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themenbereich land - Stadt Dillingen

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• Räumliche Anbindung (Anschluss an das Stra-ßennetz,<br />

ÖPNV-Anschluss, Lage zum Ortszentrum)<br />

• Erschließungsaufwand (Ver- und Entsorgung mit<br />

Wasser, Gas, Strom, Abwasser, Straßenanschluss,<br />

Erdarbeiten)<br />

• Übergeordnete Vorgaben (Landesplanung)<br />

Bei der ökologischen Eignungsprüfung fanden Krite -<br />

rien wie:<br />

• Biotop- und Artenschutz<br />

• Klimaökologie<br />

• Gewässerökologie, Gewässerschutz<br />

• Landschaftsbild<br />

besondere Beachtung.<br />

Die Grundstücksverfügbarkeit wurde aus dem Anteil<br />

gemeindeeigener Flächen an der Gesamtfläche ermittelt.<br />

Es wurden folgende Abstufungen hinsichtlich<br />

der Grundstücksverfügbarkeit vorgenommen:<br />

• sehr geringe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzan -<br />

teil der Gemeinde < 10 %)<br />

• geringe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil der<br />

Gemeinde 10-30 %)<br />

• durchschnittliche Grundstücksverfügbarkeit (Besitz -<br />

anteil der Gemeinde 30-50 %)<br />

• hohe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil der<br />

50-80 %)<br />

• sehr hohe Grundstücksverfügbarkeit (Besitzanteil<br />

der Gemeinde > 80 %)<br />

Endergebnis<br />

Endergebnis der drei Arbeitsschritte und damit der<br />

Wohnbauflächenuntersuchung ist eine Prioritäten liste,<br />

welche nach Eignungsstufen untergliedert ist.<br />

Die Aufstellung der Prioritätenliste erfolgte ortsteilbezogen,<br />

so dass jedem Ortsteil zumindest eine<br />

Wohnbaufläche zugeordnet wurde, d.h. es fand keine<br />

Bewertung aller Flächen untereinander statt, sondern<br />

es wurden jeweils die Flächen eines Ortsteiles<br />

nach ihrer Eignung als Wohnbau<strong>land</strong> miteinander<br />

verglichen.<br />

Im Folgenden werden nur noch die Flächen beschrieben,<br />

die auch in die Planzeichnung der FNP-<br />

Teiländerung aufgenommen wurden. Alle weiteren<br />

untersuchten Flächen sind mit der Zusammenfassung<br />

ihrer Untersuchungsergebnisse im Anhang zur<br />

Begründung kurz beschrieben.<br />

39<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

Detailliertere Angaben zu den Flächen sind der<br />

Bauflächenuntersuchung im Anhang sowie der ökologischen<br />

Bewertung innerhalb des Umweltberichtes<br />

bzw. dem Landschaftsplan zu entnehmen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

keine Flächen vorgesehen<br />

<strong>Stadt</strong>teil Pachten<br />

1. Wohngebiet ”Pachtener Heide” PA 1 (ca. 7,5 ha):<br />

Dieses Gebiet erweitert das bestehende Baugebiet<br />

”Pachtener Heide” nach Westen und beansprucht<br />

teilweise die in Richtung Wald angrenzenden<br />

Freiflächen. Die Fläche ist frei von absoluten<br />

Restriktionen und ist als intensiv ackerbaulich genutzte<br />

Fläche auch ökologisch unproblematisch.<br />

Die ökologisch wertvollen südlichen Freibereiche<br />

mit ihren Magerrasen und Ginsterfluren werden im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung als<br />

Ausgleichsflächen ausgewiesen.<br />

Naturschutzfachliche Bewertung des LUA:<br />

“Gegen das Baugebiet bestehen aus Sicht des<br />

Naturschutzes keinegrundsätzlichen Einwände. Es<br />

sollte aufgrund der Größe eine am Bedarf gemessene<br />

Realisierung in mehreren Stufen erfolgen.<br />

Möglicherweise lässt sich dabei die vorhandene<br />

Heckenstruktur als Grenze zwischen zwei<br />

Realisierungsabschnitten in das Baugebiet integrieren.<br />

Eine Eingrünung des Baugebiets sollte im<br />

Westen aufgrund der Waldrandsituation in Form<br />

eines vorgepflanzten Waldsaums erfolgen. Die<br />

vom LP-Entwurf vorgeschlagene Pflege der südlich<br />

gelegenen Sandrasen im Rahmen der<br />

Kompensationsmaßnahmen wird begrüßt.”<br />

Stellungnahme des Landesdenkmalamtes:<br />

“Die Planungsfläche liegt auf der Flur “Pachtener<br />

Heide” und östlich benachbart zum “Heidenkopf”.<br />

Beide Flurnamen sind klassische Anzeiger für<br />

Bodendenkmäler (Heiden im Sinne von<br />

Nichtchristen). Die Fläche wird im Osten begrenzt<br />

durch den Heidweg, der seit dem 19. Jahrhundert<br />

als Römerstraße angesehen wird. Funde aus römischer<br />

und spätkeltischer Zeit sind aus dem Bereich<br />

etwa 400 - 500 m südlich der Planungsfläche bereits<br />

vielfach zu Tage gekommen. (...)<br />

Die Wahrscheinlichketi, dass im Planungsgebiet<br />

Bodendenkmäler aus römischer bzw. vorgeschichtlicher<br />

Zeit liegen, ist also recht hoch.

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