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themenbereich land - Stadt Dillingen

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kommen kann. Diese Bereiche werden im Flächen -<br />

nutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Somit wird diesen Betrieben zwar Bestands schutz<br />

gewährleistet, aber keine Erweiterungs möglichkeit<br />

in einem die Wohnnutz ung störenden Maße zugelassen.<br />

Die restlichen Gewerbebetriebe mit Störpotenzial<br />

sind überwiegend innerhalb als gemischte<br />

Bauflächen dargestellten Bereichen gelegen, so<br />

dass hier das Konfliktpotenzial geringer ist. Aber<br />

auch hier sollte auf eine Verlagerung der Betriebe<br />

bzw. auf Einhaltung der im Städtebau zu beachtenden<br />

Immissionsrichtwerte gedrängt werden.<br />

Insbesondere bei möglichen Erwei terungen dieser<br />

Betriebe ist die DIN 18005 ”Schallschutz im<br />

Städtebau” zu beachten.<br />

3. Bereiche, in denen nach den Ergebnissen der<br />

Bestandsaufnahme die Wohnnutzung eindeutig<br />

dominiert, werden im Regelfall als Wohnbau -<br />

flächen ausgewiesen. Ausnahmen sind zentrumsnahe<br />

Bereiche bzw. Bereiche entlang der<br />

Hauptverkehrsachsen bzw. in deren Einwirkungs -<br />

bereich. Hier soll sich im Sinne eines engen<br />

Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und Ver -<br />

sor gen eine mehr gemischte Struktur entwickeln.<br />

Entlang der Hauptverkehrs achsen kommt noch hinzu,<br />

dass aufgrund der hier herrschenden verkehrsbedingten<br />

Lärmbelas tung, gesunde Wohnverhält -<br />

nisse auch nicht immer gewährleistet werden können.<br />

Der Flächennutzungsplan übernimmt in seinen<br />

Darstellungen die Wohngebietsfest setzungen der<br />

beschriebenen Bebauungspläne.<br />

NEUPLANUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN<br />

Der aktuelle Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />

„Siedlung“ (Stand: 04. Juli 2006), stellt die Weichen<br />

für die erforderliche Anpassung der Wohnsiedlungs -<br />

ent wicklung der saarländischen Gemeinden an die<br />

absehbaren bzw. bereits laufenden Prozesse der demografischen<br />

Entwicklung (sinkende Bevölkerungs -<br />

zahlen, zunehmende Alterung der Gesellschaft).<br />

Die Festlegung des Wohnungsbedarfes für die einzelnen<br />

Gemeinden erfolgt anhand raumordnerischer<br />

Kriterien, die sich an folgenden Punkten orientieren:<br />

37<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

THEMENBEREICH WOHNEN<br />

• den übergeordneten Prinzipien der<br />

Gleichwertigkeit, der Nachhaltigkeit, der dezentralen<br />

Konzen tration, der kompakten<br />

Siedlungsstrukturen sowie der<br />

Anpassungserfordernis an den demografischen<br />

Wandel<br />

• den raum- und siedlungsstrukturellen Leitvorstel -<br />

lungen und Zielen sowie<br />

• den jeweiligen kommunalen Einwohnerzahlen des<br />

statistischen Landesamtes.<br />

Der Wohnungsbedarf wird als Verhältniszahl zum aktuellen<br />

Einwohnerbestand in Wohnungen pro 1.000<br />

Einwohner und Jahr normativ festgelegt.<br />

Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an übergeordneten<br />

Prinzipien sowie den wesentlichen raumordnersichen<br />

Festlegungen zur Zentralörtlichkeit und der<br />

Achsenanbindung. Darüber hinaus spielen das jeweilige<br />

Einwohnerpotenzial der Gemeinde und der<br />

Gemeindeteile sowie raumrelevante Attraktivi -<br />

tätsmerkmale der jeweiligen Gemeinde eine gewichtige<br />

Rolle.<br />

Unter den gegegeben Rahmenbedingungen gibt der<br />

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“<br />

zur <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar folgende Vorgaben:<br />

• Wohnungsbaubedarf:<br />

3,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner und Jahr für<br />

das gesamte Gemeindegebiet<br />

Gemäß Ziffer 34 des LEP-Teilabschnitt „Siedlung“<br />

werden alle vorhandenen Baulücken innerhalb rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne nach § 30 BauGB, im<br />

Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach §<br />

33 BauGB zu beurteilen sind, im Geltungsbereich von<br />

Satzungen nach § 34 Abs.4 BauGB sowie von im<br />

Flächennutzungsplan rechtskräftig dargestellten, aber<br />

bislang nicht durch Bebauungsplan rechtskräftig umgesetzten<br />

Reserveflächen zu 100% auf den örtlichen<br />

festgelegten Wohnungsbedarf angerechnet.<br />

Unter Zugrundelegung des aktuellen Baulücken be -<br />

stan des der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar ergibt sich der in<br />

der Tabelle aufgeführte Wohnungsbedarf sowie der<br />

unter Beachtung des vorgegebenen Dichtewertes<br />

(nach Ziffer 36 des LEP-Teilabschnitt „Siedlung“) ermittelte<br />

Siedlungsflächenbedarf von 31,8 ha.

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