themenbereich land - Stadt Dillingen
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Geltungsbereiches befinden sich bereits erholungs-<br />
bzw. freizeitbezogene Nutzungen wie das<br />
Hofgut Kammer (Pferdesport) bzw. Tennisanlagen,<br />
die bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt das<br />
Areal nachhaltig prägen.<br />
Die Ortslage Diefflen sowie der nördliche Teil der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> sind in das integriertes ländliches<br />
Entwicklungskonzept (ILEK) „Hügel<strong>land</strong> im Saar-<br />
Prims-Bogen“ einbezogen. Das Konzept dient der<br />
nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der<br />
Lebensqualität der Bevölkerung um den<br />
„Litermont“. Durch die Ausweisung des Naherho -<br />
lungs gebietes wird die Funktion des durch EU-<br />
Mittel geförderten ILEK zusätzlich unterstrichen.<br />
DARSTELLUNGEN IM<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Die Ausweisung von Bauflächen bzw. Baugebieten<br />
gehört zu den wichtigsten Aufgaben der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung. In der Ausweisung von<br />
Bauflächen dokumentiert sich die gewünschte städtebauliche<br />
Entwicklung und damit die Siedlungsent -<br />
wicklung einer <strong>Stadt</strong>. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1<br />
BauGB können im Flächennutzungsplan insbesondere<br />
dargestellt werden: “die für die Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen<br />
Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer<br />
baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen<br />
Maß der baulichen Nutzung (...)”. Im<br />
Flächennutzungsplan beschränkt man sich in der<br />
Regel auf die Darstellung von Flächen nach der allgemeinen<br />
Art ihrer baulichen Nutzung, während im<br />
Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne (verbindliche<br />
Bauleitplanung) eine weitere Differen zie -<br />
rung und Konkretisierung nach Baugebieten notwen -<br />
dig wird.<br />
WOHNBAUFLÄCHEN<br />
Unter den Sammelbegriff “Wohnbauflächen” fallen<br />
laut Baunutzungsverordnung “Kleinsiedlungsgebiete”<br />
(WS), “Reine Wohngebiete” (WR), “Allgemeine<br />
Wohngebiete” (WA) und “Besondere Wohngebiete”<br />
(WB). Alle genannten Baugebiete, die unter dem<br />
Begriff der Wohnbauflächen zusammengefasst sind,<br />
dienen grundsätzlich in erster Linie dem Wohnen,<br />
d.h. die Wohnnutzung prägt den Gebietscharakter.<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
Die Abstufung und Differenzierung zwischen den einzelnen<br />
Wohngebieten besteht darin, dass in diesen<br />
außer dem Wohnen in unterschiedlichem Umfang<br />
weitere Nutzungen angeordnet werden können, die<br />
die Wohnnutzung ergänzen bzw. sie nicht stören.<br />
Wie bereits erwähnt, lässt § 5 Abs. 2 BauGB die<br />
Möglichkeit offen, die Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
nach Bauflächen oder bereits differenziert<br />
nach Baugebieten vorzunehmen. Im vorliegenden<br />
Flächennutzungsplan soll die Darstellung allgemeiner<br />
Art, d.h. nach Wohnbauflächen erfolgen, da eine<br />
Darstellung von Wohngebieten über die Grundsätze<br />
der Planung hinausgeht und die Nutzungen und<br />
Planungsziele durch die Ausweisung von Wohnbau -<br />
flächen ausreichend dargelegt werden können. Der<br />
Gemeinde soll damit ein gewisser Spielraum hinsichtlich<br />
konkreter Planungen eingeräumt werden, so dass<br />
bei geringfügigen Abweichungen der Planungsziele<br />
im Bezug auf den Wohngebietscharakter, eine unproblematische<br />
und zügige Abwicklung der Planung<br />
erfolgen kann, ohne dass es hier zu einer Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes bedarf. Um die<br />
Konsequenz der Darstellungen zu gewährleisten,<br />
wird auch in Gebieten für die ein rechtskräftiger<br />
Bebauungsplan besteht, nur der Flächencharakter<br />
dargestellt.<br />
Für die Darstellung der überwiegend der Wohn -<br />
nutzung dienenden Bereiche gilt:<br />
• Alle Bereiche innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile (§ 34 BauGB), die entsprechend<br />
der Bestandsaufnahme den Charakter einer<br />
Wohnbaufläche aufweisen, werden gem. § 5<br />
Abs. 2 Nr. 1 BauGB als (bestehende) Wohnbau -<br />
fläche in die Planzeichnung des Flächennutz ungs -<br />
planes übernommen. Ausnahmen sind zentrumsnahe<br />
Bereiche. Hier soll sich im Zuge der Erhal -<br />
tung und der Weiterentwicklung der infrastrukturel -<br />
len Ausstattung dieser Ortsteile eine eher gemischte<br />
Struktur entwickeln, so dass teilweise trotz klaren<br />
Dominierens der Wohnnutzung hier gemischte<br />
Bauflächen dargestellt wurden. Ähnliches gilt für<br />
die stärker befahrenen Hauptverkehrsachsen der<br />
<strong>Stadt</strong>teile. Auch hier wurde bei teils deutlichem<br />
Überwiegen des Wohncharakters der Darstellung<br />
einer gemischten Baufläche der Vorzug eingeräumt,<br />
zumal aufgrund der Verkehrsbelastungen<br />
hier nicht immer ein gesundes Wohnen möglich<br />
ist.<br />
• Alle Gebiete für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
ein “Reines Wohngebiet” oder ein