themenbereich land - Stadt Dillingen
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Gem. Ziffer (118) sind: “Im öffentlichen Interesse liegende<br />
Einzelvorhaben, die von überörtlicher Bedeutung<br />
sind, sind in den (...) festgelegten Standort- und<br />
Trassenbereichen durchzuführen. Die vorsorgliche<br />
Standort- und Trassensicherung hat Vorrang vor entgegenstehenden<br />
Planungen.”<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar trifft der Landesentwicklungsplan<br />
Umwelt folgende Festlegungen:<br />
FUNKTIONSBEREICH NATURSCHUTZ UND<br />
LANDSCHAFTSPFLEGE<br />
Naturschutz<br />
Die Ausweisung der Vorranggebiete für Naturschutz<br />
(VN) basieren auf der Grundlage der rechtskräftig<br />
festgesetzten und der geplanten Naturschutzgebiete,<br />
einschließlich der im Rahmen des Schutzgebietsnetzes<br />
Natura 2000 gemeldeten Gebiete. Aus diesem<br />
Grunde deckt sich die Abgrenzung des einzigen festgesetzten<br />
VN der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar mit dem Bereich<br />
der Ökoseen.<br />
“In den Vorranggebieten für Naturschutz (VN) kommt<br />
der Sicherung und der Entwicklung des Naturhaushaltes<br />
im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme<br />
in ihrer typischen Struktur und Vielfalt mit der<br />
charakteristischen Ausprägung der abiotischen Naturgüter<br />
und der typischen Ausstattung mit Tier- und<br />
Pflanzenarten ein Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen<br />
zu. Alle diesen Zielsetzungen zuwiderlaufende<br />
Flächennutzungen, insbesondere die Inanspruchnahme<br />
für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung<br />
und die Errichtung von Windkraftanalgen<br />
sind nicht zulässig.”<br />
Freiraumschutz<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar sind zum einen zwischen<br />
<strong>Dillingen</strong> und Diefflen (Teile des Hüttenwaldes und<br />
angrenzende Freiflächen), in Diefflen zwischen der<br />
Straße „Augrät“ bis südlich der „Nalbacher Straße“<br />
sowie südöstlich des Hüttengeländes im Bereich der<br />
dortigen Angelweiher Vorranggebiete für Freiraumschutz<br />
(VFS) ausgewiesen.<br />
„VFS dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung<br />
und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener<br />
und unbebauter Landschaftsteile. {...} Das<br />
im Vorranggebiet für Freiraumschutz vorhandene<br />
ökologische Potenzial sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />
13<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Schönheit der Kultur<strong>land</strong>schaft ist zu sichern und zu<br />
einem Biotopverbundsystem zu vernetzen. In Vorranggebieten<br />
für Freiraumschutz sollen Kompensationsmaßnahmen<br />
für im Eingriffsbereich nicht ausgleichbare<br />
Eingriffsfolgen sowie Maßnahmen des<br />
Ökokontos in Ausrichtung auf ein zu entwickelndes<br />
Biotopverbundsystem vorgesehen werden.”<br />
FUNKTIONSBEREICH LANDWIRTSCHAFT<br />
Aufgrund der geringen Rolle der Landwirtschaft in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar ist das <strong>Stadt</strong>gebiet kaum<br />
von der Ausweisung von Vorrangflächen für die Landwirtschaft<br />
betroffen. Lediglich ein kleinerer Bereich<br />
nordöstlich der Ortslage Diefflen ist als Vorrangfläche<br />
für die Landwirtschaft (VL) ausgewiesen.<br />
Die Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft<br />
dient der Sicherung der saarländischen<br />
Agrarstruktur, wobei als Grundlage für die Festlegung<br />
durch die Landesplanung die Ergebnisse der<br />
agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) herangezogen<br />
wurden.<br />
Laut LEP Umwelt geht daher in VL “die <strong>land</strong>wirtschatliche<br />
Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme<br />
<strong>land</strong>wirtschaftlicher Vorranggebiete<br />
für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie<br />
und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben)<br />
ist unzulässig.”<br />
Waldgebiete bleiben von der Ausweisung von Vorranggebieten,<br />
d.h. <strong>land</strong>esplanerischen Prioritätsfestlegungen<br />
unberührt, da der Vorrang der forstwirtschaftlichen<br />
Nutzung bereits aufgrund gesetzlicher<br />
Vorschriften gewährt wird.<br />
FUNKTIONSBEREICH WASSERWIRTSCHAFT<br />
Grundwasserschutz<br />
Das Grundwasservorkommen hängt in erster Linie<br />
vom geologischen Untergrund ab. Grundwasser wird<br />
in Gesteinen gespeichert, die über einen ausreichenden<br />
Poren- und Kluftenraum verfügen.<br />
Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“<br />
legt zur Gewährleistung eines ausreichenden Gewässerschutzes<br />
raumbedeutsame Vorranggebiete für<br />
Grundwasserschutz (VW) fest. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar<br />
ist das Gebiet im Bereich des Dillinger Hüt-