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themenbereich land - Stadt Dillingen

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Zudem sind dort auch Relikte des Zweiten<br />

Weltkriegs zu erwarten. (...) Demnach kommt diesen<br />

Zeugnissen des Zweiten Weltkrieges eine besondere<br />

historische Bedeutung zu. (...) Sämtliche<br />

Erdarbeiten im Planungsgebiet sind nur nach<br />

Einholung einer Grabungserlaubnis gem. § 10<br />

Abs. 1 Satz 2 SDSchG zulässig. Eine<br />

Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden.<br />

2. Wohngebiet “Solarpark“ PA 2 (ca. 2,6 ha):<br />

Das geplante Wohngebiet ”Solarpark” soll den<br />

<strong>Stadt</strong>randabschluss westlich der „Dürener Straße“<br />

und nördlich des „Creutzwalder Ringes“ neu definieren.<br />

Dieser Plan ist Teil des sogenannten<br />

Hundertwasserprojektes, nachdem ein<br />

Informationszentrum, eine Wohnanlage sowie ein<br />

Hotel, für das auch eine alternative Nutzung möglich<br />

ist, vorgesehen sind. Alle Objekte sind in eine<br />

themenspezifische Parkanlage der Dillinger<br />

Saaraue in einer Fläche von ca. 110 ha eingeplant.<br />

Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />

“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />

Naturschutzes Einwände. Es sollte versucht werden,<br />

die verbliebene Aue nicht weiter zu bebauen<br />

und verbliebene Feuchtwiesen zu erhalten.<br />

Gleichzeitig sollte die offene Fläche als Teil des<br />

Naherholungsraums erhalten werden. Sollte dennoch<br />

an einer Bebauung festgehalten werden, sollte<br />

der Übergang zur Landschaft (Südwesten) mit<br />

einer breiten Hecke abgegrenzt werden.”<br />

Stellungnahme des Landesdenkmalamtes:<br />

“Innerhalb der Planungsfläche und im direkten<br />

Umkreis sind bisher keine Bodenfunde bekannt.<br />

Allerdings gibt es in wenigen Hundert Metern<br />

Entfernung (ab 400 m) mehrere Fundstellen (vorgeschichtliche<br />

und solche, die zum römischen<br />

Vicus Contiomagus gehören). Deshalb weisen wir<br />

ausdrücklich auf die Meldepflicht von<br />

Bodendenkmälern (auch im Verdachtsfall) hin (...).<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />

1. Wohngebiet “Im Lehnfeld“ DIE 1<br />

(ca. 10,2 ha):<br />

Die Fläche ist frei von absoluten Restriktionen, die<br />

gegen eine Bebauung dieser Fläche sprechen. Die<br />

Realisierung der Fläche ermöglicht ein<br />

Zusammenwachsen des Siedlungskörpers zwischen<br />

der Wohnbebauung in der Düppenweiler<br />

Straße, den Straßen “In der Schlung“ und “Im<br />

Sanken“.<br />

40<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />

“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />

Naturschutzes keine grundsätzlichen Einwände.<br />

Es wird aber auch hier aufgrund der Größe eine<br />

am Bedarf orientierte Realisierung in<br />

Teilabschnitten empfohlen. Die Teilabschnitte sollten<br />

sich dabei an den vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen orientiereren und kompakt an<br />

bestehende Bebauung angefügt werden. Der<br />

Übergang zur unbebauten Landschaft ist durch eine<br />

Eingrünung des Baugebiets zu gestalten.”<br />

2. Wohngebiet ”Westlich der Litermontstraße”<br />

DIE 2 (ca. 2,9 ha):<br />

Die Bebauung dieser Fläche stellt eine konsequente<br />

Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Nr.<br />

61 ”Erschließung eines Wohnbaugebietes beiderseits<br />

der Litermontstraße” dar, der auch entsprechende<br />

Anschlussmöglichkeiten vorsieht. Für den<br />

Bereich wurden bereits sowohl auf Ebene der vorbereitenden<br />

als auch verbindlichen Bauleit -<br />

planung entsprechende Verfahrensschritte eingeleitet,<br />

um diesen Bereich parallel zur vorliegenden<br />

Gesamtfortschreibung des FNP, städtebaulich zu<br />

entwickeln. Es handelt sich hierbei einerseits um<br />

den Entwurf zur 13. Teiländerung des Flächen -<br />

nutz ungsplanes für den Bereich „Kappesheck /<br />

Großgarten, Fürstenwald / Schlungenflur“ bzw.<br />

die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 69<br />

„Kappesheck / Großgarten“ und Nr. 70<br />

„Fürstenwald / Schlungenflur“. Die 13.<br />

Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde<br />

durch Veröffentlichung am 27.07.2009 rechtswirksam.<br />

Neben der Bereitstellung zusätzlicher Wohnbau -<br />

flächen sollen die planungsrechtlichen Voraus -<br />

setzungen für die Schaffung ortsrandnaher Erho -<br />

lungsflächen bereitgestellt werden. Der <strong>Stadt</strong>teil<br />

verfügt, mit Ausnahme des Hüttenwaldes, bis dato<br />

über keine gesondert festgesetzten Flächen für<br />

Naherholungszwecke. Durch die Tatsache, dass<br />

östlich und südlich der Ortslage Bereiche für derlei<br />

Nutzungen aufgrund vorhandener Restriktionen<br />

nicht zur Verfügung stehen können, soll der<br />

Bebauungsplan geeignete Flächen im Westen der<br />

Ortslage dauerhaft bereitstellen. Auf diese Weise<br />

können für die Dieffler Bevölkerung äußerst attraktive<br />

Flächen für die wohnortnahe Naherholung erschlossen<br />

werden. Flankierende Maßnahmen sollen<br />

die Erlebbarkeit des Areals fördern und so die<br />

Flächen für unterschiedliche Nutzergruppen interessant<br />

machen. Innerhalb bzw. angrenzend des

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