Für die Darstellung der überwiegend der gewerblich<br />

genutzten Bereiche gilt:<br />

• Alle Gebiete, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

ein “Gewerbegebiet” oder ein “Industriegebiet”<br />

festsetzt wurde, ist als Bestand in den<br />

Flächennutzungsplan übernommen. Ebenfalls als<br />

bestehende gewerbliche Baufläche aufgenommen,<br />

werden die historisch, ohne Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes gewachsenen gewerblichen<br />

Bauflächen.<br />

• Ebenfalls als gewerbliche Baufläche dargestellt,<br />

werden die Bereiche, die im LEP Umwelt auch als<br />

gewerbliches Vorranggebiet ausgewiesen sind.<br />

Dies gilt unabhängig von der tatsächlich hier vor-<br />

49<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

handenen Nutzung. Z.B. werden im Bereich des<br />

Gewerbegebietes <strong>Dillingen</strong> / Nord, trotz der Nutzung<br />

von Möbel Müller und Kauf<strong>land</strong> als<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche<br />

Bauflächen dargestellt.<br />

UMWANDLUNG VON SONDERBAUFLÄCHEN<br />

IN GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN<br />

Mit Raumordnungsbescheid vom 19. April 2004 wurde<br />

seitens der Landesplanung ein Positivbescheid auf<br />

Grundlage des Antrags auf Einleitung und Durchführung<br />

eines Raumordnungs- und und integrierten<br />

Zielabweichungsverfahrens „Möbel Müller“ erteilt.<br />

Auf dieser Grundlage erfolgte am 18.05.2004 der<br />

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Nr.<br />

24c Gewerbepark Rundwies“. Das Bebauungsplanverfahren<br />

wurde mit Satzungsbeschluss vom<br />

09.03.2005 abgeschlossen. Parallel hierzu erfolgte<br />

auch die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />

(„Bereich Gewerbepark Rundwies“). Die Genehmigung<br />

für die FNP-Teiländerung liegt zwar vor, eine<br />

entsprechende Veröffentlichung blieb allerdings bis<br />

dato aus, sodass auch keine Rechtswirksamkeit auf<br />

Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hergestellt<br />

wurde.<br />

Da sich zwischenzeitlich die Planungsziele der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/ Saar sowie des damaligen Investors geändert<br />

haben, wird die Darstellung der Sondergebietsfläche<br />

für großflächigen Einzelhandel wieder zurückgenommen.<br />

Künftig werden für den Bereich Rundwies<br />

wieder gewerbliche Bauflächen dargestellt, um die<br />

günstigen Standortvoraussetzungen zu nutzen und<br />

der <strong>Stadt</strong> weitere gewerbliche Bauflächen zur bereitzustellen.<br />

SONDERBAUFLÄCHEN<br />

Der § 11 Abs. 3 BauNVO verweist Einkaufszentren,<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige<br />

großflächige Handelsbetriebe in speziell für sie ausgewiesene<br />

Sondergebiete. Diese drei Handelsformen<br />

werden damit als eigene Nutzungsart typisiert, die<br />

sich von anderen Nutzungsarten unterscheidet.<br />

In <strong>Dillingen</strong>/Saar gibt es mehrere Bereiche, in denen<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe untergebracht<br />

bzw. geplant sind:<br />

• der Bereich ”Bauhaus”

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