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themenbereich land - Stadt Dillingen

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Gem. Ziffer (118) sind: “Im öffentlichen Interesse liegende<br />

Einzelvorhaben, die von überörtlicher Bedeutung<br />

sind, sind in den (...) festgelegten Standort- und<br />

Trassenbereichen durchzuführen. Die vorsorgliche<br />

Standort- und Trassensicherung hat Vorrang vor entgegenstehenden<br />

Planungen.”<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar trifft der Landesentwicklungsplan<br />

Umwelt folgende Festlegungen:<br />

FUNKTIONSBEREICH NATURSCHUTZ UND<br />

LANDSCHAFTSPFLEGE<br />

Naturschutz<br />

Die Ausweisung der Vorranggebiete für Naturschutz<br />

(VN) basieren auf der Grundlage der rechtskräftig<br />

festgesetzten und der geplanten Naturschutzgebiete,<br />

einschließlich der im Rahmen des Schutzgebietsnetzes<br />

Natura 2000 gemeldeten Gebiete. Aus diesem<br />

Grunde deckt sich die Abgrenzung des einzigen festgesetzten<br />

VN der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dem Bereich<br />

der Ökoseen.<br />

“In den Vorranggebieten für Naturschutz (VN) kommt<br />

der Sicherung und der Entwicklung des Naturhaushaltes<br />

im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme<br />

in ihrer typischen Struktur und Vielfalt mit der<br />

charakteristischen Ausprägung der abiotischen Naturgüter<br />

und der typischen Ausstattung mit Tier- und<br />

Pflanzenarten ein Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen<br />

zu. Alle diesen Zielsetzungen zuwiderlaufende<br />

Flächennutzungen, insbesondere die Inanspruchnahme<br />

für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung<br />

und die Errichtung von Windkraftanalgen<br />

sind nicht zulässig.”<br />

Freiraumschutz<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sind zum einen zwischen<br />

<strong>Dillingen</strong> und Diefflen (Teile des Hüttenwaldes und<br />

angrenzende Freiflächen), in Diefflen zwischen der<br />

Straße „Augrät“ bis südlich der „Nalbacher Straße“<br />

sowie südöstlich des Hüttengeländes im Bereich der<br />

dortigen Angelweiher Vorranggebiete für Freiraumschutz<br />

(VFS) ausgewiesen.<br />

„VFS dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung<br />

und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener<br />

und unbebauter Landschaftsteile. {...} Das<br />

im Vorranggebiet für Freiraumschutz vorhandene<br />

ökologische Potenzial sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />

13<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Schönheit der Kultur<strong>land</strong>schaft ist zu sichern und zu<br />

einem Biotopverbundsystem zu vernetzen. In Vorranggebieten<br />

für Freiraumschutz sollen Kompensationsmaßnahmen<br />

für im Eingriffsbereich nicht ausgleichbare<br />

Eingriffsfolgen sowie Maßnahmen des<br />

Ökokontos in Ausrichtung auf ein zu entwickelndes<br />

Biotopverbundsystem vorgesehen werden.”<br />

FUNKTIONSBEREICH LANDWIRTSCHAFT<br />

Aufgrund der geringen Rolle der Landwirtschaft in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist das <strong>Stadt</strong>gebiet kaum<br />

von der Ausweisung von Vorrangflächen für die Landwirtschaft<br />

betroffen. Lediglich ein kleinerer Bereich<br />

nordöstlich der Ortslage Diefflen ist als Vorrangfläche<br />

für die Landwirtschaft (VL) ausgewiesen.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft<br />

dient der Sicherung der saarländischen<br />

Agrarstruktur, wobei als Grundlage für die Festlegung<br />

durch die Landesplanung die Ergebnisse der<br />

agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) herangezogen<br />

wurden.<br />

Laut LEP Umwelt geht daher in VL “die <strong>land</strong>wirtschatliche<br />

Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme<br />

<strong>land</strong>wirtschaftlicher Vorranggebiete<br />

für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie<br />

und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben)<br />

ist unzulässig.”<br />

Waldgebiete bleiben von der Ausweisung von Vorranggebieten,<br />

d.h. <strong>land</strong>esplanerischen Prioritätsfestlegungen<br />

unberührt, da der Vorrang der forstwirtschaftlichen<br />

Nutzung bereits aufgrund gesetzlicher<br />

Vorschriften gewährt wird.<br />

FUNKTIONSBEREICH WASSERWIRTSCHAFT<br />

Grundwasserschutz<br />

Das Grundwasservorkommen hängt in erster Linie<br />

vom geologischen Untergrund ab. Grundwasser wird<br />

in Gesteinen gespeichert, die über einen ausreichenden<br />

Poren- und Kluftenraum verfügen.<br />

Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“<br />

legt zur Gewährleistung eines ausreichenden Gewässerschutzes<br />

raumbedeutsame Vorranggebiete für<br />

Grundwasserschutz (VW) fest. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />

ist das Gebiet im Bereich des Dillinger Hüt-

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