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themenbereich land - Stadt Dillingen

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Die Baulücken in diesen Gebieten sind zu 100% auf<br />

den örtlichen Wohnungsbedarf anzurechnen.<br />

Bei der Anrechnung auf den Wohnungsbestand<br />

außer Ansatz bleiben Baulücken,<br />

• die innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB liegen;<br />

• die nur unter Bergschadenersatzverzicht bebaut<br />

werden können oder Baulücken in Gebieten,<br />

unter denen der Bergbau umgeht bzw. im<br />

Zeithorizont des Landesentwicklungsplanes-<br />

Teilabschnitt Siedlung, umgehen wird.<br />

• in Bebauungsplänen, die sich im Ortskern<br />

befinden und der Nachverdichtung dienen.<br />

Über die Anrechenbarkeit dieser Baulücken<br />

entscheidet die Landesplanungsbehörde<br />

im Einzelfall.<br />

Die Inanspruchnahme erschlossener Bauflächen hat<br />

Vorrang vor der Ausweisung und Erschließung neuer<br />

Wohnbauflächen. Vorhandene Wohnbau<strong>land</strong>reserven<br />

in Baulücken im Sinne des LEP Teilabschnitt<br />

„Siedlung“ sind auf den festgelegten örtlichen Wohnungsbedarf<br />

anzurechnen. Im Rahmen der kommunalen<br />

Bauleitplanung kann daher nur der darüber hinausgehende<br />

Wohnungsbedarf dargestellt bzw. festgesetzt<br />

werden.<br />

Vorgaben zur Siedlungsdichte<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar wird eine Siedlungsdichte<br />

von 30 Wohnungen pro Hektar vorgegeben<br />

(Kernstadt des Mittelzentrums im Ordnungsraum).<br />

Durch die Vorgabe der Mindestsiedlungsdichte wird<br />

in erster Linie auf die zunehmende Flächenknappheit<br />

reagiert.<br />

LEP TEILABSCHNITT “UMWELT”<br />

Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt<br />

(Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“<br />

für das Saar<strong>land</strong> ist am 13.07.2004 in<br />

Kraft getreten. Seine Aufgabe ist die überörtliche Koordination,<br />

Abwägung und Sicherung der vielfältigen<br />

Flächenansprüche an den Raum sowie die räumliche<br />

Verteilung der einzelnen Nutzungen. Hinsichtlich der<br />

angestrebten Wirtschafts- und Umstrukturierungsprozesse<br />

im Saar<strong>land</strong> bildet der LEP Umwelt ein wichtiges<br />

Rahmenkonzept, um die weitere Entwicklung des<br />

Landes mittels übergeordneter Prinzipien zu unterstützen.<br />

Zu diesen Prinzipien gehören:<br />

11<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/SAAR<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

• Prinzip der Gleichwertigkeit<br />

Anstreben gleichwertiger Lebensbedingungen der<br />

saarländischen Bevölkerung, die denen im Bundesgebiet<br />

mindestens gleichwertig sind;<br />

• Prinzip der Nachhaltigkeit<br />

Sicherstellung der langfristigen Erhaltung der Lebensqualität<br />

im ökologischen, ökonomischen und sozialen<br />

Bereich (Agenda 21);<br />

• Prinzip der dezentralen Konzentration<br />

Schwerpunktbildung bei der Verteilungen der einzelnen<br />

Nutzungen.<br />

Ziele der Raumordnung betreffen Naturgüter, die mittel-<br />

oder unmittelbar von Planungen betroffen sind, sowie<br />

Perspektiven der räumlichen Entwicklung der gewerblichen<br />

Wirtschaft, der Windenergie, des kulturellen<br />

Erbes und des Tourismus. Vorrangiges Ziel der<br />

Raumordnung ist es daher, mit Hilfe des vorliegenden<br />

Landesentwicklungsplanes Umwelt, eine funktionale<br />

Aufgabenteilung für die unterschiedlichen raumbedeutsamen<br />

Nutzungen bzw. Funktionen festzulegen.<br />

Diese ist als <strong>land</strong>esplanerische Vorgabe im Rahmen<br />

der Bauleitplanung zu beachten.<br />

FUNKTIONALE AUFGABENTEILUNG DES<br />

RAUMES<br />

Grundlage der regionalen Raumordnungskonzeption<br />

ist das Schwerpunkt-Achsen-System, in dem die<br />

Schwerpunkte (=zentrale Orte) und Achsen (=Siedlungs-<br />

und Verkehrsachsen) ein geschlossenes<br />

Ganzes bilden, das dem inner- wie überregionalen<br />

Leistungsaustausch in den Funktionsbereichen Arbeiten,<br />

Wohnen, Versorgen, Erholen und Verkehr dient.<br />

In das Schwerpunkte-Achsen-System sind die Instrumente:<br />

• Vorranggebiete<br />

• Standort- und Trassenbereiche sowie<br />

• das Verkehrswegenetz<br />

eingebunden, die den Raum in entwicklungspolitisch<br />

wichtige Teilräume bzw. kleinere Gebiete und<br />

Flächen mit überörtlicher Bedeutung untergliedern.<br />

Vorranggebiete bezeichnen bestimmte Funktionen,<br />

wie:<br />

• Naturschutz,<br />

• Freiraumschutz,

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