themenbereich land - Stadt Dillingen
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ZERSIEDLUNGSTENDENZEN<br />
Unter Zersiedlung versteht man in der Regel das unkontrollierte,<br />
flächenhafte Wachstum von Siedlun gen.<br />
Auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, insbesondere im<br />
<strong>Stadt</strong>teil Diefflen, erfolgten in Teilbereichen anstelle<br />
von sinnvollen Orts arron dierungen planlose, überwiegend<br />
linienhafte Sied lungserweiterungen in die<br />
freie Landschaft. Eine derartige städtebauliche Fehl -<br />
entwicklung führt zur Ausbildung sog. “Siedlungs -<br />
finger”, wie ihn auch die „Pachtener Heide“ darstellt.<br />
Eine weitere Form der Zersiedlung, die oftmals einen<br />
Ausgangspunkt der oben genannten Enttwicklung<br />
darstellt, ist das Bauen im Außenbereich durch die<br />
Errichtung einzelner Gebäude. Dabei beginnt der<br />
Außenbereich i.d.R. am Giebel des jeweils letzten<br />
Hauses. Außen- und Innenbereich sind im bestehenden<br />
Flächennutzungsplan, allerdings nicht parzellenscharf,<br />
abgegrenzt.<br />
Negative Auswirkungen einer Zersiedlung sind städtebaulicher,<br />
ökonomischer und ökologischer Art.<br />
Zersiedlungstendenzen führen zum Verlust intakter<br />
Siedlungsränder und zu erheblichen Beein träch -<br />
tigungen des Orts- und Landschaftsbildes. Daher zählt<br />
die Vermeidung entsprechender städtebaulicher<br />
Fehlentwicklungen zu den wesentlichen Vorgaben der<br />
Raumordnung und Landesplanung. Der ökonomische<br />
Aspekt in Form höherer Erschließungskosten kommt<br />
durch die Entfernung zum Ortskern, d.h. durch die<br />
längeren Wege zum Tragen. Längere Wege bedeuten<br />
gleichzeitig auch mehr Verkehr mit den entsprechenden<br />
negativen Folgen hinsichtlich der<br />
Luftqualität. Die Ausdehnung des Siedlungskörpers in<br />
die freie Landschaft geht einerseits mit einer weiteren<br />
Versiegelung von Freiflächen einher, andererseits<br />
werden oftmals Biotope zerschnitten, so dass auch<br />
aus Umweltgründen Arrondierungen in jedem Fall<br />
Siedlungserweiterungen vorzuziehen sind.<br />
STÖRENDE GEWERBEBETRIEBE<br />
Innerhalb von Bauflächen, die auf der Grundlage der<br />
Bestandsaufnahme oder von rechtskräftigen<br />
Bebauungsplänen als Wohngebiete gem. §§ 2 - 4 a<br />
BauNVO einzustufen sind und die deshalb einer besonderen<br />
Schutzbedürftigkeit unterliegen, sind in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar teilweise “störende” Gewerbe -<br />
be triebe anzutreffen. Bei der Erfassung störender<br />
Gewerbe betriebe wird allerdings nicht von einem<br />
nachgewiesenen Störgrad im emissionsschutzrechtli-<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE<br />
chen Sinne ausgegangen. Es werden vielmehr alle<br />
Betriebe als ”störend” eingestuft, die sich aufgrund ihrer<br />
Flächeninanspruchnahme (Lagerflächen) oder ihres<br />
Erscheinungsbildes schlecht ins Ortsbild integrieren<br />
lassen unter / oder deren Betriebsabläufe das<br />
Auftreten von Emissionen (Lärm, Schadstoffe etc.) vermuten<br />
lassen und somit zu einer Beeinträchtigung der<br />
Wohnqualität im näheren Umfeld führen können.<br />
WEITERE IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE<br />
KONFLIKTE<br />
Zu den Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes durch<br />
störende Gewerbebetriebe kommen in dem<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet noch weitere immissionsschutzrechtliche<br />
Konflikte. Hierzu gehören beispielsweise Lärmbelas -<br />
tungen durch sportliche Anlagen, wie z.B. Sport- oder<br />
Tennisplätze bzw. Verkehrslärm.<br />
DISKREPANZEN - FESTSETZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN - TATSÄCHLICHE<br />
BESTANDSSITUATION<br />
Konflikte zwischen Bestand und Planung können insbesondere<br />
dann auftreten, wenn die Festsetzungen<br />
bestehender Bebauungspläne faktisch nicht umgesetzt<br />
werden. Andererseits kann aber auch die aktuelle<br />
Nutzung, die sich abweichend vom Be bauungsplan<br />
im Laufe der Zeit entwickelt hat, städtebaulich sinnvoller<br />
sein als die ursprünglich vorgesehene Art der<br />
Nutzung. Um in solchen Fällen einer sinnvollen städtebaulichen<br />
Neuordnung auch im Hinblick auf das<br />
Baugesetzbuch zu entsprechen, kann eine Anpassung<br />
bzw. Aufhebung des entsprechenden Bebauungs -<br />
planes notwendig werden.<br />
DISKREPANZEN - DARSTELLUNG IM<br />
Z.ZT. RECHTSWIRKSAMEN FNP -<br />
TATSÄCHLICHE BESTANDSSITUATION<br />
Die städtebauliche Entwicklung ist in Teilbereichen anders<br />
verlaufen, als im z.Zt. rechtskräftigen Flächen -<br />
nutzungsplan vorgesehen. Dies betrifft insbesondere<br />
die Darstellung von Wohnbauflächen, welche im<br />
Laufe der Zeit aufgrund der zunehmenden Konzen -<br />
tration von Geschäften, Gaststätten und nicht störenden<br />
Gewerbebetrieben den Charakter von Misch -<br />
gebieten angenommen haben. Umgekehrt können<br />
aber auch im z.Zt. rechtskräftigen FNP dargestellte<br />
Gemischte Bauflächen heute überwiegend dem