themenbereich land - Stadt Dillingen
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Die Baulücken in diesen Gebieten sind zu 100% auf<br />
den örtlichen Wohnungsbedarf anzurechnen.<br />
Bei der Anrechnung auf den Wohnungsbestand<br />
außer Ansatz bleiben Baulücken,<br />
• die innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB liegen;<br />
• die nur unter Bergschadenersatzverzicht bebaut<br />
werden können oder Baulücken in Gebieten,<br />
unter denen der Bergbau umgeht bzw. im<br />
Zeithorizont des Landesentwicklungsplanes-<br />
Teilabschnitt Siedlung, umgehen wird.<br />
• in Bebauungsplänen, die sich im Ortskern<br />
befinden und der Nachverdichtung dienen.<br />
Über die Anrechenbarkeit dieser Baulücken<br />
entscheidet die Landesplanungsbehörde<br />
im Einzelfall.<br />
Die Inanspruchnahme erschlossener Bauflächen hat<br />
Vorrang vor der Ausweisung und Erschließung neuer<br />
Wohnbauflächen. Vorhandene Wohnbau<strong>land</strong>reserven<br />
in Baulücken im Sinne des LEP Teilabschnitt<br />
„Siedlung“ sind auf den festgelegten örtlichen Wohnungsbedarf<br />
anzurechnen. Im Rahmen der kommunalen<br />
Bauleitplanung kann daher nur der darüber hinausgehende<br />
Wohnungsbedarf dargestellt bzw. festgesetzt<br />
werden.<br />
Vorgaben zur Siedlungsdichte<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird eine Siedlungsdichte<br />
von 30 Wohnungen pro Hektar vorgegeben<br />
(Kernstadt des Mittelzentrums im Ordnungsraum).<br />
Durch die Vorgabe der Mindestsiedlungsdichte wird<br />
in erster Linie auf die zunehmende Flächenknappheit<br />
reagiert.<br />
LEP TEILABSCHNITT “UMWELT”<br />
Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt<br />
(Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“<br />
für das Saar<strong>land</strong> ist am 13.07.2004 in<br />
Kraft getreten. Seine Aufgabe ist die überörtliche Koordination,<br />
Abwägung und Sicherung der vielfältigen<br />
Flächenansprüche an den Raum sowie die räumliche<br />
Verteilung der einzelnen Nutzungen. Hinsichtlich der<br />
angestrebten Wirtschafts- und Umstrukturierungsprozesse<br />
im Saar<strong>land</strong> bildet der LEP Umwelt ein wichtiges<br />
Rahmenkonzept, um die weitere Entwicklung des<br />
Landes mittels übergeordneter Prinzipien zu unterstützen.<br />
Zu diesen Prinzipien gehören:<br />
11<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
• Prinzip der Gleichwertigkeit<br />
Anstreben gleichwertiger Lebensbedingungen der<br />
saarländischen Bevölkerung, die denen im Bundesgebiet<br />
mindestens gleichwertig sind;<br />
• Prinzip der Nachhaltigkeit<br />
Sicherstellung der langfristigen Erhaltung der Lebensqualität<br />
im ökologischen, ökonomischen und sozialen<br />
Bereich (Agenda 21);<br />
• Prinzip der dezentralen Konzentration<br />
Schwerpunktbildung bei der Verteilungen der einzelnen<br />
Nutzungen.<br />
Ziele der Raumordnung betreffen Naturgüter, die mittel-<br />
oder unmittelbar von Planungen betroffen sind, sowie<br />
Perspektiven der räumlichen Entwicklung der gewerblichen<br />
Wirtschaft, der Windenergie, des kulturellen<br />
Erbes und des Tourismus. Vorrangiges Ziel der<br />
Raumordnung ist es daher, mit Hilfe des vorliegenden<br />
Landesentwicklungsplanes Umwelt, eine funktionale<br />
Aufgabenteilung für die unterschiedlichen raumbedeutsamen<br />
Nutzungen bzw. Funktionen festzulegen.<br />
Diese ist als <strong>land</strong>esplanerische Vorgabe im Rahmen<br />
der Bauleitplanung zu beachten.<br />
FUNKTIONALE AUFGABENTEILUNG DES<br />
RAUMES<br />
Grundlage der regionalen Raumordnungskonzeption<br />
ist das Schwerpunkt-Achsen-System, in dem die<br />
Schwerpunkte (=zentrale Orte) und Achsen (=Siedlungs-<br />
und Verkehrsachsen) ein geschlossenes<br />
Ganzes bilden, das dem inner- wie überregionalen<br />
Leistungsaustausch in den Funktionsbereichen Arbeiten,<br />
Wohnen, Versorgen, Erholen und Verkehr dient.<br />
In das Schwerpunkte-Achsen-System sind die Instrumente:<br />
• Vorranggebiete<br />
• Standort- und Trassenbereiche sowie<br />
• das Verkehrswegenetz<br />
eingebunden, die den Raum in entwicklungspolitisch<br />
wichtige Teilräume bzw. kleinere Gebiete und<br />
Flächen mit überörtlicher Bedeutung untergliedern.<br />
Vorranggebiete bezeichnen bestimmte Funktionen,<br />
wie:<br />
• Naturschutz,<br />
• Freiraumschutz,