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themenbereich land - Stadt Dillingen

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BELANGE DER SICHERUNG VON<br />

ROHSTOFFVORKOMMEN<br />

Durch die Darstellung der genehmigten Abbau -<br />

flächen wird deren Bestand gesichert und einer anderen<br />

Nutzung entzogen.<br />

GEWICHTUNG DES<br />

ABWÄGUNGSMATERIALS<br />

Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Abwägungsgebot<br />

(§ 1 Abs. 6 BauGB) wurden die bei der<br />

Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und<br />

privaten Belange, wie sie im Rahmen der Ermittlung<br />

der Auswirkungen erfasst wurden, gegeneinander<br />

und untereinander gerecht abgewägt und entsprechend<br />

ihrer Bedeutung in den vorliegenden Flächennutzungsplan<br />

eingestellt. Für die Abwägung wurden<br />

insbesondere folgende Aspekte beachtet:<br />

ARGUMENTE FUR DIE AUFSTELLUNG DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

Folgende Argumente sprechen für die Aufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes:<br />

• Seit dem Jahr 1978, als der ”alte” Flächen -<br />

nutzungs plan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar rechtswirksam<br />

wurde, haben sich die Voraussetzungen in<br />

vielen planungsrelevanten Bereichen geändert, so<br />

dass eine An pass ung des Planes an die gegenwärtige<br />

Situ ation notwendig wird.<br />

• Die geänderten <strong>land</strong>esplanerischen Vorgaben LEP<br />

Teilabschnitt „Siedlung“ und LEP Teilabschnitt<br />

„Umwelt“ erfordern eine Anpassung des<br />

Flächennutzungsplanes an die überörtlichen<br />

Vorgaben.<br />

• In dem <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Dillingen</strong>/Saar besteht ein<br />

Bedarf zur Schaffung von neuem Wohn bau<strong>land</strong>.<br />

Hierfür schafft der Flächennutzungsplan die notwendigen<br />

Voraussetzungen.<br />

115<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT DILLINGEN/ SAAR<br />

ABWÄGUNG / AUSWIRKUNGEN -<br />

ARGUMENTE GEGEN DIE AUFSTELLUNG DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

Gegen die generelle Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

können keine Argumente angeführt werden.<br />

Lediglich über verschiedene Inhalte des Flächennutzungsplanes<br />

kann und muss diskutiert werden.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch keine detaillierte<br />

Auseinandersetzung über einzelne Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplanes möglich. Hierzu<br />

müssen zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Bürger abgewartet werden.<br />

FAZIT<br />

Der folgende Absatz wird aus den o.g. Gründen<br />

nach Abschluss des Verfahrensschrittes Beteiligung<br />

der Bürger und Träger öffentlicher Belange ergänzt.

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