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themenbereich land - Stadt Dillingen

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ZERSIEDLUNGSTENDENZEN<br />

Unter Zersiedlung versteht man in der Regel das unkontrollierte,<br />

flächenhafte Wachstum von Siedlun gen.<br />

Auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, insbesondere im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Diefflen, erfolgten in Teilbereichen anstelle<br />

von sinnvollen Orts arron dierungen planlose, überwiegend<br />

linienhafte Sied lungserweiterungen in die<br />

freie Landschaft. Eine derartige städtebauliche Fehl -<br />

entwicklung führt zur Ausbildung sog. “Siedlungs -<br />

finger”, wie ihn auch die „Pachtener Heide“ darstellt.<br />

Eine weitere Form der Zersiedlung, die oftmals einen<br />

Ausgangspunkt der oben genannten Enttwicklung<br />

darstellt, ist das Bauen im Außenbereich durch die<br />

Errichtung einzelner Gebäude. Dabei beginnt der<br />

Außenbereich i.d.R. am Giebel des jeweils letzten<br />

Hauses. Außen- und Innenbereich sind im bestehenden<br />

Flächennutzungsplan, allerdings nicht parzellenscharf,<br />

abgegrenzt.<br />

Negative Auswirkungen einer Zersiedlung sind städtebaulicher,<br />

ökonomischer und ökologischer Art.<br />

Zersiedlungstendenzen führen zum Verlust intakter<br />

Siedlungsränder und zu erheblichen Beein träch -<br />

tigungen des Orts- und Landschaftsbildes. Daher zählt<br />

die Vermeidung entsprechender städtebaulicher<br />

Fehlentwicklungen zu den wesentlichen Vorgaben der<br />

Raumordnung und Landesplanung. Der ökonomische<br />

Aspekt in Form höherer Erschließungskosten kommt<br />

durch die Entfernung zum Ortskern, d.h. durch die<br />

längeren Wege zum Tragen. Längere Wege bedeuten<br />

gleichzeitig auch mehr Verkehr mit den entsprechenden<br />

negativen Folgen hinsichtlich der<br />

Luftqualität. Die Ausdehnung des Siedlungskörpers in<br />

die freie Landschaft geht einerseits mit einer weiteren<br />

Versiegelung von Freiflächen einher, andererseits<br />

werden oftmals Biotope zerschnitten, so dass auch<br />

aus Umweltgründen Arrondierungen in jedem Fall<br />

Siedlungserweiterungen vorzuziehen sind.<br />

STÖRENDE GEWERBEBETRIEBE<br />

Innerhalb von Bauflächen, die auf der Grundlage der<br />

Bestandsaufnahme oder von rechtskräftigen<br />

Bebauungsplänen als Wohngebiete gem. §§ 2 - 4 a<br />

BauNVO einzustufen sind und die deshalb einer besonderen<br />

Schutzbedürftigkeit unterliegen, sind in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar teilweise “störende” Gewerbe -<br />

be triebe anzutreffen. Bei der Erfassung störender<br />

Gewerbe betriebe wird allerdings nicht von einem<br />

nachgewiesenen Störgrad im emissionsschutzrechtli-<br />

28<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />

chen Sinne ausgegangen. Es werden vielmehr alle<br />

Betriebe als ”störend” eingestuft, die sich aufgrund ihrer<br />

Flächeninanspruchnahme (Lagerflächen) oder ihres<br />

Erscheinungsbildes schlecht ins Ortsbild integrieren<br />

lassen unter / oder deren Betriebsabläufe das<br />

Auftreten von Emissionen (Lärm, Schadstoffe etc.) vermuten<br />

lassen und somit zu einer Beeinträchtigung der<br />

Wohnqualität im näheren Umfeld führen können.<br />

WEITERE IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE<br />

KONFLIKTE<br />

Zu den Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes durch<br />

störende Gewerbebetriebe kommen in dem<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet noch weitere immissionsschutzrechtliche<br />

Konflikte. Hierzu gehören beispielsweise Lärmbelas -<br />

tungen durch sportliche Anlagen, wie z.B. Sport- oder<br />

Tennisplätze bzw. Verkehrslärm.<br />

DISKREPANZEN - FESTSETZUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN - TATSÄCHLICHE<br />

BESTANDSSITUATION<br />

Konflikte zwischen Bestand und Planung können insbesondere<br />

dann auftreten, wenn die Festsetzungen<br />

bestehender Bebauungspläne faktisch nicht umgesetzt<br />

werden. Andererseits kann aber auch die aktuelle<br />

Nutzung, die sich abweichend vom Be bauungsplan<br />

im Laufe der Zeit entwickelt hat, städtebaulich sinnvoller<br />

sein als die ursprünglich vorgesehene Art der<br />

Nutzung. Um in solchen Fällen einer sinnvollen städtebaulichen<br />

Neuordnung auch im Hinblick auf das<br />

Baugesetzbuch zu entsprechen, kann eine Anpassung<br />

bzw. Aufhebung des entsprechenden Bebauungs -<br />

planes notwendig werden.<br />

DISKREPANZEN - DARSTELLUNG IM<br />

Z.ZT. RECHTSWIRKSAMEN FNP -<br />

TATSÄCHLICHE BESTANDSSITUATION<br />

Die städtebauliche Entwicklung ist in Teilbereichen anders<br />

verlaufen, als im z.Zt. rechtskräftigen Flächen -<br />

nutzungsplan vorgesehen. Dies betrifft insbesondere<br />

die Darstellung von Wohnbauflächen, welche im<br />

Laufe der Zeit aufgrund der zunehmenden Konzen -<br />

tration von Geschäften, Gaststätten und nicht störenden<br />

Gewerbebetrieben den Charakter von Misch -<br />

gebieten angenommen haben. Umgekehrt können<br />

aber auch im z.Zt. rechtskräftigen FNP dargestellte<br />

Gemischte Bauflächen heute überwiegend dem

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