themenbereich land - Stadt Dillingen
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Zudem sind dort auch Relikte des Zweiten<br />
Weltkriegs zu erwarten. (...) Demnach kommt diesen<br />
Zeugnissen des Zweiten Weltkrieges eine besondere<br />
historische Bedeutung zu. (...) Sämtliche<br />
Erdarbeiten im Planungsgebiet sind nur nach<br />
Einholung einer Grabungserlaubnis gem. § 10<br />
Abs. 1 Satz 2 SDSchG zulässig. Eine<br />
Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden.<br />
2. Wohngebiet “Solarpark“ PA 2 (ca. 2,6 ha):<br />
Das geplante Wohngebiet ”Solarpark” soll den<br />
<strong>Stadt</strong>randabschluss westlich der „Dürener Straße“<br />
und nördlich des „Creutzwalder Ringes“ neu definieren.<br />
Dieser Plan ist Teil des sogenannten<br />
Hundertwasserprojektes, nachdem ein<br />
Informationszentrum, eine Wohnanlage sowie ein<br />
Hotel, für das auch eine alternative Nutzung möglich<br />
ist, vorgesehen sind. Alle Objekte sind in eine<br />
themenspezifische Parkanlage der Dillinger<br />
Saaraue in einer Fläche von ca. 110 ha eingeplant.<br />
Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />
“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />
Naturschutzes Einwände. Es sollte versucht werden,<br />
die verbliebene Aue nicht weiter zu bebauen<br />
und verbliebene Feuchtwiesen zu erhalten.<br />
Gleichzeitig sollte die offene Fläche als Teil des<br />
Naherholungsraums erhalten werden. Sollte dennoch<br />
an einer Bebauung festgehalten werden, sollte<br />
der Übergang zur Landschaft (Südwesten) mit<br />
einer breiten Hecke abgegrenzt werden.”<br />
Stellungnahme des Landesdenkmalamtes:<br />
“Innerhalb der Planungsfläche und im direkten<br />
Umkreis sind bisher keine Bodenfunde bekannt.<br />
Allerdings gibt es in wenigen Hundert Metern<br />
Entfernung (ab 400 m) mehrere Fundstellen (vorgeschichtliche<br />
und solche, die zum römischen<br />
Vicus Contiomagus gehören). Deshalb weisen wir<br />
ausdrücklich auf die Meldepflicht von<br />
Bodendenkmälern (auch im Verdachtsfall) hin (...).<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen<br />
1. Wohngebiet “Im Lehnfeld“ DIE 1<br />
(ca. 10,2 ha):<br />
Die Fläche ist frei von absoluten Restriktionen, die<br />
gegen eine Bebauung dieser Fläche sprechen. Die<br />
Realisierung der Fläche ermöglicht ein<br />
Zusammenwachsen des Siedlungskörpers zwischen<br />
der Wohnbebauung in der Düppenweiler<br />
Straße, den Straßen “In der Schlung“ und “Im<br />
Sanken“.<br />
40<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />
“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />
Naturschutzes keine grundsätzlichen Einwände.<br />
Es wird aber auch hier aufgrund der Größe eine<br />
am Bedarf orientierte Realisierung in<br />
Teilabschnitten empfohlen. Die Teilabschnitte sollten<br />
sich dabei an den vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen orientiereren und kompakt an<br />
bestehende Bebauung angefügt werden. Der<br />
Übergang zur unbebauten Landschaft ist durch eine<br />
Eingrünung des Baugebiets zu gestalten.”<br />
2. Wohngebiet ”Westlich der Litermontstraße”<br />
DIE 2 (ca. 2,9 ha):<br />
Die Bebauung dieser Fläche stellt eine konsequente<br />
Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Nr.<br />
61 ”Erschließung eines Wohnbaugebietes beiderseits<br />
der Litermontstraße” dar, der auch entsprechende<br />
Anschlussmöglichkeiten vorsieht. Für den<br />
Bereich wurden bereits sowohl auf Ebene der vorbereitenden<br />
als auch verbindlichen Bauleit -<br />
planung entsprechende Verfahrensschritte eingeleitet,<br />
um diesen Bereich parallel zur vorliegenden<br />
Gesamtfortschreibung des FNP, städtebaulich zu<br />
entwickeln. Es handelt sich hierbei einerseits um<br />
den Entwurf zur 13. Teiländerung des Flächen -<br />
nutz ungsplanes für den Bereich „Kappesheck /<br />
Großgarten, Fürstenwald / Schlungenflur“ bzw.<br />
die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 69<br />
„Kappesheck / Großgarten“ und Nr. 70<br />
„Fürstenwald / Schlungenflur“. Die 13.<br />
Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde<br />
durch Veröffentlichung am 27.07.2009 rechtswirksam.<br />
Neben der Bereitstellung zusätzlicher Wohnbau -<br />
flächen sollen die planungsrechtlichen Voraus -<br />
setzungen für die Schaffung ortsrandnaher Erho -<br />
lungsflächen bereitgestellt werden. Der <strong>Stadt</strong>teil<br />
verfügt, mit Ausnahme des Hüttenwaldes, bis dato<br />
über keine gesondert festgesetzten Flächen für<br />
Naherholungszwecke. Durch die Tatsache, dass<br />
östlich und südlich der Ortslage Bereiche für derlei<br />
Nutzungen aufgrund vorhandener Restriktionen<br />
nicht zur Verfügung stehen können, soll der<br />
Bebauungsplan geeignete Flächen im Westen der<br />
Ortslage dauerhaft bereitstellen. Auf diese Weise<br />
können für die Dieffler Bevölkerung äußerst attraktive<br />
Flächen für die wohnortnahe Naherholung erschlossen<br />
werden. Flankierende Maßnahmen sollen<br />
die Erlebbarkeit des Areals fördern und so die<br />
Flächen für unterschiedliche Nutzergruppen interessant<br />
machen. Innerhalb bzw. angrenzend des