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themenbereich land - Stadt Dillingen

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In den vergangenen Jahren hat die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong>/Saar in großem Umfang gewerbliche Bauflächen<br />

ausgewiesen. Eine Vielzahl dieser Areale sind<br />

bis dato noch nicht vollständig durch konkrete<br />

Betriebs ansiedlungen belegt. In Verbindung mit der<br />

Tasache, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort<br />

nur in sehr eingeschränktem Maße relativ restriktionsarme<br />

Flächen für weitere Entwicklungen in diesem<br />

Sektor bereitstehen, hat sich die Verwaltung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong> / Saar dazu entschlossen, zum gegegenwärtigen<br />

Zeitpunkt auf die Ausweisung zusätzlicher<br />

gewerblicher Bauflächen zu verzichten.<br />

NEUPLANUNG VON SONDERBAUFLÄCHEN<br />

FÜR GROSSFLÄCHIGEN EINZELHANDEL<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar liefen im Jahr 2011 zwei<br />

Planungen zur Ansiedlung bzw. Verlagerung<br />

großflächiger Einzelhandelsbetriebe:<br />

Geplantes Sondergebiet ”Jahnstraße / Merziger<br />

Straße” (ca. 1,1 ha):<br />

Im Bereich der Einmündung Jahnstraße / Merziger<br />

Straße ist vorgesehen, einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb<br />

(Lebensmittelvollsortimenter und weitere Fachmärkte)<br />

anzusiedlen, der durch die zentrale Lage wesentliche<br />

Versorgungsfunktionen für das <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong><br />

übernehmen soll. Um keine innerstädtische Konkurrenzsituation<br />

aufzubauen und den Belagen der Landesplanung<br />

Rechnung zu tragen, wird gleichzeitig auf<br />

die per Raumordnungsbescheid positiv beschiedenen Ansiedlung<br />

eines Fachmarkt- und Dienstleistungszentrum im<br />

Bereich des ehemaligen Ausbesserungswerkes der DSD<br />

verzichtet (Raumordnerisch genehmigt sind Verkaufsflächen<br />

in einem Umfang von ca. 6.500 qm für folgende<br />

Fachmärkte: Elektro, Sportartikel, Getränke, Autozubehör,<br />

Gartenartikel, Zoo, Tierfutter). An deren Stelle werden<br />

lediglich gewerbliche Bauflächen dargestellt.<br />

Großflächiger Einzelhandel ist demzufolge an dieser Stelle<br />

künftig nicht möglich. Hier definiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

/ Saar ihren Schwerpunkt zugunsten des Einmündungsbereiches<br />

Merziger Straße / Jahnstraße.<br />

Sondergebiet „Einkaufszentrum Schubertstraße“<br />

Hier werden in unmittelbarer Innenstadtnähe ähnliche<br />

Zielvorstellungen, wie im Bereich „Jahnstraße / Merziger<br />

Straße“ verfolgt. Neben einem Lebensmittelmarkt soll hier<br />

ein Drogeriemarkt angesiedelt werden. Dieser Bebauungsplan<br />

wurde im Jahr 2011 bereits rechtskräftig.<br />

48<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

GEMISCHTE BAUFLÄCHEN<br />

Gemischte Bauflächen dienen überwiegend der Unterbringung<br />

von Wohnungen, nicht wesentlich störendem<br />

Gewerbe, Dienstleistungs- und Geschäfts- bzw.<br />

Verwaltungsnutzungen. Unter den Sammelbegriff<br />

“Gemischte Bauflächen” fallen laut Baunutzungsverordnung<br />

“Dorfgebiete” (MD), “Mischgebiete” (MI)<br />

und “Kerngebiete” (MK). Alle genannten Baugebiete<br />

sind durch eine Nutzungsmischung gekennzeichnet,<br />

wobei die Art der Nutzungsmischung von Baugebiet<br />

zu Baugebiet Unterschiede aufweist. Gemeinsam ist<br />

allen genannten Baugebieten außer dem Mischnutzungscharakter<br />

die Zulässigkeit von Wohngebäuden<br />

bzw. Wohnungen sowie die Begrenzung des Stör -<br />

grades auf nicht wesentlich störende Nutzungen. Die<br />

Bereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar, die z.Zt.<br />

eine Mischnutzung aufweisen, entsprechen in Diefflen<br />

und Pachten dem Charakter eines “Mischgebietes”<br />

(MI). In Mischgebieten stehen sich Wohnnutzung und<br />

gewerbliche Nutzung, sofern sie das Wohnen “nicht<br />

wesentlich stört”, gleichberechtigt gegenüber. Im Gegensatz<br />

zu der Entmischung von Nutzungen liegt der<br />

Vorteil eines Mischgebietes in der Nahversorgung der<br />

Bevölkerung und ermöglicht das Nebeneinander von<br />

Wohnen und Arbeiten. Mischgebiete tragen folglich<br />

zu der erwünschten städtebaulichen Vielfalt und damit<br />

zur Belebung der <strong>Stadt</strong>teilzentren bei.<br />

Die Gemischte Baufläche im <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

hingegen hat in weiten Teilen Kerngebietscharakter.<br />

Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung<br />

von Handelsbetrieben sowie den zentralen<br />

Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und<br />

der Kultur. Anders als in Wohn- oder Gewerbegebieten<br />

wird in Kerngebieten nicht einer Nutzungsart der<br />

Vorrang eingeräumt, nach der sich andere Nutzungen<br />

bezüglich ihres Störgrades richten müssen. Kerngebiete<br />

sind vielmehr Zentren des öffentlichen Lebens,<br />

in denen vielerlei verschiedenartige Nutzungen<br />

anzutreffen sind. Dabei überwiegen jedoch Nutzungen<br />

des Handels und des Gewerbes.<br />

Für das Vorhandensein von Dorfgebieten fehlen in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar die Strukturen (Landwirtschaft<br />

dient nicht mehr als Existenzgrundlage).<br />

Für die Darstellung der Gemischten Bauflächen gilt:

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