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themenbereich land - Stadt Dillingen

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Geltungsbereiches befinden sich bereits erholungs-<br />

bzw. freizeitbezogene Nutzungen wie das<br />

Hofgut Kammer (Pferdesport) bzw. Tennisanlagen,<br />

die bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt das<br />

Areal nachhaltig prägen.<br />

Die Ortslage Diefflen sowie der nördliche Teil der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> sind in das integriertes ländliches<br />

Entwicklungskonzept (ILEK) „Hügel<strong>land</strong> im Saar-<br />

Prims-Bogen“ einbezogen. Das Konzept dient der<br />

nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der<br />

Lebensqualität der Bevölkerung um den<br />

„Litermont“. Durch die Ausweisung des Naherho -<br />

lungs gebietes wird die Funktion des durch EU-<br />

Mittel geförderten ILEK zusätzlich unterstrichen.<br />

DARSTELLUNGEN IM<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die Ausweisung von Bauflächen bzw. Baugebieten<br />

gehört zu den wichtigsten Aufgaben der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung. In der Ausweisung von<br />

Bauflächen dokumentiert sich die gewünschte städtebauliche<br />

Entwicklung und damit die Siedlungsent -<br />

wicklung einer <strong>Stadt</strong>. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1<br />

BauGB können im Flächennutzungsplan insbesondere<br />

dargestellt werden: “die für die Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen<br />

Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer<br />

baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen<br />

Maß der baulichen Nutzung (...)”. Im<br />

Flächennutzungsplan beschränkt man sich in der<br />

Regel auf die Darstellung von Flächen nach der allgemeinen<br />

Art ihrer baulichen Nutzung, während im<br />

Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne (verbindliche<br />

Bauleitplanung) eine weitere Differen zie -<br />

rung und Konkretisierung nach Baugebieten notwen -<br />

dig wird.<br />

WOHNBAUFLÄCHEN<br />

Unter den Sammelbegriff “Wohnbauflächen” fallen<br />

laut Baunutzungsverordnung “Kleinsiedlungsgebiete”<br />

(WS), “Reine Wohngebiete” (WR), “Allgemeine<br />

Wohngebiete” (WA) und “Besondere Wohngebiete”<br />

(WB). Alle genannten Baugebiete, die unter dem<br />

Begriff der Wohnbauflächen zusammengefasst sind,<br />

dienen grundsätzlich in erster Linie dem Wohnen,<br />

d.h. die Wohnnutzung prägt den Gebietscharakter.<br />

41<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Die Abstufung und Differenzierung zwischen den einzelnen<br />

Wohngebieten besteht darin, dass in diesen<br />

außer dem Wohnen in unterschiedlichem Umfang<br />

weitere Nutzungen angeordnet werden können, die<br />

die Wohnnutzung ergänzen bzw. sie nicht stören.<br />

Wie bereits erwähnt, lässt § 5 Abs. 2 BauGB die<br />

Möglichkeit offen, die Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

nach Bauflächen oder bereits differenziert<br />

nach Baugebieten vorzunehmen. Im vorliegenden<br />

Flächennutzungsplan soll die Darstellung allgemeiner<br />

Art, d.h. nach Wohnbauflächen erfolgen, da eine<br />

Darstellung von Wohngebieten über die Grundsätze<br />

der Planung hinausgeht und die Nutzungen und<br />

Planungsziele durch die Ausweisung von Wohnbau -<br />

flächen ausreichend dargelegt werden können. Der<br />

Gemeinde soll damit ein gewisser Spielraum hinsichtlich<br />

konkreter Planungen eingeräumt werden, so dass<br />

bei geringfügigen Abweichungen der Planungsziele<br />

im Bezug auf den Wohngebietscharakter, eine unproblematische<br />

und zügige Abwicklung der Planung<br />

erfolgen kann, ohne dass es hier zu einer Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes bedarf. Um die<br />

Konsequenz der Darstellungen zu gewährleisten,<br />

wird auch in Gebieten für die ein rechtskräftiger<br />

Bebauungsplan besteht, nur der Flächencharakter<br />

dargestellt.<br />

Für die Darstellung der überwiegend der Wohn -<br />

nutzung dienenden Bereiche gilt:<br />

• Alle Bereiche innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile (§ 34 BauGB), die entsprechend<br />

der Bestandsaufnahme den Charakter einer<br />

Wohnbaufläche aufweisen, werden gem. § 5<br />

Abs. 2 Nr. 1 BauGB als (bestehende) Wohnbau -<br />

fläche in die Planzeichnung des Flächennutz ungs -<br />

planes übernommen. Ausnahmen sind zentrumsnahe<br />

Bereiche. Hier soll sich im Zuge der Erhal -<br />

tung und der Weiterentwicklung der infrastrukturel -<br />

len Ausstattung dieser Ortsteile eine eher gemischte<br />

Struktur entwickeln, so dass teilweise trotz klaren<br />

Dominierens der Wohnnutzung hier gemischte<br />

Bauflächen dargestellt wurden. Ähnliches gilt für<br />

die stärker befahrenen Hauptverkehrsachsen der<br />

<strong>Stadt</strong>teile. Auch hier wurde bei teils deutlichem<br />

Überwiegen des Wohncharakters der Darstellung<br />

einer gemischten Baufläche der Vorzug eingeräumt,<br />

zumal aufgrund der Verkehrsbelastungen<br />

hier nicht immer ein gesundes Wohnen möglich<br />

ist.<br />

• Alle Gebiete für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

ein “Reines Wohngebiet” oder ein

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