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themenbereich land - Stadt Dillingen

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VORBEMERKUNGEN<br />

BESCHLUSS ZUR FORTSCHREIBUNG/<br />

NEUAUFSTELLUNG DES FNP<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar hat am<br />

22.11.2006 den Beschluss zur Fortschreibung /<br />

Neuaufstellung des seit dem 15.03.1978 rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst.<br />

Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUSconcept<br />

GmbH, Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken beauftragt.<br />

AUFGABEN, ZIELE UND<br />

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN<br />

DER FLÄCHENNUTZUNGS-<br />

PLANUNG<br />

AUFGABEN UND ZIELE DER<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

Der Flächennutzungsplan gilt als der vorbereitende<br />

Teil der Bauleitplanung, der flächenhaft künftige bauliche<br />

oder sonstige Nutzungen des Planungsgebietes<br />

festlegt bzw. ausweist. Damit verbunden sind die<br />

grundlegenden planerischen Absichten und Vorstellungen<br />

der <strong>Stadt</strong> für die Nutzung des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />

Gegenstand des Flächennutzungsplanes<br />

sind die bebauten und bebaubaren Flächen sowie<br />

die von jeglicher Nutzung freizuhaltenden Flächen im<br />

Außenbereich.<br />

ENTWICKLUNG EINES STÄDTEBAULICHEN<br />

LEITBILDES<br />

Das planerische Instrumentarium des Flächennutzungsplanes<br />

bietet der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> die Möglichkeit,<br />

räumliche Leitvorstellungen auszuarbeiten und<br />

diese der Öffentlichkeit zu vermitteln. Die entwickelten<br />

städtebaulichen Leitbilder für die sozialen, wirtschaftlichen,<br />

kulturellen und ökologischen Bereiche<br />

stellen den besonderen Charakter der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

heraus und zeigen Chancen und Potenziale der städtebaulichen<br />

Entwicklung. Basierend auf dieser Grundlage<br />

werden zukunftsfähige und umsetzbare Konzepte<br />

für die nächsten Jahre erarbeitet.<br />

1<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

EINFÜHRUNG IN DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

RECHTLICHE WIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

Der Flächennutzungsplan entfaltet nur gegenüber der<br />

<strong>Stadt</strong>, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />

Belange unmittelbare rechtliche Konsequenzen.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar stellt der Flächennutzungsplan<br />

eine rahmensetzende Selbstbindung dar.<br />

Dies bedeutet, dass die <strong>Stadt</strong> ihre Bebauungspläne<br />

aus den im FNP dargestellten Planungsvorstellungen<br />

zu entwickeln hat.<br />

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,<br />

die nach § 4 BauGB in die Planaufstellung einbezogen<br />

werden, haben ihre fachbezogenen Planungen<br />

dem FNP anzupassen, sofern sie den Darstellungen<br />

nicht widersprochen haben.<br />

Unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber dem Bürger<br />

entfaltet der Flächennutzungsplan als vorbereitender<br />

Bauleitplan nicht. Aus den einzelnen Darstellungen<br />

können weder Rechts- noch Entschädigungsansprüche<br />

abgeleitet werden.<br />

RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte<br />

Gemarkungsgebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar.<br />

ZEITLICHER PLANUNGSHORIZONT<br />

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der bis zum<br />

31.12.2006 gültigen Fassung enthielt bezüglich der<br />

Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan die Vorgabe,<br />

dass dieser „spätestens 15 Jahre nach seiner<br />

erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft und,<br />

soweit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 erforderlich, geändert,<br />

ergänzt oder neu aufgestellt werden“ soll.<br />

Auch wenn diese Vorgabe inzwischen wieder aufgehoben<br />

worden ist, ist nach dem Ablauf von 15 Jahren<br />

davon auszugehen, dass aufgrund geänderter Rahmenbedingungen<br />

in der <strong>Stadt</strong>, aber auch in der Region<br />

und darüber hinaus und aufgrund neuer gesetzlicher<br />

Vorgaben eine komplette Überarbeitung des<br />

Flächennutzungsplanes erforderlich werden wird.<br />

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans <strong>Dillingen</strong><br />

/ Saar wird in Anpassung an die Vorgaben<br />

des LEP Siedlung somit das Jahr 2023 als Planungshorizont<br />

angenommen.

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