themenbereich land - Stadt Dillingen
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In den vergangenen Jahren hat die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong>/Saar in großem Umfang gewerbliche Bauflächen<br />
ausgewiesen. Eine Vielzahl dieser Areale sind<br />
bis dato noch nicht vollständig durch konkrete<br />
Betriebs ansiedlungen belegt. In Verbindung mit der<br />
Tasache, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort<br />
nur in sehr eingeschränktem Maße relativ restriktionsarme<br />
Flächen für weitere Entwicklungen in diesem<br />
Sektor bereitstehen, hat sich die Verwaltung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> / Saar dazu entschlossen, zum gegegenwärtigen<br />
Zeitpunkt auf die Ausweisung zusätzlicher<br />
gewerblicher Bauflächen zu verzichten.<br />
NEUPLANUNG VON SONDERBAUFLÄCHEN<br />
FÜR GROSSFLÄCHIGEN EINZELHANDEL<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar liefen im Jahr 2011 zwei<br />
Planungen zur Ansiedlung bzw. Verlagerung<br />
großflächiger Einzelhandelsbetriebe:<br />
Geplantes Sondergebiet ”Jahnstraße / Merziger<br />
Straße” (ca. 1,1 ha):<br />
Im Bereich der Einmündung Jahnstraße / Merziger<br />
Straße ist vorgesehen, einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb<br />
(Lebensmittelvollsortimenter und weitere Fachmärkte)<br />
anzusiedlen, der durch die zentrale Lage wesentliche<br />
Versorgungsfunktionen für das <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong><br />
übernehmen soll. Um keine innerstädtische Konkurrenzsituation<br />
aufzubauen und den Belagen der Landesplanung<br />
Rechnung zu tragen, wird gleichzeitig auf<br />
die per Raumordnungsbescheid positiv beschiedenen Ansiedlung<br />
eines Fachmarkt- und Dienstleistungszentrum im<br />
Bereich des ehemaligen Ausbesserungswerkes der DSD<br />
verzichtet (Raumordnerisch genehmigt sind Verkaufsflächen<br />
in einem Umfang von ca. 6.500 qm für folgende<br />
Fachmärkte: Elektro, Sportartikel, Getränke, Autozubehör,<br />
Gartenartikel, Zoo, Tierfutter). An deren Stelle werden<br />
lediglich gewerbliche Bauflächen dargestellt.<br />
Großflächiger Einzelhandel ist demzufolge an dieser Stelle<br />
künftig nicht möglich. Hier definiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
/ Saar ihren Schwerpunkt zugunsten des Einmündungsbereiches<br />
Merziger Straße / Jahnstraße.<br />
Sondergebiet „Einkaufszentrum Schubertstraße“<br />
Hier werden in unmittelbarer Innenstadtnähe ähnliche<br />
Zielvorstellungen, wie im Bereich „Jahnstraße / Merziger<br />
Straße“ verfolgt. Neben einem Lebensmittelmarkt soll hier<br />
ein Drogeriemarkt angesiedelt werden. Dieser Bebauungsplan<br />
wurde im Jahr 2011 bereits rechtskräftig.<br />
48<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WIRTSCHAFT<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
GEMISCHTE BAUFLÄCHEN<br />
Gemischte Bauflächen dienen überwiegend der Unterbringung<br />
von Wohnungen, nicht wesentlich störendem<br />
Gewerbe, Dienstleistungs- und Geschäfts- bzw.<br />
Verwaltungsnutzungen. Unter den Sammelbegriff<br />
“Gemischte Bauflächen” fallen laut Baunutzungsverordnung<br />
“Dorfgebiete” (MD), “Mischgebiete” (MI)<br />
und “Kerngebiete” (MK). Alle genannten Baugebiete<br />
sind durch eine Nutzungsmischung gekennzeichnet,<br />
wobei die Art der Nutzungsmischung von Baugebiet<br />
zu Baugebiet Unterschiede aufweist. Gemeinsam ist<br />
allen genannten Baugebieten außer dem Mischnutzungscharakter<br />
die Zulässigkeit von Wohngebäuden<br />
bzw. Wohnungen sowie die Begrenzung des Stör -<br />
grades auf nicht wesentlich störende Nutzungen. Die<br />
Bereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar, die z.Zt.<br />
eine Mischnutzung aufweisen, entsprechen in Diefflen<br />
und Pachten dem Charakter eines “Mischgebietes”<br />
(MI). In Mischgebieten stehen sich Wohnnutzung und<br />
gewerbliche Nutzung, sofern sie das Wohnen “nicht<br />
wesentlich stört”, gleichberechtigt gegenüber. Im Gegensatz<br />
zu der Entmischung von Nutzungen liegt der<br />
Vorteil eines Mischgebietes in der Nahversorgung der<br />
Bevölkerung und ermöglicht das Nebeneinander von<br />
Wohnen und Arbeiten. Mischgebiete tragen folglich<br />
zu der erwünschten städtebaulichen Vielfalt und damit<br />
zur Belebung der <strong>Stadt</strong>teilzentren bei.<br />
Die Gemischte Baufläche im <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
hingegen hat in weiten Teilen Kerngebietscharakter.<br />
Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung<br />
von Handelsbetrieben sowie den zentralen<br />
Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und<br />
der Kultur. Anders als in Wohn- oder Gewerbegebieten<br />
wird in Kerngebieten nicht einer Nutzungsart der<br />
Vorrang eingeräumt, nach der sich andere Nutzungen<br />
bezüglich ihres Störgrades richten müssen. Kerngebiete<br />
sind vielmehr Zentren des öffentlichen Lebens,<br />
in denen vielerlei verschiedenartige Nutzungen<br />
anzutreffen sind. Dabei überwiegen jedoch Nutzungen<br />
des Handels und des Gewerbes.<br />
Für das Vorhandensein von Dorfgebieten fehlen in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar die Strukturen (Landwirtschaft<br />
dient nicht mehr als Existenzgrundlage).<br />
Für die Darstellung der Gemischten Bauflächen gilt: