themenbereich land - Stadt Dillingen
themenbereich land - Stadt Dillingen
themenbereich land - Stadt Dillingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
kommen kann. Diese Bereiche werden im Flächen -<br />
nutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt.<br />
Somit wird diesen Betrieben zwar Bestands schutz<br />
gewährleistet, aber keine Erweiterungs möglichkeit<br />
in einem die Wohnnutz ung störenden Maße zugelassen.<br />
Die restlichen Gewerbebetriebe mit Störpotenzial<br />
sind überwiegend innerhalb als gemischte<br />
Bauflächen dargestellten Bereichen gelegen, so<br />
dass hier das Konfliktpotenzial geringer ist. Aber<br />
auch hier sollte auf eine Verlagerung der Betriebe<br />
bzw. auf Einhaltung der im Städtebau zu beachtenden<br />
Immissionsrichtwerte gedrängt werden.<br />
Insbesondere bei möglichen Erwei terungen dieser<br />
Betriebe ist die DIN 18005 ”Schallschutz im<br />
Städtebau” zu beachten.<br />
3. Bereiche, in denen nach den Ergebnissen der<br />
Bestandsaufnahme die Wohnnutzung eindeutig<br />
dominiert, werden im Regelfall als Wohnbau -<br />
flächen ausgewiesen. Ausnahmen sind zentrumsnahe<br />
Bereiche bzw. Bereiche entlang der<br />
Hauptverkehrsachsen bzw. in deren Einwirkungs -<br />
bereich. Hier soll sich im Sinne eines engen<br />
Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und Ver -<br />
sor gen eine mehr gemischte Struktur entwickeln.<br />
Entlang der Hauptverkehrs achsen kommt noch hinzu,<br />
dass aufgrund der hier herrschenden verkehrsbedingten<br />
Lärmbelas tung, gesunde Wohnverhält -<br />
nisse auch nicht immer gewährleistet werden können.<br />
Der Flächennutzungsplan übernimmt in seinen<br />
Darstellungen die Wohngebietsfest setzungen der<br />
beschriebenen Bebauungspläne.<br />
NEUPLANUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN<br />
Der aktuelle Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />
„Siedlung“ (Stand: 04. Juli 2006), stellt die Weichen<br />
für die erforderliche Anpassung der Wohnsiedlungs -<br />
ent wicklung der saarländischen Gemeinden an die<br />
absehbaren bzw. bereits laufenden Prozesse der demografischen<br />
Entwicklung (sinkende Bevölkerungs -<br />
zahlen, zunehmende Alterung der Gesellschaft).<br />
Die Festlegung des Wohnungsbedarfes für die einzelnen<br />
Gemeinden erfolgt anhand raumordnerischer<br />
Kriterien, die sich an folgenden Punkten orientieren:<br />
37<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
THEMENBEREICH WOHNEN<br />
• den übergeordneten Prinzipien der<br />
Gleichwertigkeit, der Nachhaltigkeit, der dezentralen<br />
Konzen tration, der kompakten<br />
Siedlungsstrukturen sowie der<br />
Anpassungserfordernis an den demografischen<br />
Wandel<br />
• den raum- und siedlungsstrukturellen Leitvorstel -<br />
lungen und Zielen sowie<br />
• den jeweiligen kommunalen Einwohnerzahlen des<br />
statistischen Landesamtes.<br />
Der Wohnungsbedarf wird als Verhältniszahl zum aktuellen<br />
Einwohnerbestand in Wohnungen pro 1.000<br />
Einwohner und Jahr normativ festgelegt.<br />
Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an übergeordneten<br />
Prinzipien sowie den wesentlichen raumordnersichen<br />
Festlegungen zur Zentralörtlichkeit und der<br />
Achsenanbindung. Darüber hinaus spielen das jeweilige<br />
Einwohnerpotenzial der Gemeinde und der<br />
Gemeindeteile sowie raumrelevante Attraktivi -<br />
tätsmerkmale der jeweiligen Gemeinde eine gewichtige<br />
Rolle.<br />
Unter den gegegeben Rahmenbedingungen gibt der<br />
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />
zur <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar folgende Vorgaben:<br />
• Wohnungsbaubedarf:<br />
3,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner und Jahr für<br />
das gesamte Gemeindegebiet<br />
Gemäß Ziffer 34 des LEP-Teilabschnitt „Siedlung“<br />
werden alle vorhandenen Baulücken innerhalb rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne nach § 30 BauGB, im<br />
Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach §<br />
33 BauGB zu beurteilen sind, im Geltungsbereich von<br />
Satzungen nach § 34 Abs.4 BauGB sowie von im<br />
Flächennutzungsplan rechtskräftig dargestellten, aber<br />
bislang nicht durch Bebauungsplan rechtskräftig umgesetzten<br />
Reserveflächen zu 100% auf den örtlichen<br />
festgelegten Wohnungsbedarf angerechnet.<br />
Unter Zugrundelegung des aktuellen Baulücken be -<br />
stan des der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar ergibt sich der in<br />
der Tabelle aufgeführte Wohnungsbedarf sowie der<br />
unter Beachtung des vorgegebenen Dichtewertes<br />
(nach Ziffer 36 des LEP-Teilabschnitt „Siedlung“) ermittelte<br />
Siedlungsflächenbedarf von 31,8 ha.